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verwandte; für drei Jahre zusammen werden an Schulausrkenbogen gaben nur 2134 Thaler in Anschlag gebracht. An Ausgaben für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen werden überhaupt nur für drei Jahre 4862 Thaler ausgeworfen; dazu kommen an Unterſtüßungs- und Almosengeldern nur 235 Thaler. Einen der höchsten Poften unter den Ausgaben der Stadt Berlin Kassenben stellten die Aufwendungen für Polizei und Gerichtswesen dar; Des blieb sie belaufen sich für die Zeit von 1819 bis 1822 auf 22 404 Qualita Thaler. Die Kosten für die städtischen Schreibstuben, für Druckätigte fi schriften und Schreibmaterialien werden mit 1300 Thalern für das Jahr in Anschlag gebracht; für Brennmaterialien sollen für drei digen Jahre zusammen 4000 Thaler aufgewendet werden. Von dieser Ausgabe floß aber ein beträchtlicher Theil wieder in den StadtGummi fädel zurück, weil die Behörden angewiesen waren, ihren Holzbedarf an erster Stelle aus den Stadtforsten anzukaufen. Für daß der sei. Hän die städtischen Bauten und Bau- Reparaturen wurden für die Beit von 1819 bis 1821 zusammen 5000 Thaler bestimmt; in den Erläuterungen zu diesem Posten wird bemerkt, daß man ihn um deswillen so hoch bemessen habe, weil in den voraufVermut gegangenen Kriegsjahren wenig oder gar nichts für die öffentlichen Bauten geschehen sei. Durch die Einführung der allgebfähigkeit meinen Wehrpflicht erwuchs der Stadt eine jährliche Ausgabe Verfuche re Experim von 1000 Thalern. Sie wird zu einem Theile zur Anlegung ürften en der Stammrollen, Ausfertigung und Versendung der Ge= eren Preis stellungsscheine verwandt, zum andern dazu, arme Rekruten mit den vorgeschriebenen Kleidungsstücken anszustatten. Beachtenswerth ist, wie der Rest dieser Summe verwendet wird. Durch die Einberufung zum Heere werden häufig Gesellen und Knechte dienst- und brotlos, Wochen und Monate, che sie zur Einstellung in das Militär gelangen. An solche junge Leute zahlte die Stadt in der Frist bis zur Einstellung einen wöchentlichen Sold.
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Die Hängekommission". Seit Kurzem, so schreibt man der Berl. Abendpost", wird in den Berliner Krankenhäusern m Jahre zur Heilung der Rückenmarksschwindsucht eine neue Behandder gewa lungsmethode geübt, die von dem berühmten Pariser Nervenfich berenarzt Charcot angegeben ist und recht günstige Erfolge liefert. enig vera Sie besteht in der senkrechten Aufhängung der Kranken in einer efer Fuhr Schwebe, so daß ihre Füße den Boden nicht berühren und ein Abnahme dehnender Zug auf den ganzen Körper, insbesondere die Wirbelwieder fäule ausgeübt wird. So ernst nun der Anlaß ist, der die meisten der Gefa an diesen Apparat führt, so hat doch der unverwüstliche Berliner tungslofe Volfswiß sich bereits an ihm versucht und ihm seine humoristider schen Seiten abgewonnen. In der stark frequentirten Nerven Proschfen Poliklinik des Prof. M. war jüngst eine Anzahl Kranker, die Orofchten in den Schwebeapparat gehängt wurden, um diesen verfammelt; in der Muße des Zusehens taufte einer, an den die Reihe noch nicht gekommen war, die versammelte Menge die Hängefommission", welche Bezeichnung von den Umstehenden mit großem Gelächter aufgenommen wurde und nun in jener Heilanstalt zum geflügelten Wort geworden ist. Daß das Wort aufhängen" selbst der Zielpunkt der verschiedensten Wiße ist, versteht sich von selbst. Wenn man in Zukunft noch hören wird, daß jemand sich aufgehängt hat oder gar aufgehängt worden ist, so wird man die Nachricht wohl mit einigem zweifel aufnehmen müssen. Des Rückenmark aber, deſſen Erfrankung durch das Hängen geheilt werden soll, hat der Volkshumor jegt Hängemart" getauft.
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en 378 mil sgesammt igen Dro halten, en Einen sonderbaren Anblich gewähren allabendlich die n jeder K die Dros von den Kirchhöfen an der Brizer Chauffee nach der Stadt er wohlfei heimfehrenden Leichenwagen. Der innere Raum derselben ist Omnibus gewöhnlich mit dem Begleitungspersonal des Leichenzuges- befegt, und die einzelnen Personen haben es sich dort nach der Droschken elchem 661 Möglichkeit bequem gemacht. Die schwarzen Pferdedecken und ar Beförde der große Mantel des Rutschers werden zu Sigpolſtern geder Benu formt, und das kleine Gitter, welches die hintere Querseite des elche auf Wagens abschließt, wird entfernt. Hier sizen gewöhnlich drei 882: 465 Personen, deren Beine hinter dem traurigen Wagen herabbaumeln, während mindestens die gleiche Zahl noch tiefer im ng der Innern des Wagens Plaz genommen hat. Schön ist der Anblick nicht, aber für die Bewohner des Kottbuser Dammes hat ang faum 9er bereits, der Häufigkeit wegen, alles Ungewöhnliche verloren. ürfte die Haussuchung. Bei dem Stellmacher Wilhelm Singert hen der B auf den ge wurde gestern Nachmittag von 1-3 Uhr gehaussucht. Seine fämmtlichen Sachen, sowie die Sachen seiner Wirthin und 10 Jahre Schlafkollegen wurden gründlich durchsucht. Die Beamten 319 aena nahmen eine Anzahl Exemplare des Sozialdemokrat" aus chen Biblie dem Jahre 1884-85 sowie eine Sammlung älterer sozialeiten start demokratischer Schriften mit, ebenso seine ganze Privatihre Mitbi Korrespondenz.
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Polizeibericht. Am 11. d. M. Morgens stürzte der auf dem Umbau des Hauses Leipzigerstraße 2 beschäftigte Zimmermann Fehlhaber beim Aufrichten eines Stüzba kens aus der Höhe des 1. Stocks hinab und erlitt anscheinend innerliche Verlegungen, so daß er nach der Charitee gebracht werden Vormittags wurde in dem Vorfeller der Brauerei mußte. von Oswald Berliner, Brunnenstraße 112, der Arbeiter Pohl 2 100 The mit gebrochenem Genick todt aufgefunden, nachdem derselbe sich er zu za kurz zuvor von dem Hofe mittelst Fahrstuhls in den Keller be= wie es geben hatte. Pohl dürfte beim Hochgehen des Fahrstuhls mit dem Kopfe unter das Gewölbe neben dem Fahrstuhlschacht gerathen sein olge der zistratsbeam und auf diese Weise den Tod gefunden haben. Zu derselben Zeit stürzte der Heizer Brunkom zwischen Bude 4 und 5 der Summe Hamburger Bahn von dem von Wittenberge kommenden Zuge, wurde Gegenwar auf die S
morgen früh sind Sie mir aus Offizin und Haus! Verund nur ſtanden? Oder wenn Sie wollen, auch sofort! Mir um och den so lieber!" in Alarm
Dann wandte er sich seiner Tochter zu, deren flehentliche Apotheke Blicke er jedoch in seinem 3orn überfah. Kuhlmann nahm zurückzuru das Bouquet auf und schlich langsam die Treppe hinab. schlug Lil Doch in das Dunkel getäuschter Hoffnung schien plötzlich ein
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überfahren und verstarb auf der Stelle. Nachmittags wurde eine 81 Jahre alte Frau an der Ecke der Müller- und Triftstraße von einer Kutsche überfahren und blieb besinnungslos liegen. Sie scheint innere Verlegungen erlitten zu haben und ist nach der Charitee gebracht worden. Um dieselbe Stunde stürzte
-
der Dachdeckergeselle Krüger von dem an dem 4. Stock des Hauses Saarbrückerstr. 16 angebrachten Hängegerüste auf den Hof hinab und erlitt einen Bruch des linken Unterschenkels, sowie anscheinend innerliche Verlegungen. Er wurde nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht. Abends stürzte eine Frau von dem Dache des die Verbindung zwischen dem Vorderhause und dem Quergebäude bildenden Pferdestalls auf dem Grundstück Landsbergerplay 1, als fie fich über dasselbe hinweg nach ihrer Wohnung begeben wollte, auf den Hof hinab und erlitt dabei mehrere bedeutende Verlegungen, so daß sie nach dem Krankenhause am Friedrichshain gebracht werden mußte.
Gerichts- Beitung.
Gegen den unter dem Verdacht des versuchten Schweren Diebstahls verhafteten Uhrmacher Ernst Julius Rüger stand am 9. d. M. Termin vor der 4. Straffammer des königl. Landgerichts I an. Die Beschuldigung des verfuchten schweren Diebstahls war bereits von der Anklagebehörde fallen gelassen, dagegen war er der Beihilfe zur Verbreitung verbotener Schriften und der Unterschlagung beschuldigt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren die Nummern 1, 3, 4, 7, 8, 9 und 11 des Sozialdemokrat" gefunden, die er von ihm dem Namen nach unbekannten Personen in verschiedenen Lokalen zur eigenen Belehrung gekauft hatte. Mit der Unterschlagung hatte es folgende Bewandtniß: er hatte von einem Bekannten 2 Uhren zur Reparatur erhalten mit der Erlaubniß, eine der beiden, wenn sich eine Grlegenheit bieten sollte, zu verkaufen, ohne daß ihm der Preis bestimmt wor. Er hatte nun, da er augenblicklich Geld zu Auslagen gebrauchte, eine der Uhren versezt, welche er am Tage seiner Verhaftung, eventuell am nächsten Tage einlösen wollte, auch überſtieg der Reparaturpreis den entliehenen Betrag, und hatte er den Pfandschein in seinem Notizbuch. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten beider Vergehen für überführt und beantragte für die Beihilfe zur Verbreitung eine Strafe von 20 M. event. entsprechende Haft, für die Unterschlagung 1 Woche Gefängniß. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Stadt hagen , hielt den Angeklagten beider Bergehen für nichtschuldig und plädirte für Freisprechung, im Falle der Gerichtshof aber zu einem Schuldig gelangen sollte, die Strafe durch die sechswöchentliche Untersuchungshaft für verbüßt zu erachten.
Der Gerichtshof verkündete nach längerer Berathung das Urtheil, welches in beiden Fällen auf Freisprechung lau tete, da es im 1. Falle nicht als erwiesen angesehen werden kann, daß der Angeklagte die Absicht gehabt hat, den Sozialdemokrat" weiter zu geben und so den gewerbsmäßigen Verbreiter in seiner straffälligen Thätigkeit zu unterſtüßen. Auch in dem zweiten Falle konnte ein Schuldig nicht ausgesprochen werden, da dem Angeklagten durch die Erlaubniß des Verkaufs ohne Preisbestimmung ein großes Vertrauen geschenkt wurde, welches zu täuschen er nicht die Absicht gehabt haben fann, auch befand sich der Angeklagte in guter Arbeit, so daß ihm die Einlösung der Uhr jederzeit möglich gewesen wäre. Es mußte daher, wie geschehen, erkannt und die Kosten der Staatstaffe auferlegt werden.
Der Prozeß gegen den russischen Kammerdiener Carl Wilh. Prochnow wegen wiederholten ver such ten Mordes seiner Ehefrau durch Beibringung von Gift fand gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts I. unter großem Andrange des Publikums statt. Den Vorsiz führt Landgerichtsrath Kannenberg, die Anklagebehörde vertritt Staatsanwalt Dr. Kindler, die Vertheidigung liegt in den Händen des Rechtsanwalts Wronker. Es ist ein überaus trauriges Chestandsdrama, welches durch die Verhandlung feinen Abschluß finden soll. Der Angeklagte ist ein Mann von 46 Jahren mit spärlichem, vollständig ergrautem Haupthaar und fahler Gesichtsfarbe. Er ist zu Kranzin, Kreis Arnswalde geboren, ſeit 14 Jahren mit seiner jeßigen Ehefrau verHeirathet und Vater eines 13jährigen Knaben, der beim Anblicke seines Erzeugers auf der Anklagebank bitterlich weinte.
seiner Ehefrau, der allseitig das beste Zeugniß ausgestellt wird, Nach der Anklage hat Prochnow zu zwei verschiedenen Malen, am 28. Auguſt und am 5. November v. J. Gift, und zwar Strychnin, beigebracht, wie angenommen wird, um ein junges Mädchen, zu den er in Beziehungen getreten war, nach dem Tode seiner Ehefrau heirathen zu können. Zur großen Enttäuschung des Publikums und besonders der stark vertretenen Damen(!), beantragte der Staatsanwalt wegen Gefährdung der guten Sitten Ausschluß der Deffentlichkeit und der Gerichtshof gab diesem Antrage statt. Die Verhandlung verfiel übrigens nach dreistündiger Sizung der Bertagung, da der ehemalige Dienstherr des Angeklagten, ein russischer Gesandschafts- Attachee, nicht erschienen war.
Auf eine eigenthümliche Weise ist der Apotheker Siegismund Schmidt zu einer Anklage wegen Urfundenfälschung gekommen, welche gestern vor der dritten Straffammer des Landgerichts I wider ihn verhandelt wurde. Der Angeklagte hatte mit einer jungen Dame ein Liebesverhältniß angeknüpft, das seinerseits aber nur als ein vorüberals Arzt auszugeben und zwar nannte er sich Dr. Haller. Im gehendes angesehen wurde. Die Eitelkeit trieb ihn dazu, sich Laufe ihrer Bekanntschaft klagte die Dame über Schlaflosigkeit und bat ihn, ihr dagegen ein Mittel zu verschreiben. Der An
heftig Lichtstrahl zu fallen, denn die letzten Stufen in gewaltigem lautend, ausstellte und mit dem Namen Dr. Haller unteropha gebe Sate nehmend, eilte er ins Laboratorium und blieb auf eine schrieb. Als die Dame später erfuhr, daß der Angeklagte sie Jeholt, we Stunde für niemanden sichtbar.
Bald nachdem er dann auf sein 3immer gegangen,' erHarmsen schien Mine, das Dienstmädchen, in der Krankenstube, wo I schüttete noch Alles in dem alten trostlosen Zustande war, und reichte dem Doktor Harmsen ein Fläschchen: für das gnädige Fräulein von Herrn Ruhlmann!" meldete sie.
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Der Doktor roch in die Flasche.
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Hm! zwar ziemlich unschuldig, könnte aber probirt werden!" murmelte er und trat an das Lager der Kranken, rieb ihr die Stirn mit der Flüssigkeit und ließ sie einen Ein tiefer Athemzug folgte." Gott sei Dank! Noch ein Mal, Herr Doktor!"
hs, je wen Theil derselben durch die Nase einziehen.
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Der Doktor wiederholte das Experiment; die Kranke
in mehrfacher Beziehung hinters Licht geführt hatte und sogar verheirathet war, rächte sie sich, indem sie die Rezeptfälschung zur Anzeige brachte. Der Angeklagte erklärte im Termine, er habe im eigenen Interesse des Mädchens gehandelt, dadurch, daß er ihm ein unschädliches Mittel und kein Morphium verschrieb, wie es wahrscheinlich ein Arzt gethan haben würde; bei der leichten Erregbarkeit seiner Bekannten mußte er einen Mißbrauch des Giftes befürchten. Der Staatsanwalt erachtete ihn der Urkunden
um zu melichtete sich lächelnd auf:„ Das hat geholfen, wie leicht mir Rezept als eine Urkunde anzusehen, welche zur Entscheidung
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mit einem Male ist!" flüsterte sie.
Herr Johannes Sahlmann nahm erstaunt das Glas, Büthend roch, schüttelte den Kopf und sah den Arzt fragend an. Maiblumeneffig!" sagte dieser trocken, ein altes Hausabrizimittel gegen Kopfschmerz, ein Extrattum aus den Blüthen Situation ber Convallaria majalis !" hrieben?"
Abends, als Lili ganz wiederhergestellt war, hatte sie d. Er war eine längere Unterredung mit ihrem Vater unter vier Augen, zu welcher später Karl Emmanuel auch zugezogen wurde.
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Das Resultat war, Ruhlmann blieb in der Offizin. Er wird auch wohl immer darin bleiben....
fälschung für schuldig, beantragte aber das zulässig niedrigste Strafmaß, einen Tag Gefängniß. Der Vertheidiger Dr. Friedmann führte aus, daß der Angeklagte nicht den Apotheker, sondern nur die Patientin hatte täuschen wollen, er könne das Rezept als eine Urkunde im Sinne des Gesezes nicht ansehen und stüßte hierauf seinen Antrag auf Freisprechung. Der Gerichtshof fonnte sich den Ausführungen des Vertheidigers nicht anschließen. Nach der Entscheidung des Reichsgerichts sei jedes von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist. Apotheker ein Irrthum begangen worden, so würde derselbe Wäre bei der Anfertigung des vorliegenden Rezeptes von dem strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und das Rezept würde als Beweismittel gegen ihn dienen. Der Angeklagte müsse baher bestraft werden, es liege aber keine Ver anlassung vor, über das niedrigste Strafmaß, wie der Staatsanwalt beantragt, hinauszugehen.
Ein kleines unangenehmes Reiseerlebnis, das dem Versicherungsinspektor Breslauer am 8. Januar d. J. auf dem Bahnhofe zu Brieg in Schlesien passirte, gelangte gestern zur Kenntniß der 87. Abtheilung des Schöffengerichts, denn Herr Breslauer hatte sich wegen Beleidigung zu veranworten. Der Bahnhofsvorsteher Schmidt zu Brieg hatte seine Bestrafung beantragt. An dem genannten Tage passirte
der Angeklagte die Station Brieg in einem Schnellzuge, der daselbst nur einen ganz furzen Aufenthalt hatte. Der Ange flagte habe nach zweimaligem Läuten zur Abfahrt noch auf dem Trittbrett gestanden und mit dem Kellner über den Anfauf eines Glases Wein verhandelt. Als der Inspektor ihn aufforderte, in's Roupee zu gehen, der Zug solle abfahren, habe der Angeklagte erwidert: Warten Sie noch ein Bischen" und als eine nochmalige Aufforderung ebenfalls fein Gehör fand, machte der Inspektor kurzen Prozeß, er schob den Angeklagten in's Koupee und machte die Thür zu. Gleich darauf habe der Zug fich in Bewegung gefeßt, der Angeklagte habe dem Inspektor aber wüthend die Fäuste gezeigt und dabei gerufen: Warten Sie, Sie Unverschämter! Das werde ich Ihnen besorgen! So schildert der Inspektor den Vorfall und im Wesentlichen gab der Beschuldigte den Vorfall zu. Er behauptete nur, daß der Inspektor ihn in verlegender Weise angeherrscht und ihm durch das rücksichtslose Zuwerfen der Thür körperliche Schmerzen verursacht habe. Er habe deshalb auch eine Beschwerde an die vorgesezte Behörde des Inspektors gerichtet. Der Staatsanwalt beantragte für den Ausdruck Unverschämter!" eine Geldstrafe von 50 M., der Gerichtshof erkannte nur auf 20 M.
Dresden , 11. Juli. Wegen Störung von Telegraphen anlagen im Sinne des§ 317 des Strafgesetzbuches hatten sich gestern vier Arbeiter vor dem hiesigen Landgericht zu verant worten, welche man am frühen Morgen des 9. Mai dabei er tappt hatte, als fie eben im Begriff standen, an den Telephon drähten eine rothe Fahne anzubringen, welche die Inschrift trug: Hoch die Freiheitskämpfer vom 9. Mai 1849." Außerdem wurde den Angeklagten, die feit jener Zeit in Untersuchungshaft gehalten worden sind, auch nachgewiesen, daß sie sich vor Jahresfrist, sowie am 25. Oftober v. J., aus Anlaß des 10 jährigen Bestehens des Sozialistengesezes, an ganz ähnlichen Demonstrationen betheiligt haben. Der Gerichtshof verhängte deshalb über die Angeklagten Gefängnißftrafen in Höhe von 10, 8, 7 und 5 Monaten. Weil sich die Angeklagten beim Emporschnellen des Bindfadens, an welchem die Fahne be festigt werden sollte, einer Armbrust bedient hatten, so wurde außerdem über jeden derselben wegen in Mitthäterschaft verübten unbefugten Schießens eine 5 wöchentliche Haftstrafe ver hängt, welche aber durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet werden soll.
Versammlungen.
Polizeilich aufgelöst wurde die öffentliche Versammlung der Möbelpolirer, welche am Montag in den Zentral- Festfäler, Oranienſtr. 180, unter Vorsitz der Herren Milbrodt, Schulz und Gräber tagte. Ueber den ersten Punkt der Tagesordnung: „ Die verschiedene Auffassung der Selbstständigkeit und die Ausbeutung der jugendlichen Arbeiter", hielt Herr Gustav Reuter das Referat. Derselbe führte der Versammlung ein düsteres Bild vor Augen, wie heute in unserem Berufe es schon Leute gäbe, welche als Unternehmer in den Tischler= werkstätten die Polierarbeiten übernehmen und sich nicht scheuen, als Selbstständige aufzutreten, und vergessen, daß, wenn sie heute entlassen werden, morgen ebenso wieder Gehilfe seien, wie jeder andere. Und gerade leisten Einige unter diesen Großartiges in Ausbeutung der jugendlichen Arbeiter, und um recht viel in ihre Tasche stecken zu können, ohne zu be denken, daß durch derartige Manipulationen auch die Löhne und Preise gedrückt werden. Redner führt hier einige Beispiele an, wo recht krasse Zustände bestehen, er zeigt aber auch, daß in den Polierwerkstätten vieles noch sehr im Argen liege, daß die Sonntags- und Nachfeierabendarbeit gerade in den fleinen Polierwerkstätten weiter bestehe und auch hier die Lehrlingszüchterei obenan stehe. Wie kann man es wohl über sich bringen, Leute von 23-40 Jahren als Lehrlinge anzunehmen und dieselben dann wieder laufen zu lassen, wenn das Geschäft flau geht und dieselben noch nichts fönnen; und dann flagen Unternehmer und Selbstständige, daß es keine vernünftigen Gehilfen gäbe. Zum Schluß seines längeren Vortrages empfiehlt Referent, allen derartigen Uebel ständen entgegenzutreten und sich mehr um die Organi sation zu fümmern. In der Diskussion sprach zunächst Kollege Milbrodt. Auch er führte die Uebelstände des Berufs vor Augen. Redner glaubt, daß hier nur wirkliche Arbeiterschußgefeße helfen können. Es läge im Interesse der Regierung, wenn durch einen neun- bis zehnstündigen Marimalarbeitstag und Verbot der Sonntagsarbeit die 500 000 Arbeitslosen von der Straße fämen und somit konsumsfähig und steuerzahlend ges macht würden. Als nun Kollege Karl Curth ebenfalls auf die unregelmäßige Arbeitszeit somie auf die Sonntagsarbeit und andere Mißstände zu sprechen kam und alle Kollegen aufforderte mit zur Ausrottung derselben Hand ans Werk zu legen und erklärte: M. H., wenn derartige Zustände in unserem Berufe weiter herrschen sollen und wir nicht darnach trachten, dieselben aus der Welt zu schaffen, dann, kann ich Ihnen sagen, schäme ich mich, in einem solchen Berufe zu leben," löste der über wachende Beamte die Versammlung auf Grund des§ 9 des Gesezes vom 21. Oftober 1878 auf. Beschwerde ist ein gelegt.
Eine öffentliche Versammlung der Korbmacher tagte am 8. d. Mts. bei Roll, Adalbertstraße 21, unter dem Vorsitz des Herrn Ernst Fischer, mit der Tagesordnung: Streif angelegenheiten, Diskussion und Verschiedenes. Herr Fischer hielt es für angebracht, bevor man in die Tagesordnung ein trat, das Ableben des treuen Kämpfers der Arbeiterpartei, Wilhelm Hasenclever , zu erwähnen und die Versammlung zu ersuchen, demselben noch die letzte Ehre dadurch zu erweisen, daß sich die Anwesenden von ihren Pläßen erheben. Zunc 1. Punkt berichtete die Kommission, daß der Streit vollständig beendet ist und zu Gunsten der Arbeiter ausgefallen sei; es wurden über kleinere Werkstellen allerdings noch sehr mißliche Zustände erörtert, welche aber für die Gesammtheit feine Wir fungen haben fönnten. Herr Krüger beantragte, daß der Tarif im Druck erscheinen soll; dem schloß sich auch Herr Nielsch und Herr Wolf an, es sollte ferner über solche Werkstellen, die nicht unterschrieben hätten, die Sperre verhängt werden. Dem Au trag gemäß wurde eine Kommission von 7 Mann, die gleich die bestehende Lohnkommission bildet, gewählt, welche die nöthigen Schritte dazu thun wird. In Anbetracht der langen Debatte, die dadurch herbeigeführt wurde, beschloß die Vers sammlung, den 2. Punkt der Tagesordnung fallen zu lassen. Unter Verschiedenes" erklärte Herr Fischer, daß nach dem Beschluß der öffentlichen Versammlung vom 17. Juni d. J. Herr Grillenberger mitgetheilt hätte, unsere Vertretung auf dem Kongreß zu Paris nicht annehmen zu können, da es ihm aus verschiedenen Gründen unmöglich gemacht wäre, dort erscheinen zu können. Dafür hatte Herr Martin Segiz aus Fürth in Bayern die Vertretung übernommen. Es entspann sich noch aus Anlaß einer Aeußerung des Herrn Franke eine so häßliche Debatte, daß die Versammlung geschlossen werden mußte.
Kistenmacher. Am Montag, den 8. d. M., tagte int Lokale des Herrn Jordan eine Mitgliederversammlung des Intereffenvereins der Kistenmacher. Auf der Tagesordnung stand: 1. Bericht über den Streit bei der Firma W. Gauert. 2. Vereinsangelegenheiten und Verschiedenes. Der zweite Bors fizende Herr Schlecht leitete die Versammlung. Zunächst theilte er mit, daß der erste Vorsitzende Herr Leichniß nicht mehr in der Lage sei, das Amt weiter zu behalten und heut ein Anderer gewählt werden müsse. Auch müsse der Arbeitsnachweis, der bisher in der Franzstr. 6 war, wegen Schließung dieses Geschäfts verlegt werden. Es wurde sodann beschloffen, den Arbeitsnachweis zu Herrn Leichnis, Markusstraße 25, zu verlegen. Alsdann wurde zur Wahl des Vor