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Handelsmann Werner, welcher den Wagen vorbeilaffen wollte, as die gegen den rechten Oberschenkel, so daß derselbe brach. Werner fagen wurde nach der Charitee gebracht. Nachmittags löfte sich von der Vorderseite des Hauses Oranienstraße 44 ein Theil der erſten Chr Stuckverzierung los und fiel einer gerade vorübergehenden Frau auf den rechten Unterarm, so daß sie eine ziemlich bedeutende Quetschung erlitt. Am 14. d. M. Nachmittags wurde im Rupfergraben, an der Ebertsbrücke, die Leiche eines un­bekannten, etwa 45 Jahre alten Mannes aufgefunden und nach dem Schauhause geschafft.- Abends fiel ein Mann, anscheinend beim A infolge von Trunkenheit, aus dem Flurfenster des zweiten K. den Stodes eines Hauses in der Ruppinerstraße auf den gepflaster­nabe war ten Hof hinab und erlitt dabei einen doppelten Schädelbruch. gefahren Er wurde nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht. Am und so 14. d. M. Nachmittags fanden Brizerstraße 40 und im Ingelhafen Krankenhause Bethanien und in der Nacht zum 15. d. M. Der Be Melanchtonftr. 12 kleinere Brände ſtatt, welche von der Feuer­3 der dan wehr gelöscht wurden.

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Gerichts- Beitung.

Geradezu unerklärlich erscheinen die sich wider­prechenden Aussagen eines Schumans und eines Nachtwächters, welche dieselben in der am Sonn­abend vor der 97. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts verhandelten Strafsache gegen den Schankwirth Voigt wegen Uebertretung der Polizeiſtunde abgegeben haben. Nach der von dem Schußmann erstatteten Denunziation sollen sich in dem Lokal des Voigt in der Nacht vom 11. zum 12. Mai cr. noch Gäste befunden haben, wovon er und der Reviernachtwächter sich per­sönlich überzeugt haben. Sie Beide hätten auch noch die ge­füllten Gläser auf den Schanktischen stehen sehen. Voigt erhielt infolge dieser Anzeige ein polizeiliches Straf­mandat in Höhe von 6 M., event. zwei Tagen Haft, gegen welches er Widerspruch erhob. Im Termin behauptete er, daß die Gäste nach gebotenen Feierabend sich vor seinem Lokale noch unterhalten und daß er sich zu ihnen geſellt habe, wobei er, um das Lokal zu lüften, die Thür offen gelassen. Während dieser Unterhaltung habe der Schußmann die andere Seite der Straße passirt. Der Nachtwächter befundet, daß er von der ganzen Sache nichts wisse. Als der Schutz­mann alsdann eine im Sinne seiner Anzeige liegende Aussage machte und hinzufügte, daß er dem Nachtwächter noch gesagt, er werde ihn in der Anzeige als Zeugen mit auffeßen, bezeichnete es dieser als unwahr. Der Amtsanwalt beantragte auf Grund der Aussage des Schußmanns Bestrafung des Angeklagten, der Gerichtshof erkannte aber auf Freisprechung desselben, da die Aussage des Schußmanns, welche in einem wesentlichen Bunkte durch die des Nachtwächters erschüttert sei, feine Garantie für deren Richtigkeit biete. Einer der bei­den Beamten müsse einen Meineid geleistet haben.

Ein erschütternder Unglücksfall unterlag gestern der Prüfung der vierten Straffammer des Landgerichts I . Am 25. Mai fuhr der Kutscher Albert Noack mit einem Köpnicker Wäschewagen , von der Göbenstraße fommend, in die Kirchbach­straße ein. Kurz vor dem Hause Nr. 14, wo der Wagen halten follte, übergab Noack die Zügel seinem neben ihm sizenden Bes gleiter, dem Arbeiter Scholz. Vor dem Hause Kirchbachstr. 12 faß eine Anzahl Kinder theils auf der Bordschwelle, theils auf dem Straßendamm. Als der Wagen in langsamer Gangart sich näherte, riefen die Führer die Kinder an, die sich beeilten, den schüßenden Bürgersteig zu gewinnen. Es gelang ihnen auch allen, nur der dreieinhalbjährige Knabe Rettschlag lief in entgegengesetter Richtung und versuchte den jenseitigen Bürgersteig zu gewinnen. Er wurde vom Pferde zu Boden gestoßen, im nächsten Augenblicke ging das rechte Vorderrad über seinen Kopf und zerschmetterte denselben. Die beiden Wagenführer sprangen sofort herunter und brachten das Gefährt zum Stehen. Die Auflagebehörde giebt den beiden genannten Kutschern Schuld an dem Unglück, der Gerichtshof gelangte aber auf Grund der stattgehabten Beweisaufnahme zu der An­der Offizi ſicht, daß den Angeklagten eine Fahrlässigkeit nicht zur Laft en Ballon gelegt werden könne und sprach sie deshalb von der Anklage der und zwar fahrlässigen Tödtung frei.

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zwischen Gine grundsähliche Entscheidung, welche von der bis­Einwohnherigen Meinung zum Theil abweicht, fällte gestern das hiesige Schöffengericht, Abtheilung 88, vor welcher sich das achtzehn­jährige Fräulein Frank wegen Hausfriedensbruchs zu verant­worten hatte. Die Angeklagte hatte sich zu dem Vizewirth des Hauses begeben, in welchem sie mit ihrer Tante gewohnt hatte, um demselben mitzutheilen, daß ein nach dem Auszuge festge­rden. D stellter Schaden, der von der früheren Mietherin beseitigt wer­nen Pläte den mußte, von einem bestimmten Maler ausgebessert werden Mit diesem Maler lebte der Vizewirth indessen in jezw. Por würde. Feindschaft und er verlangte deshalb, daß ein anderer die Ar­sind. beit machen sollte. Hierüber entspann sich zwischen der Ange­flagten und dem Portier ein Wortwechsel, der sich soweit zu­spißte, daß der letztere die Angeklagte wiederholt aufforderte, 3 den Hofraum, in welchem sie sich befand, zu verlassen. Diese Aufforderung wurde nicht beachtet, die Angeklagte unter­gedrungen hielt sich vielmehr noch einige Zeit mit einer anderen Haus­ters öffnet bewohnerin. Darauf hat der Vizewirth den Strafantrag der Kop gestellt. Im Termine befundete derselbe auf die vom Verthei­

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diger aufgeworfene Frage, daß er sich berechtigt halte, den Strafantrag zu stellen, einestheils weil er Vizewirth sei und anderntheils, weil ihm der Hauseigenthümer eine Vollmacht ertheilt habe, inhalts deren er berechtigt sei, Prozesse aller Art zu führen und den Hauseigenthümer vor Gericht zu vertreten. Der Vertheidiger hielt den Zeugen dennoch nicht zur Stellung

ständigen unerlaubt. Wenn die Karminlösung auch nicht gerade gesundheitsschädlich sei, so solle sie doch dazu dienen, bereits entfärbtem Fleisch wieder das Aussehen von frischem Fleisch zu geben und werde dadurch in dem Käufer ein Irr­thum hervorgerufen. Einen ähnlichen Kunstgriff brächten die Fischhändler zur Anwendung, wenn fie die Kiemen der Fische mit solcher Karminlösung auffärbten, um in dem Kläufer den Glauben zu erwecken, daß die Fische noch sehr frisch seien. Der Zusatz von Kartoffel­mehl sei um deshalb zu verwerfen, weil der Nahrungswerth des Fleisches dadurch beeinträchtigt werde. Der Angeklagte behauptete, daß der geringe Zusaß von Mehl ein allgemeiner Gebrauch sei, man wolle dadurch nur verhüten, daß das fein­zerkleinerte Fleisch sich binde und nicht auseinanderfalle, das Färben des Schabefleisches sei ebenfalls an der Tagesordnung und der betreffende Restaurateur habe darum gewußt, könne also nicht getäuscht worden sein. Die Beweisaufnahme ließ den Angeklagten in allen Punkten im Stiche. Der Staats­anwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von zwei Wochen, dem Vertheidiger gelang es aber, dem Angeklagten mildernde Um­stände zu erwirken, so daß das Urtheil nur auf 50 M. event. 10 Tage Gefängniß lautete.

Eine Kurpfuscherin, die ihre unheimliche Kunst an­wendet, um feimendes Leben zu ersticken, präsentirte sich gestern in der Wirthschafterin Marie Bohn aus Bernau der Ferien- Straf­fammer am Landgericht II. Neben ihr hatte die unverehelichte Johanne Georgine Witte( bei welcher die Kurpfuscherei ange­wendet worden war) und die unverehelichte Karoline Stärke auf der Anklagebant Plaz zn nehmen. Lettere hatte die Witte mit der Frau Bohn zusammengeführt und sich dadurch der An­stiftung schuldig gemacht. Da es bei einem erfolglosen Versuche geblieben war, so billigte der Gerichtshof mildernde Umstände zu, und verurtheilte demgemäß die Frau Bohn zu einem Jahre Monaten Gefängniß. Da die Entbindung der Witte bevorsteht, und sechs Monaten, die andern beiden Angeklagten zu je drei so wurde dieselbe aus der Haft entlassen.

Die so oft gerügte Unfitte, Schirme und Stöcke wage­flage, welche gestern die 99. Abtheilung am Amtsgericht I recht unter dem Arm zu tragen, bildete die Basis einer An­beschäftigte. Der Kommis Moses Schlesinger promenirte eines Abends am Mariannenplay und trug seinen Spazierstod unter dem Arm. Der Stock traf dann ein Kind ins Gesicht und zwar unmittelbar neben das rechte Auge. Das Kind erhob ein Eltern, welche mit dem Kinde gingen, glaubten, dasselbe sei ins lautes Geschrei, so daß die Leute zusammenliefen, und die Auge getroffen. Als der Kommis zur Rede gestellt wurde, antwortete er mit Grobheiten, statt sich zu entschuldigen, wes­halb man ihn einem Schußmann übergab. Die Polizeibehörde fah in dem Tragen des Stockes unter dem Arm einen groben Unfug und stellte dem Schuldigen ein Strafmandat über 10 M. zu, gegen welches er Widerspruch erhob. Der Gerichtshof be= stätigte die festgefeßte Strafe.

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Versammlungen.

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Die Generalversammlung des Fachvereins der Metallschrauben-, Facondreher n. Berufsgen. Berlins tagte am Dienstag, den 9. Juli, in Deigmüller's Salon, Alte Jakobstraße 48a. Der Vorsigende eröffnete die Versammlung um 7 Uhr. Hierauf ertheilte er dem Schriftführer das Wort zur Verlesung des Protokolls der letzten Versammlung, welches einstimmig angenommen wurde. In Auf der Tagesordnung stand: 1. Vierteljahres- Kaffenbericht( Abrechnung vom Streit). 2. Bericht über unsere Lohnbewegung, sowie über dieselbe in Luckenwalde . 3. Berichterstattung der Fachkommission über die eingelaufenen Lohnzettel. 4. Verschiedenes. Zu Bunkt 1 er­hielt der Rendant das Wort. Nach dessen Bericht betrugen die Gesammteinnahmen 549,90 M., die Gesammtausgaben 345,54 M. für die Monate März, April und Mai; der sich hieraus ergebende Ueberschuß von 204 M. 36 Pf. zum Bestand des Vorviertel­jahres hinzu gerechnet, ergiebt eine Summe von 1154 M. 80 Pf. Nachdem Kollege Fiefer in seiner Eigenschaft als Revisor Vor­stehendes für richtig erklärt hatte, wurde von der Versammlung dem Rendanten die übliche Decharge ertheilt. Aus der Streif abrechnung ging hervor, daß sich die Ausgabe der Streifgelder auf 1304,85 M. belaufen hat, mithin ein Defizit von 150,05 M. welches jedoch von den eingegangenen Erträgen der Listen hin reichend gedeckt worden ist. Auch hierfür wurde dem Ken­danten von Seite des Herrn Vorsitzenden Voigt Decharge er theilt. Zu Punkt 2 theilte derselbe mit, daß noch in der Fabrik der Herren Angermann u. Schulz gestreift worden sei, jedoch nur einen Tag, da sich die Herren alsbald mit den Forderungen einverstanden erklärt hatten. Ueber die Bewegung in Lucken­ walde theilte der Vorsigende mit, daß er dort gewesen sei und unter den Arbeitern der gute Geist nicht fehle. Der Streik habe eine Woche gedauert und seien im Ganzen 200 Mark Unterstügung gezahlt worden. Kollege Stabernack bemerkt, daß aus Anlaß der Bewegung 18 Arbeiter dem dortigen Metall­arbeiter- Verein beigetreten sind. Ueber die Bewegung in Finster­ walde entspann sich eine lebhafte Debatte. Der Vorsißende theilte mit, daß die Arbeiter der dortigen Firma Reichelt am Montag ihre Forderungen gestellt hätten und zum Streif übergegangen seien. Forderung sei: 10 Stunden Ar­beitszeit und 21 M. Mindestlohn. Bisher sei der Durchschnitts­John 9-12 M. gewesen, die besten Arbeiter hätten bei zwölf­stündiger Arbeitszeit nur 15-17 m. verdient. Kollege Bergmann hält diese Angaben nicht für richtig, denn nach einer ihm vorgelegten Statistik müsse sich der Verdienst höher be laufen. Die Herren Stabernack und Hirsch widerlegen den Borredner auf Grund der vorliegenden Lohnzettel und bean­tragen die Unterstützung der Kollegen in Finsterwalde . Kollege Bergmann ist der Meinung, daß die Arbeiter der hiesigen Reichelt'schen Fabrik nicht streifen werden. Kollege Mezel ist entgegengesetter Meinung hierüber. Darauf der folgende Antrag einstimmig angenommen: Beantrage, die Kollegen in Finsterwalde mit allen gefeßlichen Mitteln zu unterstüßen, und daß sich die Versammlung mit ihnen solidarisch erklärt.( Hirsch.) Zu Punkt 3 theilte Kollege. Rothe, Mitglied der Fachkommission, mit, daß in den Fabriken, von denen bis jetzt die Lohnzettel abgeliefert sind, der Minimal­Lohntarif inne gehalten worden sei; gleichzeitig macht er die Vertrauensmänner darauf aufmerksam, daß es nothwendig sei, auf den Lohnzetteln den Stand des Arbeiters, ob Schrauben­oder Façondreher und die Stundenzahl anzugeben. Kollege Stabernack fordert, daß die Zettel von allen Fabriken verlesen werden; dies ist jedoch nicht möglich, da dieselben nicht in ge nügendem Maße abgeliefert sind. Kollege Menzel giebt der Fach­fommission hierzu Schuld, daß dieselbe nicht streng genug vor gegangen sei, die betr. Bettel einzufordern. Kollege Günzow giebt den Vertrauensmännern die Schuld und stellt den An­trag, dieselben ihres Amtes zu entbinden; derselbe wird ein­stimmig angenommen. Zu Punft 4 theilt der Vorfißende mit, daß aus Finsterwalde soeben ein Brief eingetroffen fei, worin mitgetheilt wird, daß Herr Reichelt 18 Tagelöhner ein­gestellt hat und in der Umgegend Lehrlinge sucht. Gleichzeitig wünschen die Arbeiter Verhaltungsmaßregeln, ob die Arbeit eingestellt werden soll oder nicht. Hierdurch sieht sich Herr Boigt veranlaßt, nach Finsterwalde zu fahren und die Ange­legenheit zu regeln. Weiter wird mitgetheilt, 1. daß die Firma Borfit u. Weiler zur Firma Willing u. Violet übergegangen sei, und 2. daß bei den Vertrauensmännern Billets für die Ausstellung für Unfallverhütung zum Preise von 50 Bf zu haben sind, und außerdem zum Besuche der Tauchervorstellung, des Bergwerks und des Gefrierschachtes be rechtigen. Weiter wurde dem Kollegen Stabernad von der Versammlung eine einmalige Unterstüßung von 30 Mart be­willigt. Dem Rendanten wurden die Mittel behufs An­schaffung eines neuen Regals zum Aufbewahren der Quittungs­bücher ebenfalls bewilligt. Hierauf schloß der Vorsigende die Versammlung um 11% Uhr.

Die streikenden Bäckergesellen waren gestern Vor­mittag wiederum iu Stärke von über 2000 Personen auf Tivoli versammelt, um über Streikangelegenheiten zu berathen. Beim Betreten des Saales wurden den Erscheinenden wiederum die Germania- Arbeitsbücher abgefordert und kam ein großer Theil derselben zusammen, ein Beweis dafür, daß am Sonntag noch verschiedentlich Arbeitseinstellungen erfolgt find. Die Versamm­lung wurde von der Streiffommission geleitet. Zu Beginn der Verhandlungen gab der Vorsitzende, Herr Pfeiffer, dem Alt­gefellen Nuoffer eine Ehrenrettung durch die Erklärung, daß gesellen Nuoffer eine Ehrenrettung durch die Erklärung, daß derselbe nicht, wie behauptet wurde, die Arbeit wieder auf­genommen habe. Herr Pfeiffer konstatirte weiter, daß der Zu­fammenhalt unter den Streifenden ein erfreulicher sei, wenn­gleich auch nicht alle Gesellen die Arbeit eingestellt haben. Von den beiden Innungs- Sprechmeistern sollen über tausend Stellen zu befeßen sein, abgesehen von den Kommissionären. Der Zuzug sei wenig bedeutend. Die Meister behelfen sich, wie sie eben können. Um die Erbitterung nicht zu groß werden zu lassen zwischen Meister und Gesellen, befürwortete Herr Pfeiffer, die Vermittelung des Stadtfyndikus Eberty anzurufen. Herr Nitsche bezweifelte die von den Zeitungen gebrachte Notiz, daß die Militärbehörde gewillt sei, Mannschaften abzukommandiren und warnte eindringlichst vor Ausschreitungen. Der Altgeselle Nuoffer hielt den von Herrn Pfeiffer angeregten Weg, die Ver­mittelung des Herrn Eberty nachzusuchen, für den durchaus richtigen und wünschte die Wahl einer diesbezüglichen Kom­mission von 5 Mitgliedern. Herr Schmidt hielt es für sehr wohl angängig, daß in Bäckereien, wo Tag und Nacht gear­beitet werde, einen Schichtwechsel eintreten zu lassen, wodurch beiden Theilen Genüge geschehe. Herr Pfeiffer nahm sodann Bezug auf verschiedene Drohungen und Verdächtigungen gegen die Streifführer und ermahnte auch seinerseits zur strengsten

Gefeßmäßigkeit, welche er für sich voll und ganz in Anspruch nahm. Auch theilte derselbe mit, daß unter den Lehrlingen bereits eine Fahnenflucht stattfinde, weil dieselben mit Arbeit überbürdet werden. Wie Herr Manthei bekannt gab, streifen in Spandau nur 20 Gesellen, den übrigen seien ihre gestellten Forderungen bewilligt worden. Die Spandauer Kollegen wer­den die Berliner Kollegen nach Kräften unterſtüßen. Herr Becker wies darauf hin, daß es unmöglich sein würde, die ganzen gestellten Forderungen zur Durchführung zu bringen und rieth dazu, die Forderung betreffs Abschaffung des Rabattwesens und Abschaffung von Kost und Logis bei den Meistern fallen zu lassen, stieß aber mit diesem Anfinnen bei den Anwesenden auf lauten Widerspruch. Auch Herr Schlüter erklärte sich für den vorgeschlagenen Vermittelungs­linge, welche theils verborgt werden, theils für mehrere Bäcke reien arbeiten müssen, und hielt es für angezeigt, daß die

1 Selbstmo eines Strafantrages berechtigt und dieser Auffassung schloß sich versuch und wandte sich weiter gegen die Ausnutzung der Lehr­

210

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der Gerichtshof an, indem er unter Einstellung des Ver­fahrens auf Freisprechung erkannte. Keineswegs, so heißt es In den in der Begründung iſt Jeder, der berechtigt ist, die Aufforde­rung zum Entfernen ergehen zu lassen, auch befugt, den nach dem Gefeß zur Verfolgung erforderlichen Strafantrag zu stellen. Abgesehen davon, daß die dem Vizewirth ertheilte Vollmacht Vizewirth ertheilte Vollmacht nur eine Bedeutung für den Zivilprozeß haben könne, würde

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schiedene Fälle wurden bekannt gegeben, wo Gesellen, die schon 13-15 Jahre auf einer Stelle arbeiten, die Arbeit eingestellt haben.- Herr Hoppe gab eine größere Anzahl Meister bekannt, welche die Forderungen der Gesellen bewilligt haben und for= derte die Bäckergesellen auf, sich fortab mehr und mehr der

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die Bestrafung zu erlangen, ein höchst persönliches Recht sei, welches nur direkt ausgeübt, keinesfalls aber übertragen werden Tönne.

Eine unerlaubte Schönfärberei führte geſtern den Schlächtermeister Alerander Neumann unter der Anklage des Vergehens gegen das Nahrungsmittelgeset vor die 92. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Angeklagte hatte die Lieferung für eine Unteroffiziers- Speiseanstalt. Der Wirth der letzteren mußte viele Klagen über den komischen" er Trauri Geschmack der von ihm aus Schabefleisch bereiteten Beefsteaks nit rothen und aus einer anderen, ebenfalls von dem Angeklagten ge­om event. Gäste eines Tages seinem Verdachte dahin in unverblümter

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Tieferten Fleischmischung hergestellten Klops hören, bis einer der

gelangt sei, was er besonders aus der eigenthümlichen hoch­rothen Farbe des Fleisches schließen wollte. Diesen Verdacht fonnte der Restaurateur nicht auf sich sitzen lassen, er nahm die halbverzehrte Boulette, ferner das frische Schabefleisch, aus dem sie bereitet war und endlich das sogenannte, aus Rind- und Schweinefleisch bestehende Klopsfleisch, welches er alles zum Gerichtschemifer Dr. Bischoff trug, denselben um eine Untersuchung bittend. Diese hat das Resultat ergeben, daß das Schabefleisch mittels einer Karminlösung roth gefärbt war und daß das Klopsfleisch etwa 3 pCt. Kartoffelmehl ent­hielt. Beide Zusäße sind nach dem Gutachten des Sachver

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Eine große öffentliche Versammlung der Maler und Anstreicher Berlins und Umgebung tagte am Donnerstag, den 11. Juli, unter Vorsiz des Herrn Hohlwegler in der Tonhalle mit der Tagesordnung: Assoziation, Streif angelegenheit, Verschiedenes. Referent: Herr Hohlwegler. Derselbe theilte mit, daß ein juristischer Referent Vormittags nicht zu haben sei und stellte den Antrag, eine Kommission zu wählen, die hierzu die nöthigen Schritte thue und in der näch sten Versammlung hierüber Bericht erstattet. Gewählt hierzu wurden folgende Herren: Spuhr, Heidemann, Kube, Geschfe und Sydel. Zum zweiten Punkt der Tagesordnung sprach sich der Referent dahin aus, daß der Generalstreif am Montag aufgehoben werden müsse, müsse, da sonst die fleinen Meister, welche unsere Forderung voll ganz bewilligt haben, zu sehr geschädigt werden. Es seien ja nicht zu viele im Verhältniß, aber es geht nicht gut, den Ge­neralstreit noch länger hochzuhalten, es hieße das die Bewegung zu sehr auf die Spize treiben. Es sprachen sich in diesem Sinne noch mehrere Redner aus, und war auch von der Lohn­tommiſſion eine derartige Resolution verfaßt. Dieselbe besagte, daß bei den Meistern, die unsere Forderung bewilligt haben, am Dienstag, den 16. d. M., die Arbeit wieder aufgenommen wird ,. und wo nicht bewilligt ist, die Werkstättensperre( partieller Streif) verhängt wird, um so unsere Forderung durchzubringen. Von denjenigen Kollegen, welche in Arbeit treten, haben die Ber­heiratheten 2 M., die Unverheiratheten 2,50 M. wöchentlich an die Lohnfommission resp. Delegirten zu entrichten. Die verheiratheten, hier ansässigen Kollegen fönnen nach Berlin zurückkehren, die unverheiratheten aber haben Berlin zu meiden, bis unsere For­derung überall bewilligt ist. Diese Reſolution wurde gegen zwei Stimmen, welche den Generalstreit noch verlängert haben wollten, angenommen. Sämmtliche Arbeit wird nur von der Lohnkommission, Dresdenerstr. 116, vermittelt. Im Ver schiedenen theilt Referent mit, daß ein Anstreicher, Lange, einen Brief an die Lohnkommission gesandt habe, worin der selbe sich beschwerte, daß die Anstreicher zu wenig erörtert würden, was der Referent genügend widerlegt. Unterstützung wird gewährt, und zwar für Unyerheirathete 5 M. und für Verheirathete 6 M., außerdem für jedes Kind 50 Pf. Der Betrag wird aber nur Dresdenerstr. 116 ausgezahlt. Weiteren theilt ein Kollege mit, daß, als er einen arbeitent en Kollegen ansprach und ihm vorhielt, wie verwerflich seine Handlungsweise sei, derselbe ihm thatsächlich Eine klebte, daß ihm der Schädel gebrummt habe". Dafür habe er denselben fistiren lassen uno werde gerichtlich vorgehen. Nachdem der Vorsitzende noch ermahnte, mit aller Kraft der Ueberredung die Kollegen zu bearbeiten, dagegen entschieden vor körperlichen Mißhandlungen warnte, schloß der Vorsitzende die Versamm lung mit einem dreifachen Hoch auf die Bewegung.

bereits den Rabatt von 75 Pf. auf 30 Pf. herabgefeßt. In längeren Ausführungen begründete Herr Hoppe die Berech tigung des jeßigen Bäckerstreiks und stellte die Verkürzung der Arbeitszeit als nothwendigste Forderung hin, um allen Kollegen Arbeit zu verschaffen. Der letzte Artikel der Vossischen Zig." wurde vielfach abfällig kritisirt. Herr Hoppe befürwortete ferner, den Generalstreit noch 14 Tage aufrecht zu er= halten. Neue Streiffarten werden ausgegeben und sollen fich sollen sich die Kollegen verpflichten, in Zukunft nur noch mit Inhabern solcher Streiftarten zusammen zu arbeiten. Gemaßregelte werden unterſtüßt werden. Auch wurde mitge­theilt, daß das Hamburger Agitationskomitee feine Thätigkeit aufgenommen habe und daß zur Organisation der Berliner Meisterschaft der Hamburger Obermeister Hartmann unterwegs Meisterschaft der Hamburger Obermeister Hartmann unterwegs sei. Auch wurde zur einheitlichen Organisation ermahnt. Die Versammlung beschloß in einer angenommenen Resolution an bis auf weiteres aufrechtzuerhalten und wird an alle arbeitenden Kollegen appellirt, die Arbeit einzustellen. Auch wurde die be­stehende Streiffommission beauftragt, die Vermittelung des Herrn Eberty nachzusuchen. Heute finden 2 Versammlungen statt: in Genz' Ball- Salon und im Saale des Handwerker­Vereins, Sophienstraße 15. Vereins, Sophienstraße 15. Die Versammlung wurde hierauf auf 55 Minuten vertagt. Die weiteren Beschlüsse theilen wir morgen mit.

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Eine große öffentliche Versammlung der Maler und Anstreicher Berlins und Umgegend tagte am Montag, den 15. Juli unter Vorsiz des Herrn Hohlwegler in der Tou halle mit der Tagesordnung: Streifangelegenheit. Verschiedenes.