Gerichts- Beitung.
-
-
Ja. Präs. Ist es ein Verwandter? Angefl.: Nein. Präs.: Hat er Ihnen Geld gegeben?- Angeflagter: Nein.
-
Nachdem die nochmaligen und eindringlichsten Ermahnungen des Präsidenten an der grenzenlosen Verstocktheit des Angeflagten scheitern, wird das Inquifitorium mit demselben geschlossen und in die Beweisaufnahme eingetreten.
be
Di und Um Grothm
ist es m führung Spruchs Straße 9
Herr G
fonstatir
dererseit
bei den Der Zu
wesen, e wünscht
war er nicht mehr in der Lage, dre Miethe aufbringen können und es wurde gegen ihn die Ermissionsflage eingereid Nachdem der Wirth ein obfiegendes Erkenntniß erftritten b legten fich die Stiefeltern ins Mittel und erklärten, daß Eigenthümer aller in der Wohnung befindlichen Sachen fe und daß sie die Wohnung weiter behalten und die rid ständige Miethe auch noch bezahlen wollten. Es wurde nung: ein neuer Kontrakt ausgefertigt auf den Name der Stiefmutter des Adam, Frau Emma R. und deren Tochte Nach einiger Zeit verkaufte nun A. aus dem Stalle eins Pferde für 130 M., und nun stellte der Wirth gegen Frau und deren Tochter den Strafantrag wegen Betruges, weil §2 des Miethskontraktes stand, daß alle in der Wohnung findlichen Gegenstände ausschließliches Eigenthum der Miethe feien. Zur Wohnung gehörte aber auch der Stall, folgli hätten auch die darin befindlichen Pferde Eigenthum der Mieth lesen. Der Beuge fragte nach Stupke, da sie zuſammen Abene- ſein müſſen, was jedoch nicht der Fall war. Frau und Tochte wurden wegen Betruges unter Anklage gestellt, im geftrig Termine jedoch freigesprochen, weil einestheils die Miethe f richtig gezahlt worden war, anderntheils der Vermiether zuge daß er die Wohnung auch dann vermiethet haben würde, we er gewußt hätte, daß den neuen Miethern das Pferd ni gehörte.
Mordprozek. Die grause That eines 17jährigen Burschen beschäftigte gestern die zweite Straffammer des Landgerichts I . Aus der Untersuchungshaft wurde der Tischlerlehrling Otto Brunotte vorgeführt, welcher beschuldigt ist, am Abend des 26. März d. J. seinen Kollegen, den 16jährigen Tischlerlehrling Hermann Stupte durch Erdrosseln ermordet zu haben. Die Leiche wurde zwei Tage später in einer Müllgrube des Hauses Johanniterftr. 8, wenige Schritte von der Tischlerwerkstatt, in welcher die That begangen war, gefunden und wurde anfänglich ein Selbstmord angenommen. Der Angeklagte würde sich vor dem Schwurgerichte zu verantworten haben, wenn er bereits das achtzehnte Lebensjahr erreicht hätte. Den Vorsitz führt Landgerichtsdirektor Brause wetter, die Anklagebehörde wird durch Staatsanwalt Rizel vertreten, die Vertheidigung liegt in den Händen des Rechtsanwalts Wronter. Der Angeklagte ist ein junger Mensch von fräftigem, unterſeßtem Körperbau mit vollem, rundem, fast noch findlichem Gesicht; augenscheinlich leidet er schwer unter dem Drucke des Verbrechens, der auf ihm lastet. Der Präsi dent ermahnt ihn eindringlichst, in allen Punkten der Wahrheit die Ehre zu geben und nicht wieder zu leugnen, wie er es in der Voruntersuchung gethan. Der Angeklagte bekennt sich nach längerem Besinnen für nichtschuldig. Präs.: Angeflagter, was war Ihr Vater? Angefl.: Silberarbeiter. Präs.: Wer war Ihre Mutter? Angefl: Die habe ich gar nicht gefannt, meine Eltern haben sich schon vor fo langer Zeit wieder getrennt. Präs.: Wo sind Sie erzogen worden? Angefl: Seit Seit meinem fünften Jahre bei meiner Tante, dann bin ich in eine Erziehungsanstalt gekommen, wo ich blieb, bis ich zum Tischlermeister Bormann in die Lehre kam. Präs.: Wann war dies? Angefl: Im April 1886. Präj.: Nach Ihnen find noch zwei Lehrlinge eingestellt worden, Namens Beier und Stupfe, wann ist Stupke eingetreten? Angefl.: Im April 1888. Vors.: Stupte soll ein stiller, schwächlicher Mensch gewesen sein. Angefl.: Ja. Angekl: Ja. Präs.: Sie sollen ihn häufig mißhandelt haben, Stupke hat häufig seiner Mutter gefagt, er wolle gerne Tischler werden, wenn Sie ihn nur nicht so schlecht behandeln möchten. Haben Sie ihn häufig geprügelt?
-
-
-
-
-
-
-
1
Erster Zeuge ist der Tischlermeister Bormann. Derselbe bekundet, daß der Angeklagte ihm zu besonderen Klagen keine Veranlassung gegeben habe, wenn derselbe auch mehrfach ein Betragen zeigte, welches man mit einem Berliner Ausdrud als ruppig" oder„ rüdig" zu bezeichnen pflege. Von Mißhandlungen des Angeklagten gegenüber dem Verstorbenen ist dem Zeugen nichts aufgefallen. Abende An jenem habe er den Angeklagten bei seiner Rückkunft in der Werkstatt allein angetroffen. Brunotte habe an einer Hobelbank gestanden und in einem Kalender ge=
brot essen wollten. Brunotte erklärte, er wisse nicht, wo derselbe sei, sah dann noch auf dem Abort nach und ging dann anscheinend unbefangen mit ihm zu Tische. Stupte sei ein williger, schwächlicher Bursche gewesen, den er nie hart habe anfahren dürfen. Bei der Anffindung der Leiche habe Brunotte sich zunächst unauffällig benommen, erst einige Tage später erregte derselbe durch sein verändertes Benehmen Verdacht.
"
Ab
de
unter{ unternet
ftellung wie frül zu jeden Taftit um das
diefer B
haben b
Rolleger
oder in niederle
bald fre
Arbeitsl
führung
fortdaue
Freiburg in Schlesen . Wir erhalten folgenden Bericht Wieder ein freisprechendes Urtheil. Infolge der schlechten La und des niederen Verdienstes in der Regulatorgehäuse- Brand fahen sich die hiesigen Tischler veranlaßt, sich zu organifum Sie errichteten hierselbst vor Jahresfrist eine Bahlstelle be deutschen Tischlerverbandes. Diese Organisation war natürli den hiesigen Unternehmern ein Dorn im Auge, und so mand schwere Stunde ist dem Vorstande der jungen Organiſatio durch das Drangfaliren der Arbeitgeber verursacht worden Im Anfang dieses Jahres wurde nun auch ein Streit in eine hiesigen Fabrik mit gutem Erfolge durchgeführt. Dieses, fom das Nichtbefolgen einiger bürgermeisterlicher Verordnung ( feine Beiträge mehr einzuziehen) veranlaßte, daß man schne heraustüfftelte, daß die Vorstandsmitglieder( 7 Personen) we unerlaubter Errichtung einer Versicherungsanstalt nach§ 360 b der Strafgesetzbuches in Anklagezustand versetzt werden könnten Am 8. Mai d. J. war nun die erste Verhandlung vor hiesigen Schöffengericht und wurden sämmtliche Angeklagte 5 M. oder 1 Tag Haft und zur Tragung der Kosten verurtheil Der Herr Amtsanwalt hatte sogar 20 M. eventuell 5 Haft beantragt. Gegen dieses Urtheil wurde nun rechtzeit die Berufung angemeldet, aber auch der Staatsanwalt the dasselbe und so wurde nun am 13. d. Mts. in zweiter Infa vor der Strafkammer in Schweibniz Termin anberaumt, nach stündiger Verhandlung und kaum zehn Minuten lange Berathung wurde das freisprechende Urtheil verkünde und sämmtliche Kosten, sowie unsere nothwendigsten Au lagen und die Vertheidigungskosten der Staatskaffe auferleg Herrn Rechtsanwalt Goldschmidt von hier, welchem wir unser Bertheidigung übertragen hatten, ist auch ein gut Theil an d Erfolge beizumeffen, denn zur vollsten Befriedigung hat die Herr unsere Interessen vertreten. Durch den guten Ausgan des Prozesses und unsere unermüdliche Thätigkeit ist unsere Sad hier riesig gewachsen. Denn grade in der Zeit vom 20. Janu 6. J. bis 26. Juni, wo uns alle Lokale abgetrieben wurde ist die Mitgliederzahl von etwa hundert auf 350 angewach Auch ein Lotal steht uns wieder zur Verfügung, und zwar
Tischlergeselle Fleischer, der nächste Zeuge, war bei Auffindung der Leiche zugegen. Er hatte dem Lehrling Beier den Auftrag gegeben, aus der Grube einige Spähne zu holen. Ein mit den Verhältnissen des Hofes unbekannter Kutscher hatte die Spähnegrube für eine Müllgrube gehalten und zu letzterem Zwecke benutt, ohne von dem übrigen Inhalte etwas zu bemerken. Als Beier den eisernen Deckel aufhob, sah er einen nur mit einem Strumpf bekleideten Fuß aus dem Müll herporragen, er eilte zum Zeugen Fleischer zurück und machte von seiner Entdeckung Mittheilung. Der vermißte Stupke wurde in halb sigender Stellung gefunden, um den Hals einen Hanfgurt, wie die Tischler ihn zum Tragen schwerer Gegenstände benußen und der als ein Eigenthum des Meisters Bormann erkannt wurde. Der Gurt war fo feft um den Hals zugezogen, daß der herbeigerufene Polizeilieutenant Zaepenid den Knoten nicht mit den Händen zu lösen vermochte. Der Zeuge Fleischer wie auch der Zeuge Dresel, der ebenfalls bei Bormann arbeitete, erzählen sodann, welche verfängliche Reden der Angeklagte geführt und dadurch den Verdacht der Thäterschaft auf sich gelenkt habe. Dresel erwähnt noch des verdächtigen Umstandes, daß der Angeklagte etwa fünf Tage nach dem Vorfalle sich einige Taschentücher selbst ausgekocht und gewaschen habe. Die Mutter des verstorbenen Strupke schildert ihren Sohn als einen stillen, schwächlichen Menschen, der sich wiederholt bitter darüber be schwerte, daß der Angefl. Brunotte ihm das Leben durch seine Mißhandlungen und sein rohes Betragen so schwer mache. Besondere Schwierigkeiten macht die Vernehmung des Lehrlings Beier, weil derfelbe geistig von außerordentlicher Beschränktheit ist. Er tann nur noch angeben, daß Brunotte ihm gegenüber eingestanden hat, die Leiche Skupke's durch's Fenster geschleppt und in der Spähnegrube verscharrt zu haben. Ueber die näheren Umstände, welche dem Verbergen der Leiche vorangingen und über welche der Zeuge sich früher im Sinne der Anklage ausgesprochen hat, will er sich heute nicht mehr äußern fönnen. Da Kommissar v. Arnould sich auf Urlaub befindet, so wird der Wachtmeister vernommen, der bei der entscheidenden Vernehmung des Angeklagten zugegen war. Der Wachtmeister befundet, daß Brunotte nach langem Kampfe mit sich selbst und augenscheinlich aufs tiefste erschüttert, das Geständniß ablegte: Ja, ich bin's gewesen." Er habe zugegeben, daß er sich mit Stupte gerungen, ihn zu Boden geworfen und gewürgt habe, über die Einzelheiten habe er sich indessen nicht auslaffen wollen. Dr. Munter hat als erster Sachverständiger die Leiche zu Gesicht bekommen; ihm ist die eigenthümliche Stellung aufgefallen, in der sie gefunden wurde. Die beiden übrigen Sachverständigen, Geh. Rath Dr. Wolff und Sanitätsrath Dr. Long, geben ihr Guthaben dahin ab, daß der Tod des Stupte infolge Erdrosselung eingetreten ist und daß ein Selbstmord sehr wenig Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Hiermit wird die Beweisaufnahme geschlossen und der Vertheidiger erbittet sich eine Pause, um mit dem Angeklagten allein ein Gespräch führen zu können.
Angefl.: Gezankt haben wir uns häufig, geschlagen habe ich ihn nur einmal, am 26. März. Präs.: Warum? Angefl.: Stupfe war zu seiner Mutter gelaufen und hatte dem Meister gefagt, ich hätte ihm den Rath gegeben, aus der Lehre zu laufen. Bräf.: Wann schlugen Sie ihn? Angefl.: Es war in der Mittagsstunde, als wir allein waren. Ich gab ihm blos eine Ohrfeige. Präs.: Haben Sie dann Nachmittags wieder zusammen gearbeitet? Angefl: Ja, bis 7 Uhr. Präs. Dann war Feierabend, die Gesellen gingen fort und Sie und Stupke hatten die Werkstatt aufzuräumen. Um 7 Uhr fam der Meister nach der Werkstatt und sagte, daß er noch einen Gang fortgehen müsse, Stupke solle inzwischen einige Flaschen Bier zum Abendbrot holen. Skupfe that dies und kehrte nach der Werkstätte zurück. Was geschah nun? Angeklagter schweigt. Präs.: Wollen Sie nicht ein Geständniß ablegen? Der Angeklagte schweigt troß aller Vorhaltungen und Ermahnungen. Präs.: Ich will Ihnen sagen, Angeklagter, was sich ereignete. Sie haben den Skupke geprügelt und am Halse gewürgt, bis er ohnmächtig wurde und neben einer Hobelbank zu Boden sant. Dann haben Sie sich einen Gurt geholt, denselben um den Hals des Ohnmächtigen gelegt und eine Schlinge hergestellt, die Sie so lange zugezogen haben, bis Sie sahen, daß Stupte todt war. Dann haben Sie die Leiche nach dem Fenster geschleppt, haben die Blumen und was sonst vor dem Fenster stand, entfernt, sind selbst durch dasselbe hinausgestiegen und haben die Leiche dann hinausgezogen. Sie haben die Leiche dann in eine Spähnegrube geworfen, die sich auf dem Hofe befand und mit einer eifernen Platte verdeckt wurde. Angeklagter, so ist das Geständ niß, daß Sie vor dem Polizeikommissar von Arnould abgelegt haben und wie Sie es auch dem Gesellen Fleischer gegenüber eingeräumt haben. Angefl: Gesagt habe ich es, ich wurde aber dazu gezwungen. Bräf.: Wer zwang Sie?- Angeflagter schweigt. Prä s.: Was ist denn wahr an dem Geständniß? Angefl. Kein Wort davon ist wahr.- Präs. So laffen Sie doch diese unglaubliche Verstocktheit fahren. Wollen Sie uns wieder mit dem Märchen kommen, das Sie schon in der Voruntersuchung aufgetischt haben? Der Angeklagte schweigt beharrlich. Pras.: Es ist eine solche Verstocktheit mir bei dem ältesten Verbrecher noch nicht vorgekommen. So gehen Sie doch endlich in sich. Hören Sie blos, wie unglaublich die Geschichte klingt, die Sie erfunden haben. Sie erzählen, daß ein langer schwarzer Mann in die Werkstatt gefommen ist, gerade als Stupfe gesagt hat: Heute habe ich einige Mark bei mir." Der fremde Mann soll nun sofort über Stupte hergefallen sein, um ihn zwecks Beraubung zu erdroffeln. Sie wollen dabei gestanden und der Mann soll Ihnen einen furchtbaren Eid abgenommen haben, daß Sie unverbrüch liches Schweigen bewahren würden. Sehen Sie nicht ein, daß diese Räubergeschichte geradezu lächerlich flingt?- Ist diese Geschichte wahr?- Angefl: Nein.- Präs.: Warum haben Sie denn gelogen? Angeklagter schweigt. Präs. So gestehen Sie doch endlich die Wahrheit. Haben Sie Stupte getödtet? Angeklagter schüttelt mit dem Kopfe. Präs. Man sieht ja, wie Sie mit sich fämpfen, so sagen Sie doch endlich die Wahrheit. Haben Sie Stupfe an jenem Abend geprügelt? Angefl.: Nein. Präs.: Als der Meister zurückkehrte, war Stupfe fort, wohin war er gegangen? Angefl: Ich weiß es nicht. Präs.: Angeklagter, find Sie je in der Kirche gewesen, sind Sie eingesegnet?- Angeklagter: Ja. Präsident: Als der Meister Sie beauftragte, Stupke zu suchen, erklärten Sie, Sie hätten ihn schon vergeblich gesucht. Sie sind dann mit dem Meister zum Abendessen gegangen und haben sich anfcheinend vergnügt niedergelegt. Haben Sie denn gar kein Gewiffen? Angeklagter schweigt.- Präs.: Die Leiche wurde ohne Fußbekleidung in der Grube gefunden, man wußte, daß Stupke Pantinen getragen und hat nach denselben gesucht. Sie erhielten den Auftrag, im Ofen nachzusehen. Sie haben in der Asche mit einem eisernen Hafen gesucht und lächelnd erklärt, es ist nichts drin", dann hat aber einer der Gesellen nachgesehen und ein Stück Drath zu Tage gefördert, welches zweifellos die Ueberbleibsel von verbrannten Pantinen waren. Sie follen nach Auffindung der Leiche auch vollständig verändert gewesen sein; während Sie bis dahin fleißig waren, haben Sie von jenem Zeitpunkte an nichts mehr gethan. Sie sollen verschiedentlich Redensarten geführt haben, die Sie verdächtig machten. Sie haben gefragt, ob Amerika Verbrecher ausliefere, wie man sich am besten erschießen könne u. f. m. Sie sollen auch eines Mittags, als die Gesellen die Werkstatt verließen, die Aeußerung gethan haben, wenn sie zurückfämen, würden Sie wohl baumeln". Zum Kommissar von Arnould haben Sie nach Abgabe des Geständnisses gesagt, nun würden Sie wohl in's Buchthaus fommen. Was haben Sie hierauf zu erwidern? Angefl. Die Ueberreste im Ofen rühren von meinen eigenen Pantinen her, die ich schon im Februar verbrannt habe. Das Geständniß vor der Polizei ist nicht wahr, ich mußte so fagen. Präs.: Warum? Angefl.: Weil der Andere mir. gesagt hat, ich folle ihn nicht verrathen. Präs. Der Andere? Wer ist das? getlagter schweigt. Präf.: Wollen Sie es nicht sagen? Angell: Ich darf nicht. Präs.: Sie kennen ihn? Angefl.: Ja. Präs.( mit eindringlicher, erhobener Stimme): Heißt er nicht Otto Brunotte?- Angefl.: Nein. Präs.: So nennen Sie doch den Namen! Stehen Sie zu dem Menschen in irgend welcher Beziehung?-Angefl:
-
-
-
-
wo zehn miren. Einigkei erzielt n
10 Stu ( Blume Nachmit
Wenn t
reichen erreicht
gehoben,
worden
feien di
Stunde
Viertel
werde f
die Beh
Das
Sie
schönste und renommirteste von hier. Da der Wirth diefes Lokals ein charakterfester Mann ist, glauben wir eine bleibende Stätte gefunden zu haben. Dem Wirth wenigstens sind Arbeitergroschen ebenso willkommen, wie die der Besseren".
Soziale Meberlicht.
Be
Dal
da
fich die
nehmer.
werden,
hätten c
dem Si
richtete Arbeit
beginne. meinen geführt.
Die For
Herr He
Bauherr
indeffen
hätten.
Fönnnte
dazu,
niederzu
müßten
e
mie
fagen: fängit
eine de
zu halte
würde,
gearbeit
vielmeh
beitszeit
führen
heben.
Kräfte
ermahni
nur au
beitszeit gelangte
Bürger
Ruf
An die Maurer Deutschlands ! Werthe Kollegen Jedem von Euch ist wohl bekannt, daß wir Berliner Maur in der achten Woche im Streif liegen. 3war ist am 3. Ju der Generalstreit aufgehoben worden, aber damit ist unsere wegung durchaus noch nicht zu Ende. Wir hatten in einer Resolution die Familienväter aufgefordert, nach Berlin zurüd zukehren, daran aber das berechtigte Verlangen geknüpft, Jeder, der nicht an Berlin gebunden, fern zu bleiber habe. Diese dringende Aufforderung ist leider dur aus nicht befolgt worden. Seit einigen Tagen hat sich der Zuzug so gehäuft, daß er bedenklich für d Ausgang unserer gerechten Sache zu werden anfängt Sollen wir eine Niederlage erleiden? Das wird keiner yo Euch dulden wollen. Wir werden und müssen den Sieg vontragen. Deshalb ist es nothwendig, den Zuzug streng fe zuhalten. Das ist die beste Unterstüßung. Folgt unserm daß wir nicht gezwungen werden, von neuem den General Die Absicht der Unternehmer geht dahin die Berliner Maurer auszusperren, und das ist möglich, ment starker Zuzug stattfindet. Rein deutscher Maurer wird abe diesem Plane des Unternehmerthums Unterſtüßung gewäh wollen. Deshalb sei ein Jeder auf dem Posten und thue feine Schuldigkeit; nur dann fönnen wir den Sieg davontrage Lege ein Jeder Hand mit an, greife ein Jeder in die Speiche des Rades und helfe weiter drehen, dann werden wir in kurze Beit in der Lage sein, in alle Gaue hinauszurufen: das Ka pital hat eine Niederlage erlitten, und wir den Sieg, rungen, einen neunstündigen Arbeitstag erzielt. Alle arbeite freundlichen Blätter werden um schleunigen Abbrud gebeten Das Streiffomitee der Berliner Maurer.
streik zu erklären.
Nach viertelstündiger Pause wird die Verhandlung wieder aufgenommen. Der Angeklagte, den sein Vertheidiger ins Gebet genommen, ist nach dieser Unterredung völlig verändert, er fieht zerfnirscht aus und vergießt reichlich Thränen. Er erklärt, nunmehr die Wahrheit gestehen und ein Geständniß ablegen zu wollen. Er wird, um von den Richtern besser vernehmbar zu sein, aus dem Anklageraum hinaus vor den Zeugentisch geführt. Wir hatten uns, als wir nach Feierabend allein in der Werkstatt waren, wieder gezanft, weil Sfupfe mich bei dem Meister angeschwärzt hatte. Ich faßte ihn und warf ihn zu Boden. Als ich auf ihm lag, sah ich in der Nähe einige Gurte liegen, ich stand auf und ergriff eine Gurte, die ich ihm um den Hals legte und zuzog." Prä: Angeklagter, Sie lügen schon wieder, Sie hätten doch beide Hände frei haben müssen, um die Schlinge zu knüpfen und Ihr Opfer würde doch nicht so lange ruhig liegen geblieben sein, bis Sie diese Arbeit fertig hatten. Angefl. Stupke war auch wieder aufgestanden, ich warf ihn aber noch mal zu Boden und warf ihm dann die Schlinge über, die ich zuzog. Als meine Wuth verrauscht war, sah ich, daß er todi war. Präs.: Sie hatten doch garnicht nöthig, wüthend zu sein, da der schwächliche Mensch sich ja nicht zur Wehre sezte. Sie hätten ihn ja prügeln fönnen, wie Sie es immer thaten. Ihr ganzes Verhalten spricht aber dafür, daß Sie den Stupke mit Vorbedacht getödtet haben. habe Angeklagter: Nein, das daß ich nicht. Staatsanwalt Rizel führt aus, das Geständniß des Angeklagten gar feinen Werth habe, auch ohne dasselbe sei an seiner Schuld kein Zweifel mehr gewesen. Es liege hier eine geplante Tödtung, also Mord, vor und bei der beispiellosen Verstocktheit des Angeklagten und bei seiner grenzenlosen Verlogenheit müsse der jugendliche Verbrecher so lange wie angängig unschädlich gemacht werden. Er beantrage daher das höchste zulässige Strafmaß fünfzehn fünfzehn Jahre Gefängniß. Der Vertheidiger führte dagegen aus, daß dem Angeklagten bei Begehung der That die Ueberlegung gefehlt habe und mit dieser Ansicht drang er auch beim Gerichts
An=
-
ers
Umgege
bin zu n
bisher
gewesen
Bauten genaue
das Ber
eine gr
Statisti
der näd
gearbeit
gelangte
Verfam
Maurer
und
rungene
Maurer
Organi
befonde
Kollege
erhalten
zu 1
Beträge
dürfen
beide
Grothm
Aufruf an alle Arbeiter Deutschlands ! Freunde Brüder der Arbeit! Nachdem die Maurer Berlins seit fieber Wochen im Generalstreit gestanden, sind wir jetzt zu den pa tiellen Streits übergegangen. Der Sieg sowie die Errungen fchaften, die wir bis jetzt erreicht haben, müssen alle Arbeite Deutschlands als bemerkenswerthe bezeichnen. Mit Stolz fann man wohl auf eine derartige Bewegung, wie sie sich die Ber willigkeit der Arbeiter Deutschlands , burch ihre materielle fo moralische Unterſtügung, welche sie uns während des harte Kampfes zukommen ließen, glauben wir uns jetzt in die Lage versezt, um uns selbst helfen zu können und richten daher a alle diejenigen die dringende Bitte, welche noch im Besize von uns herausgegebenen Sammellisten sind, dieselben, ob ge zeichnet oder ungezeichnet, an uns zurück zu senden. Unermüdlich werden wir Das zur vollständigen Durch hofe durch, denn das Urtheil lautete dahin, daß der Angeklagte führung zur bringen suchen, was wir uns zum Ziele geftedt
nicht wegen Mordes, sondern wegen Todtschlags zu bestrafen sei. Das Urtheil lautete auf sechs Jahre Gefängniß.
Ein bemerkenswerther MajestätsbeleidigungsProzeß wurde am Dienstag vor der Ferienstraffammer am Landgericht II verhandelt. Angeklagt war der Buchhalter der Glan 'schen Weißbier- Brauerei in Weißensee , Martin Wiegand. Nach der Anklage soll der Angeklagte die Betheiligung an einem Hoch auf den Kaiser mit Worten abgelehnt haben, die als eine Beleidigung aufgefaßt werden konnten. Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit statt. Der Angeber ist der Restaurateur Berner, Weißenfee, Langhansstraße. Der Gerichtshof schenkte dem
haben.
ber
Wir sprechen daher im Namen der Berliner Maurer unfer besten Dank aus, und sollten Diejenigen, welche uns im Kamp liche Lage verfekt werden, so werden wir auch unsere Schul ums Dasein so reichlich unterstützt haben, einmal in eine ähn
digkeit thun.
Die einzige Unterstüßung, die uns noch zu Theil werden da wir noch nicht Alles errungen haben.
noch
in Mo
taffe
ihm
wurde.
Die
dern
Hampe
durch d
hierdur
dachten
mehr
andere empfah
Spand
Die V
auf die
Beit
P meine
Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten Mit kollegialischem Gruß. 3. A.: Wilhelm Kerſtan, Lübbener Straße 4. Ferdinand Grothmann, Stettinerstr. 19a, zur im Zentralbureau, Dresdenerstr. 116.
an, doch wurde auf die Betrunkenheit des Angeklagten Rück- Die Kollegen der Lederwaarenfabrik von Mar
sicht genommen und nur auf 2 Monate Gefängniß erkannt.
Als Mahnung beim Abschluß von Miethsverträgen mag eine Verhandlung wegen Betruges dienen, die gestern vor der 91. Abtheilung hiesigen Amtsgerichts I verhan belt wurde. Der Fuhrmann A. hatte eine Wohnung nebst Stallung gemiethet und mit seinen Stiefeltern bezogen. Später
kiewicz& Runge haben die Arbeit niedergelegt. Buzug ift fern zu halten. Nähere Mittheilungen erfolgen später. Mit
kollegialischem Gruß: N. Hahn. P. Schulz.
fand a
mit de
wie de
der Ko
glieder Tages