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geriffen hatten und die Haut an mehreren Stellen des Körpers, besonders am rechten Fuß. ihm zerschunden worden war. Frau G. aus ihrer Ohnmacht erwachte, wollte sie es gar nicht glauben, daß ihr Sohn fast unversehrt geblieben war, und als man nun den Kleinen, nachdem man ihn ein wenig von dem Schmuß und dem Blut der geschundenen Stellen gereinigt, der Mutter wieder zuführte, da war ihre Freude unbe­fchreiblich.

an.

Durchgebrannt. Der Besizer eines blühenden Kolonial­waarengeschäftes in der Potsdamer Vorstadt, Kaufmann M., hatte sich vor etwa einem Vierteljahr mit der Tochter eines Subalternbeamten verheirathet. Bor etwa 14 Tagen mußte Herr M. eine Geschäftsreise nach Hamburg   antreten, und als er bald darauf von derselben zurückkehrte, fand er seine in der Bülowstraße belegene Wohnung verschlossen. Auch in dem Ge­schäft war die junge Frau nicht anwesend, und da dieselbe auch bei ihren Eltern nicht zu finden war, so stellte der beherzte Gatte fofortige Recherchen nach der Vermißten Anffallender Weise fehlte seit einigen Tagen auch der erste Ladenverkäufer des Kaufmanns angeblich Krankheits halben und als Herr M. sofort zu dem Chambregarnie wohnender jungen Manne eilte, hörte er von dessen Wirthin, daß ihr Miether in Begleitung einer jungen Dame abgereist sei, wohin Gatten ein Licht auf; eine sofortige Revision des Geldschrankes, dessen Kassenführung er während seiner Abwesenheit seiner Frau anvertraut, ergab, daß Werthpapiere in der Höhe von 5000 M., fowie fämmtliche Schmucksachen fehlten. Von dem flüchtigen Baar, welches, wie sich nachträglich herausgestellt, ein Liebes­verhältniß unterhalten, fehlt bis jest jede Spur. Der Gatte liegt infolge der furchtbaren Aufregung schwerkrant in einem hiesigen Krankenhause darnieder.

Unter allen Anzeichen einer schweren Vergiftung mußten fürzlich zwei fleine Kinder, welche im Treptower Park in den dortigen Anlagen giftige Beeren oder andere Früchte genascht, schleunigst ihren Eltern zugeführt werden. Recht­zeitiges Eingreifen eines Arztes beseitigte in diesem Falle die

dringliche Belehrung bezw. sorgfältige Ueberwachung der Kinder dieselben vom Genuß jedweder wild oder auch in gärtnerischen Anlagen wachsenden Beeren- oder anderen Frucht abzuhalten. Wahnsinnig geworden. Vor ungefähr 14 Tagen starb ein hiesiger Fabrikant und wurde auf dem Jakobi- Kirchhof in Brig   begraben. Seine junge Gattin war außer sich vor Schmerz, denn ihre durchaus glückliche Ehe hatte nur 5 Monate gewährt. Jeden Tag erschien die Mittwe auf dem Kirchhof und pflegte das Grab des Verstorbenen. Vorgestern nun kam sie wieder und fette fich still auf den blumigen Hügel, was ihren Bekannten, welche gleichfalls die Gräber ihrer Angehörigen pflegten, schon Wasser pumpte und so das Grab ihres Gatten begoß, eilte guffiel. Als die junge Frau aber nun in ihren Sonnenschirm man hinzu, und jetzt begann die Wittwe mit den Händen die Erde aufzuwühlen, die sorgfältig gepflegten Blumen auszu­reißen, indem sie fortwährend schrie: Ich will meinen Mann wieder haben, er ist lebendig begraben worden!" Blumentöpfe, Erde und Gewächse flogen weit umher, Niemand aber konnte die plöglich wahnsinnig Gewordene bändigen, sie schien Riesen­träfte zu haben. Da fam eine Nachbarin auf die Idee, der Wahnsinnigen zu erklären, daß das zerstörte Grab nicht das des Gatten sei, sondern daß derselbe zu Hause auf sie warte, das Grab aber berge ihren, der Nachbarin Mann. Sofort hörte die arme Frau auf, sich zu sträuben, und folgte nun willig den Begleitern, welche sie in ihre Wohnung und von da in die

Charitee schafften.

Spielt nicht mit dem Feuer! Diese für die Kinder so

beherzigenswerthe und von ihnen doch so oft mißachtete War­nung hat die Bewohner eines Hauses in der Cuvrystraße in Feuers- und ein junges Menschenleben in Todesgefahr gebracht. C. in der elterlichen Wohnung damit, daß er Streichhölzer an einer Schachtel in Brand ſezte.

Hierbei explodirten durch

irgend welchen Umstand die sämmtlichen in der Schachtel be­findlichen Zündhölzchen und der Knabe ließ die hell brennende Schachtel fallen. Dieselbe gerieth in einen Haufen Zeug und Wattenrefte, und setzte auch diese in Flammen, während die Kleidung des Knaben gleichfalls zu brennen begann. Auf das

sein wird.

Kaffel 29,7, in Magdeburg   52,1, in Stettin  ' 36,6, in Altona  30,0, in Straßburg   24,4, in Meg 17,1, in München   31,8, in Nürnberg   30,6, in Augsburg   35,4, in Dresden   28,3, in Leipzig  24,9, in Stuttgart   20,9, in Karlsruhe   23,5, in Braunschweig  41,1, in Hamburg   29,6, in Wien   24,9, in Peft 35,0, in Prag  26,5, in Triest   24,3, in Krakau   30,4, in Amsterdam   25,7, in Brüffel 19,6, in Paris   20,9, in Basel  , in London   16,2, in Glasgow   25,8, in Liverpool 17,8, in Dublin   22,8, in Edinburg  17,4, in Kopenhagen   25,6, in Stockholm   21,4, in Christiania  29,0, in St. Petersburg   29,4, in Warschau   37,9, in Odessa  30,4, in Rom   in Turin   21,7, in Venedig   27,5, in Alexandria   40,1. Ferner in der Zeit vom 9. Juni bis 15. Juni cr. in New- York   24,2, in Philadelphia   19,8, in Baltimore   16,2, in Kalfutta 24,2, in Bombay in Madras 44,3.

wie

( Merkwürdig ist es, daß die Regel gerade an einem Tage ver­legt wurde, wo die Gelegenheit zu Taschendiebstählen sich sehr be­quem darbot. Red.) Seine frankhafte Neigung, sich fremde Taschen­tücher anzueignen, trete nur auf, wenn er sich im Gedränge be­finde, er gerathe dann in eine so große Aufregung, daß der Schweiß am ganzen Körper außerordentlich stark hervorbreche eine unsichtbare Macht(?) ziehe seine Hand mit unwidersteh licher Gewalt(?) nach dem Taschentuche des vor ihm Stehenden, er müßte es nehmen und wenn zehn Polizisten neben ihm ständen(?). Er sei schon in der maison de santé in Schöne berg gewesen und habe besonders viel Kaltwafferkuren gebraucht, um einec Wiederholung dieses schrecklichen Leidens vorzubeugen. Der praktische Arzt Dr. Kaz, welcher als Zeuge vernommen wurde, erklärte, daß er den Angeklagten jahrelang be­handelt habe, er halte denselben einer un re ellen Handlung nicht fähig, denn sein Geschäftsleben wie sein Familienleben feien untadelhaft. Dagegen habe derselbe in seiner Jugend an einer verheerenden Krankheit gelitten, welche eine kräftige In­angriffnahme mit ſtart wirkenden Medikamenten nothwendig machte. Der Zeuge meinte, es sei möglich und sogar wahr scheinlich, daß das Gehirn des Angeklagten dadurch in Mit­leidenschaft gezogen worden sei, und er sich zu Zeiten in einem traumhaften Zustande(?) befände, der ihn unzurechnungsfähig mache. Immerhin müsse er aber erklären, daß er an Kleptomanie nicht glaube.(!) Da der zweite Sachverständige, Sanitätsrath Dr. Mittenzweig, sich im Wesent lichen diesem Gutachten anschloß, so wollte der Staatsanwalt den Angeklagten ärztlich beobachten lassen. Der Vertheidiger, Rechts­anwaltGrabower bat dagegen den Angeklagten jezt schon auf Grund der ärztlichen Gutachten freizusprechen und ihn nicht der Tortur einer Beobachtung" auf seinen Geisteszustand auszusehen. Der Angeklagte schloß sich dem Antrage seines Vertheidigers flehent­lich an und versprach, nie wieder ohne Begleitung auf der Straße gehen zu wollen. Der Gerichtshof schenkte ihm Gehör und erkannte auf Freisprechung. Ein Gerichtshof, in dem sich keine bürgerlichen" Schöffen befinden, würde wahr scheinlich anders geurtheilt haben.

Die Sterblichkeit war in der Berichtswoche in den meisten Großstädten Europas  , namentlich in den deutschen  , wieder eine gefteigerte und meldeten nur wenig Städte fleinere Sterblich­feitszahlen als in der Vorwoche. Recht günstige, kleine Sterb­lichkeitsziffern( bis 15,0 pro Mille und Jahr) wurden aus feiner Großstadt gemeldet. Günstig( bis 20,0 pro Mille und Jahr) blieb die Sterblichkeit in Bremen  , Meg, Darmstadt  , London  , Liverpool, Edinburg   und Brüssel; mäßig hoch( etwas über 20,0 pro Mille und Jahr) in Wiesbaden  , Aachen  , Stutt­ gart  , Paris  , Dublin  , Stockholm  , Turin  . Dagegen wurden aus einer größeren Zahl, besonders deutscher   Städte, hohe Sterblich­lichkeitsziffern( über 35,0 pro Mille) gemeldet und zwar aus Breslau  , Köln  , Hannover  , Magdeburg  , Düsseldorf  , Stettin  , Charlottenburg  , Duisburg  , Frankfurt   a. D., Görlig, Kiel  , Potsdam  , Augsburg  , Braunschweig  . Noch immer sind es vor­zugsweise Darmfatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder, welche ungemein zahlreiche Todesfälle hervorriefen, in Berlin  , Hamburg  , Altona  , Breslau  , München  , Nürn­ berg  , Dresden  , Leipzig  , Köln  , Königsberg  , Hannover  , Wien  , Kopenhagen  , Best, St. Petersburg  , Warschau  , Odeſſa  u. a., obwohl in mehreren derselben, wie in Berlin  , Königs­berg, Stettin  , Leipzig  , Wien   die Zahl der Opfer an diesen Krankheitsformen eine etwas kleinere als in der Vorwoche ist. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war im Allgemeinen eine größere, in Berlin   eine kleinere als in der Vorwoche. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin   188, in München   150. Afute Entzündungen der Athmungsorgane führten seltener zum Tode. Infektionskrankheiten wurden Todesfälle an Weaſern, typhosen zwei Kellnerinnen es sich angelegen sein ließen, dem Gaſte zu Fiebern und Bocken weniger, an Scharlach  , Diptherie und Keuchhusten etwas mehr gemeldet. So waren Todesfälle an Masern   in Köln  , Barmen, Wien  , Paris  , London  , St. Peters­ burg  

vermindert, in Breslau  , Elberfeld   und Warschau   ver­mehrt. Erkrankungen waren dagegen im Regierungsbezirk mehrt. Erkrankungen waren dagegen im Regierungsbezirk Düsseldorf  , in Wien  , Best, Kopenhagen   und St. Petersburg  häufiger, in Breslau   und Christiania   ein wenig seltener. Sterbefälle an Scharlach wurden aus St. Petersburg   und

Warschau   in größerer, aus London   in verminderter, Er­frankungen dagegen aus Berlin  , Hamburg  , Wien  , Kopenhagen  , Stockholm   und St. Petersburg   in größerer Zahl gemeldet. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Kroup war in Hamburg  , Breslau  , Köln  , München  , Stettin  , Braunschweig  , Prag  , Kopen­ hagen  , Paris  , London  , Warschau   eine größere, dagegen in Berlin  , Frankfurt   a. M., Nürnberg  , Wien  , Pest und St. Petersburg   eine verminderte. Erkrankungen tamen aus Breslau  , dem Regierungsbezirk Schleswig   und aus Chriftiania in größerer, aus Berlin  , Hamburg  , Kopenhagen  , St. Petersburg   in ver Sterbefälle an Unter­minderter Zahl zur Berichterstattung. leibstyphus waren in Paris  , London  , St. Petersburg   seltener, Erkrankungen famen aus Hamburg  , dem Regierungs­bezirk Schleswig  , aus Kopenhagen  , Chriftiania, St. Peters­ burg   in größerer, aus Berlin   in fast gleicher, aus Best in kleinerer Zahl als in der Vorwoche zur Anzeige. An Fleck­

typhus wurden nur 2 Grkrankungen( aus St. Petersburg  ) be­richtet. An epidemischer Genickstarre ist weder 1 Todesfall Dem noch eine Erkrankung zur Berichterstattung gekommen. Keuchhusten erlagen in Paris   weniger, in Berlin   und London  ein wenig mehr Kinder als in der Vorwoche. Erkrankungen waren in Hamburg   und Wien   zahlreicher, in Kopenhagen  etwas feltener. Todesfälle an Pocken wurden aus Prag  , Lemberg  , Venedig   je 2, aus Paris   und Lyon   je 3, aus

Der Gesundheitszustand in Berlin   war auch in dieser Be­richtswoche nicht wesentlich günstiger und die Sterblichkeit nur

"

Gewiße Kneipen mit Damenbedienung fanden eire F höchft abfällige Beurtheilung seitens des Staatsanwalts und des Gerichtshofes in einer Verhandlung, die gestern die 88. Abtheilung des Schöffengerichts beschäftigte. Der Arbeiter Wilh. Anders hatte am Nachmittage des 14. Mai c die Restauration von Richter, Grüner Weg 13, besucht, woselbst einer möglichst hohen Zeche zu verhelfen, trotzdem Anders feineswegs so aussah, als ob er über Reichthümer zu gebieten hätte. Die beiden Heben verstanden das Geschäft denn auch so gut, daß Anders in kurzer Zeit 3 M. 50 Pf. zu bezahlen die Damen vertilgt hatten. Er entfernte fich dann in halb hatte, den weitaus größten Theil für Braufelimonaden, welde berauschtem Zustande und besuchte ein anderes Lokal, ging dann aber wieder zu Richter, wo man den flotten Gast und Limonader spender mit offenen Armen aufnahm. Von seinem zweiten Be

such wußte Anders dem Gerichtshofe wenig zu erzählen. Er habe sich nach längerer Zeit auf dem Sopha in einer Neben­welche ihn aus dem Schlafe geweckt hatte und energisch auf stube wiedergefunden, vor ihm stehend eine der Kellnerinnen, Bezahlung der Zeche in Höhe von 14 M. drang. Anders sollte drei Flaschen Maitrant und eine Flasche Rothwein be­stellt haben, für die lettere waren 5 M. angefreidet. Anders zusammen, mehr hatte er nicht. Nun ließ sich der Wirth ebenfo suchte mit Mühe und Noth einige Nickel aus seinen Taschen­energisch blicken, er holte einen Schußmann und ließ den Gast wegen Bechprellerei zur Wache führen. So stand denn Anders gestern dieserhalb vor Gericht. Der Vorsitzende hielt den Zeugen Richter vor, wie er einem Manne wie dem Ange= flagten, der bereits start angetrunken war, so viel Getränke verabfolgen könne; der Zeuge erwiderte darauf, er habe den Gast für einen Maurerpolier gehalten, und es sei Geschäfts­sache, einen möglichst großen Absatz zu erzielen. Der Staats­anwalt beantragte selbst die Freisprechung des Angeklagten, der eine betrügerische Absicht wohl nicht gehabt habe, sondern von den Mädchen zum Bestellen gedrängt worden sei. Der Gerichts­hof erkannte nach diesem Antrage.

Weise sich in einem Nebenzimmer befand, herbei und dieser Petersburg 6. enthebliche Geschrei des Jungen eilt der Vater, der glücklicher Warschau 6 berichtet, Erkrankungen aus Wien 1  , aus St. Dienstag der Kaufmann Gustav Becker   vor der zweiten Straf besaß Geistesgegenwart genug, dieser doppelten Gefahr zu be gegnen, indem er den Knaben an die Stelle zerrte, wo der Resterhaufen glimmte und dann über beide mit Bligesschnelle menig geringer als in der Vorwoche. Darmfatarrhe und Hilfe zur Stelle war, hat der Knabe dennoch höchst bedenkliche zahlreiche Sterbefälle herbei und war die Zahl derfelben nur Brandwunden, besonders im Gesicht, davon getragen, so daß er, falls er noch gerettet werden sollte, doch zeitlebens entstellt

nicht

wenig geringer als in der Vorwoche( 397 gegen 408). Auch blieb der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit ein hoher. Etwas zahlreicher als in der Vorwoche kamen auch akute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein, doch blieb der Verlauf meist ein milder. Desgleichen gelangten Er­

Eine größere Berliner   Gesellschaft, welche am jüngsten Sonntag einen Ausflug unternommen hatte, war des ungünstigen Wetters wegen verhindert, sich viel im Freien auf- frankungen an Keuchhusten in größerer Zahl zur ärztlichen Be­zuhalten, und daher zumeist an die Räume des Etablissements gefesselt, in welchem sie sich niedergelassen. Die junge Welt vergnügte sich mit Tanz und hierbei fiel es auf, daß ein junges Mädchen, welches mit einem jüngeren Theilnehmer an der Ge­sellschaft verlobt war, ausschließlich mit einem der Partie gar

angehörigen Einjährig- Freiwilligen tanzte. Als der

Bräutigam seiner Braut hierüber Vorhaltungen machte, lief Anzeige. Häufiger gelangten rosenartige Entzündungen des

blieb jedoch eine fleine. An Masern   und Diphtherie   kamen erheblich weniger Erkrankungen zur Anzeige, auch Erkrankungen an typhösen Fiebern blieben in beschränkter Zahl. Nur Er­frankungen an Scharlach   wurden in erheblicher Zahl zur Mel­dung gebracht. An Erkrankungen im Wochenbett fam eine zur Bellgewebes der Haut zur ärztlichen Behandlung. Weitere Erfrankungen an Bocken sind nicht vorgekommen. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten gegen die Vorwoche keine wesent­liche Veränderung in ihrem Vorkommen.

Polizeibericht. Am 16. d. Mts. Morgens wurde eine Frau in der Bernauerstraße von einem Schlächtermagen über­fahren und dabei so schwer verletzt, daß sie nach dem Lazarus An demselben Tage Krankenhause gebracht werden mußte.

Nachmittags fiel ein 13jähriger Knabe beim Spielen an der unteren Schleuse in den Landwehrkanal, wurde jedoch, ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Wasser gezogen und

Gerichts- Beitung.

Eine sonderbare Freisprechung. Auf der Anklage­

bant ber 91. Abtheilung, pes, Schöffengerichts befand sich ein

diese mit der Drohung, sie werde sich das Leben nehmen, aus dem Saal. Niemand glaubte, daß diese Worte ernst gemeint fein fonnten, man hielt die Lebensmüde" daher nicht weiter zurück und glaubte vielmehr, sie werde, nachdem sie sich draußen abgefühlt, selbst wieder zurückkehren. Das war aber nicht der Fall, die junge Dame ließ sich nicht wieder blicken, und als man nach einiger Zeit nach ihr suchte, fand man sie am See mit dem Kopf im Wasser, während der Körper auf dem Trockenen ausgestreckt war. Sie halte das Bewußtsein bereits perloren. Man hob die Selbstmörderin sofort auf, brachte sie in das Lokal zurück und dort gelang es erst nach einstündigen Wiederbelebungsversuchen, die Ertrunkene" zum Bewußtsein seinen Eltern zugeführt. zurückzubringen. Schwerkrank wurde das Mädchen dann nach hat die bekundete Vorliebe seiner Braut für zweierlei Tuch und ihre bei dem Selbstmordversuch gezeigte Energie so bedenklich gestimmt, daß er Angst vor dem Heirathen bekommen und das Haussuchung. Am Montag Mittag zwischen 12 und dem Bauarbeiter Karl Wallenthin, Liebenwalderstraße 51, statt. Gleichzeitig wurde derselbe zu Dienstag Vormittag 10 Uhr nach dem Moltenmarkt Nr. 1, Zimmer 45a, beordert. Beschlag­nahmt wurden 150 Exemplare ,, Der Bauarbeiter" Nr. 1 und ein Protokoll des ersten deutschen   Bauarbeiterkongresses, welcher in Magdeburg   tagte, ferner ein Flugblatt, welches die Bauarbeiter Berlins  , darauf hinweist, daß am Montag, den 22. d. M., eine öffentliche Bauarbeiter= Versammlung in Scheffer's Salon, Inselstr. 10, stattfindet. Nach einigen Fragen auf dem Moltenmarkt wurden dem Behaussuchten die benannten Drucksachen wieder eingehändigt. Die Haussuchung wurde in Abwesenheit des Herrn Wallenthin und dessen Ehefrau vorge nommen. Der 5jährige Sohn des Herrn W. übergab den Be­amten den Hausschlüssel. Die Hauswirthin und Flurnachbarin Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind in der Zeit vom 30. Juni bis 6. Juli cr. von je 1000 Einwohnern, auf den Jahresdurch­schnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin   31,7, in furt a. M. 24,6, in Wiesbaden   22,0, in Hannover   29,7, in Breslau   49,3, in Königsberg   40,0, in Köln   40,0, in Frank- Angehörigen führen lassen. Unglücklicherweise sei er am Tage des

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Wegen Vergehens gegen die Sittlichkeit, begangen durch den Verkauf einer unzüchtigen Neujahrskarte, stand am kammer des Landgerichts 1. Der Angeklagte hatte am 31. Dezember v. J. in einem Schaukasten, der sich vor seinem Geschäftslokale befand, eine Anzahl Neujahrstarten ausgeftell. Ein vorübergehender Geistlicher nahm ergerniß an einer der selben, er kaufte sie und übersandte sie der Behörde. Im Ver handlungstermine gab der Angeklagte an, daß ihm auf Be stellung bei einem Fabrikanten eine Sammlung Karten zu­geschickt worden sei, die er ausgestellt habe, ohne sie näher anzusehen. Außerdem sei die fragliche Karte uicht anstößiger wie manche Kunstwerke und wie beispielsweise die Figuren auf der Schloßbrücke. Der Gerichtshof hielt keine dieser Einwen dungen   für stichhaltig, es sei Sache des Verkäufers, sich von der

Natur der von ihm verkauften Waare zu überzeugen und die

fragliche Karte mit der Kunst durchaus nichts zu thun, sie sei einfach gemein. Nach dem Antrage des Staatsanwalts wurde auf eine Geldstrafe von 30 Mark ev. sechs Tage Gefängniß erkannt.

Versammlungen.

Große öffentliche Hutmacher  - und Hutarbeiterver­Sammlung. Die am Dienstag Abend im Königstadt- Kasino, Holzmarktstraße, stattfindende Versammlung legte durch überaus rege Betheiligung und animirte Diskussion lebendiges Zeugniß ab für den unter den Berliner   Hutmachern herrschenden Korps geist und das unter ihnen zu findende lebendige Streben nach Verbesserung der gedrückten Lage und Organisation. Dicht ge füllt zeigte sich der stattliche Saal, als 9 Uhr die Versamm­lung eröffnet wurde, in der folgende Herren das Bureau bil­deten: Post, erster, Schiergott, zweiter Borsigender und Lehmann als 5 Schriftführer. Referent über den ersten Punkt der Tages= Ordnung war Herr Tischler Franz Berendt. Er sprach in einstündiger, reichen Beifall entfesselnder Rede über 3 weck und Ziele einer Arbeiterorganisatin". Redner plädirt schließlich für eine lokale Organisation der Hutmacher  . Ein Verband der deutschen Hutmacher", so führt Redner aus, zentralisirt, bestehe bereits und derselbe biete für Weniges Viel. Doch vermist Redner dabei vornehmlich das Eine, ihm am wichtigsten dünkende, die Möglichkeit der geistigen Aufklärung durch geeig nete Vorträge. Deshalb erkläre er sich auch entschieden für einen Lokalverband, in dem all dies geschaffen werden könne und der sich schließlich mit Leichtigkeit dem deutschen   Zentralverband anschließen, mit ihm zusammen schaffen und wirken könne zum Wohle der Kollegen und des Gewerkes. Dagegen sind die Herren 3ared und­Borgmann entschieden für Zentralisation und Anschluß au das Bestehende. Gegen 6 Stimmen ward am Ende ein An­trag Augustin angenommen, dahingehend, eine Kommission von 7 Mitgliedern zu wählen, die mit dem Vorstand des Ver­bandes in Unterhandlung tritt und der geplante zweite Punkt der Tagesordnung: Eventuelle Wahl des provisorischen Vor standes" fallen gelassen. Die Kommission besteht aus fol genden Herren: Kleber, Post, Bergemann, G. Rasch, Augustin, Göbel und Bielefeld  . Innerhalb 14 Tagen soll wiederum eine den angeregten Gedanken weiter ausarbeitende Versammlung einberufen werden.

in guten Verhältnissen lebender(!) bisher unbescholtener 50­jähriger Bürger, der Schneidermeister B.( der Gerichts- Bericht­erstatter hat den Namen des Mannes verschwiegen. Red. des Berl. Volfsbl."), welcher des Diebstahls in neun Fällen beschuldigt war. Am Tage des Einzugs des Königs von Jta­lien wurde der Angeklagte von einem Schußmann dabei er­tappt, als er einem im Gedränge vor ihm gehenden Herrn das Taschentuch aus der Tasche zog. Auf der Wache wurden neun Tücher mit verschiedenen Namen bei ihm gefunden, welche er geständlich alle gestohlen hatte. Schon vor sechs Jahren war der Angeklagte wegen gleicher im Ausstellungsparke begangener Diebereien vor Gericht, er wurde aber aus dem­selben Grunde freigesprochen(!), den er jetzt zu seiner Ent­schuldigung geltend machte. Der Angeklagte behauptete näm­lich, er stehe unter dem Drucke einer schrecklichen Krankheit, der Kleptomanie.( Diese Krankheit, die es bekanntlich gar nicht giebt, tritt immer nur bei reichen Dieben auf. Red. des B. B.") Seit seiner damaligen Anklage habe er es nicht ge­wagt, allein auszugehen, sondern sich stets von einem seiner Einzugs des Königs von Italien   von dieser Regel abgewichen.