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der Gans beim Schlachten die Gurgel nicht zugehalten und ihr dadurch das Athemholen möglich gemacht habe. Da der Thierarzt aber dabei blieb, daß die Luftg einem anderen Wege in die Gans hineingekommen sei, hielt der Gerichtshof die Angeklagte für schuldig und erkannte auf eine Geldstrafe von
5 Mart.
Ein Eisenbahnunfall, der leicht ernste Folgen hätte baben fönnen, unterlag gestern der Prüfung der ersten Ferienftraffammer des Landgerichts I . Der auf der Anklagebant befindliche Heizer Gustav Schröder wurde für denselben verantwortlich gemacht. Der Angelagte fuhr am Morgen em Zwede des 11. Januar d. J. den Personenzug von Frankfurt a. D. fich als nach Berlin , welcher fahrplanmäßig um 6 Uhr 20 Min. hier Maschine eintreffen soll. Auf dem Niederschlesischen Bahnhofe stand ein es einen Arbeiterzug zur Abfahrt bereit, der sich um einige Minuten insti, da verspätet hatte und da der vom Angeklagten geführte Bug zu elung vor früh eingelaufen war, so befanden sich beide Züge für eine überaus Beit lang neben einander auf dem Bahnhofe. Der Angeklagte h laborit hatte zwei, auf einem dritten Geleise stehende Postwagen zu holen und seinem Zuge einzureihen, er that dies mittelst der Maschine. Hierbei soll er das Signal des Rangirmeisters nicht abgewartet haben, ist mit der Maschine zu früh abgefahren und in den Arbeiterzug hineingerathen. Der Zusammenstoß war ein so gelinder, daß alle Passagiere mit dem Schrecken davonkommen, bie Maschine und zwei Wagen Anziehen erlitten aber erheblichen Schaden. Der Angeklagte bestritt zwar, daß hof gewann aber aus der Beweisaufnahme die Ueberzeugung von einer Schuld und verurtheilte ihn zu zehn Tagen Gefängniß.
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felben zu agitiren. Kollegen! Tretet alle ein in den Verband; wir müssen einen Gedanken haben und der sei: unsere Lage zu verbessern. Geschlossen sind wir alles, einzeln nichts! Ueberall regt sich's in unserem Gewerbe, jeder Geselle schüttle seinen Schlaf ab; wir sind gezwungen, uns zu vereinigen, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Wir müssen die 18stündige Arbeitszeit abschaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, fordere ich jeden Gesellen, der Interesse zur guten Sache und noch Liebe zu seinem Gewerbe hat, auf, sich dem Zentralverband deutscher Müllergesellen anzuschließen. Mit einem herzhaften Glück zu grüßt alle Kollegen von Nah und Fern Louis Pezold, erster Vorsitzender des Verbandes deutscher Müllergefellen, Eisenach , Katharinenftr. 62. In Berlin ertheilt nähere Auskunft C. Wilke, Perlebergerstr. 22, und mögen fich daselbst alle Kollegen melden, welche dem Verband beitreten wollen. Achtung! Gelder zum Streiffonds der Maurer werden auf folgenden Stellen entgegengenommen: im Norden Mezerstr. 28,
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Sie find jedoch nicht erschienen. Daraus geht hervor, daß die Herren auf eine Einigung nicht eingehen wollen, daher müssen nun die Rohrleger und Helfer wissen, was iegt zu thun ist. Es wurde nun noch die Innung und ihre Machination be sprochen, woraus hervorging, wie man sich derselben gegenüber zu verhalten hat. Nach einer Pause von 5 Minuten ging man zur Diskussion über, welche eine sehr lebhafte war. Sämmtliche Redner sprachen sich für die vollständige Durchführung der Forderung aus; es wurde hervorgehoben, daß zwar einige Arbeitgeber freiwillig die Löhne erhöht haben, wodurch zu sehen ist, daß sie den Arbeitnehmern entgegenkommen wollen. Aber gerade die Innungsunternehmer wären dagegen, weil sie die Forderungen rundweg abgelehnt haben. Es wurde nun welche eine Resolution verlesen, lautete, die jebige Lohnkommission aufzulösen, und dafür eine Agitationsfommiffion von 3 Mann zu wählen, um Gelder zu sammeln, damit wir unsere Forderungen zur Durchführung bringen können. Diese Resolution wurde verworfen; dagegen der Antrag, die jetzt Ackerstr. 109, stun bon ambestehende Lohnkommission, so wie sie jetzt ist, ferner bestehen zu Birkenstr. 24, ad shahhand om dom laffen, mit großer Majorität angenommen. Es tamen sodann Bülowstr. 52, noch mehrere interne Sachen zur Sprache. Auch eine Maßregelungsangelegenheit. Es ist ein Delegirter, welcher bei einent Klempnermeister als Rohrleger beschäftigt war, aus der Arbeit entlaffen, weil derselbe einige Unterſtüßungsbeiträge gesammelt hat. „ Die Es wurde nun noch folgende Resolution angenommen: heutige, in der Tonhalle tagende öffentliche Versammlung der Rohrleger und Helfer Berlins beschließt, voll und ganz für die gestellten Forderungen einzutreten und bei angebrachter Gelegen heit obige Forderungen mit allen zu Gebote stehenden gefeßlichen Mitteln zur Durchführung zu bringen." Mit einem dreifachen Hoch auf die gute Sache, in welcher die Versammlung begeistert einstimmte, fchloß der Vorsißende die Versammlung.
Steinmetstr. 24 bei Marzigewsky, san Hornstr. 11,
Admiralstr. 27 bei Wagner,
Staligerstr. 61,
Rüdersdorferstr. 8,
Roppenstr. 71 bei Braun, Klosterstr. 98,
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Dresdenerstr. 116 im Zentralbureau. Sämmtliche Stellen werden Sonnabends von 7 bis 10 Uhr Abends und Sonntags von 8 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet sein.
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Versammlungen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 15. Juli. Vom 3üchtigungsrechte.) Vom Landgerichte Gotha wurde am 19. März der Lehrer Paul Willweber in Friedrichsroda wegen vorsäglicher Störperverlegung in Veranlassung der Ausübung seines Amtes ( 8 340 d Str.-G.-B.) unter Annahme mildernder Umstände zu 30 M. Geldstrafe verurtheilt. Nach einem herzoglich koburggothaischen Gefeße vom Jahre 1872 ist den Lehrern gestattet, Das Büchtigungsrecht auszuüben, aber nur in angemessener, schicklicher und die Gesundheit nicht gefährdenden Weise. Zwei Jahre vor dem Erlaß dieses Gesezes hatte das Ministerium an die Bezirksschulinspektoren Anordnungen erlaſſen, wonach eine humane Behandlung der Kinder und der Wegfall jeder Züchtigung die Regel und nur in Ausnahmsfällen die wie behauptet wird, den einzelnen Lehrern mündlich mitgetheilt Büchtigung zugelassen sein sollte. Diese Anordnungen sind, worden und auch wohl nach dem Geseze von 1872 noch als Richtschnur angesehen worden. Das Landgericht legte wenigstens Angeklagte Lehrer W. ließ sich am 30. Oftober v. J. von seinen Knaben H., dessen Arbeit ungenügend war, ein Paar Ohrfeigen. Zu beachten ist hierbei, daß die oben erwähnte Verordnung verbietet, die Kinder am Kopfe zu berühren. war Rechenunterricht, und jener Knabe konnte ein Erempel nicht lösen, wollte auch die ihm vorgesprochene Ausrechnung nicht nachsprechen. Der Angeklagte befahl dem Knaben, sich über die Bank zu legen und prügelte ihn dann mit einem elastischen Stocke. Dann wiederholte er diese Operation in Furzen Zwischenräumen mehrmals, wobei aber der Knabe sich nicht ordentlich über die Bank legte. Die Folge hiervon war, daß die Hiebe nicht nur aufs Gesäß, sondern auch auf andere Körpertheile fielen. Wie eine ärztliche Untersuchung ergab, hatte der Knabe Verlegungen am Gesäß, eine Geschwulst am Oberschenkel, Striemen auf dem Rücken und eine Anschwellung Aufflärung und Agitation für einen Kandidaten, der für Recht an der Schulter. Der Gerichtshof erblickte hierin eine Körperverlegung und war eine vorsätzliche. Begründet wurde diese geändert in: für einen sozialdemokratischen Kandidaten". Annahme damit, daß den Lehrern nur ein mäßiges Züchtigungsrecht zustehe und daß sie nur auf das Gesäß schlagen dürften.
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Der Wahlverein für den V. Berliner Reichstagswahlkreis hielt am Mittwoch seine Generalversammlung im Biftoria- Restaurant", Münzstr. 11 ab. Nachdem sich die Mitglieder zu Ehren des verstorbenen Genossen Hasenclever_von Ben Sigen erhoben und das Protokoll der lezten Versammlung verlesen und genehmigt worden, erstattete der erste Vorsitzende Frik Berndt den Rechenschaftsbericht über das verflossene Vierteljahr. Es haben in dieser Zeit 7 Versammlungen stattgefunden; die Tagesordnungen derselben waren folgende: 1. Sozialismus und Darwinismus; 2. Die Aufgaben des Wahlvereins; 3. Nationalökonomisches; 4. Die besiglosen Klassen im Entwurf zum bürgerlichen Gefeßbuch; 5. Ueber Parlamentarismns; 6. Die Zersegung der bürgerlichen Parteien; 7. Ar4 von diesen Verbeiter und Handwerker- Bestrebungen. sammlungen wurden aufgelöst; nnr in 2 Fällen wurde Beschwerde erhoben, die jedoch stets zurückgewiesen wurde. Der provisorische Kassirer verlas hierauf den Kassenbericht; bie Revisoren bestätigten die Richtigkeit der Buchführung. Hierauf tritt die übliche Pause von 10 Minuten zur Aufnahme neuer Mitglieder ein, nach deren Beendigung der 2. Punkt der Tagesordnung burch die Wahl des Herrn Friz Post, Lichtenbergerstraße 17, als Kaffirer, des Herrn Holzmann als zweiten Schriftführer und des Herrn Gajewski als stellvertretenden Raffirer seine Erledigung findet. Die Errichtung des letteren Postens aedingt eine Statutenänderung, die von der Versammlung genehmigt wird. Desgleichen wird der Wortlaut des§ 1: und Wahrheit eintritt", weil nichtssagend und schwankend, um
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Es werden hierauf drei Revisoren die Amtszeit der alten ift statutengemäß abgelaufen gewählt, und zwar die Herren
4 Bezirke zu theilen, in denen abwechselnd Wanderversammlungen abzuhalten sind. Die Versammlung ermächtigt ferner den Vorstand, Einladungen zu diesen Versammlungen drucken zu lassen, welche die Mitglieder in den ihnen vom Vorstand bezeichneten Häusern jedes Mal zu verbreiten haben." Nach kurzer Debatte wurde der Antrag angenommen. Es wurde ferner beschlossen, an einem der nächsten Sonntage einen Ausflug der Mitglieder mit ihren Familien zu veranstalten. Ort und Zeit wird später bekannt gegeben werden. Nach Erledigung einiger Anfragen betreffend die Herabſeßung des Abonnementspreiſes des„ Berl. Volksbl." wurde die Versammlung geschlossen.
Die Ueberschreitung des Züchtigungsrechtes murde namentlich Zeiser, Erdmann und Leuschner. Es stand hierauf folgender darin gefunden, daß der Angeklagte den Knaben wiederholt Antrag zur Debatte: Es wird beantragt, den 5. Wahlkreis in züchtigte und zwar, während derselbe nicht auf der Bank lag, sondern sich hin in den Gründen, seine Instruktion fannte, so mußte er auch, daß er die Grenze des Büchtigungsrechtes überschritt, deshalb wurde§ ( Borfagliche Körperverlegung im Amte) für anwendbar erklärt. Mildernde Umstände wurden dem Angeklagten zugebilligt, weil er durch die Wiederspenstigkeit des Schülers gereizt war und weil durch die Verlegungen die Gesundheit des Letzteren nicht In der Revision des Angeklagten, welche wem 3. Straffenat des Reichsgerichts zur Entscheidung vorlag, wurde der Mangel der Vorfäßlichkeit geltend gemacht, welcher die Anwendung des§ 340 ausschließe. Ferner wurde geltend gemacht, die mündlichen Vorschriften des Bezirksschulinspektors feien feine gefeßlichen Normen, und die Ministerialverordnung von 1870 sei dem Angeklagten gar nicht bekannt gegeben wor Der Reichsanwalt beantragte die Verwerfung der Revision und bemerkte, daß Jeder zu bestrafen sei, der ohne Recht Jemanden am Körper verlege. Die Verordnung von 1870 bestehe zu Recht, weil sie ein Ausfluß der Vollzugsgewalt Ecke Rosenstraße. sei, und die rohe Mißhandlung seitens des Angeklagten stehe im Widerspruch mit dem Gefeße. Dennoch hob das Reichsgericht das Urtheil auf und zwar mit folgender Begründung: Es ist zwar festgestellt, daß der Angeklagte den Knaben mißhandelt und nicht blos auf das Gefäß geschlagen hat, aber in der Urtheilsbegründung ist nicht genügend festgestellt, daß er dies absichtlich und mit dem Bewußtsein, andere Körpertheile als das Gefäß zu treffen, gethan hat. Diese Feststellung war aber zur Anwendung des§ 340 erforderlich. Uebrigens ist auch davon auszugehen, daß die Beschränkungen des Büchtigungsrechts, welche gegeben sind im Hinblick auf Gefeße und vorschrifts
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Den Mitgliedern zur Nachricht, daß zu ihrer Bequemlichkeit zwei 3ahlstellen eingerichtet sind, in denen die Beiträge entgegen- und neue Mitglieder aufgenommen werden. Die Zahlstellen, die nur Sonntags von 10 bis 12 Uhr geöffnet sind, befinden sich: 1. Bahlstelle bei Otto Erdmann , früher W. Haugt, Restaurant, Weinstraße 22. 2. Bahlstelle bei Ruhlmey, Restaurant, Neue Friedrichstr.,
mäßig erlassene Instruktionen, nicht auf mündliche Angaben reform. Im Verschiedenen" wurde ein Antrag gestellt, den
Der sozialdemokratische Wahlverein des 6. Berliner Reichstagswahlkreises hielt am Montag, den 15. ds. Mts., in Schröder's Restaurant( Weddingpark) eine Versammlung ab. Auf der Tagesordnung stand: 1. Vortrag. 2. Diskussion. 3. Verschiedenes und Fragekasten. Vor Beginn des Vortrages erwähnte der Vorsitzende das Dahinscheiden des früheren Vertreters des 6. Berliner Reichstagswahlkreises Wilhelm Hafenclever und ersuchte die Anwesenden, zu Ehren dieses edlen Volksmannes sich von ihren Plägen zu erheben. Hierauf wurde in die Tagesordnung eingetreten. Mar Schippel hielt einen äußerst lehrreichen Vortrag über die Arbeiter und die Sozialfrüheren Vorsitzenden Reinicke vom Verein auszuschließen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen; ein anderer zu senden, wurde abgelehnt, weil man das Geld zur Reichsfizende die Wirthe bekannt, welche ihre Lokale zu Versammfaal, Berlebergerstr. 13; Artushof, Perlebergerstr. 11; Faustmann, Invalidenstraße; Tange, Gartenstraße 13; Puhlmann, dem der Fragekasten erledigt war, wurde die Versammlung
Am 13. August v. J. war in dem schlesischen Dorfe Hunern Antrag, dem internationalen Kongreß ein Glückwunschtelegramm Feuer in einer Feldscheune ausgebrochen. Der Erbscholtiseibefizer und Rittergutspächter Hochmuth in dem Nachbarorte tagswahl besser gebrauchen könne. Hierauf machte der VorBolanowiz hatte das Gespann zu der Spriße zu stellen, wollte dies aber nicht thun. Als nun der Schöffe Jänsch auf seinem lungen des Wah vereins nicht hergeben. Es sind dies: ViktoriaHofe erschien und u. a. die Worte gebrauchte ich befehle es Ihnen", da wurde er ungemüthlich und sagte: Hier habe ich zu befehlen, was wollen die verfluchten Bauern?" Dann machte Schönhauser Allee , und Schwarzmüller, Kolbergerstraße. Nach
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über den Schöffen her und prügelte ihn unter Schimpf geschlossen. worten durch. Die Folge davon war, daß das Landgericht Breslau die beiden Männer wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, wegen Beleidigung und wegen Verweigerung von Hilfe bei gemeiner Gefahr(§ 360, 10d Str.-G.-B.) zu längerer Gefängnistrafe und zu Geldstrafe verurtheilte. Infolge der von den Angeklagten eingelegten Revision, in welcher bestritten wurde, daß Jänsch in rechtmäßiger Ausnußung feines Amtes war, als er die Stellung von Pferden erzwingen wollte, bob das Reichsgericht( 4. Straffenat) das Urtheil auf und ver wies die Sache in die erste Instanz zurück.
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Soziale Uebersicht.
An die deutschen Müllergesellen. Kollegen! Der am 9. und 10. Juni in Eisenach abgehaltene Müller Kongreß ist Start besucht gewesen. Es waren durch 17 Delegirte gegen 1000 Müllergesellen vertreten und wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, einen Verband deutscher Müllergesellen zu gründen, mit aller Entschiedenheit für die Interessen derselben ein zutreten, sowie mit allen gefeßlich zulässigen Mitteln für den
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Der Verein zur Wahrung der Interessen sämmtlicher Lackirer Berlins und Umgegend hielt am 15. d. M. im Lokale des Herrn Gnadt seine Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung ab: 1. Zweck und Nußen der Verfürzung der Arbeitszeit. Referent: C. Birch. 2. Disfuffion. 3. Aufnahme neuer Mitglieder. 4. Verschiedenes. ersten Punkt legte Herr Pirch in durchaus sachlicher Weise die Verkürzung der Arbeitszeit und den Nußen, den die Arbeiter selbst daran haben, flar. Er meinte, bei den jezigen Lohrbewegungen frete erfreulicher Weise immer eine Forderung hervor, und diese sei auf Verkürzung der Arbeitszeit gerichtet. Denn dadurch würde der kolossalen Ueberproduktion ein Damm entgegengesezt und es könnte auch die große Reserve- Armee -in Deutschland annähernd 1 Million Beschäftigung et= Die Referve halten und konsumtionsfähig gemacht werden. Armee refrutire fich hauptsächlich aus den durch die DampfDenn im maschinen auf die Straße gefeßten Arbeitern. Jahre 1886 waren schon doppelt so viel Maschinen im Betrieb, der Erde Personen auf als sämmtliche männliche mit den schaffen im Stande waren. Händen zu Dieses sind unhaltbare Zustände. Dadurch aber, daß das Kapital iiber die ungeheuren Kräfte des Dampfes zc. allein verfügt, ist Einzelnen das Wohl und Wehe von tausenden Arbeitern in die Hand gelegt, und der Kapitalist sucht nur seinen eigenen Vortheil zu erringen und damit sich die Dampffraft noch mehr rentire, wird die Arbeitszeit soviel wie möglich zu verlängern gesucht. Daß die lange Arbeitszeit auch in fanitärer Hinsicht nachtheilige Wirkungen auf das Leben des Arbeiters ausübt, haben wir bei Berathung des Alters- und Invalidengeseges gesehen. Ein Arbeiter wird im Durchschnitt das 45. Lebensjahr nicht erreichen. Dagegen bringen es Pastoren, Förster 2c. bis zum 70. Lebensjahre und darüber hinaus. In folge dessen müssen auch die Arbeiter darauf bedacht sein, fich eine möglichst furze Arbeitszeit zu erringen. Im gleichen Sinne sprachen noch die Kollegen Jungermann, Schüßler und Nahrhaft und legten den Kollegen noch ans Herz, daß, da unser Gewerk doch nur faisonmäßig betrieben würde, fo müßten sie erst recht darauf bedacht sein, eine kurze Arbeitszeit zu er ringen. Zum Punkt Verschiedenes" wurde darauf aufmerk fam gemacht, daß der Arbeitsnachweis beffer in Anspruch genommen werden sollte, da augenblicklich viele Stellen frei sind. Schluß 11 Uhr.
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Der Bäckerstreik hat eine merkwürdige Wirkung gehabt. Wir lesen darüber in der Volks 3tg.": Die alte Bäckerinnung und die Concordia", die Führervereine der Bäckervereinigungen Germania " und Allemannia", welche sich sonst überaus feindlich gegenüberstanden, stehen auf einmal Schulter an Schulter. Obermeister Runge von der„ Germania" lud die„ Concordia" nach dem Mehlhause zu einer gemein famen Versammlung ein, übernahm dort felbst den Vorfig, das Referat über den Streif übertrug er aber Herrn Obermeister Gemeinhardt von der„ Concordia". Da bisher fast nur Be richte über die Gesellen Versammlungen an die Oeffentlichkeit gelangt sind, entnehmen wir folgendes einem Bericht der Bäckerzeitung" über die Meister- Versammlung: Obermeister Gemeinhardt führt aus, daß man dem Gesellenausschuß die Undurchführbarkeit der Anträge flar gelegt habe. Die Meisters schaft müsse an der Arbeitszeit von 10 Uhr Abends bis 12 Uhr Mittags festhalten, in welcher Zeit ein Schoß weiße Waare und zwei Schoß Brot zu schaffen seien, welche Arbeitsleistung wohl durchschnittlich bei den meisten Bäckereien zutreffe. Die Arbeitskräfte seien doch verschieden, indem ein Geselle vielleicht 8 Stunden, der andere 12 Stunden zu Es wurde derfelben Arbeitsleistung benöthigte. den Gesellenausschuß ferner bedeutet, daß eine bestimmt abgegrenzte Arbeitszeit doch nicht zu vereinbaren sei, was die Vertreter der Gesellen auch zugaben. An den Lohnforderungen der Gesellen feien dann aber doch die Verhandlungen gescheitert. Kollege Manegold fagt u. a.: Die Forderungen seien nicht etwa nur von Bäckergesellen gestellt worden, sondern in der Versammlung feien auch viele andere streikende Arbeiter gewesen, und von solchen und nicht arbeitenden Bäckergesellen wolle man sich keine Forderungen diktiren lassen. Der Altgeselle Nuoffer selbst, ale er ihn gefragt, ob die in Arbeit stehenden Gesellen solche Be fchlüffe gefaßt, hätte darauf mit Nein" geantwortet, und ein anderer Gefelle habe erklärt, daß die gestellten Forderungen seitens der Meister unannehmbar seien. Wenn man die von Bäcker geführten Bücher zur Hand nehme, so ersehe man, daß die Miethen seit Jahren um das Dreifache, die Gesellenlöhne um die Hälfte gestiegen, die Einnahmen dagegen um die Hälfte zurückgegangen seien und Mancher heut zu Tage mit einer Unterbilang arbeite. Die jeßige Gesellenbewegung baffre auf fozialistischen Bestrebungen, welche sich darin dokumen tiren, daß man einen fozialdemokratischen Abgeordneten nach Paris zum Sozialistentongreß schicke. Er sei überzeugt, daß die seitens der beiden einmüthig vorgehenden Bäderinnungen getroffenen Maßnahmen nichts befürchten ließen, ohne daß man trok des Generalstreifs der Gesellen an den Germaniaverband zu appelliren brauche, welcher in wenigen Tagen viele jüngere Gesellen und Lehrlinge nach Berlin senden Obermeister Runge befürchtet ebenfalls nichts vom Generalftreif; es feien viele Gesellen da, welche gern arbeiten möchten, und täglich sei er von solchen besucht worden, welche dringend Arbeit verlangten. Die ganze Agitation gehe vou zwei Männern aus, von denen der Gefelle Pfeiffer schon seit zwanzig Jahren nicht mehr in einer Backstube gearbeitet und dem die Heßerei unter den Gesellen so viel Geld eingebracht, um davon wieder ein paar Wochen leben zu können. Der Obermeister ersuchte die Versammlung, bei eintretendem Bedarf von Gesellen sich an die Sprechämter der beiden Innungen zu wenden, entweder per Postkarte, Rohrpoft oder Telephon( Nr. 971). In ähnlichem Sinne sprachen Ober= meister Gemeinhardt und eine andere Redner. Kollege Manegold führt nochmals in von Beifall unterbrochener Rede aus, daß, wenn die Herren Gesellen nicht arbeiten wollen, sie ruhig streifen mögen; gerade in der jeßigen allgemein flauen
Rohrleger- Versammlung. Am Montag, den 15. Juli, Abends, fand eine große öffentliche Generalversammlung der Rohrleger und Helfer Berlins und Umgegend in der Tonhalle, Friedrichstr. 112, statt. Dieselbe war von zirka 800 Personen besucht. Das Thema: Sind die Forderungen der Rohrleger gerecht" ftand auf der Tagesordnung. Der Einberufer Herr A. Becker eröffnete die Versammlung um 9 Uhr und schritt Es wurden folgende sodann zur Wahl eines Bureaus. Kollegen einstimmig gewählt: J. Reckner, A. Becker, C. Breitholz und Em. Tolksdorf. Es ergriff zuerst das Wort Derselbe Kollege Reckner. fritifirte der die Lage Rohrleger, sowie der Helfer im Rohrlegerfach und wies darauf hin, wie gesundheitsschädlich die Arbeit der Rohrleger und Helfer ist. Im Winter in den zugigen Neubauten, sowohl in der Erde im Grundwasser, die Einathmung der schädlichen Bleidämpfe, der Umgang mit Mennige und Bleiweißfitt, der täglichen Beschäftigung in Kohlen- und vergifteten Spiritusdunst, in Kloaken und so weiter. Redner wies darauf hin, was für Verantwortlichkeiten einem Rohrleger aufgebürdet werden, und doch weist man ihn verächtlich ab, weil er eine fleine mäßige Verbesserung seiner Lage zu erringen sucht. Derselbe hebt hervor, daß sämmtliche Arbeitgeber Berlins , jeder einzeln brieflich eingeladen war, in dieser Versammlung zu erscheinen.
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