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schnitt sich in dem linken Vorderarm und Finger, von denen vier gefrümmt blieben. Die Genossenschaft lehnt jede Unterstüßung ab. In die betr. Müllgrube entleerten neben der Fabrik auch wem ſpeziell der das Unglück verursachende Glasscherben ſtamme? deshalb feine Verlegung im Gewerbebetriebe" und feine Rente. Das Schiedsgericht war anderer Meinung. Gleichgiltig sei, ob Schutt und wie viel noch wo anders herstamme, wenn nur ein Bezug zwischen dem Betriebe nnd der vorgenommenen Arbeit
eordnete Instanz einzutreten befugt ist, hat die Verwaltungs-| Judikatur überall anerkannt. So sind die Standesbeamten den höheren Polizeibehörden unterstellt; aber Niemand wird an uch in de nehmen, baß ein höherer Polizeibeamter standesamtliche HandJungen vollziehen kann. In annlicher Weise wurde, es vom Oberverwaltungsgericht für unzulässig erachtet, daß ein Landrath die Anordnung zur Reinigung eines Flußlaufes gegeben hatte, weil der zuständige Amtsvorsteher selbst Interessent war. Es wurde dabei ausdrücklich von dem höchsten Verwaltungsgerichtshof festgestellt, daß dies Recht nur dem Ortsvorsteher vorsteher zustehe und von dessen vorgefeßter Behörde nicht ausgeübt ber die werden könne. Ebenso liegt die Sache im vorliegenden Fall. Der Regierungspräsident war nicht befugt, über in der den Kopf des Amisvorstehers hinweg das Verbot zu erlasseu und es ist weder erwiesen, noch sonst anzunehmen, daß der Ortsvorsteher dies Berbot gebilligt oder auch nur gekannt hat.
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find; es steht also nicht in dem Belieben der Polizeibehörden, ob sie auflösen wollen oder nicht. Aus dem Umstande aber, daß der ganz in der Nähe wohnende Amtsvor= Steher fich gar nicht um die Versammlung fümmerte und die
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In der Straffache wegen Geheimbündelet gegen den Maurer Ganschow, den Töpfer Tabbert und den Tischler Richter waren die drei Angeklagten wegen Fluchtverdachts in Haft genommen worden, nachdem der Vertheidiger, Rechtsanwalt Stadthagen , weitere Beweisaufnahme beantragt hatte. Am Dienstag ist die Haftentlaffung der sämmtlichen
Angeklagten erfolgt, gegen Hinterlegung einer Kaution von
3000 Mart für jeden der Angeklagten, also von zusammen
9000 M. In dem Hinterlegungsprotokoll wurde bemerkt, daß Rechtsanwalt Stadthagen die hinterlegte Summe aus eigenen
Mitteln hergegeben habe.
Soziale Ueberlicht.
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Versammlungen.
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Eine öffentliche Kellner- Versammlung, welche von etwa 1000 Personen besucht war, fand gestern Nachmittag im Buggenhagen'schen Saale unter Vorfiß der Herren klugmann und Herzberg statt. Der Brief des Gastwirths Feuerstein und die Gegenerklärung des Kellners Wolff, sowie die Maßregelung des letteren ftanden auf der Tagesordnung und hatten den im Vergleich zu den legten Versammlungen recht zahlreichen Besuch bewirkt; die Angelegenheit war auch bereits in einem Flugblatte behandelt worden. In seinem Referate bezeichnete Herr Herzberg den im Gasthaus" und int Lokal- Anzeiger" veröffentlichten Brief des Gastwirths Feuerstein als einer eine Beschimpfung ganzen Ge hilfen Versammlung seitens eines Arbeitgebers, wie fie in einem anderen Gewerbe unerhört sein würde. Die Angabe Wolff's, daß die Kellner im Franziskaner" für Abnuzung der Wäsche zu zahlen haben, wurde durch eine Zuschrift an das„ Gasthaus" wider Willen des Schreibers bestätigt. Wolff fet jegt aus dem Fetting'schen Geschäfte, Chauffeeſtr. 1, entlassen worden. Das Warum sei zu errathen; furz vorher habe der Inspektor des Herrn Jäger( Franziskaner) dort vor gesprochen. Kellner Wolff, der nunmehr das Wort erhielt, gab die Aufklärung, daß die Erklärung" gegen ihm von einem Kellner unterschrieben sei, der ihn und den er absolut nicht fenne, und von anderen, welche mündlich die Angaben Wolff's bestätigen. Darauf wurde folgende Resolution ein stimmig angenommen: Die heute im Buggenhagen'schen Saale anwesenden Kellner weisen die von dem Gastwirthe Feuerstein im Gasthause" veröffentlichten Angriffe energisch zurück und halten genannten Herrn auf Grund seiner früheren Beschäftigung nicht für berufen, über den Kellnerstand ein Urtheil abzugeben. Zugleich bedauert sei, daß an der Spiße des größten Arbeitgebervereins ein Nichtfachmann steht, was die nothwendigen gemeinsamen Verhandlungen mit der Gehilfenschaft erschwere." Unter einem weiteren Punkte der Tagesordnung billigte Herr Herzberg die neueste Polizei- Verordnung, betr. die Arbeits- Nachweisebureaus, und wünschte, daß diefelbe recht bald in Kraft trete. Was sonst noch auf der Tagesordnung stard, scheint uns von wenig allgemeinem Interesse. Erwähnt sei noch, daß die Versammlung von Herrn Herzberg eröffnet würte mit einem Hoch auf den Kaiser, der uns auch jezt im hohen Norden ein Vorbild ernster Arbeitsamkeit sei.
Arbeit und Löhne in England. Das Generalfomifee der Vereinigten Baumwollen- Spinner- Assoziation hat folgende Resolution beschlossen: Nachdem das Komitee die gegenwärtige Lage der Baumwollen- Industrie reiflich erwogen, kommt es zu dem Beſchluß, nur die halbe Zeit während eines Monats arbeiten zu laffen und eine General- Versammlung zum 15. bs. anzusehen.
und namentlich nicht auflöſte, auflöſte, mußten mußten die Theilnehmer auch die Angeklagten dieselbe für wußtsein von der Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise. eine erlaubte halten; es fehlte ihnen also das BeIn jedem Falle sei für das doch ziemlich harmlose Bergehen der Angeklagten die Strafe zu hoch bemessen; eine mäßige Geldbuße würde etne ausreichende Sühne sein, denn die fönne bei der Strafabmessung ebenso wenig in Betracht kommen, des Schöffengerichts aber fönnte leicht den Eindruck erwecken, als ob die Strafe der Angeklagten nach dem Maße ihrer Bes daß ihm eutung in der sozialdemokratischen Partei bemessen wäre. Der Gerichtshof änderte die schöffengericht liche Entscheidung bezüglich des Strafmaßes dahin ab, daß jeder der vier Angeflagten mit 20 Mart Geldbuße, im Unvermögensfalle mit pier Tagen Gefängniß zu bestrafen und ihnen die Rosten der Berufung zur Laft zu legen find. Der Gerichtshof erachtet das Verbot der Feierlichkeit formell für gerechtfertigt; ob dasfelbe fachlich gerechtfertigt war, entzieht sich der richterlichen Nachprüfung. Von wem das Verbot erlassen war, ist nicht zweifelhaft, denn in Potsdam befindet sich nur ein Regierungs präsident. Ob derselbe seinen Namen zu unterschreiben gehabt hätte, ist lediglich Internum der Regierungsbehörde. Es wäre Sache der Vertheidigung gewesen, zu beweisen, daß der Regierungspräfident thatsächlich den Inhalt der Verfügung nicht billigte. Formell war aber das Verbot durch den Regierungspräsidenten nach Lage der Verhältnisse auch wohl
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Die Oldham Meister- Baumwollen- Spinner- Assoziation hielt eine Versammlung ab, auf welche Weise der bevorstehende Streit, an welchem sich 30 000 Arbeiter betheiligten, würde abzuwenden sein. Es wurde beschlossen, alle Baumwollenspinnmühlen der vier County's Cheshire , Derbyshire , Lancashire und Yorkshire nur kurze Zeit arbeiten zu lassen, um auf diese Weise der Flaue der Spinner in Bezug auf den allgemeinen Ausstand wirksam zu begegnen.
In Barnsley versammelte sich die Yorkshire BergleuteAssoziation und debattirte fünf Stunden lang über eine Menge Lokalfragen. Man beschloß, den Bergleuten zu Mavers Main Barrow, Hoyland, Silfstone und Soothill Wood Rohlengruben Unterfügung zu gewähren in deren Bestrebungen, Kohlengruben Unterstüßung zu gewähren in deren Bestrebungen, vielen Mißständen und Beschwerden entgegenzutreten. Man beschloß, einen Zuschlag auf die Beiträge zu legen, um den Bergleuten in Somersetshire zu helfen.
Die Kohlengrubenbefizer in Durham beriethen über die 20 pCt. Erhöhung der Lohnforderung ihrer Kohlenarbeiter. Man erbot sich, 5 pCt. für August, September und Oktober, und später 5 pбt. im November, Dezember und Januar zu zahlen oder dem Schiedsgerichte die weiteren Bestimmungen zu überlassen.
Zwischen den Abgeordneten der Rohlengrubenbefizer und den der Bergleute wurde in Cardiff eine Konferenz abgehalten. Man vereinbarte einen neuen Tarif mit 10 pCt. Avance, die Löhne sollten auch im Verhältniß steigen, per Tonne 2 d Preisaufschlag oder Niedergang. Aber die Repräsentanten der Bergleute hatten feine Vollmacht, das Uebereinfommen zu bestätigen, welche sie erst einholen wollten.( Man fann daraus ersehen, mit welcher Vorsicht und Sorgfalt alle diese Verhandlungen in England von den Vorständen geleitet werden. Keine Ueberstürzung, wie dies in Westfalen und Ober schlesien so häufig vorgekommen.)
Die Nägelmacher in Halesowen, Oldhill Rowley und Black
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Eine öffentliche Versammlung der Bäckergesellen Berlins und Umgegend war gestern Nachmittag nach dem Vereinshause Sophienstr. 15 einberufen worden und fand dic felbe unter Vorsiz der Herren Pfeiffer, Schlüter und Manthey statt und hatte dieselbe den großen Saal völlig gefüllt. Pfeiffer erstattete zunächst den Bericht über die Verhandlungen mit den Meistern in der geftrigen Versammlung bei Geng, Wasserstr. 10, welche Versammlung der polizeilichen Auflötuna verfiel. Herr Pfeiffer sprach sein Bedauern darüber aus, das Herr Hoppe in seinem Uebereifer die Versammlungsaufiö ung herbeiführte, indem die Meister, die erschienen waren, geneigt gewesen wären, sich mit den Gesellen zu einigen. Wäre diefe Einigung erzielt worden, so hätten die Gesellen festen Fuß zum weiteren Vorwärtsschreiten gefaßt, indem am gestrigen Tage zwei Meister- Bezirksversammlungen stattgefunden haben, mit welchen die Gesellen durch Entsendung von Deputationen hätten Fühlung nehmen können. So vorwärtsschreitend wäre hätten Fühlung nehmen können. es möglich gewesen, den Innungsvorstand schließlich„ kalt zu stellen". Durch das Verhalten des Herrn Hoppe sei die ganze Bewegung zu nichte gemacht worden und empfahl Herr Pfeiff.r Herrn Hoppe, sich fortab nicht mehr um die öffentliche Bewegun zu fümmern. Die jeßige Bewegung erklärte Herr Pfeiffer für hoffnungslos beendet, hauptsächlich veranlaßt durch den Mangel an Organisation und an Geld, sowie durch die Schuld der
heath haben einen riesenhaften Ausstand begonnen für Erhöhung indifferenten Kollegen. Deshalb ermahnte Rebner sur Drag
ihrer Löhne. Schon seit Monaten war er geplant. Bereits im März hatte man den Arbeitnehmern den Preistarif von 1879 übersandt. Diese gingen darauf nicht ein, daher entstand der Streit. Vor zwei Jahren war bereits ein Ausstand, man verlangte 20 pCt. und für Hufnägel 30 pCt. Avance. Nach die Arbeitnehmer zehnmöchentlichem Kampfe bewilligten die
den Ort Grünau, weil es dann leicht hätte umgangen werden können, indem die Theilnehmer nach einem dicht da neben liegenden Ort gingen, sondern auf die Feier innerhalb mehrerer Kreise. Zu diesem Verbot war aber nur der Regierungspräsident befugt. Eine Auflösung war nicht nöthig; sie fann bei einer verbotenen Versammlung nicht stattfinden, ist vielmehr nur bei einer anfänglich erlaubten Versammlung vorgesehen, die in ihrem Verlaufe einen unerlaubten Charakter annimmt. Hier handelt es sich um die strafbare Theilnahme an einer verbotenen Feierlichkeit. Dagegen schien die Strafbemeffung des Schöffengerichts nicht zutreffend. Das Vergehen der Angeklagten war nicht schwer und auch nicht von chweren Folgen. Ihre Zugehörigkeit zur sozialdomokratischen Partei fönne bei der Strafabmessung nicht in Betracht kommen. Ein Abenteurer vom reinsten Waffer wurde gestern der 1. Ferienstraffammer des Landgerichts I in der Person des vielfach vorbestraften ehemaligen Apothekers Friedrich Eduard Adolf von Gordon vorgeführt. Es ist derselbe, der am 15. Juni von demselben Gerichtshof wegen mehrerer in Berlin verübter Betrügereien zu 1 Jahren 3nchthaus verurtheilt wurde. Es handelte sich nun noch um einen Betrug, den er gegen einen Gastwirth in Suderode verübt haben sollte. Der Angeklagte hüllte sich in ein wahres Nez von Romantik, als er angab, wie er nach und nach so tief gesunken. Er sei ein Kind diskreter Geburt, den Namen feines Vaters wolle er nicht preisgeben. Sein Ontel, ein Strafanstaltsdirektor, habe ihn adoptirt, aber sich Später von ihm losgesagt. Sein Onkel sei der Stadtkomman dant von Magdeburg , seme Stiefbrüder nähmen höhere Offiziersstellen in Köln und Braunschweig ein. Der berühmte englische General Gordon, der in Afrifa gefallen, zähle ebenfalls zu, feinen Verwandten. Er selbst habe nach Absolvirung seiner Militärpflicht als Einjähriger das Offizierseramen gemacht, sei aber nach seiner ersten Bestrafung des Ranges verluftig ge gangen. Er habe sich dieselbe auf eine eigenthümliche Weise zugezogen. Als er noch als Apothekergehilfe konditionirte, habe ein ihm bekannter Offizier das Ansinnen an ihn gestellt, ihm ein Mittel zu geben, dessen Verabfolgung Unternehmern war Nachricht eingegangen, daß binnen Kurzem ghne ärztliches Rezept das Gefeß strenge verbietet. Er habe fich geweigert, als der Offizier ihn in ein neben der Apotheke befindliches Zimmer drängte, dasselbe zuschloß und ihm unter Borhaltung einer geladenen Pistole die Wahl gestellt habe, entweder über den Haufen geschossen werden, oder ihm gegen Entgelt von 1000 Thalern das erwähnte Mittel zu verab folgen. Er habe das letztere gewählt, die Sache sei ruchbar geworden und er habe dafür eine einjährige Gefängnißstrafe
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10 pCt. Der Vorfißende N. Lee erklärte seiner Ansicht nach den allgemeinen sofortigen Streit als einzigen Weg, ihre Lage zu bessern. Man hatte die jeßige Zeit als die geeignetste erwählt. Dieser Ausstand umfaßt 12 000 Arbeiter. Nicht ein einziger Nagel sollte mehr verfertigt werden, bis ihre so be scheidenen Wünsche erfüllt wären. Pferde und Ochsen werden beffer gefüttert, als die Nägelmacher. Behn Schillinge als Durchschnittslohn pro Woche, damit sollten sie ihren Lebensunterhalt bestreiten! Frauen erhielten von 2 Sh. 6 d. bis 5 Sh. Ein Fall wurde mitgetheilt, daß ein geübter Nägelmacher mit seiner Frau zusammen 12 Sh. verdient hatte. Die Ausgaben belaufen sich auf 5 Sh., blieben ihm 7 Sh., um sich mit seiner Frau und vier Kindern das Leben zu fristen. ( Was fagen unsere fortschrittlich freisinnigen Schreier dazu, welche englische Zustände als Ideal hinstellen?) Von den
nisation und zur Beschaffung eines Fonds, dann würde es möglich sein, zum Frühjahr vielleicht wieder in die Bewegung einzutreten. Herr Hoppe blieb Herrn Pfeiffer keineswegs irgend etwas schuldig, nachdem Herr Pfeiffer das Wort erhalten hatte, was Herr Pfeiffer erst von einem Versammlungsbeschluß ab= hängig machte. Er verwahrte sich entschieden dagegen, den Sündenbock abzugeben für die Fehler des Herrn Breijer. Wenn derselbe schon zwei Streiks durchgemacht habe, so hätte er ein besseres Organisationstalent befunden müssen, wenn er sich als Leiter der Bewegung aufspiele. Ein Führer, der so schnell den Muth verliere, froßdem er noch eine so große Macht hinter sich habe, wie die Versammlung bekunde, der verdiene nicht, Arbeiterführer zu sein. Herr Nuoffer hielt gleichfalls die Be wegung noch keineswegs für verloren, im Gegentheil. Pflicht sei es nur vor allen Dingen, daß ein jeder Kollege fich dem Verbande anschließe. Der Generalstreif könne nicht aufrecht erhalten werden, doch müsse an der Bewegung, an der Or= ganisation, an dem Verbande festgehalten werden. In dem selben Sinne äußerten sich verschiedene Redner in der Dis kussion, die sich ziemlich erregt und lebhaft gestaltete. Herr Hoppe beantragte auf eine diesbezügliche Verdächtigung hin die Wahl einer Kaffenrevisionskommission und gab bekannt, daß er eine Einnahme von 3460 M. 77 Pf. und eine Ausgabe von 1305 Mart zu verzeichnen verzeichnen habe. Herr Hoppe bean= tragte für sich ein Vertrauensvotum. Herr Pfeiffer wies ferner darauf hin, daß, da es diesmal wieder nicht gelungen fei, die arbeitslose Masse zu vermindern und es dahin zu bringen, daß jeder arbeitslustige Geselle jederzeit Arbeit erhalten könne, so müsse von vorne angefangen werden zu arbeiten. Die gegenwärtigen Zustände seien durchaus ungesunde, die durchaus verbessert werden müssen. Das von Herrn Hoppe geforderte Vertrauensvotum für seine Person wurde von der etwa 12-1400 Personen zählenden Versammlung demfelb n gegen eine Stimme ausgestellt. Das Fachorgan Der Wecker" und das Berliner Volksbl." wurden angelegentlichst empfohlen. Die freiwillig abgegebenen Arbeitsbücher der Germaniainnur g werden auf Wunsch zurückgestellt werden. Herr Hoppe erklärte diese Arbeitsbücher für ungefeßlich und sprach die Versammlung den Wunsch aus, daß der Verband die Sache gerichtlich ver folgen möge. In die Revisionskommission wurden gewählt die Herren Liebetrau, Germann, Krause, August Hoppe und Nitsche. Der Generalstreit wurde einstimmig für beendet erklärt und es Jedem freigestellt, Arbeit zu nehmen, wo er welche findet.
nicht eine Erhöhung, wohl aber eine Reduktion um 10 pCt. erfolgen dürfte. Unter solchen Umständen könne sie nur schleunigste Einstellung aller Arbeit retten vor gänzlichem Untergange. Fest müßten Alle bleiben, bis der aufgestellte Tarif angenommen sei. Eine Resolution, die einstimmig angenommen wurde, beschloß 10 pCt. Erhöhung aller Klassen allgemeinen Ausstand. von Nägelarbeit nach dem 1879er Tarif mit Ausnahme von Hobnägeln, welche 10 pCt. unter dem Tarif angefertigt werden sollen.
Die Anterschmiede in den Fabriken von South Stafford shire nnd Ost Worcestershire streifen für Lohnerhöhung von 10 bis 40 pCt. Man glaubt, der Ausstand werde nur von kurzer Dauer sein.
Die streifenden Schiffszimmerer und Tischler in Hull haben die Arbeit wieder aufgenommen. Es handelt sich dabei um die Grenzen des Arbeitsfeldes dieser beiden Gewerke auf der Werft von Earle. Die Schiffszimmerer beschwerten sich, daß die Tischler ihnen zukommende Arbeiten angefertigt hätten. gegenseitige Zugeständnisse wurden nun gemacht und ein höchft unangenehmer Stillstand auf der Werft dadurch beseitigt.
Auch die Kämpfe im Schiffbauergewerk von Wear find nun beseitigt. Die Meisterassoziation hat sich mit den Arbeitern geeinigt und die Arbeit hat wieder begonnen.
Die Clyde Nieter haben sich wieder mit den Arbeitnehmern geeinigt. Auf beiden Seiten wurden Ronzeffionen zugeftanden und der Arbeitsausschluß ist somit abgewendet. Man will die Arbeit am Montag wieder aufnehmen und zu festen Raten sechs Monate lang arbeiten.
Suderode habe er sein Schicksal erzählt und dieser habe angeboten, abgefchwindelt, wie die Anklage behaupte, habe er es bemfelben nicht. Da aus der Verlesung der Aussage des tommissarisch vernommenen Zeugen fich thatsächlich der Schluß ziehen ließ, daß Mitleid und keine falschen Vorspiegelungen denselben zur Hergabe der 12 Mark veranlaßt hatte, so sprach der Gerichtshof den Angeklagten wegen dieses Betruges frei, es dahin gestellt bleiben lassend, inwieweit der Angefiagte in feiner Erzählung Wahrheit und Dichtung untereinander ge Bu viel verlangt. Die unverehelichte Dienstmagd Marie S., welche geftern vor der 89. Abtheilung des Schöffer.gerichts Stand, sollte durch Unachtsamkeit bei der Beaufsichtigung der ihr anvertrauten Kinder die Körperverlegung eines derselben nicht rechtzeitig verhindert haben und war deshalb der fahrLaffigen Körperverlegung beschuldigt. Die Angeklagte bog eines Tages von der Alvenslebenstraße nach der Bülowstraße ein. Vor sich her schob sie einen Kinderwagen, zu ihrer Rechten und linken hielt sich je ein zwei- und ein vierjähriges Kind an ihren Kleidern feft. Das letztere zog es vor, fich von seiner Be= Schüßerin zu trennen, es lief auf den Straßendamm und wurde bier im nächsten Augenblick von einem Fuhrwerk überfahren nicht unerheblich verlegt. Die Angeklagte bestritt, daß sie ihre Pflicht als Hüterin vernachlässigt habe, in erster Linie hatte sie den Säugling im Wagen im Auge zu behalten und das zu ihrer Linfen gehende Kind, welches sich naturgemäß an thren Kleidern festklammern mußte, hinderte sie außerdem, dem davoneilenden zweiten Kinde so schnell zu folgen, daß sie dem Unglüdsfall vorbeugen fonnte. Staatsanwalt und Gerichtshof faben dies auch ein und wurde die Angeklagte freigesproechn. Aus dem Schiedsgericht in UnfallversicherungsTadjen. Am 15. Dezember 1887 verunglückte der in einer hiesigen Fabrit von Bierdruckapparaten angestellte Kutscher Gabide auf folgende Art: Mit dem Abladen von Müll befchäftigt, fiel er auf einen darin befindlichen Glasscherben und
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Das Buchdruckergewerk ist ungewöhnlich lebhaft, trotzdem die meisten Firmen wie gewöhnlich zu den Sommerferien einen Theil ihres Perfonals entlassen haben. Zu dieser Zeit sind von 8000 in Druckereien beschäftigten Männern nur 150 ohne Arbeit. Es sind dies die weniger befähigten. Auch die übrigen Zweige des Buchdruckergewerbes find in gleicher zufriedenstellender Lage.
Der Sefretär der Pferdebahnsflaven hat die Arbeitsstunden als auch die Löhne derselben veröffentlicht, 16 bis 17 Stunden und Kondukteure 3 Sh. per Tag, Kutscher 4 Sh. bis 5 Sh. 4 d., Inspektoren 4 Sh. per Tag. Dabei nur 1 Stunde 40 Minuten Ruhepause.
Erfreulich ist die Nachricht, daß Herr Beaufoy, Mitglied des Parlaments, auf seinen großen Werken das 8- StundenSystem bewilligt habe.
Eine gut besuchte Versammlung der Bauarbeiter Berlins fand gestern Abend in Scheffer's Salon statt, um über die Aufhebung oder das Fortbestehen des partielle Streifes einen endgültigen Beschluß zu fassen. Der Vorfißende des Streiffomitee's, Wallenthin, erstattete den Kommissions bericht über die gegenwärtige Lage des Streiks. Als er be tonte, daß die Bauarbeiter nun lange genug auf das Entgegenkommen der Arbeitgeber gewartet hätten, daß fie alis nun, was fie gutwillig nicht erreicht hätten, mit Gewalt durch zuführen suchen müßten, erklärte der Polizeilieutenant orf Grund des§ 9 des Sozialistengesezes die Versammlung für aufgelöst.
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Die zwei Mal nachgesuchte Genehmigung der öffentlichen Arbeiterinnen Berfaminlung ist in legter Stunde versagt.
Verein zur Erzielung volksthümlicher Wahlen im 4. Berlinre Reichstagswahlkrets. Generalversammlung am Mittwoch, den 24. Juli, Abends 8% Uhr, im Königstadt- Kasino, Holzmarktstr. 72. Tagesordnung: 1. b rechnung. 2. Statutenänderung. 3. Wahl des gesammten Borstandes. 4. Berschiedenes und Fragekasten. Mitgliedsbuch legitimirt.
Oeffentliche Persammlung der Leder-, Portefeuille undGalanterie- Arbeiter am Mittwoch, den 24. Juli, Abends 8 Uhr, in Reng's Salon, Naunynstraße 23. Tagesordnung: 1. Bortrag über die Bedeutung gewer schaftlicher Organisationen. 2. Gründung eines Fachvereine. 3. Wahl einer Rommission. Ein jeder Kollege hat die Pflicht, zu dieser Versammlung zu er erscheinen.
Außerordentliche Generalversammlung der Produktiv- und Rohstoff- Genossenschaft der Schneider zu Berlin ( Eingetr. Genoffen schaft) Zimmerstr. 30, am Mittwoch, den 24. Juli, Abends 8 Uhr, im folat...