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Beilage zum Berliner   Voltsblatt.

Nr. 171.

Internationaler Arbeiterkongreß zu Paris  .

Ueber die letzte Sigung des Internationalen Arbeiterfon­gresses bringen wir vorläufig folgenden Bericht des fr.- Bericht­

erstatters:

Paris  , den 20. Juli 1889. In der letzten Sigung des Rongresses, in der Deville( Paris  ) den Vorsiz führte, wurde sunächst mitgetheilt, daß die Pariser   Arbeiter(?) die Delegirten ben. Dieu einem Ehrentrunk eingeladen haben. Alsdann wurde folgende von dem Abg. Bebel( Plauen bei Dresden  ) und Jules Guesde  ( Paris  ) beantragte Resolution verlesen:

Den Worten war nur und ihre it ihm, die feine Gef Ziel war

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" In Erwägung, daß die kapitalistische Produktion in rascher Entwickelung alle Länder der Welt ergreift, in Erwägung, daß die kapitalistische Produktionsweise die steigende Ausbeutung der Arbeiter durch die herrschenden Klassen bedeutet, daß die immer intensivere Ausbeutung die soziale und politische Unter­drückung und Versklavung der Arbeiterklasse zur Folge hat und zu ihrer physischen und moralischen Degeneration führt, in fernerer Erwägung, daß es die Aufgabe, ja die heilige Pflicht der Arbeiter aller Länder ist, diese sie ruinirende und die freie Entwickelung hemmende Geſellſchaftsorgani­sation mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen, daß es sich aber in erster Linie darum handelt, der weiteren verheerenden Wirkung der herrschenden Wirthschafts­ordnung entgegen zu arbeiten, beschließt der Kongreß: I. Die Schaffung einer wirthschaftlichen Arbeiterschutzgesetzgebung für alle Länder mit moderner Produktion ist eine unabwendbare Nothwendigkeit. Als Grundlage derselben betrachtet der Kon­vird, ftelli greß: a) den achtstündigen Marimalarbeitstag für alle Ar­

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Donnerstag, den 25. Juli 1889.

zu sprengen. Dieselben erschienen am Sonnabend Abend, etwa 100 Mann start, und stürmten mit dem Rufe: Vive l'Anar­ chisme  " in den Saal. Allein sie kamen gerade, als der Vor­figende den Kongreß für geschlossen erklärte, die Hochrufe der Anarchisten vermischten sich daher mit den Hochrufen der Rongreßmitglieder. Das von der hiesigen russischen Arbeiterkolonie veranstaltete Bankeit war sehr zahlreich, ganz besonders lienischen Delegirten besucht. Das Bankett fand am äußersten von den deutschen  , französischen und ita­Ende des Quartier latin in der Avenue des Gobelines 58 statt. Die kürzlich aus der Schweiz   ausgewiesener russischen Studenten maren ebenfalls anwesend. Ueberhaupt bestand das Gros der Anwesenden aus russischen Studenten und Studentinnen.

Der Riesenkranz, den die deutschen   Delegirten am Sonn­tag auf das auf dem Friedhofe Père Lachaise   befindliche Maffengrab der 1871 gefallenen Kommunards niederlegten, bestand aus Immortellen. Der Kranz hatte den Umfang eines großen Mühlrades und wurde abwechselnd von je 16 Mann

getragen. Auf einer großen schwarzen Atlasschleife stand in

goldenen Lettern die Inschrift: Congrès international ouvrier socialiste de Paris, 21. Jillet 1889." In einer langen Reihe von Ansprachen von den Vertretern aller Nationen wurde das Andenken der für die Sache des Proletariats Gefallenen" ge­feiert. Der Grundgedanke all' dieser Reden war: Die Kom­mune ist todt, es lebe die Kommune."

Liebknecht hatte vorher am Grabe Ludwig Börne's  eine kurze Ansprache gehalten, in welcher er das Andenken dieses Märtyrers der Freiheit und des Kosmopolitismus" feierte. Alsdann wurde von den deutschen   Delegirten ein prächtiger Kranz auf das Grab Börne's niedergelegt. Nachdem dann die Delegirten noch das Grab Blanqui's   aufgesucht hatten, begaben sie sich nach dem Friedhofe Montmartre  . Hoffmann( Halle   a. S.) legte hier im Namen der deutschen   Sozialdemokraten einen schönen großen Kranz auf das Grab von Heinrich Heine   nieder. Der Kranz trug auf einer weißen Atlasschleife mit goldenen Lettern die Inschrift: Henri Heine   les socialistes Allemands. 21 Juillet 1889." Hoffmann wies auf die Verdienste hin, die sich Heine um die Sache des Proletariats erworben habe. Auf dem am Sonntag Abend in der Rue St. Mande stattgehabten Bankett toastete Baillant( Paris  ) auf die Neue Internationale", Liebknecht  ( Deutschland  ) und Palmgreen( Dänemark  ) auf die unverbrüchliche Solidarität aller Proletarier, ein Delegirter aus Südfrankreich   auf die hilfsbereite Brüderlichkeit der Arbeiter aller Länder, die sich bei den verunglückten Bergarbeitern in St. Etienne   vortrefflich bewährt habe.

beiter; b) Verbot der Arbeit von Kindern unter 14 Jahren und Beschränkung der Arbeit aller Minderjährigen von 14 bis 18 Jahren auf 6 Stunden per Tag; c) Verbot der Nacht­arbeit mit Ausnahme derjenigen Betriebe, welche ihrer Natur nach einen unterbrochenen Betrieb erfordern; d) Ausschluß der Frauenarbeit in allen dem weiblichen Organismus besonders schädlichen Betrieben; e) für die Fälle der Schwangerschaft und der Geburtsnachwirkungen sind noch besondere Schuß­bestimmungen zu treffen; f) Verbot der Nachtarbeit für Frauen und männliche Arbeiter unter 18 Jahren; mindestens 36 Stunden hintereinander umfassende Ruhe­zeit in der Woche; h) Verbot solcher Industrien und folcher Arbeitsmethoden, welche der Gesundheit der Arbeiter besonders schädlich sind; i) Aufhebung des Trucksystems in allen induftriellen Betriebeu, einschließlich der Hausindustrie; k) Umfaffende Inspektion durch staatlich besoldete Inspektoren, welche von den Arbeitern mindestens zur Hälfte selbst zu wählen sind. II. Der Kongreß erklärt es für nothwendig, alle ficher zu stellen und fordert die Arbeiter aller Länder auf, in der ihnen am geeignetsten erscheinenden Weise für die Ver­wirklichung dieser Forderungen einzutreten und ihre Durch führung zu überwachen. III. Der Kongreß erklärt es für die Pflicht aller Länder, die schweizerische Republik   in ihren Schritten für eine Konferenz der Regierungen behufs Ver­einbarungen internationaler Verträge über den Arbeiterschutz nach­drücklich zu unterstüßen."

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Dem Antrage auf sofortige, nach Nationen vorzunehmende Abstimmung über diese Resolution wurde ohne Debatte Folge gegeben. Die Resolution gelangte sonach fast einstimmig zur

Annahme.

Im Weiteren wurden nach kurzer Debatte noch folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die stehenden Heere, eine Gefahr des Friedens, eine Quelle der Noth des Volkes, sind durch Volks bewaffnung zu ersehen. 2. Alle Nationen mögen auf ihre Re­gierungen fräftigst einwirken, daß diese veranlaßt werden, mit den weitgehendsten Vollmachten für die Abgesandten, den Schweizer  ( Berner) Rongreß zu beschiden, um einen genügenden Arbeiterschutz gefeßlich anzubahnen.

Nach dem noch gemeinschaftlich die Marseilaiſe gesungen worden, begann der Tanz, der die Anwesenden in fröhlichter Stimmung bis in die späte Nacht beisammen hielt. Der Morgen des 22. Juli war längst angebrochen, als die Delegirten unter Hochrufen auf die Kommune und die soziale Revolution den Heimweg antraten.

Aus der angestellten Statistik ist noch mitzutheilen, daß zum Beispiel Bebel 1700 Tage, Liebknecht 2000 Tage, Frohme 1534 Tage, der hessische Landtags- Abgeordnete Ulrich 699 Tage wegen politischer Vergehen im Gefängniß zugebracht haben. Mit wenigen Ausnahmen sind alle deutschen   Delegirten wegen politischer Vergehen bestraft. Unter den Delegirten. der anderen Nationen sind die Strafen noch höher. Verschiedene find in ihrer Heimath zum Tode verurtheilt und haben sich durch Flucht oder andere glückliche Umstände dem drohenden Ver­hängniß entzogen.

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Lokales.

Der Plan der Herstellung einer auch für Seeschiffe

Von den Delegirten aus Südfrankreich   wurde der Antrag benutzbaren Schifffahrtsstraße von Berlin   nach der Ostsee  

achtstündigen

ist schon mehrfach erörtert worden. Neuerdings hat Vizeadmiral Batsch in einer unter dem Titel: Das erste Seeschiff in Berlin  ", in der Deutschen Revue" veröffentlichten Ab­handlung den Nachweis zu führen unternommen, daß eine solche nißmäßig nur geringen Schwierigkeiten sich schaffen ließe.

6. Jahrg.

die Zahl der Opfer, die alljährlich auf der Spree   verschlungen

werden, aber es ist nicht übertrieben der wenn gesagt wird, daß

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fein Sonntag vergeht, an dem nicht die Besucher der Oberfprce in Angst und Schrecken versetzt werden, und sei es auch nur durch drohende, sich vor ihren Augen abspielende unglückliche Varkommnisse. Es hat längst aufgehört, ein Vergnügen zu sein, auch mit dem Dampfer stromaufwärts zu fahren. Auf ihm selbst find die aufregendsten Vorkommniffe nicht ohne die eigene Schuld des Publikums häufig genug: Anprallen an die Landungsstellen, drohende Zusammenstöße, Ueberfüllung, Alles trägt dazu bei, ein Gefühl absoluter Sicherheit selten auffommen zu lassen. Und wenn man auch mit einer gewissen Sicherheit auf dem Dampfer selbst sich aufhält, so wird man doch nie das Empfinden los, Zeuge irgend einer anderen Katastrophe auf dem Wasser sein zu müssen.

Dieser Zustand kann nach unserer Ansicht sehr wohl ge­bessert werden. Es brauchte nur nach dem Vorbilde der Fahr­ordnung in den Straßen der Stadt auch eine solche für die Wasserstraßen erlassen werden. Die Berliner   Straßen- und Fahrpolizei regelt den Verkehr in den Straßen nach ganz be stimmten Voraussetzungen. Sie sperrt einige enge Gaffen ganz ab, läßt die Einfahrt in andere nur von einer Seite geschehen, läßt Lastwagen durch belebte Straßen nur nach dem Eintritt der Abendstunden fahren, verbietet das Halten selbst von Droschken in anderen Straßen, schreibt die Routen der Omnibusse nach dem Verkehr in gewiffen Straßen vor, und das Alles mit vollem Rechte. Auf dem Wasser aber fahren Dampfer, Echleppkähne, Flöße, Lastfähne je nach Belieben, tummeln sich dazwischen Ruderboote, segeln die Vachten. Es müßte möglich sein, hier in irgend einer Weise eine gewisse Ordnung zu schaffen. Die von unerfahrenen Händen gesteuerten Segel- und Ruderboote gerathen zu leicht in das Fahrwasser großer Schiffe, als daß Unglücksfälle nicht vorkommen müßten. Als die Rad­fahrer die Dreiräder in Berlin   frei befamen, mußte jeder Nad fahrer erst eine Karte von der Polizei lösen, die sich damit die Möglichkeit schuf, zu kontroliren, daß der Fahrende auch mit seinem Fahrzeug umzugehen verstehe. Wir meinen, daß es möglich sein sollte, durch irgend eine ähnliche Bestimmung den Massentodesfällen auf der Spree vorzubeugen. Wer einem Ruderklub angehört, oder Gast eines Bootsbesizers ist, also in ficherer Führung sich befindet, mag ruhig hinausfahren. Sonft aber sollte fein Boot hinausgehen dürfen, ohne daß sich wohlverstanden auf dieser belebten und dadurch gefährlichen Stelle ein Schiffer an Bord befindet. Es mag dadurch das Vergnügen derjenigen vermindert werden, welche in Sicherheit der Unerfahrenen und auf das Empfinden der an der That allein fahren können, aber die Rücksicht auf die den Ufern der Spree   und in Gärten ſizenden Zehntausende erfordert eine Regelung dieser Sache. Damit allein aber ist es nicht gethan. Die Landungsstellen, die Brücken, alle Ein­richtungen, die mit der Schifffahrt in Verbindung stehen, müssen sofort einer durchgreifenden und einschneidenden, ohne Rücksicht auf Kosten vorzunehmenden Neugestaltung unters worfen werden. Es ist fast unglaublich, daß bis jetzt eine Brücke, wie die Köpenicker  , bleiben durfte, die bei einer Spann­weite von 6 Meter, 6 Meter breite Dampfer durchzulaffen hat. Berlin   hat durch den Unfall vom Sonnabend erst erfahren, in welch' unausgesetzter Gefahr es sich be­funden ist.

Der Waffersport in Berlin   ist jung; er ist üppig empor­gewuchert und hat viel Unfug im Gefolge gehabt. Damit er­flären sich die Unglücksfälle zum Theil. Aber auch nur zum Theil. Viel liegt wohl daran, daß es in dem Sinne wie eine Straßenpolizei eine Wafferpolizei nicht giebt und nicht geben fann. Aber mehr Ordnung, Regelung und Zug, als jekt vor­handen ist, kann und muß auch in das Wasserfahren gebracht werden.

Ueber eine Ichwere Soldatenmißhandlung mit tödtlichem Ausgange kann die Berliner Zeitung  " auf Grund eingehender Erhebungen die folgenden, für weitefte Kreise wissenswerthen Mittheilungen machen: Der Grenadier Gustav Affmann, geboren am 26. September 1867 in dem

geftellt: Der Kongreß beschließt: an einem bestimmten Tage wird in allen Nationen aller Orten eine großartige Kundgebung bes Proletariats für das Arbeiterschußrecht veranstaltet. Der Tag für die ganze Welt ist der 1. Mai 1890. An dem ge nannten Tage sollen die Arbeiter aller Länder durch öffentliche Verbindung auf dem Wege der Oder thatsächlich mit verhält jezt ein Schlächtereigeschäft betreiben, stand seit dem Herbst des Kundgebungen die gesetzliche Festsetzung eines Marimalarbeitstages, fowie die Durchführung aller übrigen Zwischen Oder und Elbe  , so führt der genannte Verfasser aus,

Jahres 1887 bei der zweiten Kompagnie des Friedrichstraße, nahe der Weidendammer- Brücke, garnisonirenden II. Garde

ihrer Länder fordern." Hierzu wurde der Zusakantrag gestellt: Binnenschifffahrt brauchbare Verbindung mittelft des Finow   hatte sich während der ganzen Zeit gut geführt, war wenigstens " Die Frau ist als gleichberechtigte Mitkämpferin anzuerkennen Kanals, der die Havel   bei Liebenwalde   mit der soge- nie mit Arrest bestraft worden. Am 15. Juni d. J. hatte die ift für gleiche Arbeitsleistungen derselbe Lohn wie den höchster Wasserspiegel und wird deshalb der Grundsatz aufgestellt: den Arbeiterinnen

männlichen Arbeitern zu gewähren." Nach furzer Debatte ge- liegt. Seine Entfernung von Berlin   beträgt, wenn man dem

nannten Alten Oder bei Oderberg   verbindet und dessen 2. Kompagnie besagten Regiments einen Felddienst- Uebungs­etwa über der marsch unternommen. Die Leute waren alle tüchtig in Schweiz  gekommen; zum Ueberfluß regnete es schließlich noch und die Soldaten waren, als sie gegen 11 Uhr Vormittags in die Kaserne zurückkehrten, bis aufs Hemd durchnäßt. Der die Kom

langie diefer Antrag, unter Stimmenthaltung der russischen und belgischen Delegirten, zur Annahme. Dresseau( Südfrankreich  ) stellte hierauf den Antrag: Höhe eines Berliner   Hafenpegels auf 90 Fuß rheinländisch oder| pagnie in Vertretung des Hauptmanns v. Horn führende Lieute

Branchen in allen modernen Industriestaaten an einem Tage Der Kongreß wolle dahin wirken, daß die Arbeiter aller Sämmtlich die Arbeit einstellen. Ein derartiges Vorgehen, fo bemerfie der Antragsteller, würde den herrschenden Klaffen den Beweis liefern, welche Bedeutung die internationale Arbeiter­

nant v. Neumann- Cosel traf deshalb die Anordnung, daß die Mannschaften sich sofort vollständig umzuziehen hätten. Als sich darauf der Lieutenant durch persönlichen Augenschein von der Aus führung seines Befehles überzeugte, traf er bei der Revision auf Gustav Affmann, der ihm, froß der gegentheiligen Be

Dereinigung habe. Auf diese Weise sei es möglich, die soziale Anschluß an die Oder der Richtung des Finom- Raeals folgen. hauptung, ſich nicht völlig umgezogen zu haben schien. Die

Der Abg. Liebknecht( Deutschland  ) bekämpfte diesen system hätte einer Antrag auf's nachdrücklichste. Durch ein derartiges Vorgehen nügen und wäre

und schweizerischen Delegirten.

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Thal der Banke und der geringsten Bodenerhöhung folgt, etwa 4 deutsche Meilen oder 34 Kilometer, und wenn man die gegen 30 Meter über der Ostsee   annimmt, so ergiebt sich mit dem Finow- Kanal   ein Pegelunterschied von etwa 10 Meter. Ein Kanal zur Oder würde diesen Weg einzuschlagen haben, d. h. durch das Pankethal gehen und den Finow- Kanal   etwa in der Gegend der Gräfenbrücker Schleuse erreichen, dann bis zum Das mit einem solchen Kanal verbundene Schleusen nur geringen Staffelhebung zu ge­deshalb mit langen Haltungen herzustellen. Spree   und Havel   würden für einen Kanal von Berlin   bis Oderberg   eine hinreichende Wassermenge Zeit genügend Wasser herunterführen, um die Rinne fchiffbar zu erhalten. Die Schaffung einer solchen Schifffahrtsverbindung zwischen Berlin   und der Ostsee   würde in der Folge von dem indem sie dem mächtig fördernden Seeverkehr das Binnenland

fchloffen stimmten gegen denselben die deutschen  , österreichischen abgeben und das obere Stromgebiet der Oder könnte zu jeder

Eine Anzahl Anarchisten machten nunmehr den Versuch, den Kongreß durch Rufe wie Vive l'Anarchisme!  " ut. f. w.

erfolge."

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zu stören, fie wurden jedoch sehr bald aus dem Saal gewiesen. günstigsten Einfluß auf Industrie und Landwirthschaft werden, wolle dahin wirken, daß in allen Ländern ein Amnestieerlaß erschlösse und ihm besonders auch den Haupt- und Mittelpunkt für alle wegen politischer Vergehen verurtheilten Personen

Nachdem die deutschen   Delegirten erklärt, daß sie sich mit Rücksicht auf die deutschen   Verhältnisse der Abstimmung über bielen Antrag enthalten müssen, gelangte derselbe mit großer Schönebehrheit zur Annahme.

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des Binnenlandes zugängig machte. Die Vertiefung der Oder die See wäre auch noch in von Oberberg   bis in anderer Beziehung Beziehung eine Wohlthat, denn man würde dadurch zugleich die Trockenlegung großer Flächen und die Entwässerung des Niederungs- Gebietes bewirken. Die Vertiefung eines vom Wasser überströmten Flußbettes ist frei­lich immer ein kostspieliges Unternehmen, fostspieliger als Ein­dämmung und Verengung; aus der Trockenlegung der an­liegenden Bodenflächen erwächst aber eine vortheilhafte Gegen­rechnung. Auch die bevorstehende Eröffnung des Nordostsee­Kanals und die dadurch voraussichtlich zu Ungunsten der Ost­

Endlich wurde noch beschlossen: 1. In allen Ländern, wo es parlamentarische Vertretungen des Proletariats giebt, find Barlamenten einzutreten. 2. Unter dem Titel: Le Journal de für die Sammlung und Verfündigung aller auf die Achtstun- provinzen veränderten Konkurrenzverhältnisse führt Vize- Admiral huit heures"( Tie Achtstunden- Zeitung") soll ein Wochenblatt id verwenbewegung bezüglichen Nachrichten gegründet werden. Die Tagesordnung war danach erledigt. Mit dem Rufe: von 8 lebe die Kommune, es lebe die soziale Revolution, es lebe die internationale Sozialdemokratie! wurde hierauf der Kongreß Erwägung werth erscheinen.

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gefchloffen.

Die deutschen   Delegirten fangen beim Verlassen des Saales deutschen   Tert der Arbeitermarseillaise. Nachträglich ist noch mitzutheilen, daß die Anarchisten be fchloffen hatten, den Kongreß noch in letter Stunde gewaltsam

Batsch für seinen Vorschlag ins Feld. Jedenfalls dürfte, wie die Deutsch  . Verf.- 3tg." bemerkt, der neue Plan schon in Anbetracht der Sachkenntniß seines Urhebers einer ernstlichen

Der Unglücksfall auf der Oberspree in Köpenick  giebt der Nat.- 3tg." den Anlaß, auf die ganz unverhältniß­mäßig große Zahl von Unglücksfälleu hinzuweisen, die sich auf der Oberspree und dem Müggelsee ereignen. Es fehlt leider an einer uns im Augenblick zugängigen Zusammenstellung über

Untersuchung ergab auch wirklich, daß Affmann sein Hemd nicht gewechselt hatte. Lieutenant von Neumann- Cofel be strafte Affmann deswegen wegen Belügens eines Vorgefeßten. und Ungehorsams mit 5 Tagen Mittelarrest. Beim Verlaffen der Stube äußerte angeblich der Lieutenant, der sehr unge= halten war, daß Affmann eigentlich noch verdiene, tüchtig ver­rollt" zu werden, da eines solchen Falles wegen die ganze Kam pagnie geschliffen" werden könne. Der in der Stube an wesende Unteroffizier Kuwalski und einige Andere erblickten hierin eine indirekte Aufforderung, die Worte des Offiziers auch in die That umzuseßen. Kaum hatte der Lieutenant die Thür hinter sich geschloffen, so forderte der Unteroffizier Kuwalsti dazu auf, den Missethäter gründlich durchzubläuen; er ſelbſt machte gleich den Anfang, indem er dem Aermsten einen Hieb über den Kopf gab, der ihn zu Boden streckte. Verschiedene Soldaten folgten nun dem Beispiel des Vorge­feßten; fie fielen über ihr Opfer her, ein Hornift nahm einen Schemel und schlug damit auf Affmann ein, zwei andere Grena­diere bearbeiteten ihn mit Füßen und Fäusten, bis der so Miß­handelte keinen Laut mehr von sich gab. An demselben Abend wurde Affmann in Arrest geführt; jedoch schon am nächsten Tage mußte er ins Lazareth aufgenommen werden. Hier wurden verschiedene zerbrochene Rippen fonstatirt, am schlimmsten fah jedoch der Brustkaften aus. Infolge der an dieser Stelle er haltenen Verlegungen trat eine Bruftfellentzündung hinzu, die dem Leben Affmann's nach vierzehntägigen Schmerzenslager ein Ziel sette. In der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli gab der Gemarterte unter unsäglichen Schmerzen seinen Geist auf nachdem er noch am 29. Juni operirt worden. An der linken Seite hatte sich eine Menge Eiter zusammengezogen, welche durch Operation entfernt werden mußte. Am 4. Juli, Nach mittags 3 Uhr, wurde Affmann mit militärischen Ehren zur legten Ruhe bestattet. Die Eltern des Verstorbenen, die von