-

dieser Wo weise auf nur 400 M. Sille der Kinder ein Borgefeßter und ein Kollege des Angeklagten ver­dieselbe( 31 nommen. diefen Krank

Dieselben

Als Entlastungszeugen wurden nur wußten etwas Nachtheiliges über

mus des Kramer sei in der That der reine Schwindel, wie auch die beiden geladenen Sachverständigen Dr. Lehr und Dr. Cöfter und die geladenen Zeugen darthun würden. Als Kreis­

heine bisherige Amtsführung nicht zu befunden, gaben zu, en afute Gaß derfelbe zu jener Zeit mit Geſchäften überhäuft gewesen. fungen hero Der Staatsanwalt hielt es für überflüssig, angesichts des Re­guten Berla fultats der Beveisaufnahme fich über die Schuldfrage des An­Dagegen etwas geklagten auszulassen, es fönne nur das Strafmaß in Betracht Thatsachen infolge die kommen. Hierbei sei zu berücksichtigen, daß auf dem korrekten onstranthes amtlichen Verfahren der Gerichtsvollzieher unser ganzes Rechts­hervorgeru leben in erheblicher Weise beruhe und daß die Amtsverlegungen größerer Ze des Angeklagten außerordentlich grober Natur seien. Er beans frankungenfrage für beide Vergehen resp. Verbrechen eine Gesammtstrafe rößerer von zwei Jahren Gefängniß und fünfjährigem Ehrverlust. indungen de ein milderes Licht zu stellen und wiesen u. A. darauf hin, gen an Kind Die Vertheidiger suchten die Handlungen des Angeklagten in erden aller daß ein wesentlicher Theil des Belastungsmaterials auf den zur ärztlig Aussagen beruhe, welche Cors, bekanntlich ein Mann, der zu

Ja

phylifus habe er bie Pflicht, das Publikum vor solchen Täuschungen zu warnen. Da Kramer nicht Medizin studirt habe, so sei er nicht berechtigt, fich auf dem Gebiete der Heilkunst zu bewegen. Seine behaupteten Erfolge ständen mit den in Widerspruch, wie die Beugenaussagen Aus letteren ging denn auch hervor, daß eine Anzahl von Zeugnissen über wunderbare Heilungen von Erblindung, Sprachlosigkeit, Lähmung, Gelenkrheumatismus und Rückenmarksleiden der Wahrheit nicht entsprechen nnd daß die betreffenden Personen von den veröffentlichten Beugnissen vorher keine Kenntniß hatten. Kramer behauptete, daß er nie­mals während seiner zwanzigjährigen Heilpraxis ein Zeugniß auf unredliche Weise erworben habe. Ihm wohne ein magne­tisches oder odisches Fluidum inne, das seinem Organismus Viele( sensitive) Allem fähig war, seinen Untergebenen gegenüber gemacht. Cors entströme wie der Blume der Duft. fönne beispielsweise die von ihm gezeigten Siegelmarken ebenso Personen könnten mit dem Auge diese Ausstrahlung aus seinen Fingerspigen wahrnehmen, während er selbst sie nicht könne. Dr. die er­nden und neben angelegt. Der letztere hat noch auf seine Zurechnungs- kläre dieses Fluidum auf einfache, mechanische Weise. Die gerieth in de fähigkeit untersucht zu werden, da er aus dem Feldzuge sowohl Einwirkung Kramers auf andere Menschen sei nur dem Hypno­rbeiter Sub ein Ropf- wie Gehörleiden mitgebracht habe, das ihn zeitweilig tismus, einem seelischen Vorgange, zuzuschreiben, bei dem es

s wurde ger- Allee,

indliche Hobel criffen wurde

in hohem Grade peinige.

Der Gerichtshof hielt den Angeklagten für vollkommen zu­shain gebra rechnungsfähig und ebenso im vollen Umfange der Anklagte auf nauer zwifir schuldig, das Urtheil lautete auf 1 Jahr drei Monate ftr. 9-10 Befängniß und zweijährigem Ehrverlust.

ßteren Grun

n wurden zu

erfteine f

rpolier Ro Engft Bethanien Maurerpo Anlegung

DOW

racht wurde

lich durch da 3u derfelbe

hauptsächlich auf die Empfänglichkeit des Objekts ankomme. Kramer behaupte aber nicht, auf die Seele einzuwirken, sondern die Krankheit, die anatomische Veränderung des Menschen. Der Hypnotismus könne nur für eine ganz bestimmte, streng abgeschiedene Klasse von von Krankheits­stand erscheinungen bei dafür empfänglichen Menschen Anwen­dung finden. In gleicher Weise wie Dr. Pfeiffer sprachen sich auch die übrigen Sachverständigen über Kramer's Heil­verfahren aus. Der Vertheidiger des Verklagten, Rechtsanwalt Dr. Großmann, wies noch besonders darauf hin, daß Kramer öffentlich bekannt gemacht habe, er heile alle Krankheiten,

der Kunsthändler Christmann vor der 87. Abtheilung des Schöffengerichts. Bei einem jungen Handlungslehrling, der feinem Brinzipal erhebliche Beträge veruntreute, wurde eine Anzahl dieser Bilder, als deren Bezugsquelle er das Geschäft des Angeklagten nannte, gefunden. Die Polizei nahm Veran­laffung, bei dem letzteren eine Nachsuchung nach ähnlichen während er, da er nicht Medizin studirt habe, nicht einmal im Der Angeklagte

verschanzte sich im Termine hinter der Behauptung, daß die beanstandeten Bilder nur Kunstzwecken dienen sollten und nicht sstr. 9/10 unittlicher seien wie viele Figuren in den öffentlichen Museen und auf der Schloßbrücke. Er beantragte, hierüber das Gut­

enen Buftan das Gelände d dort eing er auf Schwere erschenkel.

eind

ben

indeffen

beurtheilen, ob die fraglichen Bilder unfittlich seien oder nicht nnd habe sich in ersterem Sinne entschieden. Den Angeklagien

Gerichtshof selbst in der Lage zu

traf eine Geldstrafe von 50 M.

Stande sei, alle Krankheiten zu erkennen. Der Gerichtshof er­des fannte auf Freisprechung Verklagten und legte Kramer die sämmtlichen Kosten des Verfahrens auf. auf. Dr. Pfeiffer, so führte der Vorsitzende des Gerichts aus,

bezeichnen, eine gelindere, Bezeichnung hätten, die Leute, benen

zu

der

agitiren hätten. Der Vorstand würde sein Möglichstes thun um den Wünschen der Kollegen gerecht werden. Der Redner bezeichnet im Laufe seiner Ausführun gen die Kleinmeister als unbewußte Gesellenschaft, indem sie durch überlange Arbeitszeit die Löhne Feinde beständig drücken. Zum Schluß seiner Ausführungen gab der Referent noch bekannt, daß der Vorbereitung halber bei etwaigen Lohnabzügen in diesem Jahre der Lohnkommission und dem Vorstande der Ortsverwaltung II sofort Anzeige zu machen ift, um den Uebergriffen der Unternehmer vorzubeugen. Zum dritten Punkt erhielt der Kassirer das Wort zum Kaffenbericht, derselbe wies eine Einnahme von 214,14 M. und eine Aus gabe von 148,73 M. nach, so daß ein Kaffenbestand von 65,31 m. verblieb. Die anwesenden Revisoren bestätigten die Richtigkeit der Abrechnung und wurde dem Kassirer Decharge ertheilt. Auf eine Anfrage, wie viel feste Mitglieder die Ver­waltung II zählt, wurde vom Kassirer die Bahl 133 angegeben. Unter Verschiedenes" wurden die Herren Emil Schnißer und Dietrich(?) als Ersagmitglieder in das Vergnügungsfomitee gewählt. Als Erfaßmitglied der Rechtsschutzkommission ging Herr Jahn aus der Wahl hervor. Schluß gegen 11 Uhr.

Die Vereinigung der Drechsler Deutschlands , Orts­verwaltung Berlin III, hielt am Montag, den 22. Juli, ihre regelmäßige Versammlung bei Gnadt, Brunnenstr. 38, ab. Auf der Tagesordnung stand: 1. Ersazwahl des Vorstandes. 2. Vierteljahrsabrechnung vom Streiffonds. 3. Betrachtung über Streifs. 4. Verschiedenes. Zum ersten Punkt wird

ein Schriftführer gewählt. Es wurden vorgeschlagen Bönid und Tanger . Pönick wurde gewählt. Die Vorstandswahl wurde bis zur nächsten Versammlung vertagt. Zum zweiten Punkt Vierteljahrsabrechnung des Streiffonds" wurde dem Streiffaffirer das Wort ertheilt. Die Einnahme beträgt 11,60 M., die Ausgabe 5,80 M., bleibt Bestand 5,80 M welche Summe an den Generalstreiffonds überwiesen ist. zum dritten Punkt nahm Kollege Rautenberg das Wort und hielt einen Vortrag über Streifs. Zum vierten Punkt Ver schiedenes" nahm Kollege Menz das Wort und theilte mit daß am Sonntag, den 28. Juli, eine Vergnügungsfahrt nat Friedrichsfelde stattffndet. Treffpunkt Schlesischer Bahnhof Abfahrt 2 Uhr Nachmittags.

bebellen, abgelehnt. Den einzuholen. Dieser Antrag war du gegenüber Dr. Pfeiffer jenen Ausdruck gebrauchte, vielleicht Tagesordnung; 1. Bericht der Kommission und engiltige Se

" 1

Ein Prekpeozek, der zwischen Dr. Kaykler, dem Chefredakteur der Post", und Freiherrn von Hammerstein, dem Chefredakteur der Kreuz- Zeitung ", schwebte, kam gestern or dem Berliner Schöffengericht zur Verhandlung. In einer ends auf Bolemit aus Anlaß der Geffcken- Affaire hatte die Kreuzztg."

und nach gebracht. Dachstuhls Bordergeba Grundf

Zügels.

arden von

ng.

Bei

ber

Alage

Freiherrn

0.

"

Boft" gegenüber erklärt: Der feigen Erbärmlichkeit einer anonymen Revolverpresse gegenüber find aber anständige Leute völlig mehrlos." In Folge dessen strengte Dr. Kayßler die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Beleidigung gegen an. Das Amtsgericht entsprach auch dem Antrage auf 1889 den Beschluß in Gemäßheit der Artikel 31 der Hammerstein, erließ aber unter dem 8. Januar Reichsverfaffung und der§§ 421 und 198 Abs. 1 der Strafprozeßordnung, das Verfahren ruhen zu lassen, bis entweder der Privatkläger die Genehmigung des Reichstages zur Verfolgung des Beschuldigten beschafft habe oder die Sigungsperiode des Reichstages geschlossen sei. Nachdem die Sigungen des Reichstages am 25. Mai geschlossen worden waren, wurde die Sache wieder aufgenommen, um gestern zur öffentlichen Verhandlung zu kommen. Der Vertheidiger des Beklagten machte, wie die" Post" selbst berichtet, in erster Linie geltend, daß inzwischen das Recht des Klägers, Bestrafung des Beflagten zu verlangen, verjährt sein dürfte. Wie dem aber auch sei, wohne dem Kläger nach keiner Richtung hin die Legi­verantwortlicher Redakteur, so sei doch er nicht, sondern ein Höherer" der eigentliche Leiter des Blattes. Es wäre auch

Rad

her Joh Vergehen weiten Feri be des Land det ein Cors, ung einer Revifion Jaltepunkte

Der

be

lagten Ber Beftedun Pfändung

der

Antle

en ihn vor

te in dem Cors, wo

in fein Prin bnen stattf ptlomtoir ng nicht. erichtsvolli effen bereit genden Lo Raffirer ci Dieder in d Tich der

Cod

en der Beam g vor. blieb der

vobei mehr e verfuhr von ihm Dentlich bo

a und Spie

Schreibtisch 00 m. au der Behauf des Salvat Befizer egel angel

Cod

baba

erlaffen Kontrole groben überhäuft

Pilid

zuzutrauen sein

dürfte

neutrale Haltung beobachtet.

die Schwenkung unbegreiflich,

"

nicht verstanden.

Versammlungen.

Eine öffentliche Bauarbeiter- Versammlung tagte am Montag Abend in Scheffer's Salon, Inselstr. 10, der Be schlußfaffung über die von uns gestellten Forderungen. 2. Ver fchiedenes. Die Versammlung war gut besucht. Ueber den ersten Punkt der Tagesordnung machte Kamerad Wallenthin folgende Mittheilungen; Auf 403 Bauten sind 2480 Afford und ungefähr 3000 Lohnarbeiter beschäftigt. Was den Afford­preis anbetrifft, so hat sich derselbe leider nicht wesentlich er= höht, trozdem der maschinelle Betrieb bedeutend reduzirt worden ist. Es sind augenblicklich nur acht Fahrstühle resp. Hebemaschinen in Thätigkeit. Redner ist mit der Kommission der Ueberzeugung, das es Pflicht des bestehen den Vereins fei, für die strenge Innehaltung des Afford- so­mie des Lohnpreises in Zukunft einzutreten. Die Lohnarbeit ist auf 5 Pf. pro Stunde gestiegen. 103 Bauten haben eine 9stündige Arbeitszeit, von einigen dieser Bauten muß fonstatirt werden, daß die auf denselben beschäftigten Affordarbeiter ( Steinträger) die Arbeit dennoch schon um 4 Uhr Morgens beginnen, was entschieden verhindert werden muß. Redner er flärt sich in längeren Ausführungen für Proklamirug des Generalstreifs, event. für Aufhebung des partiellen, vou der Ueberzeugung ausgehend, daß der lettere unter den hen­tigen Umständen zu keinem positiven Resultat führen fan. Als Redner die durch nichts gerechtfertigte Handlungsweise der Unternehmer einer scharfen Kritik unterzog und dabei die Aeuße rung that: Der Arbeiter möge zu Verstand kommen und sich nicht wie bisher den Launen der Bourgeois fügen, sondern thum was ihr gutes Recht" ist, nicht bitten, sondern fordern," e folgte die Auflösung der Versammlung auf Grund des be fannten Sozialistengesezparagraphen. Von den tumultuarische Szenen, wie sie andere Blätter, z. B. die Berliner Volkszta beobachtet haben will, war Schreiber dieses nichts gewahr geworden. Einige an den auflösenden Beamten gestellte Fragen über den Grund der Auflösung können doch hoffentlich nicht als Tumult bezeichnet werden.

Die Offenbacher Frauenkaffe( Verwaltungsstelle I) hielt am Sonntag, den 21. Juli, in Wendt's Lokal, Dresdenerstr. 116, eine Generalversammlung ab. Nachdem die Abrechnung erfolgt war, wurde die Wahl der Verwaltungsbeamten vollzogen. Zum Bevollmächtigten wurde Herr Bapke, Oranienstraße 197, zum Kassirer Herr Emil Brödel, Reichenbergerstr. 61, Hof I, zum Kontroleur Herr Arnold Karge, Neue Jakobstraße 26, gewählt. Zu Beisigerinnen wurden gewählt Frau Behrend, Fr. Unruh Fr. Laufer, Fr. Meyer, Fräul. Krüger und Fräul. Büder. B den obengenannten drei Herren werden die Beiträge von den Mitgliedern entgegengenommen. Die franken Mitglieder müffen sich bei dem Bevollmächtigten Herrn Papke melden.

Der Fachverein der Steindrucker und Lithographen hielt am 18. d. M., in Jordan's Salon, seine statutenmäßige Generalversammlung ab, welche sich eines recht guten Besuches zu erfreuen hatte. Die Tagesordnung lautete: 1. Raffenbericht. 2. Vortrag des Herrn Türk. 3. Abrechnung vom Sommerfest. Nachdem der Vorsitzende die Versammlung eröffnet, theilte er mit, daß der Wirth der Gratweil'schen Bierhallen für diesen Tag fein Lokal anderweitig vergeben habe und infolge deffen die Versammlung hier in diesem Lokal stattfindet. Auch ge­dachte der Vorsitzende in warmen Worten des verstorbenen früheren Reichstagsabgeordneten Wilhelm Hasenclever und forderte die Mitglieder auf, das Andenken des von uns leider zu früh geschiedenen Kämpfers für die Arbeitersache, für Wahrheit, Freiheit und und Recht, durch Erheben von den Pläßen zu zu ehren, was auch allgemein geschah. in Darauf verliest Herr Kaiser seiner Eigenschaft als Revisor an Stelle des durch Krankheit am Erscheinen ver­hinderten Kassirers den Kaffenbericht des verflossenen Quartals. Die Einnahme betrug 437,50 M., die Ausgabe 719,42 M., ver­bleibt ein Ueberschuß von 104,92 m. infl. altem Bestand. Ein Antrag der Revisoren, dem nicht anwesenden Kassirer Herrn Spielmann die Decharge zu ertheilen, wurde einstimmig ange­nommen. Der zweite Punkt: Vortrag des Herrn Türk, konnte leider nicht stattfinden, da derselbe schon für den Abend ander­weitig zugesagt hatte und ein anderer Vortragender nicht zu beschaffen war. Die Abrechnung vom Sommerfest ergab: Ein­nahme 388,80 M., Ausgabe 194,40 M., verbleibt ein Ueber­schuß von 194,40 M. Herr Albert Schulz sprach im Namen des Komitees den Kollegen für ihre zahlreiche Betheiligung an dem Feste seinen Dank aus, und forderte dieselben zugleich auf, auch das Sommerfest des Gesangvereins Sennefelder" ebenso gut zu besuchen. Unter Verschiedenes brachte der Vorsitzende zur Kenntniß, daß in Leipzig in der Brandstetter'schen Anstalt ein Streif ausgebrochen sei, und der Zuzug nach dorthin fern zu halten ist. Von einer sofortigeu materiellen Unterstügnng wurde abgesehen, jedoch der Vorstand ermächtigt, eine solche zu zahlen, sobald sich die Streifenden an denselben wenden. Eine längere Debatte entspann sich über eine Zeitungsnotiz, welche in der Dienstagnummer in einem Theile der sogenannten frei­sinnigen Presse gestanden. In derselben heißt es, daß die Drucker der Luruspapierfabriken Berlins einen Streif vor bereiten, wobei bemerkt ist, daß der Lohn der Drucker in dieser Branche zwischen 40-45 m. steht bei einer neunstündigen Arbeitszeit. Alle Redner waren darüber einig, daß diese Notiz dazu angethan ist, die Bewegung, zu welcher sich die Arbeiter dieser Branche in Folge der schlechten Lohnverhältnisse vorbereiten, der öffentlichen Meinung gegenüber in Mißkredit zu bringen, und muß gegen derartige Verleumdungen ganz energisch Protest erhoben werden. Die Statistik, welche seiner Zeit vom Fachverein ausgegeben worden ist, würde den Einsender eines Besseren belehren. Von einer Berichtigung an die Blätter, welche diese Notiz ge­bracht, wurde Abstand genommen, da man derartigen Zeitungen damit zu viel Ehre anthun würde, und wurde befürwortet, dieses nur in den Arbeiterzeitungen Berliner Volksblatt" und Volts­Auch wurde den Tribüne" zu thun. Kollegen be= sonders ans Herz gelegt, solche Zeitungen nicht noch dadurch, daß fie von ihnen gelesen werden, zu unterſtüßen, da man jekt wieder sieht, daß alle Bemühungen der Arbeiter, und seien dieselben noch so gerechtfertigt mit Hohn behandelt werden. Im weiteren wurde den Kollegen bekannt gemacht, daß der Senefelder­Bund" sein diesjähriges Sommerfest wieder im Berliner Prater abhält; da der betreffende Wirth aber sein Lokal zu Arbeiter­versammlungen nicht hergiebt, so ist Jeder, der die Sache des Proletariats hoch hält, verpflichtet, dieses Lokal unter allen Um­ständen zu meiden. Jedoch ist dieses Fest nicht zu verwechseln mit dem, welches der Gesangverein Senefelder" 17. August in Sanssouci " abhält. Billets zu demselben a 30 Pf. find bei folgenden Herren zu haben: Gent , Wasser­thorstr. 49, Huch, Grüner Weg Nr. 63 III, Popp, Pappelallee 5, Leuschner, Ackerstr. 136, Neumann, Brunnenstr. 101, Obier, Brunnenstr. 88 und in den mit Plakaten belegten Handlungen. Beschlossen wurde noch, das diesjährige Stiftungsfest in Form eines Herrenabends zu feiern und wurde hierzu ein Komitee von 7 Personen gewählt. Die nächste Versammlung findet am 22. Auguft in demselben Lokal statt.

Sie habe über die anti­

welche die" Post" in der antisemitischen Frage gemacht. Wolle man aber dem Kläger das Recht zur Anstellung der Klage beilegen und in dem inkriminirten Sage eine Beleidi­= von 9829gung seiner Berson erblicken, so erscheine doch nur die Ver­bangung einer ganz geringen Geldstrafe am Plaze. Diesen Ausführungen des Vertheidigers wurde von dem im Termin erichienenen Kläger persönlich widersprochen. Er und nicht ein Höherer" sei der geistige Leiter der Post", mit der einzigen Beschränkung, daß diese die Anschauungen der freifonservativen Bartei zu vertreten habe. Bei ihm stehe die lezte Ent­fcheidung, ob ein Artikel Aufnahme finden solle oder nicht; ihm seien die Hände in keiner Weise gebunden, wenn er auch einem Ausschusse Rechenschaft abzulegen über die Art, wie er die Boft" leite, verpflichtet sei. In der antisemitischen Frage habe lettere keine Schwenkung vollzogen. Von dem Augenblick, wo dieselbe aufgetaucht, habe die Zeitung eine femitischen Vorgänge berichtet und thue es auch noch jest in genau derselben Weise, wie sie ihre Leser über jeden inter­furzer Berathung sein Urtheil dahin: Rechtzeitig habe der Rager allerdings den Antrag auf Bestrafung des Beklagten geftellt; es frage sich aber, ob die Strafverfolgung des Ber­gebens nicht verjährt sei.§ 22 des Reichsgesetzes über die Breffe bestimmt, daß die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und Bergehen, welche durch die Verbreitung von Druckschriften trafbaren Inhalts begangen werden, in sechs Monaten ver­Jährt. Der Gerichtshof fei zu dem Ergebniß gelangt, daß das Tagen des Reichstages nicht geeignet ist, den Lauf der sechs­monatlichen Verjährungsfrist zu unterbrechen. Der Beklagte mußte daher außer Verfolgung gesetzt werden. Für den Ge­richtshof lag somit eine Veranlassung nicht vor, in die materielle Beurtheilung der Sache einzutreten. gegen die schöffengerichtliche Entscheidung Berufung einzulegen. Tagen mit der Frage zu beschäftigen, ob der sogenannte Heil­Das Wiesbadener Schöffengericht hatte sich in diesen magnetismus als Schwindel zu betrachten ist oder nicht. An­gefehrt der Magnetopath Phil. Kramer in Wiesbaden den dortigen Kreispyfikus Dr. Aug. Pfeiffer vor die Schranken des Gerichts gefordert, weil legterer geäußert hatte, die Heilungen des Kramer feien nur Schwindel, Kramer nehme den Leuten Kramer die Beleidungsklage gegen Dr. Pfeiffer an. Kramer ist ein Mann von 75 Jahren, mit langem Haar und weißem, bis auf lieft man faft täglich Beugnisse über die wunderbaren Heilungen, die Kramer durch seine Kuren bei Kranken aller Art erzielt hat. Kramer hatte einen ungeheuren Zulauf; ja diese magnetischen Auren bildeten, wie an den anderen Orten, wo Kramer früher aufgetreten ist, so auch hier eine Zeit lang das allgemeine doktors" auch die Aufmerksamkeit der hiesigen Aerzte, und sgespräch. Natürlich erregte die Thätigkeit des Wunder­der Kreisphyfifus Dr. Pfeiffer hielt es für seine amtliche nachzuforschen, um zu sehen, ab es sich hier nicht um Kur­pfuscherei handle, gegen die ein Einschreiten der Behörde Personen auf, von denen Zeugnisse über an ihnen vollzogene Seilungen veröffentlicht waren, und bezeichnete zweien dieser Berfonen gegenüber Kramers Verfahren als Schwindel. Der Bertlagte gab vor Gericht zu, jene Aeußerung gethan zu haben, er habe sie aber mit vollem Rechte gethan. Der Heilmagnetis­

bme fiel auf der Angella nen von d darauf

e Buble,

God

Ba

Did

cht gepfände nfzigmarti irer Fähno Flegtere täglichen Cors gefra Als

gab die W

er."

en wurde fal zurüd

Gop

en laffen fol

Wort

Graf

1" geschriebe

och als Gra

"

feinen Hau

ben von Ingeflagte ahren und

ugen

befunde

a einftündig

fomtoir gelo

vorgezeigt

ein Fun

bak

deten Gad

nten

Theil

pinde beispie

umsonst das Geld ab.

Pflicht,

den

angeblichen

zu veranlassen sei.

Dr.

Der Kläger gedenkt,

Wegen dieser Aeußerungen strengte

In den Wiesbadener Blättern

Heilungen des Magnetopathen

Pfeiffer suchte einige der

"

nur

"

Die Vereinigung der Drechsler Deutschlands , Drts­verwaltung II( Stockbranche), hielt am Dienstag, den 16. Juli, ihre regelmäßige Mitgliederversammlung ab. Bum 1. Punkt der Tagesordnung wurde das Protokoll verlesen und ange­nommen. Zum 2. Punkt der Tagesordnung erhielt Hr. Hilde­brandt das Wort zum Referat. Derselbe führte in längerer Ausführung die Gründe an, weshalb die Stockarbeiter in diesem Jahre in keine Lohnbewegung einzutreten gedenken; um jedoch nächstes Jahr in eine solche einzutreten, feien jetzt schon Vorbereitungen zu treffen, vor Allem liege diese Vorbereitung an den Kollegen selbst, welche fleißig für die Vereinigung zu

am

Burückgewiesene Beschwerde. Die am 8. Juli d. J. stattgefundene öffentliche Versammlung der Möbelpolirer in Klein's Festsälen, Oranienstraße 180, wurde bekanntlich aufge löst, als ein Redner die Worte sprach: Wenn folche Zustände noch herrschen, dann schäme ich mich, auf dieser Welt, als Mensch zu sein." Auf die eingelegte Beschwerde des Vor­fizenden, Herrn Gustav Milbrodt, ist demselben folgender Be scheid zugegangen:

"

Berlin , den 19. Juli 1889. Auf die Beschwerde vom 10. d. Mts. erwidere ich Euer Wohlgeboren ergebenst, daß in der am 8. d. M. abgehaltenen öffentlichen Versammlung der Möbelpolirer die in§ 9 des Reichsgesetzes vom 21. Oftober 1878 be zeichneten Bestrebungen zu Tage getreten sind. Der überwachende Beamte war daher verpflichtet, die Vers sammlung aufzulösen, und muß daher Ihre Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen werden." Der Polizeipräsident. v. Richthofen. An Herrn Gustav Milbrodt, Wohlgeboren, hier.

*

*

*

Drechsler und Berufsgenossen. Die Sammlung für den Delegirten zum internationalen Arbeiterfongreß wird nun unsererseits hiermit für beendet erklärt und ersuchen wir alle Kollegen, welche noch Sammellisten in Sande haben, dieselben umgehend an Kollege F. Rautenberg, Michaelfirchplas 8, S. II. awetter Gingang, abzuliefern, damit die Abrechnung rechtzeitig geliefert werben fann.

Berliner Sanitätsverein für Arbeiter beiderlet Geschlechte. ( Eing. Hilfskaffe Nr. 85.) Ordentliche Generalversammlung am Donnerstag. den 25. Juli cr., Abends 8% Uhr, in Gratweil's Bierhallen, Kommandanten ftraße 77-79. Tagesordnung: 1, Kassenbericht des Kassirers. 2. Verschiedene Raffenangelegenheiten. Männliche und weibliche Mitglieder find hiermit einge laben. Mitgliedsbuch legitimirt.

Der Fachverein der Müller Berlins und Umgegend hält am Freitog den 26. d. M., Abends 8 Uhr, im Vereinslokal, Roppenstr. 75, eine Vereine versammlung ab, wozu sämmtliche Mitglieder hierdurch freundlichst eingeladen.

werden.

Die Kranken- und Begräbnißkaffe des Vereine sämmtlicher Berufsklaffen Berlin 1 hält Sonnabend, den 27. b. M., Blumenstraße 78, Abends 8 Uhr, eine Versammlung ab. Tagesordnung: Geschäftliches. Kaffen­bericht. Mittheilungen.

Die Landpartie der Vereinigung der deutschen Stellmajer, Mitgliedschaft Berlin 5, findet Sonntag, den 28. Juli statt. Treffpunkt: Aleran derplas früh 6 Uhr 30 Min. Richtung Grunewald- Schildhorn.

Gefang-, Turn- und gesellige Vereine am Donnerstag: Männer­gesangverein ätitta" Abends 9 Uhr in Bettin's Restaurant, Veteranenstr. 19. Gefangverein Brezelschluß" Abends 8% Uhr im Restaurant Schumann Alte Jakobstraße 38. Männergesangverein Nordstern" Abends 9 Uhr im Restaurant Pohl, Müllerstraße 7. Schäfer scher Gesangverein der Elfe Abends 9 Uhr bei Wolf u. Krüger, Staligerstraße 126, Gesang. Gesang verein Blüthenkranz Abends 9 Uhr im Restaurant Brandenburgstraße 60. Männergesangverein Alerander" Abends 9 Uhr im Restaurant Rose, Strauk bergerstraße 3. Männergesangverein" Firmitas" bei Kinner, Köpniderftrofe Nr. 68. Gesangverein Männerchor St. Urban" Abends 9 ühr Anneu ftraße 9. Männergesangverein Liedesfreiheit" Abends 9 Uhr im Restaurant Miegel, Stralauerstraße 57. Gesangverein Deutsche Liedertafel" Abends 9 Uhr Köpnickerstraße 100. Gesangverein Norddeutsche Schleife" Abends von 9-11 Uhr Michaelkirchstraße 39. Brunonia" Abends 9 Uhr Nebunga

-