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ganz besonders bemerkenswerth sein wird: der gefchäftsführende hat mich gestochen!" taumelte fte zurück und brach zufammen. Der sei aufgelöst worden, fie bestehe nicht mehr. Der Gerichtshof entschied, Ausschuß forder te zwar den königl. Hofbuchdrucker auf, die Kon- Stich war mit einem gewöhnlichen Taschenmesser mit einer Klinge§ 7 bestrafe nicht blos Handlungen im Wettbewerbe, sondern jede ventionalstrafe zu entrichten- aber, wohl auf friedliches Zureden, und schwarzer Schale geführt worden und, obwohl durch eine Jacke bewußte unwahrheit, die zu dem Zwecke verbreitet wird, einen wurde alsbald der Betrag von 20 000 M. in Gnaden erlassen. und das Korset abgeschwächt, 5 Zentimeter in die Brust ein Dritten geschäftlich zu schädigen. Das sei hier der Fall und des­Die vollständige Unterdrückung dieser Angelegenheit berührt um so gedrungen. Die Gäfte der Dierig'schen Wirthschaft machten sich halb habe der Gerichtshof den Angeklagten zu 500 Mart Geld­wundersamer, wenn man sich erinnert, was für ein Getöse und sofort an die Verfolgung des Verbrechers; an der Pasewalterstraße it ra fe event. 50 Tagen Gefängniß verurtheilt und dem Geschädigten welche herben Strafen die Aneignung eines sonst werthlosen Stück mußten sie jedoch davon Abstand nehmen, da er plöglich ihren das Recht zugesprochen, den Urtheilstenor durch Aushang an Gerichts­Papiers mit einem Erlasse" bedruckt nach sich zog, deffen früh- Augen entschwunden war. Bis gestern Nachmittag war von der stelle öffentlich bekannt zu machen. geitigere Veröffentlichung niemanden auch nur um einen Pfennig Festnahme noch nichts bekannt geworden. geschädigt hat.

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Ein eigenartiger Prozeß, der besonders alle Aerate im Beim Anhalten eines durchgehenden Pferdes tam Dienstag höchsten Maße intereffiren dürfte, schwebt zur Zeit beim Ober- Ver­Nach amtlicher Zusammenstellung war der Preis des Morgen um 8 Uhr der 27 Jahre alte Stallmann August Bann waltungsgericht. Es handelt sich um den rechtlichen Charakter und Roggenbrotes für 1 Kilogramm in Pfennigen( im Durchschnitt schwer zu Schaden. Das erregte Thier schlug ihm mit einem Hufe in letter Linie auch um die Rechtsgiltigkeit gewiffer Bestimmungen von 34 Bäckern) am 16. November v.. 21,40 Pf., der so heftig gegen die linke Kniescheibe, daß sie brach. Schwer verlegt des Medizinaledikts vom 27. September 1725. Der praktische niedrigste Preis 18,88 Pf., der höchste Preis 24,75 Pf.; am 1. De wurde er in die Charitee gebracht. Arzt Dr. Lasker, ein sogenannter Spezialist für Luxuskranke, war ember v. 3. 21,22 Pf., der niedrigste Preis 18,05 Pf, der höchste Ein größerer Brand brach in der Nacht zum Dienstag auf unter dem 1. August 1895 vom Berliner   Polizeipräsidium an Preis 24,15 Pf.; ber Breis für Weizenbrot( Schrippen) war dem Grundstück ber Gisenindustriellen Rössemann ut. Kühnemann, gehalten worden; eine Ordnungsstrafe von 300 Mark zu zahlen, für 1 Kilogramm in Pfennigen( im Durchschnitt von 34 Bädern) Bartenstr. 160, aus. Die Mannschaften der Feuerwachen Tiect- und weil er in seinem Wartezimmer ein Plakat folgenden Jubalts aus­am 16. november v. J. 35,77 Pf., der niedrigste Preis 30,30 Pf Linienstraßen waren schnell zur Stelle, so daß den glammen bald gehängt hatte: Bitte zu beachten, daß meine Spezialverordnungen ber böchste Preis 42,64 Bf.i am 1. Dezember v. 3. 36,35 P., Salt geboten werden konnte. Gleichwohl ist der Dachstuhl zum in der vorgeschriebenen Weise nur in der Apotheke zum Weißen der niedrigste Preis 28,69 Pf., der höchste Preis 41,67 Pf. größten Theil niedergebrannt. Ein Fabrikbrand beschäftigte Schwan  ", Spandauerstr. 77, subereitet werden." Hiermit follte Elendsstatistik. Jm städtischen Obdach befanden sich am gestern früh von 8 Uhr an die Feuerwehr auf dem Grundstück er gegen Biffer III, Absatz VI des genannten Edikts ver­1. Dezember 1896 13 Familien mit 31 Personen, darunter 6 Säug- Luisen Ufer 44. Das Feuer, das in der ersten Etage in der Fabrit stoßen haben, worin es heißt:" Den Aerzten wird verboten, einen Linge, und 55 Einzelpersonen. Am 1. Januar war der Bestand von Kollof u. Bangé gegen 8 Uhr morgens ausbrach, beschränkte Chirurgum vor dem anderen, auch einen Apotheker vor dem 34 Familien mit 100 Personen, darunter 21 Säuglinge, und sich auf diese und wurde bald gelöscht. Der Fabritbetrieb ist nirgends anderen vorzuschlagen und zu rekommandiren, sondern es muß den 58 Einzelpersonen. Das Asyl für nächtliche Obdachlose daselbst be- unterbrochen. Der Schaden beläuft sich auf einige hundert Mark. Patienten freier Wille gelassen werden." Im Jahre 1798 ist im An­nuzten im Laufe des Monats Dezember v. J. 34 965 Personen, chluß an das gegen Apotheker gerichtete Verbot, den und zwar 33 922 Männer, 1043 Frauen. Von diesen Personen Unfälle im Straßenverkehr. Als Montag Vormittag der Aerzten Weihnachtsgeschenke zu machen, jene Bestimmung wurden 17 dem Krankenhause am Friedrichshain  , 44 dem Kranken zehnjährige Sohn der in der Möckernstraße 136 wohnenden Auf in Erinnerung gebracht worden. Indessen mit dem dem Zu bie nachgelassen sein, für haufe Moabit  , 21 der Charitee überwiesen, 371( 353 Männer, wärterin Schmidt den unter einem Möbelwagen angebrachten fah, es folle den Aerzten 18 Frauen) der Polizei vorgeführt. Außerdem wurden vom nächt: Spiegelfaften, in den er ohne Wissen des Kutschers geftiegen war, Bubereitung von solchen Heilmitteln jemanden vorzuschlagen, deren lichen Obbach   27 Personen der Krankenstation im Obbach   und während der Fahrt durch die Möckernstraße verlassen wollte, gerieth Anfertigung ganz besondere Kenntniffe erfordert.- Der Klage 2 Personen der Anstalt Wuhlgarten überwiesen. Gebadet haben er unter die Räder und erlitt eine erhebliche Quetschung des Fußes. des Dr. Laster auf Aufhebung der Strafverfügung wurde vom Be­2 Personen der Anstalt Wuhlgarten überwiesen. Gebadet haben Beim Absteigen von einem vor dem Hause Brunnenstr. 196 haltenden zirksgericht stattgegeben. Das Gericht war der Meinung, daß während des Monats Dezember im Obdach 19 892 Personen. Pferdeeisenbahnwagen wurde nachmittags die 60 Jahre alte Wittwe die angefochtene Straffestsetzung eines der polizeilichen Zwangs Ein neuer Prozek gegen den Arbeits- Ausschuß der Alwine Blanke, geb. Ermisch, durch einen gerade vorüberkommenden mittel im Sinne des§ 132 des Landes- Berwaltungsgesetzes sei, die Berliner   Gewerbe- lusstellung steht, wie wir hören, in Aussicht. Omnibus der Linie Badstraße- Marheinekeplaß überfahren und am nur nach voraufgegangener Androhung angewendet werden dürften. Die drei Architekten, welche die Pläne zu dem Ausstellungsgebäude linken Fuße erheblich gequetscht. Vor dem Grundstück Wiener- Da hier die Androhung unterblieben sei, müsse die Straffeftfeßung entworfen haben die Herren Griesebach, Schmitz, Hoffackerstraße 59a fand abends ein Zusammenfioß zwischen einem Wagen der als unzulässig aufgehoben worden. Auf die Berufung des Polizei­fehen sich genöthigt, auf Bahlung des ihnen zustehenden Honorars elektrischen Straßenbahn und einem Kohlenwagen der Firma Ge- präsidenten beschäftigte sich nun der III. Senat des Ober- Berwaltungs­zu flagen. Drei Viertel der Summe, nämlich 75 000 von 100 000 m. brüder Schäfer statt, wobei der Führer des letzteren, der Rutscher gerichts am 4. Januar mit der Sache. Das Präsidium war vertreten find an die Architekten bereits gezahlt worden. Die Zahlung des Friedrich Maser, herabgeschleudert und am rechten Fuße leicht ver- Durch den Regierungsrath Siber uno den Medizinalaffessor Dr. Spring­Restes wird aber unter Berufung auf Mängel an den Gebäuden letzt wurde. Auf dem Grundstück Weberstr. 50 fiel abends der feldt. Geheimrath Siber vertrat im Namen feines Auftraggebers verivetgert. 44jährige Tischler Julius Weigel von einer nach dem Eingang des den Standpunkt, daß das Medizinaledikt ein Disziplinar 2. Quergebäudes führenden unbeleuchteten Treppe und zog sich dabei gesetz sei und als solches sehr wohl einer Wer eine schwere Verlegung an der Stirn zu. fügung, wie der strittigen, als Grundlage dienen tönne. Allerdings wären die Aerzte teine angestellten Beamten, indessen könnten ja 8. B. auch pflichtvergessene Vormünder bestraft werden; ein gewiffes Abhängigkeits- oder Aufsichtsverhältniß genüge schon. Werde aber die Richtigkeit dieses Standpunttes an Das Reichsgericht, 2. Senat, hat in seiner geftrigen Sißung genommen, dann unterliege das Urtheil des Bezirksausschusses als die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urtheil der Strafverfehlt der Aufhebung. Nach dreistündiger Verhandlung beschloß fammer IV des Landgerichts I Berlin  , welche seinerzeit es ab der Senat die Ansehung eines neuen Termins und ferner, den lehnte, in die Verhandlung gegen unseren Redakteur Jacoben wegen Kultusminister davon zu benachrichtigen, damit Beleidigung des Kriminalkommissar Schöne einzutreten, ba tein er sich durch einen Kommissar vertreten lassen tönne. giltiger Strafantrag vorlag, verworfen.

Unter den Unterrichtskursen der Humboldt Akademie, bie in diesen Tagen beginnen, dürfte am meisten unsere Lefer inter­essiren der Vortragszyklus der bekannten Nationalökonomin Frau Dr. Sofia Daszynska: Die Arbeiterfrage unter besonderer Berück fichtigung der Arbeiterinnen. Dieselbe wird vom 14. Januar ab jeden Donnerstag von 7-8 Uhr im Falf- Realgymnasinm in der Lüzowftraße über dieses Thema sprechen und zwar in folgender Reihenfolge: Die industriellen Verhältnisse unserer Wirthschafts­periode. Historisches. Das Wesen des Arbeitsvertrags. Die Arbeiterklasse. Frauen- und Kinderarbeit.- Haus- und Fabrit arbeit der Frauen in verschiedenen Ländern. Lohnfragen. Arbeiterschuh- Gesetzgebung. Vereinswesen. Die Arbeiter familie. Moralische und soziale Bedeutung der weiblichen Arbeit.

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In der Urania, Abtheilung Invalidenstraße, wird am Mitt­woch, den 6. d., abends 8 Uhr, Herr Dr. Schwahn seinen Vortrag Probleme der Erdphyfit" zum ersten Male halten.

Im Schiller Theater wird übermorgen, Freitag, zum ersten Male Der Schierling  ", Lustspiel in 2 Aften von Emile Augier  , deutsch von Sigmar Mehring, und Shakespeares Die Komödie der Irrungen" gegeben. Heute findet eine Biederholung von Ein Wintermärchen" statt.

A18 erfter weiblicher Doktor der Rechte hat sich vor Als Jahresfrist Frau Emilie Kempin  ( früher Professor des Rechts in New- York   und Privatdozent in Zürich  ) in Berlin  , Unter den Linden 40, niedergelaffen. Die Dame giebt bekannt, daß sie jetzt neben ihrem englisch  - amerikanischen Rechtsbureau eine Ronfultativ Prays für Frauen eröffnet hat.

Mit dem 1. Januar ist die bisherige Omnibuslinie Alexander play-- Moabit  ( Wilsnackers, Ecke Perlebergerstraße) bis zum Stephan play unter gleichzeitiger Führung der Linie durch die Birken- und Havel   bergerstraße verlängert worden.

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Eine Gedächtnißfeier für Emil du Bois- Reymond   findet, wie die Nordd. Allgem. Big." mittheilt, am 22. d. W., abends 7 Uhr, im großen Hörsaal des physiologischen Justituts, Dorotheenstr. 35, ftatt. Seit dem Sylvestertage ist eine schwachsinnige Greisin ver­schwunden. Es ist dies die 69 Jahre alte Frau Karoline Deufel geb. Fahr aus der Gerichtstr. 28, wo sie mit ihrem Manne bei einem verheiratheten Sohne wohnte.

Durch einen Zufall ist ein Selbstmord erft lange nach der Ausführung entdeckt worden. Auf einem entlegenen Drte der Handwerkerschule in dem Vorbau zur Markthalle an der Lindenstraße fand man am Montag Abend gegen 9 Uhr an einer Zuckerschnur die Leiche eines Mannes hängen, der nach dem Zustande der Leiche schon lange todt sein muß. Aus dem Entlassungsschein eines Kranken­hauses ging hervor, daß es sich um einen 44 Jahre alten Arbeiter Gustav Klinkmüller aus der Lychenerstr. 6 handelt. Die Handwerker­schule hat vom 19. Dezember bis legten Montag Ferien gehabt. Während dieser Zeit wurden die Räume sämmtlich verfchloffen ge­halten. Man muß also annehmen, daß Klinkmüller schon vor dem 19. Dezember fich erhängt hat.

wegen

Gerichts- Beitung.

In derselben Sigung hat das Reichsgericht das Urtheil der Anklage gegen fünf ehemalige Pächter des Treptower. Straffammer zu Neu- Ruppin  , wodurch unser Genosse Apelt Vergnügungsparkes ist wegen Lotterievergehens erst jetzt erhoben Berächtlichmachung der Regierung zu zehn Tagen worden. Im September v. J. fanden im Bergnügungspart zwei­Die feld Berlin vertretene Reviston aufgehoben und die Sache Besucher Vergnügungsparkes erhielten Eintrittskarten, Auf grund zur nochmaligen Verhandlung an das Landgericht I Berlin   ver- die mit fortlaufenden Nummern versehen waren. wiesen. dieser Nummern fand abends eine Prämienverloosung statt, Der Redakteur der ,, Staatsbürger- Zeitung", Georg Berger  , in welcher die Amtsbehörde zu Treptow   eine unerlaubte stand gestern unter der Anklage der Beleidigung durch die Preffe Botterie erblickte und infolge dessen die Staatsanwaltschaft des vor der II. Strafkammer des Landgerichts I  . In der Nummer der Landgerichts II   hiervon verständigte. Der Arbeitsausschuß hat genannten Zeitung vom 16. Auguft v. J. erschien unter dem übrigens die Lotterie genehmigt und geleitet. Er hat die Kassirer Strich" ein" Satirisches Allerlei  " in Bersform. Einer dieser Verse gestellt, das Eintrittsgeld erhoben und die nicht zur Abhebung ge trug die Ueberschrift An den Kottbuser Magistrat". Es wurde fommenen Prämiengewinne an sich genommen, so 8. B. den Haupt darin mitgetheilt, daß der Magiftrat mit Rücksicht auf die dortigen gewinn, eine Schlafzimmer- Einrichtung, die bis jest noch nicht ab. jüdischen Einwohner den Herbsimarkt verlegt habe, weil derselbe gehoben worden ist. Die fünf Angeklagten lehnen jede Verantwortung auf einen jüdischen Feiertag fiel, während der Wiehmarkt troß für die Lotterie ab.

Gefängniß verurtheilt war, auf die durch Rechtsanwalt Herz- mal Volksfeste statt, zu welchen Entree erhoben wurde. bes

200 M.

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wurde.

Versammlungen.

der Klage der Katholiken am Frohnleichnamstag abgehalten werde. Die kapitalistische Auslegung des Bibelwortes, asset Die Strophe endete mit einim wenig freundlichen Wunsche für den die Kindlein zu mir tommen" spielte am 4. Januar vor Magistrat. Oberbürgermeister Werner zu Kottbus stellte wegen des dem Reichsgericht eine Rolle. Jubalts dieser Strophe Strafantrag wegen Beleidigung. Der An- Wegen Gewerbevergebens ward der Steinfabrikant geschuldigte übernahm die Verantwortung für das Gedicht, erklärte Josef Hubated am 2. Oftober 1896 vom vom Landgericht aber, daß es ihm erst nach der Ausgabe der Beitung zu Koblenz   zu einer Strafe verurtheilt worden, deren Höhe die Gesicht gekommen fet. Der Magistrat zu Rottbus habe Reichsgerichtsforrespondenz leider nicht angiebt. Es wurde ihm zur Laft der angezeigt, Staatsbürger Beitung" später daß die gelegt, jugendliche Arbeiter über die zulässige Zeit hinaus beschäftigt Verfügung in betreff der Herbstmarkt- Verlegung von der Regierung zu haben; es wurden nämlich 2 Knaben, halbe Kinder, die noch in Frankfurt   a. D. ergangen sei. Diese Berichtigung habe in der nicht 14 Jahre alt waren, mit Steinetlopfen beschäftigt, " Staatsbürger Beitung" Aufnahme gefunden. Uebrigens müffe er und noch dazu 11 bis 12 Stunden lang täglich. Das den Schutz des 193 Str.-G. für sich in Anspruch nehmen, denn Steineklopfen ist nun nach den Feststellungen des Gerichts eine sehr Kottbus habe bei einer Bevölkerung von etwa 30 000 Einwohnern nur anstrengende Arbeit, die selbst bei erwachsenen Leuten An­425 Juden und beinahe 3000 Katholiken, sodaß eine Bevorzugung schivellungen des Handgelenks verursacht. Der arme Angeklagte Sieben Miether eines Hanses in der Bergstraße hatten der Juden nicht gerechtfertigt sei. Der als Zeuge vernommene Obers will nun garnichts davon gewußt haben, daß in feinem Betriebe beschäftigt waren, es zu Neujahr ihrem Hauswirth gekündigt; zu ihrer Ueberraschung er- bürgermeister Werner bekundete, daß die Verlegung des Herbst die Kinder davon auch nicht nachgewiesen hielten sie jedoch ausnahmslos die Einschreibebriefe seitens der Boft marttes auf Anordnung der Regierung mit Rücksicht auf das fonnte ihm die Kenntniß wieder zurück, da der Wirth bezw. ber Empfänger die Annahme jüdische Neujahrsfest erfolgt sei. Wenn die Zahl der jüdischen Ein werden; aber hier genügt zum Bedauern der Priester des finder­verweigert e. Als Grund hierfür giebt es nur die eine Erklärung, wohner auch weit geringer sei, als die der Katholiken, so sei die mordenden Molochs schon eine Fahrlässigkeit. Der Angeklagte be­bie eigentlich eine solche nicht ist: Der Wirth tst nämlich ohne Betheiligung der ersteren am Marktverkehr doch ungleich größer figt" nur 80 Arbeiter, die allerdings noch einem Verwalter unter um eine Verlegung stehen; er hätte ja aber blos diesen zu fragen gebraucht. Bezeichnend Wiffen der Miether Anfang Dezember umgezogen, die Kündigungen als die der Ratholiten, welche niemals Staatsanwalt Dieß bean- ist, daß zwar auch ein Verzeichniß der jugendlichen Arbeiter an­wurden jedoch nach dem früheren Domizil gefandt, von wo sie des Viehmarktes eingekommen seien. natürlich erst nachgesandt werden mußten. Die Miether, meist fleine tragte gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von geschlagen war, aber nicht in dem Arbeitsraume selbst, sondern in den Verwaltungsräumen(!!). Der Angeklagte legte gegen das Ur­Leute, find ob des Verhaltens ihres Hausbesitzers nicht eben erbaut drei Wochen. Der Gerichtshof erkannte auf eine Geldstrafe in Höhe von theil Revision ein, die jedoch vom Reichsgericht verworfen und einige von ihnen wollen flagbar werden. An diese Verhandlung schloß sich eine zweite gegen den felben Angeschuldigten an. குந் wurde ihm zum Vorwurf gemacht, daß er am 21. Oktober v. J. in der Staatsbürger­Beitung" den Beschluß der Straffammer betreffend die Beschlag­nahme derjenigen Nummer der Staatsbürger Zeitung", in welcher betreffend die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage, nahin Gegen die Polizeiverordnung vom 10. Oftober 1896, mitgetheilt war, daß das Verfahren gegen v. zo weine am Dienstag in der Tonhalle tagende, von etwa 2000 Personen eckert eröffnet worden sei, vorzeitig veröffentlicht habe. besuchte Versammlung von Gewerbetreibenden Stellung. Den Vorsitz Der Behauptung des Angeklagten, daß er den Gesetzes= führte Geh. Kommerzienrath Goldberger. Als erster Referent Paragraphen, gegen den er verstoßen habe, nicht gekannt babe, trat der Stadtverordnete und Landtagsabgeordnete Max Schulz, wurde Glauben geschenkt und deshalb nur auf eine Geldstrafe von auf. Er bezeichnete die fragliche Verordnung als eine 80 M. erkannt. folche, welche die Polizei- Verordnungen der Reaktionszeit Ein Verstoß gegen§ 7 des Gesetzes betr. den un noch übertrumpfe. Dieselbe beruhe auf einer falschen Auffassung Auf Requisition der hiesigen Staatsanwaltschaft wurde lauteren Wettbewerb wurde dem Buchdruckereibesitzer und von der Ausübung des religiösen Bekenntnisses, und sei entstanden Der Kontrollbeamte der Ostpreußischen   Alters- und Verlagsbuchhändler War Pasch zur Last gelegt, der gestern auf Veranlassung der Synoden, die im vorigen Jahre getagt haben. Invaliditäts- Versorgungsanstalt, Schultheiß zu von dem Buchhändler Karl Cludius vor das hiesige Redner wies unter lebhaftem Beifall der Versammlung die Ans Heilsberg im Ermländischen  , verhaftet und dem Untersuchungs Schöffengericht gefordert worden war. Der§ 7 des neuen Gesezes maßung der Kirche zurück, die mit Hilfe der Staatsgewalt gefängniß in Moabit   zugeführt. Der Verhaftete war früher in bedroht denjenigen mit Strafe, der wider befferes Wissen eine Sonntagsheiligung erzwingen wolle, und dadurch nicht nur einen Berlin   ansässig und soll sich hier verschiedentlich strafrechtlich ver- über einen Geschäftsmann falsche Nachrichten verbreitet, die geeignet Beweis ihrer eigenen Ohnmacht liefere, sondern gerade einen großen gangen haben. Die Verhandlung wider Sch. findet bereits heute, sind, diesen geschäftlich zu schädigen. Der Kläger   hatte mit dem Theil derjenigen Gewerbetreibenden, welche durch Aufbringung der Mittwoch, vor dem Landgericht I in Moabit   statt. Beklagten   einen Sozietätsvertrag geschlossen, wonach sie die Verlags- Kirchensteuer die Kirche materiell unterstützen, in ihrem Erwerb Einen Mordversuch hat am Montag Abend der am 19. Fe- buchhandlung Carl Gludius u. Go. gemeinschaftlich betrieben. Sie schädige. Nachdem der Redner die Beschränkung, welche das Vers bruar 1855 zu Warsow   geborene, in der Adolfstraße 3 wohnhafte geriethen in Swiftigkeiten und es schwebte eine Reihe von Zivil- fammlungsrecht durch die Polizeiverordnung erfährt, gestreift hatte, Reffelschmied Karl Friedrich Grunow gegen seine Hauswirthin, die prozessen, schließlich wurden aber die Zwijtigkeiten durch einen schloß er mit der Aufforderung an die Interessenten, nicht eher zu Frau des Hauseigenthümers und Gastwirths A. Dierig in der Adolf Bergleich aus der Welt geschafft. Nach den Abmachungen ruben, als bis es ihrer Agitation gelungen sei, die Aufhebung der Recht zustehen, Angeklagten Pasch das Recht die Berordnung durchzusehen. straße 3, verübt. Frau Dierig ist durch einen Messerstich in die sollte Der zweite Referent, Direktor Bruft lebensgefährlich verlegt worden, der Thäter entkommen. Grus vorhandenen Außenstände einzuziehen, dagegen die Weiters Bogt3, besprach die einzelnen Bestimmungen der Verordnung und der Firma Carl Gludius u. Co. dem Kläger   forderte gleichfalls deren Aufhebung, weil sie eine reaktionäre, now, der Frau und vier Kinder im Alter von 14, 8, 7 und 5 führung Jahren besitzt, war früher in der Pezold'schen Maschinenfabrik in zustehen. Außerdem war bei den Vergleichsverhandlungen ausdrüct: die Bürgerschaft bedrückende sei, in die Rechte der Steuers Der Waldstraße beschäftigt, wurde aber dort vor drei Wochen wegen lich der Wortlaut des Zirkulars festgesetzt worden, durch welches zahler und sogar in die Rechte der Familie eingreife. Stadt. Raufereien und Widerfeylichkeiten gegen seinen Meister, den er das Ausscheiden des Herrn Pasch aus der Firma und der Ueber: verordneter Baurath Kyllmann als dritter Referent, billigt einmal verbrennen zu wollen drohte, entlassen. Schon vor einigen gang der letzteren an Herrn Gludius allein den bisher gemeinschaft die gefeßliche Beschränkung der gewerblichen Thätigkeit, soweit sie Tagen, als Frau Dierig ihn fragte, was denn nun mit der Miethe lichen Kunden mitgetheilt werden sollte. Der Angeklagte wurde nun bezwecke, dem Arbeiter die Sonntagsruhe zu theil werden zu lassen, werden solle, fuhr er sie mit Schimpfereien und unfläthigen Redens beschuldigt, entgegen diesen Abmachungen ein Birtular an die ist aber gegen alle Bestrebungen, die eine puritanische Sonntags= arten an. Troydem ließ man ihn auf die Fürsprache eines Ver- Kunden verfandt zu haben, in welchem wahrheitswidrig mit feier herbeiführen wollen und appellirt zum Schluß in Am Montag Abend um getheilt wurde, daß die Firma Cludius u. Co. aufgelöst" Bersammelten, sich liberalem Sinne an wandten von ihm noch länger wohnen. den Kirchens In der nun 8 Uhr fam Grunow angetrunken nach Hause und mißhandelte seine sei. Es wurde ferner behauptet, daß Pasch gleiche Mittheilungen auch wahlen zu betheiligen. folgenden Diskussion Frau. Um 9 Uhr ging er wieder weg. Als zwischen 103/4 und 11 Uhr anderen Personen gegenüber gemacht habe und daß, als einmal ein sprach Fabrikant Keilpflug die Hoffnung aus, daß, wenn es abends Frau Dierig aus ihrer zu ebener Erde gelegenen Wirth- Bote des Adreßkalenders in dem Geschäftslokale erschienen sei, um auf andere Weise nicht möglich wäre, die Interessenten sich mit schaft auf die Straße hinaustrat, erhielt sie, kaum daß sie draußen die Eintragung der Firma Cludius u. Co. in die Liste zu betreiben, einer Bitte um Aufhebung der Polizeiverordnung an den Kaiser war, einen Messerstich in die Brust. Mit den Worten:" Der Mann ihm die Liste mit dem Bemerken zerrissen worden sei: Die Firmal wenden; dieser würde gewiß der Bitte Gehör schenken. V dolph

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