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Sonnabend, den 17. August 1889.

6. Jahrg.

Berliner Volksblatt.

Organ für die

die

Das Berliner Boltsblatt"

Interessen der Arbeiter.

heint täglich Morgens außer nach Gonn- und Feſttagen. Abonnementspreis für Berlin frei in's Haus vierteljährlich 4 Mart, monatlich 1,35 Mart, wöchentlich 35 Pf. Einzelne Nummer Expedition Zimmerstraße 44 1 Mart pro Monat. Postabonnement 4 Mart pro Quartal. ( Eingetragen in der Postzeitungspreislifte für 1889 unter Nr. 866.) Für das Ausland: Täglich unter husband burch unsere Expedition 3 Mart pro Monat.

Redaktion: Beuthstraße 2.

Grober Unfug.

-

Insertionsgebühr

beträgt für die 4gespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf., für Vereins- und Versammlungs­Anzeigen 20 Pf. Inserate werden bis 4 Uhr Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Bimmerftraße 44, sowie von allen Annoncen- Bureaux, ohne Erhöhung des Preises, angenommen. Die Expedition ist an Wochentagen bis 1 Uhr Mittags und von 3-7 Uhr Nachmittags, an Sonn- und Festtagen bis 10 Uhr Vormittags geöffnet. Fernsprecher: Amt VI. Nr. 4106.

Expedition: Bimmerffrahje 44.

Meinung, die Angehörigen des 3. Garderegiments seien

Kugel am Bein" eine Berichterstattung seitens der Presse, über Vorkommnisse, die der Redakteur nicht selbst erlebt, also nicht mit eigenen Augen gesehen habe, kaum mehr möglich der Glaube an die der

Personen, die durch den Inhalt des inkriminirten Artikels zu der Besorgniß hätten veranlaßt werden können, daß Es find gerade zwei Jahre her, daß die Post" mit ihre Angehörigen von den berichteten Unfällen vielleicht jenem Prozeß wegen Vergehens gegen§ 360 3ffr. 11 des betroffen seien, umfaßte nicht den Begriff des gefährdeten sei. R- Str. G.-B. heimgesucht wurde, der, nachdem das hiesige oder belästigten Publikums. Das Reichsgericht konnte diese berichteten Thatsachen nicht genügen, vor einer Anklage Landgericht auf Freisprechung erkannt hatte, dem Reichs- Ansicht nicht theilen, es war mit der Revisionsschrift der geführten Geſeßesbeſtimmung und in Konsequenz dieſer weder einzelne Personen noch individuell begrenzte Ber­Auslegung zur Aufhebung des freisprechenden Urtheils gab. sonenkreise; bei der unermeßbaren 3ahl dieser lästigen", überhaupt nicht zu bringen oder sich mit der Wie­lenntniß auf, der Dummenjungenparagraph" zu sein, als derselben zu einander sei ein unbegrenzter Per- Unfug- Prozesses auszusehen. ber er bis dahin ein bescheidenes Dasein führte, nur be- fonenkreis als betroffen anzunehmen. fimmt, Aergerniß erregende Allotria angesäufelter Reichs­

trafe

nem

Das Gericht erster Instanz hatte zur Begründung des

bürger oder sonstigen Unfug" mit ein paar Mark Polizei- freisprechenden Urtheils ferner ausgeführt, der§ 360 Nr. 11 jene ein juriſtiſches Unifum für sich bildet, wurden seit daß seine Handlung eine ungehörige sei, welche bas Reichsgerichtserkenntniß auf Grund des Unfugpara Bublifum gefährde oder ungebührlich belästige. Ein solches graphen angestrengt, wo fein anderer Ausweg zu finden Bewußtsein habe dem Angeklagten, als er den Artikel aus war; als letzte Hilfe blieb dem Staatsanwalt immer 3iffer dem lokalen Blatte in dem Glauben an die Wahrheit der

11 des§ 360:

Was man nicht dekliniren kann,

Sieht man als groben Unfug" an."

" 1

einem Provinzialblatt übernommen, in der mitgetheilt wurde,

darin mitgetheilten Thatsachen in die" Post" aufnahm, nicht beigewohnt. Auch dieser Grund, der von der Ansicht aus­gehe, daß die Verübung des groben Unfugs ein doloses Delikt sei, der Thäter daher den ganzen Thatbestand in

ausführt:

wegen groben Unfugs zu schüßen, dann stehe der Redakteur vor dem Dilemma, entweder aufregende Nachrichten, die

Diesen Besorgnissen nun, welche sich, wie erwähnt, auch der loyalen Presse bemächtigt hatten, trat damals ein ,, reichsfeindliches" Blatt entgegen, indem es darauf auf­merksam machte, daß die groben Unfugsdelikte nur

auf Antrag der Staatsanwaltschaft verfolgbar seien und daß es in dem einzelnen Falle von dem Er­messen dieser Organe abhängen werde zu entscheiden, ob eine Belästigung" des Publikums vorliege, und wenn ja, ob dieselbe eine ungebührliche" sei.

Ein Theil unserer Leser erinnert sich gewiß noch des Bergehens", dessen sich die sonst so strenge Vertheidigerin seinem Willen aufgenommen haben müsse, erachtete das fahren zu lassen, dafür brachte die Kölnische 3tg." dieser von Recht und Gesez, die freifonservative Post" zu Schul- Reichsgericht nicht für zutreffend, indem es folgendes Tage folgenden Beleg: ben hat kommen lassen. Dieselbe hatte eine Notiz aus

Bie fich das bei der politischen Stellung der Post"

11

Allerdings gehöre zur Verübung groben Unfugs ein

Dieser Hinweis anf das Anklagemonopol der Staats­anwaltschaft beruhigte denn auch die gutgesinnte Presse sehr bald wieder und daß sie gut daran that, ihre Besorgnisse

daß gelegentlich einer Manöverübung eine größere Bahl vorsätzliches Thun , es werde aber nicht Vorsäglichkeit in Stahlwerke Hoesch ist geeignet, außerhalb unbegründete Soldaten vor Erschöpfung zusammengebrochen sei. Mehrere Bezug auf den Erfolg, d. h. die Gefährdung oder unge Anstrengungen des Marsches und den Wirkungen der sei schon das Vorhandensein einer Verschuldung dieses Er­berfelben, sowie ein paar Offiziere, sollten danach sogar den bührliche Beläftigung des Publikums erfordert, vielmehr sei besteht darin, daß sich gestern auf jenem Werke 12 Play­Sommerhitze erlegen sein. folges ausreichend. Wenn also Jemand bei der nöthigen Ueberlegung zu der Ueberzeugung hätte kommen müssen, daß

benn die Nachricht war

von selbst versteht, wurde diese Mittheilung des Unglücks, seine Handlung das Publikum gefährde oder ungebührlich bas bie Truppen betroffen haben solle, nicht etwa zum An- belästige, so verübe derselbe groben Unfug, wenn er unter laß irgend welcher kritischen oder gar tadelnder Be- Hintansezung dieser Ueberlegung die Gefährdung oder un­merfungen gegen das Truppenkommando gemacht. Trotzdem gebührliche Belästigung des Publikums herbeiführe. Das aber erfolgte Strafantrag seitens des Generalkommandos, Bewußtsein,

ben

-

glücklicherweise falsch. Die

-

das Publikum zu gefährden oder unge­bührlich zu belästigen, brauche dem Thäter nicht beigewohnt

Rlage war ursprünglich auf Beleidigung(§ 186) gerichtet, zu haben, und auch sein Glaube an die Wahrheit der die bie Staatsanwaltschaft fügte dem aber noch die Beschuldi- Beunruhigung bewirkenden Thatsachen sei deshalb nicht ent­gung des groben Unfugs hinzu.

aber

verübt an.

scheidend, weil derselbe eine Verschuldung an dem Erfolg nicht ausschließe, sofern dieser bei Anwendung der gehörigen

Wie bereits erwähnt, erkannte die erste Instanz in bei­Fällen auf Freisprechung. Das Reichsgericht erachtete Aufmerksamkeit und Ueberlegung hätte vermieden werden biefelbe nur in Bezug anf den Beleidigungsparagraphen können." für begründet, den groben Unfug nahm dieselbe aber als

3iffer 11 des Strafgesetzes erfordere erstens, daß der Han­Das Berliner Gericht hatte ausgeführt, der§ 360, belnde die öffentliche Ordnung dadurch verleße, daß er bas Publikum als solches im Gegensatze zu ein­freifen gefährde oder ungebührlich belästige. Die einzelnen

So die vielbesprochene Entscheidung des höchsten Ge= richtshofes über das Wesen des groben Unfugs".

Nun werden unsere Leser wohl verwundert fragen, was wir denn mit der Wiedergabe des Erkenntnisses eigent lich bezwecken? Darauf diene zur Antwort: Als der Spruch des Reichsgerichts seinerzeit bekannt wurde, ward in einzelnen unter denselben, die Befürchtung laut, daß mit dieser

Ein Wolff'sches Telegramm mit einer Meldung der Beunruhigungen hervorzurufen. Der ganze Vorfall

arbeiter alten weiter arbeiten. Die Arbeiter erhielten ihre Entlassung. Auf der Straße haben dann einige, nachdem sie sich betrunken hatten, Lärm gemacht, so daß zwei derselben verhaftet werden mußten. Auf dem Werke ist nichts vorgekommen, vor allem hat die Polizei nicht von der blanken Waffe Gebrauch gemacht." Das Telegramm, von dem hier die Rede ist und dessen Angaben sich als Un wahrheiten gröbster Art erwiesen, hatte folgenden Wortlaut:

Dortmund , 8. August. Laut Meldung der Rheinisch- Westfälischen 3eitung" stellten heut eine größere Anzahl Plazarbeiter auf dem Stahlwerk die Arbeit ein. Dieselben verübten Gewaltthätigkeiten, so daß die Polizei von der blanken Waffe Gebrauch machen mußte."

zelnen Personen oder zu individuell abgegrenzten Personen- Organen, und selbst die verurtheilte" Post", befand sich zu bezweifeln wagen. Ungebührlich" freilich scheint aber

Radbrud verboten.]

Feuilleton.

Ein Goldmensch.

Roman von Maurus Jókai . Drittes Buch. 1. Die herrenlose Insel. Erstes Kapitel.

Timar war

spricht sein freisprechendes Urtheil. Die bestohlene Waise erhält ihr Vermögen zurück. Sie erhält es verdoppelt zurück. [ 41 Was ihrem Gatten gehört, gehört auch ihr. Sie wird nie erfahren, daß die Grundlage dieses großen Vermögens einst ihr gehörte; sie weiß nur, daß es jetzt das ihrige ist. Und damit ist das Fatum versöhnt.

Die Hochzeit der Alabaster statue. überglücklich, Timea's Verlobter zu sein. Er bewunderte

Ist es aber auch wirklich versöhnt? Timar dachte nicht an das Sophisma: daß er zu den wiedererstatteten Schäßen Timea noch eine Zugabe darbot: sich selbst, und als Tausch dafür das Herz des Mädchens verlangte; und daß dies ein Betrug, ein Gewaltstreich war.

der ersten Begegnung sein Herz erobert. Die feenhafte Schönheit des Mädchens hatte gleich bei fie. Das fanfte Gemüth, das er später an ihr kennen ge- berühmtesten Pariser Modiftin angefertigt worden, und die lernt, gewann ihm Achtung ab. Das frevle Spiel, das

Jetzt endlich ist er

Timar wollte die Vermählung beschleunigen. Für ihn gab es das zeitraubende Hinderniß nicht, daß noch erst die Ausstattung herbeigeschafft werden muß. Er hatte in Wien schon alles fertig gekauft; Timea's Brautkleid war von der Braut hatte nicht nöthig, an demselben noch sechs Wochen Jenes andere

man im Brazovics'schen Hause mit ihr getrieben, hatte in lang zu stiden, wie bei jenem andern. ihm ritterliche Sympathien für sie geweckt. Das leicht- doppelt unſelige Brautkleid war in einen Wandschrank be­finnige Hofiren des Hauptmanns hatte seine Eifer- graben worden, den nie jemand öffnete. Von dort wird es fucht angefacht. Das Alles waren Symptome der Liebe.

Frau.

nommen

an

das Ziel seiner Wünsche

niemand hervorholen.

-

gelangt. Das schöne Mädchen ist sein. Es wird seine heraus. Timea war noch immer nicht getauft. Es war

eine Selbstanklage. Denn von dem Tage an,

Aber andere Hindernisse kirchlicher Natur stellten sich nur natürlich, daß Timar wünschte, Timea solle sich, wenn thum übertrat, gleich in die protestantische Kirche, der ihr

Daß mit der Verbreitung solcher erlogenen Nachrichten, welche von der Rhein. - Westf. 3tg." systematisch betrieben wird, und zwar nur zu dem 3weck, um Stimmung gegen die Bergarbeiter zu machen, ein ,, unbegrenzter Personenkreis" denn wer will die Zahl der Angehörigen dieser Arbeiter feststellen belästigt wird, dürfte kaum jemand diese Belästigung nicht zu sein, denn sonst wäre die

-

in denjenigen Gegenständen Unterricht nehmen, deren Renntniß ihr nöthig ist, um sich zu überzeugen, wie viel ,, vernünftiger" und annehmbarer" jene Dogmen sind, welche fie fünftighin zu befolgen haben wird, als die Irrthümer" in denen sie aufgewachsen. Hier aber bot sich eine große Schwierigkeit dar. Die mohamedanische Religion hat näm­lich in ihren Dogmen mit dem weiblichen Geschlecht nichts zu schaffen. Die mohamedanischen Frauen sind keine Mit­glieder der Kirche; es ist ihnen nicht erlaubt, beim Gottes­dienst der Männer anwesend zu sein; für sie hat die nach Metta zeigende Tafel Mehrab " keinen Sinn; sie sind zu den Waschungen nicht verpflichtet, weder zum Ab­destan", noch zum Güzül", Güzül", noch zum Thüseret"; Ramazanfasten, noch feiern sie halten weber das Ramazanfasten, fie das Beyramfest; sie pilgern auch nicht nach Metka zur Kaaba, küssen nicht den von Sünden reinigenden Stein, trinken nicht aus dem Brunnen 3enzeme's; der Geistliche traut, unterichtet, konfirmirt sie nicht und läßt sie nicht beichten; sie haben nicht einmal eine Seele; sie besucht nicht in der Todesstunde der die Seele vom Leibe scheidende Engel Asrael; fie verhört nicht nach dem Tode der Engel Monkai und Natir über das Gute und Böse, das sie in ihrem Erdenleben gethan. Sie werden nicht gebadet im Ismail- Brunnen und nicht hinabgeworfen in die Grube

Und noch eine große Last ist ihm von der Seele ge- fie einmal vom mohamedanischen Glauben zum Christen- Morhut; sie erweckt nicht vom Tode die Posaune des

wo Timar im versunkenen Schiff die Schäße Ali Tschor künftiger Gatte angehört, aufnehmen lassen, damit sie ge babschi's gefunden hatte, war seine Ruhe dahin; nach jedem meinschaftlich den Gottesdienst besuchen können. glänzenden Erfolg, der seine Unternehmungen begleitete,

erhob sich die Stimme des Anklägers in seiner Brust: Das

ift nicht wahr!

Dieb!"

Nun aber trat der protestantische Geistliche damit her­vor, wie es für den Uebertritt eine unerläßliche Bedingung jener Kirche bekannt mache, in welche er aufgenommen zu Ein Wohlthäter der Armen? Nicht werden wünscht. Und da bei der protestantischen Kirche nicht, wie bei der griechischen, nur das bloße Sehen und Hören genügt, sondern auch das Verständ­

Alles gehört nicht Dir; es war das Vermögen einer Waise, sei, daß der Neophyt sich vorher mit den Glaubenslehren Szair, Szakar, Jahim und Al Harija jede um einen Grad

welches Du ufurpirst. Du wärest ein Glücksmensch? Es wahr! Ein Goldmann? Nicht wahr!-

Du bist ein

Engels Izrafil; auf ihre Stirn wird nicht das Wort ,, mumen"( treu( geschrieben; sie laufen nicht über die Brücke Alfirat und fallen auch nicht von ihr herab in die siebenerlei Höllen, von denen die Gehenna noch die menschlichste Tem­peratur hat, während die folgenden: Ladyana, Hofama, heißer ist. Von all dem haben die Frauen nichts zu fürchten; dafür gelangen sie aber auch nicht ins Paradies, in den Schatten des großen Baumes Tuba , denn ihrer bedürfen

Sekt ist dieser Prozeß entschieden. Der innere Richter niß gefordert wird, so sollte die Jungfrau einige Beit ewiger Jugend blühenden" Huris", jeden ihrer siebenund­