1.

voll Narren

her Zeit ein Todesftrafe, pardon, bei sofortiger Entlassung untersagt hat, gen des Vertreters voll einstehen müffe. Der Mandatar bes

Statt diefes in Form eines Tagesbefehls erlassenen Verbots vegt; diefe von ihren Beamten unterschreiben zu lassen, hätte die Dis en zeichnet rettion den Angestellten lieber die Zunge herausreißen sollen. welcher alles in Butunft Erfolg versprechen können.

dem Narren

welche ihm

Ueber die schwarzen Pocken in Berlin schreibt die Deutsche medizinische Wochenschrift ":

Beweisantrag abzulegen, da durch die Aussage der laudirten Zeugen nicht der dem Kläger gemachte Vorwurf erwiesen wer­den fönne. Der Gerichtshof entsprach diesem Antrage und

verurtheilte den Beklagten zu 50 M. event. 10 Tagen Haft, mobei er als strafmildernd in Betracht zog; daß hier nur aus Konkurrenzneid über die gefeßlichen Grenzen hinausge

gangen fei.

" Nachdem Berlin im legten Frühjahr eine Typhusepidemie alebt und in den Monaten Juni und Juli die Kinderwelt Nachmittag des 13. Juni cr. ein junger Mensch einer in einem ner Welt voll durch die sogenannte Sommerbrechruhr in ausgedehntem Maße Puzgeschäft in der Nähe des Oranienplages fungirenden n einer Wellheimgesucht worden, ist in den letzten Wochen auch noch eine em Herzblut Vodenepidemie zur Beobachtung gekommen. Diese lettere

ber die Wir Experimen

Haben Sie aber schöne Schmachtlädchen!" rief am

jungen Dame zu. An diesen Worten nahm ein des Weges tommender Herr Anstoß und veranlaßte die Festnahme des

Epidemie ist erfreulicher Weise nur klein und bisher auf zwei Drechslergesellen Joseph Martin, der ruhig weiter ging und

von welchem die anstößigen Worte ausgesprochen worden sein sollen. M. stellte sofort in Abrede, Allotria getrieben zu haben, er erhielt aber ein auf eine Woche lautendes Strafmandat, gegen welches er Einspruch erhob. Infolge dessen gelangte Dieser Vorfall zur Kenntniß und zur Beurtheilung der 96. Ab­

auf Siufer in der Steinmeßstraße beschränkt geblieben, immerhin Deren auf die bat fie bereits sechs Erkrankungen mit zwei Todesfällen vers der Univer ursacht. Es erkrankte im vorigen Monat im Hause Steinmez­unterfuchun fraße 65 ein Tischler M., welcher sich kurze Zeit in Inowrazlaw eciologie und aufgehalten hatte und dort mit Bodentranten zusammen Einfluß der gelommen war, an einem nicht recht klar zu diagnoftizirenden theilung des Berliner Schöffengerichts. Als Zeugin wurde zuerst Sefonders aufläschenausschlage und genas. Es unterliegt keinem Zweifel, die angeblich belästigte junge Dame vernommen. Dieselbe bestätigte eitserzeugend daß dies der erste hiesige Pockenfall gewesen ist; denn es wurde zunächst, daß ein junger Mann zur geöffneten Ladenthür 20. Juli ein weiterer Erkrankungsfall aus demselben Hause gemeldet; die Person starb in der Charitee, wo Pocken löckchen!" Ob dies aber der Angeklagte gewesen ist, könne sie Rauches agnoftizirt wurden. Ein anderer tödtlich abgelaufener gleich­Den Vorgang eiliger Fall wurde von einem hiesigen Profeffor ebenfalls als höchst wahrscheinlich" für Pocken erklärt.

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von den früheren Erkrankungen noch nichts. Es folgten dann ht zufammen den legten Tagen zwei neue Erkrankungsfälle aus dem Hause Nr. 65 und am 8. d. M. einer aus dem Hause Nr. 64." Diese Mittheilungen entsprechen durchweg unserer eigenen uch als fola ngabe. Was sagt nun das dementirlustige Blatt, welches uns

ngefchloffenen welchem ein bestrichenes wischen de den Erpe Taffinari arzigarre,

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beim besten Willen nicht befunden. Als einige Zeit darauf Jemand festgenommen wurde und sich in Verfolg dieser That fache ein Menschenauflauf bildete, habe sie die Ladenthür ge­fchloffen und nichts mehr wahrgenommen. Bors.: Haben Sie fich denn nun durch die Worte des jungen Mannes beläftigt gefühlt? 8eugin: Das fann ich gerade nicht sagen, wohl aber hat mich das nachherige Hineingucken der Menschenmenge in den Laden beläftigt, weshalb ich auch die Thür gefchloffen habe. Der Amtsanwalt verzichtet bei dieſer Sachlage auf die Vernehmung weiterer Zeugen und beantragt Freis sprechung des Angeklagten, auf welche der Gerichtshof auch erkannte, da eine Belästigung des Publikums überhaupt nicht wesen sein!

Auskunft der Charitee- Direktion nur ein Fall der Erkrankung an Windpocken" vorgekommen sei? Immer noch so hoch zu Das bei der Dampfer- Katastrophe auf der Ober- eingetreten ist. Das muß übrigens ein komischer Kauz ge­aus dem Krankenhause entlassen und kann ihren häuslichen pree seiner Zeit verunglückte Fräulein Rabitschte ist nunmehr wieder nachgehen; ebenso ist der Vater des jungen Mädchens soweit in der Besserung vorgeschritten, daß er froß zurückgebliebener Schwäche und Athembeklemmung aus der föniglichen Klinik entlassen werden konnte. Die übrigen Stralauerstraße, woselbst er sich mit der bedienenden Kellnerin

dabei

Dejun bet.

legungen oder Kontusionen erlitten haben, find sämmtlich

zu Schaden gekommenen Personen, die nur leichtere Ver­

Eine Anklage wegen Gottesläßterung wurde gestern vor der ersten Ferienstraftammer des Lanegerichts I gegen den Konditor Hugo Westphal verhandelt. Der Angeklagte be­fuchte am Mittage des 13. Mai eine Restauration in der

in eine Unterhaltung einließ. Die Kellnerin trug an einem Armband einen sogenannten Gottesthaler, auf dessen einer Seite fich die Mutter Marie mit dem Chrisstustinde befand. Als der Angeklagte sich die Münze zeigen ließ, ließ er einige

Ueber den bereits polizeilich gemeldeten Mord­verfuch in der Bernauerstraße erfahren wir folgende Details, fritische Bemerkungen hören und knüpfte daran die Worte, es welche aus zuverlässigster direkter Quelle stam- sei haarsträubend, daß im neunzehnten Jahrhundert ein mend fich zum Theil mit den amtlichen Mittheilungen Mensch noch an dergleichen glaube. Als einer der an­in Widerspruch feßen. Danach ist der Sachverhalt folgender: wesenden Gäste den Angeklagten

darauf aufmerksam machte, daß dergleichen Aeußerungen ihn ins Gefängniß

dem Hofe drei Treppen eine Wohnung inne, welche sie mit bringen könnte, erwiderte er( er war angetrunken), er werde einer noch unverheiratheten Schwester und mit der von ihrem beweisen, daß er höchstens mit einer Geldstrafe belegt werden Manne separirt lebenden Frau Hannesti( gleichfalls einer würde. Der Staatsanwalt beantragte neun Monate Ge Schwester der W.) theilt.

Frau H., welche seit 4 Jahren

mit dem Rohrleger Hannedi, zuletzt in der Markusstraße in Schlafftelle wohnhaft, verheirathet war, hatte sich, weil der Mann maßlos eifersüchtig gegen seine Frau zeigte und diese beshalb oft brutal mißhandelte, von ihrem Gatten vor Dei Jahren entfernt und lebte seit dieser Zeit bei gewesen.

Bette

Seitdem hatte der Mann

gebeten, doch zu ihm zurückzukehren, was jene jedoch stets ab­dlug. Heute Morgen gegen 7 Uhr Frau H. lag noch im

auf der Straße feiner Frau aufgelauert und dieselbe flehentlich sigende der ersten Ferienftraffammer des Landgerichts I gestern

wollte

nun

-

war die Inhaberin der Wohnung, Frau Winter, in

daß die betreffenden Säulen gar nicht haben geliefert werd: fönnen, so daß man schmiedeeiserne Träger zusammengeschraubt und mit einem steinernen Mantel verfehen hat, um nur weiter arbeiten zu können. Welcher Beschaffenheit die von den int portirten Streifbrechern hergestellten Arbeiten sind, ist schon genügend kritisirt; es ist auch erflärlich, daß die Herren einen fo hohen Lohn, 60-70 M. möchentlich verdienen, menn fie eine derartige Arbeit, wie wir mehemals zu sehen Gelegenheit hatten, bezahlt bekommen. Von den 220 Mann sind noch 48 ausgesperrt; erst in letzter Woche haben wieder 8 Familien väter Hamburg verlassen und find nach einer mitteldeutschen Stadt übergefiedelt, desgleichen tritt heute wieder einer die Reise nach Amerika an, der achte seit dem Ausschluß. Wir haben Aussicht, daß sich die Zahl der noch Ausgesperrten in allernächster Zeit noch um die Hälfte vermindert und dann können wir dem Winter ruhig entgegen sehen, wenn es den Fabrikanten bis dahin nicht gefällt, eine Einigung herbeizuführen. Die Aussperrung foftete bis jekt den Arbeitern 59 000 m., davon entfallen allein M. 6000 auf Exportkoften, und haben wir im leßten Monot allein 12 000 M. für Beförderung der Importirten in die Hei math ausgegeben.

Es ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß die Aussperrung den Fabrikanten mindestens das Zehnfache fostet. Wir wollen hier nicht weiter untersuchen, in welchem Verhältniß die Vor theile zu diesen großen Opfern stehen. Aber so viel können wir schon jetzt mit Sicherheit behaupten, daß die Hamburger Former nie und nimmer das Arbeitsnachweisbureau der Eisen­industriellen anerkennen, lieber werden wir Mann für Mann Hamburg verlassen und es werden nur soviel am Blaz bleiben, als nöthig sind, die Sperre aufrecht zu erhalten.

Auf keinen Fall soll den Herren Fabrikanten, selbst wenn sie noch eine Million daran wenden, wie Herr Blohm gesagt haben soll, die Genugthuung zu Theil werden, daß fie fagen fönnen, die Former Hamburgs sind nach einem kjährigen Kampfe zu Kreuze gefrochen. Das Komitee der ausgeschoffenen Former.

Versammlungen.

Der Arbeiterbildungverein Berlin Nord" hielt feine regelmäßige Versammlung am 13. Auguft in Lehmann's Salon, Schwedterstraße ab, derselbe war zahlreich besucht. Here Richard Baginski hielt einen ausgezeichneten und lehrreichen Vortrag über volkswirthschaftliche Entwicklung." An der aus­giebigen Diskussion, welche sich im Sinne des Referats be= megte, betheiligten sich die Herrn Emil Schmidt, Wernau , Grothmann und Gnadt. Der Fragekasten zeitigte eine recht intereffante Debatte. Es fand sich folgende Frage vor Steht der Verein auf dem Boden des Schlußsages der Erklärung im Brieffaften des heutigen Volksblattes, betr. die freireligiöse Ge­meinde? Herr Dornbusch meint, die Frage ist ganz berechtigt und es wäre den Zwecken des Vereins entsprechend, wenn er fich dar über ausspricht, eventuell Stellung dazu nimmt; er für feine Person unterschreibe Wort für Wort des Schlußsages, und er habe die Notiz mit einer gewissen Genugthuung gelesen, denn ihm wäre vor einiger Zeit in einer Versammlung in Reiniden dorf, wo Herr Vogtherr gesprochen, bei der Aeußerung: Arbeiter, welche die Freireligiöfität zum Stedenpferd machen, entziehen damit gewöhnlich der speziellen Arbeiterbewegung einen großen Theil ihrer Mitwirkung; mit der Freireligiofitat habe man noch keinen Hund hinter dem Backofen vorgelockt", von Leuten, die Genoffen sein wollen, ein Pfui" zu Theil. Herr Augustin ist gegen eine Erörterung und spricht der Frage jede Bedeutung ab. Herr Baginsky hält es wohl für nöthig,

fängniß und wegen Fluchtverdachts sofortige Verhaftung. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten wegen Gottes­lästerung und wegen Beschimpfung der katholischen Kirche mit einer Gefängnißstrafe von 6 Wochen, indem als mildernd in Betracht gezogen wurde, daß der Angeklagte etwas berauscht Als geradezu nichtswürdig" bezeichnete der Vor­ das Verfahren, welches den Büffetier Gottlieb August Stamm auf die Anklagebant führte. Stamm war des Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesez und der Körperverlegung beschuldigt.

der Küche befchäftigt, als plößlich die Flurthüre aufging und Nachdem er längere Zeit im Restaurant Grand Hotel , Alexander­fidh eine Person leise hinter der ihr den Rücken zukehrenden plaß eine Stellung als Kellner bekleidet hatte, übernahm er

die

Frau, welche nichts Gutes ahnte, die Stuben­

Frau. nach der Seitenthür schlich. Bestürzt wendete sich gegen Neujahr den Ausschank von Salvatorbier für eigene daß die Arbeiter fich über Werth und Wesen der freireligiösen Frau W. um und erblickte ihren Schwager Hannesfi; schnell Rechnung. Wie der Angeklagte angiebt, hat er dem Inspektor Bewegung und deren Größe volle Klarheit verschaffen. Schließ

perlegte.

-

Dann

schleuderte H. den Revolver zu Boden, riß

thür verschließen, als der Eindringling einen Revolver zog und ihr mit dem Kolben desselben einen derartigen Schlag gegen die Schläfe verfeßte, daß sie halb bewußtios in die Kamin­Ede zurüdiant. Nun eilte H. in das Zimmer, in welchem Seine Frau schlief und gab auf die sich von ihrem Lager Aufrichtende von der Thür aus ein Schuß ab, welcher glidlicherweise sein Zeit verfehlte. Nunmehr stürzte sich der Buthende auf die Wehrlose und hieb mit dem Revolverkolben auf die vergeblich um Hilfe Rufende ein, wobei noch zwei im Laufe steckende Kugeln sich entluden und von denen die eine die Hand des rechten Armes von H. leicht fein Taschenmeffer hervor und verseßte der sich noch immer ver­geblich Wehrenden in die rechte Seite des Rüdens direkt am Schulterblatt drei Messerstiche, fo= seiner früheren Kollegen als Zeugen gegen ihn auf. Der wie in die linke Seite des Rückens einen Stich. In diesem Augenblick wurde die Thür, welche H. beim Eintreten in die Küche hinter sich verriegelt hatte, die durch Don den Detonationen herbeigerufenen Nachbarn erbrochen; dieses Geräusch erschreckte den Mann derartig, daß er von seinem gemacht: Da gehen mir wieder 20 Pfg. zum Teufel". Der blutüberströmten Opfer abließ und dieses Zeit fand, fich bis Aur Küche zu schleppen, wo es obnmächtig zusammenbrach..

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des genannten Restaurants das Bier mit 75 P fenigen pro Liter bezahlen müffen und es sei ihm unmöglich gewesen, hierbei zu beftehen. Dies mag ihn wohl bewogen haben, ein ebenso verwerfliches als unappetitliches Verfahren zur Anwendung zu bringen. Nach der Anklage hat er die Neigen, welche von den Gäften stehen gelassen wurden, nicht fortgegossen, sondern ein fach frisches Bier darauf gezapft und dieses Gemisch mußten die Kellner den Gästen wieder vorseßen. Aber der Angeklagte foll noch eine Angewohnheit gehabt haben, so abscheulicher Art, daß es an einen anderen vor Jahren stattgehabten Prozeß erinnert. In einer Ede des Büffets standen häufig leere Fässer und soll der Angeklagte sich nicht gescheut haben, dieselben in einer Weise zu benußen, die jedem Gefühl von Anstand und Rein lichkeit Hohn spricht. Er bestritt dies zwar, wurde durch die Beweisaufnahme aber zweifellos überführt. Es traten mehrere Kellner Müller bekundete, daß er recht häufig gesehen, wie der Angeklagte die stehen gebliebenen Bierrefte von Neuem verschänkte und einmal habe derselbe sogar dem Zapfer, der mehrere Reste fortgoß, mit den Worten Vorhaltungen Beuge erklärte ferner unter seinem Eide , daß er den Ange­flagten mindestens zweimal dabei ertappt habe, als derselbe ein hinter ihm stehendes leeres Faß zum uriniren benußte.

um fich des H. zu bemächtigen, fanden sie diesen auf der Bett- Auf die Frage des Präsidenten, warum der Zeuge denn zu

lich wird der Vorstand von der Versammlung beauftragt, in ber nächsten Versammlung ein diesbezügliches Referat halten zu lassen. Zu erwähnen ist noch, daß die in unserem Statut vorgesehene Erhebung von freiwilligem Eintrittsgeld für Gäfte, vom Polizeilieutenant mit dem Bemerken inhibirt wurde, er hätte für diesen Abend dazu Befehl und wir sollten uns nur beschweren.

Der Fachverein der Former und verwandter Berufsgenossen hielt am Montag, den 12. Auguſt, eine gut besuchte Versammlung in Gottschalk's Lokal( früher Huth), Badstr . 22, mit folgender Tagesordnug ab: 1. Vortrag des Herrn Friß Krüger über: Verkürzung der Arbeitszeit und deren Wirkung auf die Arbeiter.( 2. Disfuffion. 3. Wahl einer Arbeitsnachweiskommission für den Norden. 4. Ver schiedenes und Fragekasten. Der Referent, Herr F. Krüger, erntete für seinen Vortrag den lebhaften Beifall der Versammlung­In der sich hieran schließenden Diskussion sprachen die Kollegen Schäfer, Behrendt, Stopsack, Müller u. A. Folgende Resolu tion wurde einstimmig angenommen: Die am 12. Auguft in Gottschall's Lokal tagende Versammlung des Fachvereins der Former und verwandter Berufsgenossen erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten voll und ganz einverstanden und verpflichtet sich jeder Theilnehmer der Versammlung, für seine Person mit allen Kräften dahin wirken zu wollen, daß er immer mehr Kräfte dem Fachverein zuführt, damit

Belle figend, während aus einer Wunde am Halse ein dichter folchen Ungeheuerlichkeiten geschwiegen, erwiderte der Gefragte, derselbe in absehbarer Zeit mit der Forderung auf Verkürzung

Febermesser beigebracht. Frau H. ist im Gesicht durch die jenige, der dem Prinzipale des Angeklagten von der Geschäfts­Rolbenbiebe entseßlich bis zur Unkenntlichkeit entstellt und auch ber Hinterkopf ist völlig geschwollen; die 28jährige Frau wurde Anordnung eines herbeigerufenen Arztes nach dem Lazarus Angeklagte mehrere Gläser, welche Neigen enthielten, ohne weiteres

legte Mörder, welcher 45 Jahre zählt, durch die Polizei nach

Polizeibericht.

Am 15. ds. Mts. Morgens brachte der

er hätte schweigen müssen, um seine Stellung nicht zu verlieren. Der nächste Beuge, der 60jährige Tafeldecker Wilde, ist der praris des letteren Mittheilung und dadurch dem Unfuge ein Ende gemacht hat. Am 30. März bemerkte der Zeuge, daß der wieder auffüllte und nahm er Veranlassung, denselben auf das Un gehörige dieses Verfahrens hinzuweisen und mit dem Staats­daß er den alten Mann schlug und ihm einen Fußtritt in die Gegend des Rückens verseßte, daß der Getroffene zu Boden

der Gefangenen- Abtheilung in der Charitee überführt wurde. anwalte zu drohen. Der Angeklagte wurde hierüber so erregt,

und in den Unterleib bei.

ihrer Wohnung, Grünthalerstr. 21, infolge eines Wortwechsels fant. Auch dieser Zeuge befundete unter seinem Eide , daß der

sinde tal

der Arbeitszeit vorgehen kann. Jeder Theilnehmer der heutigen Versammlung hält diese Forderung als die zuerst zu stellende, indem er die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Bewegung derselben alle anderen Aufbesserungen unserer Lage von selbst herbeiführen wird. Zu Punkt 3 giebt Kollege Schäfer einen Ueberblick, was der Arbeitsnachweis im Norden im legten Halbjahr geleiftet hat. Es erhielten demnach 58 Kollegen Arbeit nachgewiefen. Leider konnten die Meister resp. Fabrikanten nicht immer mit For mern versehen werden, da im Kontrolbuch zu wenig eingefchrieben maren. Kollege Schäfer stellt den Antrag: 7 Kommissionsmit glieder und 2 Kontroleure zu wählen; derfelbe wurde ange

mittelst eints Schuhmachermessers je einen Stich in die Brust Angeklagte mehrfach die leeren Fäffer zu dem erwähnten Zweck Meierhoff, Haupt, Rosenow und Strube als Kommissionsmit

Gerichts- Beitung.

treten durch deren Redakteur Oswald Knorr, hatten heute Die antisemitischen Moabiter Nachrichten", vers ihren zweiten Strafprozeß zu bestehen. Der erste hat mit einer Berurtheilung des Redakteurs wegen Beleidigung zu 40 Mart abgefchloffen, und in dem zweiten handelte es sich wieder Strengt worden ist. Inkriminirt ist ein vom Beklagten ver­Moabiter Unterhaltungsblattes" Albert Löwenthal ange= faßter Artikel, in welchem dem Kläger unter der Bezeichnung bischer Buchbinder" der Vorwurf gemacht wurde, daß er sich mittels falicher Vorspiegelungen bei deutschen Staatsbürgern Inferate für sein schwindsüchtiges, unter Ausschluß der Deffentlichkeit erscheinendes Blättchen zu verschaffen ver fucht babe. Der Beklagte hielt Diefes Artikels für durchaus berechtigt, da ein Vertreter

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gemißbraucht habe. Der Staatsanwalt ging mit dem Ange­flagten arg ins Gericht, nach gebührender Kennzeichnung seiner Handlungsweise beantragte er gegen ihn wegen des Vergehens gegen das Nahrungsmittelgeset sechs Monate und wegen Der Körperverlegung eine Woche Gefängniß. Der Ge­richtshof erkannte auf vier Monate und eine Woche Gefängniß.

Soziale Ueberlicht.

Zum Hamburger Formerstreik. In der Freitags­nummer der Hamburger Nachrichten" befindet sich eine Notiz, in welcher es heißt, daß der Ausschluß der Former seinem Ende entgegen gehe.

faiche Thatsache behauptet habe, sein Blatt sei das einzige, beschworene ungerechte Kampf beendet wäre; denn wie ein

welches noch nach dem Charfreitage vor Ostern erscheine, wäh thatsächlich die Moabiter Nachr." am Sonnabend vor Oftern erschienen find. Er beantrage, die namhaft gemachten Beugen zu laden, da der Kläger für die falschen Vorspiegelun

nommen.

glieder und Schäfer und Barthold als Kontroleure. Der An trag, den Arbeitsnachweis des Nordens zu verlegen wird zur nächsten Versammlung auf die Tagesordnung gesezt. Nach Beantwortung einiger Fragen schloß der Vorsitzende um 12 Uhr die Versammlung.

Die Töpfer hielten am Donnerstag eine Versammlung im Königstadt- Rafino, Holzmarktstraße, unter Vorsiz des Herrn Thieme ab, um zunächst einen mit reichem Beifall aufge nommenen Vortrag des Kollegen Jacuben über Die Ver gangenheit im Töpfergewerbe" zu hören, und nach einer Dis fussion hierüber, in der namentlich der neugegründete Meisters verein eine scharfe Kritik erfuhr, sowie nach einstimmiger An nahme einer Reſolution: Nichts von dem Errungenen auch bei der schlechtesten Bauperiode abzulassen", ihre gewerkschaft liche Lage zu diskutiren. Herr Thieme ermahnte die Anwesen den, auf keinen Fall, wenn auch noch so wenig Arbeit sei, fich Abzüge gefallen zu laffen. Die Meister könnten ganz gut zahlen. Sie bauen sich Häuser, die Aktiengesellschaften zahlen fette Divis dende; alles doch nur durch die Arbeit der Arbeiter. Des weiteren tabelt Redner das erbärmliche Verhalten einiger Kollegen, die troß aller Ermahnungen nach Wilhelmshaven und Dresden ges gangen seien, um ihren dortigen streifenden Kollegen Kons furrenz zu machen. Nach Wilhelmshaven seien 12 Kollegen. durch die Magdeburger Baubörse angeworben, 40 Kollegen seien nach feien nach Dresden gereist. Der Geschäftsführer von Villeroy und Bock suche noch mehr Streitbrecher zu erwerben, jeder tüchtige Kollege möge sich vor ihm hüten. Herr Träßdorf- Dresden giebt einen furzen

Wir lesen hierzu im Hamburger Echo": Uns ist von einer Annäherung der Gießereibefizer nichts bekannt, und unfererseits ist dieselbe selbstverständlich ausgeschloffen, trogdem es nicht nur für beide kämpfende Parteien, sondern auch für das Publikum im Allgemeinen wünschenswerth erscheinen muß, daß dieser aus reinem Muthwillen von den Fabrikanten herauf­großer Theil des Publikums in Mitleidenschaft gezogen wird, ist dadurch bewiesen, daß zeitweise gegen 200 Maurer mehr hätten beschäftigt werden können, wenn ihnen die nöthigen Gußtheile zur Verfügung gestanden hätten; ja es ist vorgekommen,

Die