Herzzerreißend war der Jammer der Kinder, als fie um die Leiche der kurz vorher noch lebensfrohen Mutter standen, der Vater aber war in heller Verzweiflung, hatte er doch keinen Pfennig Geld, um die Leiche unter die Erde zu bringen. Doch die Hausgenoffen schafften Hilfe in der Noth. Während einige
der Nachbarinnen das Nöthigste in der Wirthschaft des Tischlers und in der Pflege seiner Kinder besorgten, stellte sich die Vizewirthin des Hauses, Frau Hamann, an die Spiße einer Samm lung. Mit der Sammelliste in der Hand ging es Trepp ' auf, Trepp' ab, von Thür zu Thür, dann in die Nachbarhäuſer. Obwohl alle die braven Leute im Hause und in der Nachbarschaft ihr Brot schwer und sauer verdienen müssen, so schloß sich dennoch Niemand aus; Jeder gab sein Schärflein und am nächsten Tage konnten dem armen Tischler ca. 60 M. zur Beerdigung übermittelt werden. Und dabei sagt man, daß die Berliner hartherzig und roh sind.
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Nachmittags wurde ein obdachloser Möbelpolit vor dem Hause Louisenufer 11 durch einen Schlächterwagen überfahren und anscheinend innerlich verlegt, so daß er nah versuchte zu berselben Zeit vor dem Hauſe Münzstr. 3 einen in der Charitee gebracht werden mußte.- Der Kaufmann Dietri der Fahrt befindlichen Pferdebahnwagen zu befteigen, glitt be bei aus und gerieth mit der linken Hand unter die Räder, so daß er anscheinend eine schwere Verlegung erlitt. Kutscher Johannes Schola Nachmittags mit einem mit vier Pferden bespannten und mit Brettern beladenen Wagen den Holzplatz Greifswalderstraße 62 63 fuhr, wurde er o dem Wagen gegen einen Stapel Bretter gedrückt und erli dabei so schwere Quetschungen, daß er nach dem städtischen Krankenhause am Friedrichshain gebracht werden mußte. Am 28. d. M. Morgens erschoß sich im Humboldthain, nabe den Direktionsgebäude, ein etwa 50 Jahre alter, unbekannter Mann. Die Leiche wurde nach dem Schauhause geschafft. d. M. fanden Landsbergerstr. 40 und in der Nacht zum 28. d. Mts. Schwedterstr. 248 kleinere Brände stait, welche von der Feuerwehr gelöscht wurden.
Eine Person, die sich aus purer Neugier die Nase abquetschen ließ, wurde Dienstag Abend zur ärztlichen Behand lung in eine Sanitätswache des Nordviertels unserer Stadt überführt. Die 18jährige Anna K. war seit etwa einem halben Jahre bei einem Schlächtermeister in der Oranienburger Vorstadt als Kindermädchen im Dienst und die junge Person hatte schon mehrfach durch unberufene Neugier Nergerniß bei ihrer Herrschaft und dem anderen Dienstpersonal erregt. Am Dienstag Nachmittag war es zwischen dem Schlächtermeister und seiner Frau zu einer ehelichen Szene gekommen und die streitenden Gatten hatten sich in ihr Wohnzimmer zurückgezogen, um sich dort auszusprechen. Tie R., welche im Nebenzimmer anwesend, wollte nun die Auseinandersegungen mit anhören und schlich sich zu der nur angelehnten Wohnstubenthür, um zu horchen. Das neugierige Mädchen wollte aber auch sehen, was drinnen vorging und stedte, sich dicht an die Thürspalte herandrückend, die Nase durch dieselbe. Der Schlächtermeister, welcher das Offenstehen der Thür, nicht aber die Horcherin ge wahrte, machte die erstere schnell zu und sofort bewies ein lauter Wehruf von draußen die Anwesenheit einer Horcherin. Die Hartbestrafte Fleisch und Haut ist von der Nase ge= riffen, der Nasenknochen arg beschädigt wird ihre Neugier schwer büßen müssen, denn die R. mußte von der Sanitätswache aus ins Krankenhaus überführt werden.
stände kurzweg in die Wange ab. Solche Menschen sehen aus, als hätte der Haarschneider ihnen mit der Scheere statt einer Haarlocke aus Versehen das Ohrläppchen abgeschnipselt und die Sache gar nicht einmal bemerkt. 3weitens: Ohren mit OhrTappen. Man kann diese besonders häufig bei Frauen sehen, welche lange Ohrgehänge tragen, und manchmal ist das Ohrläppchen selber ein solches Ohrgehänge, welches so lang herabbaumelt wie ein Pendel, wie eine Ohrglocke, so daß weiter nichts daran zu hängen braucht. Die schrecklichste Form ist diejenige des angewachsenen großen Ohrlappens, der, statt wie ein ausgedehnter Gummi herabzuhängen, vielmehr weit unten am Kinnbacken angewachsen ist und sich beim Sprechen infolge dessen ganz leise mitbewegt. Menschen, welche ein anständiges, gebildetes und liebenswürdiges Ohrläppchen haben, das frei und anspruchslos am Orte seiner Bestimmung hängt, reden bekanntlich nicht mit den Ohren, aber solche Menschen, deren Ohrlappen eine anspruchsvolle Rundung bilden, die an der Kinnlade angewachsen ist, folche schredlichen Menschen reden, fingen, fauen mit bewegten Ohren, und ich habe die holdfeligsten jungen Mädchen mit solchen schwazhaften Ohren gesehen. Wiederum ist häufig die Form der ausgefranzten, ber ausgeftülpten und übergeftülpten Ohren. Beim Einen ist der äußere Ohrrand nicht eingebogen, sondern ausgeschlagen, als wäre er aus Versehen aufgerollt worden und der Besizer hätte vergessen, ihn wieder einzurollen; ein anderer kennt keine inneren Schneckenwindungen des Ohres, sondern nur ein Ding wie ein Fledermausohr und manche Ohren sehen aus, als wäre ein Plättstahl darüber gegangen und hätte alles hübsch glatt gemacht. Diese Ohren stehen manchmal weit ab nach der Seite zu wie aufgespannte Fallschirme, und wenn fie nur etwas größer wären, so brauchte eine Flugmaschine überhaupt nicht erfunden zu werden; der Eigenthümer brauchte nur von einem Kirchthurm herabzuspringen und mit seinen Dhren auf- und abzuschlagen, so würde er wie mit einem Fallschirm in der Luft hängen bleiben, ganz nach Belieben. Einerlei, ob diese Fallschirm- und Fledermausohren klein oder groß find, man findet sie ganz zwecklos und ohne alle schöpferische Ueberlegung den verschiedensten Gestalten und Gesichtern angeheftet. Ich habe ganz winzig fleine Mäuseöhrchen an den größten Riesen von Männern gesehen zu Pferde und zu Fuß; und wiederum habe ich kleine Menschen, wahre 3werge gesehen, welche weitaufgesperrte und ausgeglättete Austernschalen ohne jegliche Windung auf beiden Seiten ihres Gesichts mit sich herumtragen, von einer solchen Größe, daß der Teufel selber fich geärgert haben würde darüber, wenn er Schöpfer der Welt gewesen wäre. Diese Formen der Gesichtshenfel verbinden sich nun aber auf die mannigfaltigste und sinnverwirrendste Weise mit den oben geschilderten Gattungen der Ohrläppchen, fleine Ohren mit großen Ohrgehängen, Ohrgehängen, Fallschirme mit angewachsenen Läppchen und umgefehrt. Die ausschweifendste Einbildungskraft fönnte nichts verbinden in dieser Hinsicht, was Dir nicht die geistreichsten Denter, die gewaltigsten Staatsmänner, die verführerischesten Frauen, die berühmtesten Schriftstellerinnen und Wagnerfängerinnen bunt durcheinander mit ihren Ohren in Wirklichkeit zuzumuthen im Stande find. Der Gegensatz zu diesen Formen sind die eingedrückten und zusammengefalteten Ohrgehäuse. Es giebt Ohren von den verschiedensten Vertretern der höchsten Menschheitsbildung, welche zusammengeknittert wie ein eingeschlagener Zylinderhut aussehen; zusammengerollte, unendlich verwickelte Ohren, als hätte ein Zigarrendreher sie zwischen den Fingern gehabt, und ich habe bemerkt, daß Menschen mit solchen zusammengerollten Ohren sich oft für die höchsten Güter der Menschheit, für Freiheit und Brüderlichkeit, für ewigen Frieden auf Erden, ja für alles Gute, Wahre und Schöne auf das Wärmste degeistern können. Man fann sagen, so viele Arten von Schneckengehäusen und Seemuscheln im Meere sind, so viele Arten von Menschenohrmuscheln findet man nach dieser Richtung an den salzlosesten Menschenköpfen, die je auf dieser Erde herumtrotteten.
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Von den Ar fung des de gebiehen, da Vertheil gelungen, bis Eguldigkeit mit recht viel Nicht all die Petition beiter der ve diefer Sache
Die Verurtheilung der Kölnischen Zeitung " Berlin ist auch in zweiter Instanz aufrecht erhalten worden. Wie seiner Zeit mitgetheilt worden, wurde der Inferaten Redakteur der Köln . 3tg.", Rudolf Wilhelm Faust, von ber 94. Abtheilung des Berliner Schöffengerichts für die Aufnahme des Inserats von Dr. Bocs Pectorale auf Grund der Berliner Polizei Verordnung vom 30. Juni 1887 zu 10 Strafe verurtheilt. Gegen dieses in der bisherigen Recht sprechung einzig daftehende Erkenntniß hat der Angeklagte felbstverständlich Berufung eingelegt, und stand infolge deffen zu gestern zur nochmaligen Verhandlung dieser Seche Termin vor der Straffammer Via des Berliner Landgerichts an. Wie in erster Instanz erhob der Vertheidiger Recht anwalt Dr. Werner zunächst den Einwand der Un Ort der That nur der des Erscheinens der Druckschrift gelten fönne und weil auch der Wohnfiß des Angeflagten wie diefer Köln sei. In fachlicher Beziehung müsse man aber ebenfalls zu einen
Träume find Schäume", sagt ein altes Sprichwort und so mag die Bestätigung eines Traumes nur als zufälliges Zusammentreffen von Umständen aufgefaßt werden, deren traurige Folgen uns vom Herrn Fabrikanten R., Biesenthalerstraße 21, mitgetheilt werden, in dessen Werkstatt sich die Begebenheit vor einigen Tagen zutrug. In einer Zuckersiederei auf dem Gesundbrunnen ist der 17jährige Lehrling Hermann R. angestellt, welcher am Montag Nachmittag mit dem Abtochen von Buder beschäftigt war; hierbei gab der Knabe nicht
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freisprechenden Urtheile gelangen, weil die öffentliche fung des Heilmittels doch nur in der Verbreitung
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das Inferat enthaltenden Blattes gefunden werden könne, die Verbreitung aber gar nicht von dem Redakteur ausgehe, beffen Thätigkeit mit der Zeichnung der betreffenden Nummer erschöpft genügend Obacht. der Inhalt des großen Kessels tochte über sei, sondern durch den Verleger resp. durch die Po st erfolge 3u welchen Zuständen würde man gelangen, wenn dem vom Laut jammernd schleppte sich der junge Mensch, würde. Unter Andern müßten dann die in Preußen ver
und ergoß sich über beide Füße des K., dieselben so furchtbar verbrühend, daß ihm die Haut in Fehen von den Füßen herabhing. welcher zur Beit allein in der Werkstatt anwesend war, bis auf den Hof und brach dort bewußtlos zu
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breiteten sächsischen Tagesblätter, welche die Listen der dortigen Lotterie veröffentlichen, hier bestraft werden. Er beantrage Fris sammen. Hausbewohner fanden bald darauf den Unglück- sprechung seines Mandanten. Der Staatsanwalt plaidirte für Verwerfung der Berufung, auf welche Gerichtshof auch nach 1stündiger Berathung erkannte. Er erachtet die That in jedem Drte vollendet wohin das Blatt mit dem Willen des Inserenten gelange Mithin sei die That in Berlin begangen, also auch das B liner Gericht zuständig. Daraus folge auch die Strafbarkeit bes Ein trübes Familienbild wurde in einer Verhandlung vor Augen geführt, die geftein vor der 93. Abtheilung
lichen und schafften ihn auf Anordnung des Arztes, welcher einen Nothverband anlegte, nach dem Lazaruskrankenhause. Am Dienstag früh erschien nun bei dem Prinzipal des R. eine K. Frau, die sich demselben als die in Bromberg wohnende Mutter feines verunglückten Lehrlings vorstellte und bat, ihren Sohn sprechen zu dürfen. Mitleidig und schonend meinte Herr K., daß dies jest augenblicklich nicht möglich sei, da brach die Frau mit den Worten:„ Mein Traum!" besinnungslos zufammen; wieder ins Leben gerufen, erzählte nun Frau H., daß sie
Für die preußischen Staatsbahnen sind, wie ein Bes richterstatter schreibt und wir unter allem Vorbehalt mittheilen, folgende Aenderungen vorgesehen: Die vierte Wagenklasse, welche numerisch weitaus am stärksten besezt ist, erhält bequeme Holzbänke. Wagen dieser Klasse werden nur in Lokalzüge und in solche durchgehende Züge eingestellt, welche von der Arbeiterund Landbevölkerung erfahrungsgemäß viel benutzt werden. Freigepäck fällt ganz weg. Dafür erhält die dritte Klasse Lederbeztige, wie man sie bereits in der zweiten Klasse der französi schen Eisenbahnen hat. Der Gepäcktarif wird wesentlich heruntergefeßt. Pro Kilometer werden 5, 4, 3 und 2 Pfennige Personengeld erhoben; bei den Schnellzügen tritt ein Aufschlag von 25 pt. ein.
Redakteurs.
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und sie habe denselben mit einem großen Verbande liegen sehen. Das habe sie so beunruhigt, daß sie sich aufgemacht und nach
vor einigen Tagen geträumt habe, ihr Sohn sei verunglückt Schöffengerichts stattfand. Auf der Anklagebant befand fi
ihres Traumes erhalten. Uebrigens ist der Zustand des jungen Menschen nicht lebensgefährlich und dürfte derselbe schon in= nerhalb kurzer Zeit seinen Dienst wieder antreten können.
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der 17 jährige Töpferlehrling Hermann Tennigfeit, we cher beschuldigt war, feine sechsjährige Schwester Clara wiebe Berlin gefahren sei, wo sie nun eine so traurige Bestätigung holt in barbarischer Weise mißhandelt zu haben. Der Bat des Angeklagten starb vor etwa Jahresfrist, seine kürzlich ver storbene Mutter mußte bald nach dem Tode ihres Mannes wegen Diebstahls ins Gefängniß wandern. Nun lag die Sorge für seine drei jüngeren Geschwister lediglich auf den Su tern des Angeklagten und wie der Vorsigende feststellte, hat derselbe sich auch redlich bemüht, sie durch seiner Hände Arbeit vor Noth und Mangel zu schüßen. Nachbarn machten die Bolid darauf aufmerksam, daß die 6jährige Klara Tennigkeit, die jünge der Schwestern des Angeklagten, von dem letzteren häufig in unmenschlicher Weise gezüchtigt werde, das Kind wurde unte
Ein vielbewegtes Leben hat dieser Tage in Heidel berg seinen Abschluß gefunden. Der Name Theodor Böllert war vor etwa zwei Jahren neben dem des Dänen Hansen in Berlin sehr bekannt und in Aller Munde. Die hypnotischen Seancen, welche beide hier öffentlich veranstalteten, erregten Sensation. Es entstand ein Aufruhr der Gemüther, ein 3miespalt zwischen Vernunft und dem Glauben an überfinnliche Kräfte, welcher, in alle Familien hineingetragen, in allen Gesellschaften, Vereinen und öffentlichen Lokalen, zu lebhaften Disfuffionen Anlaß gab. Heute denkt man über das geheimnißvolle Wesen des Hypnotismus viel fühler und ruhiger, da man weiß, daß er im Grunde genommen nur eine frankhafte Erscheinung eines franken Nervensystems ist. Damals aber stand Böllert im Zenithe seines eigenartigen Ruhmes, obwohl man ihm nachsagte, daß er zum Gelingen seiner hypnotischen Experimente sich auch sogar schwindelhafter Trics bediente. Böllert war, wie die National- Beitung" schreibt, ein geborener Berliner , man sagt, der Sohn eines hiesigen Architekten. Er hatte Musik studirt, war als Harfenvirtuose aufgetreten, hatte sich auch als Schauspieler und Theaterdirektor an verschiedenen Bühnen versucht, bis er den Dänen Hansen fennen lernte und durch diesen auf neue Wege geleitet wurde.
fucht und thatsächlich mit blutunterlaufenen Striemen dem Tode der Mutter ins Waisenhaus gebracht worden.
riemens oder eines Strickes derb gezüchtigt zu haben,
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Beulen bedeckt gefunden. Sie wie ihre Schwestern find nod Angeklagte gab zu, das Kind wiederholt mittelft eines Leber nur, wenn es seinem Hange zum Diebstahl gefolgt fei, eine Neigung, die er Angesichts des Aufenthalts seiner Mutter um so verderblicher und schwer zu bekämpfen halten mußte. Er mochte hierbei das zulässige Maß aber wohl überfchritte haben. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angellage drei Wochen Gefängniß, der Gerichtshof erkannte aber 87. Abtheilung des Schöffengerichts aus der Untersuchungsheft Der Kaufmann Joseph Fernholz, welcher geften vorgeführt wurde, ist sehr frät von der Nemesis ereilt worde der Angeklagte hier eine Stellung als Handlungsfommis
nur auf 15 Mark Geldstrafe.
Betrug, find bereits vor acht Jahren begangen. Damals
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Er machte sich auch zum Adepten des Hypnotismus, hielt Die ihm zur Laft gelegten Strafthaten, Betrug und verfudh
Tischlerleim... als Genußmittel. Das B. T." schreibt: Die bei Nahrungs- und Genußmitteln aller Art oftmals aufgedeckten und erwiesenen Fälschungen haben in vielen Fällen die Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen zur Evidenz dargethan und bewiesen, daß meistens der krasseste Egoismus und schnöde Gewinnsucht das unlautere Motiv folcher Handlungen ist. Es dürfte daher von Interesse sein, auf eine Thatsache hinzuweisen, die wohl einer ernstlichen Erwägung werth erscheint, um so mehr, als es sich bei derselben ganz besonders um das Wohl und Wehe der Kinderwelt handelt und dem Einsender dieses das unten bezeichnete Verfahren als zum mindesten widerlich und unappetitlich bezeichnet wurde. Das unter dem Namen„ dressirtes Schaumfonfeft" zur Zierde des Weihnachtsbaums dienende Produkt der Zuckerwaaren resp. Konfitüren Fabriken, welches durch seine mannigfaltigen Formen und Farben Groß und Klein erfreut, legteren aber ganz besonders als Näscherei dient und früher ausschließlich aus Zucker und Eiweiß bestand, wird gegenwärtig in Geschäften zweifelhaften Rufes aus einer wässerigen Lösung des braunen Tischlerleims in Verbindung mit Zucker und etwas Alaun hergestellt. Da der Leim ohnehin ein unreines Produkt thierischer Abfallstoffe ist und die Lösung desselben, wie sie zur Fabrikation des obigen Artikels benugt wird, nach furzer Zeit einen floatenartigen Geruch verbreitet, so liegt die Vermuthung nahe, daß solche zwar ein sehr billiges, aber immerhin unappetitliches Surrogat für Eiweiß oder Gelatine ist, und erscheint es zum Mindesten bedenklich, wenn nicht gar sträflich, ein derartiges Produkt, welches außerdem als Leimglafur" zu den verschiedenartigsten Buckerwaaren behufs Dekoration derselben Verwendung findet, zur Herstellung solcher Erzeugnisse zu verwenden, die ins Bereich der Genußmittel gehören und als deren Konsumenten fast ausschließlich Kinder zu bezeichnen sind.
Wandervorträge und veranstaltete, wie sein Lehrer und Meister, mit vielem Glück hypnotische Vorstellungen, welche, wie bekannt, eine Zeit lang außerordentlich besucht waren, trotzdem sie von den Aerzten als gesundheitsgefährlicher Unfug bekämpft wurden. Als später die Veranstaltung öffentlicher hypnotischer Experi
und wohnte bei einer Wittme, welche zwei hübsche
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zeigen, machte er ihnen je eine foftbare Sammetrobe zum
besaß. Um sich. den Damen gegenüber als wohlhabend F
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mente im Interesse der Gesundheit und Sicherheit polizeilich schenk, den Stoff dazu entnahm er von der Konfektionsfirma
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man hat nachher nichts mehr von ihm gehört. Vielleicht erging sönlichkeit Kredit zu verschaffen wußte. Die Handlung Liffaner
verboten wurde, verschwand Böllert von der Bildfläche und
es ihm wie dem Goethe'schen Zauberlehrling, die er rief, die Geister, wurd' er nicht mehr los. Wenigstens ist dies aus der Faffung einer fargen Notiz zu entnehmen, welche befagt, daß Böllert in der verganger en Woche in einer Heilanstalt zu Heidel
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ist durch ihn um 176 M. geschädigt worden. Am Verfalltage war der Angeklagte verduftet und haben die hinter ihm
laffenen Steckbriefe erst jetzt ihre Schuldigkeit gethan. in Hamburg ermittelt und hierher transportirt worden. Gefängnißstrafe von vier Wochen büßen.
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berg nach langen Leiden genorben ist. Einer testamentarischen fonft unbescholtene Angeklagte soll die Jugendthorheit mit eine
Bestimmung gemäß wird Böllert in Gotha durch Feuer bestattet werden.
Wann kostet die Dreierschrippe einen Sechser? Also lautet eine bekannte Scherzfrage, welche in allen alten sogenannten Wizbüchern" einen ständigen Platz behauptet. An diese Frage wird man unwillkürlich erinnert, wenn man
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Ein eigenthümliches Verfahren, mit Kundinnen zugehen, scheint der Zahntechniker Carl Quandt zur dung zu bringen, welcher gestern wegen Mißhandlung vo
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Firma Sieme
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91. Abtheilung des Schöffengerichts stand. Als Belaftung
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zeugin trat ein Fräulein Sahlmann gegen ihn auf, die ih
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blieben. Im gefchädigt benöthig arung für fe
die Ankündigung etnes bieberen Bäckermeisters in der R- straße Erlebniffe in dem Zahnatelier, welchem der Angellagte a lieft, die da befagt: Bon heute ab verkaufe ich das 50 Pfennig- Geschäftsführer vorstand, folgendermaßen schilderte: An eine
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Brot für 45 Pfennig."- Sonderbarer Schwärmer!
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Maitage d. J. sei sie zu dem Angeklagten gefommen, um ei
Polizeibericht. Am 26. ds. Mts. Mittags wurde der 4jährige Knabe Wilhelm Warnest vor dem Hause Neue Grünstraße Nr. 15 von einer Droschte überfahren und derartig am Kopfe verlegt, daß er nach der Universitätsklinik gebracht werden mußte. In der Nacht zum 27. d. M. wurde ein Mann in seiner Wohnung in der Zehdenickerstraße erhängt vorgefunden. Lebensüberdruß scheint die Veranlassung zum Selbstmord gewesen zu sein. Am 27. d. M. Morgens stürzte die Wittwe Grundmann im Hause Prinzenstraße 19, als sie sich beim Besteigen der Treppe im 4. Stock gegen das Geländer lehnte, mit diesem zusammen in das 3. Stockwerk hinab und brach dabei das Schienbein. Vor dem Hause Landsbergerstraße Nr. 85 wurde an demselben Tage Vormittags der 9jährige Knabe Heinrich Jost von einem Schlächterwagen überfahren und erlitt anscheinend schwere innerliche Verlegungen, so daß er nach dem städtischen Krankenhause am Friedrichshain gebracht werden mußte. Bu derfelben Zeit gerieth in dem Depot IV der berittenen Schußmannschaft, Stalizerstraße Nr. 9, der Stallmann Enter beim Häckselschneiden mit der linken Hand unter die Messer der Häcksel Maschine, fo daß ihm der dritte Finger fast ganz durchschnitten
Der Wohlthätigkeitssinn der Berliner hat sich in einem speziellen Falle foeben wieder einmal glänzend bewährt. Im Hause Wrangelstr. 9 wohnt der Tischler Ludwig mit seiner Frau und sechs Kindern, von denen das älteste 11 Jahr, das jüngste 7 Monate alt ist. Die Familie war im Hause nichts weniger als beliebt. Der Mann ist Mitglied der apostolischen Gemeinde und von dieser zum Miffionar ausgebildet worden. Ihre Frömmigkeit legte die Familie besonders dadurch an den Tag, daß allabendlich viele Stunden lang geiftliche Lieder gesungen wurden. Die Nachbaren waren den monotonen Gesang durchaus nicht erbaut, und wenn derselbe gar kein Ende nehmen wollte, dann gab es oft eine Szene, die Nachbarn geboten energisch Ruhe, die Familie tehrte fich aber nicht daran und sang weiter. Die ärgerliche Stimmung schlug aber fofort in tiefes Mitgefühl um, als die Familie des Tischlers am legten Sonnabend von einem schweren Schicksalsschlage heimgesucht wurde. Die Frau hatte am Vormtttage die Markthalle besucht und stattete darauf ihrer Schwester einen Besuch ab. Dort wurde ihr plöglich unwohl, fie begab sich schleunigst nach nach Hause, aber taum in ihrer Wohnung angelangt, fiel sie todt zu Boden. Ein Herzschlag hatte ihrem Leben ein jähes Ende gemacht.
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Hierüber fei der Angeklagte fehr böse und habe sie aufgefordert, noch einmal nehmen, Versuch
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Gebiß in eine passende Lage zu bringen. Ahnungslos fei f der Aufforderung gefolgt, faum habe sie aber gefeffen, als de Angeklagte ihr ein Paar Ohrfeigen verfekte, die außerordent lich fräftiger Natur gewesen sein müffen, denn nach dem a Ilichen Atteft hat die Geschlagene eine dicke Wange und mehr blaue Flecke gehabt. Die Mißhandelte stürzte hinaus und ei zur Polizei. Der Angeklagte behauptete dagegen, die Beugi müsse an Hallucinationen leiden, er habe gar nicht daran g dacht, sie zu schlagen. Allerdings habe er den erwähnten Be dacht energisch zurückgewieſen und hierüber sei die Zeugin schleunigst entfern dabei müsse sie mit dem Gesicht gegen eine offen stehende Thir gelaufen sein. Es trat aber noch eine zweite Zeugin auf, weld ähnliche Proben von der Schlagfertigkeit des Angeklagten halten hatte. Da dieser Fall bereits zwei Jahre zurüd lag
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