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Beilage zum Berliner Volksblatt.

r. 202.

Ein Vergehen gegen die Religion".

Am 7. Januar d. 3. war die Nr. 5 der Fränkischen Logespot" auf Anordnung des ersten Staatsanwalts am fgl. giöfen Gmbgerichte Nürnberg   tonfiszirt worden. Diese Beschlagnahme, borgenommen wegen eines aus der Berliner Volks- Zeitung" Er die Sozials mit Quellenangabe abgedruckten Artikels Ueber den öffentlichen

fet.

Freitag, den 30. August 1889.

und bezeichne als Beweismittel die angeführten Artikel, Ge­ständniß des Angeklagten und Strafregister. ( gez.) Schmidt, I. Staatsanwalt. Gegen die Anklageschrift wurde folgender Widerspruch er­hoben: Bamberg  , den 10. August 1889. Zur Straffammer des t. Landgerichts Nürnberg  . Anzeige,

-Herron, worin em Vergehen gegen die Religion" enthalten sein Heigl in Bamberg   Namens Grillenberger, Carl, Redakteurs in Herrn Paulle, wurde auf erhobene Beschwerde des Redakteurs chen feine Gillenberger aufrecht erhalten und gegen Grillenberger auf Bund des§ 166 des Reichs- Strafgesetzbuches Anklage er­

Herr

Joben.

Der Vorgang ist so lehrreich, so bezeichnend für die Auige Beitrichtung, daß wir es für angezeigt halten, sowohl he Anklageschrift als auch die beklagtischerseits dagegen er lobene Erinnerung, auf welch' lettere hin unterm 13. d. M. ie Außerverfolgungsegung eintrat, im Wortlaut zu veröffent­

giltig be­es Wahls Sache." Die er diesen An cht für werth, erde. erufende Ver Denfchaftslojer Jahren gerade rangenehmer och folgender Big über

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Die Anklageſchrift lautet:

Anklageschrift.

Nürnberg  , den 11. Juli 1889. Inhaltlich der beiliegenden Untersuchungsakten ist Karl Grillenberger  , geboren am 22. Februar 1848, freireligiös, verheiratheter Redakteur in Nürnberg  ,

hinreichend verdächtig:

Nürnberg  , Untersuchung gegen denselben wegen Vergehens wider die Religion. Der Herr Angeschuldigte hat mir seine Ver­theidigung übertragen.

Als fein Vertheidiger stelle ich den Antrag:

Hohe Straffammer wolle den Herrn Angeschuldigten außer Verfolgung seßen, die Kosten des Verfahrens aber einschließlich der auf die Vertheidigung erwachsenen der tgl. Staatstaffe überbürden.

Der fragliche Artikel stand, wie dieses der Herr Ange­schuldigte bereits angegeben hat, schon vor einigen Jahren in den Demokratischen Blättern" und wurde von ihm der Berliner Volkszeitung" entnommen und nachgedruckt.

Sowohl den Demokratischen Blättern" als der Berliner  Boltsztg." gegenüber blieb der Artikel unbeanstandet.

Man wird den betreffenden Herren Staatsanwälten, denen der Artikel, zumal er in scharf überwachter oppositioneller Presse erschien, nicht wohl zweimal entgangen sein fann, gewiß nicht den Vorwurf der Lässigkeit oder geringerer Strupulosität in Religionsfragen machen wollen, und fann deshalb wohl be­hauptet werden, daß die in dieser Beziehung bekanntlich sehr dem fraglichen Artikel nichts Strafbares gefunden haben. Herr Grillenberger druckte denselben ab.

in der am 7. Januar 1. 3. ausgegebenen und an die Abonnenten verbreiteten Nr. 5 der in Nürnberg   unter der ver antwortlichen Redaktion des Karl Grillenberger   täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage erscheinenden Fränki- gewissenhaften Herren Staatsanwälte in Norddeutschland in

Wie sollte nun er, der nicht Staatsanwalt, nicht einmal

zu entdecken fähig gewesen sein, wenn es nicht einmal ein Ber­ liner   Staatsanwalt zu entdecken vermochte?

Grillenberger soll gescheidter sein, als ein Berliner   Staats­

anwalt?

Then Tagespoft", sodann in der am 8. Januar 1. Js. ausge­Fbenen und an die Abonnenten verbreiteten Nr. 6 der in Fürth   unter derfelben verantwortlichen Redaktion täglich mit Jurist ist, das Strafbare, was in demselben enthalten sein soll, Ausnahme der Sonn- und Feiertage erscheinenden Fürther Burgerzeitung", somit zwei periodischen Druckschriften, durch ben auf der ersten Seite abgedruckten und mit den Worten leber ben öffentlichen Ton" überschriebenen Artikel die christ­hen Kirchen und deren Einrichtungen beschimpft zu haben, abem ausgeführt ist: Das ganze Dasein folcher Leute. timlich der Pfaffen beruhe auf Gedankenlosigkeit und Un­fenheit der Maffen, gewohnt, eine längst vermorschte Fabel­Märchenwelt zu vertheidigen mit hochtönenden und sal­nge vollen Rebensarten, die wissenschaftlich auch nicht das Bert einer Federfloce beanspruchen fönnten, und ferner ge­olyat, von der Kanzel herab, wo niemand widersprechen könne Szu beschimpfen, was sie nicht zu widerlegen müßten."

bas

Afgeiehbuches.

Das dürfen wir Juristen uns nicht gefallen lassen. So viel über die subjektive Seite des Falles.

In dem Artikel liegt aber auch gar nichts Strafbares. Dasjenige, was der Verfasser der Anklageschrist in dem­felben entdeckt haben will, beruht auf Selbsttäuschung.

Der Artifel spricht davon, daß der in Deutschland   im öffentlichen Leben eingerissene rohe Ton seinen grellsten Aus­druck dadurch fand, daß fanatische Pfaffen" anfingen, sich als volksthümliche Demagogen aufzuspielen und die Juden­

Also von fanatischen Pfaffen ist im Artikel die Rede!- Sind denn alle Religionslehrer fanatische Pfaffen? Nein, es giebt unter den Religionslehrern fanatische Pfaffen, aber nicht sind umgekehrt alle Religionslehrer fanatische Pfaffen oder gar Antisemiten oder Demagogen.

Berliner   Volts- Beitung" entnommene Leitartikel bespricht die beze zum Lieblingstummelplaze ihrer Stümperberedsamkeit angeblich seit einigen Jahren in Deutschland   eingetretene wählten. Guftichung und Verrohung des öffentlichen Tons und ellt bie Behauptung auf, daß dieselbe ihren grellsten Aus­bud burch fanatische Pfaffen gefunden habe. Dies ist Vers enlaffung, fich über die Geistlichen im Allgemeinen, sowie über bie driftlichen Kirchen in der oben angeführten Weise auszu­den. Hierin liegt der Thatbestand des§ 166 des Reichs­Das geistliche Lehramt ist eine Einrichtung der christlichen Kirchen, sowohl der katholischen, als der protestantischen, sowie dre Tammilichen übrigen christlichen Kirchen( R. Bd. VIII Seite 692). Diese Einrichtung ist beschimpft durch die angeführten Eag, zugleich liegt aber hierin eine Beschimpfung der chrift Inhen Kirchen selbst, denn es ist die Grundlage derselben eine h auch nicht das Gewicht einer Federflocke beanspruchen fönne. Dimgemäß find die gesammten Lehren der christlichen Kirchen and hierdurch lettere selbst beschimpft.

Das fühlt auch der Verfasser der Anklageschrift und sagt deshalb, daß dieser Vordersaz die Veranlassung hilde, sich über die Geistlichkeit im Allgemeinen, sowie über die chriftlichen Kirchen in der von der Anklageschrift angeführten Weise aus­zusprechen.

Allein das ist eine Suppofition, die rein willkürlich ist. Denn nirgends im Artikel ist von der Geistlichkeit im Allge­meinen oder von den christlichen Kirchen die Rede; das Sub­

morichte Fabel- und Märchenwelt genannt, die wissenschaft- jekt des Sages bleibt immer dasselbe; es sind die fanatischen

Abonnenten verbreiteten Zeitungen abgedruckt wurde. Endlich fizirt. Dies geschah öffentlich, weil der Artikel in zwei an die

Pfaffen", von denen der Artikel spricht, und mit welcher nur der Herr Staatsanwalt in Nürnberg   durch einen grammatikalisch und styli­stisch nicht zu rechtfertigenden Gedankensprung plöglich die Geist­lichkeit und mit deren Treiben er die christlichen Kirchen identi­Auf diesen Lapsus hätte ihn schon der Umstand aufmerk­sam machen sollen, daß der Artikel von denselben Leuten( den

bes beschimpfenden Charakters seiner Aeußerungen bewußt war. Benn auch der fragliche Artikel in Berlin   nicht beanstandet fanatischen Pfaffen) sagt, de, so mußte doch der Redakteur der hiesigen Zeitungen nennen, daß in den eine andere Deutung nicht zulassenden

daß sie gewohnt seien, von der Kanzel herab das zu be=

usdrüden eine Beschimpfung des Instituts der Geistlichen, Schimpfen denn alle Geistlichen auf der Kanzel? Nein; nur

Aus diesen Gründen und in Gemäßheit der§§ 166, 74

s Str. G.-B.,§ 10 des Preßgefezes hat sich der Redakteur

die fanatischen Pfaffen, denen eben die Hauptsache der Religion, die Toleranz, die Duldung auch für Andersdenkende, das Moment der Liebe fehlt, die find es, welche auf der Kanzel

Harl Grillenberger zweier in fachlichem Zusammenfluffe stehen- schimpfen und für welche ja sogar der Kanzelparagraph ge=

Bergehen wider die Religion, begangen durch die Presse, schaffen werden mußte! Bestützt auf Art. 35 des A.-G. zum G.-V.-G.,§ 196, 201 St.-P.-D. stelle ich den Antrag:

Es wolle gegen den Redakteur Karl Grillenberger  die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Schwur­gerichte bei bem t. Landgerichte Nürnberg   beschlossen

werden,

Das Oelen des Meeres.

Die fanatischen Pfaffen sind es auch, welche sich ablehnend gegen die Errungenschaften der Wissenschaft verhalten und im starren Festhalten am Buchstabenglauben gegen Wissen und Forschen eifernd, sich weigern oder unfähig sind, dem religiösen Bedürfnisse ihrer Zeit in einer dem geläuterten Standpunkte der Wissenschaft entsprechenden Faffung Rechnung zu tragen.

Ich verweise in dieser Hinsicht auf den geozentrischen( die

wurden 1880 in die Hafeneinfahrt von Peterhead größere Quantitäten Del hineingepumpt, und sofort legten sich in

antes, aber in der Neuzeit bisher wenig beachtetes Mittel Auch in weiteren Kreisen wird jetzt ein schon lange be- auffallender Weise die Wogen.

Bage

-

6. Jahra.

| Erde als Mittelpunkt des Weltganzen auffaffenden) Stand­punkt, welchen auf Grund des Bibelwortes, entgegen den all­seitig, selbst von Rom anerkannten Ergebnissen der Wissenschaft der Paftor Knaack einhält oder eingehalten hat ich weiß nicht, ob dieser berühmte Religionslehrer heute noch lebt.

-

Ich verweise ferner auf die sechs Schöpfungstage, welche trok der Kant- Laplace'schen Lehre von der Entstehung unseres Planetensystems, den Ergebnissen der Geologie und der ganzen gebildeten Welt zum Troße von solchen Buchstabenanbetern festgehalten und eifernd vertreten werden.

Und solchen Leuten den Text zu lesen, soll am Ende des neunzehnten Jahrhunderts ein Vergehen wider die Reli­gion sein!

-

Wer überhaupt den Artikel liest, weiß sofort, daß sich derfelbe auf Stöcker und Genossen bezieht sind denn aber diese Leute die Geistlichkeit im Allgemeinen oder etwa gar die Kirche?

Selbst wenn der fragliche Artikel mit der Bezeichnung einer vermorschten Fabel- und Märchenwelt den gesammten christlichen Lehrbegriff gemeint hätte, wofür nach Wortlaut, Sagstellung und Veranlassung des Artikels jeder Anhaltspunkt fehlt, so wäre das noch keine Beleidigung der christlichen Kirchen.

Denn es mag ja etwas Jahrhunderte lang als ausgemachte religiöse Wahrheit geglaubt worden sein, dieser Glaube erweist sich aber als falsch, darf denn dann Derjenige, der in dem Ge­glaubten nur ein Märchen, eine Fabel erkennt, dieses nicht öffentlich aussprechen, bekennen und seine Ueberzeugung zur Kenntniß seiner Mitbürger bringen, ohne deshalb strafrechtlich verfolgt zu werden?

Armer Luther, der Du so viele Dogmen der katholischen Kirche als Fabel und Märchen, einen als fanonisch erklärten Apostelbrief fogar als Strohbrief" erklärt hast, wie wäre es dir in deinem heutzutage lutherischen Nürnberg   ergangen, hätte es damals schon Staatsanwälte gegeben!

Und erst Ludwig Feuerbach  , der titanenhafte Geist des Rechenberges, dessen förperliche Refte im St. Johanniskirchhofe zu Nürnberg   ruhen, David Strauß  , alle bedeutenden Geister unferer Nation sie müßten sich neben den Redakteur der " Fränkischen Tagespoft" auf die Anklagebank segen, wenn es zu einer Verweisung desselben in dieser Sache fäme. Allein dieses Schauspiel aus dem Volte der Denker wird, dessen bin ich sicher überzeugt dem Heere der Spötter versagt sein. Nur muß, nachdem dieser völlig zutreffende Artikel, der nach bekanntem Ausspruche den Nagel stets auf den Kopf treffenden Berliner   Bolts- Zeitung" absolut eine Beleidigung der Geistlichkeit enthalten soll, von mir noch der Antrag ge= stellt werden,

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-

daß Richter, deren Väter oder sonstige Verwandte elwa Geistliche sein sollten, an der Berathung dieses Falles nicht theilnehmen dürfen.

Gehorsamst! Heigl, fal. Rechtsanwalt." Daraufhin erfolgte, wie bemerkt, am 13. Auguft der Be­schluß der Straffammer, durch welchen der Angeschuldigte außer Fränt. Tagespoft." Verfolgung gefekt wurde.

Tokales.

Die Verurtheilung streikender Arbeiter wegen Streikens, welche fürzlich von dem Magistrate in Glogau  ausgesprochen ist, beschäftigt noch immer die Rechtsgelehrten. Der Glogauer Magistrat verurtheilte die dort streifenden Maurergesellen, welche fortgesezt die Wiederaufnahme der Arbeit verweigerten, auf Grund des§ 774 der Zivil- Prozeß­ordnung zu einer Geldstrafe von 20 M. Nach dem erwähnten Paragraphen ist der Schuldner zur Vornahme einer Handlung, welche von einer dritten Person nicht vorgenommen werden fann, durch Geldstrafen bis 1500 M. oder Haft anzuhalten. In der Begründung des Urtheils war unter Anderem gesagt: Die Gewerbeordnung legt den Gemeindebehörden bei Entschei­dung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf, soweit sie die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder An­sprüche aus demselben betreffen. Der Magistrat sei daher die zuständige Instanz und dürfe, da eben die Handlung durch Dritte nicht auszuführen ist, auf Grund des§ 774 der Zivil­prozeßordnung sein Urtheil fällen. Die verurtheilten Gefellen hoben gegen diese Entscheidung bei den ordentlichen Gerichten Berufung eingelegt. Es verdient bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen zu werden, daß die gleiche Rechtsfrage bereits vor fünf Jahren auch das Berliner   Gericht beschäftigt hat. Der Färber A. Hierselbst war längere Zeit bei dem Fabrikanten B. in

genügende Schnelligkeit, mit welcher sich das Del auf der Wasseroberfläche ausbreiten kann, und es wird in dieser Be­ziehung wohl die Temperatur des Wassers und der Luft maß­gebend sein müssen. Die beste Methode des Gebrauchs an

Bogengang beruhigt und in theilweise Meeresstille verwandelt sich in schäumenden Kämmen brechende See aus, die gefähr- tuchsäcke, die ein bis zwei Gallonen Del aufnehmen können viel besprochen, durch dessen Anwendung sogar ein heftiger der That eine beruhigende Wirkung auf die brandende und werben fann. Es ist dieses die Beruhigung der Wellen durch lichen Brech- Seen legen sich, und an Stelle der brandenden gegoñenes Del. Hilfslos in wüthender See und kritischer Wellenköpfe, die sich mit einer ihrer lebendigen Kraft ents e befindliche Schiffe haben sich in zahlreichen Fällen durch sprechenden Gewalt vom Wellenberge in steilem Abstiege

nach Lee ins Wellenthal stürzen, tritt eine den Schiffern

und die mit einer Segelnadel durchlöchert werden, über Bord ins Wasser zu hängen.

Die Franklin'sche Ansicht über die eigenthümliche Natur­erscheinung haben wir schon erwähnt. Kapitän Rottok faßt die feinige in folgenden Sägen zusammen: Auch unsere Er­flärung wird der Franklin'schen ähnlich sein, das heißt sich

richtig gehandhabt wird, ist durchaus geeignet, Rettung ungefährliche Wogenbewegung. Hierdurch wird auch die bringen, indem es eben die See um die Schiffe herum, Durchsichtigkeit des Wassers nicht unbedeutend erhöht. Be­femeit das in dünner Schicht sich verbreitende Del reicht, fannt ist ja auch, daß Taucher und Fischer im Mittelmeere mitten im Wellenspiel beruhigt und glättet. So lange aber sich schon seit Jahrhunderten dieses Mittels bedienen zur stüßen. Die Wellen des Meeres sind das Erzeugniß des hon die beruhigende Wirkung des Deles auf die Wellen der Erzielung einer glatten Oberfläche, um bis auf den Grund welches in Seemannskreisen dem praktischen Nutzen dieser klippenreichen Küsten Schottlands   und Norwegens   beim bekannte oszillirende und fortschreitende Wellenbewegung; Ere befannt ist, so groß war auch immer das Mißtrauen, hinabsehen zu können, und ebenso, daß Fischer an den oberfläche die Gleichgewichtslage gestört wird, so entsteht die Gewiß flingt es märchenhaft, daß eine geringe Menge der Fischleber bedienen, indem sie mit den Händen daft Del verstärkt und allmälig wachsen die Wellen zu jener gewaltigen genügen soll, die haushoch daherstürmenden Wogen zu herauspressen und es auf das aufgeregte Wasser träufeln. Die große Wichtigkeit, welche diese Thatsachen für die einer Prämie für die beste einschlägige Arbeit durch den

Del

unbestritten, fie ist unzählige Male beobachtet worden.

Passiren von gefährlichen Barren und der Brandung sich

atten, und daß mit so winzigen Mitteln die Bändigung gewaltiger Naturkräfte erzielen könnte, aber die Thatsache Schifffahrt haben, hat im Jahre 1887 zur Ausschreibung gehört hat, jedoch geht dann in dem Aussehen insofern eine

ffenschaftliche Versuche stellte in dieser Richtung zuerst Hamburger Nautischen Verein geführt. Von den dreißig Branklin im Jahre 1774 an. Seine theoretische Auffassung eingesandten Arbeiten wurden zwei zur Prämiirung bestimmt

und der einen dieser Abhandlungen, die vom Kapitän Lieutenant a. D. Rottok ausging, sind die hier vorgeführten

ing bahin, daß das Del sich in einer äußerst dünnen Lage ich über einen Theil der Wasserfläche ausbreite und da burd die Reibung zwischen der bewegten Luft und der Thatsachen entnommen. Bluffigkeit aufhebe. Seit einigen Jahren begannen die see­Binnischen Kreise durch ausgedehntere Experimental- Unter- haben sich die dickflüssigen am besten bewährt und besonders hachungen Licht in die beachtenswerthe Angelegenheit zu bringen. Durch Herrn Shields aus Perth   in Schottland  

Von allen Delen und Fetten, die angewandt wurden, wird das Fischöl zu diesem Zwecke hervorgehoben. Eine für die erfolgreiche Anwendung nothwendige Bedingung ist die

durch weitere fortdauernde Impulse merden die Bewegungen Größe an, wie wir sie im freien Ozean antreffen. Die Wellenbewegung dauert noch fort, auch wenn der Wind auf­Veränderung vor, als die weißen, schäumenden Köpfe der See verschwinden und nur ruhige, gleichmäßige Schwankungen des Meeresniveau( Dünung) zurückbleiben. Der Wellens schaum ist einer zweiten, man möchte sagen, mehr momen­tanen Wirkung zuzuschreiben, da er mit dem Aufhören des Windes gleich wieder verschwindet. Da nämlich die aus dem Gesammtimpuls des. Windes resultirende Wellenbewe­gung feine fortschreitende, sondern nur oszilirende Bewegung der Wassertheilchen, eine Formveränderung des Waffers ist, so schreitet der Wind darüber hinweg und