graben von Leichen stattfinden, die, wegen der Benuzung des Friedhofs zu andern Zwecken, einen neuen Ruheplay finden sollen. Bei dieser Gelegenheit dürfte manches von den alten Denkmälern, die jezt noch auf dem Friedhofe stehen, der Vernichtung anheimfallen, sodaß ein Hinweis auf einige derselben am Plaße sein dürfte. Der Begräbnißplag ist bekanntlich im Jahre 1831. als die Cholera hier verheerend wüthete, errichtet und damals von den Berlinern lange Zeit der„ Cholera- Kirchhof" genannt worden. So erinnern auch von den Inschriften noch manche an diese Zeit des großen Sterbens". hier begrabenen Opfern der Cholera gehörte auch der Universitätsprofeffor Fr. Wilh. Valentin Schmidt und der als Musikfreund und Künstler gefchäßte Friedrich Wollant, dessen Denkmal eine lateinische Inschrift ziert.
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eine überaus starke Reizbarkeit beseffen haben, und diese wurde nun an dem Abende vor der verzweifelten That durch einen ganz harmlosen Streit zwischen ihm und einigen guten Be fannten am Stammtisch eines Lotals in der Fehrbellinerstraße derartig erregt, daß er in seiner Aufregung seinem Leben ein
Ende machte.
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Die Bergichloßbrauerei giebt nach! Von verschiedenen Seiten wird uns berichtet, daß am gestrigen Tage der Direktor der Bergschloßbrauerei in mehreren Lofalen namentlich des Süd- Ostens gewesen sei, um mit bort verkehrenden Arbeiter oder den Wirthen der Lokale Rücksprache über den ferneren Verbrauch des Bieres der Bergschloßbrauerei zu nehmen. Des Direktor wies darauf hin, daß er bis jeßt nicht in der Lage gewesen war, das Lokal hergeben zu können, weil in der Ein überaus tragischer Vorfall, dessen Schauplak das benachbarte Grünau war, gab einem leichfertigen Reporter Ver- wir hören, bereits der Lokalfommiffion unterbreitet worden, anlassung, als Opfer desselben den Pächter des Clausing'schen und dürfte ein definitiver Bescheid in den nächsten Tagen mit rigen ange Restaurants, Bimmerstraße 80, Herrn Krüger, zu bezeichnen. Sicherheit zu ermatten sein. Das B. T." stellt die Sache folgendermaßen dar:
Stellung gewesen und hatte diese Stellung plöglich aufgegeben. B. beantragte demzufolge bei der städtischen Gewerbedeputation, den A. zu verurtheilen, schleunigst seine kontraktlichen Verpflichtungen bei B. zu erfüllen bei Vermeidung einer zwangsweisen Siftirung zur Arbeit. Das Gewerbegericht verurtheilte auch den A., in die Arbeit des B. behufs Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zurückzukehren, mit der Eröffnung, daß A. im Weigerungsfalle in Gemäßheit der Bestimmung des§ 775 der Bivilprozeßordnung auf Antrag des Gegners zur Fortsetzung der Arbeit durch Geldstrafen bis zum Gesammtbetrage von 1500 M. oder durch Haft von höchstens sechsmonatlicher Dauer angehalten werden würde. Gegen dieses Urtheil des Ma giftrats rief A. die richterliche Entscheidung an und zwar des Amtsgerichts Berlin Í. Dieses hob das Urtheil des Magiftrats auf und zwar mit folgender Begründung: Die Gewerbeordnung überläßt im§ 105 ausdrücklich die Festsetung der Verhältnisse zwischen den selbstständigen Gewerbetreibenden und den gewerblichen Arbeitern der freien Uebereinkunft; auch das Gesetz vom 24. April 1854, betreffend die Verlegung der Dienstpflichten des Gesindes, trifft nur Bestimmung über die Burückführung in die Arbeit bei ländlichen Arbeitern" und enthält sich jeder Bestimmung hinsichtlich der Gewerbegehilfen. Die Vorentscheidung des Gewerbegerichtes ist also in den Landesgesehen nicht begründet. Noch viel weniger aber fann dem Gewerbegerichte die Zwangsvollstreckung seiner gedachten Entscheidung unter Anwendung des§ 774 der Zivilprozeßordnung zugestanden werden; zum Erlaß einer Androhung von Geldstrafen, eventuell Haft erscheint lediglich der Prozeßrichter befugt. So ist die Sache damals entschieden worden. Heute ftreiten die Rechtsgelehrten über die Frage; das Glogauer Gericht wird zu beweisen haben, ob wir mit der Rechtsauslegung auch der Zeitströmung vorwärts oder rückwärts folgen.
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Polizeibericht. Am 26. ds. Mts. Vormittags gerieth it ingezogen. der 161, der Tischler Scharowski mit der rechten Hand in eine im Gange befindliche Kreissäge, so bak ihm der Zeigefinger durchſchnitten. und der Mittel- und Ringfinger verlegt wurde.- Am 27. d. M. Abends sprang ein junges Mädchen gegenüber dem Hause Idem Wasser gezogen und nach der Charitee gebracht. Längere erwähnten Herrn Krankheit scheint die Veranlassung zur That gewesen zu fein. Judenwiesen, die Leiche eines seit dem 24. d. Mis. vermiktet hen. Au
Am verflossenen Sonnabend wollte ein Hausdiener des Gesellschaftshauses in Grünau Morgens um 6 Uhr ein Bad nehmen und fuhr zu diesem Zweck in einem leichten Kahn auf die Dahme hinaus. Da er den Versuch machte, sich stehend in dem Fahrzeug seiner Kleider zu entledigen, gerieth diefes start ins Schwanken und stürzte infolge dessen der Hausdiener in den Fluß, Herr Schubart, der Büffetier im Grünauer Sommer Restaurant des Eingangs
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Krüger, hörte, im Bette liegend, den Hilferuf des Unglücklichen und lief sofort, nur mit Hemd und Beinkleid bekleidet, mit dem Hausdiener des Krüger'schen Etablisse ments zum Ufer hinab, wo sie alsbald einen Kahn demselben Tage Vormittags beim Entladen eines Eisenbahn ar die Bra Auf dem Güterbahnhof der Ditbahn ftürzte an bestiegen und dem Berunglückten nachfuhren. Leider war es ihnen trok aller Anstrengung nicht möglich, das geplante Rettungswert zu vollbringen, und fie mußten es geschehen demselben herab und auf den panebenstehenden Arbeitswage lassen, daß der verzweiflungsvoll um sein Leben Kämpfende vor ihren Augen in den Fluthen versant. Herr Schubart fehrte, von dem Borfall außerordentlich angegriffen und außerdem infolge seiner mangelhaften Kleidung erfältet, in das Krügersche
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und erlitt dadurch einen Schädelbruch, so daß er kurze Zeit darauf verstarb. Die Leiche wurde nach dem Schauhaufe g an der Ecke der Veteranen- und Brunnenstraße mit ihren beiden fleinen Kindern den Fahrdamm überschreiten wollte, von einer geschäftlichen Obliegenheit mit dem Hausdiener des Etablisse- Droschke überfahren. Hierbei wurde das 1 Jahre alte Kind an der Brust und am Arm anscheinend bedeutend verlegt während die Mutter und das andere Kind unversehrt blieben. Als zu derselben Zeit auf dem Hofe des Grundstüds Müllerstr. 14a ein 6jähriger Knabe mit Holzhauen beschäftigt war und ein anderer 3jähriger Knabe die zerkleinerten Holyftide vom Haulloh herunterzunehmen suchte, traf ersterer mit dem Beile deffen rechte Hand und hieb ihm den Zeigefinger Abends fiel vor dem Grundstück Urbanstr. 107 der Rutfcher Karl Knop von seinem in der Fahrt befindlichen Wagen, gerieth unter die Räder und erlitt eine schwere Verlegung des rechten Krankenhaus Bethanien zu bringen. Erst Dienstag Morgen Unterschenkels, so daß er nach der Charitee gebracht werden
ments in den Keller begab. Als er sich bei dieser Gelegenheit zur Erde niederbückte, sprang ihm plöglich eine große Ratte direkt vor die Brust, so daß der ohnehin schon nervös erregte junge Mann laut aufschrie und besinnungslos zu Boden stürzte. Man brachte ihn sofort zu Bett, und ein rasch herbeigerufener Arzt versuchte vergeblich den Erkrankten zum Bewußtsein zu bringen. Dasselbe war bei Schubart auch am Sonntag Morgen noch nicht zurückgekehrt, so daß seine ihn besuchenden Angehörigen fich veranlaßt sahen, ihn unter
Die Einrichtung der Städtischen Rettungsgeräthdhaften ist fortgefeßt der Zielpunkt des Unfuges, indem dieselben nicht nur oft von ihrem Bestimmungsorte verschleppt, sondern sogar vielfach gestohlen werden. Es mußte daher bereits an mehreren Stellen zu dem gerade nicht praktischen Mittel gegriffen werden, dieselben mit Ketten zu befestigen. Jetzt hat nun der Magistrat eine Maßregel getroffen, welche geeignet ist, den Schuß der nüßlichen Geräthe beträchtlich zu erhöhen, indem er die Beaufsichtigung und Instandhaltung der Rettungsfähne und Bälle, welche sich bisher in den Händen der über die Stadt verbreiteten sechs städtischen BauInspektionen befand, der Deputation für die städtische Straßenreinigung übertragen hat. Diese Verwaltung ist in der Lage, die Rettungsstellen sowohl bei Tage wie bei Nacht durch ihre Organe überwachen zu lassen und so dem Unfug besser zu steuern. Der Direktor der städtischen Straßenreinigung, Herr Shlosky hat in der richtigen Erkenntniß, das die befestigten Rettungsgeräthe ihrem Zwecke fast gänzlich entzogen werden, da, ehe dieselben losgemacht werden, die Rettungsversuche in den meisten Fällen zu spät kämen, bei den zuständigen Behörden den Antrag gestellt, dieselben auf die Gefahr hin, es fönnte manchmal eines derselben gestohlen werden, von ihren Retten zu befreien. Ein weiterer Antrag des Direktors bezweckt die Vermehrung der Rettungsgeräthschaften, um eintretenden Falls für die gestohlenen 2c. sofortigen Ersatz zur Hand zu haben. Diese Maßregeln mögen dennoch nicht das Publikum abhalten, auch feinerseits ein schüßendes Auge für die wohlthätige Einrichtung zu behalten.
fam der Unglückliche auf Augenblicke so weit zu sich, daß er seine bei ihm weilende junge Frau erkannte und dieselbe in wenigen abgebrochenen Worten bitten fonnte, ihn nach Hause zu bringen. Natürlich konnte diesem Wunsche nicht willfahrt werden, und Frau Schubart entfernte sich, ihren Gatten auf feine baldige Genesung veriröstend eine Hoffnung, die leider nicht in Erfüllung gehen sollte, da Schubart bereits furze Zeit darauf verschied. Die Theilnahme für den erst 29jährigen, unter so tragischen Umständen verstorbenen Mann und dessen Angehörige ist eine allgemeine, um so mehr, als sich der Vater, der bekannte Inhaber der Kellnerkontrole, Herr Wilhelm Schubart in der Alten Jakobstraße, der ausgebreitetsten Befanntschaft erfreut. Herr Krüger, den die eingangs erwähnte Notiz als den von dem Unglücksfall direkt Betroffenen bezeichnete, ist demnach persönlich an demselben nicht betheiligt, wenn auch, wie leicht begreiflich, von dem Vorfall auf das Schmerzlichste berührt.
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Ein schwerer Fall von versuchter Expreffung wurde gefiern vor der vierten Ferienstrafkammer des Landgerichts verhandelt. Auf der Anklagebant befanden sich der Restaurateur Fr. Poppenberg und dessen Ehefrau Lydia Poppen berg. Die lektere hat bis vor ihrer vor fünf Jahren erfolgten Verheirathung längere Zeit in einem bedeutenden Gefchäft is der Chausseestraße eine Stellung inne gehabt. Im vorigen Herbst besaßen die Angeklagten eine Restauration am Louifen Eine strafrechtliche Untersuchung schwebt, wie wir ufer, welche aber nicht den erhofften Gewinn abwarf. Sie ge riethen in Geldverlegenheiten und wurden von Gläubigern ag bedrängt. In ihrer Noth erinnerte fich Frau Poppenberg ihres früheren reichen Prinzipals und auf ihr Anrathen bat ihr Ehemann denselben um ein Darlehn von 300 M. Dies wurde ihm auch gegen Wechsel gewährt. Als am Verfalltage die den Klageweg und wurde durch Zwangsvollstreckung befriedigt Bald darauf erhielt der Kaufmann ein Schreiben von der An geklagten, in welchem sie ihn um ein Darlehn von 600 M bat. Der Adreffat lehnte höflich aber entschieden ab. G zweites Schreiben desselben Inhalts fand keine Erwiderum Von nun an wurde der Kaufmann abwechselnd von beiden Angeklagten mit einer Anzahl Briefe behelligt, einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
erfahren, zur Zeit gegen den Inhaber eines hiesigen Auskunftsbureaus. Derfelbe hatte im Auftrage einer angesehenen auswärtigen Familie über eine Berliner Persönlichkeit, welche im öffentlichen Leben steht, zuverlässige Erkundigungen einziehen sollen; es handelte sich um eine beabsichtigte Eheschließung.
Der Angeschuldigte, welcher es mit seiner Pflicht eben nicht sehr Wechsel aber nicht eingelöst wurden, beschritt der Gläubiger
genau nahm, erwiderte auf die Anfrage, daß jene Persönlichfeit eine sehr zweideutige Vergangenheit habe und von einer Verbindung entschieden abgerathen werden müsse. Dennoch tam die geplante Heirath zu Stande. Die junge Frau hatte jezt nichts Eiligeres zu thun, als ihrem Gatten jene verbürgte" Auskunft vorzuhalten. Die ihm zur Last gelegten Vergehen aber waren abfolut erdichtet, und der Herr sah sich infolge dessen veranlaßt, bei der Behörde den Strafantrag zu stellen. Der Inhaber des Auskunftsbureaus, welcher alle Schuld natürlich auf seine Leute wälzen möchte, dürfte jene Verleumdungen um so schwerer zu büßen haben, als er schon einmal wegen einer ähnlichen Verwechselung" bestraft ist.
Der Torfkahn ist eine auf den Wasserläufen unserer Stadt immer seltener werdende Erscheinung. Während noch vor zwölf bis fünfzehn Jahren um die gegenwärtige Zeit die Ufer namentlich in der Gegend der Weidendammer Brücke dicht befekt waren von Kähnen, welche auf großen Tafeln an dem Mast den besten Lindener Torf" anpriesen, sieht man jezt nur noch vereinzelt ein Fahrzeug mit dem früher so beliebten Heiz- und Feuerungsmaterial und die jüngeren Ber liner Kinder fragen wohl bei einem Spaziergange überrascht den hegleitenden Papa, wus für fonderbare Steine" der Kahn geladen habe. Wie von Seiten der Brennmatertattenhändler behauptet wird, wären die Torfgräbereien in Linum, von woaus sich Berlin mit Torf zu versorgen pflegte, erschöpft und der Transport von entfernteren Gegenden stelle sich zu theuer. Richtiger aber ist wohl, daß die sehr umfangreichen Torfstücke mit den jezt vielgebrauchten Preßfohlen nicht konkurriren fönnen. Jene nehmen einen größeren Raum ein, und die Raumersparniß ist für Berliner Haushaltungen ein wichtiger Faktor und entwickeln beim Brennen wohl auch einen geringeren Wärmegrad als Preßfohlen. Vollends unmöglich aber wurde der Torf durch die Beseitigung der Ofenklappen. Die neueren Oefen mit den auf einen starken Luftzug eingerichteten FeuerungsVorrichtungen fonnten das zur Herstellung einer warmen Stube nöthige Torfmaterial nicht mehr aufnehmen und dies eignete sich auch mehr dazu, in einem nicht ganz fest verschlossenen Ofen langsam zu verbrennen, kann aber in dem starken Luftzuge der Defen mit luftdichtem Verschluß diese nicht mehr genügend erwärmen. Während früher von den Behörden noch vielfach Torf als Heizmaterial für ihre Bureaus und sonstigen Amtsräume angekauft wurde, hat dies in den letzteren Jahren immer mehr aufgehört. Nur unter den Heizvorräthen des Herrenhauses scheint der Torf noch eine nicht ganz unbedeutende Rolle zu spielen, wo er, zugleich mit Holz, zur Heizung verschiedener Korridore und Vorzimmer benutzt wird. Auf dem Gemeinde- Kirchhof in der Friedenstraße werden, wie bereits mitgetheilt, in nächster Zeit Massenaus
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Prinzipal, daß er schwere Unannehmlichkeiten zu erwarten habe wenn er ihre Bitte nicht erfülle. In einem zweiten Briefe bat sie nicht mehr, sondern sie verlangte fategorisch 1000 m. s sie keine Berücksichtigung fand, trat ihr Ehemann in Thätigtel Derselbe erklärte dem Kaufmann unverblümt, daß seine Che frau ihm über Vorkommniffe aus ihrer Vergangenheit Wi theilungen gemacht habe, die auch für ihn, den Aoreffaten, den schwersten Folgen sein könnten. Er, der Adreffat, w wohl, daß er seine frühere Verkäuferin vergewaltigt und dann, um den Folgen zu begegnen, zu Mitteln gegriffen
folgten noch ähnliche Briefe von
beiden Angeklagter
Einen unheimlichen Fund machte gestern früh ein den Humboldtshain abpatrouillirender Parkwächter. Inmitten eines Bosquets, nahe dem Direktionsgebäude, lag der Leichnam eines elegant gefleideten, vornehm aussehenden Mannes, der, wie sich bei näherer Besichtigung herausstellte, seinem Leben durch eine Revolverfugel ein gewaltsames Ende gemacht hatte. Der in der Mitte der vierziger Jahre befindliche Selbstmörder, der feinerlei Papiere oder sonstige Gegenstände, durch welche er hätte refognoszirt werden können, bei sich führte, war bekleidet habe, die das Gesez außerordentlich schwer ahnde mit Rock und Beinkleid von braunem Tuch, weißer Weste und dunklem Filzhut. Im weißen Batisttaschentuch waren die eingeftickten Namensbuchstaben ausgetrennt, ein Umstand, der barauf schließen läßt, daß der Selbstmörder jeglichen Anhaltepunkt über seine Herkunft vernichten wollte. Das Geficht ist von graumelirtem, blondem Vollbart umrahmt. Die Leiche wurde auf Veranlassung der von dem Funde benachrichtigten Revierpolizei nach dem Obduktionshause geschafft, woselbst sie in der Halle für unbekannte Selbmörder behufs Refognition öffentlich ausgestellt ist.
ruft Reibungen hervor; die unterste Luftschicht ist be strebt, die an derselben heftenden Theilchen des Wassers mit fortzuziehen, und es entstehen kleine Vertiefungen und Erhöhungen, an welchen der Wind nur immer mehr Angriffspunkte und Gelegenheit zum Eindringen findet. So nimmt mit der Dauer der Wirkung auch die Größe der selben progressiv zu; immer aufgeregter wird die See, immer zerrissener die Oberfläche, und immer leichteres Spiel hat der Wind. Am meisten muß sich diese Erscheinung an den dem Winde besonders ausgesetzten Stellen ausprägen,
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digst zu ordnen" und sich zu vergleichen". Der gepeinigte Kaufmann, der sich von jedem Vorwurfe frei wußte, willige schließlich in eine Zusammenkunft mit beiden Angeflagten, Gegenwart seiner Ehefrau stattfände. Als dies vom Ange flagten Poppenberg verweigert wurde, schritt der Bedrohte zur Denunziation. Auffallend und belastend für die Angeklagtes war es, daß diefelben jede Auskunft über die angeblichen Thaten welche sie dem Kaufmanne vorwarfen, sowohl vor dem Berichterstatter meldet, der Berliner Kriminalpolizei geglückt. suchungsrichter wie in der gestrigen Hauptverhandlung verweigerten
Ein guter Fang ist am Mittwoch früh, wie uns ein Dieselbe hatte in Erfahrung gebracht, daß in einem Hause der
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das ist an der Hinterseite oder der dem Winde zugekehrten Zehdenickerstraße ein mit dem berüchtigten Privatdetektiv feinem Eide, daß die ihn gemachten Vorwürfe völlig aus de
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Schuld der Angeklagten für erwiesen und die verfuchte preffung für so schwerer Natur, daß er gegen die Ange flagten eine Gefängnißstrafe von je einem Jahre und sofortige Verhaftung beantragte. Der Vertheidiger ftellte aber zwischen dem Zeugen und der angeklagten Ehefrau Poppen eine Anzahl Beweisanträge, wodurch er feststellen wollte, ba berg dennoch ein unerlaubtes Verhältniß bestanden habe, durch das Verhalten beider Angeklagten in ein milderes L Der Gerichsshof glaubte, den Angeklagten diesen Beweis nicht abschneiden zu dürfen, sondern vertagte die
Klapperstück geschäftlich" verbundener altgedienter Zuchthäusler ein Hehlerneft etablirt habe. Als man nach sorgfältiger Observation am Mittwoch Morgen zur Durchfuchung der in dem Seitenflügel jenes Hauses befindlichen Tischlerwerkstätte von Rudolf 3. fchritt, fand man vier Weinkörbe voll Silber- und Goldwaaren, ferner zwei Säcke, die mit neuen Schuhwarren gefüllt waren, außerdem aber noch fünf Ballen Tuch 2c. vor. Die betreffenden, von der Polizei beschlagnahmten Sachen haben den ungefähren Werth von ca. 30 000 Mart und sollen zum Theil aus dem jüngst in Frankfurt a. M. verübten großen Diebstahl herstammen. Der wegen Eigenthumsvergehen vielfach vorbestrafte Rudolf 3. ist in vorlegter Nacht, als er Schmiere ftand, inhaftirt worden. Die Kriminalpolizei hat das fonderbare Geschäftslotal" amtlich versiegelt. Der Verwalter des Hauses hat sich am Mittwoch früh erhängt. Einem in dortiger Gegend furfirenden Gerücht zufolge soll der Selbstmörder um das Hehlernest gewußt haben.
Seite des Wellenberges; zu Schaum gepeitscht, werden hier die einzelnen Theilchen der Oberfläche auf die Spiße des Wellenberges emporgetrieben, hier jenen sprühenden Gischt, den Wellenkamm bildend, und unter der Wucht des Windes weiter getrieben, an der geschüßten Seite des Wellenberges zufammen- und mit großer Gewalt steil in das Thal hinabstürzend. Diese brechenden und schäumenden Wellentämme sind es, welche dem Schiffe so verderbenbringend werden, indem sie erbarmungslos über dasselbe herfallen und Alles zertrümmern, was ihnen in den Weg kommt. Nicht die eigentliche Wellenbewegung( Die Dünung), welche in harmlosem Spiele das Fahrzeug auf und abschaukelt, bildet die Gefahr. Durch die, die Oberfläche des Wassers bedeckende Delschicht wird dieselbe dieser letzteren Wirkung des Windes entzogen, indem sie einerseits gegen den direkten Angriff des Windes auf das Wasser eine Schutzdecke bildet, selbst aber vermöge ihrer großen Bähigkeit und Cohäsion einem 3erreißen und Einbringen des Windes einen größeren Widerstand entgegensett, andererseits die etwa an der Oberfläche entstehenden Ünebenheiten sofort wieder ausgleicht, indem das Del in die Poren eindringt und sie ausfüllt. So findet der Wind, statt der rauhen Wasseroberfläche eine vollkommen glatte Fläche, jede Reibung zwischen Wind und Wasser wird genommen, und er muß unbeanstandet über die geglättete Fläche dahingleiten. F. Holthof.
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Auf dem Rangir- Bahnhof der Ditbahn wurde am vorgestrigen Abend ein Bahnarbeiter beim Ueberschreiten eines Geleiſes, auf dem eine Rangirlokomotive daher fam, überfahren und auf der Stelle getödtet. Die Leiche wurde nach dem Obduktionshause geschafft.
Selbstmord durch Erhängen. Infolge eines Streites am Biertisch erhängte sich am vorgeftrigen Morgen ein in der Behdenickerstraße wohnender Tapezierer D., ein noch junger und in guten Verhältnissen lebender Mann, der Frau und Kinder beigt und bisher als ein ungemein lebensfroher und jovialer Mensch bei seinen Nachbarn bekannt war. D. soll
gestellt würde.
Verhandlung, um zum nächsten Termin weitere Zeugen
vernehmen.
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Cinundvierzig Jahre Zuchthaus als Einzelftrafen, b allerdings nach dem Gefeße auf eine Gesammtfirafe von neu Jahren zusammen zu ziehen seien, beantragte der Staatsanwalt am Mittwoch gegen die 28jährige unvereheliche Marie
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Kluge, welche wegen Diebstahls in neun und wegen truges in 23 Fällen vor der zweiten Ferienftraffammer b Landgerichts I stand. Die Angeklagte ist eine äußerst gefabr liche Hochstaplerin, welche ihr gewandtes Benehmen in Br bindung mit einem gewinnenden Aeußeren bei ihrem fchwindel haften Treiben wohl zur Anwendung zu bringen wußte. hatte faum eine dreijährige Zuchthausstrafe wegen Betrugs or büßt als sie dort wieder den alten Weg betrat. Sie hat in vicl
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