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sächlicher wie in juristischer Hinsicht die Richtigkeit der Auffaffung des Vorderrichters. In Betreff des groben Unfugs schloß sich das Gericht seinen Aufführungen ar. Die Thatsache, daß Jemand unschuldigerweise eine Unterfuchungshaft verbüßen müsse, sei ein von der heutigen Juftiz pflege unzertrennlicher Uebelstand, dem auch der Beste aus gefekt fei. Es könne in der Muttheilung eines solchen Falles eine Beunruhigung des Publikums nicht erblickt werden. Die in Frage stehende Notiz könne durch die Mittheilung, daß mit Hilfe der Polizei einem Unschuldigen die Freiheit wiedergegeben fet, fogar eher beruhigend als beunruhigend wirken. Dagegen hätte die Berichtigung in der verlangten Form aufgenommen werden müssen. Allerdings sei die darin aufgestellte Behauptung, daß der Inhalt der Notiz auf Erfindung berube, c Urtheil, ein Redakteur welches nicht aufzunehmen brauche, andererseits sei fie aber auch eine Thatsache, denn eine unwahre Thatsache müsse von dem Urheber erfunden fei. Wegen der Uebertretung sei der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 3 M. zu verurtheilen und außerdem gehalten, die Berichtigung aufzunehmen.
ich annahm, dasselbe gelte den soeben belobten fönigstreuen Arbeitern, so blieb ich sißen und verschiedene der Mitangeklagten auch. Doch gleich darauf hörte ich, daß Herr Ballach sagte, das Hoch habe dem Kaifer gegolten und diejenigen, figen welche geblieben follten das Lotal wären, verlassen. Sofort bat ich um das Wort zur GeschäftsOrdnung und versuchte zu erklären, daß wir uns erhoben haben würden, hätten wir gehört, daß das Hoch dem Kaifer galt. Herr Schlesinger unterbrach mich zuerst mit der Bemerkung, ich fei fein fönigstreuer Mann und bekäme hier das Wort nicht. Während nun der Vorsitzende seine Aufforderung wiederholte, fagte Während nun der Vorsitzende feine Aufforderung wiederholte, fagte mir der in meiner Nähe figende, überwachende Herr Lieutenant, daß ich mich auf jeden Fall fügen müsse. Da aber Herr Schle finger in demselben Augenblicke rief: Wir können ja die Herren auch hierlassen, dieselben können ja von den fönigstreuen Arbeitern noch was lernen!" so seßte ich mich nieder. Weil aber der Borsigende sagte:„ Nein, fie müssen raus!" so rief ich: Die deutsch freisinnigen Arbeiter verlassen das Lokal, ich werde der Lezte sein!" und wir gingen. Da aber an der Thür ein Gedränge entstand, fo fonnten wir nicht so schnell hinaus. Dabei stieß mich der Arbeiter Czepuck in den Rücken, worauf ich mich umdrehte und ihm zurief:" Sie Rindvich!" Ich gebe auch zu, zu dem Herrn Lieutenant, der unsere Ent fernung zu beschleunigen suchte, gefagt zu haben, er solle fich von diesen Leuten nicht mißbrauchen lassen.
wurde jedoch noch lebend aus dem Waffer gezogen und in die Charitee gebracht. Gestern Nachmittag in der 6. Stunde ver fuchte sich ein junger Mann in der Nähe des Floraplazes im Thiergarten zu erhängen, wurde aber von einem Baffanten noch rechtzeitig abgeschnitten und später in ein Krankenhaus geschafft. Hartnäckiger Selbstmord- Kandidat. Gestern Abend um 37 Uhr erregte der Selbstmordversuch eines ca. 18 Jahre alten Mannes, bei dem um diese Zeit den Luftgarten zahlreich paffirenden Publikum ungeheures Aufsehen. Der junge Mann stürzte sich an der Schloßbrücke, von der Seite des Kupfergrabens, in die Spree. Ein diesen Vorfall beobachtender Schiffer sprang fofort nach und es gelang ihm trop lebhaften Sträubens bes Selbstmordkandidaten denselben in einen von einem anderen Schiffer herbeigebrachten Kahn, zu schaffen. Kaum war man am Ufer gelandet und im Begriff, den Kahn zu befestigen, als der jugendliche Selbstmörder fich mit jähem Sprung zum zweiten Male in die Fluthen stürzte. Wiederum sprang der brave Schiffer nach, und es glückte ihm, troßdem der junge Mann durch Untertauchen sich seiner Rettung entziehen wollte, denselben zum zweiten Male dem nassen Elemente zu entreißen. Der Selbstmörder mußte, bis eine Droschke herbeigeholt wurde, mittelst eines Taues festgebunden werden, da er verzweifelte Anstrengungen machte, zum dritten Male sich ins Waffer zu stürzen. Als die Droschte angelangt war, wurde der junge Mann und der Schiffer nach der Polizeimache auf dem Hegelplatz behufs Feststellung ihrer Personalien gebracht und dieselben dann in ebenderselben Droschke nach der Wohnung des jungen Mannes in der Nähe der Wallstraße unter Assistenz eines Schußmannes geleitet. Ueber die Motive zur That war nichts zu ermitteln.
Im Berliner Theater" gelangt der Kaufmann von Venedig" am Mittwoch, den 11. d. M. neueinstudirt und in theilweise neuer Besetzung zum ersten Male in dieser Spielzeit zur Aufführung. Die Frauenrollen werden wie früher durch Nuscha Buge, Hene Odilon und Hedwig Ballatschef dargestellt, während der Shylock jetzt von Gustav Kober, der Prinz von Marocco von Arthur Kraußnack, der Prinz von Arragon von Walter Conrad und der Bassanio von Friedrich Basil gespielt wird.
Die übrigen Angeklagten verwahren sich dagegen, daß sie sich verabredet hätten, in die Versammlung zu gehen oder gar dieselbe zu stören. Jeder will aus eigenem Antriebe dahin gegangen sein.
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Zwei schwere Unglücksfälle durch Ueberfahren gelangter gestern zur Kenntniß der ersten, beziehungsweise zweiten Ferien Straffammer des Landgerichts 1. Im ersteren Falle befand sich der Omnibusfutscher Friedrich techt auf der Anflage bant. In der Mittagsstunde des 14. April diefes dem Jahres hielt vor Hause des Schlächtermeisters Jacob in der Kommandantenstraße ein Einspänner, bem die beiden fieben
Lieutenant Gladisch will sofort bei Beginn der Versammlung den Eindruck gewonnen haben, daß zwei Parteien anwesend maren, von denen eine die Absicht hatte, die Versammlung zu sprengen. Die Angeklagten müßten seiner Meinung nach gehört haben, wem das Hoch galt, denn der Vorfigende Ballach spreche sehr laut. Als er noch an der Thür den Angeklagten aufgefordert habe, zu gehen, habe dieser ihm zugerufen: Laffen Sie sich doch von diesen Leuten nicht mißbrauchen!" Es seien etwa 70 Personen dagewesen, von einem Gedränge habe er nichts bemerkt. Zeuge giebt zu, daß Ifaac sich zum Wort meldete, weiß aber nicht, aus welchem Grunde, ferner daß Isaac gerufen habe: Freifinnige Arbeiter verlaßt das Lotal!" Das Verlaffen sei aber sehr zögernd geschehen.
Polizeibericht. Am 5. 6. M. Mittags brachte auf der Spree , in der Nähe der Oberbaumbrücke, ein unbekannter junger Mann in einem Boote, welches er Tags zuvor von einem Bootsverleiher an der Stralauerbrücke entnommen hatte, sich einen Schuß in die rechte Schläfe bei. Er wurde noch lebend nach dem Krankenhauſe am Friedrichshain gebracht. Zu derselben Zeit ging das Pferd eines an der Central- Markthalle haltenden Schlächterwagens durch, jagte die Kaiser- Wilhelmstraße entlang und rannte in der Münzstraße in den Laden des Cigarrenhändlers Neumann, wo es mehre Geräthe und Waaren zerstörte und darauf zusammenbrach. Der Kutscher holte das Pferd. demnächst aus dem Laden und fuhr mit ihm wieder davon.- Nachmittags wurde vor dem Hause Wolgasterstraße 12 eine schwerhörige Frau von einem mit Brettern beladenen Arbeitswagen überfahren und anscheinend schwer verletzt, so daß sie nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden mußte. Zu derselben Zeit wurde im Thiergarten, nahe der BellevueAllee, ein Uhrmacher- Lehrling erhängt vorgefunden, jedoch noch rechtzeitig abgeschnitten, so daß er wieder ins Leben zurüdgerufen werden fonnte. Er wurde nach der Charité gebracht.
Abends wurde auf dem Flur des Hauses Neue KönigStraße 76 die Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden und nach dem Schauhause geschafft.
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und neunjährigen Knaben des Schlächtermeisters Fürle saßen, während der Vertreter fi zur Erledigung eines Geschäftes in den Jacob'schen Laden geben hatte. Da kam der Angeklagte, der einen Omnibus der Linie Botanischer Garten- Oranienplatz führte, die Straße ent lang. Er bog mit dem Omnibus zu spät aus, das Hinterrad des schweren Wagens stieß mit dem Einspänner zusammen und warf diesen aufs Trottoir. Er ging in Trümmer und begru die beiden Knaben unter sich. Einer derselben, der jüngere, erlitt schwere innere Verlegungen, denen er nach einigen Zone in der Klinik des Geheimraths Hahn erlegen ist. De Angefagte versuchte die Schuld dadurch von sich ab wälzen, wälzen, daß
Die Zeugen Czepuck und Ballach bestätigen ferner, daß Herr Schlesinger gerufen habe, man solle die Leute da laffen, da sie noch was lernen fönnten. Kellner Schulz fagt:" Ich habe Herrn Isaac auf anständige Weise herausgebracht!" Auf die Frage des Vorfizenden: Wie haben Sie das gemacht?" erwidert Zeuge Schulz: Ich habe ihn hinausgeschoben!" womit er sowohl auf Seiten des Gerichtshofes wie des Auditoriums einen durchschlagenden Heiterkeitserfolg erzielte.
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er behauptete, der Omnibus habe burd bie Pferdebahnschienen eine nicht zu berechnende fle dernde Bewegung gemacht, die Beweisaufnahme aber keinen 3weifel daran übrig, daß der An geflagte fahrläffig gehandelt. Das Urtheil lautete nach dem Antrage des Staatsanwalts auf ein Jahr Gefängni
Der Staatsanwalt hält den gemeinschaftlichen Hausfriedens bruch für erwiesen und beantragt für jeden Angeklagten eine Woche Gefängniß und für Isaac außerdem wegen der Beleidigung des Czerpuck 50 Mark Haftstrafe. Der Bertheidiger sucht den Nachweis zu führen, daß Ballach zwar das Recht hatte, als Vorfigender die Ordnung aufrecht zu erhalten, nicht aber, das Hausrecht im straftrechtlichen Sinne auszuüben, die ses Recht stand nur dem Vereinsvorfißenden zu. Es liege demnach überhaupt kein Hausfriedensbruch vor, feinenfalls aber ein gemeinschaftlicher. Er bitte daher um Freisprechung und nur wegen der Beleidigung stellte er eine fleine Geldstrafe anheim.
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Der zweite Fall richtete sich gegen den Fuhrherrn Karl August Lehmann. Am 11. Mai d. J. Abends gegen fuhr der Angeklagte mit seinem leeren Möbelwagen von der Lindenstraße tommend an der Jerufalemerkirche vorbei, um Ferufalemerstraße zu gewinnen. Er nahm die Ecke vorschrifts widrig im Trabe. Etwa zwanzig Schritte vor seinem Wagen fah er einen Menschen stehen, der dem wieder holten Anrufe des Angeklagten aber feine Beachtung fchenfte. Wie sich später herausstellte, war es der halbtaube Bildhauer Nagel. Der Angeklagte fuhr mit derselben Schnelli feit weiter, in der Erwartung, daß jener Mann sich noch recht zeitig entfernen würde. Dies geschah aber nicht eher, als es spät war, Nagel wurde überfahren und erlitt so schwere Ber legungen, daß er bald darauf starb. Der Gerichtshof berüd fichtigte, daß in diesem Falle der Verunglückte einen Theil der Schuld zu tragen hatte und verurtheilte den Angeklagten her nur zu drei Monaten Gefängniß.
Der Gerichtshof entschied dahin, daß sowohl dem Czepuck wie dem Ballach die Ausübung des Hausrechtes zustand. Wenn auch die Angeklagten nur kurze Zeit lang fich unberechtigter Weise aufgehalten hätten, so läge doch ein Hausfriedensbruch vor. Für den Begriff der Gemeinschaftlichkeit jei nach feiner Seite hin ein Beweis erbracht. Wegen einfachen Hausfriedensbruchs sei daher auf je 10 Mart Geldstrafe zu erkennen und das Rindvieh" sei außerdem mit 20 Mart zu bestrafen. Außerdem sei dem beleidigten Czepuck die Publitationsbefugniß zuzusprechen.
Kurz war die Freude, aber lange dauert der Schmerz, welchen sich der Komtoirdiener R. selbst bereitet hat. Derselbe hatte sich gestern vor der III. Ferienstraffammer am Landge richt I wegen Unterschlagung zu verantworten. Der An geflagte war bei dem Bankier Solms in Stellung als Romtoir- und Kaffenbote. Sein Chef schenkte ihm volles Ver trauen und übergab ihm eines Tages einen mit 1000 Mt. beschwerten Geldbrief zur Besorgung auf die Post. Auch zog er es vor, den Brief nicht auf der Post abzugeben, denselben vielmehr für gute Beute zu erklären und mit dem Inhalte das Weite zu suchen. Er ging nach Hamburg , wo es ihm gelang, die ziemlich bedeutende Summe in der Zeit von acht Tagen zu vergeuden. Von allen Mitteln entblößt, stellte er sich fchließlich selbst der Behörde und gestern verurtheilte ihn der Gerichtshof zu 1 Jahr Gefängniß.
Aus dem Schiedsgericht in Unfallversicherungsfadyen. Die für die Betheiligten so überaus wichtige Frage des einzigen Ernährers" bildete in jüngster Sigung dieses wichtigen Gerichtshofes das Thema einer interessanten Hauptverhandlung. Das Unfallversicherungsgesetz spricht den überlebenden Eltern und sonstigen Angehörigen eines im Gewerbebetrieb Verunglückten und in der Folge des Unfalls Verstorbenen nur dann eine Unfallrente zu, wenn der Verstorbene auch in Wirklichkeit und unzweifelhaft nachgewiesener Weise der einzige Ernährer gewesen. Und dies genau und gewissenhaft zu untersuchen und auf Grund des Ergebnisses dieser Untersuchung zu entscheiden, war im Fall der vereheDies lichten Kaminsky Aufgabe des Schiedsgerichts. dem 70 Jahre alten felbe ist in zweiter Ehe mit Arbeiter Kaminsky verbunden. Aus erster Ehe stammen 2 Kinder, Sohn und Tochter. Ersterer, der, ihrer Angabe nach, die Mutter ernährte, weil ihr zweiter Mann völlig erwerbsunfähig, verunglückte in einem Geschäft auf hiesiger Heiligegeiftstraße. Es ward ihm die rechte Hand zerquetscht, der Arm mußte abgenommen werden, Blutvergiftung trat hinzu und an deren Folgen starb der Verunglückte. Die Mutter begehrt nunmehr die für solchen Fall im Geseze vorgefehene Rente. Ohne Erfolg. Der Sohn, heißt es u. A. in den Gründen der Zurückweisung, möge wohl zeitweilig von seinem Verdienst der Mutter etwas gespendet haben, sei aber auf keinen Fall, wie bei zu gewährender Rente das Gesez verlange, der einziger Ernährer gemefen.
Jener vielbesprochene Radau, welcher sich am 16. Dezember v. J. in einer Versammlung des Vereins fönigstreuer Arbeiter" im Türkischen Zelt" zu Charlottenburg entwickelte, fand am Freitag vor der Ferienftraftammer am Landgericht II ein gerichtliches Nachspiel. Auf der Anklagebank hatten der Buchdruckereibefizer und Zeitungsverleger Georg Isaac und die Arbeiter Lemert, Hübner, Butschege, Winkel und Klembin
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Dah die saubere Zunft der Kümmelblättchenspiele immer noch nicht ausgestorben ist, bewies ein nettes Bauer fängerstücklein, welches geftern in einer Verhandlung vor der ersten Straffammer des Landgerichts I. zur Sprache fam. Aus der Untersuchungshaft wurden fünf Personen vo geführt, Namens Wilhelms Höhns, Gottlob Leb mann, Otto Gebhardt, Hermann Fleischer Carl Richter. Die Angeklagten sind mit Ausnahme Fleischers sämmtlich wegen gewerbsmäßigen Glückspiels ftraft, Höhns und Lehmann schon mit ben höchsten zuläffigen Strafen. An einem Juni Nachmittage haben die Angeklagten ein fein abgefartetes Spiel ausgeführt, welches sie wiederum Der Bäcker Lauer hinter die Gefängnißmauern führte. mann, der in der Nähe von Berlin wohnt, lud a 2. Juni in einem Kaufmannsladen in der Elisabethstraße Brot ab. Hier traf er die Angeklagten Fleischer und Richter, welde ihn in eine Unterhaltung verwickelten. Die machten ihn durch die Mittheilung firre, daß fie einen Kunden für ihn wußten, der wöchentlich 150 Brote gebrauche und erboten sich, ihn fo fort zu demselben zu begleiten. Dem Bäcker war dies nati lich fehr angenehm und er bewies seine vorläufige Dankbarkeit dadurch, daß er einige Flaschen Bier zum Besten gab Sodann fuhr man zusammen einige Häuser wetter nach dem Buchwald'schen Schanklofal. Hier fich einer traulichen Ede nieder, der An gefellte sich hinzu geklagte Höhns und Fleischer und Richter machten ihn mit dem Zwecke ihrer, fow des Bäckers Anwesenheit bekannt. Das wollen wir bal friegen," meinte Höhns mit zuversichtlicher Miene, worauf mit halblauter Stimme Herr Wirth!" rief. Es erschien e fchon bejahrter Mann von Vertrauen erweckendem Aeußern, der freundlich den Wunsch des Bäckers anhörte und ihn sofort feinem Brotlieferanten erfor. Jetzt ließ der Bäcker wieder B: er fommen und auch der angebliche Wirth betheiligte an der gemüthlichen Tafelrunde. Bald schlug Höhne ein Spielchen vor, und vor den Augen des erstaunten Landbrot bäckers machte er einige Kartenfunststücke. Man ging dann zum Kümmelblättchen über, erft betheiligten fich fämmtliche An geklagten daran und auf Bureden schließlich auch der Bäd Im Handumdrehen" hatte er 40 m. verloren und genug dem Spiel. Nach wenigen Minuten war er allein, auch der an gebliche Wirth war verduftet wie sich später herausstellte, hatte Lehmann die Rolle des abwesenden Lofalinhabers mit großem Geschick gespielt. Im Verhandlungstermin legten die Angeklagten fich anfangs auf's Zeugnen, bis Fleischer zuerst zu einem offenen Geständniß bequemte. Allerdings flärten die Mifangeklagten, seine Erzählungen feien Lügen, welche die charakteristische Eigenfchaft des Eigenlobes hätten, aber der Gerichtshof glaubte doch dem Geständigen. Höhns und Fleischer wurden zu je einem, Lehmann, Gebhardt und Richter zu je zwei Jahren Gefängniß verurtheilt.
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Wegen Gefährdung eines Eisenbahntransports hatten sich gestern die Rangirer Karl Gutbier und Eduard Leichtenberger vor der ersten Ferienftraftammer des Land gerichts I zu verantworten. Die Angeklagten hatten an einem Dezemberabende unter der Leitung des Oberrangirers auf dem Niederschlesisch Märkischen Bahnhofe je einen Güterzug zu rangiren. Da hierbei zeitweise beide Züge ein und baffelbe Geleise zu benußen hatten, so war es erforderlich, daß die Rangirer, welche auf dem Trittbrette des legten Wagens zu stehen hatten, genau auf das vom Oberrangirer zu ertheilende Signal achteten, um dann wieder den betreffenden Maschinenführern durch Schwenken mit einer Laterne zum Vor- oder Rückwärtsfahren Anweisung geben zu können. Die Angeflagten follten nun das Signal des Oberrangirers nicht abgewartet, sondern selbstständig gehandelt und dadurch einen Zusammenstoß beider Züge verurfacht haben. Die Beschuldigten wurden durch die eingehende Beweisaufnahme für überführt erachtet und trotzdem bei dem Zusammenstoße Menschen nicht verlegt, sondern nur die Maschinen etwas beschädigt wurden, erkannte der Gerichtshof doch auf eine Gefängnißftra fe von je einem Monat.
fämmtlich in Charlottenburg wohnhaft- Platz zu nehmen. Die Anklage lautete auf gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch, gegen Isaac außerdem noch auf öffentliche Beleidigung des Arbeiters Czepuck. Rechtsanwalt Munckel die Vertheidigung. führte Wie der Vorsitzende des Gerichtshofes, Landgerichtsrath Ehlert, einleitend mitiheilte, hat die Untersuchung ursprünglich auch auf Majestätsbeleidigung und auf Beleidigung des Polizeilieutenants Gladisch abgezielt, bezüglich des erfteren Punftes sei aber das Verfahren eingeftellt worden, weil es absolut unmöglich gewesen, Sinn und Wortlaut derjenigen Rufe festzustellen, welche von einzelnen der An geklagten nach der Entfernung aus der betreffenden Versammlung ausgeftoßen worden sein sollten. Andererseits konnte die angebliche Beleidigung des Polizeilieutenants nicht weiter verfolgt werden, weil der Strafantrag zurüdgezogen worden sein. Ueber den infriminirten Vorgang läßt sich der Hauptangeklagte Der Verein fönigstreuer Ifaac folgendermaßen aus: Arbeiter für Berlin- Charlottenburg " berief durch Inserate zum 16. Dezember Nachmittags 4 Uhr eine Mitgliederversammlung nach dem alten Türkischen Zelt" mit dem ausdrücklichen Hin weise, daß Gäfte willfommen seien. Auf der Tagesordnung stand ein Vortrag des Herrn Wilhelm Nathan Schlesinger über Da Herr bie sozialen Aufgaben fönigstreuer Arbeiter". Schlesinger früher Sozialdemokrat gewesen ist, so war es mir von Interesse, zu hören, was er über die sozialen Aufgaben fönigstreuer Arbeiter fagen würde.
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Berliner Wirkerverband. Den Kollegen zur Nachricht daß die Firma Wegener und Schulk freiwillig, ohne daß die Untersuchungskommission in Unterhandlung trat, von jest ab 21 M. Minimallohn bezahlt hat. Hierbei fei gleich mitgetheilt, daß der Streit bei Eduard Wagner fortdauert. Der Zuzug ift fernzuhalten.
Eine für die gesammte Presse nicht unwichtige Entscheidung fällte gestern die fechste Berufungs - Straffammer des Landgerichts I . Der Redakteur des Lokalanzeiger", H. von Kupffer, war vom Schöffengerichte der Verübung groben Unfugs fowie der Uebertretung des§ 11 des Preßgesezes für schuldig befunden und zu entsprechenden Geldstrafen verurtheilt worden. Die Abendnummer des genannten Blattes vom 16. März cr. enthielt eine Notiz, die einer hiesigen Korrspondenz entnommen war, in welcher mitgetheilt wurde, daß es den umsichtigen Bemühungen des Kriminalfommissar Rautenberg gelungen sei, den Thäter eines vor längerer Zeit bei Erfurt begangenen Mordes zu ermitteln und dadurch einen unschuldig in Untersuchungshaft gehaltenen Arbeiter zu befreien. Diese Nachricht war falsch, das einzig Wahre an der Sache war, daß vor Jahresfrist eine Frau in der Nähe von Erfurt ermordert aufgefunden und der Kommissar Rautenberg bei Ermittelung des Thäters be schäftigt worden war. Die Staatsanwaltschaft zu Erfurt , fandte diese Berichtigung zur Aufnahme in den Lofalanzeiger" ein und begann den Schriftfat mit dem Bemerken, daß die fragliche Angelegenheit vollständig erfunden" sei. Diese lettere Bemerkung ließ der Angetlagte fort, und da eine Berichtigung, wenn sie den gesezlichen Vorschriften entspricht, dem Wortlaute nach aufgenommen werden muß, so wurde hierin die Uebertretung erblickt, während durch das Verbreiten der falschen Nachricht, es habe ein Mann monatelang unschuldig in Untersuchungshaft gefeffen, eine Beunruhigung des Publikums und demzufolge grober Unfug gefunden wurde. Vor der zweiten Instanz bestritt der Bertheidiger, Rechtsanwalt Kalinowsti sowohl in that
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daher nach der Versammlung, und da ich dort verschiedene Mitglieder des deutschfreinnigen Arbeiter vereins traf, so nahmen wir zusammen an einem Tische Play. Ich drehte dem Vorstande den Rücken zu. Der Vorsitzende des Vereins, Herr Czepuck, übergab den Vorsiz der Versammlung dem Arbeiter Ballach, der dieselbe mit einer Lobrede auf die königstreuen Arbeiter einleitete. Da mich dies nicht weiter interessirte, so achtete ich nicht auf seine Worte, sondern legte mir Papier zurecht, um mir während des Vortrages Notizen zu machen. Bald darauf hörte ich, daß ein Hoch ausgebracht wurde. Da
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Eine gutbesuchte öffentliche Versammlung de Schlosser und Maschinenbauer tagte am Dienstag, de 3. September, in Uebel's Salon, Naurynstr. 27, unter Vorfi der Herren Birch, Bulfmann und Klüner. Herr Zubeil erledigte fich seiner Aufgabe als Referent über: Wie stellen sich Schloffer und Maschinenbauer zur 9 stündigen Arbeitszeit zur vollsten Zufriedenheit sämmtlicher Anwesenden, und führte
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