und zwar infolge der Erweiterung des Gesezes betreffend die Haftpflicht. Damit geht auch eine Vermehrung der Unfälle Hand in Hand. Uebertretungen des Gesezes, unbefugte Aus­dehnung der Arbeitszeit, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, uner laubte Verwendung von Kindern, Frauen oder Wöchnerinnen find fast überall in größerer oder kleinerer Anzahl vorge­tommen.

früher; 33 solcher wurden vom Regierungsrathe den Gerichten früher; 33 solcher wurden vom Regierungsrethe den Gerichten| überwiesen und mit Geldbußen von 40 Frts. bis 100 Frts. gefühnt.

bel nicht zu beweisen, das fann er nur behaupten. Geset den Fall aber, er habe Recht, find es denn fehr viele wenn unter einer Schaar von 12 Millionen Versicherter fich feine 100 000 befinden, die diese 50 Jahre Beitragszeit auf weisen können? Und wie viele von diesen werden schließlich auf Grund der Bestimmungen des§ 9 die Invalidenrente wirklich beziehen? Und darauf kommt es doch an.

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Eine Richtigstellung sind solche Einwendungen, die Geibel'schen, nicht. Es ist nationalliberale Demagogie, wenn mit solchen Angaben auf den urtheilslosen Lefer einges wirkt wird. Herr Geibel hätte feine Epistel bedeutend fürsen können, wollte er fich auf das wirklich thatsächliche be­fchränken.

Ueber den Stand der Geschäfte flagte der Bericht der St. Galler Regierung, namentlich bezüglich der Stickerei­Industrie. Zu unserem großen Bedauern müssen wir an dieser Stelle fonstatiren, daß sich die Lage der Fabrikindustrie im Allgemeinen seit der lezten Berichterstattung in feiner Weise verbessert hat. Der Misère der Stickerei- Industrie aefellt sich noch diejenige der Baumwollspinnereien und Stofffärbereien zu. Um sich auf der Höhe der Zeit erhalten zu können, find bie betreffenden Fabrikanten gezwungen, nach neuen Methoden zu arbeiten und zu forschen und oft das Geschäft einer gänz­lichen, schwere Kosten verursachenden Umänderung und Umge ftaltung zu unterziehen. Es tritt daher die unerfreuliche That­sache, daß viele Arbeitgeber oder Fabrikanten infolge der heut zu Tage an sie gestellten Anforderungen nicht mehr prosperiren fönnen, in den vielen im Berichtsjahre vorgekommenen Ge schäftsliquidationen und Fallimenten zu Tage. Leider ist der erhoffte Wiederaufschwung unserer Hausindustrie, der Stickerei, bis jetzt noch nicht eingetreten und dauern die mageren Jahre immer noch an. Immerhin gewährt diese Industrie tüchtigen und sparfamen Arbeitern noch eine leidliche Existenz. Diese Existenz bei einem Jahreseinkommen von 750 Fr. für den tüchtigen und spar­famen Arbeiter ist nach unserer Meinung schon mehr erbärmlich

Hinsichtlich der industriellen Bedeutung steht der Kanton Zürich in erster Linie. Die Zahl der zu Ende 1888 unter dem Geseze stehenden zürcherischen Etablissements, betrug 607 Die Einbeziehung unter das Fabritgesek stößt namentlich bei fleineren Werkstätten auf hartnäckigen Widerstand, weil es häufig vorkommt, daß nur zeitweise die, vorgeschriebene Minis malzahl von Arbeitern beschäftigt wird; auch gehören dazu die fogen. Saifongeschäfte, welche zu gewiffen Zeiten es vorziehen, mit weniger Arbeitern die Arbeitszeit zu verlängern, als das Personal entsprechend zu vermehren, um auf diese Weise der Unterstellung unter das Fabrikgesetz zu entgehen. Andere In­haber von solch fleinen Geschäften, wenn sie bei der Zahl von mehr als 5 Arbeitern betroffen werden, wollen das Mehr der­felben sofort entlassen, damit das Fabrifgefeß nicht auf sie an­gewendet werden könne." Bei Untersuchungen über Rekurse gegen Einreihung unter das Gesez stelle es sich nicht heraus, daß die vom Rekurrenten gemachten Angaben entweder auf Irrthum oder auf Unmahrheit beruhen. Der Regierungsrath müsse gestehen, daß viele Gemeindebehörden troß der so häufig an dieselben entlassenen Kreisschreiben sich wenig um die Aus­führung des Fabrikgeseges bekümmern.

Zur Erstellung oder Verbesserung von Schußvorrichtungen tomme der Regierungsrath selten mehr dazu, Aufträge zu er­theilen. Die Geschäftsinhaber haben eingesehen, daß richtige Schußvorrichtungen geeignet sind, die Unfälle zu verhüten. Im Rapitel Unfälle" finden wir in dem Berichte der Berner Re= gierung folgende Bemerkung betr. der Zündholzfabrikation. Die sanitärischen Zustände der Zündhölzchenfabriken des Kantons waren während der Berichtsperiode weniger befrie­digend als in den Vorjahren, indem sich 3 zum Theil schwere Phosphortrantheitsfälle zeigten. Als Ursache ers

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In einer lendenlahmen Entgegnung fucht die Nordd. Allg. unsern Artikel aus der Sonntagsnummer: Arbeiter seid auf der Hut" zu widerlegen. Sie behauptet, mit ihrem Vorschlag, die gewerksmäßigen Streifmacher" auf Grund der Bestimmungen in§ 152 der Gewerbeordnung zu bestrafen, fönnten Leute, wie die Führer des letzten! westfälischen Berg arbeiterausstandes, nicht getroffen werden; fie seien keine gewerbs nicht, bei Beginn des Bergmannstrcits." t diefer letteren Bemerkung schlägt sich die Nordd. Allg." felbit. Beim Beginn des Streits waren sie es nicht, aber wenn die bekommen, seitens der Bergleute an die Spige ihrer Organi drei Gemaßregelten, die als Bergleute nirgends mehr Arbeit sationen gestellt werden, und dann unter ihrer Leitung Aus Hände nothwendig werden und ausbrechen, dann sind sie gewerbsmäßige Streitmacher im Sinne der Nordd. Allg."

Die Hinweise finden wir in den Berichten wiederholt, daß die Gemeindebehörden sehr viele Ausschreitungen gegen das Gesez verhindern könnten, wenn sie die ihnen zustehende Ueber­Diefe Klage wachung genauer und strenger ausüben würden.

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Will die Nordd." dies leugnen? Oder was versteht fie unter gewerbsmäßigen Streitmachern? Wir bitten um präzije Antwort und Namennennung. Als seinerzeit Herr v. Buttkamer im Reichstag von den gewerbsmäßigen Agitatoren, die von den Groschen der Arbeiter wurde, Namen zu nennen, vermochte er es nicht. Wir hoffen, die Nordd. Allg." ist besser als ihr ehemaliger Gönner in der Lage unserem Verlangen zu entsprechen. In einer Polemik mit dem Reichsfreund" über die Gründe der zunehmenden Truntenheit schreibt die ,, Konservative

ist so alt als das Fabrikgesez selbst. In vielen Fällen find eben die kommunalen Organe selbst Fabrikanten oder deren Beamten oder sonst gefügige Werkzeuge und da manche Ge­meinde in ihrer Eristenz von der Industrie abhängt, so wer­den häufig gegenüber den Gesegesverlegungen der Fabrikanten beide Augen zugedrückt.

wies fich bei der angehobenen Untersuchung regel­mäßig Nichtbeobachtung der gesundheitlichen Vorschriften über die Fabrikation mit mit Phosphor, verbunden mit Verheimlichung der Krankheitsanfänge. Mit Rüdicht hierauf sah sich die Behörde bewogen, den Zündholzfabri­fanten durch besonderes Kreisschreiben die Anzeigepflicht unter Strafandrohung neu einzuschärfen."

Bid Während der Berichtsperiode gelangten 2657 Unfälle zur Anzeige, im Jahre 1887 waren es 859, 1888 dagegen 1798. Diese lettere größere Bahl ist wesentlich eine Folge des am 1. November 1887 in Kraft getretenen erweiterten Haftpflicht­gefeßes.

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Wenn der Reichsfreund" nach einem Grunde dafür sucht, daß trop der Erhöhung der Schnapspreise die Trunken heit nicht abnimmt, so wollen wir ihn auf die Thatsache hin weisen, welche die Untersuchung in den oberschlesischen Kohlen distriften bezüglich der Streitbewegung fürzlich zu Tage g fördert hat. Dort wurde nämlich festgestellt, daß die Brannt­weinschänker an der Arbeiterbewegung fich als Schürer gan bedeutend betheiligt haben; denn in den Zeiten der Streifs und der politischen Agitation blüht ihr Weizen. Nicht be Steuern auf Konfumartikel, nicht die Branntweinsteuer alo find es, welche die Trunkenboldigkeit fördern, sondern es it bas immer lebhafter werdende Agitiren, das leider fich in den Kneipen fonzentrirt und selbstverständlich von den Wirthen jeder Weise begünstigt wird. Jeder Streit, jede Wahl schafft neue Trunkenbolde, das ist unbestreitbar. Wenn aber e Geset gegen die Trunkenheit, abgesehen gegen Trunkenbolde und Gewohnheitstrinker selbst, au

Die Bebel- Singer'schen Erläuterungen zum Inva­liditäts- und Altersversicherungsgesez haben verschiedentlich die Kritit der Gegner herausgefordert. Neuerdings ist es der Reichstagsabgeordnete Geibel, der in einem langen Re­gister die Irrthümer und Fehler nachzuweisen sucht, die nach feiner Ansicht die Erläuterungen" der Genannten aufweisen. Es paffirt dabei Herrn Geibel, daß er alles das unter die Jrr­thümer rechnet, was nach seiner Ansicht mit den Erläute­rungen" hätte gesagt werden müssen. Anderen Theils handelt es fich um einen reinen Wortstreit, bei dem eine materielle Verschiedenheit der Anschauungen nicht besteht, oder wie bei den Erläuterungen zu§ 41 um Anschauungen, deren Rich­tigkeit oder Unrichtigkeit erst durch die Handhabung des Ge­fezes erwiefen werden muß. Soweit überhaupt irrige Auf­faffungen in der ersten Auflage enthalten waren, die theilweise durch Druckfehler in der Zahlenangabe infolge der raschen Her­stellung entstanden sind wurden diefelben in der zweiten Auflage beseitigt. Wäre die lettere bereits in Händen des nationalliberalen Stritifers gewesen, er würde seine Epistel nationalliberalen Kritifers gewesen, er würde seine Epistel unterlassen haben.

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Wegen Ueberschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit wurden im Kanton Zürich in 23 Fällen theils direkt vom eidgenössischen Fabrikinspektorat aus, theils auf ihm von dritten Personen ge­machte Anzeige hin Beschwerde geführt und polizeiliche Unter­fuchung eingeleitet. Einzelne Fälle gaben Anlaß zur Ueber­weisung an den Strafrichter, etliche zur bloßen Verwarnung, während mehrere Klagen von Arbeitern oder anderen Privatpersonen, fich als übertrieben oder auf böswilliger Denunziation beruhend hinstellten. Die ausnahms­weise zu gestattende vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit den Fabrikanten immer giebig benugt. Im Jahre 1887 bewilligte der Regierungs­rath 107, im Jahre 1888 dagegen 96 folcher Gesuche, darunter eine bedeutende Zahl wiederholt gestellter. Ein Gesuch wurde abgewiesen, gefstüßt auf die einläßliche Begründung der Ge­meindebehörde, welche namentlich betonte, daß eine Ver­längerung der Arbeitszeit nicht bewilligt werben tönne, wenn ein Arbeitgeber mehr Aufträge übernehme, als er mit seinem Per­fonal während der geseglichen Arbeitszeit effettuiren könne. Die einzelnen Statthalterämter stellten im Jahre 1887 133 und für 1888 186 Arbeitszeit­Berlängerungs- Bewilligungen aus. In allen Fällen wird den Fabrikbefizern ein Anschlagzettel zugestellt, welcher die Be­gründung des Gesuchs und die Dauer der Bewilligung ent­hält und während derselben gemäß bundesräthlichen Kreis­schreibens am Fabriklokal angeschlagen bleiben soll.

Finger sehen zu können, so wird eine

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Trunkenbolden gegenüber gegenwärtig entbehren."

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Maßregeln bietet, um den Gastwirthen schärfer auf die nicht ausbleiben. Die Verführung zum Betrinken müßte, werden, streng zu bestrafen möglich sein. Auch möchten schon vom moralischen Gesichtspunkte aus darf das gefordert der Erwägung anheim geben, ob nicht solche Trinker, welche ihre Familie barben lassen, um den Verdienst in Schnaps an zulegen, deren Familie womöglich Lebensmittelschulden ift, machen und die Miethe schuldig zu bleiben gezwungen ganz analog den wegen leichtsinnigen Banterotis ftrafbaren Kaufleuten, strafrechtlich zu belangen seien. Es wäre dies für viele Hauswirthe und Gewerbetreibende ein Schuß, deffen fie Nach diesen Ausführungen der Konservativen Korrefp." wäre also das Richtigste, daß jede Wahl, wie jede Agitation, also auch das Versammlungs- und Vereinswesen, weil Idaß die Gelehrten der Kons. Korr." nicht ausschließlich die Klinke der Gefeßgebung" in die Hand haben, das deutsche Bolt tönnte sein blaues Wunder erleben. Das Eine möchten wir aber der Kons. Korr." gegenüber bemerken, daß alle die Maßregeln, welche fie gegen die Schnaps trunkenbolde befürwortet, von uns widerspruchslos angenommen werden sollen, wenn dieselben auch für diejenigen angenommen werden, die in Kognat, baierisch Bier, Wein oder Champagner sich Räusche holen. So lasen wir voreiniger Zeit, daß ein guter Theil des Nothstandes unter den Landwirthen auf Verschwendung, Lüderlichkeit, Verschwendung, Lüderlichkeit, Leichtlin Spielsucht, Trunkenheit zurück zu führen sei. Nehmen wir hinzu, daß zahlreiche Söhne unserer befizenden und ge bildeten Klassen" auf den Universitäten im Bier- oder Wein

Was Herr Geibel alles als zu berichtigende Auffassung ansieht, davon legen z. B. seine Erklärungen zu den Erläute rungen von Bebel und Singer zu§ 34 3iffer 3 Zeugniß ab. Jene Bestimmung lautet: Der nach Maßgabe dieses Gesetzes erworbene Anspruch auf Rente ruht, so lange der Berechtigte eine die Dauer von einem Monat übersteigende Freiheitsstrafe verbüßt, oder so lange er in einem Arbeitshause oder in einer Besserungsanstalt untergebracht ist." Hierzu bemerken Bebel und Singer: Eine Freiheitsstrafe, die erst aus einer nicht be­zahlten Geldstrafe entsteht, kann unseres Erachtens unter die Ziffer 3 des vorliegenden Paragraphen nicht fallen." Die beiden Herren lassen also diese Auffassung nur als ihre persönliche gelten. Man hätte meinen sollen, das hätte genügt. Herr Geibel macht diese Bemerkung zu einem neuen Bunkte seiner Einwendungen, obgleich auch er zugeben muß, daß er nicht vermag, die Auffassungen der beiden als irrig zu bezeichnen.

Als sich die Thatsache ergab, daß eine größere Firma in ihren Baumwollspinnereien nicht nur verheirathete Frauen und Kinder zum Pugen in der sogen. Puzhalbstunde verwenden, sondern diese Bugzeit so eingerichtet hatte, daß es ihr möglich war, die Vorwerkmaschinen bis auf 11 Stunden täglich im Betriebe zu haben, verfügte der Regierungsrath, es dürfe eine Baumwollspinnerei nicht länger als 11 refp. 10 Stunden im Betriebe gehalten werden und für Buzarbeiten seien nur solche Arbeiter, die sich besonders darauf verstehen, durchaus aber teine Kinder, zu verwenden. Bewilligungen zur Sonntags­arbeit wurden nur in vereinzelten Fällen ertheilt, dagegen ließen verschiedene Geschäftsbefizer sich Ausschreitungen in der Beschäftigung zu junger Kinder zu Schulden kommen. Die Straffälle im Allgemeinen find bedeutend zahlreicher als

Boffen."

Noch ein Punkt sei herausgegriffen: Bebel und Singer hatten in ihren Erläuterungen zu§ 27 bemerkt, der Fall, daß ein Versicherter in die Lage fomme, 50 Beitragsjahre a 47 Bei tragswochen zu bezahlen, werde höchst selten vorkommen. Flugs fommt Herr Geibel und behauptet, daß sei falsch. 118 000 noch arbeitende, fünftig also versicherungspflichtige Personen seien über 70 Jahre alt und die meisten dieser Personen würden über 54 Kalenderjahre hindurch in Arbeit gestanden und in dieser Zeit 45 Jahre und 111 Wochen ge arbeitet haben, sie würden also die 50 Beitragsjahre hinter nich gebracht haben. In wie weit das richtig ist, vermag Herr Gei­gebracht haben. In wie weit das richtig ist, vermag Herr Gei­

Bei Kindern giebt es viel Wunderbares, und das muß man Alles glauben. Drum sind die Kinder der Obhut der Frauen anvertraut, denn die glauben Alles. Komm herein und sich ihn Dir drinnen an."

11

Ich gehe nicht hinein, so lange er schläft, ich könnte ihn aufweden. Komm Du lieber heraus zu mir."

Das geht nicht. Er würde gleich erwachen, wenn ich hinausginge, und die Mutter schläft fest."

Nun, so gehe zurück zu ihm, ich werde einstweilen draußen bleiben."

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vor die Füße zu werfen; aus dem Grund des Waffers tamen sie, mögen sie wieder zurück dahin, woher fie ge kommen. Mit dem Gedanken aber fonnte seine Eitelfeit sich nicht aussöhnen, daß jenes Weib mit dem weißen Antlib, das an der Gluth ihres Ehegatten sich nicht zu erwärmer vermag, noch in diesem Leben glücklich werde anderen Mann. Er selber wußte vielleicht nicht, welchen Dämon er in seiner Brust barg. Das Weib, das ihn nicht zu lieben vermag, melkt unter feinen Augen dahin. Er aber erlebt seine glücklichen Tage dort, wo man ihn zu lieben weiß. Und während dieser glücklichen Tage schritt der Bau des Hauses rasch fort, welches der ausgelernte Polier jetzt schon mit geübter Hand in ben Sparren zusammenfügte. Schon waren die Wände aufge richtet aus schönen glatt gehobelten Nußbaumstämmen, streichen konnte. Auch das Dach war schon aufgesetzt

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Nichts trübte die Vollständigkeit seines Glückes, als das Eine, dem Gedanken befreunden können, der Welt seine Schäße daß es noch ein zweites Leben giebt, in das er immer zurück­kehren muß. Wenn er Mittel und Wege fände, von diesem zweiten Leben sich loszureißen, in welchem Frieden könnte er hier leben. Und doch wäre nichts einfacher, als dies zu errei­chen. Er brauchte sich nur von hier nicht mehr zu entfernen. Man würde ihn ein Jahr lang suchen, durch drei Jahre würde man seiner noch dann und wann gedenken, dann würde die Welt ihn vergessen und er die Welt, und es bliebe ihm Noëmi. Noëmi aber ist ein Schatz. am Weibe liebenswerth, ist alles in ihr vereinigt, was ver­legend, fehlt ihr. Ihre Schönheit ist nicht von jener Art, welche durch ihre Monotonie nur zu bald ermüdet; bei jedem Wechsel der Gemüthsstimmung zeigte sie einen neuen Reiz. 3ärtlichkeit, Sanftmuth und Feuer sind in ihrem Gemüth vereinigt. Die Jungfrau, die Fee, das Weib find harmonisch in ihr verschmolzen. Ihre Liebe hat nichts Selbstsüchtiges; so genau in einander paßten, daß der Wind nicht hindurch ihr ganzes Wesen geht auf in dem, den sie liebt. Seine Leiden, seine Freuden sind auch die ihrigen, andere kennt mit breiten Schindeln eingedeckt, die nach Szekler Art fchup­Die Zimmermannsarbeit sie nicht. Zu Hause ist sie bis in die geringfügigsten Kleinigkeiten darauf bedacht, es ihm bequem zu machen, und war ganz fertig und es folgte nun die Tischlerarbeit. Diefe bei der Arbeit hilft sie ihm mit unermüdlicher Hand. Sie vollbrachte Michael ohne jede Beihilfe und man konnte ihn ist immer heiter und frisch, und beschleicht sie ein Unwohl- vom Morgen bis zum Abend in seiner Werkstätte, die er fein, so genügt ein Ruß von ihm auf die schmerzende Stirn, sich im neuen Hause eingerichtet hatte während des Hobelns und Sägens fingen hören. Gleich dem fleißigsten Handwerker, von dem sie weiß, daß er sie anbetet. Und wenn sie dies verließ er erst mit eintretender Dunkelheit seine Werkstatt Dann kehrte er in die Hütte zurück, wo seiner ein fchmad haftes Abendbrot harrte; nach der Mahlzeit setzte er fich bann hinaus auf das Bänkchen vor der Hütte und zündete seine Thonpfeife an; Noëmi setzte sich neben ihn und stellte Dodi auf ihre Knie, der nun zeigen mußte, was er heute Ein wieder gelernt. Ein neues Wort. O dieses eine Wort, ift es nicht eine größere Wissenschaft, als alle Weisheit Welt? Wofür wäre Dodi Dir feil? fragte ihn einmal Noemi in schalthaftem Getändel. Für die ganze Erde voll

Willst Du Dich nicht schlafen legen?" " Es ist ohnehin gleich Tag. Geh zurück zu ihm, lasse aber das Fenster offen."

um sie davon zu heilen. Sie ist unterwürfig gegen den,

Kind auf ihren Schoß nimmt und mit ihm spielt, ist das zum wahnsinnig werden für den, der sie zur Seinigen ge= macht und doch auch nicht.

Und so blieb er denn am geöffneten Fenster stehen, schaute hinein in das kleine Stübchen, auf dessen Fußboden der Mondschein silberne Parketten malte, und suchte die Töne zu erlauschen, die aus der stillen Behausung hervorbrangen, jetzt ein kurzes Aufwimmern, wie von einem erwachenden Kinde, dann ein leiser Gesang, der wie im Traum eine Nicht geb' ich um ein Kindermelodie vernehmen läßt. Nicht geb' ich um ein Königsschloß" dann das Schnalzen eines Russes, wie ein gutes Kind ihn zum Lohn empfängt, wenn es auf das Wiegen­lied einschläft. Die Ellenbogen auf das Fenstergesims ge­stützt und den Athemzügen der Schläfer lauschend, erwartete Timar so den Tagesanbruch, bis die Morgendämmerung das kleine Schlafgemach zu erhellen anfing. Bei dem Schein des Morgenroths erwachte dann zuerst das Kind, das sein Wiedererwachen zum Licht mit einem hellen Lachen ankündigt, und nun war an ein Weiterschlafen bei den Uebrigen nicht mehr zu denken. Das Kind lärmte und plauderte; was es plauderte, das verstanden nur die beiden: es selbst und Noemi.o

Als Michael das Kind nun endlich auf seinen Arm bekam, sagte er zu ihm: Jett bleibe ich schon hier, bis ich Dir Dein Haus aufgebaut habe, Dodi!"

Das Kind antwortete hierauf etwas, was, wie Noemi dolmetschte, so viel bedeuten sollte, als: So ist's mir recht."

penförmig zugeschnitzt waren.

Aber Timar war noch nicht ganz von Sinnen. Er unterhandelte noch mit dem Schicksal. Der Preis war ein gar zu hoher, selbst für einen Schat, wie dieser. junges Weib mit einem lächelnden Kinde im Schoße.

Timar verbrachte die glücklichsten Tage seines Doppellebens.

Aber der Preis ist eine ganze Welt! Ein Vermögen aufzugeben, das in die Millionen geht, seine Stellung in der Gesellschaft, seinen hohen Rang, seine vornehmen Bekannt­schaften; die begonnenen großen Unternehmungen, die eine Weltbedeutung haben, vor deren Erfolg die Zukunft eines großen vaterländischen Industriezweiges abhängt! Und zu alledem noch Timea! Vielleicht hätte er sich noch mit

" Nicht für den ganzen Himmel voll Engeln."

Diamanten

( Fortsetzung folgt.)

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