hnen. Gie mir is

Sie doch it Rucher. ig Strafe ie fcheinen der Faden,

blos mit hier fehen

chloß nad

che Stränt

uf 1 Zag hien über

Gerichts Schußmann wejen brei

urfacht hat.

in

der

3, 7500

bie

he war noch nicht beendet, als der Angeklagte den Kranz niederlegte; feine Handlungsweise hinderte den Geistlichen am Sprechen und lenkte die Aufmerksamkeit der Gemeinde ab, lo daß die Beerdigung erst nach einiger Zeit ihren regel­mäßigen Fortgang nehmen konnte, sei also durch die vom An­getlagten erregte Unordnung gestört worden. Es ist auch anzu­nehmen, daß der Angeklagte die Störung vorfäßlich ver­Er hat nicht zum ersten Mal einem Begräbniß beigewohnt und deshalb wiffen, müßte bag überall evangelischen Landeskirche Thätigkeit des Geistlichen bei der Beerdigung in einer halben Minute nicht zu Ende ist und daß auf die drei Würfe bas liturgische Gebet folgt. Das ist auch in Berlin nicht anders, wie der Angeklagte behauptet. Ob für den Angeklagten die Störung ein Selbstzweck oder sein Zweck eine Demonstration war, ist für die Annahme des Vorfakes gleichgiltig. Ange flagter war deshalb des ihm zur Last gelegten Vergehens schuldig zu erachten. Bei der Strafabmessung kam mildernd in Betracht, daß die Störung eine geringe war und der Angeklagte noch unbestraft ist. Erschwerend aber und besonders zu mißbilligen, war nach Auffassung des Gerichtshofes, daß eine so ernste und feierliche, gottesdienstliche Handlung zu einer politischen De­monstration gemißbraucht wurde. Auch fann es den Ange­flagten nicht entschuldigen, baß er Atheist ist, er hat trotzdem bie Religion Anderer zu achten. Aus diesen Gründen wurde auf eine Gefängnißstrafe von drei Monaten erkannt. Diese Entscheidung ist nach vielen Richtungen hin intereffant und beachtenswerth; fie läßt einigermaßen erkennen, as heute schon im Rahmen des gemeinen Rechtes" gegen die Sozialdemokratie möglich ist.

en Ver iffe aus des Land ag folgen

3., dem Dem chrift Marggraf en wurde, Des allge ich ebenso, Sozial

en. Der aten und ualifizirte erwandten

icht ange fallenden h zu

den

men. An weils rothe nit rothen

Brabe das

Schleifen

Den Preis At. Nad am Swed nach der

ebenfalls eerdigung

nden, ob

Troßdem ittheilung

"

langem Zeugnen wurde er nach dem Polizeibureau geholt und bort gestand er allerdings erst als er verhaftet werden follte follte den Bolizeikommissaren Runge und Wiermann, daß er die Diebstähle begangen habe. Das Geld habe er versteckt. Er wurde zunächst von der Polizei wieder entlassen, um das Geld aus seinem Versted zu holen. Als folches bezeichnete er den Weinkeller und wirklich holte aus alten Ofentacheln, die unter der Kellertreppe standen, zwei kleine Geldpackete hervor in denen sich zusammen 15 Mart befanden. Robain meinte: Das ist das Geld von heute, aber wo ist das Uebrige?" Der Rommis erwiderte darauf: Seien Sie mir nicht böse! Sie haben mir ja versprochen, mich nicht unglücklich zu machen, es ist ein bischen viel!" und damit holte er aus anderen Ver­ftecken noch zwei Geldpackete mit 90 Mark in Gold und 54 Mart in Rourant hervor. Auf Zureden des Polizei­fommissar Wiermann behielt Robain der Dieb im Hause, weil der Beamte meinte, wenn der junge Mensch mit dem Schreck davon fäme, würde sich derselbe vielleicht bessern, während er durch eine Bestrafung eher schlechter würde und der menschlischen Gesellschaft ganz und gar verloren ginge. Indessen machte Robain, schleunigft eine Inventur und stellte dabei ein Manko von 1400 Mart fest. Jezt wurde der Vater des jungen Mannes in Kenntniß gefeßt und erfucht, nach Spandau zu tommen. Ehe derselbe eintraf, war der Sohn verschwunden. Nach zwei Tagen erhielt Herr Robain wie auch der Vater einen Brief, in welchem der junge Walther schrieb, er sei zwar unschuldig, könne aber die Schande nicht ertragen und werde sich das Leben genommen haben, bevor die Briefe an ihre Adresse gelangt seien. Er blieb auch wirklich verfchollen. Obwohl keiner der Betheiligten an einen Selbstmord glaubte, wurden doch alle Gewässer zwischen Spandau und Berlin nach seiner Leiche abgesucht, natürlich umsonst. Unterdessen hatte der Mitinhaber der Firma Ringewaldt, Kaufmann Becker, eine eingehende Inventur vorgenommen, welche das Manko auf 1200 Mark ermäßigte. Der Vater hatte sich bereit erklärt, den Schaden zu ersehen, wenn sein Sohn todt oder lebendig wiedergefunden würde, doch letteres gelang nicht. Es wurden Aufrufe in allen gelesenen Zeitungen des In- und Auslandes erlassen; endlich wurde der Ausreißer an der italienischen Grenze aufgegriffen und durch Vermitte lung der österreichischen Behörden hierher gebracht, bezw. von seinem Vater dort abgeholt. Er war gerade drei Vierteljahre verschollen gewesen; am 22. April por. Is. traf er mit feinem Vater hier ein. Er betheuerte nach wie vor seine Unschuld und behauptete, das im Keller gefundene Geld stamme von seinen im Elternhause gemachten Ersparnissen. Diese Dar­stellung bewog den Vater, wegen der feinem Sohne vermeintlich widerrechtlich abgenommenen abgenommenen 159 M. den Robain zu verklagen. Durch den eingeleiteten Zivilprozeß fam die Sache zur Kenntniß der Staatsanwaltschaft, welche An­flage erhob. Das Spandauer Schöffengericht hielt den vor­stehend geschilderten Sachverhalt für erwiesen, nahm 16 Dieb­ftahlsfälle als vorliegend an und erkannte auf vier Monate Gefängniß. Der Vater legte Berufung ein und stellte seinem Sohne zwei Vertheidiger, die sich denn auch bemühten, in der Berufungsinstanz der Sache den Anschein zu geben, als habe Berufungsinstanz der Sache den Anschein zu geben, als habe Robain die Eingriffe in seine Kaffe selbst gemacht und den Ange­flagten nur beschuldigt, um von dessen Vater die Summe von 1400 Mark zu erpreffen. Das vor der Spandauer Polizei abgelegte Ge­ständniß sei ihm durch Angst und Bestürzung abgepreßt worden und daher belanglos. Obgleich die Straffammer der Verthei­digung den weitgehendsten Spielraum ließ und zu diesem Zweck die Verhandlung wiederholt vertagte, gelang es der Ver­3wed die Verhandlung wiederholt vertagte, gelang es der Ver­theidigung doch nicht, ihren Behauptungen Beweiskraft zu geben, die Feststellung des ersten Richters wurde in feiner Weise erschüttert und deshalb wurde die Berufung verworfen.

Der bereits einmal wegen Kurpfuscherei vorbestrafte Seilfünstler" Robert Mener stand gestern wiederum wegen heffelben Bergehens vor der 93. Abtheilung des Schöffengerichts. Außerdem sollte er sich unbefugter Weise einen ärztlichen Titel beigelegt haben. Der Angeklagte gehört zu denjenigen Men­chen, welche sich für befähigt und berufen halten, der leidenden Menschheit durch ihre Heilmethode Hilfe zu bringen, selbst in folchen Fällen, wo die Wissenschaft vergebens eine Krankheit zu beben vermochte. Während er früher an seinem Schilde neben der Thür sich furzweg praktischer Arzt" genannt hat, änderte er es nach seiner ersten Verurtheilung derart um, daß er Das Wort pratt." ausstreichen und darüber das Wort Phys" schreiben ließ, welches eine Abkürzung von physiologischen Arzt bedeuten sollte. Der Beschuldigte schien aufs Höchste er­taunt, als ihm in der gestrigen Verhandlung flar gemacht wurde, daß auch diese Bezeichnung eine unerlaubte und ihm nicht zukommende sei. Um ihn der Kurpfufcherei zu überführen, wurden zwei Schußleute als angebliche Patienten zu ihm ge­chickt. Der Angeklagte gab beiden fertige Medikamente, dem einen eine Lösung von phosphorsaurem Ammoniak, dem an­deren dasselbe mit einem Zusatz von Kochfalz, sowie ein Pulver, das sich, nach der Analyse des Gerichtschemikers Dr. Bischoff, als geglühtes Eisenoxyd erwies. Es war hierdurch gegen die Verordnung verstoßen, wonach gemischte dürfen. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 100 M. und außerdem 2 Wochen Haft, der Gerichtshof beließ es bei einer Geldstrafe von 140 M., im Nichtzahlungsfalle zwei Wochen Haft.

valde bei

Der

bniß. Gr getauft Bericht

et's

on einem

Engellagte Alltags

nach dem

dies in nik, mit erfchienen

hen, dri

ine fleine

chte, legte ieber und

nik, ben

rauf dem

amen felt

, folgten

worauf

Gebet

r Ange

er burd

Beifpic

ihm als

mit den

cht genau

an, bai

und den

3 offenbar

Eine die Wildhändler berührende Frage beschäftigte gestern in eingehender Weise die sechste Berufungs - Straffammer des Landgerichts I . Die Wildhändlerin Frau M. hielt fich durch das Erkenntniß des Schöffengerichts, welches the wegen Feilhaltens einer aufgeblafenen Gans eine Geldstrafe von 5 M. auferlegt hatte, zu Unrecht verurtheilt und hatte deshalb Berufung eingelegt. Händler und Wild­händler sollen häufig häufig mageren und schlecht genährten Gänsen dadurch ein befferes Aussehen zu geben suchen, daß sie die Thiere nach der Schlachtung mittelst Einblasen durch die Buftröhre oder mit Benugung einer Federspule auf anderem Bege, mit Luft anfüllen. Die Marktpolizei- Verordnung ver­bietet ein derartiges Manöver. Am 6. Mai b. I ist in dem Stande der Angeklagten eine Gans beschlagnahmt worden, welche nach dem Gutachten des Thierarztes freie Luft der Bauchhöhle enthielt. Es lei dies besonders baran fenntlich, weil Luft, die auf mechanischem Wege The Innere der Gans gebracht morden, beim Drude nicht ins entweicht, sondern fich hin- und herschieben läßt. Im gestrigen Termine trat die Angeklagte einen Beweis dafür an, daß auch Luft, die sich auf natürlichem Wege im Innern der Gans entwickelt habe wie dies besonders dann vorkomme, wenn das Thier kurz vor der Schlachtung Waffer zu sich genommen dieselbe Eigenschaft besize, wie sie der Thierarzt der auf fünftlichem Wege hineingebrachten zufchreibe. Dies befundete ein Wildhändler, welcher in seinem Berufe ergraut ift. Ferner wies die Angeklagte nach, daß sie die Gans erst zehn Minuten vor der Beschlagnahme nebst anderen Gänsen von dem Engroshändler geliefert erhielt, und in der Markthalle weder Zeit noch Gelegenheit hatte, die erwähute Aufblasung borzunehmen. Der Gerichtshof verwarf aber trotzdem die Bes rufung. Ob die Luft auf natürlichem oder fünftlichem Wege in bie Gans gekommen, fönne unerledigt bleiben, der Angeklagten n Of mußte bei einiger Aufmerksamkeit auffallen, daß mit der Gans

gemacht

Wert

fprede

fei nid

eradica

veilnahme

religiofe

8 fand

evange

alfo eine

uchs und

gen

Бе

Sommer

Steinen

jen baz

läßlichen

gut ge Ling

bes

onen

ift

ten

bie

größten

ein auf

ät au

e es zur

chen b

gewiefen

Waffer

uchtigte

Kleefelt welde arauf

Becquerd

etwas nicht in Ordnung war, sie müßte sie zu näherer Unter­fuchung bei Seite legen, durfte fie aber unter feinen Umständen auf dem Verkaufstische feilhalten. Fahrlässigkeit liege also unter allen Umständen vor.

er- einen

Ala filler Sozius präsentirte sich der 20jährige Kommis Robert Walther aus Berlin gestern der Ferienstraffammer am Landgericht II. Es war der Sohn eines hiesigen Kaufmanns, der bei seinem Vater das Zigarrengeschäft erlernt hatte. Kaum 18 Jahre alt, hatte er mit einer bedeutend älteren Dame ein Liebesverhältniß angefnüpft und um es recht bequem zu haben, mußte er die Sache so zu schieben, daß sein Vater die betreffende Dame als Wirthschafterin in sein Haus nahm. Als aber der Vater das intime Verhältniß entdeckte, warf er die Wirth­schafterin zur Thür hinaus, der Sohn aber bekam eine Tracht Brügel und deshalb verließ er ebenfalls das elterliche Haus. Schon nach einigen Tagen fand er durch die Stellenver­mittlung des Vereins junger Raufleute beim Bigarrenhändler Nobain in Spandau Kondition. Es war am 18. Dezember 1886, als er das Engagement antrat. Robain betrieb eigent­lich ein Weingeschäft, baneben aber eine Filiale der Bigarren­fabrit von F. Ringewaldt in Nauen . Lediglich für diese Filiale brauchte er einen Kommis, dem die Führung derselben größtentheils allein oblag. Zum Zwed der Kontrole hatte der Inhaber die Einrichtung getroffen, daß jede, auch die kleinste Einnahme, in die Tageskaffe eingetragen werden mußte und mit dieser mußte alsdann die Ladenkaffe übereinstimmen. Bald machte Herr Robain aber die unangenehme Bemerkung, daß aus Der Ladenkaffe Beträge in größerer oder geringerer Höhe ver­schwanden. Die buchmäßige Tageseinnahme betrug oft mehr, als sich in der Ladenkaffe befand. Der Kommis suchte diese Defette mit großer Keckheit auf Frau Robain oder das Dienst­mädchen zu schieben, bis Herr Robain im Monat Juni 1887 endlich die Geduld verlor und den Kommis auferen lleber­stellte. Er revidirte die Ladenkasse und stellte einstimmung mit dem Buche feft. Alsdann legte er in sein Bylinderbureau, welches sich im offenen Nebenzimmer befand, 20 Mart und ließ wie zufällig den Schlüffel zum Pult auf dem Tische des Nebenzimmers liegen. Darauf fernte er sich, die Frau und das Dienstmädchen hatte er

tewiefen

gut be

en,

Die

als

Be

ter Um

äufigle

Eroden

Bewitter

, we

Flächen ung

Bt wer

noch

und

nger g

Schon

fei, fagte

die Probe

ent­

vorher aus dem Hause geschickt, damit Niemand außer dem Kommis Zutritt zur Laden- wie zur Hauptkasse haben sollte. Als er nach einer Stunde zurückkehrte, fehlten in Der Ladenkaffe 8, in der Hauptkasse 7 M. Nachdem ihm der Kommis selbst bestätigt hatte, daß Niemand anwesend gewesen er diesem den Diebstahl auf den Kopf zu. Nach

"

ziehe fich auf furze Zeit ins Privatleben zurück. Redner gab einige Proben des Jobbergeistes" der Rothschilds zum Beften und legte den Einfluß der Börse auf die Breffe dar. Seit 1872 befäßen die fleinsten Zeitungen einen Börsen- und Handelstheil, beim großen Krach seien alle Berliner Blätter, mit Ausnahme der sozialdemokratischen, durch Börfen- Annonsen gefchwollen gewefen. Bemerkungen im redaktionellen Theil würden noch besser bezahlt, das Publikum glaube, daß dieselben von der Redaktion herrührten. Manche Zeitungen feien direkt von Aftiengesellschaften gegründet. Alle Blätter reffortirten von der Börse. Die Börſfe fei tonangebend und mache die Politik in den Blättern. Redner ging dann dazu über, den Zusammenhang der Börse mit den Barlamenten zu beleuchten, betonte, daß die Gründungen 1870-1873 alle Parteien der Bourgeoisie erfaßt hätten und meinte, wenn man die lange Liste der Gründer mustere, so sehe man, in mie foloffaler Weise die Börse die Edelsten der Nation beeinflußt habe. Seit dem Krach habe sich zwar die Industrie wieder erholt, die Börse quelle wieder über, aber der Krach stehe wieder bevor, wie das Aeltesten Kollegium selbst zu befürchten scheine. Den Hauptgewinn trage bei Staatsaftionen, wie bei der Verftaatlichung der Eisenbahnen, die Börse davon. Bei Beurtheilung der Börse folle man fich Uebertreibungen hüten, der Giftbaum sei einfach aus dem privatfapitaliftifchen Syftem emporgewachsen, diefes Syftem fei aber schlecht. Die Börse sei das, was sie sei, durch diefes System geworden, sie beherrsche alles, sei der Staat. Der Staat sei seinem Haupttheil nach in den Händen der Börse, der Kulminationspunkt des privattapitalistischen Syftems, der Arbeiter habe von ihm wenig zu erwarten, der Staat merde nur so viel bewilligen, als er bewilligen fönne, ohne fich auf zuheben und die Kreise der Befißenden zu stören. Ohne Deflamationen solle der Arbeiter die Untersuchungen über die Börse rubig anhören und nur verlangen, daß der Erzeuger der Werthe auch der Besizer der Werthe werden solle.( Leb hafter Beifall.) In der Diskussion verlangte Herr Kutzbach zu miffen, ob auch einheimische Staatsmänner an Gründungen fich betheiligt hätten. Der Referent entgegnete, daß er über chinesische Staatsmänner folche Mittheilungen machen könnte. ( Heiterkeit.) Nach Erledigung des ersten Punktes der Tages­ordnung wurde Verschiedenes besprochen. Herr Kutzbach wünscht, daß die Stadtverordnetenwahlen auf die Tages­ordnung der nächsten Sigung gefeßt werden; Sess Curt Baate macht darauf aufmerksam, daß eine Be fprechung der Stadtverordnetenwahlen nach dem Vereins statut nur akademischen Charakter hätte. Dem Vorftande folle das weitere Vorgehen überlassen werden. Im Fragefaßten wurde die Frage: Ist Vogtherr Sozialdemokrat? vorgefunden und im verneinenden Sinne beantwortet, von einem Redner dabei die freireligiöse Angelegenheit wieder gestreift. Auf die Frage, ob bereits ein Reichstagskandidat aufgestellt ſei, erklärte der Vorsitzende, Herr Berndt, daß der Vorstand in der nächsten Sigung Stellung nehmen würde. Auf die Frage: Hat Fürst Bismard sich an Gründungen betheiligt? replizirte Herr Kug bach unter Heiterkeit der Versammlung, Bismard hat das Deutsche Reich gegründet. Der Vorsitzende regte zum Abonne­ment auf das Berliner Volksblatt" an, nahm auf die Ver fammlung im Elysium" Bezug und beklagte, daß Verleger und Redakteure daselbst nicht erschienen feien. Herr Baate er flärte, Verleger und Redakteure seien der Meinung gewefen, die Volksversammlung sei nicht der Ort gewesen, über solche Fragen zu verhandeln, viel besser sei es, in den vier Pfählen darüber zu sprechen. Die Einberufung der Versammlung sei auch aus ganz anderen Gründen erfolgt, der eigentliche Zwed sei auch von Herrn Kunert ausgesprochen worden. Man habe im Parteiinteresse gehandelt, wenn man nicht dort gesagt hätte, was man hätte sagen können. Die Sache werde anders geregelt werden. In der Debatte wurden Verlag und Re battion in Schuß genommen. Es sei nicht eine richtige Bolfa versammlung gewesen, die Abonnenten des Berliner Bolts­blatt" hätten die Versammlung nicht besuchen fönnen, weil die Annonze zur Versammlung erst am Morgen desselben Tages, an dem die Versammlung stattgefunden hätte, veröffentlicht worden sei. Die Versammlung hätte nicht den Zweck gehabt, bie Tendenzen des Berliner Voltsblatt" flarzulegen, fondern nur den, vor gewissen Personen auf dem Bauche zu rutschen und Personenfultus zu treiben. Herr Reichert meinte, die Ne baftion habe sich gefürchtet, Verlag und Redaktion hätten Rechenschaft ablegen müssen. Herr Baate erwiderte, er fürchte sich vor niemandem. Der Vorsitzende bestritt, daß man auf dem Bauche rutschen wolle. Als ein Vertrauensvotum für Baate beantragt wurde, mahnte Herr Baafe von der Annahme desselben ab, weil er nicht in denselben Fehler, wie andere, verfallen wolle, diefes Votum habe nicht auf der Tagesordnung geftanden, und solle nicht hinten herum herauskommen. Zum Schluß wurde mitgetheilt, daß das Böhmische Brauhaus" und das Elysium" ihre Lokale der Sozialdemokratie verschlossen hätten.

Verbrechen wider die Sittlichkeit. Aus Breslau wird berichtet: Am Sonnabend stand der stud. phil. und Rabbinatsamtstandidat Max Bernstein zum zweiten Male als Angeklagter vor der Straffammer; die gegen ihn erhobene An­flage lautete wiederum auf Verbrechen wider die Sittlichkeit." Während die erste Verhandlung mit gleichem Anklagethema öffentlich" ftattfand, beantragte jeßt der Vertreter der Antlage den Ausschluß der Oeffentlichkeit. Dem Antrage wurde seitens des Gerichtshofes entsprochen. Es blieben die Thüren fast zwei Stunden gefchloffen. Während dieser Zeit wurde der Angeklagte besonders über seinen Lebenslauf sehr ausführlich vernommen und dann der als medizinischer Sachverständiger geladene Gerichts­Physikus Professor Dr. Lesser betreffs des Geifteszustandes des Angeklagten gehört. Die Bresl. 3tg." erfährt, daß die Ver­tagung der Verhandlung beschlossen worden ist, weil auf An­trag des Staatsanwalts hinsichtlich des Geisteszustandes des Angeklagten ein Obergutachten des föniglichen Medizinal­Kollegiums erfordert werden soll. Inzwischen bleibt der Ange­flagte in Untersuchungshaft. Das früher gegen ihn erkannte Urtheil von 3 Monaten Gefängniß soll noch nicht die Rechts­fraft erlangt haben, weil seitens des Angeklagten die Revision beim Reichsgericht eingelegt worden ist. Für die letzte Ver­handlung waren fünf im Alter von 7-12 Jahren stehende Knaben als Zeugen geladen worden; dieselben schienen sämmt­lich dem mosaischen Glauben anzugehören.

Soziale Ueberlicht.

Der Streik der Berliner Kistenmacher dauert fort. Buzug ist fern zu halten. Etwaige Sendungen sind zu richten an H. Friese, Sorauerstraße 7, oder Dresdenerstraße 116 im Restaurant.

Versammlungen.

"

1909

der die

Eine gut besuchte Versammlung des Fachvereins der Schlosser fand, Montag, den 9. d. M. bei Heydrich's stalt Zum ersten Punkt der Tagesordnung hielt Herr Alwin Gerisch einen hochintereffanten, gemeinverständlichen Vor trag über Soldatenhandel im Mittelalter. Rauschenden Beifall und den wärmsten Dank der Versammlung erzielte der Re­ferent durch seinen sehr wahrheitsgetreuen Vortrag. Zur Neu­aufnahme melden sich 18 Kollegen. Punkt 3: Wahl eines Ver gnügungskomitees wurde nach längerer Debatte, in der haupt fächlich die Lokalfrage erörtert wurde, zurückgestellt. Insbesondere wurde hierbei die Philharmonie durchgenommen. Es soll darauf gedrungen werden, daß kein Arbeiter dies Lokal besucht, bis feine definitive Bekanntmachung Lokalfommission erschienen ist. Vielleicht kommen Inhaber des Lokals auch noch zur Befinnung und zur Einsicht, daß ihnen die Arbeiter doch mehr Nutzen bringen, als ihre Kaifer- Loge" für 16 000 M. Ferner wurde das neuerdings nicht mehr zu habende Elysium" genannt. Auch Sanssouci " wurde vom Vergnügen ausgefchloffen; da der Wirth noch großprogig 20 M. für Abhalten einer Ar­beiterversammlung verlangt. Unter Verschiedenes wurde zu nächst auf das nächsten Sonntag bei Feuerstein statt findende Familien- Kränzchen des Fachvereins hingewiesen, und ermahnt, fich zahlreich zu betheiligen. Billets sind zu haben bei sämmtlichen Vorstandsmitgliedern und einigen bekannteren Vereinsmitgliedern à Billet 30 Pfg. Ferner wurde die von der Deutfchen Metall- Arbeiter- Beitung" gebrachte Fabrif Ordnung der Glühlampen- Fabrif in Gellnhausen verlesen, die ein wahres Meisterstüc liberalen Fabrit- Prozenthums ist, sowohl betreffs der Behandlung, wie auch des Lohnes und der Strafen. Auch waren darin Verstöße gegen die§§ 115 und 124 der Gewerbeordnung zu finden, wie sich solche eben nur ein vom praktischen Christenthum und moderner Nächstenliebe durchbrungener Rapitalist leisten kann. Hieran schloß sich die Aufforderung und der Mahnruf, fleißig für den Verein zu agitiren, da nur er im Stande fei, dieser kapitalistischen Profit sucht und Geldgier einen Damm entgegen zu setzen. Durch eine stramme Organisation, mit einer aufgeklärten und ge schulten Maffe, tönne man die Anmaßungen der Kapitaliften fehr wohl in ihre Schranken weisen. Hierauf wurden noch einige Werkstätten refp. Fabriken fritisirt, unter anderm wurde ein bei der Firma Schäffer u. Walfer angestellter Meister bloss gestellt, der das Ausbeuten der Arbeiter so toll trieb, das selbst der Fabrikinspektor ihn zur bessern Bezahlung anhielt. Es fet hiermit besonders darauf hingewiesen. Nach Erledigurg einiger inneren Vereinsangelegenheiten und nach trefflicher Be­antwortung verschiedener Fragen wurde die Versammlung ge fchloffen. Der Arbeitsnachweis des Fachvereins befindet fich für den Süden Dresdenerstr. 116 bei Gründel, für den Norden. Anklamerstr. 49 bei Nürnberg .

Der sozialdemokratische Wahlverein des 5. Reichs­tags- Wahlkreises tagte Montag Abend im Victoria- Restau­rant, Münzstr. 11. Redakteur Turt Baate vom Berliner Voltsblatt hielt einen eingehenden Vortrag über Börsen­Voltsblatt" hielt einen eingehenden Vortrag über Börsen­schwindel" und bezeichnete die Kreirung von Staatsschulden und die Bildung von Aktiengesellschaften als die Urheber der modernen Börse. In diesen Spezialerscheinungen habe das öffentliche Leben mit der Börse seinen lebhaftesten Ausdruck ge­funden. Die Aftienunternehmungen seien die deutlichste Form dafür, daß der Rapitalgewinn nur auf Grund der Thatsache zu Stande fomme, daß die Arbeiter nicht den reellen Arbeits­gewinn erhielten und daß die Geldbefizer hohe Einnahmen er­zielten, ohne zu arbeiten. Das vereinigte Sapital hoffe auf diesem Wege den Konkurrenzkampf besser, als das kleine be stehen zu können. Redner untersuchte die Frage, ob die Börse im Spiegel, der ein wenig Hohlfpiegel fei, das öffent­liche Leben reflektire oder, mit seinen Worten zu reden, ob der Börsenschwindel von den mit dem Mantel der Moral bekleideten öffentlichen Inftitutionen sich unterscheide, geschäft jei noch ein solides Geschäft, das mit wirklichen Werthen und ging auf die Arten des Börsengeschäfts ein. Das Kaffa­arbeite, diese Seite des Börsengeschäfts repräsentire nur 10 pбt. aller Transaktionen, 90 pet. feien reine Termingeschäfte, welche ein Würfelspiel darstellten; wer die höheren Augen werfe, ge winne. Die Kleinen würden dabei von den Großen, den Fürften des Handels, verschluckt. Redner entwarf auf Grund der Darstellung von Otto Glagau eine Schilderung des Treibens an der Börse. Mit imaginären Werthen werde gespielt, die Börse sei im eigentlichen Sinne eine Erpropriations- Anstalt. Von der Spielhölle unterscheide sich die Börse dadurch, daß an diefer mehr, als man befize, zu verlieren sei, wo nichts sei, habe freilich der Kaiser sein Recht verloren, wer Pleite mache,