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Theater.

Berliner   Theater. Mit veränderter Beſegung einiger Rollen wurde am Montag im Berliner   Theater mit dem Schiller Laube'ichen Drama Demetrius" der Tag seines ein­jährigen Bestehens gefeiert." Und die Feier war würdig dieser Bühne, denn man fann wohl zugestehen, daß die Inszenirung bes Stückes ausgezeichnet zu nennen sei. Troßdem sich im Spiel einiger Darsteller manche Lücken zeigten, wurden diese fowie Herr Direktor Barnay wiederholt auf die Bühne ge­

ufen.

Frl. Baumgart als Marfa   verstand mit warmer Empfin dung, gepaart mit Hoheit und Würde im Spiel, die Gefühle Der unglücklichen Barin und Mutter, die ihren Sohn gern er­lennen möchte und es nicht vermag, wiederzugeben. Die Vertreterin der Apinia, Fräulein Seldburg, war zwar eine unendlich liebliche Erscheinung, doch fühlte man bei ihrem Spiel zu ſehr die Anfängerin heraus. Fräulein Hod spielte die wilde Bolin feurig und begeistert, nur ist ihre Aussprache bes fcharfen R oft recht unangenehm.- Die Rolle des Deme­trius vertrat Herr Basil; seine Erscheinung ist angenehm und auch sein Spiel warm und begeistert, nur in einzelnen Szenen schien daffelbe doch nicht ganz den Anforderungen gerecht zu werden. Vorzügliche Leistungen waren die der Herren Stahl als Schuisfy, Weiß als Kofafenhetman Komla und Krausned als Fürst Leo Sapicha.

Gerichts- Beitung.

Ein Rechtsanwalt auf der Anklagebank. Geftern hatte sich schon wieder ein hiefiger Anwalt, der beim Land­gericht Berlin   11 beschäftigte Rechtsanwalt Dr. L., vor dem iefigen Schöffengericht auf die Anklage der Beleidigung zu berantworten. Derselbe führte für einen hiesigen Fabrikanten einen Bivilprozeß, aus welchem sich ein Strafprozeß entwickelte. In dem legteren wurde auch ein Zeuge vernommen, welcher früher der Kompagnon des Fabrikanten war, nun aber gegen berselben abzuschwächen, erklärte der jegt angeklagte Rechts­anwalt, daß, nach seinen Informationen, der Zeuge nicht glaubwürdig fei, δα derfelbe Unredlichkeiten gegen feinen Chef schon begangen habe". Der Beuge Der Zeuge trachtete den Rechtsanwalt nicht für berechtigt, ihm in öffent­licher Gerichtsverhandlung einen derartig angeblich unberechtigten Vorwurf zu machen und erhob die Privatflage. Der Vers theidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Cohn I., machte da­gegegen geltend, daß sich derselbe innerhalb der Grenzen des 193 Str.-G.-B. gehalten, da es das Recht und die Pflicht Des Anwalts sei zu Gunsten seines Klienten die Glaubwürdig feit von Zeugen an der Hand der gegebenen Informationen anzugreifen. Der Gerichtshof, welcher sich aus den Handakten berzeugte, daß die Behauptung des Rechtsanwalas lebig­lich der ihm ertheilten Information entsprach, schloß ich den Ausführungen des Vertheidigers an indem

Hand den Wollenschläger beim Kragen pacie und ihm mit dem schweren Trageholz einen Hieb gegen die Stirn verfekte. Der Getroffene fiel fofort ohnmächtig zu Boden, der Angeklagte aber bereute fofort seine That, brachte den W. selbst zu einem Heilgehilfen, welcher einen Nothverband anlegte und geleitete den Verwundeten auch nach seiner Wohnung, wo er längere Beit bei ihm verweilte. W. verlor bald die Besinnung, wurde ins Bett gebracht und auf ärztliche Anordnung später ins Krantenhaus aeschafft. Dafelbst ist er, mie fich aus den Gut­achten der Sachverständigen Geh. Räthe Dr. Wolf und Dr. Long ergab, in furzer Frift infolge des erlittenen Schädel­bruches geftorben. Der Angeklagte gab seine Schuld offen zu, versicherte aber wiederholt, daß er die tiefste Neue darüber empfinde, durch den unglücklichen Schlag eine Frau und un­mündige Kinder ihres Ernährers beraubt zu haben. Auf über­einstimmenden Antrag des Staatsanwalts Werner   und des Vertheidigers Rechtsanwalts Wronker billigten die Ge schworenen dem Angeklagten mildernde Umstände zu und der Gerichtshof verurtheilte denselben zu zwei Jahren Ge­fängniß.

Bu einem kleinen Exzek kam es gestern bei einer vor berVi. Straffammer hiesigen Landgerichts 1geführten Verhandlung. Ein schon oftmals bestrafter Bettler Namens Hofmeister war vom Schöffengericht zu einer Haftstrafe und Ueberweisung an die Landespolizeibehörde bestraft worden. Er wurde von dem Gedanken, wieder einmal ins Arbeitshaus zu kommen, schwer beunruhigt und er suchte, durch Einlegung der Berufung von dieser Zugabe loszukommen. Da die Berufungskammer diesem Wunsch aber nicht erfüllen fonnte, gerieth der Angeklagte der maßen in Wuth, daß er seinen Pantoffel vom Fuße zog und gegen den Richtertisch schleuderte. Derselbe verfehlte aber fein Biel   und fiel vorher zu Boden. Der Erzedent wurde sofort von dem Gerichtsdiener aus dem Saal gebracht und der Ge­

richtshof war nachfichtig aenug, von der Verhängung einer Drd­nungsstrafe, welche der Staatsanwalt in Vorschlag brachte, Ab­stand zu nehmen.

Für Dienstmänner dürfte eine Entscheidung Intereffe sein, welche geſtern die 96. Abtheilung des Berliner  Schöffengerichts in der Straffache gegen den Dienstmann   Ernst Neumann   gefällt hat. Nach der Dienstmannsordnung müssen die Dienstmänner   Marken von allen Zarifpofi­tionen stets bei sich führen. Da in Berlin   die Positionen zu 10 und 15 Pfennig nur höchft selten zur Anwendung kom­men, so haben sich auch nur sehr wenige Dienstleute mit den entsprechenden Marken versehen, und der Angeklagte versichert glaubhaft, daß er von der Eristenz solcher Marken gar keine Ahnung gehabt habe. Er war daher bei der am 19. Juni c. durch den Polizeiwachtmeister Jeckström vorgenommenen Re­vision auch nicht im Befiz von Marken zu 10 und 15 Pf. und erhielt deshalb ein Strafmandat in Höhe von 3 M. Auf den eingelegten Widerspruch entschied der Gerichtshof, daß auch in Berlin   die Dienstmänner die qu. Marken stets bei sich führen müssen, und verurtheilte den Angeklagten zu 1 Mart event.

1 Tag Haft.

dem Angeklagten den Schuß des§ 193 Str.-G.-B. zu­billigte und denselben freisprach. Das Schöffengericht war der Meinung, daß ein Rechtsanwalt allerdings befugt sei, derartige keine Noth und seine Lage verbesserte sich noch, als er bei Dinge vorzubringen und daß diefelben zu Beleidigungen erst dann werden, wenn durch besondere Betonung oder aus der Sonstigen Art, in welcher die betr. Bemerkung gemacht wird, demselben vergriff. die Absicht der Beleidigung erkennbar ist.

fich

Eine That des Jähzorns, welche traurige Folgen nach gezogen hat, führte gestern den bis dahin gänzlich unbescholtenen Arbeiter Johann Sarnowski unter tödtlichem Aus­Schwurgerichts

gange

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der Anklage der Körperverlegung mit Landgericht Berlin I. Der Angeflagte arbeitete seit längerer

am

Leichtsinn und Verschwendungssucht haben wieder einmal einen jungen Menschen ins Unglück gestürzt. Der Kaufmann Richard Guterjahn hatte hier bei der Ausstellung für Unfallverhütung eine Stellung inne, welche ihm eine Summe von 5 M. an täglichen Diäten einbrachte. Er litt also einem hiesigen Baumeister H. eine Stellung annahm. Troß­dem hat er sich vom Gelde so verblenden lassen, daß er sich an Er hatte eines Tages für den Bau­meister einen Betrag von 500 Mart einzukaffiren und scheiterte die Gewissenhaftigkeit an dieser Summe des jungen Mannes. Derselbe erhob das Geld, unterschlug es aber, faufte fich eine goldene Uhr und Kette, sowie einen eleganten Anzug und stürmte zweck- und ziellos in die Welt hinaus. Ein Unfall brachte ihn aber bald wieder zurück. Als er auf einer Eisenbahnstation seinen Wagen auf furze Zeit verlassen hatte und wieder in denselben zurückkehrte, gewahrte er zu seinem Schrecken, daß sein Handtoffer, in welchem er den Rest des unterschlagenen Geldes in Höhe von 265 M. bewahrte, ihm ent­wendet worden war. Aller Mittel entblößt, mußte er sich der Behörde selbst stellen und die erste Straffammer, vor welcher er gestern stand, verurtheilte ihn zu 4 Monaten Ge­

eit schon in der Deft'schen Borzellanfabrik in der Schönhauser Allee   und zwar hatte er mit dem Arbeiter Wollenschläger an derfelben Form zu thun. Am 26. Juni hatte der Gastwirth, welcher den Fabritarbeitern Speise und Trant zu verabfolgen pflegt, Geburtstag und gab aus diesem Anlaß zwei Flaschen Rümmel zum Besten, welche von den Arbeitern schon in der Fühe genoffen wurden. Der Angeklagte, welcher ein leicht fängniß.

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erregbarer Mann ist, scheint etwas zu viel getrunken hat sich bald darauf zu einer welche er seitdem tief Kurz nach 9 Uhr mußte nämlich eine mehrere

Sandlung hinreißen lassen,

bebauert.

Der Vorwurf, eine Blutvergiftung herbeigeführt zu haben, wurde von dem praktischen Arzt Dr. S. dem Vor­gänger in der Behandlung des Patienten, Dr. R. gemacht. In­folge dessen wurde von der Familie des Kranken eine Straf­anzeige gegen den legtgenannten Arzt erstattet, daraufhin auch

Bentner schwere Retorte aus dem Ofen nach dem Loger ge= tragen werden, und es waren dazu 6 Arbeiter nothwendig, ein Verfahren eingeleitet und durch die gerichtlichen Sachver welche die Retorte auf drei sogenannten Tragehölzern fort­leppten, während ein siebenter Arbeiter darauf zu achten batte, daß die Retorte während des Tragens nicht aus ihrer Lage geschoben wurde. Da der leztgenannte Arbeiter in's Stolpern fam, fand doch eine Verschiebung statt und der An­geflagte gerieth mit der Hand unter die Retorte, so daß er Dieselbe nicht wieder frei bekam. Er rief deshalb dem Wollen­Schläger zu, durch Anheben seines Trageholzes ihm behilflich zu sein, erhielt darauf aber eine etwas schimpfliche Antwort, welche

C. Schmidt

aber weder in den Speisen, noch in den Getränken vor; fie muß also aus dem Salze, welches aus Natrium und Chlor zusammengesett ist, und aus anderen Chlor­verbindungen im Körper bereitet werden. fand im reinen Magensafte des Hundes 3%. Salzsäure So wie der Magensaft, enthält auch der Speichel auch die Thränen, das salzige Naß", enthalten Aus dem Angeführten geht hervor, daß das Kochsalz bedeutende Rolle im Haushalt des menschlichen Körpers

Dor.

Salz;

Rochfalz. eine

ständigen festgestellt, daß weder eine Blutvergiftung vorgelegen hat, noch die Anordnungen des Dr. R. unzweckmäßig gewesen find. Selbstverständlich verfügte daraufhin die Staatsanwalt­schaft Einstellung des Verfahrens. Nun strengte Dr. R. gegen Dr. S. eine Beleidigungsklage an; diefelbe wurde indeß von der 100. Abtheilung des Berliner   Schöffengerichts auf Kosten des Klägers zurückgewiesen, da der Angefchuldigte nur ein tadelndes Urtheil über die Leistungen des Klägers ausgesprochen habe und kein Moment für die Absicht zu beleidigen erbracht sei. Anders entschied jezt die fünfte Straffammer Landgerichts I

Meere ist äußerst verschieden. Die Ostsee   und das Schwarze Meer enthalten kaum einen Theil Salz auf hundert Theile Wasser, während das Mittelländische Meer bei Sizilien   etwa 5 pбt. birgt. Zu diesen kolossalen Salzmengen kommen noch die mächtigen Lager, wie etwa dasjenige von Staßfurt, welches eine bis jetzt ergründete Tiefe von 1035 Fuß besitzt. Daß diese Salzlager durch Verdunstung und Austrocknung von Meeren entstanden sind, dürfte nicht mehr bezweifelt es findet sich das Steinsalz immer werden, denn in Mulden und Becken und mit Stoffen vermengt, welche

auf die vom Kläger   eingelegte Beschwerde; sie erachtet den Dolus nicht für ausgeschlossen und eröffnete daher das Haupt­verfahren vor dem Schöffengericht, welches sich demnächst mit der Sache zu befaffen haben wird.

Einen unbezähmbaren Hang zur Hochstapelet hat die noch jugendliche Wilhelmine Grieb, welche sich gestern voc der ersten Straffammer hiesigen Landgerichts I wegen Dieb Stahls und Betruges zu verantworten hatte. Die gewandte Person, welche in näheren Beziehungen zu einem Lieutenant v. B. stand, hat sich mit Vorliebe für die Gattin desselben ausgegeben und unter diesem Namen nicht nur Zechpredereien verübt, sondern auch bei verschiedenen Kaufleuten und Jawe­lieren Waaren auf Kredit aenommen, ohne jemals an deren Bezahlung zu denken. In einem hiesigen Hotel hatte fie einen Angehörigen der sogenannten höheren Stände fennen gelernt und denselben durch ihr des Wesen dermaßen bestridt, daß derselbe einen besonderen Vorzug betrachtete, als ihm die junge Dame auf seine Bitten ihm das Vergnügen bereitete, mit ihm ein Souper einzunehmen. Als der junge Laffe betrunken war, benugte feine Partnerin die Gelegenheit, ihm ein Portemonnaie mit 400 M. Inhalt aus der Tasche zu entwenden; das z fällig bemerkte Fehlen des Portemonnaies brachte den Gast geber aber vollständigst zur Ernüchterung und er forgte dafür. daß das Mädchen direkt vom Champagnerkühler zur Polizei wache gebracht wurde. Der Gerichtshof verurtheilte dieselbe zu 9 Monaten Gefängniß.

gewinnen es als

Soziale Meberlicht.

Die Streikkommission der Berliner   Kistenmacher macht bekannt, daß der Streit noch nicht beendet, die Samm­lungen daher noch nicht einzustellen sind. Bewilligt haben noch nicht die Batent- Kiften- Fabrit- Aftien Gesellschaft Neue Jakobstraße 6, Mühlenstraße 8 und Fuhg, Lindenstraße 35.

Versammlungen.

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Eine große öffentliche Versammlung für alle in der Bekleidungsindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen war für den 16. d. M. Abends nach dem Schneider'schen Saale, Belforterstraße 15, einberufen worden. Die Versammlung, welche unter Vorsiz des Herrn Steinmar tagte, war äußerst rege besucht und in derselben das weiblichke Element überwiegend, zum mindeffen ebenfo start vertreter, wie das männliche und hätte das Lokal getroft noch ein gut Theil geräumiger sein können, so stark war der Zuspruch zur Versammmlung. Das zur Tagesordnung stehende Thema, über welches der Vorsitzende referirte. lautete: Ursachen und Wirkungen der Streifs". Wenn man die Nord­deutsche Allgemeine 3eitung", bas, Berliner Tageblatt" 2c. lese, so werde man darin jederzeit ausge führt finden, daß die Arbeiter nur aus Uebermuth streifen. Redner empfahl die Lektüre derjenigen Zeitungen, die das Interesse der Arbeiter vertreten, das Berliner Volks blatt" und die Volks- Tribüne". Gegenüber dem Steigen der Korn- und Viehpreise, der Wohnungsmiethen und der allgemeinen Vertheuerung aller Lebensbedürfnisse sei ein Steigen der Arbeitslöhne in feiner Weise zu verzeichnen. Troß der langen Arbeitszeit schließen die Arbeiter, speziell der Schneiderei, welche 14-16, ja 18 Stunden arbeiten, jederzeit mit einem Defizit ab. Die Tagesblätter hätten Tags zuvor erst die Notiz gebracht, daß ein obdachloser Schneider in's Waffer gefprungen sei. Aus Wolluft, meinte Redner, sei dies pemik gesprungen sei. nicht geschehen, sondern aus Hunger jedenfalls. Diese traurige Lage sei die Ursache, daß in eine Lohnbewegung ein getreten werden müsse zur Besserung der Lohn- und Arbeitsver hältnisse. Er ermahnte deshalb die Anwesenden und Abwesenden fich einer Organisation anzuschließen, um den unvermeidlichen Lohnkampf auch siegreich durchführen zu fönnen. Besonders an die Arbeiterinnen richtete Redner den dringenden Appell und ermahnte dieselben, Schulter an Schulter mit den Ar beitern zu kämpfen. Die Vortheile und den Nußen einer Orga nisation legte Redner sodann in längeren Ausführungen dar und bat, das Gehörte wohl zu beherzigen und sich zu orga nifiren, damit auch die Arbeiter und Arbeiterinnen der Be Kleidungsindustrie in die Lage fommen, sich eine menfchen würdige Eriftenz zu erringen.( Lebhafter Beifall.) An den Vortrag knüpfte sich eine sehr animirte Debatte, in melder von den verschiedenen Rednern die einschlägigen Verhältnisse in weitester Weise beleuchtet wurden. Dieselbe wurde in deffen zunächst unterbrochen durch eine Pause von 15 Minuten, um den Arbeitern Gelegenheit zu geben, sich dem Deut­schen Schneiderverband e" anzuschließen bezw. fich als Mitglied in denselben einzeichnen zu lassen. Die weiblichen gleichfalls Gelegenheit, sich als Mitglieder der Freien Theilnehmer der Versammlung fanden bei Frau Leuschner Vereinigung der Damen Mäntel- Schneider und Arbeiterinnen der Bekleidungs- Industrie aufnehmen zu lassen. Dem diesbezüglich an fie ergangenen Rufe leisteten Arbeiter wie auch Arbeiterinnen erfreulicher Weive zahlreich Folge, fodaß die Pause nochmals verlängert werden mußte, worauf die Debatte wieder eröffnet wurde. Was eine Organisation zu leisten im Stande sei, das, führte Herr Steinmar u. A. ferner aus, habe der Hamburger Schneider= streit gelehrt. Die dortigen Kollegen hätten einerseits nur durch den Deutschen Schneiderverband gefiegt, andererseits habe der Buzug während des Streifs nur 14 Mann be= tragen. Die Drganisation habe den Zweck, den Übers entgegenzutreten. griffen der Kapitalisten Diesbezüglich

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an's Herz gelegt, den foge= genannt) mehr die Spiße zu bieten, als bisher. Die Aus beutung der Hausindustrie wurde gleichfalls in lebhaften Farben

pielt: Fleischfresser benöthigen weniger davon, als Pflanzen- unzweifelhaft vom Meere abgelagert worden sind. Nicht wurden verschiedene traffe Fälle mitgetheilt. Besonders freffer, weil die pflanzlichen Nahrungsmittel, die man in selten trifft man im Salze Versteinerungen von verschiedenen nannten Meistern"( Fettböcke oder auch Kleiderschlächter größerer Menge genießt, an und für sich schon weniger als Tangarten und Fischen an. Fleisch Salz enthalten. Brot und Salz, Kartoffeln und Salz, Kartoffel und Hering sind praktische Busammstellungen, dem Verbrauch von Seife erkennen könne; mit demselben geschildert. Nicht allein, daß die Hausindustriellen schlechte bei denen der gesunde Verstand des Volkes das Richtige Rechte hätte er hinzufügen dürfen, daß der Stand der In- bezahlt werden, als die Werkstattarbeiter, so werden ihnen auch

getroffen hat.

einer

Es ist schwerverständlich, daß ein so wichtiges Nahrungs­

Liebig sagte, daß man den Kulturgrad eines Volkes an

dustrie sich nach dem Salzverbrauche messen läßt. Aus Koch­Jalz wird die Soda dargestellt, welche für die Glas- und Salze die Erzeugung des Chlorkalts( Bleicherei  ) und der

Je mehr sich die Menschheit zivilisirte, desto höher stieg das Salz im Ansehen, und der Kreis seiner Nüßlichkeit und Verwendbarkeit ist auch heute noch nicht abgeschlossen. Schon bei den alten Völkern galt Brot und Salz als Symbol

für gleiche Arbeiten ungleiche Löhne gezahlt. Besonders die Mäntelnäherinnen wären in den Konfektions- und Export­geschäften ein allgemeines Ausbeutunge objekt. Zur Beseitigung diefer Uebelstände wurde empfohlen gänzliche Beseitigung der Hausindustrie und dafür Einführung von Werkstattarbeit m gefunden Arbeitsräumen, Verkürzung der Arbeitszeit, Vet= bot der Sonntagsarbeit u. f. w. Die Hausindustriellen müßten vor allem in die Lohnbewegung hineingezogen werden, folle etwas Ersprießliches erreicht werden. Ferner wurde verlangt, daß die Arbeitgeber die verdienten Löhne des Sonnabends auszuzahlen haben, um den Arbeitern Gelegen

mittel schon in frühesten Beiten als geeignetes Steuerobjekt Seifenfabrikation unentbehrlich ist. Ferner hängt mit dem betrachtet wurde, aber die uns überkommenen Sagen und Legenben beweisen auch, daß das Volk selbst in den alten Salzsäure zusammen. Beiten nicht gern Steuern zahlte. Als einst König Lysimachos bas   am Meeresstrande von Troas   gewonnene und seit un­Dorbentlicher Beit frei von Jedermann bezogene Salz mit Abgabe belegte, ließen die Götter ihr salziges Geschenk Ronig feine Verordnung widerrief. Auch in Kiew   soll im Mittelalter ein Salzwunder geschehen sein, indem ein frommer Mönch Asche in Salz verwandelte, um die hohen Preise zu hintertreiben, welche durch das Einfuhrverbot künstlich erzeugt Brauch finden wir auch heute noch in Rußland   und im terinnen flar zu legen, um gleiche Löhne für beide Arbeiter

verschwinden und man konnte kein Salz gewinnen, bis der unserer leiblichen und geistigen Bedürfnisse. Dem Gaste heit zu geben, ihre Einkäufe zu besorgen, sofern sie dies_arge=

worden

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Brot und deutete damit an, daß der Fremdling über Gut und Blut seines Wirthes verfügen dürfe. Diesen edlen

Orient. Wenn der Herrscher eine Stadt betritt, so wird ihm Brot und Salz als Zeichen des Willkommens und der Ergebenheit entgegengetragen. Das ist ein schöner Brauch, von dem man gewiß nicht sagen kann, daß er des ,, attischen

Die Menschheit wird wohl nie an Salzmangel leiden, bie Meere enthalten im Durchschnitt etwa 3 Prozent reines Sala. Wenn man nur von der Oberfläche des großen Dzeans eine einen 3oll hohe Wasserschicht abdampfte, würde Salzes" entbehrt. man daraus mehr als zehn Billionen Kubitfuß Salz erhal ten, eine Menge, welche für die gesammte Menschheit auf Jahrtausende genügen würde. Der Salzgehalt der einzelnen

fichts der allgemeinen Preissteigerungen überhaupt noch ver möchten. Alle Redner waren redlich bestrebt, die Nothwendig teit eines Hand in Hand- Gehens von Arbeitern und Arbe

fategorien zu erringen. Durch eine geschloffene starte Organ fation würde dies fehr wohl zu erreichen fein. Man dürfe fich nicht mit der Aussicht auf ein glückliches Jenseits vertrösten lassen, sondern diese Glückseligkeit schon in diesem irdischen Jammerthale fordern. Da von Staatswegen nach dieser Richtung nichts gethan werde, so sei es Pflicht aller Arbeiter und Arbeiterinnen, sich einer Arbeiterorganisation ana schließen, um durch eigene Kraft ihre traurige Lage u verbessern. Herr Jeschonneď betonte besonders die Noth