feien,

Hufter von letterer Beid äftigung ganz auszuschließen. Von selbst verstehe sich die sorgfältigste Hygiene nach gedachter Rich­tung in Krankenhäusern, Gefängnissen, Waisenhäusern und ähn lichen Anstalten, auch in Eisenbahnwagen, Fabriken und Werk stätten und endlich sei durch eindringliche Belehrung weitester Kreise auch die private Sorge für geeignete Verhütungsmaß­regeln anzuregen. Wos die Uebertragung vom tuberkulösen Thiere aus betreffe, so werde eine strenge Zwangs- Fleischschau, Feststellung aller tuberkulös befundenen Thiere hinsichtlich ihrer Abstammung, thierärztliche Ueberwachung tuberkulös verdächtiger Stallungen, Vernichtung der tuberkulös befundenen Thiere und Scharfe ueberwachung des Milchhandels geeignet seien, die wünschenswerthen Wirkungen zu erzielen. Redner ver­tennt nicht die schweren Eingriffe folcher Maßregeln in das private Recht; wenn aber bei Cholera, Rinderpest und Reblausgefahr nicht minder einschneidende Maßregeln in Uebung feien, so werde man bei der schrecklichsten und ver heerenoften, aller Krankheiten nicht Bedenken tragen dürfen, Vorkehrungen zu treffen, um das Loos der bedrohten Mensch­heit selbst auf Rosten der freien Verfügung des Einzelnen besser zu gestalten. Es ergriffen noch drei Redner das Wort zu weiteren Ausführungen über den Gegenstand, nämlich Dett weiler, Cornet und Wy, alles drei bereits vielaenannte Namen. Dr. Dettweiler legte sein Taschenspuckgefäß vor, velches allgemein eingeführt werden sollte, um zu vermeiden, daß iuberkulöser Auswurf auf den Boden, in das Taschentuch oder dergl. gelangt, dort trocknet, dann verstäubt wird und so feine verderblichen Reime in die Lungen von Mensch und Thier trägt. Das Dettweiler'sche Spudgefäß bietet die Möglichkeit, den Auswurf so lange feucht und somit unschädlich zu erhalten, bis man ihn überhaupt beseitigen fann. Dr. Cornet- Reichen­hall, deffen Versuche die Gefährlichkeit des getrockneten Aus­murfes neuerdings überzeugend dargethan haben, sprach sich in ähnlichem Sinne aus, ebenso Wyß, welcher in deß noch näher auf das Verhältniß zwischen Mensch und Thier betr. der Tuber­fulose einging und namentlich darauf hinwies, wie stets die Häufigkeit von Tuberkulose  - Erkrankung bei Menschen und beim Rindvieh in derselben Gegend Hand in Hand geht."

rismus grenzenden Willfür und Habsucht solcher problematischen Vermittler abhängig sind. In diesem fonkreten Falle handelt es sich um einen solchen Agenten, der mit wahrhaft brutaler Dreiftigkeit arme Künstler durch die gemeingefährlichsten brief­Dreiftigkeit arme Künstler durch die gemeingefährlichsten brief­lichen Drohungen, namentlich aber dadurch, daß er, falls fie feinen Anträgen nicht Folge leisten sollten, ihre Eriftens voll ständig zu untergraben drohte, in die traurigite Lage gebracht. Eine entschlossene Ungarin, die sich durch die Manipulationen dieses edlen Agenten schließlich um eine Reihe guter Engage­ments gebracht fah, faßte fich endlich ein Herz und machte der Staatsanwaltschaft von der eigenartigen Geschäftspraxis An­zeige, und die genannte Behörde foll darin so viel Stoff zur Anklage gefunden haben, daß die Annahme berechtigt erscheint, es werde auf Grund dieser einen Affäre der Schleier, welcher über dem oftmals traurigen Künstlerloose schwebt, endlich ge­lüftet und viele Krebsschäden endgiltig beseitigt werden.

der Asphalt bezogen werde, und daß die Verwaltung, wie fid mehr und mehr herausfelle, hierbei in Bezug auf Preis, Unter­baliung und sonstige Bedingungen in die Hände des Unter nebmers gerathe(!); es sei eben nicht möglich, das Sub­missions- Verfahren, welches sonst überall zur Anwendung ge lange, hier eintreten zu laffen. Die in Berlin   abgeschloffenen Berträge verpflichten gegen besonderen Entgelt den Unternehmer zu einer Unterhaltung des Asphalipflasters auf die Dauer von 20 Jahren. Da jährlich über 80 000 qm neues Asphaltpflafter heraestellt werden, so verlängert fich dadurch das Bertrans verhältniß und die Rautionen schwellen außerordentlich und ohne Ende an. Beide Umstände mochen schließlich einer ein zelnen Person es unmöglich, im Vertrage zu bleiben, und is treten demgemäß Banken an Stelle der Einzelunternehmer. Das Alles seien Dinge, vor denen eine Verwaltung sich hüten müsse. Es mag betont werden, daß man vor zugsweise in Anbetracht dieses Hobrecht'fchen Gutachtens in Magdeburg   das Asphalt pflaster abgelehnt und der Herstellung eines prismatischen Steinpflasters mit Betonunter I age, welches sich bei einer Fläche von 2913 qm auf 19,22 Mart pro Quadratmeter stellt, den Vorzug gegeben hat.

Am 1. Oktober tritt das Gesez, betreffend den Verkehr mit blei und zinkhaltigen Gegenständen in Kraft. Zwei Bestimmungen desselben sind besonders für das Schankgewerbe von Wichtigkeit. Einmal das Verbot, Aur Herstellung von Druckvorrichtungen zum Ausschank von Bier Metalllegierungen mit mehr als 1 Proz. Bleigehalt zu gebrauchen und derartige unvorschriftsmäßige Drudvorrichtungen gewerblich zu verwenden. Es sei hier erwähnt, daß diese Be­ftimmung sich nur auf Druckvorrichtungen zum Ausschank von Bier, nicht auf die verschiedenen Bierdruckvorrichtungen in Brauereien überhaupt bezieht. Ferner ist unter dem Worte Herstellung" zugleich immer Reparatur mit zu verstehen. So­dann ist die Bestimmung des§ 1 Absaz 1 und 2 von Wich­tigkeit, indem sie das Verbot der Herstellung von Deckeln an Bierfeideln mit einschließt, welche diesen Bestimmungen zu­widerlaufen. Dieser Punkt aab zu mehrfachen Mißverständ­niffen und Unflarheiten betreffs der Zugehörigkeit der Deckel­Bierseidel zu den im Gesez erwähnten Gefäßen Anlaß, und erst nach einigen Schwierigkeiten gelang es, von maßgeben der Stelle eine flare Auslegung zu erhalten. Desgleichen sprach fich der Regierungskommiffar in demselben Sinne auf ver schiedene Petitionen, wie die des Verbandes bayerischer Gast mirthe zu Nürnberg   hin, über diese die Bierseidel betreffende Bestimmung aus. Während die Herstellung solcher vorschrifts­widrigen Bierfeidel verboten ist, ist die weitere Verwendung derselben in den Schantbetrieben gestattet, bis dieselben auf­gebraucht sind, wobei jedoch zu beachten ist, daß jede Repa­ratur eines derartigen defekt gewordenen Bierfeidels als Her verboten ist.

Das plötzliche Verschwinden eines hiesigen Rechts­anwalts macht in den Kreisen seiner Berufsgenossen viel von fich reden. Am Montag hatte der Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Flüchtigen alles Werthvolle versiegelt, da der Betreffende unter Hinterlaffung sehr beträchtlicher Schulden aus Berlin   verschwunden ist.

Bum Doppelmord in der Frankfurter Allee  . Von dem in Haft befindlichen Klaufin theilt ein Berichterstatter mit, daß er zahlreiche Vorftrafen, darunter auch eine Buchthausstrafe von einem Jahre erlitten habe. Vollkommen aufgehellt scheint die Affäre noch lange nicht zu sein. Am allerwenigsten zu dieser Aufhellung tragen die Reporterphantafien bei, die üppig in's Kraut schießen. Mancher dieser Herren schildert die Erstellung im gefeßlichen Sinne des Wortes gilt und demnach mordung mit allen Details so lebhaft, als sei er selber dabei gewesen. Wie dunkel die Geschichte noch ist, geht aus der amtlichen Feststellung hervor, daß am Freitag Nachmittag ein Mann bei Frau Vaneß gewesen, welchen diefelbe den Nachbarn gegenüber als Landsmann" bezeichnete, und mit welchem zusammen die Ermordete eine größere Quantität Bier getrunken und an welchem Gelage auch Klausin Theil Im Interesse der. Untersuchung genommen. wäre es sehr wünschenswerth, wenn der Un­bekannte sich als 3euge bei dem Untersuchungsrichter Albrecht melden würde. Wir halten es für unwahr­scheinlich, daß dieser Unbekannte sich freiwillig melden wird. Ein recht sonderbarer Herr scheint übrigens der Besizer des Hauses, in dem der Mord vor sich gegangen ist, ein Herr Fuchs, zu sein. Diefer Herr belästigt nämlich die Blätter mit Berichtigungen, in denen er sich gegen den Ausbruck Mieths­faferne", der auf sein Haus angewandt worden ist, verwahrt. Auch theilt er mit, daß nur drei Schlafburschen" in dem Hause einlogirt wären. Der Herr scheint es für eine Schande zu halten, an arme Leute Wohnungen zu vermiethen.

Der Zirkus Busch am Friedrich Karlufer wurde vor­gestern mit großer Pracht, aber nicht ohne einen störenden Unfall eröffnet. Wir sind keine besonderen Verehrer mensch­licher Bliederverrenkungskunst und auch der feudale Duft des Pferdeftalles läßt uns ziemlich falt. Troßdem muß man fagen, daß die Künstler, was Reiten, Voltigiren, Jongliren u. f. w. u. f. w. betrifft, das Menschenmöglichste leisteten. Der Besizer des Zirkus und seine Gattin riiten zwei prachtvolle englische  Pferde in der hohen Schule vor, welche Kunst bekanntlich Jedem, der Pferdeverstand" befißt, immer die höchste Achtung ab­nöthigt. Ferner führte Herr Busch als Glanznummer 21 Hengste vor, eine Leistung, die allerdings entschieden Bewunderung her­vorruft. Andere Damen und Herren zeigten, zu welchen uner­hörten Kraftleistungen der menschliche Körper bei richtigem " Training  " herangebildet werden kann. Offen gestanden- uns gefallen immer noch die Klowns am besten und wir be= figen findliches Gemüth genug, um auch über die grotesken Albernheiten einmal lachen zu fönnen. Und das Schönste am Zirkus ist entschieden die Gallerie: die Wize, die diese urwüchsigen Mitspieler dort oben reißen, sind uns häufig viel lieber als die frampfhaften Anstrengungen irgend eines Trapez­künstlers, der sich redliche Mühe giebt, sich doch einmal bei paffen der Gelegenheit das Genick zu brechen.

Fata morgana. Infolge der jezigen eigenthümlichen Luftverhältnisse fann man das herrliche Naturschauspiel der so­genannten Luftfpiegelung"-Fata morgana"

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Der Begriff des Betriebsunfalles, welcher als Vor auslegung für den Bezug der Rente auf Grund des Untal versicherungsgefeßes dient, ist nach den neueren Entscheidungen des Reichsversicherungsamtes in einer ganz bestimmten Rich tung entwickelt worden. Bisher wurde gewöhnlich angenommen, daß Unfälle, welche den Arbeiter auf dem Wege zur und von der Arbeitsstätte betreffen, nicht als Betriebsunfälle" zu achten find; allein von diesem Grundfage sind neuerdings mehrere beachter swerthe Ausnahmen gemacht worden. E wurde einem Drönir. Techniker die Unfall- Entschädigung zuge sprochen, welder auf einem Velosiped zur Arbeitsstelle fub und auf der Fahrt, die er von dem Geschäftshause aus au Geheiß des Unternehmens vornahm, verunglückte. In die Falle hatte der Betreffende aus Veranlassung und im Interche des Betriebes und im Auftrage feines Arbeitgebers die Fahrt vorgenommen, auf der ihn der Unfall traf und unter diesen Umständen sei der lettere als ein Betriebsunfall anzusehen. In gleicher Weise wurde ein anderer Techniker, welcher burd einen Sprung aus dem Schlitten sich verlegt hatte, deffen Pferde durchgegangen waren, für entfchädigungsberechtigt erklärt, da den Weg im Auftrage des Prinzipals machte. Ein Flößer, der die Müße seines Kameraden aus dem Waffer holen wollie und dabei ertrant, wurde als im Betriebe verunglüd erachtet. Die sehr beachtenswerthen und zutreffenden Entscheidungsgründe haben wir bereits früher mitge theilt. Durch einen Wurf mit einem Stüd Hols welchen ein beim Kaffeetrinken in einer Wärter bude befindlider Arbeiter anscheinend auc Uebermuth that, wurde einer feiner Mitarbeiter verlegt. Das Reichsversicherungsamt geht von Anficht ans, das Gefeß habe die Arbeiter auch jenigen Gefahren sicher stellen wollen, die der Verkehr zah reicher Personen auf einer Betriebsstätte in Verbindung m muthwilligem oder fahrlässigem Handeln einzelner Arbeits genossen im Gefolge habe. Auch Unfälle durch Blitzschlag, die im Angemeinen nicht als Betriebsunfälle gelten, fönnen durd die begleitenden Umstände diesen Charakter erhalten. Ein Mühlergehilfe war, nachdem er die Mühle beigedreht hatte vom Blige erschlagen worden. Er stand, als er vom Be getroffen wurde, faft unmittelbar unter einer herabbängender, zum Aufziehen der Säcke dienenden eisernen Kette. Die Müble lag auf einer Erhöhung 270 Meter vom nächsten Gebäude entfernt. In der Nähe der Mühle stehen keine Bäume, nu an der 48 Meter entfernten Landstraße find junge, 7 Meter hohe Bäume angepflanzt. Butreffend führt die Entscheidung des Reichsversicherungsamtes in diesem Falle aus: Es i ein Erfahrungssaß, der auch durch das eingeforderte wiffens fchaftliche Gutachten und durch die Ergebnisse der Blitzschlag statistik bestätigt wird, daß einzelne hohe Gegenstände( Kird thürme,   Windmühlen, Bäume 2c.) sehr erhöhter Blizgefahr unterliegen und somit auch die in der unmittelbaren Nähe folcher Gegenstände fich aufhaltende Personen gefährdet sind. Diefe Gefährdung wurde im vorliegenden Falle noch erhöht durch den Umstand, daß der aufgerichtete Flügel der Mühle in Verbindung mit der herabhängenden Rette Anziehungspunkt und eine besonders geeignete Leitung für den Blikstrahl darbot, der dann auch dieser Zeitung gefolgt i Der Verunglückte hatte seinen Standpunkt im unmittelbaren Anschluß an eine Betriebshandlung Anschluß an eine Betriebshandlung dem Beidrehen de Mühle eingenommen und befand sich zu jederzeitigem he triebsmäßigen Eingreifen in Bereitschaft, ist also bei dem B triebe einer durch den Betrieb bedingten Gefahr erlegen. Leider haben sich in der Presse sowohl wie im Parlament Stimmen bemerkbar gemacht, denen diese Entwickelung der Unfallversicherung nicht genehm ist, und denen eine Reform nach rückwärts sehr erwünscht wäre, während doch bei der Be rathung des Gefeßes mit Recht fehr richtig darauf hingewiesen wurde, daß sämmtliche bei Unfällen Verunglückte ohne Unter fchied Entschädiung zu verlangen berechtigt sein müffen. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht.

Die Flucht Savine's macht fortgesezt von fich reden; die Annahme ist irrig, daß die   Berliner Kriminalpolizei nicht nach Spuren, wohin sich der Flüchtling gewandt haben könne, recherchirt. Es ist gestern ein Brief aufgefangen worden, der unter einer Deckadresse an Frau Meyer fort, der zurückge­bliebenen Geliebten Savine's, aus   Breslau hier eingegangen ist. Man vermuthet aber hierbei, daß es sich um einen fingirten Brief handelt, dessen Absendung erfolgte, um die Spuren des Flüchtigen zu verwischen. Der geriebene Abenteurer scheint es verstanden zu haben, die Zeit, welche seit jener Flucht ver­floffen ist, auszunuzen und dürfte jegt, wenn er, wie ficher angenommen wird, mit Geld versehen war, die Grenzen des preußischen Staatsgebietes bereits überschritten haben. Die hierher zurückgekehrter. Transporteure erzählen übrigens noch, baß die Flucht Savine's aus dem Wagen wohl bemerkt wor­den ist. Als man aber die Nothleine ziehen wollte, war die­felbe durchschnitten. Da Savine fein Meffer bei sich hatte, will man vermuthen, daß sich Helfershelfer im Zuge befunden haben. Mit diesen Kombinationen scheint man indessen über bas Ziel hinaus zu gehen.

gewöhnlich nur Seeschiffer durch Hervorzauberung von herr­lichen Infellandschaften, entgegenkommenden Schiffen 2c. irritirt, innerhalb der Mauern   Berlins an sonnigen Morgen beobachten. Wer z. B. gestern früh zwischen 7 und 8 Uhr von der Behren Straße her die Markgrafenstraße in der Richtung nach Süden hinabschritt, konnte diese wirklich imposante Erscheinung in dem umfangreichen, dichten Telephonneze auf dem Hause Krausen­straße und Markgrafenstraßen- Ede vollkommen deutlich beobachten. Durch Straßenreiniger darauf aufmerksam gemacht, sah der Gewährsmann des B. T.", dem wir diese Nachricht ent­nehmen, in dem Nez ein vollkommenes Bild der Sonne mit ähnlich dem intensivem Lichte, von dem links und rechts Schweife eines Kometen in den Farben des Regenbogens erscheinende Lichtteçel, mit den Spigen nach Osten und Westen gerichtet, fich abzweigten.

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Wegen versuchten Kindesmordes wurde am Diens­tag Nachmittag em junges Mädchen, und zwar die 18 Jahre alte Augufte Baltowsta aus Piriz bei   Bentschen gebürtig, vers haftet und in Untersuchung gesteckt. Das junge Mädchen war erst fürzlich nach   Berlin gekommen und hatte fich als Dienstmäd­chen bei einem in der Köpnickerstraße wohnenden Arzt ver­miethet. Da nun aber die P. fortwährend kränkelte, so gelang es dem Arzte auf fein eindringliches Fragen nach der Ursache des Leidens das Mädchen zu einem Gefiändniß zu bewegen. Die P. theilte dem Arzte mit, daß sie erst vor einiger Zeit, als sie sich noch in ihrer Heimath befand, einem Knaben das Leben geschenkt habe, und da sie das Kind nicht ernähren konnte, habe fie es, nur mit einem Hemdchen bekleidet, auf ein freies Feld gelegt, in der Meinung, der Tod werde recht bald bei dem erst 14 Tage alten Rinde eintreten. Indessen hätten aber Ar beiter, die auf dem betreffenden Felde arbeiteten, das Kind ge­funden und es der dortigen Behörde übergeben, die nun selbst­verständlich nach der Mutter geforscht habe. Um sich diesen Nachforschungen zu entziehen, fei fie aus Furcht vor Strafe nach   Berlin gereift. Nach dieser Aussage sah sich der Arzt ge­nöthigt, die Sache der Revierpolizei anzuzeigen, worauf hin die P. in Haft genommen wurde, da sich auf eine Anfrage bei der Heimathsbehörde die Mittheilung bestätigte.

Die Sprachmaschine des Herrn Posdh bespricht ein Artikel der Spener'schen Zeitung" vom 13. September 1828 also: Schon   Kempelen, der Erfinder der berühmten Sprach maschine, hatte zu Ende des vorigen Jahrhunderts eine Sprach­maschine fonftruirt, der es jedoch noch an Manchem gebrach, um einzelne Silben zu deutlichen Wörtern aneinander zu reihen. Er hatte indessen, höchft finnreich, den Weg vorgezeichnet, den Sprach- Apparat des Mundes mechanisch nachzubilden, und es bedurfte nur eines umsichtigen und geschickten Mechanikers, um den Apparat zur möglichen Vollkommenheit zu bringen. Indem Herr Posch, als verdienstvoller Modelleur hinreichend befannt, fich dieser Arbeit unterzog, war man berechtigt, auf ein ge­lungenes Resultat hinzusehen. So überrascht diese Maschine denn wirklich durch die Deutlichkeit der Aussprache, ja, es fönnte Einem unheimlich zu Muthe werden, wenn man, ihrer unbewußt, fie zum Aussprechen ominöfer Wörter, auf unbe wußte Weise, in Bewegung feßte... Nur noch ein Schritt ist nöthig, um fie unserem Sprachorgane ganz gleich zu machen. Es fehlen ihr nämlich noch die Konsonanten g, t, t, deren Mangel das Wort undeutlich macht, wenn sie es besonders charakterisiren sollen... Sie ist nicht groß, etwa 2 Fuß lang, 9 Boll breit und 9 Boll hoch, und befindet sich gegenwärtig im Besitz des Uhrmachers Herrn Lieder, der sie zu einem Automat umzufchaffen gedenkt.

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Auf der Artilleriewerkstatt in   Spandau war dem Arbeiter Böttcher bei der Arbeit ein Stück glühendes Even ins Auge gepflogen. Der Verlegte hat in die Klinik des Dr. Hirschberg in   Berlin überführt werden müssen und dort ist ihm jeßt das Auge herausgenommen worden.

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Der des Doppelmordes verdächtige Schneider Klaufin ist gestern in aller Frühe in Begleitung zweier Trans porteure auf dem Bahnhof Alexanderplat hier angekommen und sofort nach dem Untersuchungsgefängniß transportert wor den, woselbst er seine Kleidung mit der Gefangenen- Kleidung vertauschen mußte. Infolge einer falschen Nachricht hatte fich gegen 10 Uhr ein ziemlich zahlreiches Bublifum auf dem Bahn hofe Friedrichstraße angesammelt, welches der Meinung war, daß der Festgenommene um diefe Zeit dort eintreffen würde Klaufin war aber um diese Zeit bereits in   Moabit as gelangt. Er ist ein hoch gewachsener, schlanker, aber boch fräftig ausfehender Mann mit kleinem Schnurrbart und blondem, in der Mitte gescheitelten Haupthaar. Gegen 11 wurde Klaufin aus seiner Belle dem Untersuchungsrichter, Affeffor Albrecht, zu seinem ersten Verhör vorgeführt. Er schien fehr befangen zu sein, als er sich der Thür des Richters näherte und schlug vor dem ziemlich zahlreich angesammelten Publikum scheu die Augen nieder. Das Verhör war ein sehr eingehen des und dauerte fast drei Stunden. Aeußerem Vernehmen nach hat Klaufin die That keineswegs zugestanden, behauptet vielmehr seine volle Unschuld und sucht die Sache so darzu stellen, als ob ein ihm fremder, schwarzer Herr an dem ver hängnißoollen Sonnabend bei der Frau Vaneß zum Besuch e schienen sei und er gewissermaßen aus Diskretion das Feld ge räumt habe. Auch über die Mittel zur Begleichung feiner Schulden macht er Angaben, die geprüft werden müffen. Einer der gefährlichsten Einbrecher   Berlins ift an Montag Abend in der Person des Schloffers Wilte auf frifcher That überrascht und dingfest gemacht worden. Bei feiner Durchsuchung fand man, dem B. T." zufolge, nicht meniger als fiebenunddreißig gut gearbeitete Nachschlüffel und Dietrich sowie anderes Diebeshandwerkzeug. Auch ein mit sechs scharfe Patronen geladener Revolver wurde dem Verhafteten abge nommen, ein Beweis, daß der verwegene Einbrecher eben auf Alles vorbereitet war.

Ueber die Bewährung des Asphaltpflasters in Städten hatte die städtische Baudeputation in   Magdeburg die städtischen Verwaltungen von   Berlin,   Leipzig und   München um Auskunft ersucht. Das soeben veröffentlichte Ergebniß dieser Anfragen dürfte auch für weitere Kreise von höchstem Intereffe fein. Es geht aus demselben hervor, daß sich Asphaltpflaster im Allgemeinen beffer als Holz zu bewähren scheint, wiewohl die unvermeidliche Glätte zu den gewichtigsten Bedenken Ver­anlaffung giebt. Was die Kosten des Asphaltpflasters im Ver­gleich mit demjenigen eines guten Graniwürfelpflasters mit Fugenausguß betrifft, so belaufen sich nach den erhobenen bei Ermittelungen diese Kosten einem Asphaltpflaster für den Quadratmeter in 20 Jahren in 20 Jahren auf 35,50 M., auf in 50 Jahren 64,50 M., bei einem Granit pflaster in 25 Jahren auf 21,50 M., in fünfzig Jahren auf 30,50 M., in 75 Jahren auf 35 M. und in 100 Jahren auf 38 M. Speziell in   Berlin stellt sich der Quadrat­meter Steinpflaster mit mit gewalter Sttesbettung und Fugen­guß für Steinpflaster 1. Klaffe auf 24 M., 2. Klasse 20 M., 3. Klaffe 18 M. Die   Leipziger Straßenbauverwaltung urtheilt günstig über das Asphaltpflaster und lobt besonders die Rein­haltung der Straßen. Dieses Lob deckt sich aber nicht mit den in   München gemachten Beobachtungen(!), nach welchen sich bei tegenwetter auf der Asphaltbahn eine schlammige Maffe bildet, während der   Leipziger Bericht ein leichtes und voll­ständiges Ablaufen der Regenwässer in die Straßenkanäle be­tont. Auch deutet die von den   Dresdener Weißwaaren­händlern und ähnlichen Geschäftsinhabern erhobene Klage über bie Staubentwidelung auf den Asphaltstraßen(!) darauf hin, daß die Reinhaltung der Straßen von Staub selbst bei forg­famer Wartung zu wünschen übrig läßt. Außer Zweifel steht famer Wartung zu wünschen übrig läßt. Außer Zweifel steht es nur, daß eine Asphaltbahn einem gewöhnlichen Stein­pflaster, welches nicht aus prismatischen Steinen mit Fugen­ausguß auf Betonunterlage besteht, in Bezug auf Reinlichfeit überlegen ist. Die Auslassungen des   Berliner Stadtbau­raths Hobrecht seinen darauf hinzudeuten, daß in   Berlin ein abschließen des Urtheil über die Bewährung der Asphalt­fraßen noch nicht stattgefunden hat. Der Leipziger Tiefbauverwaltung gegenüber hat sich fich Herr Hobrecht dahin geäußert, daß das Asphaltpflaster an sich im allgemeinen beliebt ist(?) und technische Bedenten gegen dasselbe kaum er­hoben werden können(?). Der Uebelstand liege nur darin, daß es bis jetzt eigentlich nur zwei Quellen gebe, aus denen

Ein Skandalprozek, der namentlich die Welt der Spezialitäten- Theater interessiren dürfte, steht, wie man uns von gut unterrichteter Seite mittheilt, demnächst in Aussicht. Derfelbe wird namentlich sehr interessante Enthüllungen darüber zu Tage fördern, wie traurig oftmals das Loos derjenigen Artisten" ist, die, weil nicht ersten Ranges", gewiffenlosen Agenten in die Hände fallen und nun gleich den ehemaligen schwarzen Sklaven   Amerikas ganz und gar von der an Terro­

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Die beiden entführten Beduinen Ibrahim und Hamil haben sich wohlbehalten wieder in der" Flora" eingefunden. Bei ihrer Ankunft gelang es, zwei Männer, welche die Beduine in einem gefchloffenen Wagen anbrachten und sie an der Gartens mauer abfeßen wollten, dingfest zu machen und zur Wache bringen. Die Verhafteten legitimirten sich nach längerem

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