Sammeln von Geldbeiträgen sehr bemei fbar gemacht und sei Mitglied des sozialdemokratischen Wahlvereins. Als der Ver theidiger, Rechtsanwalt Arthur Stadthagen , in dieser Beziehung Fragen an den Zeugen richtete, leitete dieser eine Antwort u. a. mit den Worten ein: Wie Sie doch wissen müssen, Herr Rechtsanwalt..." Werth. Ich beantrage daß der Gerichtshof dem Zeugen untersagt, mich durch irgend eine derartige Wendung zu beleidigen. Präs.: Der Ge richtshof hat sich damit nicht zu befassen, sondern der Vorfißende.
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Verth.: Dann appellire ich an den Vorfizenden. Ich bin nicht dazu hier, um mich von jedem beliebigen Polizeibeamten beleidigen zu laffen! Vorf.: Von irgend einer Beleidigung hat der Gerichtshof Nichts gehört. Es ist nicht recht einzufehen, warum gerade dieser Vertheidiger fast jedesmal, wenn er eine Sache vertritt, so erregte Szenen veranlaßt. Damit ist die Sache wohl abgethan. Staatsanwalt Krobitsch: Ich bin nicht dieser Meinung. Der Rechtsanwalt Stadthagen hat hier ohne allen Grund in öffentlicher Sigung einen Beamten, dessen Beruf schwer genug ist, beschuldigt, ihn beleidigt zu haben. Das ist eine Ungebühr, wofür ich eine Ordnungsstrafe von 50 M. beantrage. Verth.; Und ich bean= trage, den Staatsanwalt wegen Üngebühr in eine Ordnungsstrafe von 100 M. zu nehmen, denn es ist eine Ungebühr, daß er ohne allen Grund solchen Antrag gegen mich stellt. Vors.: Der Vors.: Der Bertheidiger weiß doch sicher, daß der Gerichtshof aar nicht in der Lage ist, einem solchen Antrage stattzugeben. Wenn dem Bertheidiger jede Art und Weise fehlt, vor Gericht zu verkehren, dann sollte er es nicht thun. Berth: Ich beantrage, meinen Antrag und die ligte Aeußerung des Vorsitzenden, Landgerichtsdirektors Brausewetter, zu Protokoll zu geben. Vorf.: Das werden wir nicht thun, denn der Vertheidiger muß doch wissen, daß wir nur sachliche Anträge zu Protokoll zu geben haben. Verth.: Dann beschwere ich mich über den Vorsitzenden bei dem Gerichtshofe und bitte dazu um δας Wort. Vors.: Ich gebe Ihnen das Wort nicht. Verth.: Dann beantrage ich, zu Protokoll zu geben, daß mir das Wort abgeschnitten worden ist, und bitte um Gerichtsbeschluß darüber.
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Der Gerichtshof lehnte die Anträge auf Protokollirung ab, legte dem Rechtsanwalt Stadthagen wegen Ungebühr eine Ordnungsstrafe von 50 Mart auf und entzog ihm das direkte Fragerecht. Der Vertheidiger überreichte dann eine Reihe von schriftlichen Anträgen, die fich auf diesen Zwischenfall bezogen, der Gerichtsvorsitzende lehnte deren Annahme aber ab und gab anheim, dieselben mündlich vorzubringen. Berth.: Dann lege ich sie auf diesen Schreibtisch nieder. Damit war der Zwischenfall erledigt. In der Sache selbst beantragte der Staatsanwalt das Schuldig über sämmtliche Angeklagte. Dieselben würden fich bei ihrer Verurtheilung wahrscheinlich wieder Martyrer ihrer Sache und Opfer des Ausnahmegefeßes betrachten, denn das entspreche den in den Schriften entaltenen Grundfäßen, welche sogar den Meineid unter den 4 nungsgenoffen der Sozialdemokraten für gestattet halten(!) jeber eschlagnahmten Schriften wimmeln von den entfeßlichften ber Na izungen und es sei erstaunlich, daß die Bürger noch signer so ruhig und friedlich sich halten und es noch nicht zu lusschreitungen gekommen. Wenn es aber einmal dazu Commen follte, bann haben diejenigen die Verantwortung, welche planmäßig das Gift solcher Schriften unter die ruhigen Bürger versprizen. Er beantrage gegen Magnan und Eimer je 4 Monate, gegen die übrigen je 3 Monate Gefängniß. Rechtsanwalt Stadt hagen beantragte dagegen volle Freisprechung und proteftirte gegen die Richtigkeit der auf den Meineid bezüglichen Behauptung des Staatsanwalts. Der Gerichtshof verurtheilte fämmtliche Angelagte zu je 3 Monaten Gefängniß und rechnete Diejenigen, die in Untersuchungshaft gewesen, einen Monat darauf an.
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Die Grünauer Lasallefeier bildet wieder einmal den Gegenstand der Verhandlung vor der Straffammer des Landgerichts II, wo sich der Schuhmacher Schröder wegen Theilnahme an einer verbotenen Versammlung und wegen Beleidigung eines Gendarmen zu verantworten hatte. Am 28. August 1887 befand sich der Angeklagte in Grünau. Als der Gendarm Schmidt aus einem der dortigen Grundstücke, wo er sein Pferd untergebracht hatte, herausritt, wurde er von der Menge angehalten, um in einem Falle Hilfe zu bringen, wo jemo ab überritten worden war. Schmidt lehnte dies Anfinnen ab, da er von seinem Vorgesezten einen anderen Auftrag erhalten hatte, den er sofort ausführen müßte. Darauf fiel aus ber Menge der Ruf verfluchte Banditen". Der Gendarm bezog diefen Ruf auf sich und erklärt auch, deutlich gesehen zu haben, daß der Angeklagte diesen Ruf ausgestoßen. Später, als er dem Angeklagten wieder begegnet, hat er denselben arretirt. Der Angeklagte bestreitet, die beleidigenden Worte gerufen zu haben, auch sei ihm von dem Verbot der Versamm lung nichts bekannt gewesen. Sozialdemokrat sei er allerdings mit Leib und Seele. Rechtsanwalt Stadthagen führte nochmals alle diejenigen rechtlichen Bedenken vor, die gegen die Rechtsgiltigkeit des Verbots der Laffallefeier sprechen. Er beftritt namentlich die Zuständigkeit des Regierungspräsidenten zu einem solchen Verbot und ebenso den Dolus bei Sem Angeklagten, der das Verbot des Regierungspräsidenten, wenn es ihm wirklich bekannt war, ebenso für ungiltig gehalten hat, wie das Köpenicker Schöffengericht. Der Gerichtshof erachtete den Angeklagten beider Bergehen für schuldig. Das Verbot der Lassallefeier sei giltig. Das Gesetz gebe alle Inftanzen bis zum Amtsvorsteher die Befugniß, folche Verbote zu erlassen. Ein etwaiger Zweifel gegen die Rechtsbeständigfeit des Verbots dürfte dem Angeklagten nicht dazu führen, auf dem Festplaß zu bleiben. Er mußte denselben, ebenso auch die übrigen Theilnehmer, verlassen und fonnte wegen der vermeintlichen Rechsverlegung anderweit Beschwerde führen. Die Beleidigung sei eine schwere. Nach der bestimmten Be fundung des Gensdarmen müsse angenommen werden, daß der Angeklagte sie gebraucht. Sie hätte leicht unter den obwaltenden Umständen von einer verhängnißvollen Tragweite werden fönnen. Es sei deshalb auf Gefängniß ftra fe erkannt, bei deren Abmessung mildernd in Betracht komme, daß dem Angeklagten eine humane Empfindung gegen den Ueberrittenen innegewohnt haben mag. Es wurde auf zehn Tage Ge= fängniß erkannt,
Gastwirth und Gendarm. Eine Beschwerdeschrift, die der zu Reinickendorf wohnhafte Restaurateur Auguft Marks an den Landrath des Kreises Nieder- Barnim , Geh. Reg.- Rath v. Scharnweber richtete, hat dem Verfasser eine Anklage wegen verleumderischer Beleidigung zugezogen, die gestern vor der 90. Abtheilung des Schöffengerichts gegen ihn verhandelt wurde. Es waren zahlreiche Beschuldigungen, die der Angeklagte gegen den in Reinickendorf stationirten berittenen Gendarm Friz Krüger erhoben hatte. Am Charfreitage sollte sich im Lokale des Angeklagten ein skandalöser Vorgang abgespielt haben. Der Gendarm Krüger sollte in voller Uniform in das Lokal hineingeritten sein, wie er es schon zweimal zuvor gethan, und daselbst mit seinem Säbel umhergefuchtelt haben. Er sei wie in früheren Fällen angetrunken gewesen. Nachdem er wieder hinausgeritten sei und nunmehr bas Lokal zu Fuße betreten habe, wurde ihm von der Ehefrau des Restaurateurs Marks mitgetheilt, daß verschiedene Gäste fich über sein Gebahren aufgehalten hätten, der Gendarm habe von Frau Marks die Namen dieser Gäste wissen wollen und als ihm dies verweigert worden sei, habe er sich mit der Diohung entfernt, daß sie an ihn denken sollten. Von dieser Zeit an werde der Beschwerdeführer von der Feindschaft des Gendarmen verfolgt, die sich durch zahlreiche Anzeigen wegen Ueberschreitung der Polizeistunde fenntlich mache. Dieser Zustand jei ein fo unerträglicher geworden, daß der Beschwerdeführer sich ge
nöthigt sehe, der vo: gefekten Behörde von dem Verhalten des Gendarmen Krüger Kenntniß zu geben. Derfelbe habe früher vielfach im Lokale des Beschwerdeführers gegessen und getrunken, ohne zu zahlen, auch daselbst Stunden lang in Dienst uniform Stat gespielt. Krüger sei so häufig betrunken, daß man dem Marks'schen Lokale den Beinamen: Bum bes... Gensdarm" gegeben habe. Eines Tages habe derfelbe den an der Kette liegenden Hund des Beschwerdeführers mit der blanken Klinge blutig geschlagen. Alle diese Dinge hätten das Ansehen des Gendarmen in Reinidendorf dermaßen untergraben, daß eine Versetzung deffeiben geboten erscheine. Diese Vorwürfe sollen nach der Anklage wiffentlich falsche sein, bis auf einen, nämlich den Ritt des Gendarmen ins Lokal am Charfreitage. Hierfür fei der Gendarm bereits im Disziplinarwege bestraft worden. Der Angeklagte hatte zum geftrigen Termine unter dem Beistande seines Vertheidigers, des Rechtsanwalts Leopold Meyer, einen großen Zeugenapparat aufgeboten, um den Wahrheitsbeweis auch in den übrigen Punkten zu erbringen. Der Zeuge Krüger gab zu, das Experiment mit dem Hineinreiten in das Lokal im ganzen zweimal ge macht zu haben, er sei aber vom Angeklagten selbst dazu aufgefordert worden. Er gab ferrer zu, im Lofale des Angeklagten Stat gespielt zu haben, jedoch habe er sich dann nicht im Dienste befunden, troßdem er Uniform getragen, er habe überhaupt keine Zivilkleidung. Alle übrigen gegen ihn erhobenen Beschuldigungen wies er als unwahr zurück. Es fei wohl vorgekommen, daß er sich entfernt habe, ohne die genoffenen Speisen und Getränke zu bezahlen, in solchen Fällen habe er seine Zeche aber später an Marks berichtigt. Durch die Beweisaufnahme hielt der Gerichtshof daß der Gendarm Krüger nicht zweifür erwiesen, mal, sondern dreimal in das Lokal hineingeritten sei, daß er sich dabei in angeregter" Stimmung befunden habe. Es wurde nur nicht für erwiesen erachtet, daß der Zeuge Speisen und Getränke ohne Zahlung genossen babe, denn da er dies eidlich in Abrede gestellt habe, müsse ihm ge= glaubt werden. Wegen dieses einen nicht erwiesenen Punktes müsse der Angeklagte bestraft werden, mit Rücksicht auf die ganze Sachlage empfehle sich aber eine milde Strafe. Es seien 10 M. oder 2 Tage Gefängniß hierfür eine ausreichende Sühne.
Der Staatsanwalt hatte 50 M. beantragt.
Wegen Verbreitung verbotener Schriften hatte sich am Freitag der Bigarrenmacher Bräuer, früher in Rigdorf, gegenwärtig in Berlin wohnhaft, vor der Straffammer des Landgerichts II zu verantworten. Bei dem Angeklagten ist im Sommer wiederholt gehaussucht worden; bei dieser Gelegenheit wurden drei ältere Exemplare des„ Sozialdemokrat" und ein Exemplar des bekannien im Einzeldruck erschienenen Gedichts Ceterum censeo" beschlagnahmt. Der Angeklagte erklärt, daß die Nummern des Sozialdemokrat" auf der Treppe feiner Wohnung gefunden worden seien, und daß er das Gedicht bereits vor länger als 10 Jahren, zu einer Zeit, als dasfelbe noch nicht verboten war, gekauft habe. Er bekannte fich als zur sozialdemokratischen Partei gehörig. Bei den Aften befand sich eine amtliche Mittheilung der Berliner Polizei, wonach von dem Angeklagten bekannt sei, daß er mit hervor ragenden sozialdemokratischen Führern verfehre, sozialdemokratische Versammlungen besuche und selbst eifriger Sozialdemokrat sei. Ueber diese Thatsachen war auch der Schußmann Wenzel als Zeuge benannt. Der Gerichtshof verzichtete auf die Vernehmung dieses Beugen, da die in sein Wissen gefallenen Thatsachen für die vorliegende Sache unerheblich seien. Es wurde, den Ausführungen des Vertheidigers, Rechtsanwalts Stadt hagen , entsprechend, auf Freisprechung des Angeklagten erkannt, da eine Verbreitung der Druckschriften durch den Angeklagten nicht dargethan, namentlich aus dem Besiz der beschlagnahmten Nummern des Sozialdemokrat" und des„ Ceterum censeo" nicht zu folgern sei.
Soziale Uebersicht.
Die Proklamirung eines allgemeinen Streiks be zweckte die am gestrigen Vormittag gegen 10 Uhr abgehaltene Versammlung der Berliner selbstständigen Müßenmacher, welche im großen Saale des Alten Schüßenhauses in der Linienstraße abgehalten wurde und an welcher sich in erster Reihe die Streifenden selbst, dann deren Arbeiter und Arbeiterinnen betheiligten. Die Versammlung beschäftigte sich in erster Reihe mit dem Beschluß der am Freitag Abend im Grand Hotel Alexanderplaß zusammengetretenen Arbeitgeber der Berliner Müßenfabrikanten, welche sich bei Strafe von 1000 Mark gegenseitig verpflichtet hatten; den von der Lohnkommission der selbstständigen Müßenmacher für die Saison 1889/90 aufgestellten Minimallohn- Tarif abzulehnen, ebenso auch jede Unterhandlung über festzusehende Löhne mit der Lohnfommission abzubrechen und mit den einzelnen Arbeitsnehmern nur dann zu verhandeln, wenn diefelben innerhalb 8 Tagen die Arbeit wieder aufgenommen hätten.- Den Vorfiß in der geftrigen Versammlung führte Herr Hanom und das Referat über den zu proklamiren den Streik hielt Herr Knappu, welcher in zündender oft von stürmischem Beifall unterbrochenen Rede den Müßen- Ring", wie derselbe das Kartell der Fabrikanten nannte, fritifite. Herr Rauch führte aus, daß sich alle Fabrikanten dem rigorosen Verhalten gegen die kleinen selbstständigen Arbeiter nicht angeschloffen hätten und zeigte unter großen Unwillensbezeugungen der Versammlung, was die Streikenden von dem Müßenring zu erwarten hätten, von dem ein Mitglied gefagt, daß er lieber am Laternenpfahl baumeln wolle, als den Arbeitern irgend einen höheren Lohn zu bewilligen. Dabei, so führte Herr Rauch aus, sei der Preisaufschlag ein nur mäßiger; man könne bei den jeßigen Hungerpreisen, bei denen man mit Frau und Kind Tag und Nacht, Wochentag wie Sonntag hindurch in einem Zimmer, welches Arbeits-, Schlaf- und Wohnraum zugleich ist, arbeiten müffe, nicht mehr bestehen. Ein anderer Redner theilt noch mit, daß die Fabrifanten, um den selbstständigen Arbeitern jeglichen Verdienst abzuschneiden, fich weigerten, denselben Stoffe zu verkaufen, damit die Arbeiter direkt zu den Fabrikanten fämen und mit Umgehung der kleinen Handwerker direkt für Jene arbeiteten. Die Herren Gränwald und Wedemeyer, Vertreter der Berliner Müzenmachergesellen, welche gleichfalls in der Versammlung anwesend waren, theilten unter stürmischem Beifall mit, daß die Gesellen gleichfalls heute die Arbeit niederlegen und so die kleinen Meister unterstüßen würden, Frau Schulz spricht in gleichem Sinne für die weiblichen Arbeiter der Müßenbranche. Es wird beschloffen, Zuzug nach Möglichkeit von auswärts fern zu halten und sodann wird Herr Rauch zum Vertreter der Streifenden den Fabrikanten gegenüber gewählt. Die Unterstüßungskommission, welche bei Böhlke, Linienstraße 19, tagte, tritt fofort zusammen und einstimmig proflamirte sodann die Versammlung den Ausbruch des allgemeinen Streifs. Gegen 13 Uhr wird die Versammlung, welche sehr ruhig verlief, geschlossen.
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An alle in der Schaftfabrikation beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter! Die niedrigen Löhne und die lange Arbeitszeit, sowie die traurigen Werkstellenverhältnisse in unserer Branche zwingen uns, etwas zu ihrer Aufbefferung zu thun. Wir müssen versuchen, dahin zu kommen, daß auch wir uns mit den alle Welt bewegenden Fragen befdäftigen fönnen, und müssen durch Verkürzung der Arbeitszeit die dazu nöthige Beit und durch Erhöhung des Lohnes die dazu nöthigen Mittel zu gewinnen suchen. Um dieses zu fönnen, müssen wir organisirt sein. Es ist nun zunächst Pflicht aller Arbeiter und Arbeiterinnen der Branche, in den öffentlichen Verfammlungen zu erscheinen, feiner darf fehlen. Die nächste Versammlung
der Stepperinnen und aller in der Branche beschäftigten Ar beiter findet am Montag, den 23. September, Abends 8 Uhr, in Scheffer's Salon, Inselstr. 10, statt.
Versammlungen.
Von Herrn M. Schayer, Berlin N., Invalidenftr. 153, erhalten wir folgendes Schreiben:
Laut Bericht über die Kommunalwähler- Bersammlung des 35., 41. und 42. Bezirks laffen Sie mich sagen, daß die Be theiliaung der Wähler der dritten Abtheilung nur 10-12 p. der Wahlberechtigten sei. Dies verhält sich nicht so. Ich führte folgendermaßen aus: Von sämmtlichen Wahlberechtigten der 3. Abtheilung gehen nur 25-30 pбt. zur Urne und von diesen abgegebenen Stimmen erhält die Arbeiterbewegung selbst in Diftritten mit dichter Arbeiterbevölkerung ein reichliches Dritt, so daß auf die Kandidaten der Arbeiterpartei von sämmtlichen Wahlberechtigten der 3. Abtheilung nur 10-12 pet. der wahl
berechten Stimmen fommen.
Eine öffentliche Versammlung fämmtlicher Zimmerlente Schönebergs und Umgegend fand am Mittwoch, den 18. September, Abends 8 Uhr, in Ulrich's Salon, Hauptstr. 92, ftatt mit der Tagesordnung: 1. 3wed der Drganisation. 2. Gründung eines Lokalverbandes. 3. Verschiedenes. Gröffact wurde die Versammlung durch den Einberufer Kamerad Heins rich Friz. Nach vorangegangener Bureauwahl erhielt Kamerab Wolter das Wort. Derselbe sprach über Zweck und Nußen der Organisation und wies auf die Nothwendigkeit der Vereinigung besonders in den Vororten Berlins hin. Die nachfolgenden Redner spracher gleichfalls für die Gründung eines Lokal
verbandes.
Der Vorfißende ließ dann eine Pause von 15 Minuten eintreten. In dieser Zeit wurden von Kamerad Harmuth 30 Mitglieder aufgenommen, alsdann wurde zur provisorischen Vorstandswahl geschritten und nahmen die Herren Friz, Harmuth und König die ihnen übertragenen gewählte Vorstand mit der Bitte wenden möge, ihm die nöthigen Utensilien zur Verfügung stellen zu wollen, da diefe nach Vereinigung der Berliner Lokalverbände überflüffia ge worden sind. Besonders wurde dann noch über die Lokal frage debattirt und gingen die Aeußerungen bahin, nur bei folchen Wirthen zu verfehren, welche ihre Lofale zu fämmt lichen Arbeiterversammlungen hergeben. Mit der Bitte an alle Anwesenden, sich dem Verband anzuschließen und treu bleiben, schloß der Vorsitzende mit einem dreifachen Hoch auf das Gedeihen des Vereins die Versammlung um 11 Uhr.
Im Verein zur Wahrung der Intereſſen der Gaftund Schankwirthe Berlins und Umgegend, der sich ont Freitag, Nachmittag 5 Uhr, bei Gnadt, Brunnenstr. 38, v sammelt hatte, hielt zunächst Herr Max Schulz einen etwa einstündigen, beifällig aufgenommenen Vortrag über Die Schädlichkeit der Spiritussteuer".
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Redner griff zurück auf die Ursachen, welche uns die„ Segnungen" diefer Steuer gebracht, unter deren Druck man" nunmehr schon seit zwei Jahren lebe. Vortragender kommt auf die Hurrahmahlen von 1887 zu sprechen und das damalige Feldgefchrei: Te Branntwein muß bluten!" Wer dabei bluten müffe, fei aller dings in dem Ausdruck dunkel geblieben. Es ward mit füßen Schmeicheltönen dem Konsumenten vorgeredet, daß nicht fondern lediglich der jegt am Branntwein zu viel verdienende Zwischenhändler den Schaden von der neuen Steuer haben werde. Heut, nach Ablauf zweier Jahre, könne man die Hinfälligkeit al dieser den Wählen h ngeworfenen Köder erkennen. Vortragender, der die Branntweinfrage lediglich vom ökonomischen Standpunkt aus betrachtete und dabei den ethischen ganz aus den Augen laffen wollte, tam des Weiteren auch auf das unheils fündende Gespenst des Monopols zu sprechen. Wenn auch er rückhaltlos zugeben müsse, daß die Branntweinsteuer noch immer eher zu rechtfertigen wäre, als jene auf Lebensmittel, so müffe doch hervorgehoben werden, daß die Höhe dieser Steuer in der ganzen Geschichte des Steuerwesens überhaupt ohne Beifpic baftünde. Sie erhöhe den Preis des Spiritus um das fünf zehnfache seiner Herstellunge foften. Die schädlichen Folgen da von aber träten auch dem großen Kreise der Konsumenten gegenüber lebendig zu Tage." Branntweinverschärfungsmittel werden in den Gastwirthszeitungen direkt angepriesen. Diese schäd lichen und die Gesundheit untergrabenden Mittel beständen aus Effigäther und anderen Aetherarten, aus Schwefelsäure und Fuselöl, aus weißem, spanischen Pfeffer und Paradieslörnern. Dabei wachse unheildrohend die Weinpantscherei zu einer öffentlichen Gefahr an. Redner wies auf den Widerspruch des a Glas 10 Pf." angebotenen Terragona- Malaga" hin und erklärte, daß man mit gleicher Berechtigung auch„ Grüneberger Rüdesheimer" anbieten fönne. Obgleich das Branntweinstere gefez außerordentlich deprimirend auf den Stand der Gaß wirthe gewirkt habe, ist Vortragender dennoch nicht der Hoff nung, daß selbst ein demnächst gewählt werdender oppofitio neller Reichstag dasselbe zum Fall bringen könne. Doch mülle immerwährend darauf hingewiesen werden, daß die Meinung eine völlig irrige, daß der Gastwirthstand von dieser Steuer nicht betroffen werde. Nachdem Referent noch mehrere Fragen beantwortet, fand folgende Resolution einstimmige A
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Die heutige Versammlung des Vereins zur Wahrung der Intereffen der Gast- und Schankwirthe Berlins und Umgegend beschließt, von den Bierbrauereien, welche im Befiz größerer Räume sind und dieselben zur Abhaltung von Versammlungen jeglicher Art herzugeben weigern, fein Bier mehr zu entnehmen.
Eine lebhafte Debatte rief im Anschluß an die Annahme dieser Erklärung die Frage der Böhmischen Brauerei hervor Das anwesende Mitglied der Lokalkommission, Herr Hein dorf, führt nach dieser Richtung hin klärend aus, daß in Be aug auf Beröffentlichung der im Berl. Volksblatt" enthaltenen Notiz von der erfolgten Kapitulation dieses Brauhauses Uebergriffe eines Mitgliedes der Rommission gemacht worden feien. Es werde indeffen in einer dem nächst einzuberufenden Sigung diese Angelegenheit erledigt werden. Nach dem noch der Wunsch allgemein zum Ausdrud gekommen war, das Berliner Boltsblatt" möge bet allen nur einmal im Monat abgehaltenen Vereinsfigungen einen Berichterstatter entfenden und schließlich die Frage der Kon zeffion eine lebhafte Diskussion hervorgerufen, schloß der Vor fißende gegen 9 Uhr die interessante Sizung.
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Central- Kranken- und Begräbnißkaffe für die Mitglieder de N. p. D. s.( E.§. Nr. 7). Mitgliederversammlura am Sonntag, e 29. Ceptember, Vormittags präzise 11 Uhr, in Hendrich's Saal, Beuthite. 1 Tr. links. Tagesordnung: 1. Besprechung über die von der Kommission freler eingeschriebener Hilfskaffen zu Berlin mit den Aerzten getroffenen Bereinbarungen 2. Antrag der Ortsverwaltung, die Krantentontrole betreffend. 3. Antrag Bromm: das Institut der Krankenbesucher aufzuheben und an Stelle deffen einen besoldeten Krantenkontroleur zu wählen. 4. Berschiedenes. Unter Hinweis auf die Wichtigkeit der Tagesordnung wird um recht zahlreichen Besuch gebeten. Freie Vereinigung der Maurer Berlins und Umgegend. Ordentliche Witgliederversammlung Sonntag, den 22 Septbr, Borm. 10 Uhr, bei Jordan, Neue Grünftr. 28 Tagesordnung fiehe Anschlagfäulen. Um zahl
reichen Besuch bittet der Borstand.
Allgemeine Kranken- und Sterbekasse der Metallarbeiter ( G. S. 29, Hamburg ), Filiale Berlin V. Sonntag, den 22. September, Bor mittags 10% Uhr, Mitgliederversammlung Münzstraße Nr. 11 bei Zepter. Tagesordnung: 1. Kaffenbericht. 2. Verschiedenes.- Es ist Ehrenpflicht, bak
jedes Mitglieb erscheint.
Fachverein der Rohrleger. Conntag, den 22. September, Bormit tags 11 Uhr, in Feuerstein's Salon, Alte Jakobftr. 75, Versammlung. Taa ordnung: 1. Vortrag. 2. Diskussion 8. Aufnahme neuer Mitglieder. 4. Ber
schiedenes und Fragelasten. Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht.
Den Mitgliedern des Sanitätsvereins für Arbeiter zur Nady 22. September cr. arrangirte Vokal und Instrumental- Ronzert im Konzerthau
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