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Arbeitstisch desselben einen an die Eltern fouvertirten Brief, morin ihnen der junge Mann mittheilte, daß er eine ungünRige Zenfur erhalten und daß er dadurch so erregt und er bittert sei, daß er die nach seiner Ansicht unverdiente Schmach nicht überleben wolle. Seine Leiche würden die Eltern, die er des gethanen Schrittes wegen vielmals um Entschuldigung bitte auf einem Felde in der Nähe ihres Grundstückes finden. Erschreckt eilten die Bestürzten nach den im Briefe bezeich neten Orte und fanden hier die bereits erfaltete Leiche ihres Kindes, das die Mordwaffe in der Hand haltend, sich mittelst derfelben eine Kugel durch den Kopf gejagt hatte.
Vater und Sohn verunglückt. Ein doppelter schwerer Unglücksfall ereignete fich am Donnerstag Abend in einem Haufe der Swinemünderstraße. Der Maurer R. war am 1. b. M. in feine neue Wohnung dorthin übergefiedelt und war am Donnerstag Abend nach Feierabend damit beschäftigt, fich in der neuen Behausung einzurichten. Hierbei wollte K. ein Bild an der Wand befestigen, ging jedoch dabei so unvorfichtig zu Werke, daß der Nagel statt in die Wand in die linke Hand fuhr, und diese durchbohrend, feftnagelte. Da R., welcher entfegliche Schmerzen ausstand, teine Zange zur Hand hatte, rief er feinem vierzehnjährigen Knaben, welcher in der Küche beschäftigt war, zu, doch zum Hausverwalter hinunterzu eilen, damit dieser ihm Hilfe bringe. Der Knabe, welcher die entsegliche Lage, in welcher sich der Vater befand, wohl erfannte, eilte sofort die Treppe hinunter, glitt aber, wahrfcheinlich auf einen Fruchtreft aus, fiel die steile Treppe hinunter und blieb am Absatz der ersten Etage, in seinem Blute schwimmend, bewußlos liegen. Hausbewohner fanden den armen Knaben bald darauf und schafften den Verunglückten in die elterliche Wohnung, wo sie nun auch dem an der Wand feftgenagelten Vater Hilfe leisteten und diesen aus der schrecklichen Lage befreiten. Als Frau K. eine halbe Stunde später in ihr Heim zurückkehrte, fand sie die Wohnung zu ihrem Schrecken leer; beide Verunglückte waren in ein nahe gelegenes Krankenhaus geschafft worden. Während der Maurer R. bald von seiner Wunde an der Hand hergestellt sein wird, dürfte der Zustand des Knaben ein bedenklicher sein, da der Arzt bei demfelben einen Schädelbruch konstatirte.
Der Schlächtergeselle Werner ist, wie sich jetzt eine Lokalforrespondenz berichtigt, nicht aus seiner Stellung in der fiskalischen Abdeckerei auf Grund irgend welcher gesetzwidrigen Vorkommnisse entlassen worden, sondern ist ohne irgend eine Benachrichtigung von der Arbeit weggeblieben. Der AbdeckereiVerwaltung sei bis zur Stunde nicht bekannt, daß Werner Fleischtheile dort entwendet hat. Das dort eingelieferte Fleisch werde von jest ab sofort nach erfolgter Einlieferung entweder verarbeitet, oder aber, wenn solches nicht angänglich, unter ficheren Verschluß gelegt.
Der Kaffenbote der Münchener Löwenbrauerei, welcher vor einigen Tagen eine Brieftasche mit 600 Mark in Kaffenanweisungen verloren, ist seitens seiner Firma entlaffen worden und wird für die verlorene Summe haftbar gemacht. Die Brieftasche nebst dem in derselben befindlich gewesenen Trauschein des Boten ist übrigens ohne das Geld -auf dem Hofe des Grundstücks Belle- Allianceftr. 77 gefunden worden.
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Verschwunden. Die 13 jährige Minna Strehl hat sich Montag aus der Wohnung ihrer Landsbergerstraße 18a, 3 Tr., wohnenden Mutter entfernt und ist bis heute dahin noch nicht zurüdgefehrt. Des Mädchens Statur ist groß und schlant, das Geficht hager; bekleidet war Minna Strehl mit Knöpfftiefeln, braunem Kleid, hellgrauem Regenmantel mit Metall fnöpfen, Kapothut, von dunkelbraunem Sammet. Die Verschwundene führte ein mit einem Plaidriemen umschnürtes Bündel Wäsche und auch eine größere Baarschaft bei sich. Wer über den Aufenthalt des Mädchens etwas mitzutheilen vermag, wird gebeten, seine Angaben dem nächsten Polizeireviere zu machen.
Rostom, der Unglückselephant unseres Zoologischen Gartens, soll dem Hinrichtungstode nun doch nicht entgehen. Man trifft zur Zeit Vorkehrungen, um ihn mittelst Hängens aus dem Leben zu befördern. Eigens zu diesem Zwecke ist von einem hiefigen Seilermeister ein starkes Hanffeil angefertigt worden. Daffelbe wird an einem neu zu erbauenden, galgenartigen Gerüst im Elephantenhause befestigt. Die Erefution" soll schon in allernächster Zeit erfolgen. Man darf wohl erwarten, daß diesmal die Vorbereitungen so getroffen werden, daß ein Miß lingen der Hinrichtung ausgeschlossen ist.
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Polizeibericht. Am 2. d. M. brachten sich drei Gymrafiaften mittelst Revolvers lebensgefährliche Verlegungen bei. Zwei von ihnen starben bald darauf, während der Dritte nach dem Elisabeth- Krankenhause gebracht werden mußte. Anlaß zum Selbstmorde scheint theils nicht erfolgte Versetzung gegeben zu haben, theils find die Ursachen unbekannt geblieben. Vormittags wurde ein dreijähriges Mädchen in der Küche der elterlichen Wohnung, Rückerstraße 5, von seiner älteren Schwefter niedergestoßen und fiel dabei über einen mit heißer Stärke gefüllten Topf, dessen Inhalt sich über das Kind ergoß. Es erlitt dadurch so schwere Brandwunden, daß es am darauffolgenden Tage im jüdischen Krankenhause, wohin es gebracht worden war verstarb. Am 3. d., Vorm., wurde ein Schuhmacher in seiner Wohnung in der Rosenthalerftraße erhängt vorgefunden. Die Leiche wurde nach dem Schauhause ge schafft.
Gerichts- Beitung.
wetteten. Er sei also nur Buchmacher Rommiffionär gewesen. Die Beweisaufnahme ergab indeffen, daß der Angeklagte nicht nur auf einzelne sondern auf alle Pferde Wetten angenommen hatte; einer der Zeugen erklärte fogar, daß er, wenn er verlor, der Wette den Betrag zwar an den Angeklagten daß er dagegen nichts friegte, wenn zahlen mußte, er gewann. Der Gerichtshof entschied, daß ange= nommen werden müsse, daß der Angeklagte in einer Anzahl von Fällen nur als Kommissionär von Hintermännern Buch gemacht habe. Würden diese Hintermänner bekannt sein und würde festgestellt werden können, daß sie das Glücksspiel gewerbsmäßig betrieben, so würde auch der Angeklagte wegen Theilnahme zu bestrafen gewesen sein. Da aber diese Feststellung unmöglich sei, weil die Hintermänner nicht bekannt geworden, so müsse in diesem Punkte auf Freisprechung erkannt werden. Andererseits stehe aber fest, daß der Angeklagte in einer Anzahl von Fällen Wetten für eigene Rechnung gemacht habe, bei denen die Gewerbsmäßigkeit außer allem Zweifel stehe, und wegen dieser Fälle müsse Bestrafung eintreten. Da aber der Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Glücksspiels noch nicht vorbestraft sei, tönne eine Gefängnißstrafe von 3 Tagen für ausreichend angesehen werden. Demgemäß sei erkannt worden.
Eine folgenschwere Verwechselung von Medikamenten führte am Freitag den Pharmazeuten Albert Giese vor die erste Straffammer am Landgericht II. Der Angeklagte, der im Jahre 1864 geboren ist, war bis Anfang d. J. bei dem Apothekenbefizer Dr. Eheftaedt in Pankow als Provisor angest ult. Am Abend des 10. Januar wurde für das an Luftröhrenkatarrh erkrankte Kind des Gärtners Neubauer in Hermsdorf ein Rezept eingeliefert, laut welchem eine Dosis Calomel verordnet worden war. Der Provisor vergriff sich aber und gab statt Calomel Morphium. Eine Stunde nach Abholung des Medikaments lief ein weiteres Rezept ein, welches auf der Provisor den Morphium lautete. Jezt bemerkte verhängnißvollen Irrthum, er machte seinen Prinzipal darauf aufmerksam und lief noch in der Nacht zu den Eltern des franken Kindes. Es war zu spät, das Pulver war bereits eingegeben, am nächsten Morgen starb das Kind an Morphiumvergiftung. Der Provisor war vor Schreck wie gebrochen. Wochenlang lief er wie wahnsinnig umher, er wollte einen Selbstmord begehen, der Verfuch mißlang jedoch und schließlich stellte er sich selbst der Behörde. ſchließlich stellte er fich felbft der Behörde. Der Angeklagte fonnte zwar nicht die Möglichkeit eines Irrthums. bestreiten, er wollte aber auch nicht bestimmt wiffen, ob er sich vergriffen habe. Nach dem Urtheile der medizinischen Sachverständigen, Kreisphyfici Profeffor Dr. Falk und Dr. Philipp war bas Kind unzweifelhaft an Morphiumvergiftung gestorben. Die Dosis würde einen erwachsenen Menschen ge= tödtet haben, für das Kind war sie mindestens 50 Mal zu groß. Dem Angeklagten wurde durch seinen Prinzipal das Beugniß eines überaus zuverlässigen Menschen gegeben und Herr Dr. Chestädt erklärte selbst, daß er an dem Irrthum nicht ganz unschuldig fei, weil er der gefeßlichen Vorschrift zuwider eine Morphiumverreibung in seiner Apotheke gehalten habe. Aber das fonnte den Angeklagten nicht von der Verantwortung Aber das fonnte den Angeklagten nicht von der Verantwortung befreien. Der Gerichtshof faßte indessen die Sache milde auf und erkannte nur auf einen Monat Gefängniß.
Drei Tage Haft für den Verkauf eines Ohr pflasters waren dem Droguenhändler Schmidt vom Schöffengericht auferlegt worden. Es war die fünfte Strafe, die der Angeklagte wegen Medizinal- Polizei- Kontravention erlitt, und da die zuletzt erkannte zulässig höchfte Strafe von 150 M. den Angeklagten nicht abgeschreckt hatte, wieder dieselbe Uebertretung zu begehen, so hatte das Gericht auf eine Freiheitsstrafe erkannt. Der Verurtheilte versuchte in der zweiten Instanz, ein milderndes Erkenntniß zu erzielen und führte zu seiner Enischuldigung an, daß er mehr aus Menschenfreundlichkeit wie aus Eigennuß sich vergangen habe, denn der von Kopfschmerz geplagte Runde habe ihn dringend gebeten, ihm eine spanische Fliege zu verabfolgen. Der Umstand, daß er das Pflaster nicht vorräthig gehalten, sondern erst angefertigt habe, spreche auch dafür, daß er dasselbe nicht als Verkaufsartikel führe. Der Gerichtshof zweiter Instanz konnte hierin einen Milderungsgrund nicht erblicken, denn gerade durch die Anfertigung des Pflasters greife er in die Befugnisse des Apothekers ein. Mit Rücksicht auf die Vorstrafen des Beschuldigten wegen der selben Uebertretung sei das vom Schöffengericht gefällte Urtheil aufrecht zu erhalten.
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Zu den unglücklichen" Findern, welchen ein ge fundener Gegenstand eine Quelle des Unheils und Verdrusses wird, gehört Herr Otto Buchholz, welcher gestern nach längerer Untersuchungshaft dem Schöffengerichte vorgeführt wurde. Derselbe fand eines Tages auf dem Boden eines Hauses in einem versteckten Winkel eine Anzahl falscher Fünfmarkscheine, von denen Niemand weiß, wer fie verfertigt und wie sie dorthin gekommen sind. Der Anblick der ziemlich gut gearbeiteten Scheine entfachte die Begierde des glücklichen Finders und versuchte, das falsche Geld an den Mann zu bringen. In einem Falle gelang ihm dies auch, in zwei anderen Fällen schlug der Versuch fehl und der Angeklagte wurde festgenommen. Er fizt schon faft zwei Monate in Untersuchungshaft welche sich so lange hinzögerte, weil die Anklagebehörde zweifelhaft darüber war, ob die Anklage fich auf Münzvergehen zu beschränken habe oder nicht gar Münz verbrechen vorliege. Obgleich der Staatsanwalt meinte, daß der Angeklagte die Unechtheit der Scheine gewiß gekannt habe, als er dieselben in Verkehr zu bringen suchte, beantragte er doch nur 4 Monate Ge= fängniß. Der Gerichtshof trug aber der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten weit mehr Rechnung und verurtheilte denselben zu 6 Wochen Gefängniß, welche auf die Untersuchungshaft voll angerechnet wurden.
Eine besonders grobe Fahrlässigkeit, wodurch ein Menschenleben verloren ging, führte gestern den Kutscher Karl Schmidt vor die dritte Strafkammer des Landgerichts I. Am Nachmittage des 7. August cr. veranstaltete der Angeklagte auf eigene Hand eine Art Wettfahren. Er hatte mit einem Pferde bahnwagen der Strecke Kreuzberg- Gesundbrunnen vom Belleallianceplag fommend die Lindenstraße zu passiren und troßdem er einen mit Lehm beladenen Wagen fuhr, versuchte er mit dem Pferdebahnwagen gleiche Geschwindigkeit zu halten. Auf die ihm vom Schaffner und einigen Fahrgäften zugewinkten Warnungen achtete er nicht und trieb die Pferde nur noch schärfer an. Als der Pferdebahnwagen an der Haltestelle bei der Jerufalemer Kirche hielt, fuhr der Angeklagte mit unverminderter Schnelligkeit an demselben vorüber und im nächsten Augenblick geschah ein Unglüd. Ein Mann in Arbeiterkleidung, der vor dem Pferdebahnwagen vorüber den jenseitigen Bürgerwerfung der Revision in beiden Fällen. fteig erreichen wollte, konnte dem Gefährt des Angeklagten nicht mehr ausweichen, er wurde zu Boden geriffen und überfahren. Man brachte den Verunglückten nach dem Krankenhause, wo er an den erlittenen inneren Verlegungen nach acht Tagen verftorben ist. Der Angeklagte gab im Verhandlungstermine ben geschilderten Sachverhalt zu und stüßte seine Bitte um eine milde Beurtheilung auf den Umstand, daß er angetrunken gewefen. Der Staatsanwalt hielt die Fahrlässigkeit des Angeflagten für eine so grobe, daß er eine Gefängnißftrafe von anderthalb Jahren in Antrag brachte. Der Gerichtshof erkannte auf 1 Jahr Gefängniß.
In der bekannten Straffache gegen die Armeeliefe ranten Hagemann und Woll and stand gestern vor dem zweiten Straffenat des Reichsgerichts Termin zur Hauptverhandlung an. Die Angeklagten find am 3. Jult hierselbst von der Straffammer wegen Bestechung von Zahlmeistern ver urtheilt worden und zwar Hagemann zu 5 Jahren Gefängniß und 5 Jahren Ehrverlust, Wolland zu 1% Jahren Gefängniß. Beide Verurtheilte hatten gegen das Erkenntniß das Rechtsmittel der Revision eingelegt, welche vor dem Reichsgericht durch den Rechtsanwalt Dr. Friz Friedmann aus Berlin vertreten wurde und im Wesentlichen darauf hinauslief, daß den Zahlmeistern die Geschenke nicht für Amtshandlungen gegeben worden seien. Die Verhandlung endete mit der Ver
Als eine neue Sprialität der Buchmacherei auf den Renrpläßen führte sich am Freitag der aus Danzig gebürtige Kaufmann Martin Goldschmidt bei der zweiten Straffammer am Landgericht II ein. Der Angeklagte wurde beschuldigt, im Fühjahr und Sommer 1888 auf dem Renrplage zu Hoppe garten Buch gemacht und damit aus dem Glücksspiele ein Ges werbe gemacht zu haben. Er gab zwar zu, gewettet, und Wetten angenommen zu haben, aber er habe dies nicht im eigenen Interesse und für eigene Rechnung gethan, sondern im Interesse von Pferdebefizern, die auf ihre eigenen Pferde
Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) Leipzig, 3. Oftober.( Corvin's Pfaffenspiegel) Im Jahre 1846 schrieb Otto von Corvin, der später durch seine Vertheidigung von Rastatt während der Revolution bekannt wurde, den Pfaffenspiegel," historische Denkmale des Fanatismus der römisch- katholischen Kirche, und legte es, wie es damals üblich war, dem fgl. sächsischen Zensor in Leipzig vor. Dieser wollte mehrere Stellen streichen, unterließ es aber, als Corvin ihm bewies, daß er nur aus den Quellen der katholischen Priester geschöpft hatte. Bis zum Jahre 1885, in welchem die 5. Auflage erschien, blieb das Buch aber unangefochten. In diesem Jahre erging dann ein Urtheil des Landgerichts Leipzig, wonach die vierte die Auflage, ausnahmsweise mit Abbildungen schienen war, Beschimpfungen der katholischen Kirche enthalte und deshalb einzuziehen sei. Im nächsten Jahre, als Corvin soeben gestorben war, wurde dann der Verleger des Buches, Herr Bock in Rudolphstadt, von der dortigen Straffammer zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt, weil er die 5. Auflage verbreitet hatte. Das Gericht sprach auch die Unbrauchbarmachung von 22 Stellen im Buche aus, die in den gesetzlich zulässigen
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Exemplaren durch Schwärzung bewirkt wurde. Inzwischen maren diese geschwärzten Er mplare verkauft und eine neue Auflage hatte sich nöthig gemacht. Herr Bod veranstaltete dieselbe in Lieferungen und zwar in der Weise, daß er nur den von den beiden Gerichten unbeanstandet gelaffenen Text neu abdruckte. Die beiden ersten bis jetzt erschienenen Lieferungen werden auf dem üblichen Wege verbreitet und lagen auch in der Buchhandlung von Schönfeld und Harnisch in Dresden aus. Hier ließ der Staatsanwalt sie beschlagnahmen und stellte den Antrag, das sogenannte objektive Ver fahren gegen die Hefte eintreten zu lassen, da die Verfolgung einer Person um deswillen nicht zulässig erschien, weil ins besondere der Verleger Bock im guten Glauben gehandelt habe. Das Langericht Dresden faß am 20. Mai über die beiden Liefe rungen des Buches zu Gericht und kam zu der Ueberzeugung, daß die früher mit der Sache befaßt gewefenen Gerichte sehr viele Beschimpfungen der- katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen übersehen haben. Die Straffammer sprach aus, daß die beiden Lieferungen in gewissen Stellen jene Strafthaten enthielten und im übrigen ihrem ganzen Inhalte nach gegen den§ 166 verftießen. Deshalb werde auf gänzliche Einziehung der beiden Lieferungen erfannt. Der Verleger als Einziehungs. Interessent hatte hiergegen die Revision ergriffen und wurde in der heutigen Verhandlung vor dem 3. Straffenat des Reichsgerichts von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans Blum von hier vertreten. Gerügt wurde zunächst die Unzuständigkeit des Gerichts, sodann wurde geltend gemacht, daß über dasselbe Buch, denselben Text, schon einmal abgeurtheilt sei, daß also durch das neue Urtheil der Grundsch ne bis in idem verlegt sei. Endlich wurde Mangel an Ent scheidungsgründen gerügt, soweit der gesammte Inhalt als strafbar erklärt ist. Der Reichsanwalt Dr. Lippmann hielt sämmtliche Beschwerden für unbegründet; die erste deshalb, weil Herr Bock den Einwand der Unzuständigkeit nicht recht zeitig erhoben habe; die zweite desaalb, weil es sich hier nicht um dieselbe That, sondern um die Veranstaltung einer neuen Auflage handle, und die lehte aus dem Grunde, weil aus dem Urtheile zur Genüge zu ersehen sei, worin die Strafbarfeit e:= blickt werde. Das Reichsgericht trat diesen Ausführungen bei und verwarf daher die Revision.
Boziale Uebersicht.
An die Posamentiere Berlins. Hiermit zur Kenntniß, daß sämmtliche Kollegen der Firma E. Wendel u. Ko., Kommandantenstraße Nr. 10/11, die Arbeit wegen vorgekommener Differenzen eingestellt haben. Wir ersuchen sämmtliche Kollegen, daselbst keine Arbeit anzunehmen. Alles Nähere am Montag Abend in der öffentlichen Versammlung Inselstraße 10.
Holzarbeiter Berlins! Da der von den Riftenmachein Berlins aufgesezte und von den vereinigten Fabrikanten aner tannte Lohntarif von der Patent- Ristenfabrik( A.-G.) nicht inne gehalten worden ist, und die Arbeiter sich daher genöthigt faben, die Arbeit am dritten Tage wieder niederzulegen und entschloffen sind, den pa tiellen Streit so lange aufrecht zu er halten, bis der Lohntarif von obengenannter Fabrik wieder voll bezahlt und inne gehalten wird, so ersuchen wir sämmtliche in der Holzbranche beschäftigten Arbeiter, den Zuzug auf das Strengste fernzuhalten. Die Kommission der Berliner Riftenmacher: H. Kaufhold. H. Friese. N. Hering.
Versammlungen.
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Große Volksversammlung für Friedenau, Steglit und gegend am Sonnabend, den 5. Oftober cr., Abends 8% Uhr, im Kurhaus zu Friedenau Tagesordnung: 1 Wodurch entsteht die Bertheuerung der Lebensmittel. Referent: Herr W. Werner. 2 Diskussion. 3. Berichtetenes.
Große öffentliche Versammlung der Modelltischler Berlins und Umgegend am Sonnabend, den 5. Dttbr, Abends 8 Uhr, im WeddingRestaurant, Müllerstr. 178. Tagesordnung: 1. Abrechnung vom Strelt. 2 beainnen wir weiter betreffend unserer Organisation. 3. Diskussion. Es ist Pflicht eines jeden Kollegen, in dieser Versammlung zu erscheinen. Große öffentliche Versammlung der Kupferschmiede Berlino und Imgegend am Sonnabend der 5. Oktober, Abends 8 Uhr, in Jordan's Salon, Neue Grünftr. 28. Tagesordnung: 1. Herabsegung der freiwilligen Beiträge 2. Die Affordarbeit. Referent: Herr Birch. Wie ftellen sich die Stollegen zu dem Burtt C unseres Lohntarifes? Diskussion. 3. Verschiedenes. Zur Deckung der Untoften findet eine Tellersammlung statt.
Fachverein der Buchbinder und verwandten Berufsgenossos. Sonnabend, den 5. Oktober, Gemüthlicher Abend" im Vereinslokal Aumen straße 16, Am Montag, den 7. Oktober, findet die Vereinsversammlung nicht ftatt.
Tischlerverein. Heute Abend 9 Uhr, Cottbuserstr. 4a, Bersammlung Tagesordnung: Bericht vom legten Sommer v rgnügen, Erledigung eines Unter stügungsgesuches und Ausaabe der Billets zu dem am 26. d. Mts. stattfinden den Stiftungsfeite. Die Männerpartie findet am Sonntag, den 6. d. Mr. nach Ertner statt Abfahrt vom Schlesischen Bahnhof früh 6% Uhr.
Allgemeine Kranken- und Sterbzkaffe der Metallarbeiter, ( G. 5. 29, Hamburg), Filiale Berlin 7. Den Mitgliedern zur Nachricht, dak die 2. Zahlstelle vom Sonnabend, den 5. Oftober ab von der Chauffeestraße 73 nach der Steinidendorfer Straße bei Dillenberg verlegt wi d. Beiträge und Anmeldungen werden dort an jedem Sonnabend Abend vat 8 bis 10 Uhr entgegen genommen, ebenso in der 1. Zahlstelle, Lindowerstr. 23, bei Schumacher. Gesangverein Glückzu." Jeden Sonnabend in der Adlerbrauerct Gesangsstunde Mitgliederversammlung der allgemeinen Kranken- und Sterbekaße der Metallarbeiter,( E.§. 29. Hamburg), Filiale Rirdorf, am Sonnabend, den 5. Oftober, Abends 8% Uhr.
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Oeffentliche Versammlung der Weisgerber am Sonnabend, din 5. b. Mts, Abends 8 Uhr im Suth'schen Lokal, Badftr. 22, Tagesordnung: 1. Vortrag des Herrn Türck über Poesie und Arbeiterbewegung. 2. Diskussion, 8. Errichtung einer Sanitätstaffe. 4. Berschiedenes.
Der Fachverein der Korbmacher Berlins feiert sein VII. Stiftungsfeft, verbunden mit Tanzkränzchen und Borträgen, am Sonnabend, den 5. Ottober, Abends 8% Uhr, in Deigmitler's Salon, Alte Jakobstraße 48a Gäfte find hierzu freundlichst eingeladen. Billets für Herren 50 Pf., für Damen 25 Pf., find zu haben bei den Herren Fischer, Weißenburgerstr. 19. Redde mann, Wrangelfir. 112. Nielsch, Grüner Weg 112 bei Müller. Jungnickel. Wienerftr. 11.
Verein zur Wahrung der Interessen der Tischler. Generalver fammlung am Sonnabend, den 5. Ottober, Abends 8 Uhr, im Lokale bes Herrn Kloth, Dresdenerstr. 10. Tagesordnung: 1. Bierteljahrsabrechnung. 2. Berschiedenes. Billets zu dem am 19. Oktober stattfindenden Stiftung& feft in den Bürgerfälen, Dresdenerstr 96, find in der Versammlung, sowie bei allen Borstandsmitgliedern an haben.
Kranken- und Begräbnißkaffe des Vereins fämmtlicher Serufsklassen.( Berwaltungsstelle 36) Mitgliederversammlung am Sonn abend, den 5. d. Mts., Abends 8 Uhr Brunnenstraße 38. Gäste will tommen.
Fachverein der Steindrucker und Lithographen. Sonnabend den 5. Oktober cr., 4, Stiftungsfeft( Humoristischer Herrenabend) in Sternecker's Bürgerfäle, Dresdenerstr. 96. Billets find zu haben bei den Herren Neumann, Brunnenstr. 101; Friedewald, Sorauerstr. 7; Gent, Wafferthorstraße 49; Herr mann. Barnimftr. 21; Obier, Brunnenstraße 88; Brall, Swinemünderstraße 4; Cillier, Grimmstr. 7.
Goldschmiede! Am Sonnabend, den 5. Oktober, Abends 9 Uhr, findet in Heydrich's Festfälen, Beuthstraße 22, vorn 1 Tr., ein großes Vokal und Ju ftrumental- Konzert, unter Mitwirkung geschäßter Solokräfte, verbunden mit Ball und Fest Bolonaise, peranstaltet vom Borftand der Ortskrankenkaffe der Goldschmied ftatte Billets à Person 50 Pf, inkl. Ball find bei sämmtlichen Borstandsmitgliedern, sowie Holzmarktstr. 8 im Raffenlokal zu haben.
Fachverein der Tischler. Sonnabend, den 12. Oftober 1889. Abent& 8 Uhr, Tanateanachen in Seydrich's Festsälen, Beuthftr. 22. Billets hierzu find auf allen Zahlstellen, sowie bei folgenden Herren zu haben: Witte, Invaliben ftraße 21. Willarg, Lehrterstr. 22, 2 Tr. Markmann, Barnimstraße 46, 4 Tr Hemp, Pallisadenftr. 68, 4 Tr. Soner, Grüner Weg 70. Winter, Manteuff ftraße 6. 3 Tr. Glocke, Laufigerstr. 52, 3 Tr. Wiedemann, Wendenstr. 2, 4 r. Haberland, Reichenbergerfir. 161, 3 Tr. Schulz, Brizerstr. 42, 4 Tr. Monten Kreuzbergstr. 9, Quergeb. 4 Tr. Witte, Möckernftr. 95, 3 Tr. Elfaffer, Noftiz straße 40. Apelt, Sebafttanftr. 27/28( Möbelhandlung). Merkel, Witter walder straße 18, 5. 4. Tr.
Filiale IV der Allgemeinen Kranken- und Sterbekaffe der Metallarbeiter( E S. 29, Hamburg). Sonntag, den 6. Dtibr., Bormitta 10% Uhr, Mitgliederversammlung Andreasftr. 26, bei Bolzmann. Tagesordre g 1 Kaffenbericht. 2 Anmeldung zur Zentral- Kranten- und Sterbekasse der Metall arbeiter Bullan( E.§. 89), Hamburg. 3. Verschiedenes.
Fachverein der Puter Berline. Mitgliederversammlung am Conr tag, den 6. Ottober, Vormittags 11 Uhr, in Jordan's Salon, Neue Grünftr. 28. Tagesordnung: 1. Abrechnung des Kassirers vom 3. Quartal. 2. Jahresbericht. 8. Neuwahl des Gesammivorstandes. 4. Vereinsangelegenheiten.
Verein der Einseher Berlins .( Tischler) Di bentliche Generalver fammlung am Sonntag, den 6. b. Mts., Vormittags 10% Uhr, Neue Friedrid ftraße 44. Tagesordnung: 1. Kaffen und Revisionsbericht. 2. Berichterstattura über den Arbeitsnachweis 3. Verschiedene Vereinsangelegenheiten. 4 Frace
taften. Mitgliedsbuch legitimirt.