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Die Zukunft des Sozialistengesehes und das Koalitionsrecht der Arbeiter.
Es murde öffentlich im Reichstage erklärt, ein großer Theil der Großkapitalisten, der Großfabrikanten, dente nur mit Schrecken an die Zeit, in welcher fie vielleicht einmal ohne die Feffelung der Arbeiter durch das Sozialistengesek denselben würden gegenübertreten müssen. Durch diesen Ausspruch ist far und deutlich bewiesen, daß es diesen Gesellschaftskreisen, die in der heutigen politischen Staatseinrichtung maßgebend ab, nicht sowohl barum zu thun ist, Staats- und Gesellschaftsordnung gegen Umfturz, als vielmehr ihren Kapitalprofit gegen bie berechtigten Ansprüche der Arbeiter zu schüßen.
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Bir fagen mit Borbedacht berechtigte" Anfprüche der beiter, obgleich wir wissen, daß über das Maß dessen, was berechtigte Ansprüche sind oder was als unberechtigte" Ansprüche zu betrachten sind, zwischen uns und diesen Herren Großkapitalisten, Großfabritanten, schwerlich sich eine Einigung wird herstellen laffen. Diese Herren glauben sämmtlich, bte berechtigten" Ansprüche der Arbeiter hätten ihre Grenze roch unterhalb des zum Unterkalte einer Familie nothwendigen Mindesteinkommens, während wir frei ich die Anfirbt vertreten und verfechten, daß der Arbeiter außer diesem Mindesteinkommen, das zum Unterhalt der Familie ausreicht, noch Anspruch auf ein Mehr hat, durch welches ihm auch ein Antheil an den Genüffen unserer Kultur gesichert ist.
Wir haben in der lebten Seit gesehen, daß die Unterrehmer die Anforderungen der Arbeiter für unberechtigt erlären, wenn nachgewiesen oder auch nur behauptet murde, ein Bergarbeiter fönne 3 bis 4 M. täglich verdienen. Man sagte, rin Mann, der soviel verdient, befindet sich nicht im Nothstande und ein Arbeiter, der nicht im Nothstande ist, d. h. der noch bas blanke und nothwendige Mindesteinkommen, das knappe Futtergelb erhält, darf nach Mehreinkommen nicht streben und besonders fich nicht zur Erreichung eines solchen Mehreinkommens mit feinen Gewerbsgenossen verbinden.
Diese Unternehmer sprechen bem Arbeiter also jeden Anfo uch auf ein menfchenwürdiges behagliches Dafein ab. De mun aber der menschlichen Natur nach folch Anspruch, Jolches Streben sich nicht beseitigen läßt, verlangen die Unternebmer nach Gefeßen" oder Anordnungen, um dieses Streben, mese Ansprüche nieberzuhalten und zu unterdrücken, da sie dem Kapitalprofite widersprechen. Wir haben schon öfters gezeigt, wie diese Unternehmer, diese Gesellschaftskreise den Kapitalpa fit als den Zweck nicht nur von Staat und Gesellschaft, sondern eigentlich des ganzen Menschendaseins ansehen.
Zu dieser Niederhaltung der Ansprüche der Arbeiter sollte bas Sosialistengefeß dienen, zu solchen Zwecken ist es auch mit mehr oder weniger Offenheit und Schärfe angewendet orben, wo man nicht, wie im Königreich Sachsen, am Vercinsacfeße eine ziemlich ausreichende Handhabe zum Untertrüden ber berechtigten Bestrebu gen der Arbeiter hatte. Man bat Arbeitervereinigungen, Lohntommifionen, Fachvereine auf Grund des Sozialisteugefeges unterdrückt, wenn sie den Unterrehmein unbequem wurden. Der Streiferlaß des Herrn von Battfamer gab dazu die maßgebende Anweisung; man hat Balonen auf Grund des Sozialistengefeßes unter dem Vors ben verfolat und ausgewiesen, daß von ihnen eine Gefähr bung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu besorgen sore, nur weil sie bei Arbeitseinstellungen den Unternehmern
unbequem waren.
Nun ist das Sozialistengefeß den Unternehmern und her ganzen fapitalistischen Gesellschaftsgruppe aber nach einer anberen Richtung hin unbequem geworden.
Daffelbe ist ein Gesetz auf Zeit. Es muß in gewissen Be tabschnitten erneuert werden. Diese Erneuerung, die nur burgh Verhandlungen im Reichstage zu erzielen ist, wurde von enigen sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten mit großem Beschick und schneidiger Energie benutt um die heutige GesellSchaftsordnung und ihre Stüßen dermaßen zu kennzeichnen, daß thels die Röhe der Wuth, theils bei einzelnen derfelben auch die Röhe der Scam auf ihren Wangen brannte. Wie saken fie da. als die Bebel- Singer'schen Enthüllungen die Thaten der tehrenmänner und ihrer Beschüßer und Auftraggeber sufdeckten, als die ganze Dent- und Handlungsweise dieser Süßen von Ordnung, Thron und Altar dem bange staunenden Wolfe bar und flargelegt wurde.
Dieser Beitschenhieb schmerzte und schmerzt noch heute, feine Wiederholung soll verhindert werden, deshalb enistand bei ber fapitalistischen Reichstagsmehrheit der Ruf nach Beseitigung Des Sozialistengefeßes. Rein zurechnungsfähiger Mensch hat imals daran gezweifelt, das biese Beseitigung in einer Mu'hebung der die Arbeiter drückenden Bestimmungen dieses Geleges bestehen sollte, nein, diese sollten und sollen roch heute voll und ganz aufrecht erhalten werden, auch später noch foll unter dem Vorgeben, den Staat und die Gesellschaftsordnung zu schüßen, der Unternehmerverdienst, der Kapitalprofit, gefchüßt werben gegen berechtigte Ansprüche der Arbeiter. Dies geht aber nur, wenn es Gefeße giebt, die sich einseitig nur gegen Arbeiter anmenden laffen, die ein Klassenrecht gegen die Arbeiter einführen. Das soll so bleiben, aber die öffentFiche Besprechung dieses Zustandes soll verhindert werden. Das war und ist der Kern aller Rederei und Schreiberei über Ersatz sber Umänderung des Sozialistengefeßes.
Wer das nicht schon lange wußte, wird offen und ehrlich durch eine Broschüre darüber belehrt, die ein Rechtsanwalt Dr. Ludwig Fulb in Mainz herausgegeben hat. Er sagt:
Die Nachtheile, welche das Fortbestehen eines Ausnahmegefeges und seine stete Berlängerung für das politische Leben unseres Vaterlandes hat, brauchen wir nicht hervorzuheben, fie find jedem, der die politischen und fozialen Borgänge im Reich aufmerksam verfolgt hat, deutlich erkennbar; wir sehen einen der größten Nach theile nicht etwa in den Ausnahme- Charakter des Gefet: s, also in einem theoretischen Umstand Gi bewabie! es ist ein bloßer theoretischer Umstand, nn die Arbeiter einem gegen sie ale Klaffe gerichteten Geseze Gegenüberstehen, das sie in ihren Bestrebungen um die Erlan gung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen hindert, das soll nicht nur fo bleiben, sondern es soll womöglich noch mehr er seicht werden. Herr Fulb fährt fort:
fondern in der großen Aufreizung, welche die jeweilige Berlängerung nicht nur für den Reichstag , sondern für das ganze Bolf mit sich bringt. Die Debatten, welche bei dieser Gelegenheit im Parlamente fich abspielen, gehören mit zu den allerunerquicklichsten( ja, es ist höchst unerquidlich, bie Thaten der Lodspißel aufdeden zu sehen. Die Schriftl.); fie wirten auf weite Kreise des Bolles im höchsten Grade erbitternd und verheßend( sehr wohl, ein großer Theil des Bolles fieht dabei, was in Wahrheit gelchicht, und fühlt sich nicht sehr erbaut davon. Die Schriftl.); fie beeinträchtigen die erfolgreiche Wirkung der sozialreformatorischen Gesetze( man fann es nicht
Donnerstag, den 10. Oktober 1889.
immer recht unterscheiden, ob es der Unverstand oder| Heuchelei ist, wenn von der Wirkung" dieser Geseze gesprochen wird. Wir lassen das auch dahingestellt. Die Schriftl.); fie beunruhigen und erregen die Arbeiterbes völkerung( diefelbe wird bekanntlich nicht durch die ihr zugefügte ungerechtigkeit, sondern nur durch die Aufdeckung derselben beunruhigt und erregt. Die Schriftl.) und es wird schwerlich Jemand leugnen wollen, daß die Wirkung der Reden, welche bei den betreffenden Reichstagsverhandlungen seitens der sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten gehalten werden, in Arbeiterfreifen nur sehr, sehr langsam verhallen."( Es wäre zu bebauern, wenn sie verhallen würden, fie verhallen ganz ficherlich nicht. Die Schriftl.)
Wenn Herr Dr. Ludwig Fulb in irgend etwas die Sachlage richtig gezeichnet hat, so ist es in diefen Säßen gefchehen. Sie fagen die reine ungeschminkte Wahrheit: Beibehaltung nein, Berschärfung der Ausnahmebestimmungen gegen die Arbeiter, aber Verhinderung, daß darüber öffentlich gesprochen wird.
Es fragt sich nur, wie wird sich dieser Zweck erreichen laffen?
Herr Dr. Ludwig Fulb macht eine Anzahl Vorschläge, cinige Paragraphen des Strafgesetes so mit fautschukartigen, nicht fest bestimmbaren Begriffen auszustatten, daß mit ihnen jede den fapitalistischen Ansprüchen irgendwie unbequeme Kritik oder Erörterung bestehender Zustände an der Hand von ganz
geringer Aus- und Unterlegekunft und Unterlegekunst der Richter durch harte Strafen zu treffen ist. Herr Ludwig Fulb und alle diejenigen Juristen und Nichtjuristen, die diesen Weg gehen wollen, verlassen sich auf das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft. Sie sehen voraus, daß es dabei zugehen wird, wie mit§§ 8 und 16 des preußischen Vereinsgefeßes, daß man nur gegen diejenigen Personen, welche die Rechte der Arbeiter gegenüber dem Kapital vertreten, diese Geseze anmenden wird. Sie haben ja die heutige Erfahrung für sich.
Da sind aber doch andere, weitsichtigere Politiker in manchen tapitalistischen Kreisen. Diese wissen, daß der Vorwurf der Reichsfeindschaft" heute billiger ift, wie Brombeeren. Heute noch stol zum Frühschoppen bei Reichskanzlers, morgen fchon todt im Abgrunde der Reichsfcinde! Heute bis zum Quitschen an die Wand gedrückt, und morgen schon die Anwartschaft, den Löffel auch in die große Staats- und Suppenschüssel stecken zu fönnen. So schwanken heute Gunst und Ungnade nach orientalischen Vorbildern.
Heute Laftträger,
morgen Großvezier, übermorgen gepfählt! Da fürchtet sich jede Partei, den Pfahl aufzurichten und zuzufpißen, weil sie nie wiffen kann, wann er bestimmt sein wird, ihr eigenes Fleisch zu durchbohren. Beim Sozialistengeset befizen sie eine bünsozialistischen Ansprüche der Arbeiter angewendet werden soll, dige Erklärung, daß dasselbe nur gegen die sogenannten und dieses Versprechen ist, ganz geringe, fleinere Uebergriffe abgerechnet, auch gehalten worden. Bei den Gesezparagraphen des Stafgesetzbuches kann ein solches Versprechen aber unmöglich gegeben werden. Da liegt der Haase im Pfeffer! So wird es denn wohl beim Alten bleiben müssen!
Herr Dr. Ludwig Fulb spricht für Fallenlaffen der Ausweisebefugniß aus den Belagerungsgebieten, aus dem bekannten Grunde, daß die Ordnungsparteien", mie die fapitalistischen Anarchisten sich gerne nennen, damit schlechte, die Sozialdemokraten aber gute Gefäfte gemacht haben, so daß man jezt schon von dieser Ausweisebefugniß nur noch äußerst felten Gebrauch macht. Nun, um dahin zu gelangen, braucht man fein neues Gesez, nicht einmal die Abänderurg der alten. Die Polizei braucht einfach im Otiober d. J. den Ausgewiesenen ganz oder theilweise die Ausweisungserneuerung vorzuenthalten, dann ist die Sache erledigt. Wer dann von den Ausgewiefenen lieber seine Führerrolle im Eril beibehält und nicht nach Berlin oder dem anderen Ort der Ausweisung zurückfehrt, wo er seinen ehemaligen Plaz in der Bewegnng gut befekt findet, der wird auch nicht zurückkehren, wenn der§ 28 ganz aufgehoben wird. Das Sozialistengeset stellt ja eben alles in's Belieben der Polizei, um diese oder jene Bestimmung desselben, die sich nicht bewährt hat, zu beseitigen, braucht man sie nur einfach nicht anzuwenden.
Wir sind also der festen Ansicht, trok alles Lärms, der darüber gemacht wird, daß das Sozialistengeset in den Hauptsachen bleiben wird, was es ist und wie es ist, vielleicht bewilligt man es auf fünf, statt wie bisher auf zwei Jahre.
Uns fann es im Allgemeinen nicht nur gleichgiltig, sondern recht sein, wenn alles in dem uns bekannten Ges leife bleibt. Beffer wird es unter feinen Umständen, das erlaubt die Rücksicht auf den Kapitalprofit nicht, und es fönnte leicht schlechter werden. Wenigstens würde es viele neue Opfer foften, bis wir uns wieder mit den neuen Druckbestim mungen so vertraut gemacht und so abgefunden haben würden, wie es heute der Fall ist.
Tokales.
Der Bierkrieg. Der Kampf der zielbewußten und politisch selbstständigen Arbeiter gegen die Brauereien und Wirthe, die den Arbeitern ihre Säle zu politischen und fachgewerblichen Versammlungen verweigern, hat ganz ungeahnte Dimensionen angenommen und hat nicht nur hier in Berlin , sondern überall, wo große Arbeitermassen sich aufhalten, häufig damit geendet, daß die Brauereien und die Gastwirthe klein beigaben und ihre Lokale wieder zur Verfügung stellten, nachdem sie durch die Weigerung der Arbeiter, ihr Bier zu trinken, empfindlich geschädigt worden waren. Mit ein wenig Einsicht und ein wenig Gemeinfinn hätten Brauereien und Wirthe sich diese Unannehmlichkeiten ersparen können. Allein man glaubte nicht, daß die Arbeiter begreifen, wie sie die große Masse der Konsumenten bilden und wie namentlich das 3 wischenhändlerthum von dieser Masse abhängig ist. In dieser Beziehung dürfte man nun eines Besseren belehrt sein. Die Arbeiter begreifen sehr wohl, daß sie in der wirthschaftlichen Welt teine Rullen sind, wenn man auch bestrebt ist, fie in der politischen Welt zu solchen zu
machen.
Die Spießbürger aller Art haben ein gewaltiges Geschrei gegen den Bierkrieg" erhoben und haben vielfach das Einfchreiten der Behörden verlangt. Aber die Behörden fönnen nicht einschreiten, weil der Bierkrieg" sich auf durchaus geseglichem Boden abspielt und weil wir glücklicher Weise denn doch noch nicht so weit sind, daß man polis zeilich zum Besuch bestimmter Gasthäuser und Restaurants gezwungen werden fann.
Ohnehin muß, was dem Einzelnen erlaubt ift, auch Tausenden erlaubt sein. Denn wenn ich für meine Person den
6. Jahre.
Besuch eines Lokals meide, so bin ich deshalb nicht strafbar, und wenn Andere dasselbe thun, so fönnen sie es auch nicht sein. Die Gegenseitigteit in Geschäftsfachen ist ohnehin im bürgerlichen Leben seit unvordentlichen Zeiten ein dominirender Brauch. Nehmen wir an, in einer Straße wohne der Schneidermeister und Zunftbruder A. gegenüber dem Gastwirth B. Der Zünftler kommt in die Wirthschaft und trinkt sein Bier, er wird Stammgaft; dann wird sich der Gastwirth auch bald bei ihm einen Anzug machen lassen. Dafür trinkt der Zünfiler dann wieder Bier und der Wirth bestellt wieder Anzüge. Wenn der Zünftler wegbleibt, so wird der Wirth keinen Anzug mehr bei ihm bestellen und umgekehrt. Und wenn gar der Wirth zu einer Versammlung der Schneider Innung sein Lofal nicht hergeben will, so hat er damit auch feinen Stammgaft, den Schneider gegenüber, verloren.
Der Bierkrieg" enthält somit tein neues Prinzip; er hat nur einen Brauch verallgemeinert, der längst geltend war. Neu ist aber dabei, daß die Arbeiter, denen man sonst glaubte Alles bieten zu dürfen, sich als Konsumentenmasse zusammenthun, um dem politischen Vorurtheil entgegenzutreten, mit dem man fie aus dem politischen Leben zu verdrängen sucht.
Der Arbeiter ist nicht die politische Null, zu der ihn gewiffe Leute gerne machen möchten. Der berühmte fonftitutionelle Saz, daß jeder Preuße vor dem Geseze gleich ist, mag viele Durchlöcherungen erfahren; aber er besteht einmal und der Arbeiter ist schon damit als selbstständiges Glied des modernen Staatswesens anerkannt. Noch weit entschiedener wird ihm diese Anerkennung durch das allgemeine Wahlrecht zu Theil, das ihn unter die Staatsbürger mit politischen Rechten und Pflichten einreiht.
Niemand ist befugt, ihm diese politischen Rechte zu ver fümmern, und ohnehin wird genug Energie angewendet, um ihn zu seinen Pflichten heranzuziehen. Aber es gab gewiffe Bc hörden, von denen die Anregung ausging, wie man die politischen Rechte des Arbeiters beschneiden oder gar illusorisch machen fönne. Besonders beliebt war in dieser Beziehung die Beein fluffung der Gastwirthe und fic ist es noch. Die Saalverweigerung und Saalabtreibung hat bei den leßten Wahlen eine große Rolle gespielt; man sah, daß Versammlungen gestattet, aber doch hintertrieben wurden, meil man den Wirth bewog, in legter Stunde das zugesagte Lokal wieder abzusagen.
Dagegen war Nichts auszurichten, wenn man sich an die Gerichte wenden wollte, denn der im Augenblick durch Saalverweigerung und Saalabtreibung angerichtete Schaden konnte nicht wieder gut gemacht werden. Unter diesen Umständen fann man sich nicht wundern, wenn sich die Arbeiter auf alten Brauch der Gegenseitigkeit im wirth schaftlichen Leben besonnen und sich so vielfach entschlossen haben, ihr Geld nur bei den Withen auszugeben, von denen sie auch die Lokalitäten zur Erörterung ihrer Angelegenheiten zur Verfügung gestellt bekommen.
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Ein Recht, sich zu beschmeren, haben diese Wirthe nicht, wenn sie geschädigt worden sind. Sie haben es unternommen, sei es aus Schwäche oder aus Vorurtheil, die politische Gegner schaft gegen die Arbeiterbewegung mit ihrem Geschäftsbetrieb in Verbindung zu bringen, und müssen nun die Folgen tragen. Wir wünschen nur, daß die Lehren, die in diesen Vorfommnissen enthalten sind, beherzigt werden mögen. Die ver schiedenen Ermerbeklassen, die doch zum größten Theil auf einander angewiesen sind, würden eine große Erleichterung ver spüren, wenn der politische Streit nicht in ihre Erwerbsverhältniffe hineingetragen würde. Die Arbeiter haben in dieser Sache am meisten Langmuth und Großmuth bewiesen. Endlich aber haben sie Widerstand geleistet.
Möge man sich in der Geschäftswelt nur darüber flar werden, daß man meder befugt noch sonst irgendwie veranlaßt ist, die politischen Rechte des Arbeiters zu beschneiden, bann wird der Bierkrieg" einen für beide Theile befriedigenden Ausgang finden.
Moderne Brückenbauten. Die Geschichte des Brückenbaues weist eine Reihe von Abschnitten auf, die ihre Charat teristik durch das jeweils herrschende Konstruktionssystem, sowie durch das hauptsächlich verwendete Material erhalten. Die ältesten Brücken mögen Balkenbrüden gewesen sein- in ihrer einfachsten Form repräsentirt durch einen Stein oder Baumstamm, welcher über einen Bach oder Fluß herübergelegt wurde. Ihnen folgten ohne Zweifel die Hängebrücken, bei welchen ein Seil oder eine ähnliche Vorrichtung als Träger der eigentlichen Brückenbahn fungirt. Permanenten Konstruktionen begegnen wir erst in den Bogenbrücken, mit welchen der Stein als Baumaterial zur Herrschaft gelangte; den Bes dürfnissen eines bereits hoch entwickelten Verkehrs entsprungen, gestatteten diefe Brücken schon große Distanzen zu überschreiten. Durch die Römer wurde dieses System zu hoher Entwickelung gebracht: ihre gewaltigen Aquädukte, die ja nichts anderes find als Brückenkonstruktionen, führen noch heute einem Theile der italienischen Städte gutes Trinkwasser zu, während anderwärts allerdings verwüstende Kriege und die mächtige Hand der Zeit von jenen Bauten nur Trümmer zurückgelaffen haben, deren gewaltige Formen noch heute den Beschauer mit Bewunderung und Staunen erfüllen. Seitdem blieb das System der steinernen Bogenbrüden wenigftens für wichtigere Anlagen, die einem größeren Verkehr zu dienen bestimmt waren, fast ausschließlich herrschend und erst in unserer Zeit haben die Bedürfnisse des täglich wachsenden Verkehrs und eine ungeahnte Entwickelung der Technik einerseits ganz neue Formen des Brückenbaues ge schaffen, andererseits aber auch den älteren, beinahe verlassenen Syftemen wieder zu Ehren verholfen.
Die fachmännische Terminologie unterscheidet Hänge, Stüt und Baltenbrücken, je nachdem die Brückenbahn aufgehängt, geftüßt, oder von einer beide Prinzipien verbinden den Konstruktion, getragen erscheint. Die Hänges oder Rabelbrücken fonnten, fo lange zu ihrem Bau lediglich Seile aus pflanzlichen Mate rialien dienten, in Bezug auf Stabilität( und Dauerhaftigkeit feinen großen Ansprüchen genügen und hatten lediglich den Vorzug leichter und billiger Herstellbarkeit für sich. In unserer Zeit ist ihnen durch die Verwendung schmiedeeiserner und neuerdings stählerner Ketten und Drahtseile ein neuer Aufschwung gegeben worden, zumal die Kettenbrücken am leichtesten große Distanzen zu überschreiten gestatten; dennoch durfte dieses System in der berühmten Hängebrücke über den East River zwischen New- York und Brookiya- Gesammtlänge 1500 Meter mit Spannweiten von nahezu 500 Meter- wohl ben Kulminationspunkt seiner Entwicklung erreicht haben, da ihm die für den raschen Verkehr großer Lasten erforderliche Stabilität abgeht.
Gewissermaßen die Umkehrung der Hängebrücken erblicken wir in den Bogen konstruktionen, welche die Klasse der Stüt brüden repräsentiren und lange Zeit hindurch eine faft ousschließliche Herrschaft behaupteten. In der That vermögen bie steinernen Bogenbrücken selbst die stärksten Lasten zu tragen und, wenn bei ihrer Anlage die richtige Sorgfalt gemaltet hat, dem Bahne der Zeit vielleicht länger als irgend ein anderes Eystem zu hohen; dem Architekten bieten fie augleidh