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mehrere Lieutenants a. D. auf, welche unter ähnlichen Umfänden Lotteriegeschäfte auf Kredit in großem Umfange aemacht haben. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Assessor Werner, sah in diesen Loosgeschäften einen verschleierten hgeftem Bucher und folgerte dies daraus, daß der Angeklagte durch Toilet den plöglichen Waffenabsatz der Loose vorlegter Klasse großen Aeußern Bortheil gehabt, den Abnehmern der Loose nur geringe Chancen geboten und die größeren Chancen der letzten Klasse felbft gehabt habe. Der Angeflagte dagegen bestritt entschieden jede wucherische Abscht und behauptete, daß ein einfaches und flares Lotteriegeschäft vorliege, welches mit dem Geldgeschäft gar nicht zusammenhänge. Der Staatsanwalt beantragte en haben It Jahre Gefängniß, wogegen die Rechtsanwälte Dr. Sello, Länge Dr. Friedmann und Dr. v. Buftem aus Bremen in umfangittellofen reichen Vertheidigungsreden den Nachweis lieferten, daß die , angeb ganze Anflage unhaltbar sei. Der Gerichtshof erkannte auf errichter Freisprechung des Angeklagten. Er nahm an, daß der Angerch Zeiagte mit der Ablaffung der Loose zu den OriginalpreifenPranten und sogar noch gegen Kredit den Zeugen für das gleiche in den Geld dieselben Chancen verkauft habe, wie der Staat selbst perfonen feinen Loosabnehmern gewährt. Der Begriff des Wuchers sei ch fore daher in diesem Falle schon deshalb zu verreinen, weil hier affenbuch die Leistung nicht in auffälligem Mißverhältnisse zu dem Verzunäch mögensvortheile steht." Der Angefiagte wurde aus UnterDenteter fuchungshaft, in welcher er 10 Monate gesessen, sofort entmeld Laffen. Do nfe mid
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Vor dem Zivilsenat des Kammergerichts wurde gestern in der Berufungsinstanz die Klage verhandelt, welche Die Deutsche Baugesellschaft gegen die Stadtgemeinde Beclin angeftrengt hat wezen höherer Entschädigung, als ihr durch den Entschädigungsbeschluß des Polizeipräsidiums und Erkenntniß des Landgerichts I für die Abtretung der Häuser Königsmauer Nr. 5/6 und 18/19, sowie Neue Friedrichstr. 79 und 79a zugebilligt worden war. Der Senat ectannte nach der Börs. Zeitung" in diesem über drei Jahre währenden Prozesse da hin, daß das erste Urtheil, wonach der Klägerin über des die Entschädigungsfefisegung Polizeipräsidiums in Höhe von 308 000 Wait hinans noh 68 000 Mark zuerkannt worden waren, dahin abzuändern, beziehungsmeise zu bestätigen sei, daß der Gesellschaft für die genannten Grundstücke in der Königsmauer über den Betrag der Polizeitage hinaus noch in Summa 1249 M. gezahlt werden sollen, wogegen die Baugesellschaft mit ihrem weitergehenden Entschädigungsanspruch von 158 372 M. abzuweisen und bis auf einen Betrag von 50 M. zur Tragung der Kosten verpflichtet sei. Bemerkenswerth ist, daß die in zweiter Instanz angeordnete neue Beweisaufnahme das Ergebniß hatte, daß die qu. Grundstücke von dem gerichtlichen Sachverständigen Regierungsbaurath Leßhaft etwa 100 000 m. niedriger tarirt wurden, als bies im Jahre 1885 durch das Polizeipräsidium geschehen war. Da nun aber die Berufung nur seitens der Deutschen Baugesellschaft eingelegt worden war, während sich die Stadtgemeinde bei der ersten Entscheidung beruhigt hatte, so blieb biele neue Tare in Bezug auf die Frage der Zahlung einer niedrigeren Entschädigung ohne Einfluß.
Die Schulden der Herren Offiziere und die enge Verbindung derselben mit„ Geldmännern" bilden jeßt in bedenklicher Weise den Gegenstand gerichtlicher Erörterungen bei Wucherprozessen. Auch gestern handelte es sich wieder einmal um die Schulden eines Offiziers, diesmal aber nicht in Berbindung mit einem Wuchergeschäft. Der wegen Expreffung angeklagte Kaufmann May Anton N. hat bei seiner geschäftlichen Verbindung mit dem Premierlieutenant v. W. sehr trübe Erfahrungen gesammelt; er hat sein Geld verloren und muß nun noch ins Gefängniß wandern. Der Premierlieutenant v. W. hatte mit dem Angeflagten ein Geldgeschäft gemacht, aus welchem er demselben 4000 Mart schuldete. Das Geschäft sollte dem Offizier die Möglichkeit erschließen, eine wohlhabende Dame, die Tochter einer Oberlehrer- Witwe, zu ehelichen. Die Heirath tam auch zu Stande, die Schwiegermutter hatte aber feine Luft, irgend welche Schulden ihres Schwiegersohnes zu bezahlen und sie sicherte auch das Emgebrachte ihrer Tochter vor Nachstellungen durch die Gläubiger sadurch, daß die Gütergemeinschaft zwischen den jungen EheLeuten ausgeschlossen wurde. Der jest Angeklagte hatte seine berechtigte Geldforderung an den Premier lieutenant mit allen ihm gefeßlich zustehenden Mitteln einzutreiben versucht und als ihm dies nicht gelang, erschien er eines Tages mit einem Gerichtsvollzieher in der Wohnung des Offiziers, um dort pfänden zu laffen. Nun trat aber die Frau Premierlieutenant mit Schriftstücken auf, wonach sämmtliche Sachen ihr Eigenthum feien und während der Verhandlungen nach dieser Richtung hin trat auch der Offizier hinzu und wies dem Gerichtsvollsicher nach, daß er instruktionswidrig handele, da es seine Pflicht set, vor Vornahme einer Zwangsvollstreckung bei einem Difizier Anzeige bei dem Regiment zu erstatten. Schließlich wurde in der erregten Debatte ein Ausweg dahin gefunden, daß die Frau Premierlieutenant dem Angeflagten einen Wechsel in Höhe der Schuldforderung ausstellen mußte. Dieses Atzept soll nun der Angeklagte nur durch Drohungen erlangt und wiederholt betont haben, daß er sich selbst an das Regiment menden und der Offizier dann um die Ecke gehen" würde. Als Schlußergebniß einer etwaigen Verurtheilung des Angeklagten hob Vertheidiger Nechtsanwalt Wronker her vor, daß der Angeklagte dann gänzlich um sein Geld gebracht werden würde, da dann auch der Wechsel gegen die Frau nicht geltend gemacht werden könnte, die lettere also nichts zu zahlen brauche, der Ehemann aber nicht zahlen könne, weil er inzwischen längst wegen Schulden seinen Abschied genommen und manifestirt hatte. Der Gerichtshof nahm aber nach den Beugenaussagen doch an, daß eine Erpressung vorliege und verurtheilte den Angeklagten zu einem Monat Ge fängniß und der Herr Premier lieutenant" hat sein Geld. Noblesse oblige.
Zustand sei und das Verfahren gegen ihn eingestellt werden müsse. Der Gerichtshof schloß fich dieser Auffaffung nicht an, sondern erkannte auf eine Gefängnißftrafe von drei Wochen.
Schweidnih, 10. Oktober. Jn dem Schwurgerichtsprozeß gegen die Theilnehmer an den am 14. Mai d. J. begangenen Ausschreitungen" auf der„ Glückhilf" und der Fatebes hoffnungsgrube" ift gestern Nacht das Urtheil gefällt worden. Wegen schweren Landfriedensbruches wurden der Schlepper Poppe zu 2 Jahren Zuchthaus, der Schlepper August Grüttner und der Rädelsführer Koatsarbeiter Tölg zu 25 Jahren Zuchthaus und 3 Jahren Verlust der Ehrenrechte verurtheilt. 21 Angeklagten wurden mildernde Umstände zugebilligt; dieselben wurden zu Gefängnißftrafen 13 bis 3 Jahren verurtheilt. Wegen einfachen Landfriedensbruches erhielten 14 der Angeklagten Gefängnißstrafen von 1 bis 1 Jahren.
Soziale Uebersicht.
Achtung! Vergolder Berlins ! Da die folgenden Herren Lemfried, Jahn und Schmidt u. Hoffmann sich bis jetzt dem Streit- Komitee gegenüber noch nicht erklärt haben, ob ste unsere Forderungen bewilligen wollen, so ist der Zuzug nach den genannten Werkstellen fern zu halten. Die Streif Kommission der Vergolder Berlins .
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regeln und einen Beschluß zu fassen, dem sich Alle unterwe.fer fönnen. Bei der Beurtheilung der ganzen Angelegenheit drehe es sich nur um die verschiedene Auffaffung, wozu man überhaupt wähle; um einen Einfluß auf die Bourgeois- Gefes gebung zu erlangen oder um für unsere Joeen Propaganda zu machen? Jedenfalls doch nur aus letterem Grunde. Bei der Beurtheilung der vorliegenden Frage müffe man auch bes benken, daß die Stadtverwaltung eben nur ein Verwaltungsförper sei, der die vom Land- oder Reichstag befchloffenen Gefrße auszuführen habe. Hierbei biete sich nun ein eigenthümliches Bild. Unsere Vertreter im Reichstage stimmten gegen ein Gefeß, das zur Ausführung zu bringen unsere Vertreter in der Stadtverordneten- Versammlung fich angelegen fein ließen. Ent weder müßten die Genossen im Reichstage einen Fehler macher, oder die in der Stadtverordneten- Versammlung. Wirke denn überhaupt die Thätigkeit unserer Vertreter in diefer Körperschaft aufklärend? Er glaube faum. Gewiß seien Verbeffe ungen ber Krankenhäuser, weitere Errichtung von öffentlichen Babe anstalten nöthig. Aber diese Verbesserungen zu machen, tätten die Bourgeoisparteien in ihrem eigenen Interesse nöthig. Und sie werden auch gemacht, um dem unwissenden Volke Sand in die Augen zu streuen. Wollte die Sozialdemokratie die Nothmendigkeit solcher Verbesserungen auf dem Boden der heutigen Gesellschaftsordnung betonen, so stehe ihr hierzu die Preffe zur Verfügung. Auch über Verbesserungen der Armenpflege merde viel gefabelt. Was wollten solche Verbesserungen, die nur einen geringen Bruchtheil der Armen berühren; heut müßten bald alle Arbeiter die Armenpflege in Anspruch nehmen. Hier zeige sich auch wieder die schon erwähnte eigenthümliche That fache, daß die Arbeitervertreter gegen ein Alters- und Innalidengefeß, das doch ein Riesenwert im Gegensatz zum Hädti schen Armenwesen sei, stimmen, während die Arbeiter- Stadt verordneten an lezterem herumboftoren wollen.( B. ifall.) Der Vortheil, der also eventuell erreicht werden könne, sei ein ganz minimaler. Auf politischem Gebiete fei überhaupt nichts zu bezwecken. Er erinnere nur an den be fannten Singer'ichen Antrag, die Versammlung möge dahin wirken, daß die Zahl der Reichstagswahlkreise in Berlin um 6 vermehrt werde; die Diskussion set überhaupt untersagt worden. Die Angst, daß die Masse, wenn sie nicht wähle, einschlafen werde, fei völlig grundlos. Sei es denn durchaus nöthig zu wählen? Könnten nicht genau, wie bei den Landtagswahlen, Protestversammlungen gegen das elende Wahlsystem einberufen werden?( Bravo ) Das wirke mehr als die Betheiligun, die nur die bürgerliche Institution dieses Systems halte und santtionire!( Sehr richtig!) Im Reichstage werde stets auf bie unüberbrückbare Kluft hingewiesen, hier werde' fie über schritten. Dann solle es gut sein, wenn unsre Vertreter dar auf hinwirken, daß Pferdebahnen, Gasanstalten 2c. flädtisches Eigenthum werden. Man bedente aber dabei, daß man damit die Bewegungsfreiheit der jegt freien Arbeiter betestind hemme; daß die Wahlberir fluffung bei diesen Arbeitern dann ftändig werden würde. Redner widerlegt noch die Bekaup tung, daß unsere Vertreter in Kommiffionen wirksames le ften fönnen und faßt sich dahin zusammen, daß es besser sei, wenn die Kräfte nicht zerfplittert werden, wenn die Stadtver ort neten die Beit, die sie in der Versammlung verfäumen, dazu tenuk n würden, Vorträge auszuarbeiten und durch Halten der felben zu agitiren.( Sehr richtig.) Gegen Innungsgesellen ausschüsse sträubten sich die Arbeiter, obwohl dort auch manches zu erreichen sei und profeftirten dagegen, gegen die Stadtverordneteuwahlen aber nicht in dieser Weise. Man folle gegen das heutige Wahlsystem protestiren und das all gemeine, gleiche, geheime, direkte Wahlrecht erstreben. Nach einer Pause von 5 Minuten wurde auf einen Anirag hin troß eingelegten Protestes, sofort über die eingelaufenen e- folutionen abgestimmt und folgende mit bedeutender Majorität angenommen:
Aufruf an alle Bildhauer Berlins! Kollegen! In allen Industriestaaten, in allen Gewerken regt sich der Zeitgeift! Ueberall treten die Arbeiter heran, fordernd die Besser ftellung ihrer Lage, strebend nach menschenwürdiger Eriftenz! und dieses Streben ist berechtigt, denn unter allen Arbeitern herrschen traurige, entsegliche Zustände, welche dringend Abhilfe erheischen. Immer größere Ansprüche an das Leben treten an den Einzelnen heran und er muß als Kulturmensch dieselben zu erfüllen suchen. Kollegen! Auch bei uns herrschen schreiende Mißstände; in technischer Beziehung zu den befferen Arbeitern zählend, find wir in der Wirklichkeit, in materieller Hinsicht, die mit am schlechtesten ge= stellten, weil am schlechte ften bezahlten Arbeiter. Eure traurige Lage Euch vorzuführen, ist überflüssig, Ihr Alle fennt und fühlt dieselbe in bitterster Weise. Aber Kollegen! Muß es immer so bleiben, können wir nichts thun zur Verbesserung unserer Lage? Ja, mir fönnen es, wenn wir wollen, und einig sind in unserem Wollen!
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Kollegen! In der öffentlichen Bildhauer Versammlung, die am 7. Oktober in Sanssouci tagte und die von zirka 1000 Personen besucht war, wurde eine Resolution mit allen gegen zwei Stimmen angenommen, welche sich ausspricht, für Einführung einer neunstündigen Arbeitszeit( inkl. viertelstündiger Frühstücks- und Vesperpause) und Abschaffung der Affordarbeit. Diese Forderungen, theilweise schon eingeführt, find bescheiden, find gerecht. Kürzere Arbeitszeit, Abschaffung der Affordarbeit, das muß unsere Parole sein, mit der Beseitigung dieser Uebel merden auch andere Mißstände verschwinden. Kollegen! Jezt aber zeigt, ob Ihr gewillt feid, Euch aufzuraffen, oder ob Ihr länger in Eurer unwürdigen Lage verharren wollt. Tretet überall heran an die Prinzipale, fordert Euer gutes Recht; tretet Ihr ein müthig auf, so muß es Euch gewährt wer den, Alles aber, was Ihr in dieser Hinsicht unternehmt, berichtet an uns. Alle Briefe, Anfragen 2c. find an die in der vorerwähnten öffentlichen Versammlung gewählten Kommissionsmitglieder zu richten. Die Kommission. G. Klose, W, Dennewigstr. 25, vorn hochparterre. F. Schulze, SW, Solmsstr. 31, Hof 3 Tr. G. Wächter, Schinkestr. 11, v. 3 Tr. Wagner, Melchierstr. 16. v. 1 Tr. Wude, Staligerftr. 12, vorn 3 Tr. A. Plage, Reichenbergerftr. 140, Hof 3 Tr. D. Schleupner, Mariannenstr. 34, vorn 4 Tr. links.
Versammlungen.
Eine große, öffentliche, von etwa 2000 Personen besuchte Volksverlammlung fand am Mittwoch Abend im großen Saale des Böhmischen Brauhauses, Landsberger Allee Nr. 11-13, statt, um die Frage der Betheiligung oder Nichtbetheiligung an den bevorstehenden Stadtver ordnetenwahlen endgiltig zu entscheiden. Nach Wahl der Herren Zubeil, Heindorf und Wilschte ins Bureau erhielt der Referent, Here Schuhmachermeister Megner, das Wort, um etwa folgendes auszuführen. Es müsse bald Jedermann schwer fallen, sein Erstaunen zu unterdrücken, wenn eine Frage, die längst zu den entschiedenen gehören sollte, immer und immer wieder zur Diskussion gestellt werde. Auch dieses Jahr sei wieder die Entscheidung zu treffen. Unklarheit über bas Ziel unserer Partei, die Umänderung der heutigen Produktionsweise, werde wohl kaum unter denen herrschen, die diese Entscheidung fällen sollen. Nur über die Wege, die zu dem Ziele führen sollen, gehe die Meinung auseinander. Da sei die eine Richtung, die unter allen Umständen mit Allem gebrochen wissen wolle, dort sei die andere, die sich an Allem betheiligen wolle, was Chancen für die Partei bietet. Die eine Richtung halte es für gut, von Allem zu abstrahiren, Wahlen Wahlen sein zu lassen, während die andere überall ihre Thätigkeit entfalten, überall agitiren wolle. Die erstere Richtung wolle nur das Recht der freien Rede und die Versammlungsfreiheit zur Agitation benüßen. Doch seien diese Rechte thatsächlich noch vorhanden? Nein, gewiß nicht. So bleibe denn nur ein Weg übrig Agitation zu treiben, dies seien die Wahlen. Es sei von mehreren Parteikongressen anerfannt worden, daß die Verhältnisse auszunußen seien, wo Aussicht auf Erfolg sei. Als solche feien die allgemeinen Wahlen zu betrachten. Noch viel besser stehe es mit den Stadtverordnetenwahlen. Hier könnten Männer unserer Richtung in die betr. Körperschaften hineinkommen. Sei auch in der Stadtverordneten- Versammlung nichts zu erreichen, so könnten doch die Schäden der Kommunalverwaltung aufgedeckt und an die Deffentlichkeit gebracht werden. Dann folle man auch nicht vergessen, daß die Legislaturperioden des Reichstages 5 Jahre verlängert worden seien. Es wäre ein grober Fehler, mollte man sich selbst das Schlafpuloer geben.( Beifall.) Welche Thätigkeit sollte an die Stelle dieser Wahlagitation treten? Wie sollten die Prinzipien ausgefochten werden? Aber auch die Thätigkeit der Stadtverordneten an und für sich, sei sehr nußbringend. Bieles sei verbesserungsbedürftig. Hier könne man entgegenhalten, das feien Palliativmittel. Doch was sei die Arbeiterschußgefeßgebung anderes! Je mehr Verbesserungsvorschläge gemacht und abgelehnt würden, desto aufklärender wirke das. Daß das Parteiprogramm in der Stadtverordneten- Bersammlung nicht klar zum Ausdruck gebracht werden fönne, sei schon in einer früheren Versammlung widerlegt wor den. Auch Wahlen von Arbeitervertretern in die verschiedenen Kommissionen fönne sehr segenbringend wirken. Er erinnere an die Auszahlung der Pensionen an die Frauen von eingezogenen Landwehrmännern, an die Armenpflege und das Schulwesen. Redner kommt zu dem Schluß, daß man ein schlechter, ja lächerlicher Stratege sein müsse, würde man die so schwer errungene Position aufgeben, nur aus dem Grunde, weil man nur etwas und nicht alles haben könne. Redner schließt unter dem lebhaften Beifall der Zuhörer mit der Aufforderung, jede Gelegenheit zu benußen, die uns dem Ziele näher bringt, und in die Kommunalwahlbewegung einzutreten.
Ein Fall von sogenanntem ,, moralischen Irrfsinn" beschäftigte gestern die 41. Abtheilung des Schöffengerichts. Der auf der Anklagebant befindliche 23jährige Handlungs Tommis Leopold S. war geständig, feinen Prinzipalen zu drei verschiedenen Malen Waaren zu erheblichem Betrage gestohlen und den Erlös in der liederlichsten Weise verbraucht zu haben. Er behauptete aber, daß er jeden moralischen Halts entbehre und zwar in so hohem Grade, daß dieser Fehler den Charakter einer Geistesfrantheit angenommen habe. Diese Behauptung wurde von seinem eigenen Vater unterstüßt, welcher bat, feinen Sohn ins Irrenhaus und nicht ins Gefängniß zu schiden. Die beiden medizinischen Sachverständigen, Sanitätsrath Dr. Long und Medizinalaffeffor Dr. Quittel haben den Angeklagten untersucht. Sie sind übereinstimmend zu der Ansicht gelangt, daß das Gehirn des Angeklagten allerdings nicht vollständig normal fei, aber sein Geisteszustand sei feineswegs ein derartiger, daß feine freie Willensbestimmung dadurch ausgeschloffen wurde. Er habe eine allzu nachsichtige Erziehung genossen, während ein energisches Einschreiten gegen ihn am Plaße gewesen wäre. Der Begriff des Unterschiedes zwischen Wein und Dein sei auch dem Angeklagten flar, wenn derselbe auch bisweilen an Wahnvorstellungen leide und Handlungen begehe, die ein normal veranlagter Mensch nicht thue und es würde zu argen Konsequenzen führen, wenn man dergleichen Leute straffrei ausgehen laffen würde. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißitcafe von fünf Monaten. Der Vertheidiger wies zunächst auf die Verschiedenheit der Strafanträge seitens der Vertreter der Staatsanwaltsaft hin. Im vorigen Termine, der kurz vor Schluß der Verhandlung der Vertagung verfiel, hatte der Staatsanwalt drei Tage Gefängniß beantragt und der diesmalige Staatsanwalt beantrage für dasselbe Bergehen das Fünfzigfache. Im übrigen führte er aus, daß die niedrige moralische Stufe, die der Angeklagte einnehme, ein frankhafter
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Hierauf erhielt der Korreferent, Herr Th. Glode, der die Frage vom gegnerischen Standpunkte aus beleuchtete, das Wort. Auch er hält es an der Zeit, die Frage endlich einmal zu
Die 2c. Versammlung beschließt, bei den bevorstehenden Kommunalwahlen energisch in die Agitation einzutreten, und über all da, wo Aussicht vorhanden ist, Arbeiterkandidaten durchzubringen, folche aufzustellen."
Es fiel fomit eine zweite, welche Wahlenthaltung, dafür aber Abhaltung von Protestversammlungen wollte. Es muide hierauf ein Zentral- Wahlfomitee gewählt. und awar die Herren Kräcker, Mohrbach, Heindorf, Wuttig, Gnadt, Oito Klein und Tugauer. Unter Verschiedenes" beschloß die Versammlung unter lebhaftem Jubel, das Bier der Aftien- Brauerei Moabit" und der Lips'schen Brauerei Am Friedrichshain" nicht mehr zu trinken, bis diefelben ihre Säle zu Versammlungen hergeben, auch die Probufte des Klingel. Bolle" infolge feines Vorgehens gegen einen seiner Arbeiter nicht mehr zu kaufen. Die Versammlung schloß darauf mit einem Hoch auf die inter nationale Sozialdemokratie.
Der Fachverein sämmtlicher an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten Arbeiter hielt jeine Generatoer sammlung am Montag, den 7. Oftober, in Säger's Lofal, Grüner Weg 29. mit folgender Tagesordnung ab: 1. Kaffen bericht vom 2. Quaital. 2. Erjazwahl. 3. Verschiedenes und Fragetaften. Der Kaffenbericht ergab folgendes:
Kaffenbestand vom vorigen Quartal 354,30. Für Beiträge 126,00 17
Für Einschreibegeld
Ueberschuß von der Dampferpartie.
Ab Ausgaben
Bleibt Kaffenbestand
17,00"
24.10"
Summa 521.40.
122,00 399,40
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Nuchdem die Richtigkeit dieser Abrechnung von den Kortroleuren bestätigt war, wurde dem Kassirer Decharge ertheils Zum 2. Punkt, Eifahwahl, wurde einstimmig zum 1. Schriftführer Herr Schackow, in das Arbeitsnachweis- Komitee Herr Clarius ge wählt. Zu Verschiedenem wurde ein Antrag gestellt, 40 M. zur Bez größerung der Bibliothek aus der Vereinskaffe zu bewilliger. Der Antrag wurde angenommen. Ferner war ein Antrag ge stellt, bei jebem Jahresabschluß die Unfallliste der Verunglückun dem Gewerberath v. Stülpnagel zu übersenden. Auch dieser Antrag wurde angenommen. Nachdem noch verschiedene Av träge, sowie der Fragetaften erledigt waren, machte ber Bor figende bekannt, daß am 17. d. M. eine öffentliche Verfamm lung fämmtlicher an Holzbearbeitungsmaschinen beschä'tiater Arbeiter stattfindet und ersucht, recht rege zu agitiren. Außer dem machte der Vorfißende bekannt, daß im Norden eine Zahl stelle errichtet ist, und zwar bei Herrn F. Binte, Sminemünde ftraße 32, 4 Treppen rechts, und ist Herr Binte bereit, jeben Abend, außer Sonnabend und Sonntag, Beiträge an- und neue Mitglieder aufzunehmen. Ferner machte der Vorfißende bekannt, daß unsere nächste Mitgliederversammlung am 28. b. 9. und zwar im Norden abgehalten werde. Hierauf wurde die Versammlung um 11 Uhr geschlossen.
Die Freie Vereinigung der Lohgerber und Lederzurichter hielt am Sonntag, den 6. d. M., ihre Generalv r sammlung bei Feind, Weinstr. 11, ab. Tagesordnung: 1. Raffenbericht. 2. Vorstandswahl. 3. Geschäftliches. ersten Gegenstand der Tagesordnung erstattete der Kafficer Herr Kravozat Bericht. Derselbe ergab Gesammteinnahme vom 3. Quartal 1889 529,20 m., die Ausgabe 295,45 M., Uebers schuß 235,45 W., alter Bestand 383 M., überhaupt Bestand 617,45 M. Dem Kaifirer wurde Decharge ertheilt. 8am zweiten Punkt wurde Herr Busse zum 1 Borfißenden, Fure t zum zweiten, Kravozat zum Kassirer, Schröder zum Schriftführer, Schwart, Walburg und Ebel zu Beisißern, Haby und Rashe zu Revisoren erwählt. Zum britten Punkt gab der Borsigende einen Bericht über das 3jährige Bestehen des Vereins. Dem nach hat der Arbeitsnachweis zirka 180 Stellen vermittels