le durch
Künstler
nd's zei baß ma hnlichfeit
in die
es Nem
ehemals fagte: Ueber die Schwelle meines Machtbereichs ist noch fein Hauch der Zersehung gedrungen." Durch diesen Baffus fühlte sich Herr Bronfart von Schellendorf beleidigt und ftellte den Strafantrag. Der Staatsanwalt hielt die Beleidigung für eine recht schwere, da offenbar dem früheren Kriegsminister der Vorwurf gemacht werde, daß er ebenfalls moralisch zusammengebrochen" sei. Der Staatsanwalt beantragte wir Epidemgemäß 3 Monate Gefängniß. Der Vertheidiger n dem Rechtsanwalt G. Raufmann bestritt dagegen das Vorliegen Wir gleiner Beleidigung und beanspruchte für den Angeklagten den Schuß des§ 193, weil es sich hier nur um eine Kritik eines genen Ge en und parlamentarischen Vorganges Handele. Thatsächlich habe doch das drud ri Kriegsgericht einen Mann wie Ehrenberg entwischen laffen, welcher den Plan von Wesel der französischen Regierung zum kie R Rauf angeboten, den Plan verfolgt hat, die Sozialdemokratie Bte No das ein zu infurgiren, einen Aufruf an die Sozialdemokratie erlassen bat, zum Anarchismus überzugehen 2c. 2c. Die Haltung des icht aus Kriegsgerichts refp. des Kriegsministers einem solchen Manne -unfere einem folchen Manne gegenüber zu fritifiren, liege gewiß nicht außerhalb der Aufgaben der Presse. Der Gerichtshof hielt die Beleidigung für vorliegend und verurtheilte den Angeklagten zu 500 M. Geld. buße event. 50 Tagen Gefängniß. Bei der Strafabmeffung hat der Gerichtshof wie der Vorfißende publizirte auch erwogen, daß der Angeklagte in den drei Jahren, in welcher Zeit er ein so oppofitionelles Blatt, wie die Voltsztg", redigirte, nur zweimal mit Geldstrafe belegt worden ist.
usschließ
mtes ge malität in ifer. G
Schäftigen der un drama fen. G
geringe derben,
chen Fig
auszu
wie es er zu
Nachto e daffel ehnsucht
ng Wald n fönnte Geftalt
n Haupt
diefelbe Is Pilge aft gera der M ein Feu inbürge Herrn
eilte und Befangen torben. der fo
des und Dern ba
molzen
niederg feines Egereift
demar h nfam f
in dem
Todte Bolt gl als Wald
üger au Schwärm Reigu
hne an me Büge n ab und
ofen und
die ei Brunde
en und fe
her Cha ung,
we
te gefiegt jener
ter in
St
ft am me elden, da
-
Ein mit großer Frechheit begangener Straßenraub unterlag gestern der Prüfung des Schwurgerichts des Landgerichts 1. Auf der Anklagebant befand sich eine für die öffent liche Sicherheit höchst gefährliche Persönlichkeit, Namens Karl Friedrich Waldemar Lempe, der seit seinem fünfzehnten Lebensjahre wenig aus dem Gefängnisse herausgekommen ist. Durch die Beweisaufnahme wurde folgendes festgestellt: Der in der Müllerstraße wohnhafte Fernsprechbeamte D. hatte am Nachmittage des Nachmittage des 4. Juni mit einigen Kollegen eine Bierreise gemacht. Er scheute sich, in etwas an= getrunkenem Zustande seine Wohnung zu betreten und machte daher noch einen Spaziergang am Kanal am Nordufer entlang. Es war gegen 9 Uhr und noch nicht völlig dunkel, als er sich in der Nähe der Fennbrücke befand. Hier begegnete ihm der Angeklagte, der ihm den Weg vertrat mit den Worten: Geben Sie mir Geld zu Schnaps!" Der Angesprochene wich dem verdächtig aussehenden Menschen mit der Entgegnung aus, daß er kein Geld bei sich führe. Gleich darauf tauchte ein zweiter Mann hinter der Böschung auf und bevor D. noch einen Fluchtverfuch machen konnte, umfaßten beide Wegelagerer ihn und rissen ihn zu Boden. Im nächsten Augenblicke ließen die Angreifer aber wieder von ihm ab und Tiefen davon. Mit ficherem Griffe hatten die Räuber sich aber bereits in den Befiß der Uhr und des Portemonnaies des Ueberfallenen gefeßt, fie mußten vorher die Rollen genau vertheilt haben. Einen der Thäter gelang es in der Person des Angeklagten zu ermitteln, seinen Genossen wollte derselbe tro aller Vorhaltungen des Präsidenten nicht verrathen, er blieb dabei, daß er denselben nicht tenne. Staatsanwalt Oppermann vertrat die Ansicht, daß derartige Menschen, wie der Angeklagte, in's Zuchthaus gehörten, bat deshalb die Geschworenen, demselben die Zubilligung mildernder Umstände zu versagen. Der Vertheidiger warf dagegen das Bedenken auf, ob nicht das einfache Niederreißen des Zeugen, der ja nicht einmal den Verfuch gemacht habe, sich zu wehren, nur als Diebstahl anstatt als Raub zu kennzeichnen fei. Die Geschworenen entschieden im Sinne des Staatsanwalts unter Zubilligung mildernder Umstände, worauf der Lettere gegen den Angeflagten eine Gefängnißstrafe von drei Jahren in Antrag brachte. Das Urtheil des Gerichtshofs lautete dem Antrage gemäß.
Ein Busammenstoß zwischen dem Baumeister Deckers und dem Polizeilieutenant Krüger gelangte gestern zur Kenntniß der 87. Abtheilung des Schöffengerichts, vor dem der Erstgenannte fich wegen Beamtenbeleidigung und Widerstands gegen die Staatsgemalt zu verantworten hatte. An einem Juni- Abende benugte der Angeklagte, in deffen Begleitung sich mehrere Damen befanden, einen Pferdebahnwagen der Strecke Dönhoffsplaz- Nixdorf. Am Halleschen Thor wollte der Angeklagte furz vor einer Haltestelle den Wagen verTaffen, troßdem der Schaffner ihm bedeutete, daß er noch einige Schritte weiter fahren müffe als und der lettere dann den Wagen verließ, um eine Weiche zu stellen, legte der Angeklagte die Hand an die Bugleine, um das Haltefignal zu geben. In diesem Augenblic rief ihm eine Stimme von hinten zu: Bitte unterlassen Sie das, es ist nicht erlaubt!" Der Angeklagte fah sich um und befand sich dem Polizeilieutenant Krüger gegenüber. Sind Sie Pferdebahnbeamter?" fragte der Angeklagte den Lieutenant. Nein, wie Sie sehen bin ich Bolizeilieutenant und als solcher habe ich die Verpflichtung, für die Ordnung im öffentlichen Verkehr einzutreten lautete Die Antwort. Wenn Sie so handeln, wie Sie es jeßt ut aufthun, find Sie doch Pferdebahnbeamter", wiederholte liche Gile der Angeklagte. Der Polizeilieutenant verlangte nun vom Aniefes fall geklagten, daß derselbe sich legitimire, erhielt aber eine furz abMiffion Lehnende Antwort. Nun erklärte der Beamte den Angeklagten für verhaftet, da der Lettere aber nicht folgen wollte, tam es nicht der zu einer lärmenden Szene. Der Lieutenant zog schließlich die Dramen Nothpfeife und nun eilten ihm ein Schußmann und ein Nachtdie die Ueberführung des Ange flagten nach der Wache bewerkstelligten. Hier wie ſe ſchwi später nach seiner Entlassung verfolgte der Angeklagte den burchweh Lieutenant noch mit beleidigenden Aeußerungen. Der Ange-ft gerade flagte wollte durch die erste Anrede des Zeugen, die in einem mes wil fehr schroffen Tone gehalten sein sollte, gereizt worden
Iten voll
Motiv
rtung se wächter zur Hilfe, It. I
er
sich in ein Restaurant und die Angeklagte rüstete sich zur Ausführung. Bald kehrte Frau Löme zurück, worauf die Angeflagte die Straße überschritt, um ihr zu folgen. Auf dem Hausflur holte sie dieselbe ein. Sie vertrat ihr den Weg, holte die Flasche, die fie unter der Schürze versteckt gehalten und von der sie den Pfropfen bereits entfernt hatte, hervor und schüttete ihr den ganzen Inhalt ins Gesicht. Die Wirkung war eine furchtbare. Vor Schmerz faft wahnsinnig, taumelte Frau Löwe unter dem Ausrufe: Meine Augen! Meine Augen! gegen die Wand, die Attentäterin lief davon. Frau Löwe wurde nach der Charitee gebracht, das linke Auge war vollständig zerstört und mußte ausgenommen werden, um die Sehkraft des rechten Die Auges, welche ebenfalls gefährdet war, zu erhalten. Verlegte machte in der That einen abstoßenden Eindruck, als fie gestern als Zeugin erschien und Hut nebst Schleier entfernen mußte, damit die Geschworenen die argen Verwüstungen, die die äßende Flüssigkeit hervorgerufen hatte, in Augenschein nehmen konnten. Augenschein nehmen fonnten. Die leere Augenhöhle und ihre Umgebung ist so zerstört, daß ein Glasauge nicht hat angebracht werden können. Die Angeklagte behauptete, daß ihre Schwägerin von der Anwendung der Schwefelsäure teine Ahnung gehabt, dieselbe habe vielmehr geglaubt, daß Fr. Löwe nur einige Ohrfeigen erhalten sollte. Die Angeklagte leugnete nicht, daß sie die Zeugin Löwe hatte entftellen wollen, fie will die Wirkung der Säure auf die Augen aber nicht bekannt und feineswegs die Absicht gehabt haben, die Zeugin zu blenden. Nach Schluß der furzen Beweisaufnahme plädirte Staatsanwalt Unger für Schuldig im vollen Umfange der Anklage, während der Vertheidiger, Rechtsanwalt Wronker, der Angeklagten mildernde Umstände zu erwirken suchte. Die Geschworenen erfanten aber keine Milderungsgründe an. Der Staatsanwalt beantragte eine dreis jährige Buchthausstrafe, der Gerichtshof erkannte aber nur auf eine Gefängniß strafe von gleicher Dauer.
Soziale Ueberlicht.
Achtung, Bildhauer! Die Werkstatt Wagner u. Seidel, Admiralstraße, ist gesperrt. Die Kommission.
Versammlungen.
unentgeltlich zu Versammlungen hergiebt, mit der Modifitatio diesen Antrag der Lokalkommission zu überweisen, gleichfalls angenommen worden war, wurde die Verfammlung gefchloffer.
Der Fachverein der Posamentiver und Berufegenoffen tagte am Montag, den 14. d. M., im Lotale Alte Jakobstraße 85. Die Tagesordnung bestand aus 1. Rechnungslegung, 2. Berufsstatistit, 3. Verschiedenes und Fragekasten. The man in die Tagesordnung eintrat, theilte der Vorsitzende mit, daß der auf die heutige Tagesordnung gefeßte Vortrag des Herrn Türk über Die wirthschaftlichen Umwälzungen der franzöfifchen Revolution" nicht stattfinden könne, weil hierzu die polizeiliche Genehmigung nicht ertheilt sei. Hiernach ging man zum Rechenschaftsbericht über. Derfelbe ergiebt folgendes Resultat: Für das 3. Quartal: Einnahme inkl. Bestand vom 2. Quartal 313,06 M., Ausgabe 214,85 m., mithin Bestand 98,21 M. Die Mitgliederzahl blieb dieselbe wie im vorigen Quartal, und zwar 145. Der zweite Punkt der Tagesordnung Berufsstatistit " wurde vertagt, da der Antragsteller nicht er schienen war. Unter Verschiedenes" theilt Herr Nöhden mit, daß die Arbeitseinstellung bei der Firma Sachs und Schwars mit dem vollständigen Siege der Kollegen beendet sei. Ferner werden 20 M. auf Anregung Alschner's für die ftreifenden Feilenhauer bewilligt. Herr Stranewiß betont nun noch, daß, da die Kollegen der Goldarbeiterbranche unserer Organisation noch völlig fern stehen, es an der Zeit wäre, zu versuchen, dieselben an uns heranzuziehen, denn gerade unter biefen Kollegen herrschen noch die größten Mißstände und Un klarheiten über die heutigen Verhältnisse, daß es bedauernswerth sei. Herr K. Hoffmann weist hierauf auf den in nächster Zeit stattfindenden Vortrag über Organisation der Arbeiter hin, und ersucht alle Mitglieder des Vereins unter den Goldarbeitern der Bosamentierbranche für den Besuch dieser Ver sammlung eifrig zu agitiren, denn gerade dieser Vortrag biete denfelben Gelegenheit, über Ziele und Nußen der Organisation nachzudenken. Nach dem noch Herr F. Berger die Kollegen ersucht, für den Verein tüchtig zu agitiren, um demselben immer mehr Mitglieder zuzuführen, schließt der Vorsitzende, da nichts mehr vorliegt, die Versammlung um 11 Uhr.
Der Fachverein der Buchbinder und verwandten Berufsgenossen hielt am Montag, den 14. Oktober, im Vers einslokale, Annenstraße 16, seine dritte diesjährige Generalversammlung ab. Die Tagesordnung war folgende: 1. Ge schäfts- und Kaffenbericht des Vorstandes. 2. Bericht der Arbeits- Nachweis- Kommission. 3. Erfahwahl zum Vorstande. 4. Statutenänderung. 5. Verschiedenes und Fragetaften.- Der Geschäftsbericht des Vorstandes ergab folgendes Resultat: Abgehalten wurden im legten Quartal 1 Generalversammlung, 11 Vereinsversammlungen, 12 Vorftandsfizungen und 1 außer ordentliche Vorstandssigung. In 7 Vereinsversammlungen wurden Vorträge gehalten, außerdem wurde am 30. September ine Kommission zur Aufnahme einer Statistik gewählt. Die abgehaltenen Vergnügungen bestanden in einer Kremferpartie und zwei gemüthlichen Abenden. Die Zahl der Mitglieder betrug am Schluß des Quartals 266 gegen 226 am Schluß des vorigen Quartals, mithin eine Zunahme von 40 Mitgliedern. Der Kassenbestand betrug am 1. Juli 159 M. 47 Pf., hierzu Einnahme im leßten Quartal 530 M. 35 Pf., Gesammt fumme 689 M. 82 Pf. Die Ausgaben betrugen 578 M. 5 Pf bleibt ein Bestand von 111 M. 77 Pf. Laut Bericht der Arbeitsnachweis- Kommission wurde der Arbeitsnachweis von 214 Rollegen benußt, hiervon waren 145 Mitglieder des Vereins; nachgewiesen wurden 111 Stellen; Reisegeschenk wurde an 46 Rollegen verabfolat. In der Ergänzungsmahl zum Vorstande wurde Kollege Panzer zum Beisiger gemählt. Zum 4. Punkt der Tagesordnung, Statutenänderung betreffend, wurden vom Vorstande 11 Anträge, die den Titel und zehn Paragraphen des Statuts, betreffen, zur Annahme empfohlen und mit Ausnahme von 2 Anträgen faft unverändert ange Der erste Antrag betrifft den betrifft den Titel des Vereins, der sich fortan Fachverein der in Buchbindereien und verwandten Betrieben beschäftigten Arbeiter benennt. Motivirt wurde dieser Antrag damit, daß der Verein nicht blos gelernten Berufsgenossen, sondern auch wie bisher den Hilfs arbeitern Aufnahme gewähre, und dies somit auch im Titel Wahl des Vorstandes, der fernerhin in zwei General ausgesprochen fein solle. Die übrigen Anträge betreffen die und versammlungen( Januar Juli) gewählt wird einige fleine Abänderungen, die sich bei verschiedenen Paragraphen als nothwendig erwiesen. Unter Verschie benem wurde beschloffen, die Vereinsverfammlung 4. November ausfallen zu laffen, um den Mitgliedern den Bes fuch der am gleichen Tage stattfindenden öffentlichen Versamma lung der Buchbinder 2c. zu ermöglichen. Außerdem wurde vom fein 3. Stiftungsfest in Sterneder's Bürgerfälen feiert und zu Borfizenden darauf hingewiesen, daß der Verein am 9. November zahlreicher Betheiligung aufgefordert.
nommen.
Eine Versammlung des Allgemeinen MetallAllgemeinen Metallarbeiter- Vereins Berlins und Umgegend fand am 11. Dt. tober in Renz's Ball- Salon, Naunynftr., mit folgender Tages ordnung statt: 1. Vortrag des Herrn Zubeil über das Koalitionsrecht. 2. Diskussion. 3. Der Streit der Nürnberger Metallarbeiter. 4. Verschiedenes. Der Herr Referent betonte in seinem Vortrage, daß schon im Jahre 1869 dem§ 152 der Gewerbeordnung, welcher dem Arbeiter das Recht der Koalition gab, der§ 153 als Damoklesschwert angehängt wurde. Dieser Paragraph mache den ersteren vollständig illusorisch, denn er bedrohe schon denjenigen mit schwerer Strafe, der bei einem ausgebrochenen Streit einen Streifbrecher an seinen Schwur, der Fahne treu zu bleiben, den er in der Versammlung durch Handaufheben geleistet, auch nur mit einem Worte erinnere. Demgegenüber habe man nie gehört, daß die Gerichte wegen der schwarzen Listen der Unternehmer in Bewegung gelegt wären, darum fümmere fich fein Staatsanwalt. So habe in Hamburg ein Töpfermeister einen Lohntarif an seine Kollegen versandt, worauf seine sämmtlichen Arbeiter mit Namen vers zeichnet standen und hinter jeden eine ehrenrührige Bemerkung gemacht worden war. Auf die erfolgte Denunziation lehnte Die Staatsanwaltschaft ein Einschreiten ab, da hier der§ 153 nicht Plaz greife. In neuerer Zeit versuche man dem Arbeiter das schon so arg durchlöcherte Koalitionsrecht noch mehr zu beschneiden durch die kriminelle Bestrafung des Kontraktbruches. Sollte das Plaz greifen, so wäre jede Bewegung zur Ercingung befferer Lohn- und Arbeitsbedingungen von vornherein aussichtslos; man steckt dann einfach die Streifenden, wenn ihrer nicht zu Viele find, sämmtlich ins Gefäng niß. Bei größeren Arbeitseinstellungen, wie z. B. dem Bergarbeiterstreit oder den Streifs in größeren Städten, genüge es schon, da man nicht alle bestrafen tann, eine Anzahl heraus zu greifen, um jede Lohnbewegung zur Unmöglichkeit zu machen. Hiergegen Front zu machen, sei die heiligste Pflicht der Organisationen; es müßten große Protestversammlungen einberufen werden, um womöglich auch den§ 153 aus der Gewerbeordnung zu entfernen. Reicher Beifall belohnte den Redner. Die Disfuffion gestaltete sich sehr interessant. So wurde ausgeführt, daß beim Schwarzkopffschen Formerstreit der Betriebsingenieur einem Arbeiter erklärt habe, er bekomme in 29 Fabriken feine Arbeit mehr. In Braunschweig wurde den streifenden Arbeitern das Betreten des Bahnhofs verboten, und bei einer der jüngsten Gerichtsverhandlungen wurde ausgesprochen, daß es beffer wirke, bei Vergehen gegen§ 153 Hafiftrafen festzu fegen, weil eine Geldstrafe doch nicht vom Angeklagten getragen würde. Als in Bernburg beim Formerstreit der dortige Metallarbeiterverein einem zugereiften Kollegen mit Geldmitteln zur Abreise ausgestattet hatte, wurde der Verein auf Grund des§ 9 des Anhaltischen Vereinsgefeges aufgelöst. Dieser bestimme, daß, wenn ein Verein andere Ziele vers folge oder andere Mittel anwende, als in den Statuten stehe, so kann die Behörde die Auflösung verfügen. Bei der legten Eisenbahnarbeiterbewegung, worunter sich Arbeiter mit 1,75 M. Lohn pro Tag befanden, wurde denselben einfach erflärt: Ihr habt kein Recht, Euch zu organisiren, für Euch ist die Gewerbeordnung nicht geschaffen, Ihr habt den Instanzenweg zu beschreiten. Diefe Bewegung ging denn auch zu weg zu beschreiten. Diefe Bewegung ging denn auch zu Grunde. In seinem Schlußwort nimmt der Referent noch Gelegenheit, auf die hohe Bedeutung der Verkürzung der Arbeitszeit hinzuweisen. Dies habe das Kapital auch begriffen, deshalb die trampfhaften Anstrengungen, das Koalitionsrecht aus der Welt zu schaffen, seitdem die Arbeiter nicht allein um höheren Lohn kämpfen, sondern auch die Arbeitszeit zu verfürzen suchen. Die Konventionalstrafen, die die Unternehmer bei Streits gegenseitig feftfekten, um zu verhüten, daß einer unter ihnen den Arbeitern Ronzessionen mache, seien einflagbar, weil es freie Vereinbarungen find; aber hinter jedem Arbeiter, der auch nur die geringste Einwirkung auf seine Kollegen verfuche, stehe der§ 153 mit feinen Strafen. ( Beifall.) Nachstehende Resolution fand einstimmige Annahme: Die heutige Versammlung des Allgemeinen Metallarbeiter- Bereins beschließt gegen jede Beschränkung des Koalitionsrechtes entschieden Front zu machen, und mit allen gefeßlichen Mitteln dahin zu wirken, daß derselbe uneingeschränkt aufrecht erhalten bleibt. Hierauf wurde der Streit der Nürnberger Metallar beiter in der Maschinenfabrik von Schuckert einer Besprechung unterzogen; es streiten wegen Maßregelung des Kollegen Bre der zur Zeit 200 Mann. Die Kommiffionsmitglieder Otto Klein, Ritterstraße 15, Paul Litfin, Reichenbergerstraße 23 und Victor Kurgas, Antonftraße 6, find bereit, freiwillige Beiträge entgegenzunehmen, auch find dort Listen zu haben. Folgende Resolution wurde angenommen: Die Versammlung bei Renz stattfand, erklärt sich mit den streitenden Nürnberger des Allgemeinen Metallarbeitervereins, welche am 11. Oftober Kollegen solidarisch und verspricht, mit allen Kräften für die selben einzutreten." Unter Verschiedenem wurde beschloffen, das Friedrichshain nicht zu trinken, bis diefelben ihre Säle Bier der Aftienbrauerei Moabit , sowie der Lips'schen Brauerei zu Vers bekanntlich bereits nachgegeben. Red.), ebenso die Produkte des sammlungen unentgeltlich hergeben( Die Brauerei Moabit hat Klingel- Bolle nicht mehr zu kaufen. Nachdem noch ein Antrag, der Vorstand möge dahin streben, daß Sanssouci feinen Saal
n, welche fein. Da die Beweisaufnahme ergab, daß der Polizeilieute unde genant sich vorwurfsfrei benommen, so erkannte der Gerichtshof abgerund gegen den Angeklagten auf eine empfindliche Strafe, näm $ ist ja lich auf 300 Mark oder im Nichtzahlungsfalle auf 30 Tage Des Be Gefängniß. er Gefam
eaters bi
den gro Deiß ich.
n den bun
3.
ftaltete. Wiederholt
Ein von schweren Folgen begleitetes und unter eigenfehr fell artigen Umständen begangenes Oleumattentat befchäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts 1. Auf der Anklagebant befand sich die unverehelichte Albertine Pauline Grün, welche der schweren Körperverlegung beschuldigt war. Sie legte von schöne häufigen Thränenergüffen unterbrochen, folgendes Geständniß ch beimab: Ihr Bruder, der Maurer Grün, sei vor einigen Jahren e Mühle eine Ehe eingegangen, die sich bald höchst unglücklich ge hätte deffen Ehefrau bei ihren Büßer Schwiegereltern in Weißensee Schut Dor ben Mik timmung bandlungen ihres Mannes suchen müssen. Dies sei auch im Juli d. J. geschehen. Frau Grün gab einer Frau Löwe Schuld an dem Unglüd ihrer Ehe, sie behauptete, daß ihr Mann vor seiner Verheirathung mit derselben ein Verhält niß gehabt, das er wieder aufgenommen habe, nachdem beide Theile verheirathet waren. Mitleid für ihre Schwägerin und von ebenso großem Haß gegen Die Angeklagte sei von tiefem Frau Löwe erfüllt worden. Am 10. Juli habe ihre Schwägerin ng fie aufgefordert, fie nach Berlin zu begleiten, der Frau Löwe Stete An vor ihrer Wohnung aufzulauern und dieselbe ordentlich zu Krieverhauen". Die Angeklagte erklärte sich Während sie sich zu diesem Zwecke anzog, sei ihr die hierzu bereit. unglückselige bee gekommen, das Gesicht tliche Röme mittelst Oleum bermaßen zu zeichnen, daß sie der Frau Zeitlebens entſtellt würde und dadurch die Anziehungskraft " unter auf ihren Bruder verlöre. Sie steckte eine leere Flasche zu sich
me
rff, erichts I flage ge
felben wu
chzufamm
( 5. De
Ite, nun,
On Buttfo
n der
Fiche
Schellenb
und ließ auf dem Wege nach der Staligerstraße, woselbst Frau Löwe wohnte, die Flasche bei einem Kaufmann mit SchwefelTäure füllen. Gegenüber der Wohnung der Frau Löwe nahmen die beiden Frauen in einem Hausflure Aufstellung und warteten auf das Erscheinen der Feindin. Diese erschien
auch endlich, um einen Einkauf zu machen, Frau Grün begab
he
"
GUE
Die Gold- und Silberschmiede hielten am Dienstag eine öffentliche, äußerst gut besuchte Verfammlung bei Feuer ftein, Alte Jakobstraße, ab, in der Herr Gottfried Schulz über bie Nothwendigkeit einer Organisation der oben bezeichneten Arbeiter sprach. Nach Wahl der Herren Faber, Zeuge, Damm und Brückner ins Bureau erhielt der Referent das Wort und fation der Arbeiter eine Kampfesorganisation gegen das Unter betonte Eingangs feiner Ausführungen, daß, wie jebe Organi nehmerthum fei, auch die heute zu gründende Front machen müffe gegen die Schäden, die im Gewerbe eingeriffen find. Als solche bezeichnete Redner zunächst die äußerst lange Arbeits zeit, die mitunter bis 10 Uhr Abends dauere. Solch lange Arbeitszeit begenerire den Arbeiter nicht nur phyfisch und durch dieselbe Tausenden von arbeitslosen, hungernden geiftig, nein, sie wirke auch noch insofern unheilvoll, als Kollegen die Möglichkeit genommen werde, Arbeit zu erhalten. Demgegenüber müsse ein achtstündiger Maximal arbeitstag erstrebt werden; durch diese Verringerung geschafft. Hand in Hand hiermit müsse eine Erhöhung des der Arbeitszeit werde für Tausende von Vagabunden" Bla Lohnes gehen, da dieselbe nicht Schritt gehalten habe mit den fich fort und fort erhöhenden Ausgaben. Daß der Einzelne gegen die Uebergriffe machtlos fei, werde jeder zugeben; was fei natürlicher als sich zu vereinigen und mit vereinten Kräften fich dem Kapital entgegenzustellen. Nur ein zentralisirter Ver band könne hier im angedeuteten Sinne wirken, nur durch diesen sei man bei Lohnstreitigkeiten der Unterstüßung der aus wärtigen Kollegen sicher. Um immerwährende Fühlung mit legteren zu halten, fei auch ein Fachorgan nöthig. Nachdem Redner auf die Macht der Presse aufmerksam gemacht und zum in Abonnement auf das einer Probe nummer vertheilte neugegründete Fachblatt Der Golt arbeiter aufgefordert, schließt Redner mit der Mahnung einen Verband zu gründen, so groß und start, wie der 1878 dem Ausnahmegefeß zum Opfer gefallene Verband, dann werde auch eine Beit tommen, wo der Wohlstand jedem lact und aus geifteslosen Krüppeln lebensfrohe Menschen macht.( Beifall.) Nachdem in der Diskussion noch Herr Holtkamp in demselben Sinne gesprochen hatt wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: De 2c. Versammlung erklärt sich mit den Ausführungen des Refe renten einverstanden und beschließt, da nur durch eine Organi fation eine wirkliche Abhilfe gegen alle geschäftlichen Schäden und Uebelstände erwirkt werden kann, die Gründung eines strebt, für dessen Ausbreitung und Machtstellung mit allen Fachvereins, wie dessen Anschluß an den Verband, und ist be Kräften zu wirken; das Bureau wird mit der Wahrnehmung der Geschäfte bis zur fonftituirenden Versammlung betraut." Der Verband bezweckt: Erringung eines Minimalsarbeits Lohnes. Erringung einer Marimalarbeitszeit. Möglichste Ein schränkung der Sonn- und Feiertags- und Nachfeierabendarbeit und Abschaffung des Afford refp. Stücklohnes. Durch wiffere