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längst im Auslande und machen von der Erlaubniß keinen Gebrauch.

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Polizeibericht. Am 16. d. Mts. Nachmittags stürzte ein an der Hinterseite des Hauses Anhaltstr. 8 angebrachtes Hänge gerüft aus der Höhe des ersten Stockes auf den Hof herab und traf den unter dem Gerüst stehenden Malerlehrling Lübke, so daß er eine starte Gehirnerschütterung erlitt. Von den beiden auf dem Gerüst befindlichen Dachdeckergesellen trug nur der eine unbedeutende Verlegungen davon, Lübke wurde nach der Charité gebracht. Zu derselben Zeit wurde auf der Baustelle Landsberger Allee 149 der Arbeiter Zylarski durch den Hufschlag eines Pferdes so schwer verlegt, daß er auf dem Wege zum Krankenhaus am Friedrichshain , wohin er gebracht werden sollte, verstarb. Gegen Abend wurde der Privat­wächter Preffer auf dem Holzplaße von Stolzenburg, Gerichts­Straße 48-50, dadurch, daß ein beladener Wagen gegen einen Balken fuhr, auf welchem er saß, von demselben herabge­schleudert und erlitt am Rücken derartige Quetschungen, daß er nach der Charité gebracht werden mußte. Abends wurde ein Bauunternehmer in seiner Wohnung in der Flensburgerstraße erhängt vorgefunden. Zu derfelben Zeit fanden Gr. Frant furterstraße 115, und in der Nacht zum 17. d. Mts. König­gräßerstr. 25 und Forsterstr. 4 kleinere Brände statt, welche von der Feuerwehr gelöscht wurden.

Raffeenen erften Augenblick unheimliche Gefühle erregen. In ihren Ge­Dmäßig fichtern liegt etwas Fremdartiges, faft Leidenschaftliches; be­25jährig fändig fahren sie mit den Händen in der Luft umher, und Raffeeswenn fie einmal den Mund öffnen, so geschieht es nur, um die Datte. Bunge zu zeigen oder um einen unartikulirten Laut auszustoßen, egt, in der dem unbe heiligten Hörer den Eindruck eines wehmüthigen und Klagetons macht, den aber Derjenige, der ihn, ohne es zu wissen, frankte ausgestoßen hat, gar nicht vernimmt. Wir haben es mit einer Gesellschaft von Taubstummen zu thun. Einige von ihnen Lefen eifrig Zeitung, die Anderen richten ihre Blicke auf einen Berlin Mann in reiferen Jahren, der der politische Kannegießer des Kreifes zu sein scheint. Mit großer Lebendigkeit streut derselbe I vor b mit gelenfigen Fingern seine Zeichen in die Luft. Sie über­estern Bftürzen sich bei ihm, wie bei marchem Sprecher die Worte. Ihm schräg gegenüber figt ein finsterer Mann. Er scheint ver­Friedri bittert und cholerischen Temperaments zu sein. Nur hier und wart, da wirft er mit haftiger Handbewegung ein paar Bemerkungen er Bieth in die Diskussion und schlägt dabei fast jedes Mal mit der Da ertön Fauft auf den Tisch. Das eigenthümliche Knallen dieser de wurde Schläge, das er felber nicht vernehmen kann, dröhnt beständig Commende eine fund cus dem lautlosen Kreise der Stummen herüber. Jeßt legt ein brach gedrungener, schwarztöpfiger Arbeiter die Zeitung nieber, in ber er fo eben eifrig gelefen, und fängt an, seine Meinung Obertön zum Besten zu geben. Mit pathetiſchen, fast theatralischen Bewegungen macht er seine Zeichen und Winte. Er scheint ein solches Gefallen an der vollen Rundung und urde er Kraft feiner ausbrudsvollen Bewegungen zu empfinden, wie Retter ein Redner an der schwungvollen Aussprache seiner tgegen Worte. Sein scharf geschnittenes, braunes Gesicht erinnert an Nudden genialen Schnitt der Cäsarenföpfe. Beständig zudt es tscher, und blißt es darüber hin, denn der Stumme spricht mit dem chaden Mienenfpiel ebensowohl wie mit den Händen." Einen traurigen tem bra Gegenfaz bildet neben ihm der blaffe, blonde Jüngling, mit sem He dem weißen, frankhaften Geficht, der sich müde zürüdlehnt und nur hier und da mit einem matten Zeichen sich an der Unter­eder en haltung betheiligt. Die Zeitung scheint eine aufregende Nach­Straße richt enthalten zu haben. Das liegt auf den Mienen des su ftreid Stummen, der da an den Tisch tritt, ein Zeitungsblatt in der ten, wol Hand und zornig darauf hinweist. Alle antworten ihm in er­in Mal regter Zeichensprache, sämmtliche Hände sind in fuchtelnder Be­er aufwegung. Die lebhaften Grimaffen verzerren die Gesichter in en Stod einer für den Unbetheiligten Grauen erregenden Weise. Befestigun Die Miene des schwarzhaarigen Bäfarentopfes wandeln sich Der Mal durch die beständige Kontraktion der Augenbrauen und die in gefchla jedem Augenblick hervorgestreckte Bunge in das diabolische Ge­tam ficht eines Mephisto. In diefem Augenblic tritt ein schlanker, herrlich gewachsener junger Mann in das Lokal ein und nimmt n gestri den eleganten Hut vom braunen Lockenkopf, indem er sein Ein Fungemein sympathisches Gesicht dem Kreise der Stummen zu­ei feurig wendet und mit eleganter Handbewegung das Zeichen des hatte, Grußes macht. Ist es möglich, auch diesem lebensfrischen wurde jungen Manne mit dem geistreichen, bildhübschen Gesicht ist ber Ladu die. Gabe der Rede versagt? Er setzt sich nahe dem Tische der en auf Anderen. Sobald er die ersten Zeichen gemacht hat, wendet 3 Fuhr fich die Unterhaltung ins Luftige. Beständig strahlt ein harm­eifen loses Lachen auf seinem Gesicht, und es wirft schnell seinen Reflex auch auf die Züge der Uebrigen. Das oft fangen ine An laute Gelächter, das seine Wize hervorrufen, steht in alisation grellem Gegensatz zu dem stummen Gespräch. Je länger man 1, denbieſen Leuten zusicht, desto mehr verliert sich der unheimliche Eindruck, und endlich ist es eine Lust, ihren Pantomimen zu folgen. Die Fingersprache, die sie in irgend einer Taub­ftummenanſtalt erlernt haben, bildet sich täglich, ja stündlich im lebendigen Gespräche mehr aus. Abkürzungen und Verschmel­neu der zungen von Zeichen sind noch die geringsten Aenderungen. nach ob Das Wesentlichste ist, daß allmälig eine freie Bildersprache an Stelle der erlernten Zeichen tritt, eine Bildersprache, die je nach den Talenten des einzelnen Sprechers, jeden Augenblick vom te, dak Konventionellen abweichen und die Darstellung dramatisch be­bein volleben kann. Der Beobachtungssinn schärft sich bei den Taub­Weise. Die Fähigkeit, stets das er Charakteristische nach fei wächst unter dem Zwange der Verhältnisse.

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an einem Dinge heraus zu merken, Ein Glas eine Kaffeetaffe bezeichnet der Stumme dem Kellner bildlich; spricht er von einem anwesenden Menschen, so En Wormalt er mit seinen Zeichen Bart, Nase, Kinn u. f. w. desselben

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in der Luft. In der Natur dieser Bildersprache liegt es, daß Schar oft ganze Säge mit einem Bild erledigt werden. Von keinem

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3mange des Styls oder der syntaktischen Regel beengt, ent­wickelt sich diese Sprache frei, wie ein künstlerisches Schaffen. Da der Stumme mit seiner ganzen Person spricht, wie der

und ha Schauspieler auf der Bühne, da er plastisch gestaltet, wo der belegen Redner nur Worte und Begriffe hat, da ihm nie der Athem nten ausgehen kann, wie Demjenigen, der sich der Sprachwerkzeuge

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bedient, und da endlich das Gesicht der einzige Sinn ist, der ihn mit der Außenwelt verbindet, so ist dies Sprechen" und sprechen Sehen" ein leidenschaftlicher Genuß für den Taubstummen, und auch das Lesen betreibt er, um den beständige Todtenstille herrscht, mit viel inten­Alle Berufe sind unter den vierzig Taubstummen vertreten, die in dem genannten Kaffee" ver­

zu ihm tverer Andacht.

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Han fehren: Schneider, Schuster, Buchbinder, Schloffer u. f. m. eine Han ganzen Tag in jenem Lokale treffen kann.

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Aber auch unter ihnen giebt es Stellungslose, die man den Viele sind auch Di verheirathet, und zwar fast durchgängig mit stummen Frauen. Ein solches Ehepaar, das in dem genannten Lotale verkehrt,

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3., ein fe at ein Söhnlein, das hören und sprechen kann. Die Meinung,

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Gerichts- Beifung.

in dem Augenblicke erfolgen müffen, in welchem der Postbote das Geld vom Absender empfing. Die Geschworenen nahmen nur drei Fälle der Unterschlagung und Urkundenfälschung ar, billigten auch mildernde Umstände zu. Demgemäß lautete das Urtheil auf acht Monate Gefängniß. Im zweiten Falle war der Posthilfebote Ernst Karl Wilhelm Fischbach aus Teltow angeklagt, eine Summe von 9 M., die ihm zur Ab­lieferung an die Post anvertraut war, unterschlagen und zu­gleich eine Fälschung begangen zu haben. Der Angeklagte er hielt monatlich 36 M. Gehalt und 2-4 M. sogenannte Abtraggelder. Davon hatte er Zahlungen an die Poft­Kleidungs- und an die Pensionstaffe zu zahlen. Obwohl cr noch monatlich 10-12 M. mit Musitmachen verdiente, so war er doch stets in Noth, weil er noch eine alte Mutter zu er nähren hatte. Am 4. Mai übergab ihm eine Dienstmagd 9 M. zur Uebermittelung an die Post, in seiner Nothlage ließ er fich verleiten, das Geld zu unterschlagen. Als ihn nach einigen Tagen die Absenderin um den Einlieferungsschein mahnte, ver schaffte er sich ein leeres Formular, das er ausfüllte und mit dem Namen des Postsekretärs unterzeichnete. Die Sache tant bald heraus. Auch ihm bewilligten die Geschworeneu mil bernde Umstände. Das Urtheil lautete ebenfalls auf acht Monate Gefängniß.

Wegen Münzverbrechens hatte sich die verebelichte Techniker Marie Karoline Juliane Fullrich, geborene Wenzel aus Neu- Weißensee am Dienstag vor dem Schwurgericht am Landgericht II zu verantworten. Die Angeklagte hat wegen deffelben Verbrechens bereits im Juli v. J. vor demselben Ge­richtshofe geftanden und zwar in Gesellschaft ihres Mannes, des Technikers Fullrich, der Pfennig- und 2- Pfennigftücke da­durch verändert hatte, daß er die Werthzahlen 1 und 2 weg­fragte und die Zahlen 5 bezm. 10 hineingravirte. Diesen ver änderten Münzen hatte er alsdann mit Queckülber ein weif liches Ansehen gegeben und seine Frau hatte dieselben als Nickel münzen bei kleinen Einkäufen in Verkehr gebracht. Die Frau war damals nur wegen Münzvergebens und mit Rücksicht auf ihre notorische Nothlage mit 10 M. Geldstrafe oder 1 Tag Ge fängniß verurtheilt werden. Diese geringe Strafe mag wohl die Frau dazu veranlaßt haben, die damals noch in ihrem Befi gebliebenen verfälschten Münzen auszugeben, nachdem ihr dies eine Zeit lang gelungen war, wurde sie am 11. November da­bei abgefaßt. Diesmal wurde sie des Münzverbrechens( Aus­gabe falschen Geldes, das sie sich zu dem Zweck der Veraus­gabung beschafft), schuldig gesprochen und zu 2 Monatew Gefängniß verurtheilt.

Einer vom Schwertadel. Das bedauerliche Bild eines jämmerlichen Lebenslaufes in absteigender Linie zeigte sich geftern in einer vor der II. Straffammer geführten Verhand lung wegen schwerer Urkundenfälschung und Betruges. Auf der Anklagebant saß ein hilfloser und gebrechlicher Greis, der Hauptmann a. D. Aloys Anton Wilhelm Gettner, Bater mehrerer in Ehren groß gewordener Kinder, jezt 72 Jahre alt und obdachlos. Der Angeklagte ist, wie sich aus feinen Personalaften ergiebt, schon vor längerer Zeit vom Kriegsgericht wegen schwerer Urkundenfälschung bestraft worden und hatte sich nun wegen eines gleichen Verbrechens zu ver­antworten, welches schon 5 Jahre zurück liegt. Der in stetiger Geldverlegenheit befindliche Angeklagte lich sich vor 5 Jahren von dem Schneidermeister Böhm, der für ihn und feine Familie arbeitete, den Betrag von 1200 M. Er schwindelte demselben dabei vor, daß er auf dem Gute Warnsdorf bei Rostock , wel­ches seinem wohlhabenden Vetter gehöre, eine Hypothek zu stehen habe; sein Vetter habe augenblicklich die Zinsen nicht bezahlen können, ihm dagegen zwei Wechsel eingeschickt, aus welchem er sich bezahlt machen folle. Der Schneidermeister gab denn auch auf diese Wechsel das Geld, nachdem der Angeklagte ihm weiter vorgeschwindelt, daß sein Sohn ein attiver Offizier das Geld gebrauche, um eine Hochzeit mit umachen, auf welcher ihm selbst die Aussicht auf eine reiche Parthie geboten werden sollte. Die Wechsel wurden am Verfalltage nicht bezahlt, sondern protestirt und der Angeklagte gab als Erfaß zwei neue Wechsel auf seinen Better Schröder, welche wiederum nicht bezahlt wurden und offenbar gefälscht sind. Die in Rostock angestellten Nach­forschungen förderten weder ein Gut Warnsdorf, noch einen Rittergutsbefizer Schröder zu Tage. Es mußten aber auch noch weitere Recherchen in Bolen angestellt werden, denn der Angeklagte behauptete plöglich, daß sein Vetter in Rostofs bei Lodz none. Auch diese Ermittelungen blieben erfolglos und als der alte Mann gestern wiederum bei dem alten Märchen als der alte Mann gestern wiederum bei dem alten Märchen verbleiben wollte, gelang es den ernsten Bemühungen seines Vertheidigers, Dr. Sello, ihn noch im legten Augenblick zu einem vollen Geständnisse zu bewegen. Er bewahrte ihn damit vor dem Zuchthause. Der Gerichtshof folgte dem überein­stimmenden Antrage des Staatsanwalts und der Vertheidigung und billigte dem alten, mit einem Fuße im Grabe stehenden Angeklagten mildernde Umstände zu. Das Urtheil lautete auf ein Jahr Gefängniß.

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Eine nicht uninteressante Anklage wegen Haus­friedensbruchs wurde gestern von der Berufungs - Straf­tammer des Landgerichts I verhandelt. Zwischen zwei in einem Hause wohnenden Parteien, dem Polizeilieutenant M. und der Wittwe H. waren Streitigkeiten wegen Benugung eines Kellers ausgebrochen, auf den jede Partei Anspruch machte. Die Stim­mnng war gegenseitig eine höchst gereizte geworden, als Frau H. eines Tages in auffallend energischer Weise die Klingel zog. Als die Magd öffnete, trat Frau H. sofort über die Schwelle und verlangte mit der Herrin zu sprechen. Dem Mädchen war aber aufgegeben worden, die Hausgenoffin nicht vorzulassen und verweigerte derfelben deshalb weiteres Vordringen. Sagen Sie Ihrer Frau, ich werde sie verklagen!" rief Frau H. mit so lauter Stimme, daß sie drinnen in der Stube gehört und erkannt wurde, worauf die Frau Lieutenant ihrem Mädchen die Weisung zurief: Machen Sie der Frau die Thür zu!" In diesen Worten wollte der Polizeilieutenant M. die Aufforderung erblicken, den Korridor sofort zu ver­laffen und da Frau H. nicht sofort ging, wurde sie wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Zwei Gerichts­höfe, zwei Staatsanwälte und zwei Vertheidiger haben dann die Frage erörtert, ob in den erwähnten Worten der Frau Lieutenant: Machen Sie der Frau die Thür zu" eine Aufforderung an die Angeklagte zum Verlassen des Kor ridors zu erblicken sei oder nicht. Die erste Instanz entschied zu Ungunsten der Angeklagten, die zu einer geringen Geldstrafe verurtheilt wurde. In geftriger Verhandlung vor der zweiten Instanz vertrat Staatsanwalt Benedir die Ansicht des Vorder­richters. Ganz unzweideutig liege in den erwähnten Worten die Aufforderung zum Verlaffen der Wohnung. Der Verthei­diger, Dr. Friedmann, machte längere Ausführungen, daß jene Worte nicht genügten, um den Begriff zu fennzeichnen, den der Strafantragsteller und der Vorderrichter hineingelegt. Die An­gefagte konnte ebenso gut glauben, das Mädchen solle die Thür zumachen, damit die Unterhaltung nicht von jedem Vor­übergebenden gehört werden solle, jebenfalls sei der Ange­übergebenden gehört werden solle, jedenfalls sei der Ange­tlagten aber nicht bewußt gewesen, daß fie eventuell einen Hausfriedensbruch begehe. Diesmal folgte der Gerichtshof den Ausführungen des Vertheidigers und sprach die Ange­flagte frei.

daß der Taubstumme ein verbitterter, heimtückischer Mensch sei, schwindet bei dem ersten Blick, den man auf dieses Völklein

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schaft ausgeschlossen, desto fester unter sich zusammenhält. Sie laffen niemanden gern an ihren Tisch, der nicht zu ihnen ge­hört, aber unter sich leben fie freudvoll und leidvoll" wie an­dere Menschen.

Im Zirkus Renz tam vorgestern Abend das große Aus­stattungßück Leben und Treiben auf dem Eise", neu arran­girt und in Szene gefeßt vom Direktor E. Renz, zur Auffüh­rung und hatte dieser Umstand die immensen Räume desselben nahezu gefüllt. Die Arrangements hinsichtlich der Situationen, Rostüme und Beleuchtungseffekte waren anmuthig und stim mungsvoll und fanden höchst beifällige Aufnahme, besonders effektvoll gestaltete fich der Schlittenforso bei Schneegestöber und die Schlittschuh- Quadrille. Zirkusfreunde- und wer ge­hörte schließlich nicht dazu werden stets bei Renz einen ge=

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aller Mitwirkenden, das prachtvolle Pferdematerial und die Fülle des Gebotenen. Frl. Clotilde Hager als Schulreiterin zu sehen, ist allein schon des Besuches des Zirkus werth. Für bie Lachmuskeln forgen bestens die Clowns Dischansky und Godlewsky; fie sind auf ihrem Gebiete unschäßbare Kräfte und bringen felbft den ärgften Griesgram in gehobene Stimmung. Als Parterregymnastiker ernteten die 3 Gebrüder Briatore reichen und wohlverdienten Beifall. Es würde zu weit führen, hier auf weitere Einzelleistungen einzugehen; wir fönnen Herrn Direktor E. Renz und seiner Künstlerschaar für die Dauer der Saison nur volle Häuser und zahlreiche künstlerische Erfolge

wünschen.

Unter denjenigen Personen, welche aus dem die Stadt Berlin , die Stadtfreije Potsdam, Charlottenburg und Spandau sowie die Kreise Teltow , Niederbarnim und Ofthavelland um­fassenden Bezirk des fleinen Belagerungszustandes im Laufe der Jahre auf Grund des Sozialistengefeßes ausgewiesen wor­ben sind, haben im ganzen fünfundvierzig die Erlaubniß wider­ruflich erhalten, fich in dem bezeichneten Bezirk wieder aufzu halten. Die mit dieser Vergünstigung" Bedachten sind dem Stande nach in der Mehrzahl Handwerker; ferner befinden sich unter ihnen drei Gastwirthe, zwei Kaufleute, ein Handelsmann und ein Rechtskonsulent. Viele von ihnen befinden sich jedoch

Ein alter Mann, dem es gelungen ist, die Jugend einer ganzen Stadt der Gefahr fittlicher Verwahrlofung auszuseße, stand gestern in der Person des etwa 60jährigen Schneider­meisters Johann Wilhelm Gallina aus Nauen vor der zweiten Straffammer am Landgericht II. Der Angeklagte wurde mit Hilfe eines umfangreichen Zeugenapparates überführt, in 23 Fällen mit Schulmädchen unzüchtige Handlungen vorge nommen zu haben. Der Vertreter der tgl. Staatsanwaltschaft wies in seinem Plaidoyer auf die Gefahr hin, doß die Kinder, welche durch den Angeflagten einen fittlichen Defekt erlitten, ihre Alters- und Spielgenossen in moralischer Beziehung infi ziren fönnten, und beantragte für jede der 23 felbstständigen Handlungen eine Einfaßftrafe von einem Jahre Zuchthaus, die er auf insgesammt zehn Jahre abzurunden anheimftelle. Der Gerichtshof erkannte auf fünf Jahre Zuchthaus.

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Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck vers boten. Leipzig , 14. Oftober.( Die Folgen eines Heirathe gefuches.) Ein gewisser Kalleden in Berlin wußte eines Tages nichts befferes anzufangen, als ein Heirathsgefuch zu veröffent lichen. Seine Vorzüge stellte er dabei in das beste Licht, um das Prädikat begütert", welches er der gesuchten Dame bei legte, gerechtfertigt erscheinen zu laffen. Da es, zumal in einer Weltstadt, sehr viele heirathsluftige Damen giebt, so erhielt er auch eine ganz ansehnliche Zahl von Angeboten, darunter auch dasjenige eines Dienstmädchens M. mit 1800 M. Dem R war es weniger um eine Frau, als um das Geld zu thun, denn er wollte sich in der nicht mehr ganz feltenen Profeffion der Heirathsschwindler weiter aus bilden. Da Frl. M. ihre Gelder auf der Sparkasse stehen hatte, dieselben also leicht zugänglich waren, so fnüpfte Kalledcy fchleunigst eine nähere Bekanntschaft an und fuchte sich in ihr Vertrauen einzuschleichen. Dies erreichte er hauptsächlich durch die Mitwirkung der unverehelichten Wilhelmine Karoline Petersdorf, mit welcher er bereits in näheren Beziehungen stand. Er hatte nämlich die M. zu einer gewiffen Stunde in feine Wohnung bestellt, nachdem sie ihm schriftlich mitgetheit hatte, daß fie nicht abgeneigt sei, ihn zu heirather, und dann war er von Hause fortgegangen. Die M traf bann in der Wohnung Kalleden's deffen Wirthin die Petersdorf, die sich als verheirathete Frau gerirte. Das Gespräch der beiden Personen lenkte fich nach den ersten Worten auf die Eigenschaften und die Vermögenslage des Kalleden. Die Petersdorf wurde gar nicht müde, den K. loben und bemerkte mehrmals, derselbe lebe in den besten Ber­hältniffen und habe sehr gute Einnahmen. Während der Unterhaltung fam zufällig ein Telegramm an kalleden ar welches von der Petersdorf geöffnet wurde. Der Inhalt wer der, daß ein Hauptmann X. in Potsdam schleunigft 3000. erbat, die er für einen Wechsel zahlen müsse. Dieses Telegramm wer aber nach vorheriger Verabredung mit der Petersdorf von Kalleden selbst aufgegeben worden. Nachdem die Petersdorf der M. das Telegramm gezeigt hatte, sagte fie: Wie schade, wenn man doch das Geld gleich hätte, so könnte man leicht 300 m. verdienen. Die M. ließ sich hierdurch zwar noch nicht bestimmen, ihr Sparkassenbuch herzugeben, aber ihr Vertrauen zu Kalleden, der solche feinen Kunden besaß, muchs immer mehr. Als dann Kalleden selbst tam und die Schleußen feiner Beredtsamkeit öffnete, da konnte die M. nicht mehr wider­stehen und im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben der Petersdorf und und auf das Heiraths Versprechen des Kalleden gab sie diesem nicht nur ihr Sparkassenbuch über 1800 M., sondern auch noch 40 M. baar. Am nächsten Tage tamen ihr verschiedene Bedenken, und sie ging deshalb zu Kalleden, um das Sparkassenbuch zurückzufordern. Kalleben der bereits 1136 M. abgehoben hatte, weigerte sich, das Buch zurückzugeben und sagte, er habe schon alles abgehoben. Die Unterhaltung wurde nun sehr erregt und Kalleben wäre gewiß fofort der Gerechtigkeit überliefert worden, wenn nicht die Petersdorf wieder für ihn eingetreten wäre. Sie fam aus dem Nebenzimmer, fagte, ihr Mann" bulde solches Ge­räusch nicht und sagte, die M. möge fich nur beruhigen, Kalle den lebe doch in den besten Verhältnissen und habe eine so an ständige Gesinnung. Für diese Beihilfe zahlte Kalleden der Petersdorf 150 M. Als später die M. einfah, daß sie betrogen Das Gauner war, trant fie Schwefelsäure und starb daran. paar, welches diesen Selbstmord auf dem Gewissen hat, wurde im Mai d. J. megen Betruges verurtheilt. Die Petersdorf hatte Revision eingelegt und behauptet, die Feststellungen be züglich ihrer Person reichten zur Annahme eines vollendeten Betruges nicht aus; das Reichsgericht verwarf indessen das Rechtsmittel als unbegründet.

Die Unzulänglichkeit der Besoldung, welche die un­teren Postbeamten, namentlich die Posthilfs boten, empfangen, trat in zwei Verhandlungen gegen ungetreue Postbeamte in die Erscheinung, die am Donnerstag vor dem Schwurgericht am Langericht 11 stattfanden. Im ersten Falle war der ehe­malige Posthilfebote Karl Friedrich Albert Koch aus Kagel, bis Anfang März d. J. beim Postamt Herzfelde angestellt, ge ständig, daß er am 15. Februar auf einem Bestellgange zwei Beträge von 3 und 4 M. empfangen habe, die er beim Post­amt auf Anweisungen einzahlen sollte. Er will dieses Geld verloren haben und da er dasselbe bei seinem unzulänglichen Gehalt aus eigenen Mitteln nicht ersehen konnte, so wartete er, bis er am nächsten Tage einen Betrag von 12 M. erhielt, wovon er die am Tage vorher empfangenen Beträge deckte. Den neuen Defekt deckte er, als er am dritten Tage einen Betrag von 6 M. erhielt, und diesen lezterwähnten Betrag, indem er eine Summe von 67,70 M. angriff, die ihm am vierten Tage übergeben wurden. Den Rest der Summe ver­wahrte er bis zu dem Augenblicke, wo ihm eine neue Summe anvertraut werden würde; aber dieser Augenblid" ließ vier Tage auf fich warten und währenddem tam das Vergehen an das Tageslicht. Da die hinterzogenen Beträge erst in dem Augenblicke in das Annahme- Register eingetragen werden fonnten, indem sie bei der Post eingezahlt wurden, so lag auch Urkundenfälschung vor, denn die Eintragung hätte

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Soziale Uebersicht.

In der Firma Leopold Königsberger, Trikotfabrit. Leipzigerstr. 72, wurde den Arbeitern und Arbeiterinnen en 9. d. M. durch Anschlag bekannt gegeben, daß vom 14. d. M Lohnabzüge bis zu 30 pt. stattfinden. Dies fonnten sich die Arbeiter um so weniger bieten lassen, als die Löhne in diefer Branche schon äußerst gedrückt sind. Nach Rücksprache bez