Bewegung der Bevölkerung der Stadt Berlin . In der Woche vom 29. September bis 5. Ottober 1889 fanden 691 Eheschließungen statt. Lebend ge boren wurden 889 Kinder, darunter 90 außerehelich, todtgeboren waren 46 mit 11 außerehelichen. Die Lebendgeborenen find 30,8, die Todtgeborenen 1,6 pro Mille der Bevölkerung, die außerehelich Geborenen sind bei den Lebendgeborenen 10,1, bei den Todtgeborenen 23,5 pet. Die Zahl der gemeldeten Sterbefälle be trug 492, die sich auf die Wochentage wie folgt vertheilen: Sonntag 68, Montag 82, Dienstag 66, Mittwoch 61, Donnerstag 72, Freitag 76, Sonn abend 67. Von den Gestorbenen erlagen an Masern 0. Scharlach 7, Rose 1, Diphtherie 26, Bräune 2, Keuchhuften 7, Rindbettfieber 4, Syphus 7, epidem. Genickstarre 0, Ruhr 0, Syphilis 2, Altersschwäche 18, Gehirnschlag 14, Lungenentzündung 23, Lungenschwindsucht 72, Diarrhoe 23, Brechdurchfall 18, Magendarmkatarrh 11. Durch Bergiftung fam 0 Person um und zwar durch Selbstmord. Eines gewaltsamen Todes starben 14 Personen, und zwar durch Verbrennung und Verbrühung 1, Erhängen 3, Erstiden 1, Sturz oder Schlag 4, Schußwunde 5, Stich, Schnitt oder Bißwunde 0, Hierunter find 8 Todesfälle durch Selbstmord herbeigeführt Dem Alter nach sind die Gestorbenen: Unter 1 Jahr alt 152( 80,9 pet der Gesammtsterblichkeit), 1-5 Jahre 63, 5-15 Jahre 28, 15-20 Jahre 8, 20-30 Jahre 43, 30-40 Jahre 46, 40-60 Jahre 7060-80 Jahre 73, über 80 Jahre 9 Personen. In hiesigen Krankenhäusern starben 128, ein schließlich 18 Auswärtige, welche zur Behandlung hierher gebracht waren Auf die Standesämter vertheilen sich die Todesfälle folgendermaßen: Berlin . Kölln Dorotheenstadt( I.) 9, Friedrich stadt( II.) 17, Friedrich- und Schöne berger Borstadt( III) 31, Friedrich- und Tempelhofer Borstadt( IV.) 36, Louisen stadt jensett, weftlich( Va.) 35, Luisenstadt jenseit, öftlich( Vb.) 22, Luisenstadt diesseit und Neu- Rölln( VI) 37, Stralauer Viertel, meftlich( VIIa) 30, Stralauer Biertel, östlich( VIIb) 32, Rönigstadt( VIII) 39, Spandauer Viertel ( IX) 33, Rosenthaler Vorstadt, süblich( Xa.) 33, Rosenthaler Vorstadt, nördlich ( Xb.) 35, Oranienburger Vorstadt( XI.) 34, Friedrich- Wilhelmstadt und Moabit ( XII) 39, Wedding ( XIII.) 30. Die Sterbefälle find 17,1 pro Mille der fort geschriebenen Bevölkerungszahl( 1503 041). Die Sterblichkeitsgiffer in folgenden Städten des Deutschen Reiches mit mehr als hunderttausend Einwohnern be trug in Aachen 22,2, Altona 16,1, Barmen 14,4, Bremen 13,1, Breslau 21,9. Chemnig 19,2, Danzig 17,9, Dresden 17.8, Düsseldorf 18,5, Elberfeld 19,7, Frankfurt a. M. 14,0, Hamburg mit Vororten 21,6, Hannover 21,6, Röln 21,7, Rönigsberg 24,3, Krefeld 17,3, Leipzig 22,4, Magdeburg 24,9, München 00,0, Nürnberg 22,7, Stettin 28,7, Straßburg i. E. 18,2, Stuttgart 18,3, auf Tausend In anderen Großstädten Europas mit mehr als drethunderttausend Einwohnern betrug die Sterblichkeitsziffer in Amsterdam 19.0, Budapest ( Borwoche) 240, Dublin 26,2, Liverpool 19,2, London 16,6, Paris 23.8, Petersburg ( Borwoche) 22,0, Warschau ( Borwoche) 31,0, Wien ( Borwoche) 19,9 auf Tausend. Es wur den 5901 Sugezogene, 5385 Weggezogene gemeldet, so daß sich die Bevölkerung mit Einrechnung der nachträglich gemeldeten Geborenen und des Zuschlages, der den Weggezogenen erfahrungsmäßig zugerechnet werden muß, Fum 362 ver mehrt hat, die Einwohnerzahl beträgt fonach am Schluffe der Berichtswoche 1508 403. In der Woche vom 6. Oktober bis 12. Oktober tamen zur Meldung Infektions- Erkrankungsfälle an Typhus 19, Poden 0, Masern 17, Scharlach 99, Diphtherie 70, Kindbettfieber 5.
Gerichts- Beifung.
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Ein Meineidsprozeß, welcher gestern das Schwurgericht hiesigen Landgerichts I beschäftigte, drehte sich wieder einmal um einen ganz unbedeutenden Streitgegenstand den Betrag von 1 M. 50 Pf. Auf der Anklagebant saß der Handschuhmacher Perrin, ein bisher gänzlich unbescholtener Mann, welcher beschuldigt ist, am 26. März v. J. vor dem hiesigen Amtsgericht einen Meineid geleistet zu haben. Der Angeklagte hatte in der Brunnenstr. 13 von der Eigenthümerin Frau Schmidt Wohn- und Arbeitsräume gemiethet, welche er jedoch vor Ablauf seines Miethsvertrages zu verlaffen wünschte. Die Eigenthümerin war unter der Bedingung damit einverstanden, daß Perrin ihr vom 1. Oftober ab einen anderen Miether stelle. Dem Angeklagten gelang es auch, einen solchen in der Person des Gürtlermeisters Detering zu finden, welcher schon einige Tage vor dem 1. Oktober einzog und während dieser kurzen Zeit mit dem Angeklagten mehrfach in Berührung fam. 3wischen beiden tam es wegen einiger in der Wohnung vorzunehmenden Ausbefferungen zu Differenzen. In der Küche mar nämlich die Kochmaschine an einigen Stellen fehlerhaft geworden und dieselbe wurde auf Rosten der Eigenthümerin wieber hergestellt. Später machte der neue Miether den AngeFlagten darauf aufmerksam, daß auch zwei Küchenfenfter verlegt seien und bei dieser Unterredung soll nun der Angeklagte zunächst gerathen haben, daß Detering die Scheiben erst machen laffen und die Kosten der Wirthin anrechnen folle, er foll fich aber auch zugleich bereit erklärt haben, die Scheiben felbst zu bezahlen, wenn sich die Wirthin deffen weigern sollte. Dieser Fall trat ein, nun aber erinnerte fich der Angeklagte feines Versprechens nicht mehr, sondern lehnte auch feinerfeits eine Bezahlung ab. Herr Dietering, welcher über diese Art und Weife empört war, strengte deshalb gegen den Angeklagten die Zivilflage an, er mußte jedoch den Prozeß verliere da der Angeklagte schlankweg abschwor, feinerfeits ein Versprechen auf Zahlung geleistet zu haben. Die Anklage wegen Meineides war die Antwort darauf. Herr Detering führte einige Ohrenzeugen vor, welche übereinstimmend befundeten, boß der Angeklagte in der That das Versprechen gegeben habe, eventuell seinerseits die Fensterfcheiben zu bezahlen. Der Angeklagte blieb bagegen bei der Behauptung, daß er lediglich den Rath gegeben habe, die Roften für die Scheiben von der Miethe in Abzug zu bringen, feine Entlastungszeugen ließen ihn aber in dieser Beziehung im Stich. Die Geschworenen hielten trozdem die Möglich feit nicht für ausgeschloffen, daß der Angeklagte feft überzeugt gewesen sei, eine solche Aeußerung, wie sie die Anklage behauptet, nicht gemacht zu haben. Sie verneinten deshalb sowohl die Frage nach dem wiffentlichen, als auch nach dem fahrlässigen Meineide , so daß der Angeklagte freigesprochen werden mußte.
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aber eine zweite Revision stattfand, vermochte der Angeklagte die Sparkassen bücher nicht mehr vorzulegen, sondern zeigte anstatt deffen Werthpapiere, welche den Betrag des zu verwaltenden Vermögens deckten. Im folgenden Jahre bestand der Gegenvormund aber auf Vorlegung der Bücher, zumal der Angeklagte auch nicht einen gleichwerthigen Erfaz für dieselben. aufzuweisen vermochte. Plingner geftand nun unter Thränen, daß die Bücher ihm schon vor der zweiten Revision abhanden geTommen wären, entweder habe er fie verloren oder fie feien ihm gestohlen worden. Diese Angaben verdienen wenig Glaubwürdigkeit. Es stellte sich heraus, daß das ganze Vermögen von ca. 2000 M. ratenweise zu zehn verschiedenen Malen bei der Sparkasse abgehoben worden war. Nun fann ein Vormund nur gegen Vorzeigung seiner Bestallung auf der Spartaffe Mündelgelder abheben und daß diese Bedingung erfüllt worden war, ließ sich mit Leichtigkeit feststellen. Der unredliche Befizer der Sparkaffenbücher mußte somit auch im Besize der Befallung gewesen sein. Hierauf hin gewiesen, erklärte der Angeklagte, daß er seine Bestal lung in einem der Sparkaffenbücher aufbewahrt habe und auf diese Weise sei beides in die Hände des Diebes gelangt. Der Angeklagte blieb auch im Termine bei diesen Angaben stehen und war troß aller Ermahnungen des Vorsitzenden zu einem Geständniß nicht zu bewegen. Der Staatsanwalt wies barauf hin, wie die Angaben des Angeklagten den Stempel der Unwahrheit an der Stirn trügen, ein Dieb würde sicher den ganzen Betrag mit einem Male abgehoben haben, anstalt sich zu zehn verschiedenen Malen der Gefahr auszufeßen, entlarot und verhaftet zu werden. Er beantrage gegen den Angeklagten ein Jahr Gefängniß, zwei Jahre Ehrverluft und eine Geldbuße von 1000 M. cv. noch 100 Tage Gefängniß. Nechtsanwalt Mundel als Vertheidiger verkannte nicht, daß schwere Verdachtsgründe gegen den Angeklagten vorlägen, bei der bisherigen Unbescholtenheit deffelben liege die Möglichkeit aber immerhin vor, daß ein dem Angeklagten nahestehender Haus dieb sich die Werthbücher nebst Bestallung angeeignet und der Angeklagte aus falscher Scham es unterlassen habe, von dem Diebstahl der Bücher sofort Anzeige zu machen. Der Gerichtshof hatte keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten, fondern verurtheilte ihn zu einem Jahre Gefängniß und zweijährigem Ehrverluft. Auch wurde die sofortige Verhaftung des Verurtheilten angeordnet.
Ein Aufschliter", dessen Thaten zwar nicht die düstere Berwegenheit des berüchtigten Jad" erreichen, aber immerhin bedenklich genug find, zierte gestern die Anklagebank der II. Straffammer hiesigen Landgerichts I in der Person des Buchbinders Friedrich Gottlieb Hermann Bivour. Derfelbe hatte sich wegen Sachbeschädigung und Körperverlegung zu verantworten. Ende vorigen Jahres liefen bei der Polizei sehr häufig Anzeigen darüber ein, daß im Südosten von Berlin Frauen und Mädchen von einem Unhold gefährdet wurden. In den meisten Fällen handelte es sich um Dienstmädchen, welche von einem jungen Manne abgefaßt und angesprochen wurden und wenn dieselben dann wieder das Haus ihrer Herrschaft betraten, schlich der Mensch hinter ihnen her und brachte ihnen plöglich mit einem scharfen Meffer einen Schnitt über den Rücken bei, so daß nicht nur die Kleider zerschnitten, sondern den Mädchen auch in einigen Fällen Verwundungen beigebracht wurden. Die Mädchen waren natürlich über dieses Attentat so erschrocken, daß der Miffethäter vollauf Zeit fand, das Weite zu suchen.
Die Polizei glaubte schließlich den Frevler in der Person des Angeklagten gefunden zu haben und dieser wurde schon vor einiger Zeit wegen eines derartigen Falles vor dem Schöffengerichte zur Verantwortung gezogen, er erlangte aber damals seine Freifprechung, weil die Wiedererkennung feiner Person nicht als ausreichend erachtet wurde. Da die Unthaten aber nicht aufhörten, vielmehr etwa 17 Anzeigen in furzer Zeit bei der Bolizei einliefen, so wurde der Angeklagte den geschädigten Mädchen vorgeführt. Die Mehrzahl vermochte denselben nicht mit genügender Bestimmtheit zu erkennen, dagegen erklärten zwei derfelben- Dienstmädchen aus der Manteuffel- und der zwei derselben mit voller Sicherheit, daß der Angeklagte Staligerstraße In dem einen Falle wat dem Mädchen
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der Attentäter sei.
Fabrikaufsicht in Preußen. Sehr scharf spri die„ Bayerische Handelszeitung"( Organ der oberba Handels- und Gewerbekammer") über die Gestaltung da aufsicht in Preußen aus. Im Algemeinen schreibt fie:
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Zunächst beweisen die jetzt gegenüber den längt nen füddeutschen etwas spät vorliegenden preußischen zeigt, indem ( Berlin , Bruer, 259 S.) wieder, daß die Einricht Fabritinspektion in Preußen noch feineswegs die wi merthe Entwickelung aufweift und theilweise gegen deutsche Staaten stark zurückbleibt. Minifter v. Bötti in der Reichstagsfigung vom 19. Januar d. J. zwar gegen die Behauptung proteftirt, daß in Defterreich bie inspektion beffer eingerichtet sei und mehr leiste. Nach e Richtungen ist das aber zweifellos der Fall. Son Defterreich, wo die Fabrikinspektoren überhaupt schon Boden in der Arbeiterbevölkerung zu haben scheinen, selben bei den Arbeitseinstellungen mehrfach mit Gr Vermittler aufgetreten, während ihre deutschen legen int dieser Beziehung so gut Rolle gespielt haben. Ferner wird eine einheitlichere Organisation und Berichterstattung gegenseitige Anlernung und Anregung der 16 einzelne
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amten dadurch ermöglicht, daß sie unter einem Zentralvertreter stehen, dec u. a. dafür sorgt, daß die Inspektoren halbjährlich zu gemeinsamen Konferenzen zusammenfind ihre Meinungen und Erfahrungen austauschen. Diefer jeder Zentralisirung mag mit daran Schuld sein, daß richte der preußischen Inspektoren höchst verschiedenartig halt und Werth ausgefallen find, in welcher Beziehun der Umstand beeinträchtigte, daß mehrfache Versehungen Beamten für Hannover und Bommern , stattfanden. Bernöthig sei, derselben dürften laum die für ihr wichtiges Amt not Befähigung haben, wenigstens find mehrere Beri bureaukratisch, ohne genügendes Eindringen in das Leben, gehalten. Beiläufig möge erwähnt werden, daß fangsgehalt der preußischen Gewerberäthe dem der gleichlommt, wogegen wohl nichts zu fagen ber Maximalgehalt der ersteren bleibt gegen den der um 1200 M. zurück, und die Remuneration ber ist sehr gering. Einer der tüchtigsten deutschen räthe, Dr. Wolf, ist von Düsseldorf nach den Reid verfekt worden, wo die deutsche Gewerbeordnung mit diefes Jahres in Kraft trat. Immerhin folgte ihm Tüsseldorfer Bosten sein früherer Affiftent, so daß tinuität der Anschauung und Berichterstattung im Make gewahrt blieb. Dagegen umfaßt der Bericht de verfekten Gewerberathes für die Provinz Hannover faum halbe Seite und ist so gut wie gar nicht zu rechnen, der Bericht über die Provinz Pommern ist nur drei Seiten und enthält über die wirthschaftlichen und fittlichen der Arbeiterbevölkerung, Wohlfahrtseinrichtungen ic. g Der allerdings 7 Seiten zählende Bericht für bereitet würd gierungsbezirt Schleswig enthält zwar die Rubri fchaftliche und fittliche Zustände der Arbeiterbevollvertreter ve Wohlfahrtseinrichtungen; Verschiedenes"; aber die selbst bei fe Rubrit enthält nur vier Zeilen, in denen gefagt so ihm G mehrfach werde den Arbeitern ein Erfaß für Bram so unsere P durch billiges, leichtes Bier geboten und in einer der Kommu hunden, Höchst büftig ist auch ber Bericht für bie Deitmann hütte habe der Gewerberath ein Trinkwaffer Corrigens: An der Di rungsbezirke Wiesbaden und Staffel. Aus der mannig burch ihre
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Beamten, welcher auch einen der besten Berichte gelice Zubauer fo ist der Berliner . Aber selbst dieser hat mit seinem welche An von den 4659 der Besichtigung unterliegenden Anlagen Bezirks nur 1305 besichtigen fönnen. Dem Gewerberarbeiter 7729 Anlagen, dem für Breslau - Liegnig mit einem der gewäh 6045. Unter diesen Verhältnissen ist natürlich eine und erschöpfende Inspektion nicht möglich. Das treffend Unfallverhütung, Konsultation, Genehmigung daß die anderweitigen Belchäftigungen der Inspektor treffend Unfallverbachverständigen- Aussagen vor Ga Weiteren
immer mehr zunehmen; so flagt der Königsberger daß, während in den ersten Jahren seiner Amts thätig eingegangenen Schriftstücke nicht viel über 300 betrug
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die Trikottaille und das Rorfet zerschnitten worden, in dem zweiten Falle war der Schnitt auch noch durch das Hemd gegangen und das Mädchen hatte eine blutende Wunde davongetragen. Der Angeklagte bestritt mit aller Be stimmtheit, die gesuchte Perfon zu sein. Er hat nun aber ein nicht alltägliches Geficht und beim Sprechen einen Burgenfehler, nicht alltägliches Geficht und beim Sprechen einen Zungenfehler, welcher sein Wiedererkennen erleichtert. Dazu kommt, daß die Wirthin des Angeklagten bekundete, daß derselbe ein Mensch fei, welcher ihr Angst eingeflößt, weil er einmal mit einem Meffer auf fie losgegangen fei und endlich find seit der Verhaftung des Angeklagten derartige Frevelthaten nicht mehr vorgekommen. Der Staatsanwalt beantragte auf Grund der ganz Aufsichtsbeamte, 18 Inspektoren und 9 Assistenten, dageg bestimmten Wiedererkennung des Angeklagten durch die beiden einzelne preußische Provinzen, 7 Inspektoren, 14 Affiftenthielt man Mädchen 1 Jahr 3 Monate Gefängniß und der Ge richtshof erkannte auf 1 Jahr.
deren Zahl im Jahre 1887 auf 1676 und 1888 auf 19 Minorität lief. Andererseits wird von nicht weniger als 7 ber 18 Durch schen Inspektoren bedauert, daß die Ortsbehörden ihre spektionsverpflichtung vielfach nur ungenügend nach deren Befähigung zu diesem Amte man roegen ihres bezw. Respektverhältnisses zur örtlichen Industrie ja anzweifelt. Im ganzen Königreich Preußen fungiren
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3 chemische Sachverständige. Allerdings dürfte in dem ind reichen Sachsen bisher auch das Institut der Fabritin Gleiwik, 16. Oftober. Theodor Martsch aus Pleß , welcher mit der Auszahlung der Der Stadthauptkassenrendant relativ am besten entwickelt; Bayern zählt nur 4 Infpe und eine Anregung auf Vermehrung dieser Zahl hat die Unterstützungsgelder an die armen Hospitalitianen des Ortes rische Regierung fürzlich als unnöthig abgewiesen. In beauftragt war, hatte der Wittwe Hermann am 1. Februar d. J. berg und Hessen ist dagegen jüngst je eine zweite Auffich aus Versehen einen Thaler zu viel gegeben und deshalb diesen geschaffen worden. Jedenfalls beweisen die vorlie Anführung daß dort Betrag hinterher vom Vollziehungsbeamten wieder eintreiben preußischen Berichte von Neuem, laffen. Als die Hermann in der Woche darauf, am 8. Februar, der Beamten eine ganz ungenügende ist, und hat man in dem Bureau des Rendanten Martsch erschien, um ihr dies richtung einmal geschaffen, so sollte man sie doch auch maliges Wochengeld in Empfang zu nehmen, machte er ihr fähig erhalten und genügend ausbilden; die verhältni Vorwürfe wegen ihrer Streiche" und verfekte, als die Her- geringen Kosten fämen kaum in Betracht. Thatfächli wiederholt im Landtage Anregungen nach dieser Richtu begab sich darauf auf seinen Plaz zurück und schalt weiter auf folgt, die Regierung stellte sogar eine Vermehrung der Be die Hermann, indem er dem Verdacht Ausdruck gab, sie sei nach Bedürfniß in Aussicht; aber obwohl das Bedürfni wohl auch die Diebin zweier jüngst verloren gegangener Brote. feitig immer von neuem belont wird, bleibt die Verme Als die Beschuldigte diesen Verdacht von sich wies, ließ sich der Rendant nochmals hinreißen, die alte Frau zu ohrfeigen, aber dieses Mal mit anderm Effekt. Die Hermann brach zusammen, mußte nach Hause transportirt werden und starb schon nach 24 Stunden. fchon nach 24 Stunden. Martsch stand deshalb unter der Anklage der Körperverlegung mit tödtlichem Ausgange. Die Sachverständigen begutachteten, daß daß die Hermann an Gehirndruck, hervorgerufen durch einen Bluterguß, gestorben sei. Ebenso erklärte es das vom Gericht eingeforderte Obergutachten des Medizinalfollegiums zu Breslau für gewiß oder doch höchst wahrscheinlich", daß der Bluterguß ins Gehirn durch die ausgetheilten Schläge erfolgt fei. Die Geschworenen vermochten sich diesem Urtheile nicht anzuschließen. Ihr Spruch lautete, wie die Magdeb. 3tg." berichtet, auf fchuldig der Körperverlegung in Ausübung des Amtes" unter Verneinung des erschwerenden Moments, daß durch die be= gangene Rörperverlegung der Tod der achtzigjährigen Frau erfolgt fci. Der Angeklagte erhielt einen Monat Gefängniß() Die bürgerlichen Geschworenen haben doch immer ein Herz für ihre Klaffenangehörigen.
in der Sta lung die U Derordneten zu vermehr ben vers heit der wurde, nach Beantrage des 35. M cus, was von oppofitioneller Seite zu dem Vorwurt auch von S wird, daß man an maßgebender Stelle der ganzen Ein bekannt ge der Gewerberäthe als zu liberal" menig günstig geftimm
Ein sehr schlechter Scherz führte gestern den Schuhmacher Adolf Stellbrind unter der Antlage der Körperver legung in einer das Leben gefährdenden Weise vor die 89. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Angeklagte erhielt am 9. Juli in seiner Werkstatt den Besuch eines Kollegen, welcher ein großer Liebhaber von Alkohol sein soll. Stellbrind kannte dessen Schwäche und wie der Verlezte, der Schuhmacher Fiedler, im Termine erzählte, hat der Angeklagte, um fich einen Scherz mit ihm zu machen, ihn fast an den Rand des Todes gebracht. Fiedler sah eine Flasche mit einer flaren Flüssigkeit auf dem Tische des Angeklagten stehen und fragte, ob es Schnaps fei. Gewiß erwiderte Stellbrind und hielt ihm die Flasche mit der Einladung entgegen, er möge mal trinken. Als Fiedler zögerte, meinte der Angeklagte: Dentst Du es ist kein Schnaps? Ich werde vortrinken" und fegte die Flasche gegen den Mund. Da er dabei aber geschickt ter Weise die Oeffnung mit dem Daumen verfchloffen, so gelangte dem Inhalt nichts in seinen Hals. Nun gab ber Angeklagte seinem Besucher die Flasche und dieser that einen herzhaften Zug. Sofort fant er stöhnend und sich vor Schmerzen frümmend auf einen Stuhl; in der Flasche war Salmiatgeist und die äßende Flüssigkeit hatte in seinem Innern arge Verwüstungen angerichtet. Fiedler hat fast zwei Wochen in der Charitee zubringen müssen, bevor er als geheilt entlaffen werden konnte. Der Angeklagte bestritt mit aller Entfchiedenheit, daß die Sache sich so verhalte, wie der Zeuge angegeben. Der Lettere habe vielmehr, von seiner Leidenschaft für den Schnaps hingeriffen, ohne Weiteres die Flasche ergriffen und sie an den Mund gesezt, bevor der Angeklagte es zu hindern vermochte. Troßdem ein zweiter Seuge befchwor, er sei gerade hinzugekommen, als Fiedler die Flasche vom Tische nahm, hielt der Gerichtshof die Angaben des Legteren doch für glaubwürdiger und verurtheilte den Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe von vier Wochen. Der Staatsanwalt hatte drei Monate beantragt.
Als ein ungetreuer Vormund zeigte sich der 63jährige Konzipient Hugo Plingner, welcher gestern von der vierten Straffammer des Landgerichts I stand. Vor einigen Jahren wurde der Angeklagte zum Vormund zweier unmündiger Mädchen bestellt. Als ben legteren im Jahre 1886 ein Erbtheil von ca. 2000 M. zufiel, hatte Blingner als Vormund dies Geld ficher anzulegen und wurde ihm gleichzeitig in der Person des Pfarrers Schöneberner ein Gegen- Vormund gestellt. Plingner hinterlegte das Geld auf zwei Sparfaffenbücher. Bei der ersten, dem Gegen- Vormund zu erstattenden Rechnungslegung war Alles in Ordnung, als
=
Soziale Uebersicht.
Achtung! Schrauben- und Facondreher! Der Streit bei der Firma Bartels u. Co., Röpniderstraße 33a, ist als gerechtfertigt anerkannt worden und werden die Kollegen ersucht, den Zuzug fernzuhalten. Außerdem bedarf der Versamm lungebericht in der Sonntagsnummer noch einer Berichtigung in Betreff des Meifters Kalem. Derselbe ist nicht von der Firma Reichelt in Finsterwalde entlaffen, sondern von der Firma Neuhaus u. Co. in Luckenwalde , und ist dies dem guten Zusammenhalten der dortigen Kollegen zuzuschreiben.
Bunächst wäre zu wünschen, daß mindestens jedem cin Affiftent beigegeben würde.
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Frage: S Luckenwalde, 22. Dftbr. Heute legten sämmtliche Бол arbeiter und Arbeiterinnen der Firma Cohn& Amend von der Lohndifferenzen die Arbeit nieder. Zuzug ist fern zu welche Her richten. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um gebeten.
Alle Sendungen find an Frik Helfinger, Potsdamerftra derfelbe fid
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Cine gut besuchte öffentliche Versammlung nach der M Wähler des 35. Kommunal- Wahlbezirks Freitag, den 18. b. M., Abends 8 Uhr, in Lehmann's Schwedterstraße 23, unter Vorfiß des Herrn Heidtmann Schritt ge Der erste Punft der Tagesordnung: Wahl eines
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tomitees, fand feine Erlecigung dadurch, daß die baanderen& Roopmann( Buschneider), Georg Beder( Tischler), ie nicht ei Tamm ( Zimmerer), A. Weiß und Friß Pump( Arbeit solches gewählt wurden, mit dem Besprechen werden für mit aller Energie für die Wahl eines Arbeiterland für den 35. Kommunal- Wahibezirk einzutreten, und noch auf R
betrieb erst
ibre Gewerkscha Ersuchen an die Versammlung, das Komitee durch leboch auf R Agitation, sowie durch thatkräftiges Eintreten am Tag Wahl in ihren Bemühungen zu unterstützen. Lebhafter
Berlängeru