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habe mit dem Regenschirm mehrere Fensterscheiben zerschlagen| und fich alsdann schleunigst aus dem Hause entfernt. Es sei burchaus nicht richtig, daß er die Schwester am Halse gewürgt, oder die Treppe hinabgeworfen habe und von den Versuchen des Orten jungen Mannes, das Dienstmädchen der Frau Steinlein zu elt zeigen einer falschen Aussage zu bewegen, fei ihm absolut Nichts be­ngen und fannt. Er wisse dagegen, daß nach dem Vorfall feine Schwester bodgele mit ihrer Begleiterin ruhig von Moabit   aus bis nach dem eu ftreli, Stettiner Bahnhofe gegangen sei und dort eine Droschke be­irge ware tte bestiegen habe.

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Frau Bertram, welche die erwähnte Begleiterin an dem Tritischen Tage gewesen ist, bleibt, wie früher, dabei, daß, als Witterite durch das pilferufen der Frau Steinlein herbeigerufen Theil worden, sie dieselbe auf der Marmortreppe auf dem Rüden Die Gliegend vorgefu.den habe. Sie hat ihr fofort gesagt, daß mber fau der Angeklagte sie am Halse gewürgt und die Treppe hinab­10 in Borfen habe. Sie fei dann bis zum Stettiner Bahnhofe mitgegangen und habe dort eine Droschte bestiegen. Berlin   Grund für den Besuch bei dem Angeklagten habe Frau Stein­durch ein angegeben, daß sie ihre Erbschaft" erheben wolle.

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In Bezug hierauf stellt die Bertheidigung fest, daß die Frau wurde im wissen mußte, daß die Möglichkeit zu einer solchen Erhebung bekannte gar nicht vorlag. Frau Steinlein, welche mit der Regulirung der Den. Dit interloffenschaft der Mutter nicht zufrieden war und wegen des rmittage Teftaments einen Prozeß mit dem Angeklagten geführt hat, Daches habe wiffen müssen, daß am 28. Januar 1887 in einem fünften tts auf Erkenntnisse die Streitigkeiten zu Ungunsten der Frau Stein­so daß lein definitiv beendet waren. Der Nachlaß, in welchen fich die ußte. fünf Geschwister au theilen hatten, habe aus 5 Berliner   Häu­es Haufe fern und einem Rittergute bestanden. Frau Steinlein habe n Halse, bereits 2500 M. baar bekommen gehabt und weiteres konnte hatte, fie noch nicht erhalten, da sich Häuser von einem Tage zum den und anderen nicht verkaufen lassen. Auf eine Frage des Staats­Berenanwalts, ob der Angeklagte nach Einleitung der Unter­stellt feiner Schwefter Gelder gegeben, em Anffuchung Vertheidigung feft, daß inzwischen die Erbschafts­regulirung gegangen fei und Frau Steinlein in deren Folge 15 000 M. erhalten habe.

2

126

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Die Vertheidigung, macht ferner darauf aufmerksam, daß Frau Steinlein nach dem Vorfall noch bis zum Stettiner Bahnhofe habe laufen können. Nach dem Gutachten der ng wiffenschaftlichen Deputation laffe sich mit dieser Thatsache die

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Annahme der Verrenkung oder des Bruches eines Halswirbels, oder die Annahme einer Rückenmarkserschütterung auf teine Weise in Anklang bringen. Das Gutachten gehe u. A. da­hin: Von einer Erschütterung des Rückenmartes fönne feine Nebe fein, da die durch eine solche bedingten Störungen Bei dem Bruche eines Wirbels rte Landets sofort auftreten. es vorkommen, daß entweder durch nachträgliche walt Mi Tann und die Berschiebung oder burch Bluterguß in den Kanal der Wirbelsäule erst nach einiger Zeit ein Druck auf das Rücken­mark ausgeübt wird und die Störungen in der Funktion des letteren( also namentlich Lähmungen) nicht sofort zur Beob­achtung fommen. Aber in dem vorliegenden Falle war Ge­legenheit genug gegeben daß sowohl eine nachträgliche Ver­schiebung hätte zu Stande kommen, als auch eine Blutung fich hätte geltend machen können und müssen. Dies sei nicht der Fall gewesen und da auch keine Zeichen äußerer Gewaltein­wirkung zu bemerken war, obwohl für jeden Wirbelbruch eine bedeutende Gewalt erforderlich ist, die Erscheinung der Lähmung

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Aerzte eben nicht anschließen können.

Vorfalls an ist die bis dahin gesunde und die bis dahin nicht| Bertheidiger der Hoffnung Ausdruck, daß das Urtheil auf zon liquet lauten würde. hysterische Frau frank und fiech geworden. Die behandelnden Aerzte bleiben bei der Behauptung stehen, daß eine Ver­legung der Halswirbelsäule vorlag. Im Anschluß an die Es selbe hat sich eine traumatische Hysterie entwickelt. liegt nicht die geringste Veranlaffung vor, von der Diagnose eines Bruches des fünften Halswirbels abzugehen.

Nach zahlreichen Zwischenfragen der Vertheidiger Dr. Friedmann und Dr. Sello über die Möglichkeit, ob es nicht möglich sei, daß hysterische Frauen einen firen Ge danken in angebliche Thatsachen ummodeln, erbat fich Prof. Dr. v. Bergmann das Wort und äußerte sich dahin: Da Herrn Prof. Sonnenburg's Erklärung jedenfalls ausführlich in die Zeitungen kommen wird, möchte ich wenige Worte darauf erwidern. Die wissenschaftliche Deputation hat sich ganz und gar auf den Standpunkt gestellt, den ich hier vor Ge­

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Der dritte Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Friedmann, wies auf die furchtbare Gefahr hin, die darin liege, wenn ein unge­schickter guter Freund sich zu Gunsten eines Angeflaaten ver wende, wie es im vorliegenden Falle der Ingenieur Edelt g than, als er den Privatdetektiv spielte und dadurch auf den Angeklagten den Verdacht lud, daß derselbe Leute zum Meineide verleiten wolle. Aber auch mit Be= zug auf medizinische Gutachten biete felten Prozeß so viel Lehrreiches, mie der vorliegende. Nachdem der Vertheidiger alle im Laufe der Verhandlung zu Tage getretenen Widersprüche zur Sprache gebracht, schloß auch er mit dem Antrage wie seine Mitvertheidiger, auf ein non liquet zu erkennen.

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richt vertreten, habe und beshalb erübrigt es fich für mich, feine Schwefter hinabgeworfen, nicht für erbracht. Frau Stein­

einen Unterschied zwischen den behandelnden und den begutachtenden Aerzten unter allen Umständen aber muß doch der wissenschaftlichen Deputation die maßgebende Stellung gewahrt bleiben. Wenn ich Frau Steinlein persönlich gesehen hätte, würde ich wahrscheinlich vor Gericht noch viel bestimmter aufgetreten fein, wie ich dies in der medizinischen Gesellschaft gethan habe und ich denke, wer den Besten ihrer Zeit, den vom Staate zur Entscheidung wiffenschaftlicher Streitfragen Berufenen, genug gethan, braucht sich um eine weitere Antwort nicht zu bemühen. Weit mehr, als das vorhandene Aftenmaterial, gewähren die Aussagen der Zeugen Anlaß, das Vorhandensein einer Hysterie bei der Frau Steinlein durchaus anzunehmen. Es handelt sich bei solchen Kranken um sehr schwache Charaktere, die unter dem Druck Anderer stehen. Der Hausarzt hat mir vorhin sogar noch privatim gesagt, Frau Steinlein sei so schwach, daß fie ruhig und still einwilligen würde, wenn man ihr fagte, fie müsse getöpft werden, oder fie müsse sich einer schweren Operation unterwerfen. Frau Steinlein hat in ihrer Familie nachweisbar eine Reihe größerer Gemüths­erregungen durchgemacht und wenn dann eine erregte Szene vorkommt, wie in diesem Falle mit dem Bruder, dann entzieht dieselbe bei solchen Personen dem Gleichgewicht der Kräfte den Boden. Ich habe mich für Hysterien entschieden und bie wissenschaftliche Deputation ist dieser meiner ficht beigetreten. Für mich liegt die Sache von Anfang bis Ende medizinisch ganz flar und flar und es ist medizinisch festgestellt worden, daß, wenn eine äußere Einwir fung stattgefunden, man bezüglich der von den behandelnden Aerzten angenommenen Folgen zu einem non liquet kommen müffe. Auf Anfrage der Vertheidigung bestätigt Dr. v. Berg­mann, daß, wenn Frau S. wirklich 10 Marmorstufen hinab­gestürzt und gewürgt worden wäre und mit dem Kopf auf die Stufen aufgeschlagen hätte, sicher blaue Flecke hätten sichtbar sein müssen.

Die sodann als Zengen vorgerufenen beiden Söhne des Angeklagten stimmen in ihren Wahrnehmungen über die Einzelheiten des Vorfalls mit der Darstellung des Vaters überein.

Der Vorfißende theilt den Eingang eines anonymen Briefes mit, in welchem unter Berufung auf die Rechts­anwälte Justizrath Hagen und Thelen behauptet wird, daß Frau Steinlein von dem Angeklagten Gelb beziehe und für

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Der Gerichtshof hielt den Nachweis, daß der Angeklagte

habe ihre Aussage verweigert und ein anderer Zeuae fei bei dem Vorfalle nicht zugegen gewesen. Auch in Betreff der Verleitung zum Meineide sei ein Beweis nicht erbracht und das Urtheil lautete daher auf Freisprechung in beiden Punkten.

Ein internationaler Hotelschwindler stand gestern in der Person des Pferdehändlers Levy Süßkindt vor der dritten Straffammer des Landgerichts I  . Der 54jährige Ange tlagte ist von Rußland   ausgeliefert worden, um hier sein Konto mit dem Strafrichter ausgleichen zu können, vorher ift er in England und Frankreich   gewesen und überall hat er es ver­standen, auf Kosten seiner Nebenmenschen ein flottes Leben zu führen. Er hatte es besonders auf Hotelwirthe und deren Untergebenen abgesehen. Wenn er, angeblich nach weiter Reise, in einem Hotel eintraf und sich als Pferdehändler ausgab, fo ließ sein ganzes Auftreten, sowie die anscheinend gefüllte Geld­faze, die er um den Leib trug, einen Verdacht, daß man( s cinem auf Betrug finnenden oder zahlungsur­auffommen, bereit fähigen Gaft zu thun habe, nicht willigst wurde die Beche angetreidet. Wenn der Angeklagte dann nach dem Bahnhof ging, um die erwarteten Pferde in Empfang zu nehmen, so verschwand er auf Nimmerwiedersehen. In Hamburg   führte er ein anderes Gaunerstückchen aus. Ec gab im Hotel an, daß er nur der Vorbote seines Kompagnors und Bruders sei, der am folgenden Tage mit einem Transport edler Pferde eintreffen würde und durch diese falsche Vorspie gelung gelang es ihm, vom Oberkellner ein Darlehn zu er halten, mit dem er verduftete. Noch raffinirter machte er es in einem andern Falle. Er schrieb an den Hotelbefizer einer fleineren Stadt, daß am folgenden Tage sein Inspektor kei ihm eintreffen würde, der eine Anzahl Pferde in Empfang nehmen solle, mit denen er, der Briefschreiber nach drei Tagen bafelbft ankommen würde. Der Inspektor werde voraussichtlich fein Reisegelb verausgabt haben und möge der Wirth dem selben bis er, Kredit geben; der Angeklagte, die Schuld bei seinem Eintreffen begleichen fönne. Der avifirte Inspektor traf auch bei dem Hotelwirth ein, es war der Angeklagte felbst, der dann nicht nur zwei Tage lang sich gut verpflegen ließ, sondern den Wirth auch noch um einen fleinen Betrag anpumpte und dann verschwand. In dieser und ähn licher Weise hat der Angeklagte bei den Hotelwirthen ein übles Andenken hinterlaffen; bis es endlich gelungen ist, seiner hab­haft zu werden. Der Gerichtshof belegte ihn mit einer Zucht hausstrafe von 2 Jahren 6 Monaten, 450 M. Geldstrafe event.

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Bur Feststellung des Thatbestandes werden zunächst zwei ehemalige Dienstmädchen des Angeklagten vernommen, welche übereinstimmend befunden, daß sie nur wahrgenommen, wie der Angeklagte seine furchtbar erregte Schwester beim Unterarm genommen und die Treppe hinabgeleitet habe. Der Schneider­meiffer Rohst ein hat nach dem Vorfall gesehen, wie Frau Steinlein vor der Thür der Kelch'schen Villa wüthend auf und ablief, unter demt energischen Rufe, daß sie ihr Geld haben wolle, die Klingel zog und, als ihr nicht geöffnet wurde in den tleinen Thiergarten hinüberging. Kaufmann Steinlein, Ursache der Ehemann der Verlegten, verweigert auch diesmal wieder Ferner werden fein Zeugniß. vernommen der Unter­henden fuchungsrichter Landgerichtsrath Johl und Referendar t. Kur Dr. Kroneder. Beide haben die Verlegte in den ersten Stadien der Krankheit vernommen und dabei von ihr gehört, trafantra er Ehem daß ihr Bruder sie am Halse gewürgt und zehn Marmorstufen hinunter gestürzt habe. Es habe keineswegs den Eindruck ge­macht, als ob die Frau diese Beschuldigungen in Geistesver wirrung oder aus Rachsucht gemacht habe.

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Auch den behandelnden Aerzten Dr. Hollstein und Dr. Großmann gegenüber hat die Frau Steinlein den aus Vorfall genau in derselben Weise dargestellt.

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Von besonderem Interesse sind die Bekundungen des Prof. rfall fel Dr. Sonnenburg, welcher die behandelnden Aerzte gegen über der wissenschaftlichen Deputation wie folgt in Schuß au Stein nimmt: Der vorliegende Fall hat in ärztlichen Kreisen sehr nicht im viel Aufsehen erregt und zu wissenschaftlichen Diskussionen An­Sied laß gegeben, da im Anschluß an denselben Vorträge und feft ftelle Demonstrationen in der medizinischen Gesellschaft stattgefunden ne sehr haben. Diese hatten zur Folge, daß zwischen den Sachver den, wie ständigen darüber wohl Uebereinstimmung herrschen dürfte, daß bestimmte Formen von Halswirbelbrüchen ausheilen Do tönnen und daß der vielbesprochene fünfte Halswirbel, vom Rachen aus in der That gefühlt werden kann. Die Sach­nbeiten verftändigen in diesem Falle theilen sich in zwei Gruppen, Gnämlich 1) in diejenigen, welche die Patientin selbst ge­fehen, untersucht und behandelt haben und 2) in diejenigen, fchwere welche die Patientin nie gesehen haben und sich ihr= theil aus den Aften, Protokollen und den Aussagen

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habe. Frau habe bereits 40 000 M. und eine gleiche Summe fei ihr für den Fall einer Freisprechung in Aussicht gestellt worden. Justizrath Hagen stellt zur Wider legung dieser Behauptung sofort sein gesammtes Aftenmaterial mit allen Verhandlungen über die Erbschaftsregulirung zur Verfügung.

Auf weitere Zeugenvernehmung über das Thema der Mißhandlung wird allseitig verzichtet. Was die Ver­leitung zum Meineid betrifft, so erzählt das bei Frau Steinlein bedienstete Mädchen, daß der Ingenieur Edelt eines Tages als angeblicher Bewerber um ihr Herz und ihre Hand bei ihr erschienen sei, mit ihr die Hasenhaide besucht und Rarussell gefahren sei und fortgesezt sich bemüht habe, ihr bei­zubringen, daß der Angeklagte seine Schwefter gar nicht gemiß­handelt haben fönne. Ingenieur Edelt und dessen Vater, der Schloffer Eckelt, kennen den Angeklagten schon seit langer Zeit und behaupten übereinstimmend, daß sie aus eigenem An­triebe die Heirathskomödie mit dem Mädchen in Szene gesezt haben, weil sie den Angeklagten für unschuldig hielten und Eckelt jun. eine Art Detektiv spielen sollte, um dem Mädchen ans Herz zu legen, doch ja nur die Wahrheit zu sagen.

Hiermit ist die Beweisaufnahme geschlossen. Staatsanwalt Müller läßt die Anklage wegen Ver­leitung zum Meineide fallen, hält dagegen den Angeklagten für schuldig, feine Schwester mittelst einer das Leben gefähr­denden Behandlung förperlich verlegt zu haben. Die Verlegte habe auf ihrem Krantenbett eiblich erklärt, daß fie gewürgt und die Treppe hinabgeworfen worden sei; sie habe diese Er­flärung den Aerzten gegenüber wiederholt und sei auch von der Zeugin Bertram, auf der Treppe liegend, vorgefunden worden. Infolge des Gutachtens der wissenschaftlichen Deputation tönne dem Angeklagten zwar nicht das dauernde Siechthum zur Last gelegt werden, die Körperverlegung fei aber doch eine so rohe, daß er ein Jahr Gefängniß in Antrag bringe.

Justizrath a gen sucht besonders die Anschauung des Staatsanwalts zu widerlegen, daß Frau Steinlein eine ruhige, stille Frau sei, welche von ihrem Bruder berechtigter Weise Erbgelder haben wollte und nun so barbarisch behandelt wor den sei Thatsächlich habe in dem Erbstreite die Partei Stein­lein während der Dauer von 10 Jahren nicht nur gegen den Angeklagten allein, sondern gegen die Familie Kelch überhaupt

Untersuchungshaft befindet, so wurden hierfür 6 Monate abge= rechnet.

Versammlungen.

Eine stürmische Kommunalwähler- Versammlung tagte am Dienstag Abend für den 13. Wahlbezirk im Konzert­haus Sanssouci. Die Leitung der Versammlung, welche die weiten Räume des Lokals bis auf den letzten Plaz füllte, wurde den Herren Klein, Kräcker und Halfter übertragen. Da der Referent, Rechtsanwalt Stadthagen  , eines zweiten Vortrags halber nicht rechtzeitig erscheinen konnte, wurde zunächst die Wahl eines Bezirkskomitees vorgenommen. Hierzu mu ben die Herren Köhler, Liefländer, Krüger, Schnieper und Pohl gewählt. Nach Ablauf einer Baufe von 15 Minuten ertheilte der Vorsitzende dem inzwischen angelangten Referenten das Wort. Derselbe schickte seinem Vortrage voraus, daß die Erreichung der vorgesteckten Biele durch die Stadtverordnetenwahlen zwar nicht möglich fei soviel werde sich selbst der größte Optimist nicht davon vers Sprechen wohl aber biete sich innerhalb des gegebenen Rah mens Gelegenheit gerug zu einer lebhaften Agitotion für die sozialistischen   Ideale. Redner befprach dann das Armenwesen, unfere städtischen Steuerverhältnisse, sowie auch die Schulein richtungen und bemerkte insbesondere, daß der Einführung von Gewerbeschiedsgerichten nach dem Antrag Tußauer eine hohe Be beutung beizumeffen sei. Der von der Stadtvertretung schon vielfach geänderte Entwurf habe aber nicht die Zustimmung dis Ministers gefunden und werde daher demnächst von Neuem diskutirt werden müssen. Solle dem Arbei'er Gerechtigkeit widerfahren, so könne einer weiteren Verwässerung nicht zu meinte gestimmt werden. Auch im Submissionswesen Redner muß eine gründliche Umgesfaltung Play greifen. Mindestens muß dafür eingetreten werden, daß der Magistrat bei Vergebung von städtischen Arbeiten den Unternehmern als Bedingung die Gewährung eines ausfömmlichen Lohnes und einen Marimalarbeitstag für die Arbeiter vorschreibt. So leicht werden sich die Herren dazu freilich nicht verstehen

Stillli von vorwiegend Entlastundszeugen bilden mußten. Erstere Prozesse geführt und Denunziationen aller Art losgelassen wollen, das hat sich bei dem Antrag Singer gezeigt, welcher lls nicht halten ohne Ausnahme an erlauf berber Halsmirbelsäule feft. Leptere nehmen an, daß enfchaftli bei der Frau Steinlein plöglich Hysterie zum Ausbruch ge­langt fei. Die Differenzen erklären sich vielleicht aus lücken­geblich fei Angaben über das Befinden der Frau Steinlein während der n beflim hafter Feststellung des Thatbestandes und den unvollständigen

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ersten 24 Stunden nach dem Auftritt. Die behandeln

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licher Weise zu Stande gebracht und einen Meineid geleistet zu haben und sie sei zweifellos in der bösesten Absicht an dem fraglichen Tage bei Kelch erschienen.

Rechtsanwalt Dr. Sello als zweiter Lertheidiger, beginnt fein Plaidoyer mit der Bemerkung, daß er es dem Angekl.

nsbefonden Aerzte leugnen energisch die hysterische nicht anthun wolle, wegen der Verleitung zum Meineide ein Wort thatsächlich ein großes Feld zum arbeiten für die Verwint

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legung die Entwicklung einer traumatischen Hysterie an. Was das Befinden der Verlegten innerhalb der ersten 24 Stunden betrifft, so haben die behandelnden Aerzte ihrerseits durch ge­naue Aufzeichnungen festgestellt, daß nach dem Vorfall Frau Steinlein auf der untersten Treppenstufe gelegen daß über heftige Nackenschmerzen geflagt habe fie dann mühsam zu Fuß weiter gegangen sei, und eine Drofchte fbestiegen habe. Sie habe dieselbe aber wieder verlassen müssen,

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ein bei meil sie die Erschütterung nicht aushalten konnte. Erschöpft ines falfa fet fie in der Körnerstraße in ihrer 3 Treppen hoch belegenen Wohnung angelangt und habe sich ins Bett legen müssen, da

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in den Beinen und Heiserkeit klagte. Damit laffe fich die An­

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n jungenie über Schmerzen im Hals und Nacken, sowie über Schwäche Hausrechte Gebrauch machte und die Angaben deffelben beschlossen, die in der ner günftignahme des Bruches eines Halswirbels im Einklang bringen. spruch auf vollen Glauben. Wenn die Zeugin Bertram die Daß am 11 Stückenmarks felber handeln fonnte. Die spät auftretenden und bald

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Die behandelnden Aerzte waren bald darüber einig, daß es sich um eine Belegung des Halswirbels ohne gleichzeitige Verlegung des wieder vergehenden Lähmungen erklären sich durch Rompreffion des Rückenmarks durch einen Bluterguß. Das find aber gerade diejenigen Formen von Halswirbelbrüchen, welche aus­heilen können, Formen, welche unter Umständen auch gar keine Symptome zu machen brauchen. Ich selbst habe in der medizinischen Gesellschaft vor Kurzem zwei Patienten mit un­zweifelhaft geheilten Halswirbelbrüchen vorstellen können, die Beide troß der Fraktur unmittelbar nach dem Unfalle weiter gearbeitet hatten. So viel steht fest: von dem Tage des

zu verlieren. Die Anklage wegen schwerer Körperverlegung halte er durch die Beveisaufnahme aber für so zusammengeschrumpft, daß der Gerichtshof im ungünstigsten Falle zu einem non liquet" tommen fönne. Frau Steinlein sei jedenfalls eine leicht erregbare Person gewefen. Sie fam, von der feindseligften Ge­finnung gegen ihren Bruder befeelt, zu bemfelben, um ihm eine Szene zu machen, sie wollte auf dem Wege des erprefferischen Standals das erreichen, was sie im Wege des Rechts nicht ers reichen konnte. reichen konnte. Frau Steinlein konnte den beabsichtigten Standal gar nicht beffer anfangen, als mit dem Zerschlagen von Fensterscheiben und durch lautes Hilfegeschrei. Es sei nur zu erklärlich, daß der Angeklagte von seinem darüber, wie sich die weiteren Vorgänge abgespielt, hätten An­Frau Steinlein am Fuße der Treppe habe liegen sehen, so sei es doch naheliegend, daß die in so hohem Grade erregte Frau Steinlein ohne Verschulden des Angeklagten zu Falle gekom­men sein könnte. Frau Steinlein selbst fönne fich auf Grund ihres hysterischen Zustandes in der irrthümlichen Ueberzeugung befinden, daß fie in der Weise mishandelt worden sei, wie sie es angegeben; es sei nicht der erste Fall, daß frankhafte Ein­bildung zur Ueberzeugung geworden. Wenn Frau Steinlein behaupte, sie sei immer und immer wieder von ihrem Bruder auf die Marmorstufen niedergestoßen worden, so sei es boch auffällig, daß an ihrem Rörper feinerlei Kontusionen oder Hautabschürfungen entdeckt worden sind. Nach längeren Ausführungen giebt der

eine Lohnerhöhung für die schlechtbezahlten städtischen Arbeiter verlangte. Dafür waren die Herren Stadtväter nicht zu haber, obgleich fie der Erhöhung von Gehältern für solche Beamte, die ohnehin schon einen sehr hohen Lohn bezogen, freudiger zu stimmten. Noch in vielen anderen Dingen muß Wandel ge schaffen werden und wir werden in der Kommunalverwaltung lichung unserer Ziele finden.( Lebhafter Beifall) In der folgenden Diskussion sprachen sich die Herren Kördel, Kraufe und Liefländer ganz im Sinne des Referenten aus. Herr Braun ( freifinnia) wunderte sich darüber, daß faft nur Redner ars anderen Bezirken gesprochen hätten, während doch eine Ver sammlung für den 13. Bezirk publizirt worden sei. Er wurde vom Vorsitzenden darauf hingewiesen, daß in einer öffentlichen Versammlung, die von Arbeitern einberufen worden sei, jeder 31 t Worte fomme, gleich viel welcher Partei er angehöre und Jo er wohne. Ein Antrag, von Klingel- Bolle" und der feine Firma Löser Wolff  " Produkte mehr zu faufen, wurde einstimmig angenommen. Ferner wurde der Hafenhaide befindlichen Lokale von Kliehm, Bielefeld  , Bohn, Reinhardt, Schnegelsberg und Keller zu meiden, sowie das Bier der Viktoria- Brauerei in der Lützow   traße nicht mehr zu trinken, weil diese Brauerei ihren Saal zu Versammlungen verweigert. Mit dem Detonomen des Lotales Sanssouci", welcher fein Bier aus dieser Braueret bezieht, soll die Lokalfommission verhandeln und ihn noch bis zum nächsten Sonnabend zur Beschaffung anderen Bieres ver anlaffen. Ferner wurde einem Antrage zugestimmt, nur in Le falen zu verkehren, in denen das Berl. Voltsbl." und die Volks Tribüne" ausliegen. Herr Liefländer stellte den Antrac, die Versammlung möge das heutige Bureau beauftragen, ben Magistrat zu ersuchen, uns den Rathhaussaal zu einer Ver sammlung zur Verfügung zu stellen, in welcher über die Noth wendigkeit der Errichtung von Volfs- Badeanstalten gefproc, en 17