andere nod
felbft aufgefundene obdachlose Todte, welcher auf den Lager
ände der aben des Nordhafens derartig geendet hat.
der Reichs
Ein Kampf auf dem Dache hat gestern in der Mittag
Reihen Finde zwischen 12 und 1 Uhr die Aufmerksamkeit der Baffanten Reihen rvorgerufen. Der Portier des Hauses Königstraße Nr. 47, bt sieht, bare fähr einen aliroher Steinmen, ist um diese Zeit in einem Anfall von elirium tremens auf das Dach gestiegen und führte hier so geen gewinne hrliche Manipulationen aus, daß man befürchtete, er werde Die Zufu ben Augenblick herunterstürzen. Seine Frau war ihm nachtch zu Lande eilt, rang aber vergebens mit dem Tobenden, um ihn zum Leber transport erlaffen des Daches zu bewegen; erst einigen handfesten barum the tännern gelang es, den Trunkenbold vom Dache zu führen Berliner d in Sicherheit zu bringen. den Fisch m lebend aus
Das Zigeunerlager an den Rehbergen wurde noch n Sonntag durch drei berittene Gendarmen des Teltower tanzen", ceises unter Assistenz von sechs berittenen Berliner Schutzsch, wenn uten aufgehoben. Jedoch war die Gesellschaft nicht geneigt, auf meile twillig so ohne Weiteres das Terrain zu räumen, griff vielMarkt gehr zu den Pistolen, worauf die Polizeibeamten blant zogen. belehren ndeß gelang es 2gteren, ohne weiteres energifcheres Einwill, reiten, den Häuptling zu bestimmen, den Aufbruch seiner urer wird, sande zu veranlassen. Die Weiber sammt den buchstäblich fönnte die adten Kindern bestiegen die Wagen, die zahlreichen Hunde man fich nolgten, ein Pfiff der Männer und die Gäule traten unters in manchen eschirr, wurden vor die Wagen gespannt, und fort ging's ' s gerade hter ficherer Eskorte in der Richtung nach Tegel hin.
Herrn Bo Vor Talchendieben wird gewarnt", steht deutlich Fischton allen Bahnhöfen zu lesen, und doch verhalten sich die meisten fertransport teisenden diesem Warnungsvermerk gegenüber oftmals underFischpreiſe intwortlich gleich giltig, weshalb denn auch Diebstähle auf den ngere Flüahnhöfen zu den fast alltäglichen Vorkommnissen gehören. gerne meine folche Diebstahls. Episode, welche die Leichtfertigkeit und Grashechideichtgläubigkeit vieler Reifenden in draftischer Weise illuftrirt, und noch mug fich am gestrigen Nachmittage im Wartesaal des Lehrter wenn die Bahnhofes zu. Eine Frau, welche auf dem Wege nach Amerika Fisch blos ar, hatte, als sie sich nach dem Billeischalter begeben wollte, die Prem ein Billet nach Bremen zu lösen, ihre Reisetasche, in der s, Bande, e ihre ganze Baarschaft von 520 Mart bewahrte, der Obhut teffe- Fischerines ihr völlig unbekannten Mädchens überlaffen. Als sie at untit dem Billet in den Wartesaal zurückkehrte, war zwar die ch Berlin iftasche noch da, aber an der einen Seite aufgeschnitten
er Fisch
gestalten no thres Geldinhaltes beraubt; die Hüterin der Tasche aber Bevöllerumpar fpurlos verschwunden. Die der Verzweiflung nahe, so dererseits bezugeben, wie die junge Person ausgesehen habe. Möge doch lange nidder der Mahnung stets eingedenk sein: Vor Taschendieben find nicht ird gewarnt!"
ertrauensselige Auswanderin vermochte nicht einmal annähernd
lich Fische
Im wissenschaftlichen Theater der Urania" wur
Aber audent in Gegenwart einer kleinen Zahl geladener Gäste von dem Direktor Dr. Meyer und Herrn Spieß Versuche mit dem ausgef euen Phonograghen angestellt, den Edison der Gesellschaft der Fif zu bewichenkt hat. Den Versuchen, die vom besten Erfolge bes übrigen nder St
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Daß er im e
leitet waren, schickten die Herren Dr. Meyer und Spieß inige erläutern de Bemerkungen voraus. Dr. Meyer betonte,
ngros- idungenschaft der Präzisionsmechanik und verwies darauf,
mer Hausfra
er
Die
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aß der Phonograph, vom wissenschaftlichen Standpunkte aus e Fischer etrachtet, bei weitem nicht so mei fwürdig sei, wie eine Er ngros- Faß die Elektrizität mit dem Phonographen sehr wenig zu hun habe, sie sei nur die Kraft, welche den Mechanismus Fen. Thr es Instruments in Thätigkeit feßt, allerdings die beste Kraft, mit auch belche zu diesem Zwecke in Anwendung gebracht werden kann, igstens ein ber feine unentbehrliche Kraft, denn sie könne nöthigenfalls aunlich auch Dampf u. f. w. efekt werden. Mit Bezug auf den is ist, et raftischen Werth des Phonographen war Dr. Meyer der Aner Bevölleicht, daß der Apparat besonders beim Musikunterricht wichtige Fische! Dienste leisten werde, weil derfelbe den Schülern die Möglichid- Sändle eit giebt, Mängel ihrer Stimme und ihres Vortrages che mit aus eigener Anschauung fennen zu lernen. Herr Spieß er reudigen lärte die physikalischen Grundsäge, auf denen die Thätigkeit ad t" den es Phonographen beruht. Von gestern ab wird der Phonotorchlegend raph in dem Theater der Gesellschaft Urania " dem Publikum cinem von 12 Uhr Mittags bis 6 Uhr Abends gezeigt Schwefterde Jauptet
Бог
verden.
norar unter einer angegebenen Chiffre nach einem bestimmten Poftamt zu senden. Nun schöpfte der Gemahnte Verdacht und verständigte die Polizei, welche den Angeklagten abfing, a's derselbe sich auf dem Postamt einstellte. Die Zeuginnen erklärten im Termine mit aller Bestimmtheit, daß sie den Angeklagten troß seiner Jugend für einen Frauenarzt gehalten und daraufhin ihm auch die erbetenen fleinen Darlehne bewilligt hätten, mit denen der Angeklagte verschwand. Der Angeklagte gab an, daß sein häufiger Umgang mit jungen Medizinern ihn auf die abenteuerliche Idee gebracht habe, sich als Arzt aufzuspielen und nachdem er sich einmal für einen folchen ausgegeben, konnte er das Ersuchen der Frauen, fie zu behandeln, nicht ablehnen. Der Gerichtshof zweiter Instanz war der Ansicht, daß der Angeklagte unter allen Umständen eine Gefängnißstrafe verdiene und wurde das erste Erkenntniß daher bestätigt.
Ein erheblicher Platina- Diebstahl bei der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft gelangte gestern zur Kenntniß der zweiten Straffammer des Landgerichts I . Bei der genannten Gesellschaft war der auf der Anklagebank befindliche Techniker John Fordon aus England als Assistent angestellt. Er wurde dabei ertappt, als er eines Tages ein Quantum Platino, etwa 50 Gramm, in die Tasche steckte. Eine Haussuchung förderte noch 750 Gramm Platina zu Tage, welche der Angeklagte ge= ständlich ebenfalls seinen Chefs gestohlen hatte. Der Werth des Platinas betrug etwa 800 M. Der Angeklagte, welcher der deutschen Sprache so unvollkommen mächtig ist, daß der Oberlehrer Wagner als Dolmetscher fungiren mußte, gab zu feiner Entschuldigung an, daß er sich einen Nothgroschen habe zurücklegen wollen, da er befürchten mußte, daß er nach kurzer zurücklegen wollen, da er befürchten mußte, daß er nach kurzer Kündigungsfrist entlassen werden würde. Obgleich er der Gesellschaft erhebliche Dienste geleistet, habe dieselbe sich doch geweigert, feine Stellung durch einen Kontrakt zu sichern. Der Gerichtshof fonnte diesen Grund als einen mildernden Umstand nicht anerkennen, sondern verurtheilte den Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe von sechs Monaten.
beiden Männer hatten sich seiiwärts in die Büsche ge schlagen. Der Landbewohner war das Opfer von Bauern fängern geworden, die das uralte Kümmelblättchenspiel mit ihm aufgeführt hatten. Betrübt ging er des Abends durch die Straßen. Da führte der Zufall ihm den einen der beiden Gauner, denjenigen, der mit den Karten hantirt hatte, engegen. Er ließ ihn verhaften. Auf der Wache stellte sich heraus, daß man einen guten Fang gethan. Der Festgenommene war der bereits fieben mal wegen Kümmelblättchen- Spiels vorbestrafte Viehmakler Carl Schulze. Gestern stand derfelbe vor der dritten Straffammer des Landgerichts I . Seinen Komplizen wollte er nicht kennen. Der Gerupfte erzählte, daß der Angeflagte sich Unter den Linden an ihn herangeschlängelt und ihn zunächst nach einem Rellerlokal am Bariferplay verschleppt habe. Dann sei der Spaziergang nach dem Thiergarten unter nommen worden und unterwegs sei der dritte Mann zu ihnen gestoßen.
Der Gerichtshof belegte den Angeklagten mit einer Ge fängnißstrafe von zwei Jahren und einer Geldftrafe von 1000 M. oder noch 200 Tagen Gefängniß.
Ein gefährlicher Sonderling. Vor den Hamburger Geschworenen erschien diese Woche der bisher völlig unbeschol tene Malermeister Ernst Friedrich Sarrin, im Jahre 1846 in Hamburg geborer. Er ist des Verbrechens gegen das Gefeht, bet effend ben verbrecherischen und gemeir gefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen in ideeller Konkurrenz mit Körperverlegung, angeklagt. Der Argeflegte ist der sogenannte geheime Oberfeuerwerfer, welcher seit vier Jahren die B völkerung Hamburge durch das Abbrennen von Kanonenschlägen in Unruhe und Schrecken verfekte, ohne daß es gelingen wollt, seiner habhaft zu werden. Erst im April d. J. lenkte fich der Ver dacht der Thäterschaft gegen Sarrin, der schließlich den belastenden Beweifen gegenüber nicht lär ger zu leugnen vermochte. Er gab dern auch in der heutigen Hauptverhantlung wie schon in der Voruntersuchung zu, von reichlich 100 Explosionen der Urheber zu sein, jedoch nicht von allen 113 ihm zur Last gelegten. Er müsse einen Konkurrenten" haber. Als Beweggrund feiner Thaten bezeichnet der Angeklagte lediglich das Vergnügen an der Aufregung des Publi fums. Er habe sich häufig an dem Gespräch der erregten Menge betheiligt und mit auf den unheimlichen Feuer werfer gefchimpft. Der merkwürdige Mensch hielt offenbor seine Streiche auch heute noch auf der Anklagebank für harmlose Thaten, obwohl er gleichzeitig erklärt, in den Zeitungen von den Schädigungen von Personen und Saden, die durch seine Kanonenfchläge herbeigeführt worden sein, gelesen zu haben. Diese Schädigungen waren so arger At, daß unter Anderem eine junge Verkäuferin infolge einer Erplosion Krämpfe bekam und dauernd feit jener Zeit doran leidet, daß ferner eine in gefegneten Umständen befindliche Frau eine Frühgeburt zur Welt brachte und das Kind verstarb. Eine Reihe von Personen hat erhebliche Kontufionen erlitten und Bertrümmerungen von Fenstern und Thüren waren noch die am wenigsten erheblichen Wirkungen des Treibens des Angeklagten. Von Geisteskrankheit ist bei ihm nicht die Nede, der Sachverständige bezeichnete ihn als einen Sonderling. In Bezug auf die Herstellung seiner Explofivförper gab Sarrin an, dieselben zunächst mit gewöhnlichem Pulver, dann mit dem unter dem Namen Kavior" belegten grobtörnigeren Pulver, schließlich aber, nachdem er fürchten mußte, sich durch seine Einfäufe zu verrathen, mit einem selbstangefertigten Spreng ftoff aus Kaliumchlorat, Schwefel und Kohle gefüllt zu haben. Das Ende der heutigen Verhandlung mar die Verurtheilung des Angeflaaten zu einer 18monatlichen Zuchthausstrafe.
Der anscheinend unansrottbaren Unfitte des schnellen Fahrens ist wieder ein schwerer Unglücksfall zuzuschreiben, wegen dessen der Kutscher Karl Behlau vor der II. Straffammer hiesigen Landgerichts 1 zur Verantwortung gezogen wurde. Es war am 5. August Abends in der sechsten Stunde, als der Angeklagte mit seinem Arbeitsfuhrwerk von der Bellealliancestraße her über die Bellealliancebrüde fuhr, um in die Königgrägerstraße, nach dem Anhalter Thore zu, einzubiegen. Die Stelle daselbst ist ziemlich gefährlich, da eine scharfe Ecke genommen werden muß und um diese Zeit fich ein lebhafter Wagenverkehr zu entwickeln pflegt. Troß dieser allgemein bekannten Verhältnisse fuhr der Angefl. in scharfem Trabe über die Brücke hinweg, so daß eine alte, 80jährige Dame, welche den Damm überschreiten wollte, nicht mehr auszuweichen vermochte, fondern überfahren wurde. Die Räder gingen der Unglücklichen, welche als ein Fräul. Preuß festgestellt wurde, über den Körper, fie mußte in ein Krankenhaus übergeführt werden und ist daselbst sehr bald verstorben. Dem Angeklagten fiel zweifellos eine Fahrlässigkeit zur Last, welche der Gerichtshof ficher weit strenger geahndet hätte, wenn nicht festgestellt worden wäre, daß die Matrone dem Alkohol etwas zugethan war und ihre Knochen von einer geradezu erstaunlichen Berbrechlichkeit gewesen sind. Medizinalrath Dr. Long be fundete, daß bei der Obduktion die Nippen wie Glas zerbrachen. Mit Rückicht auf diese besonderen Verhältnisse verurtheilte der Gerichtshof den Angeklagten nur zu 3 Monaten Gefängniß.
worden. Den Gästen der Urania" wurde auch Gelegeneit geboten, den neuen großen Refraktor in Augenschein zu so ausnehmen, der in der Sternwarte aufgestellt ist. Dieser Refraktor, ten Kondieffen Rohr fünf Meter lang ist und deffen Brennweite von em Rondi Dr. Meyer auf 12 Pariser Zoll angegeben wurde, ist mit den Dem Nafceuesten Hilfsapparaten versehen und ist das größte und mit feine chärffte Fernrohr in Preußen, nächst dem Straßburger Teleskop uch das beste in ganz Deutschland . Es ist von M. C. hemaligen Bamberg in Friedenau bis in die kleinsten Einzelheiten mit in ist vor röster Genauigkeit gearbeitet. Das Robalas zu allen Gläsern, ie auch in der Bamberg 'schen Fabrik geschliffen worden sind, üglichen und Johl aben Schott und Genoffen in Jena geliefert, wofür nicht bgegangen. beniger als 2000 Mark gezahlt wurden. Zum Seben und nat Degementen des Fußbodens ist eine hydraulische Vorrichtung an ebracht und auf demselben Wege wird auch das Kuppelach in Bewegung gefeßt. Obgleich der bewegliche Theil des Tagen
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Bene Red Fernrohrs 60 3tr. wiegt( das ganze Instrument wiegt 120 3tr.), fich schon eiſtet es doch einer sehr geringen Kraftanwendung der Hand tsanwälte Folge. Das Instrument, das mit einem achromatischen Mikros mach Amai top als Okular und mit einem vorzüglichen Mitrometer verGaus deben ist, wird erst nach einiger Zeit vom Bublikum gelegentbis tsgebäudSteinkohlenperiode wurde den Gästen der Urania gezeigt. Es 30 jäh igeit noch nicht fertig, verfpricht aber gut zu werden, und zeigt Der Selb üppiger Farbenpracht ein Waldbild aus jener Periode, wo de gemeingewächse, die heute als unscheinbare Gräser ein trauriges werben fein friſten, noch in der Form geraltiger Bäume vorfamen. Benfeer AmDieses Bild ist eines von insgesammt elf Bildern, welche die ttag der Entwickelung der Vegetation auf der Erde darstellen sollen. Die Leicht ahre alter früherer Droschkenkutscher in einer Bude auf dem
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Polizeibericht. Am 22. b. M. Abends wurde ein 76
Brundstück Koloniestraße 111 und am 23. d. M. ein Kaufmann Die feinem Komtoir in der Johannisstraße erhängt vorgefunden.
erfeuerwehr Am 23. d. M. Nachmittags fiel ein Mann am Leipzigerein Sparte lag beim Abspringen von einem in der Fahrt befindlichen
Bfer debahnwagen zur Erde, gerieth unter die Bremse und erauf einer tt dadurch anscheinend innerliche Verlegungen. Zu derselen Zeit versuchte eine Frau sich in ihrer Wohnung in der
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och lebend nach dem jüdischen Krankenhause gebracht, wo fie
Vom Adel der Gesinnung zeigte der Angeklagte, der geftern der zweiten Straffammer des Landgerichts I vorgeführt murde, keine Spur. Es war der 43jährige, sich„ Schriftsteller" nennende ehemalige Premierlieutenant Paul von Berger, welcher auf der Antlagebant Blaß zu nehmen hatte. Derselbe ist vom Kriegsgericht wegen Diebstahls und Unterschlagung zu vier Wochen Gefängniß und zur Ausstoßung aus dem Militärstande, im vorigen Jahre megen Betruges vom Schöffengerichte zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt Jegt war er wiederum zweier recht schwerer Betrugsfälle beschuldigt. Im vorigen Sommer batte die Sprachlehrerin Fräulein G. das Unglück, den Angeflagten fennen zu zu lernen. Sie schenkte seinen Bewerbungen Gehör und verlobte sich mit ihm. Der Angeklagte hat fie mit emem wahren Gewebe von Lug und Trug umgeben. Er gab sich für einen vermögenden Mann aus, der demnächst ene bedeutende Erbschaft ausbezahlt erhalten würde, er prahlte mit einflußreichen, hohen Bekannten und Gönnern und stellte feiner vertrauensseligen Braut eine baldige Hochzeit in Aussicht. Aber schon kurze Zeit nach Anknüpfung der Bekanntschaft ließ er durchblicken, daß er sich in augenblicklicher Geldverlegenheit befände. Seine Braut gab ihm gerne das erbetene Darlehn von 1200 M. Sie hatte sich viele Jahre als Lehrerin in England aufgehalten und sich dadurch ein kleines Vermögen von 5500 Mart erworben. Innerhalb zehn Monaten hatte der Angeklagte ihr das Geld bis auf den letzten Pfennig unter den perfideften Vorspiegelungen abgeschwindelt. Selbst ihr Mobiliar mußte sie verkaufen, damit der Angeklagte neue Mittel erhielt, derartiger Plunder zieme sich nicht für die demnächstige woh habende Frau von Berger". Aber nicht genug damit, schwindelte er auch noch der betaaten Mutter einer
Braut 100 M. ab. Die, Schriftstellerei" des Angeklagten scheint fich auf die Abfassung von lügenhaften Briefen an seine Braut beschränkt zu haben, es gelangten einige derselben zur Verlesung, in denen er stets neue Anforderungen an feine Braut stellt, demnächstige Rückgabe der Darlehne in Aussicht stellt und hoch und theuer versichert, daß er nicht anders handele, wie er es vor ihr, vor Gott und seinem Gewissen verantworten fönne. Der Angeklagte hat seine Braut und deren Mutter, die im Verhandlungstermine einen bejammernswerthen Einbrud machie, grenzenlos unglücklich gemacht, die Erftere ist wieder nach England gegangen, um aufs Neue Unterricht zu ertheilen. Der Angeklagte gab zu, daß alle seine Angaben über seine glänzende Vermögenslage, sowie über seine Zukunft erfunden waren, es hätten ihm vielmehr alle Mittel zum Unterhalte gefehlt und die Noth habe ihn zum Betrüger gemacht. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Anund 1000 M. Geldstrafe event. noch 100 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf 1 Jahr 3 Monate Gefängniß, 2jährigen Ehrverlust und 1000 M. Geldstrafe oder noch 100 Tage Gefängniß.
das Vertinienstraße mittelst einer Rarbollösung zu vergiften. Sie wurde geflagten 2 Jahr 2 Monate Gefängniß, fünf Jahr Ehrverlust
intimer,
Pärchens
fald darauf verstarb.
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Berlaffene
buch über
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Gerichts- Beitung.
Die unter so eigenartigen Umständen ausgeührten Betrügereien des Obertertianers Karl G. beschäf 60gten gestern die Berufungsstraffammer des Landgerichts I. , a der vom Schöffengericht zu einem Monat Gefängniß ver
Jebene Gurtheilte Angeklagte gegen dies Erkenntniß Berufung eingelegt größtentatte und um eine Geldstrafe bat. Der 16jährige Angeklagte,
einigen
lag am
Tag an zwei verschiedenen Stellen ein Zimmer gemiethet und ich den Vermietherinnen gegenüber als Dr. med. Stein, Affiftenz
Die Gäste eines Gastwirths in Breslau hatten sich zur Begehung eines Fastnachttanzvergnügens vereinigt, worauf bann an jeden Einzelnen eine Einladung erfolgte. Da der Gastwirth in der Vorausseßung, daß es sich hier um eine g= schloffene Gesellschaft handele, zu dem betr. über 11 Uhr dauernden Tanzvergnügen nicht die vorherige polizeiliche Ge nehmigung eingeholt hatte, so wurde er auf Grund einer Polizeiverordnung vom 12. August 1878 und des Gefeßes vom 18. Dezember 1851, betr. das Verweilen in öffentlichen Lokalen über die Polizeiftunde hinaus angeflagt und auch unter der Annahme, daß in diesem Falle von einer gefchloffenen Gesellschaft im Sinne des Gesezes nicht die Rede fein fönne, zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt. Die hiergegen einge legte Revision wurde in der I gten Sigung des Straffenats des Kammergerichts zurückgewiesen.
Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck verboten.) Leipzig , 21. Dfiober.( Ein Preßprozeß aus Nord Schleswig.) Vom Landgerichte in Flensburg ist am 6. Juni der Herausgeber der Zeitung Flensborg Avis Herr Jens Jeffen, wegen mehrfacher Beleidigung durch die Breffe zu 1 Jahre Gefängniß und 100 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Zwar hat derselbe, nachdem er in den lezten Jahren 7 Mal wegen Preßbeleidigung mit steigenden Gefängnißftrafen belegt worden war, die Redaktion des ge nannten Blattes niedergelegt und sich nur noch als Heraus geber auf dem Titel aenannt, aber das Landgericht glaubte doch ihn als den Thäter in Bezug auf die festgestellten Beleidigungen ansehen zu sollen. Es wurde als erm efen an genommen, daß Herr Jeffen wie in früheren Jahren die rebaktionellen Geschäfte versieht, Leitartikel schreibt, die Aufnahme der sonstigen wesentlichen Artikel anordnet und überhaupt dem Blatte die Richtung giebt. Das Gericht glaubte daher ihm die Verantwortung für die hier in Frage fommenden Artikel mit dem Bemerken zur Last legen zu fönnen, es sei faum on u nehmen, daß Herrn Jessen irgend ein bedeutenderer Artikel vor der Aufnahme in das Blatt nicht bekannt geworden wäre. In erster Linie handelt es sich hier um einen in Nr. 10 von 1889 erschienenen Artikel über zwei deutsche Prediger, welcher, wie das Gericht feststellt, von Jessen felbft verfaßt ist. Von dem einen Prediger wird da berichtet, er habe in einer Schule unter entsprechenden Feierlichkeiten ein Bild Kaiser Wilhelms aufgehängt, von dem andern, er habe eine Frau durchgeprügelt. Bei der Vergleichung dieser beiden Handlungen hatte dann der Artikel das Verhalten des ersten Predigers als das tadelnswerthere hingestellt. Der Ange flagte hatte den Einwand gemacht, daß er in seinem Blatte die berechtigten Interessen der dänisch - sprechenden Einwohner Schleswigs vertrete, das Gericht aber wies diesen Einwand als unberechtigt zurüd, indem es fagte, jene Leute erstrebten die Losreißung der Provinzen Schleswig- Holstein von Preußen, also etwas, das gegen die Verfassung verftoke, weshalb von einem berechtigten Interesse teine Rede sein könne. Ein zweiter Ge Anklagepunkt bezog sich auf einen Barlamentsbericht. legentlich der Wiedergabe eines der Wiedergabe der Rede Schleswig Blatte schen Abgeordneten waren im einige. Be merkungen den Kreis Schul Inspektor gemacht und dieser dabei ein verrückter Rerl ein toller Herr genannt worden. Von Straffreiheit des Parlamentsberichtes fonnte nach Annahme des Gerichts deshalb keine Rede sein, weil der Bericht nicht wortgetreu, sondern verstümmelt war. Vier weitere Beleidigungen wurden dem Angeklagten zur Last gelegt, die in der dänischen Zeitung Das kleine Blatt" begangen waren und zwar gegen tex Hauptmann a. D. von Zesta. In diesem Blatte, welches von denselben Personen hergestellt wird, wie Flensborg Avis", stehe Herr Jeffen in demselben Verhältnisse, wie zu dem legteren Blatte, das Landgericht stellte deshalb seine Thäterschaft in der gleichen Weise feft. Außerdem wurde als erwiefen angefeher, daß Herr Jeffen diese Artikel theilweise selbst verfaßt hat. Den Hauptmann von Zeska war u. a. vorgeworfen, er habe die jenigen Personen, deren Unterschriften er für das Denkmal zur Erinnerung an die 1849 gefallenen Schleswig- Holsteiner ge sammelt hat, absichtlich getäuscht über den Inhalt, den the Inschrift des Denkmales bekommen sollte. Weiter wurde.
Auf einer einsamen Bank im Thiergarten nahmen an einem August- Nachmittage drei Personen Platz, von denen eine unverkennbar ein Landbewohner war. Nach furzer Unterhaltung holte einer seiner Begleiter drei Karten hervor. Der britte Mann bezeichnete eine derselben mit seinem Finger und verwandte nun feinen Blick von den Handbewegungen feines Genoffen. Dieser legte die bezeichnete Karte auf die beiden anderen und ohne die andere Hand zur Hilfe zu nehmen und ohne eine bestimmte Reihenfolge inne zu halten, legte er die drei Karten vor sich auf die Bant. Dies ist die Karte," erflärte der britte Mann. Die bezeichnete Karte wurde aufgedeckt und es stellte sich heraus, daß es die richtige war. Der jenige, der mit den Karten hantirte, holte gleichmüthig einen wiederholte sich nochmals, stets verlor der Mann, der rathen liek. Da bekam auch der Landbewohner Lust, sein Glück zu ver suchen. Er setzte einen Thaler und gewann. Er gewann dann noch einen zweiten und dritten Thaler. Jetzt fette er ein Zehnzweiten Male verloren, hoffte er, den Verlust durch verdoppellen Einsaß wieder einzuholen. Er verlor wieder. Nach wenigen Minuten war seine ganze Baarschaft, ca. 60 M., in die Tasche des Gewinners gevandert. Gleich darauf saß er allein, die
geftern frat beim Professor Martin, ausgegeben. Ist es schon sonderbar, Thaler hervor und zahlte ihn dem Gewinner. Das Spiel einem grob geradezu an's Wunderbare, daß zwei Frauen in den , als ploeiferei Jahren
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aß diesen Angaben Glauben geschenkt wurde, so grenzt es dem Angeklagten fo
Frauenarzte anvertraut werden. Der Angeklagte hatte die
eines Mote sie seitens weiblicher Patienten sonst nur einem erfahrenen markstück. Das Spiel änderte sich, er verlor. Nachdem er zum aufrecht enften, daß fie ihn um Abhilfe gegen Leiden baten, ver dabei nd nachdem er die eire Wohnung bereits aufgegeben, richtete fcheinlich rechheit, sich für diese Behandlung" ein Honorar zu fordern,
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an seinen früheren Wuth die Aufforderung, ihm das Ho
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