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Ir. 253. Dienstag, den 29. Oktober 1889. Dienstag, den 29. Oktober 1889.

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Berliner Volksblatt.

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für die Interessen der Arbeiter.

Das Berliner Volksblatt"

fcheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei n's Haus vierteljährlich 4 Mart, monatlich 1,35 Mart, wöchentlich 35 Pf. Einzelne Nummer Pf. Sonntags- Nummer mit dem Sonntags- Blatt" 10 Pf. Bei Abholung aus unserer Expedition Zimmerstraße 44 1 Mart pro Monat. Bostabonnement 4 Mart pro Quartal. ( Eingetragen in der Postzeitungspreisliste für 1889 unter Nr. 866.) für das Ausland: Täglich unter Kreuzband durch unsere Expedition 3 Mart pro Monat.

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Redaktion: Beuthstraße 2. Beuthstraße 2.- Expedition: Bimmerffrake 44.

aison Das neue Sozialisten- troffenen Umfturzbeftrebungen" jebe noch fo loyale Thätig­

gefch.

ufs- H So ist es denn endlich ans Tageslicht gekommen, das

ücke neue zur Berewigung bestimmte Sozialistengesetz, wegen fum zu essen sich unsere Kartellpresse so lange schon den Kopf zer­rach. ikanifa its mit

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Nun, es ist so ausgefallen, wie es von den Vätern, die in die Welt gefeßt, ausfallen mußte.

In der Bibel steht: Du sollst nicht Feigen von den ganz Disteln, und nicht Weintrauben von den Dornen ernten vollen", und so wird auch kein Mensch von den Vertretern 0 er deutschen Regierungen erwarten wollen, daß sie Gewalt­Ueberhittel, die sie gegen eine mißliebige Partei seit elf Jahren 12,50 Händen haben, freiwillig aufgeben.

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Das Ausnahmegesetz bleibt, es soll sogar darüber var ja seit lange kein 3weifel verewigt werden, so weit n einem Staat, der ebenso gut wie der einzelne Mensch, Ueber mwandelungen und Veränderungen unterworfen ft, von k. 15 ewig" die Rede sein kann.

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Ueberrößeren

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Man hat auch das Gesetz geändert, angeblich gemildert, man hat fogar, so behauptet man, seine Ausübung mit Rechtsgarantien" umgeben, dafür hat man Jaber auch wieder Verschärfungen aufgenommen die, im Ver­gleich zu den Milderungen" gestellt, das Gesetz als eine Berschlechterung erscheinen lassen. Thatsächlich geben die Regierungen auch nicht ein ein­Ueberiges Machtmittel, das für sie von Werth ist, Preis: sie k. 42 tauschen aber dafür Vortheile ein, welche die fleinen Mil­ Mil­an Stoff berungen" vollkommen aufwiegen. iftirt.

Nach dem Gefeßentwurf soll fünftig die Beschwerde an pie Aufsichtsbehörden in den Fällen des§ 7( Verbot oder en- Auflösung von Vereinen),§ 10( Verbot oder Auflösung Hofe upon Versammlungen),§ 14( Beschlagnahme von Druc 12,50 chriften und Beschlagnahme der zu ihrer Herstellung benutzten

Platten und Formen),§ 16( Verbot von Geldsammlungen) en- Ann Wegfall tommen. Die Beschwerde gegen das Verbot Sole under die Auflösung von Vereinen und das Verbot periodi­. 20 her und nicht periodischer Druckschriften, wie die Beschlag­ahme derselben und der zu ihrer Vervielfältigung dienenden Formen und Platten, wird der neu zu gestaltenden Reichs­ommission überwiesen.

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Sole und 31,50

Dagegen soll in allen übrigen Fällen der Beschwerde as in den Einzelstaaten übliche Verfahren vor den Ver­aiferaltungsgerichten oder den gewöhlichen Gerichten zur Gel­Stück 5 ung fommen.

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Damit ist nichts weiter gewonnen, als daß das Ver­fahren fostspieliger und weitschichtiger wird. Und da unsere erren Berichte gezwungen werden, der Definition des Begriffs 5 M. was fozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische uf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschafts­jerren­rdnung gerichtete Bestrebungen, die in einer den öffent­

dh. 8.5chen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungs­

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laffen gefährdenden Weise zu Tage treten," sind, näher zu reten, fo werden Entscheidungen zu Stande kommen, die

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Thatsächlich kann ja unter den durch das Gesetz be­so zu bauen. teit der Sozialdemokratie getroffen werden. Daß dies ge= geschehen kann, hat namentlich die Handhabung des Gesetzes in den ersten Jahren der Dauer des Sozialistengefeßes be­wiesen, wo hundertlei verboten, unterbrückt, nicht zuge= laffen wurde, was heute unbeanstandet zugelassen wird.

Der Richter fann keine milde Praxis und keinerlei Abweichung von dem einmal festgestellten Begriff zulassen, Abweichung von dem einmal festgestellten Begriff zulassen, ohne mit sich selbst in einer seine Autorität auf's Tiefste untergrabenden Weise in Konflikt zu kommen. Er wird sich also bemühen und bemühen müssen, die durch das Gesetz verbotenen Bestrebungen so scharf als möglich zu firiren, und so wird das Gesetz noch Härten erlangen, die selbst der Gesetzgeber nicht wollte.

Wir erkennen also in dieser Ueberweisung gewisser Be­schwerden an die gewöhnlichen Gerichte oder Verwaltungs­gerichte in gar keiner Weise eine Milderung oder größere Rechtsgarantie" an und haben weiter die Ueberzeugung, daß diese Art von Rechtsprechung auch sehr bald auf die gesammte Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte in Sozia listenprozessen ihre böse Wirkung ausüben wird.

Die sogenannte Reichskommission soll künftig aus zwölf statt aus neun Mitgliedern bestehen und zwar ausschließlich aus Mitgliedern der höchsten Gerichte und Verwaltungs­gerichte des Reichs, die, mit Ausnahme des Vorsitzenden, den der Kaiser bestimmt, der Bundesrath wählt. Diese Kommission, deren Sigungen geheime find, entscheidet in der Bes fegung von sieben Mitgliedern.

Bisher bestand die Kommission aus vier höheren Ver­waltungsbeamten und fünf Richtern und entschied in der Besetzung von fünf Mitgliedern, von welchen mindestens drei zu ben richterlichen Mitgliedern gehören mußten.

Welche größere Rechtsgarantien" in der neugeplanten Busammensetzung der Reichskommission vorhanden sein sollen, vermögen wir ebenfalls nicht zu erkennen. Die höheren Verwaltungsbeamten, die bisher der Reichskommission ange­hörten, haben alle ohne Ausnahme juristische Examina be­standen. Sie standen also in Bezug auf die juristische Be­griffsfähigkeit hinter den Richtern in der Kommission kaum zurück. Nun kommt es aber bei der Natur eines Ausnahme­gesetzes weit mehr auf die politischen als auf die ju ristischen Momente an, die seine Handhabung bestim­men, und da die politischen Momente nach wie vor im Vordergrunde stehen, werden sie auch bei dem neuen Ge­richtshof die maßgebenden bleiben.

Weit mehr Sicherheit für die verfolgte Partei als die juristische Bildung der Mitglieder der höchsten Beschwerde fommission, gäbe derfelben eine unabhängige Preffe, welche die Entscheidungen der Beschwerdekommission rückhaltlos fri­tisirt. Da es aber eine solche Presse nahezu nicht mehr giebt, die fozialdemokratische Presse ausnahmegefeßlich gebunden ist, so sind die ,, Rechtsgarantien", die man ihr gewährt, mehr als mager. Die Volts- 3tg." hat bereits mehrere Male mit Recht erinnert an die Motivirung des Urtheils der Reichs­zu Königsberg in Sachen ihres Verbots verfaßte, um davor

zu warnen, auf die gewährten Rechtsgarantien" irgendwie Der§ 11 des Gesetzes soll dahin abgeändert werden, daß das fernere Erscheinen einer periodischen Druckschrift verboten werden kann, sobald nach Erlaß des Verbotes einer einzelnen Nummer das Verbot einer weiteren Nummer erfolgte. Das Verbot einer periodischen Druckschrift kann fünftig also nicht sofort erfolgen, es muß erst eine Art Verwarnung in Gestalt eines Verbots einer einzelnen Num­mer vorausgehen. Die sozialdemokratische Presse wird hier­durch auf das Niveau der russischen Presse empor­gehoben". In Rußland erhält eine Beitung auch erst eine Verwarnung, bevor ihr der Lebensfaden abgeschnitten wird. Das ist allerdings ein Fortschritt". Der Deliquent fühlt für eine Weile am Halse den Strick, bevor er ihm zus gezogen wird. In der Praxis wird damit nichts geändert. Schon seit längerer 3eit sind immer erst einzelne Nummern einer Beitung verboten worden, ehe man sie unterdrückte. Was bisher milde Praxis" war, wird nunmehr gesetzliche Milderung." Und darüber so viel Geschrei.

Die Aufhebung der§§ 22 und 25 des Sozialisten­gefeßes, welche der Bundesrath ebenfalls vorschlägt, hat, wie er selbst zugesteht, sehr wenig Bedeutung, sie seien selten in Anwendung gekommen.

Unseres Wissens ist, vom§ 24 abgesehen, welcher ge= stattet, daß Personen, welche es sich zum Geschäfte machen", die in§ 1 des Gesetzes erwähnten Bestrebungen zu fördern, oder welche auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes rechtskräftig verurtheilt wurden, die Befugniß zur gewerbs­mäßigen oder nicht gewerbsmäßigen öffentlichen Verbreitung von Flugschriften, sowie der Handel mit denselben im Uma herziehen, entzogen werden kann, nur in Sachsen umfäng­licher Gebrauch gemacht worden und zwar namentlich in den ersten Jahren unter der Herrschaft des Gesetzes.

Im übrigen ist es unseres Wissens nie vorgekommen, daß Gastwirthen, Schankwirthen, Buchdruckern, Buchhänd lern, Leihbibliothekaren oder Inhabern von Lefekabineten wegen Verurtheilung auf Grund der§§ 17-20 des Ges setzes mit der Untersagung ihres Gewerbebetriebes bedacht worden wären. Die vorausgesetzten Verurtheilungen fehlten.

Die Beschränkung des Aufenthaltes im Falle einer Vers urtheilung auf Grund des Sozialistengesetes wie sie bes kanntlich den verstorbenen Reichstagsabgeordneten M. Kayser und den nach Amerika ausgewanderten Christensen traf mußte ganz von selbst fallen, nachdem man das Gesetz verewigen will. Man kann doch nicht wegen einer Ge­fängnißstrafe von wenigen Monaten oder Wochen ihm auch noch die Ausweisung auf Lebenszeit zuerkennen. Unter­liegen doch selbst die schwersten Verbrecher der Aufenthalts­Beschränkung und der Polizeiaufsicht nur auf 3eit. Ueberdies bestehen in Preußen wie in Sachsen und auch in einem Theil der andern Staaten gesetzliche Bestimmungen, wonach bestrafte Personen ausgewiesen werden können. Wir erinnern hier an den kürzlich vorgekommenen Fall Janiczewski und besonders an die Handhabung der Auss

Er- Malbeit über das hinausgehen, was die höheren Verwaltungs- fommission, welches der Chefpräsident des Oberlandesgerichts weisungen auf Grund von Bestrafungen in Sachsen . en Breifen aftanzen als solche Bestrebungen anerkannten.

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Feuilleton.

en Publil Rachbruck verboten.]

egenitand tis- Zugab Derbir

Begen ftandes

Germinal.

Sozialer Roman von Emile 3ola.

tis- Buga einzig autorifirte Uebersehung von Ernst 3iegler.

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Die Mägde betrachteten die Maheude und ihre Kinder it dem oberflächlichen Mitleid und der mißtrauischen Neu­

Gregoire, der seine Beitung wieder zur Hand genommen, fuhr entrüstet auf:

Sieben Kinder!" Aber warum so viele, du lieber Gott "

Die Maheude zuckte die Achseln und hob beide Hände, wie sich entschuldigend, empor: Was sollte man thun? das kam ohne daß man es wollte. Und dann, wenn sie groß werden, arbeiten sie ja doch und helfen Geld verdienen. Bei ihr zu Hause würde es ganz gut ausgehen, wenn nur der alte Großvater nicht schon steif und zur Arbeit ungeschickt würde, und wenn wenigstens noch eines mehr von den Kin­

Gratis- erde von Dienstboten, denen es an nichts fehlt. Während dern helfen könnte. Aber leider sind nur zwei Söhne und

Muff

ftreng fet Breife deutli Jebermann

kaufs- ho

Jungfer hinaufging, hatte die Köchin den Kuchen wieder den Tisch gestellt, und gaffte die Fremden an. Cäcilie fuhr fort:

Ich habe gerade noch zwei gute wollene Kleidchen und üchelchen, das wird die lieben Kinderchen warm halten." Dante, Fräulein!" stotterte die Maheude, Sie sind Me sehr, sehr gut."

Thr traten Thränen in die Augen; jetzt zweifelte sie

te Ausführucht mehr, daß sie die fünf Franks bekommen werde, und

erden nur

e dachte nur darüber nach, in welcher Form sie darum

eine Tochter alt genug, um in die Grube zu fahren, und die Anderen müssen doch auch ernährt werden.

" So arbeiten Sie also wohl schon lange in der Mine?" fragte die Hausfrau.

Ueber das blaffe Gesicht der Maheude glitt ein stummes Lächeln:

ja! O, mein Gott, ja! Ich bin bis zu meinem zwanzigsten Jahre eingefahren. Dann bekam ich das zweite Kind und der Doktor sagte, ich könne es nicht mehr machen, weil mir die nasse Luft da unten die Knochen aus den Gelenken zog, glaube ich, hat er gesagt. Auch verheirathete

m mitgetheitten solle, wenn man sie ihr nicht freiwillig anböte. Das ich mich damals und hatte genug Arbeit im Haus.

lbit!

ufs- Saller

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gene Pause. Die beiden Kinder, rechts und links an das leib ihrer Mutter gedrückt, betrachteten unverwandt mit roßen, lüfternen Augen den Kuchen.

18 u. Fei das Schweigen zu brechen.

s geöffnet

Sie haben nur diese beiden?" fragte Frau Gregoire, O, gnädige Frau, ich habe sieben!"

lichen Beiten dabei. Das geht bis zum Großvater vom Großvater hinauf, ganz im Anfang, als man in Requillart den ersten Schacht abteufte."

Gregoire ließ von Neuem seine Beitung fallen und be­trachtete bie bleiche Frau und die beiden Kinder mit dem farblosen Haare und den kümmerlich hungrigen Gestalten.

Indem der Bundesrath die Bestimmungen der§ 22

Von Neuem schwiegen Alle; man hörte nur die Kohle brennen mit dem leisen Pfeifen und Summen der entströmenden Gafe. Das 3immer schien dumpf und die Luft träge von behaglichem Nichtsthun.

Was macht sie denn nur?" rief Cäcilie ungeduldig. Melanie geh' hinauf und sag' ihr, das Packet liegt im Kasten links unten."

Gregoire vollendete laut die Reflexion, welche er eben im Stillen gemacht.

,, Das Leben ist schwer hier auf Erden, das ist leider wahr. Aber, meine liebe Frau, man muß zugeben, daß die Arbeiter auch nicht immer vernünftig sind: Statt ein paar Sous beiseite zu legen, wie es unsere Bauern thun, ver­trinken sie ihr Geld, machen Schulden und wissen nachher nicht, womit sie ihre Kinder ernähren sollen."

Der gnädige Herr hat Recht," antwortete die Maheude ruhig, nicht Alle gehen den rechten Weg; ich sag' es ihnen oft genug! Ich selbst hab' es, Gott sei Dant, gut getroffen: Mein Mann trinkt wenig, höchstens an großen Festtagen mag er ein Glas zu viel nehmen, sonst nicht. Und das ist sehr brav von ihm, denn vor unserer Verheirathung, du lieber Gott, da hat er wie ein Schwein gesoffen, daß ich mich so ausdrücke Und doch sehen Sie, hilft es uns nicht vorwärts, daß mein Mann so mäßig ist, denn es giebt Tage bei uns, wie heute zum Beispiel, da könnte Einer alle Schubladen im Hause umstürzen, es würde nicht ein Liard herausfallen."

Sie wollte ihn auf den Gedanken bringen, ihr die fünf Franks zu schenken, und fuhr mit ihrer matten Stimme fort, von der fatalen Schuld zu sprechen; wie sie im Anfange ganz flein gewesen, dann immer größer und größer geworden