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zugleich mit dieser sonderbaren dung bei Molgedei's eingetroffen war, hatte mit einem Blid erkannt, daß das Rifichen aus seinem eigenen Haushalte ftammte, alfo unmöglich von der Hebamme Mündel geschickt fein tonnte. Bei allen Betheiligten stieg fofort ein fchwerer Berdacht gegen das Mädchen auf. Herr Bieler holte baffelbe fofort herbei und als die Angeklagte bei ihrem Onkel erschien und dieser ihr heftige Vorwürfe darüber machte, daß fie feine Frau wohl habe vergiften wollen, stürzte sie sich demselben weinend zu Füßen und bat inständigit um Verzeihung. Die Flaschen haben nach der Untersuchung des gerichtlichen Chemifers 9,6 pCt. reine Schwefelsäure in Wasser( die in den Haushaltungen zum Paken vielfach verwendete verdünnte Schwefelfäure) enthalten.-
Die Angeklagte, welche später mit der erdichteten Be hauptung auftrat, fie habe sich an Molgedei's rächen wollen, weil ber Ontel sich an ihr vergangen habe, wurde während ihrer furzen Vernehmung von häufigen Weinanfällen heimgesucht. Nachdem fie die Fragen über ihre Bergangenheit beantwortet und auch zugegeben hat, daß sie sich zu vier verschiedenen Malen ie 5 Pfennig zu llarecht areignete, beginnt der Präsident, Landgerichtsrath Friedländer, ihre Vernehmung in Betreff der Vergiftungsangelegenheit, wobei er Mühe hat, die heftig schluchzende Angeklagte so weit zu beruhigen, daß fie verständliche Antworten gicbt. raf.: Sagen Sie mal, Anna, woher hatten Sie die Flüffigkeit? Angefl: Ich habe sie aus der großen Flasche genommen, die bei Bieler's im Eimerschrank stand. Präs.: Wozu diente denn die Flüssigkeit?- Angefl.: Ich puzte die Thürschlösser und Lampen damit. Präs: Da wußten Sie also, daß die Flüssigkeit scharf war? Angefl.: J. Bräf.: Wollten Sie denn Ihrer Tante ein Leid anthun? Angell. nickt. Präs.: Warum denn? Angefl.: Weil Onfel so gemein gegen mich gewesen ist. Braf: Hat er Sie unanständig berührt? Angetl.: Ja. Bräf.: Dann wäre es ja doch natürlicher gewesen, wenn Sie Ihrem Onkel etwas anthun wollten. Angefl.: Ich dachte, Tante hätte es auch gesehen und weil sie es gelitten hat, war ich ihr böse. Praf.: Haben Sie denn gewußt, daß die Flüssigkeit Gift war und daß Ihre Tante unter Umständen davon sterben konnte? Angefl.: Nein, ich wollte ihr nur einen Schabernad anthun. Präs: Geben Sie zu, daß Sie die Briefe im Namen der Hebamme geschrieben haben? Ange!!.: Ja.- Präs.: Warum thaten Sie das? Angell.: Ich dachte, Tante würde es dann leichter nehmen.
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an auffallender Gedächtniß
Die Beweisaufnahme beschränkte sich auf die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Wollenberg von der Charitee, welcher bie Angeklagte während eines Monats auf ihren Geistes zu stand untersucht hat. Derselbe hat an der Angeklagten höchst bedenkliche Erscheinungen wahrgenommen. Sie sei einem fo auffallenden Stimmungswechsel unterworfen, daß man den Bufland einen frankhaften nennen müßte. Ohne alle Veran= laffung fange fie plöglich an aufs Heftigste zu weinen um gleich darauf wieder über die von ihr begangene Strafthat schwacher und sie leide fwäche. Ihre Schulfenntnisse seien höchst gering. Aber auch ihr förperlicher Zufland sei kein normaler. Sie leide häufig an fei fie für ihr Alter fühlecht entwickelt und gewisse Erscheinungen, welche ihrem Alter nach eintreten mußten, seien bisher ausgeblieben. Faffe man alle diese Punkte zusammen und erwäge noch, daß mehrere weibliche Verwandte der Angeflagten geiftestrant gewesen geistestrant gewesen sind, so müsse Au dem Schlusse fommen, daß die Angeklagte fich in einem Zustande von frankhafter Störung der Geistesthätigkeit befunden habe, wodurch ihre freie Willensbestimmung ausgeschlossen wurde. Auf Grund dieses Gutachtens beantragte der Staatsanwalt die Freisprechung der Angeklagten und ihre Ueberweisung in ein Irrenhaus. Der Bertheidiger, Refe renbar Dr. Petong, führte aus, daß zu der beantragten Maßregel des Staatsanwalts irgend eine Veranlassung nicht vorliege und erklärte, daß die Angeklagte wiederum im Elternhause Aufnahme finden würbe.
Der Gerichtshof nahm auch von der Ueberweisung in eine Anstalt Abstand und erkannte auf Freisprechung.
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Verhandlung recht grell hervor, welche am Freitag vor der zweiten Straffammer am Landgericht II stattfand. Wegen fahrlässiger Töbtung war der Bauergutsbefizer Karl Diering aus Staaten bei Spandau angeklagt. Es war ein tiefirauriger Unglücksfall, welcher der Anklage zu Grunde lag. Der Ange flagte hat auf seinem Hofe ein Göpelmert, bas entsprechend den früheren minder strengen Schußoorrichtungen nur nach oben hin bedeckt war. Im Frühjahr hatte der Dctsvors steher Mahnkopf eine Revision des Göpelwertes vorges nommen und dem Angeklagten dabei erklärt, alleinige Bedeckung des Räderwerkes und der Kuppelung nach oben nicht mehr den neueren Bolizeivorschriften entspreche, daß die Verdeckung auch von der Seite stattfinden müsse. Aber gut Ding will Weile haben, zumal bei einem an das alte Herkommen gewöhnten Bauern. Diering hatte nicht die Absicht, die seitliche Verdeckung zu verweigern, aber er schob die Sache auf die lange Bant, bis das in Rede stehende Unglüd gefchehen war. Am 17. August war das Wert wieder im Gang. Die Pferde trieb die 9jährige Tochter des Angeklagten, die ihre Gefpielinnen bei sich hatte. Da der Bauer mit in der Scheuer Hand anlegen mußte die Scheunenthore aber gefchloffen gehalten wurden, damit der Wind den Häcksel nicht verwehen sollte, waren die Kinder ohne Aufsicht. Sie sprangen auf die Decke des Göpelwertes herauf und herunter, fie feßten sich darauf und ließen sich fahren. Dabei gerieth das 10jährige Mädchen Lucia Klagemann mit dem rechten Fuße in das Räderweit und der Fuß wurde ihr zerbrochen. Das Kind befand sich noch in der Rekonvaleszenz, es hatte eben die Masern überstanden und tummelte sich zum ersten Male nach der Krankheit im Freien. Als am 25. Auguft sich die ersten Erscheinungen des Wundstarrframpfes zeigten, wurde der Verband abgenommen. Dabei zeigte sich, daß die große Behe des rechten Fußes bereits mumienhaft zusammengeschrumpft war. Von da aus erftredie fich der Starrtrampf weiter; am nächsten Tage war bereits der Rücken davon ergriffen, und am 27. August starb das Kind unter entseglichen Qualen, nach ärztlichem Gutachten an den Folgen der erlittenen Verlegung. Der Angeklagte hatte nun in zweierlei Weise gegen gefeßliche Vorordnungen verstoßen. Zunächst hatte er die Anbringung der erforderlichen Schußvorrichtungen unterlassen, außerdem hatte er gegen die Regierungsverordnung vom 30. April 1889 gefehlt, welche bestimmt, daß Göpelwerle während des Betriebes nie ohne Aufsicht bleiben dürfen und daß die Aufsicht nur ausnahmsweise von Perfonen unter 16 Jahren, niemals aber von Personen unter 14 Jahren ausgeübt werden darf. Leßteren Umstand entschuldigte der Angeklagte mit dem großen Mangel an ländlichen Arbeitskräften. Bei dem überaus flaren Sachverhalte brauchte feiner der zahlreichen Zeugen vernommen zu werden. Dem Vertheidiger, Rechtsanwalt Wronker, blieb nur übrig, um Milde zu bitten. Der Gerichtshof ließ dieselbe walten, indem er nur auf einen Monat Gefängniß
erkannte.
haben. Sollte Jemand fagen, 3. befize nicht die geistigen Fähig teiten, so möge man auch bedenken, daß sechs Jahre Kerker und Ketten Geist und Körper schwächen. Doch trog allebem fei Janiszewski der Mann, der auch weiter für seine Prinzipient eintritt.( Stürmischer Beifall.) Der nächste Redner, Ser Leddin, fragt an, ob der Vorstand nicht noch mehr Vorschläge an der Hand habe; ob er nicht Bersonen habe, die speziell in Berlin wohnen und die Verhältnisse besser kennen.( Gelächter. Vereinzelte Nufe: Schluß!) Deshalb sei man noch lange fein Boltsvertreter, meil man eine Strafe bekommen habe; bas fönne Jedem paffiren.( Sturmische Rufe: Schluß! Schluß! Klingel des Vorfigenden.) Redner fortfahrenb: Jch feure einen.( Rufe: Aufhören; wollen wir gar nicht wissen!) Der Redner muß abtreten. Herr Wilschte erwidert auf die Anfrage hin, daß man mehrere Personen im Auge gehabt habe: Metallarbeiter August Meyer, Tischler Julius Apelt und den aus Leipzig ausgewiesenen Buchdrucker Schmidt. Conik. Man habe aber Janiszewski gewählt, weil man ihm eine eklatante Genugthuung verschaffen wollte, wie ja auch ein Herr", der, allgemeinzbekannt, auch im Bosener Sozialister prozeß aufgetreten ist, wie ja auch diefer eine eklatante Genug thuung erhalten habe.( Stürmisches Bravo.) Herr Maler Schweizer erinnert die Genoffen an die Worte, die sie so oft lefen: Vergeßt der Verfolgten und Gemaßregelten nicht!" Nun, hier könnten die Genossen diese Mahnung bethätigen. Sei es denn so wichtig, daß der Kandidat ein tüchtiger Redner fei; sei denn unfere Partei eine so sehr parlamentarische? Ober wählen wir nicht, um Protest einzulegen gegen das heutige System? Hier handele es sich nur darum, einen Genoffen zu finden, der streng auf dem Boden unseres Programms steht. Wählen Sie Janiszewski, so schließt Redner, fenden Sie ihn in den Reichstag und er wird Ihre Intereffen zu ver treten wissen.( Donnernder Beifall.) Es wird hierauf allge mein sofortige Abstimmung verlangt und Janifzemsti einstimmig als Kandidat für den 2. Berliner Reichstagswahlkreis proklamirt. Janiszemeti tritt, von jubelndem Bravo bearüßt, an die Stampe der Tri büne und dankt mit warmen Worten für das ihm übertragene Ehrenamt, indem er verspricht, au aller Zeit für die Ideen des Sozialismus einzutreten. Die Anwesenden aber auffordert, rege Agitatoren für unfere Sache zu sein. Nachdem hierauf rod Herr Rezerau und Herr Glocke gesprochen, die beide auf die in ben legten Tagen im Reichstag gehaltenen Reden bezugneba mend, zum Schluß dazu auffordern, das Evangelium des Sc zialismus zu predigen und bei der nächsten Wahl Herrn Bennigfen zu zeigen, daß das Volk eine andere Meinung von feiner Freiheit hat, wie er, dadurch, daß der 2. Wahlkreis eines Sozialdemokraten als Vertreter in den Reichstag fchickt.( Beifalt.) Es war unterdessen eine Reihe von Refolutionen eingelaufen, tie fämmtlich angenommen wurden. So verpflichteten fich die r wesenden nirgends zu veikehren, wo das Berliner Bolleblati und die Tribüne" nicht ausliegt, ferner nicht mehr das Lofal Theod. Kellers Hofjäger" in der Hafenhaide zu besuchen, auch wenn Herr Keller sich bereit erklären sollte, sein Lokal zu Ber sammlungen herzugeben, weil derselbe Arbeitern gegenüber eine höchst feindselige Gesinnung zum Ausdruck gebracht hat. Vereins- und Krankenkassenvorstände werben aufgefordert, bos Lokal zu Vergnügungen nicht zu besuchen. Ueber Klingel- Bolle Loeser und Wolff und die Pozenhofer'sche Brauerei wurde her Boyfott ausgesprochen. Ein Antrag, daß zu jeder Versamm lung des Wahlvereins ein Berichterstatter vom Volksblatt" su entfenden sei, wurde abgelehnt. Nachdem nochmals zur Agte tation und zum Lesen von Arbeiterblättern aufgefordert worden, wird die impofante Versammlung mit einem bonnernden Ho auf die sozialistische Bewegung gefchloffen. Die Menge girs langsam unter Hochrufen auf ihren Kandidaten auseinander. Die Lichtenfelderstraße entlang waren eine größere Anzahl von Schußleuten zu Fuß und zu Pferde poftirt. Ungezähite Schaaren von Kriminalbeamten patrouillirten auf und ab.
Daß das unaufgeforderte Buschicken von auswärtigen Lotterieloosen immerhin mit Gefahren verbunden ist, haben vier theils in Braunschweig , theils in Bremerhafen wohnhafte Loosehändler erfahren müffen, gegen welche gestern vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I verhandelt wurde. Ein hiesiger Einwohner erhielt innerhalb weniger Tage nicht weniger als vier Offerien, denen je ein Biertel- Originalloos der Braunschweiger oder Hamburger Lotterie beigefügt war. Der Adreffat war wenig erbaut von diesen Zusendungen und anstatt die Loose, wie ihm zugemuthet wurde, wieder zurückzuschicken, unterbreitete er dieselben sammt den Begleitschreiben dem Staatsanwalte, morauf gegen die Absender Anklage erhoben wurde. Der Gerichtshof belegte die Angeklagten je nach ihren Vorstrafen roegen beffelben Vergehens mit Geldstrafen von 30, 80, 80 und 100 Mart. Auch wurde auf Beschlagnahme der Loose erkannt.
Die Versteigerung von Wein und Spirituosen in einzelnen Flaichen ist als Kleinhandel angesehen, der als solcher der Gewerbesteuer unterliegt. So entschied geffern die 90. Abtheilung des Schöffengerichts in einer Anklagefache gegen den Weinhändler Hemrich Cohn, welcher des Vergehens gegen die Gewerbeordnung angeklagt war. Cohn hatte dem Kaufmann Joseph eine Partie Wein und Kognaf übergeben, die dieser auf seinen, Joseph's, Namen versteigern lassen sollte. Joseph nahm zu diesem Zwecke den Auktionator B. an, dem er ein Brozent der Verkaufssumme zu zahlen hatte und der Tag der Verstei gerung, die in einem Lokale in der Landsbergerstraße stattfinden follte, wurde anberaumt. Aus irgend einem, in der Verhandlung nicht erörterten Grunde versagte die Polizei die Abhaltung der Versteigerung auf Joseph's Namen und nun mußte Cohn felbst als Besizer der Waare auftreten. Da der größte Theil der Waare in einzelnen Flaschen Absah fand, so erblickte die Anklagebehörde hierin eine Umgehung der Gewerbesteuer für den Kleinhandel und diese Auffassung theilte der Gerichtshof, der den Angeklagten zu 48 M., das Doppelte der hintergangenen Jahressteuer, verurtheilte.
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Der Fachverein der Posamentirer und Berufsgenossen tagte am Montag, den 28. Oftober, bei Feuerstein, Alte Jafobitraße 75, mit folgender Tagesordnung: 1. Bo trag des Herrn Bölsche über die Zukunft der Erde nach den Fer schungen der Astronomie. 2. Disfuffion. 3. Wahl eines Kassirers. 4. Berufsstatistik, Verschiedenes und Fragetaften. An den Vortrag, der mit Beifall aufgenommen wurde, reihte fich eine lebhafte Diskussion, in der besonders hervorgehoben wurde, wie die Wissenschaft im Stande sei, den orthoboren Glauben zu entkräften. Im Anschluß hieran murde noch auf bie Internationale Bibliothet", sowie Berl. Volfsblatt" unb Bolts- Tribüne" als Schriften und Organe, die in dieser Beziehung Aufklärnng in Artikeln bieten, aufmerksam gemad t Herr Scranewig fügt dem noch hinzu, daß der Besuch des Arbeiter Bildungs Vereins ebenfalls zu empfehlen fet Sodann wird zur Wahl des Kassirers gefchritten und der Kollege Schein gewählt. Zur Berufstatikis theilt der Vorsitzende mit, daß in nächster Zeit die Fragebogen ausgegeben würden und ersucht die Kollegen, diefelben gewissenhaft auszufüllen. Die Kollegen Wilte und N. Hoffmann stellen den Antrag, der„ Volts- 3eitung" feine Vereinsannonzen mehr zuzuwenden, und an Stelle deffen, in der Berliner Volts Tribüne" zu annonziren. Herr Heitfeld stellt hierauf folgende Resolution:" Die heutige Versammlung des Fachver cins wolle beschließen, nicht mehr in solchen Lokalen zu ver
Unter dem Verdachte der Hochstapelet stand gestern der ehemalige österreichische Lieutenant Franz Stépan vor der dritten Straffammer des Landgerichts I . Der Beschuldigte hat in seinem Vaterlande den Dienst quitlirt und ist im Februar b. J. nach Berlin gekommen, um, wie er angiebt, den Verfuch zu machen, in die preußische Armee einzuireten. Er trat hier äußerst nobel und flott auf, feire Mittel müssen zu einem solchen Lebenswandel aber in einem schlechten Verhältniß gestanden haben, denn bald gerieth er in die drückendste Geldverlegenheit. Der Hotelbefizer, bei dem er abgestiegen, feßte ibn unter Zurückbehaltung feiner wenigen Sachen auf die Straße und nun beging der Angeklagte, von der Noth getrieben, die Handlungen, die ihn mit dem Sirafgefegbuch in Konflikt brachten. Vorher hatte er indeffen schon, um feinen äußeren Menschen gehörig auszustatten, ben Inhaber der goldenen 110, Raufmann Cohn, zu schädigen versucht. Er hatte sich für 300 W. Kleider bestellt, als er bei der Ablieferung die verabredete Baatzahlung aber nicht leisten tonnie, hat Cohn die Sachen behalten müssen. Nach seiner Ausweisung aus dem Hotel hielt der Angeflagte sich einen Tag in Schlachtenfee auf, fuhr Abends nach Berlin zurück und lehrte in ein Hotel in der Klosterstraße ein. Er gab an, foeben aus feiner Heimath gekommen zu sein, sein Gepäck befände sich noch auf dem Bahnhofe. Durch diese falschen orspiegelungen wußte er sich für einige Tage Kredit zu verfchaffen und den Hausknecht zur Hergabe eines Darlehns von 80 Mart zu bewegen. Den Bahlkellner im Café Passage prellte er um 20 M., indem er sich für den einzigen Sohn eines Rittergutsbesigers ausgab, und erklärte, daß er sein Por temonnaie vergessen habe. Thatsächlich ist er der Sohn eines penfionirten in ciner fleinen Stadt in Kroatien wohnhaften Major- Auditeurs, der dem Leichtsinnigen schon so große Opfer höhen, da er infolge des fehlenden Fingers fich nicht in den
Das Reichsversicherungsamt hat in seiner vorgestern unter dem Vorhß des Präsidenten Bädecker stattgehabten Spruch sigung den wichtigen Rechtsfag aufgestellt, daß die Rente nicht auf einen vorher bestimmten Betrag festgesetzt, fondern nur nach dem Prozentsaß der verminderten Erwerbsfähigkeit bemessen werden darf. Em auf einer Rieler Schiffswerft beschäftigter Arbeiter hatte sich beim Betriebe eine Berlegung des Goldfingers der rechten Hand zugezogen, in deren Verfolg der Finger abgenommen werden mußte. Bei der Borverhandlung war angenommen worden, daß durch den Verlust des am meisten entbehrlichen Goldfingers die Erwerbsfähigkeit des Verlegien etwa um 10 pCt. vermindert worden ist, die Rente wurde aber auf den abgerundeten Betrag von monatlich 5 M. bemessen und dabei ausgerechnet, daß diese Rente einem Prozentfak von 80 des einem völlig Erwerbsunfähigen zutommenden Betrages gleichfomme. Der Verlegte legte gegen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft beim Schiedsgericht mit dem Antrage Berufung ein, die Rente auf 15 pCt. zu er Tauen festhalten könne und deshalb bei der Annahme von Arbeitern häufig übergangen werde. Werde er beschäftigt, so erer wie Arbeiter. Das Anforderung stellte, ihm einen von seinem Vater afzeptirten Schiedsgericht wies die Berufung als unbegründet zurück, da Wechsel über 1000 Mart zu diskontiren. Natürlich wies man nicht die Schwierigkeit, Beschäftigung zu erlangen, in Frage Straße, an den der Angeflagte dasselbe Anfinnen stellie. Im kommen dürfe. Auf den vom Kläger eingelegten Returs
gebracht hat, daß er nicht mehr Willens und auch außer Stande fit, für dessen Schulden aufzukommen. Einen Hauptfoup ver
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legteren Falle suchte der Angeklagte feiner Bitte noch dadurch Nachdruck zu verschaffen, daß er dem Hotelbefizer eine Depesche von seinem Vater vorzeigte, welche die Worte Be wußtes fommt" enthielt.: Der Angeklagte behauptete, daß das Bewußte" eine Summe von 1000 Gulden sei, die er sich von Bei einem Juwelier versuchte der An
feinem Vater erbeten.
Mart auf Kredit zu erhalten.
getlagte schließlich noch, cine goldene Zigarrettenfpige für 40
Es lagen fomit vier vollendete
und vier versuchte Betrugsfälle gegen ihn vor. Der Angeklagte wollte nur zugeben, daß er in unverantwortlichem Leichtsinn gehandelt, bestritt aber jebe betrügerische Abficht. Staatsanwalt gewann indessen auf Grund der BeweisAufnahme die Ueberzeugung von der Schuld des Angeklagten, gegen den er eine Gesammtstrafe von sechs Monaten Ges fängniß in Antrag brachte. Die Vertheidiger Rechtsanwälte
wurden.
Der
änderte das Reichsversicherungsamt das Vorer kenntniß ab und bewilligte dem Refurrenten unter Aufstellung des an die Spike gestellten Rechtssages eine Rente von 10 pCt. als für den Verlust eines Fingers angemessen zu.
Versammlungen.
Behufs Aufstellung eines Reichstags- Kandidaten hielt der sozialdemokratische Wahl- Verein für ben 2. Berliner Reichstags- Wahlkreis eine Verfammlung ab, die, auf Tivoli tagend, den gewaltigen Saal, der beinahe 4000 Menschen faßt, bis auf den letzten Plak des Vorstandes, der damit beauftragt worden war, geeignete
Dr. Richard Wolff und Gotthelf baten, die Strafe durch die füllend. Herr Wilschke berichtete als Vorfigender im Namen faft sechsmonatige Untersuchungshaft für verbüßt zu erachten. Der Gerichtshof schied zwei vollendete Betrugsfälle als nicht Bersönlichkeiten ausfindig zu machen und den vorzuschlagen, hinreichend erwiesen aus und verurtheilte den Angeklagten
Die Mangelhaftigkeit der Schuhvorrichtungen im ländlichen Maschinenbetriebe trat wieder einmal in einer
brei Monate durch die Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wären, daß man sich aber schließlich auf die des Buchbinders
den er für den geeignetsten und besten hält. Herr Wilschke führte aus, daß mehrere Personen in Betracht gezogen worden
Konstantin Janiszewski geeinigt habe.( Stürmisches Bravo.) Gerade mit diesem Manne, der 6 Jahre schon für seine Prinzipien gelitten hat, glaube man, einen guten Griff gethan zu
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Fehren, die den Arbeitern nicht zu ihren Versammlungen zur Verfügung stehen. Ferner schließt sich der Verein dem Boy'at über die Firma Löser und Wolf" und Klingel- Bolle an. Diefe Resolution wird einstimmig angenommen. Ein Anirag betreffs Bentralisation der Posamentirer und Berufsgenoffen mit den 11 in Deutschland bestehenden Vereinen, wird der vor gerückten Zeit halber vertagt und als erster Punkt auf die nächste Tagesordnung gefekt.
In der lehten Versammlung der Ethischen Gesellschaft" wurde beschlossen, dem Verein den Namen e- ellschaft für Wolfsbildung" zu geben. Jum ersten Vorsitzenden wurde Herr Tischler Sch a de gewählt.
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Tischler- Verein. Generalversammlung am Sonnabend, den 2 November, Abends 9 Uhr, Scottbuserstr, 4a Tagesordnung: 1. Sassenbericht vom 8. Biers 1- jahr 2. Besicht von der Bibliothet. 3. Beschließung über das diesjährige Welsnachtsvergnügen. Nur Mitglieder haben Zutritt.
Fadjverzin der Puter Berline. Am Sonntag, den 8. November, Vormittags 11 Uhr, im Louisenfädtischen Konzerthause, Alte Jakobstraße 37 Mitgliederversammlung. Tagesordnung: 1. Bericht der Konustifion in des Rüstungsfrage. 2 Vereinsangelegenheiten. 3 Berschiedenes und Fragetaften. Octokrankenkasse der Strumpfwirker. Sonntag, den 10. Neo Vormittags 10% nhr. bet Feind, Beinstraße 11, ordentliche Generalversammlun Tagesordnung: 1. Festseßung der Bergütigung des Raffenführers und der Höhe der von demselben zu stellenden Kaution. 2 Wahl des Vorstandes. 3 b des Rechnungs- Prüfungs- Ausschusses. 4 Verschiedenes Arbeitgeber wie Wir glieder werden nach§ 44 des Statuts hierzu eingeladen.
Die Fachversins- Versammlungen der Steinmetzen in Berlia finden jeden Sonntag nach dem Erften in Deigmüller's Salon, Alte Jakobfraße Nr. 48, statt: also nicht mehr Sophienstraße 34.
Sozialdemokratischer Wahlverein für den 5 . Berliner Belde tagswahlkreis. Versammlung Wontag, den 4. d. Wt.. Abends 8 Uhr, Er der Brauerei Königstadt, Schönhausfer Alce 10 11. Tagesordnung: 1. Wnf ftellung eines Kandidaten für den 5 . Berliner Reichstagswahitteis 2. Die be vorstehenden Reichstagswahlen und ihre Bedeutung. Referent Runt Bacte 8. Diskussion. 4 Berschiedenes und Fragetasten. Neue Mitglieder werden auf genommen. Alle Wähler des 5 Wahlkreises find hierzu eingeladen.
Der Versin Serliner Portiers und Berufsgenossen hält cast Montag, den 4. November, Abends 9 Uhr, in seinem Vereinslokal, Mauerfir 86 bei Ritter, eine außerordentliche Generalversammlung ab. Tagesordnurg: 1. Abänderung mehrerer Paragraphen. 2. Aufnahme neuer Mitglieder. Beret abzeichen ist anzulegen. Gähe willkommen.
Nationale kaufmännische Kranken- und Sterbzkaffe.( Elg tragene Silfskaffe Nr: 71.) Bureau: Kl. Frankfurterftr. 10 III. Aufnahmen finden täglich im Bureau, wie auch in den Vorstandssigungen statt. Die näcke Borstandesißung tft: Montag den 4. November 1889, Abends 9 Uhr, in Steftaurant Böllig, Neue Friedrichstraße 44.
Verein zur Wahrung der Interessen der Schuhmacher und ver Berufsgenossen Generalversammlung Montag, ben 4 November, bends 8 1b bei Zemter, Münzstraße 11. Tagesordnung: 1, Bericht bes Borstandes 2 trag über die Arbeitsstände für Schuhmacher, Referent: Herr Schreiber. 3. Distussion. 4. Verschiedenes und Fragetaften. Die Mitglieber werben erfu recht zahlreich zu erscheinen. Qulitungsbuch legitimirt.
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