Schukbrillen für Arbeiter, welche infolge der Ein­führung elettrischer Beleuchtung in den Werkstätten nöthig werden, find nach der von der Verwaltungsbehörde getroffenen Entscheidung nicht von der Krantentasse, bei welcher die A.­beiter auf Grund der gefeßlichen Krankenversicherung Mitglieder find, sondern von dem Arbeitgeber auf Grund der Unfallver­hütungsvorschriften zu liefern. Die Krankenkasse ist zu dieser Lieferung nur dann gef klich verpflichtet, wenn der Arzt dem Arbeiter nach einer vorangegangenen Erfrankung desselben und als Heilmitttl infolge der Krankheit das Tragen der Schußbrille verordnet.

Wieder ein Rechtsanwalt verschwunden. Noch hat fich das Aufsehen nicht gelegt, welches in den Kreisen der Anführung elektrischer Beleuchtung in den Werkstätten nöthig mälte und im Publikum das Verschwinden des Rechtsanwalts Cohn hervorgerufen, und schon wieder haben wir von einem gleichen Falle zu berichten. Es ist der Rechtsanwalt 3.*), m. Icher mit seiner Frau seit etwa drei Wochen verschwunden ift, ohne daß ihr Aufenthaltsort bis jept bekannt geworden. Nicht etwa ehrenrührige Handlungen trieben den Anwalt zur Flucht, sondern allein Schulden waren es, welche immer höher und höher anfd wollen, bis die Katastrophe hereinbrach. Eines Mor gens erschien der Gerichtsvollzieher in seiner Wohnung mit der Erklärung, daß die Geduld eines feiner Gläubiger nunmehr eschöpft und er beauftragt sei, die schon vor längerer Zeit unter Siegel gelegten Möbel sofort zu pfänden. Während die Ere­tution vollstreckt wurde, entfernte sich der Anwalt mit seiner Frau aus der Wohnung und Beide sind seitdem in Berlin nicht mehr gesehen worden. Es wird angenommen, daß das Ehepaar nach Amerita ausgewandert ist. Mit seiner Familie war der Rechtsanwalt verfeindet, da er vom Judenthum zum Christenthum übergetreten war. Das Gericht hat einen Rechts­anwalt zum Vertreter des Verschollenen ernannt, in dessen Büreau übrigens Alles in bester Ordnung vorgefunden wurde. J. soll Wucherern in die Hände gefallen sein, von denen er sich nicht mehr befreien konnte und die ihm schließlich das Loos bereiteten, welchem die Wenigsten entgehen, die bei solchen Blut­faugern einmal Rettung gesucht haben.

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Ein fires Dementi. In der Nr. 544 des Berliner Tageblatt" find zwei Notizen über den neuen Süßstoff " Saccharin " enthalten. Unter Lokalnachrichten wird mitge theilt, daß dem in legter Zeit viel besprochenen neuen Süßstoff Saccharin auch auf der Internationalen Ausstellung in Paris 1889 die höchste Auszeichnung, das große Ehrendiplom" zu­erfannt worden sei und daß man nun auch in Frankreich , wo bas Saccharin bisher wegen seines deutschen Ursprungs großen Anfeindungen ausgefegt war, allgemeiner zu der Ueberzeugung gelangt zu sein scheint, daß das Saccharin eine werthvolle und große Errungenschaft sei. Uater der Rubrik: Hygienische Uater der Rubrik: Hygienische Notizen", die sich, wie gesagt, in derselben Nummer des Blattes befinden, wird aber mit Bezug auf das Saccharin gesagt: Es ist nicht Alles Zucker, was füß ist, das haben wir auch an dem Anfangs so hochgepriesenen Saccharin erfahren müssen. Nach den Untersuchungen von Piügge im Them. Centralblatt hat sich nämlich ergeben, daß man das Saccharm gar nicht als Nahrungsmittel betrachten fann, da es, ohne verdaut zu werden, vollständig wieder ausgeschieden wird. Aber damit nicht genug. Es ist sogar schädlich, indem es verdauungsitörend wirkt. Bleiben wir deshalb bei unserem altbewährten Zucker und lassen wir das Saccharin. Damit folgen wir übrigens den Thieren. Es ist beobachtet worden, daß Hunde und Kazen eine unüberwindliche Abneigung gegen das Saccharin haben und damit verfekte Speisen ver schmähen 2c. ,, Nach diesen beiden Auslaffungen ein und bes­felben Blattes wissen nun die Leser des Berliner Tageblatt" ganz genau, was sie vom Saccharin " zu halten haben. Hoffentlich wissen es die vereidigten Chemiker des B. T." auch. Bewundernswerth ist die Firigkeit, mit welcher das B. T." zu dementiren versteht, da es in der Lage ist, die eine Mittheilung schon in derselben Nummer durch eine andere zu dementiren.

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Von einem Postwagen überfahren und lebensgefähr­lich verlegt wurde dem Kl. J." zufolge vorgestern Nach­mittag in der siebenten Abendstunde ein dem Arbeiterstande angehören der junger Mann in der Kochstraße nahe der Wil helmstraße. Die Räder gingen dem Aermiten über die Brust und den rechten Arm. Ein Schuhmann brachte ihn in einer Droschte nach seiner Wohnung in der Barnimstraße.

Ein schwerer Unglücksfall ereignete fich am Donners­tag in der Seeltraße bet den Remigungsarbeiten im städtischen Entwässerungskanal. Dort waren im Schacht mehrere Arbeiter mit dem Abneifen der Wände des Schachtes beschäftigt und ein anderer Arbeiter reichte den Untenstehenden die nöthigen schweren Hölzer. Hierbei entglitt ein Rioben den Händen des Arbeiters. Das schwere Stück Holz traf den Zimmergesellen Adolf 3. so unglücklich auf den Kopf, daß derselbe zu­fammenbrach und nach dem Augusta Hospital geschafft werden mußte.

Ein dummer Jungenstreich, eine thörichte Wette hat das Leben eines 24jährigen Mannes aufs Höchste gefährdet. In einem Lokale der Ackerstraße saßen am gestrigen Abead mehrere junge Leute, unter weichen sich auch R. befand, und der lettere, welcher bereits in einer animirten Stimmung war, erftärte, Oleum in verdünntem Zustande, wie daffelbeim kleinen Handel vorkommt, trinken zu können. Troß Abrathens seiner Freunde kam die diesbezügliche Wette zwischen R. und einem der Gäste zu Stande, N. holte sich aus einem benachbarten Laden emne Bierflasche Oleum und ehe Jemand das wahn­wißige Vorhaben des Wettluftigen verhindern fonnte, fchluckte der leichtsinnige Bursche eine ganz gehörige Quantität Oleum herunter, um alsbald unter gräßlichen Schmerzen zur Erde zu finten. Ein sofort herbeigeholter Arzt ordnete Gegenmittel an und ließ den von den gräßlichsten Schmerzen gepeinigten R. nam einem Krankenhause schaffen; sind die durch die beißende Flüssigkeit hervorgerufenen innerlichen Verlegungen auch nicht lebensgefährlich, so dürfte der ziemlich langwierige Aufenthalt im Krankenhause den Oleumtrinker von seiner sonderbaren Wettluft heilen.

Ein Raubanfall wurde gestern Vormittag auf offener Straße gegen den vierjährigen Sohn des Leichendieners Ealing verübt. Der Knabe spielte mit anderen Kindern auf einem Sandhaufen vor dem Eingange zum Leichenschauhauſe in der Kommunikation am Neuen Thor. Plöglich lief er in die elter­liche Wohnung und entnahm dort einem Portemonnaie, welches Frau Ehling auf einen Tisch geöffnet hingelegt hatte, zwei Zwanzigmarkstücke, mit denen er, biefelben als Spielzeug ansehend, zu seinen Spielgefährten zurückkehrte. Als der Knabe mit den beiden Geldstücken in der offenen Hand auf die Straße trat, wurde er von einem des Weges kommenden Manne rauh angeherrscht, er solle ihm das Geld geben, er habe es soeben verloren"; mit diesen Worten entriß er dem Kinde die 40 M. und ergriff die Flucht. Größere Kinder, welche Beugen des Vorganges gewesen, beschreiben den Räuber als emen großen Mann mit dunklem Vollbart, bekleidet mit einem Havelod.

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Eine große Ueberraschung wartete am Morgen des 1. November der bei der alten Omnibus- Gesellschaft angestell. ten Schaffner . In der Nacht vom 31. Oftober zum 1. November war nämlich über die Thür eines jeden Omnibus ein Schild angeschlagen worden, auf dem zu lesen stand: Bitte beim Verlaffen des Wagens die Fahrscheine zu vernichten!" Mit noch größerer Verwunderung als die Beamten lieft seitdem das Publikum jene Verordnung, in welcher ihm Vorschriften gemacht werden, was es mit den Fahrscheinen machen folle. Bisher hat Jedermann das wertblos gewordene Stückchen Papier achtlos fortgeworfen, das soll aber jest anders werden. Nicht fort­werfen, nein, vernichten sollen wir das, was Schaffner und Rontroleur etwa noch vom Fahrschein übrig gelaffen haben. Eine fonderbare Zumutgung jedenfalls, daß der Fahrgast sich die Mühe geben soll, den durchfeßten Feßen noch mehr zu durchfeßen. Das Publikum wird sich hoffentlich wenig an diese neueste Vorschrift tehren. Veranlaßt zu der eigenthümlichen Forderung fühlte sich die Direktion wahrscheinlich dadurch, daß vor einiger Zeit zwei Schaffner fortgeworfene Billets aufge­lesen und an Fahrgäste wieder ausgetheilt hatten. Der Betrug wurde bald entdeckt und die Beamten entlassen. Daß aber für alle Zeiten derartiges fich nicht wieder ereignen könne, soll das Publifum der Gesellschaft zu Liebe den Fahrschein nicht etwa mit nach Hause nehmen, noch weniger aber fortwerfen, sondern es soll ihn vernichten!"

Interessante Funde hat dieser Tage das Museum für Völkerkunde aus unserer nächsten Umgebung erhalten. In Friedrichshagen wurden beim Rajolen eines Gartens wendische Grabftätten aufgedeckt, in welchen sich noch vier ziemlich gut erhaltene Urnen befanden. Der Inhalt derselben bestand aus verschiedenen aus Bronze ausgeführten Schmuckgegenständen und messer ähnlichen Inftrumenten. Schon in früheren Zeiten wurden daselbit Scherben solcher Urnen gefunden, leider aber wurde ihnen tein weiterer Werth beigelegt.

Ein betrügerischer Bookmaker" wurde vorgestern auf der Charlottenburger Rennbahn feftgenommen. Derselbe, ein in der Göbenstraße wohnender Handschuhmacher, welcher für mehrere Besucher des Sattelplages Geldbeträge behufs Be­forgung des Einfazes am Totalifator entgegengenommen hatte, versuchte mit dem Gelde, einigen Hundert Mart, zu entwischen. Die Flucht wurde aber von einigen feiner Auftraggeber be­merkt; man verfolgte ihn und veranlakte feine Festnahme.

Der flüchtige Bankbeamte Döring soll in den legten Tagen in Schmiedeberg gewesen sein. Demnach scheint Döring fich nach Desterreich und zwar nach Prag oder Wien begeben zu haben.

Ein unbekannter Mann wurde gestern Abend, aus einer Kopfwunde heftig blutend und bewußtlos an der Erde liegend, von Polizeibeamten in der Klosterstraße aufgefunden und auf Beranlaffung des 27. Polizeireviers mittelft Kranken­wagens nach der Charitee gebracht. Der Unbekannte hat das Bewußtsein noch nicht wieder erlangt.

Von einem Schlächterwagen überfahren wurde geftern Vormittag in der Großen Frankfurterstraße die in der Landwehrstraße wohnhafte Frau Anna K. Ein Rad ging der Frau über den rechten Fuß, doch scheint die Versehung nicht er­heblich gewefen zu sein.

Eine schwere Verlehung des linken Auges zog sich vorgestern der in einer Fabrit an einer Lockmaschine beschäftigt gewesene Schlosser August J. aus der Ackerstraße zu. Beim Bücken gerieth der Bedauernswerthe mit dem Auge in eine vorstehende Esenspize.

Nicht mehrere falsche Fünfzigmarkscheine, wie gestern gemeldet wurde, find es gewesen, welche bei den hiesigen Bankiers Friedländer und Sommerfeld in Zahlung gegeben wurden, es war vielmehr nur ein gefälschter Fünfmarkschein, welcher von dem Banthaule angehalten worden ist.

Von einer Droidke überfahren wurde gestern Nach­mittag in der Niedermallstraße der dort wohnhafte Sattler­lehrling Auguft B., als derfelbe den Fahrdamm überschreiten wollte. Die Räder gingen dem Knaben über den Leib und der anscheinend schwer Verlegte wurde in ein Krankenhaus geschafft.

Berliner Asyl- Verein für Obdachlose. Im verflossenen Monat Oktober nächtigten im Männer- Asyl 9216 Personen, davon badeten 2286 Personen, im Frauen- Asyl 1598 Personen,

davon badeten 130 Personen.

Berichtigung. In der gestrigen Liste der Vertrauens­männer des Zentral- Wahl- Komitees für die Kommunalwahlen ist ein Fehler vorhanden. Der Vertrauensmann im 41. Bezirk heißt nicht wie angegeben Marken, sondern Mochert; er wohnt Wiesenstr. 28.

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Polizei- Bericht. Am 1. d. M. Morgens vergiftete fich eine Arbeiterfrau in ihrer Wohnung in der Jahnstraße mittelst Arfenit. Vormittags erschoß sich ein Kaufmann in seiner Wohnung in der Naunynstraße mittelft eines Revolvers. Nachmittags brachte sich ein Kaufmann in einer Deftillation in der Neuen Königstraße aus bisher nicht ermittelter Veranlassung einen Messerstich in die Brust bei und verlegte sich dadurch derartig, daß er nach dem Krankenhause am Friedrichshain ge­bracht werden mußte. In der Nacht zum 2. d. M. entstand vor dem Haufe Große Frankfurterstr. 106 eine Schlägerei, wobei der Tischler Weiß durch mehrere Messerstiche am Kopfe

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und Rücken schwer verlegt wurde.

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erhalten oder nicht, und ob er wegen seines Austritts eine Strafe oder Konfistation erwirkt hat. Ueber die Nechtmäßi feit dieses Grundfakes haben im Schoße des Staatsraths, als de selbe mit Prüfung des Entwurfs zu dem G vom 31. Dezember 1842 betraut wurde, 3weifel nicht ob gewaltet. Die Kloge behauptet jedoch, daß dieser Grundsträger. dem geschriebenen Recht widerstreitet, indem sie ausführt, das die unerlaubte Auswanderung, weil sie durch Gefeß vo 15. September 1818 in Verbindung mit§§ 139 it. 17 und 469 Tit. 20 Th. 2 A. L.-R. mit willfürlicher Strafe bezw. für den damals militärpflichtigen Vater des Klägers mit Konfis der Lohnto tation bedroht sei, für diesen habe weder Redte erwerben no Pflichten beseitigen, daher auch den Unterthanenve: band night habe lösen können. Kläger übersteht dabei aber, daß weder das Landrecht, noch das Gesez von 1818 irgendwie vorschreiben, daß die unerlaubte Auswanderung der rechtlichen Wirkungen, die I mit einer erlaubten verknüpft find, entbehren solle. Mangels tontrolfom einer solchen positiven Vorschrift wird jedoch eine an fich erlaube Handlung nicht schon dadurch, daß sie unter Umständen, die sie zu einer strafbaren machen, vorgenommen wird, zu einer nichtigen, rechtlich gänzlich wirkungsfofen. Tritt der Gerichtsho danach auch seinerseits jenem Grundsaße bei, so muß er zu dem Ergebniß gelangen, daß der Vater des Klägers in de fraglichen Zeit für sich und legteren die Eigenschaft eines Breußen verloren hat. Damit ist der Prinzipaleinwand de Klägers beseitigt, und es muß, da dieser einen späteren Erwer jener Eigenschaft und damit auch seiner diesseitigen Staat angehörigkeit nicht nachgewiesen hat, die auf Aufhebung Landesverweisung gerichtete Klage zurückgewiesen werden, wobe dem Umstande eine Bedeutung nicht beizumeffen ist, ob Kläger in den russischen Unterthanenverband aufgenommen ist oder nicht.

Soziale Meberlicht.

Der

Achtung! Tabakarbeiter! Da im Laufe der nächfin Woche die Kollegen in mehreren Fabriken die Arbeit einstell erfuchen wir die Kollegen der Widelmacher-, Bigarrenmade und Sortirerbranche Zuzug von Berlin fern zu halten.

Die Lohntommiffion. NB. Alle arbeiter freundlichen Blätter werden um Abdru obiger Zeilen gebeten.

Die Zuschneider, Vorrichter, Stepper und Stepp rinnen der Schaftbranche werden erfucht, den Buzuz Leipzig fernzuhalten Trok der hohen Lebensmittelpreise dor find in der Schaftfabrit von J. C. Burchardt u. Sohn Loh reduktionen vorgenommen worden, welche sich die Arbeiter nid gefallen lassen wollen.

Versammlungen.

Ueber eine große Kommunalwähler- Versammlung welche am 24. v. Mts. im Böhmischen Brauhau e" abgehalten wurde, geht uns nachträglich folgender Bericht zu: Bureau wurden gewählt: Dito Heindorf, Tischler Bern und Tapezierer Baars. Herr Flat om sprach über städtiſche Angelegenheiten, Armenwesen, Steuerverwaltung, Schuleinrid turgen, sowie über Submiffions- und Beleuchtungswesen und über die Pferdebahnen; er fritifirte das heutige Wahlfyftem und forderte zu reger Betheiligung an den Kommunalwahlen auf. In der Diskussion sprach Herr Reuter fein Bedauem Arbeiterkandidaten im Rothen Hause figen. Herr Bernd aus, daß bei einer so großen Arbeiterzahl in Berlin nur fünf fritisirte das Verhalten einiger Beamten und Stadtverordneten in Bezug auf die Einseitigkeit ihrer politischen Gesinnung Herr Herrmann meint, die Stadtverordnetenwahl tomme

nächste Reichstagswahl.

Es wurde ein Bezirkskomitee ein gefeßt und zwar wurden in dasselbe gewählt die Herren Tischler Franz Bernd, Tapezierer Frik Baars, Weber Kurbe

Tschler Emil Herrmann und Tischler Bogasch. Ein An diese thre Sile zu Arbeiter- Versammlungen verweigert, wurde

trag, das Bier der Bögow'schen Brauerei nicht zu trinken,

eir stimmig angenommen*); ferner wurde befchloffen: Die Polizeilich aufgelöst wurde eine öffentliche Kommunal welche am Freitaa Abend im Konzerthaus Sanssouci tag

Spiele vom 3. bis 11. Novmbr. 1889. 3m Opernhause. Projektirtes Repertoire der königlichen Schau- wähler- Versammlung für den 13., 14., 15. und 17. Wahlbezirl Sonntag, den 3.: Gicconda; Montag, den 4.: Rienzi , der legte der Tribunen; Dienstag, den 5.: Das goldene Kreuz.

Vogtherr, der seine sozialdemokratischen Parteigenossen

auf

Nach einem beifällig aufgenommenen Vortrag des Sa Die Jahreszeiten; Mittwoch, den 6.: Tannhäuser ( Frau fordert, von dem Wahlrecht energisch Gebrauch zu machen

Im

Moran- Olden als Gaft); Donnerstag, den 7.: Carmen; Freitag, den 8. Gioconda; Sonnabend, den 9. Der Rmg der Nibelungen( Vorabend): Das Rheingold ; Sonntag, den 10.: Gioconda; Montag, den 11.: Dpheus und Eurydike . Schauspielhause. Sonntag, den 3.: Der Name; Mon­tag, den 4. Die Weisheit Salomo' s; Dienstag, den 5.: Der Mann der Freundin, Die Prüfung, Post festum; Mittwoch, den 6. Die Duißow's; Donnerstag, den 7.: Legte Liebe; Freitag, den 8.: Brinz Friedrich von Homburg ; Sonnabend, den 9. Wilhelm Tell ; Sonntag, den 10.: Wilhelm Tell ; Montag, den 11., neu einstudirt: Aschenbrödel.

Gerichts- Beitung.

Ausgewiesen aus dem preußischen Staatsgebiete wurde durch Verfügung des Regierungspräsidenten zu Marien­merder vom 13. Oftober 1888 der Wirthschaftsinspektor Broai­tomsti. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde von dem Ober­präsidenten der Provinz Westpreußen durch Bescheid zurückge­wiesen, strengte B. Klage mit dem Antrage an, den Bescheid aufzuheben und den Oberpräsidenten zu verurtheilen, anzuer­tennen, daß er Angehöriger des preußischen Staates sei. Der erfte Senat des Ober- Verwaltungsgerichts wies jedoch, wie die Boft" mittheilt, die Klage zurück und führte begründend aus: Nach den angestellten Emittelungen ift der Vater des Klägers 1808 in Gollub als Breuße geboren. Dieser siedelte 1830 nach Dobrzyn in Russisch- Polen über, um sich zu verheirathen. Dortselbst wurde ihm 1832, in welchem Jahre er großjährig wurde, der Kläger geboren, der 1838 behufs feiner Erziehung nach dem Kreise Graudenz fam und seit jener Zeit im diesseitigen Staatsgebiet geblieben ist. Der Vater desselben wohnte dagegen lange Zeit ununter­brochen in Dobrzyn, so daß unter diesen Umständen ange­nommen werden muß, daß er 1830 dorthin sein Domizil ohne die Absicht der Rückkehr nach Golfub verlegt hat. Es fragt sich, ob diese Thatsachen noch den vor dem Gefeß vom 31. Dezember 1842 geltenden Grundsäßen des preußischen Staatsrechts ausreichend waren, um zu bewirken, daß der Bater des Klägers während des Zeitraums von erlangter Großjährigkeit an bis zum Jahre 1838, in welchem

der Kläger nach Bruken fam, die Eigenschaft eines Preußen verloren hat. Bezüglich des Verlustes diefer Eigen­fchaft hat die Verwaltung, wie eine lange und ununterbrochene Folge von Ministerialerlaffen ergiebt, stets an dem Grundsat festgehalten, daß Jeder, der ausgewandert ist, das ist unter gänglicher Aufhebung seines Domiz le und mit der erkennbaren Abficht, nicht wieder zurückzukehren, das Land verlassen hat, be reits damit aufgehört hat, pre fischer Unterthan zu sein, und zwar ohne Rücksicht da: auf, ob er cinen Auswanderungskonsens

meldete sich Stadtverordneter Singer zum Wort Kaum hatte derfelbe die Worte: Meine Herren, Sie werden es begreiflich finden gesprochen, als der überwachende

Die

Beamte die Versammlung auf Grund des befannten§ 9 auf löfte. Unter wiederholten Hochrufen auf Singer verlußen große Vorbereitungen getroffen; ein startes Aufgebot war Anwesenden das Lokal. Auf der Straße hatte die Polize dem Lokal poftirt worden und eine große Anzahl Schußleute hielt die Straße bis zum Rottbuser Platz besetzt. Es bot fi

jedoch kein Anlaß zum Einschreiten.

Die Freie Vereinigung der Kartonarbeiter tage Iam Montag in Nebelin's Salon. Herr Freudenreich fprad über die Verkürzung der Arbeitszeit. Die zahlreich befuchte Bersammlung zoll e dem Vortragenden lebhaften Beifall und be schloß durch Annahme einer Resolution um das Ueberangebot

von Arbeitskräften zu vermindern, mit allen Kräften dahin ftreben, eine Verkürzung der Arbeitszeit zu erzielen und unbe dingt die Arbeitslöhne zu erhöhen." Dann wurden die statift schen Fragebogen ausgegeben und nochmals erläutert; ferner wurde beschlossen von der Firma Löser und Wolff nichts

faufen.

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General- Versammlung der Delegirten der Ortskrankenka

der Maschinenbau - Arbeiter und verwandten Berufsgenossen Berling m Sonntag, den 10 November 1889, Vormittags 9 Uhr, Münzftr. 11, Sof red 1 Tr. Tagesordnung: 1 Um 9 Uhr: Eisahwahl für 2 ausscheidende arbeit - 2. Um 10% Uhr: Rombinirte General versammlung der arbeitgebenden und arbeitnehmenden Witglieder. Eage

nehmende Mitglieder des Vorstandes.

ordnung: Wabl von 3 Revisoren zur Prüfung der Jahresrechnung

finden jeden Sonntag nach dem Ersten in Deigmüller& Salon, alte Jakobit. statt; also richt mehr Sophienftr. 34.

Die Fachvereins- Versammlungen der Steinmeken zu Berlin

Fachverein der Metallarbeiter in Gas-, Wasser- und

Dampf

des Herrn Zemter, Münzftraße 11: Mitglieder- Bersammlung. Tagesordnung: armaturen. Sonntag, den 3. November, Vormittags 10% Uhr, im Lotale 1. Vortreg des Herin Gerisch über Soldaten handel im Mittelalter." 2. Di

tusfion 3 Verschiedenes und Fragekaften. Gaftr willkommen! Freireligiöse Gemeinde.

Sonntag, den 3. November, Rofenthale straße 38 Vormittags 10 Uhr: Vortrag des Herrn Dr. Böllel aus Magbe

burg über Darwinismus und Sittlichkeit

Bentral- Kranken- und Sterbekaffe der deutschen Wagenbaut ber, Vormittags 11 Uhr, bet Saeger, Güner Weg 29. Tagesordnung: 1. Bezirk Berlin 1. Mitglieter Bersammlung am Sonntag, den 3 Neven

rechnung. 2 Vereinsangelegenheiten.

den 8. d. Mts, Bormittags 10% Ubr, Neue Friedrichstr. 44. Tagesordnung Verein der Einseher( Tischler). Generalversammlung am Sonnta 1 Borlage, betc. den Arbeitsnachweis. 2 Verschiedenes. 3. Fragetaften. Di Mitglieder werden auf§ 5, Abs. 1 des Vereinsftatuts, sowie auf den General

verfammlungs.Beschluß vom 8. September, betreffs der freiwillige Unterflügung b.sonders aufinertiam aemacht.

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Verein zur Wahrung der Interessen der Tischler und Beru genossen. Sonntag, den 3. November, Wittegs 12% Uhr, im gofale Herrn Kloth, Dret denerstr. 10: Bersammlung Tacesoidnung: 1. Bortrag Herrn Tüt über: Das Wesen der modernen Boefie." 2. Verschiedenes.

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beiter verpflichten sich, nur in solchen Lokalen zu verkehren, *) Dieſe Angelegenheit ist jetzt bekanntlich erledigt. D. Reb das Berliner Volksblatt" und die Volts Tribüne" aus

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