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Nr. 260.
8. Sigung vom 5. November, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Boetticher, Serrfurth, von Marschall, von Held, Vogel Faltenstein.
Der Abg. Bürklin theilt mit, daß er zum großherzoglich
lizei Ken badischen Hoftheater- Intendanten in Karlsruhe ernannt worden fchen echal Die Geschäftsordnungs- Kommission wird untersuchen, ob n, als er folge deffen fein Mandat erloschen ist.
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Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Gefez entwurfes, betr. Die Abänderung des Sozialistensesezes.
Ab:. Reichensperger( 3.): Die Gemeingefährlichkeit der fozialdemokratischen Bestrebungen wird allei seits anerkannt und bie Sozialdemokraten selbst würden es übel nehmen, wenn man ihre Bestrebungen für ungefährlich gegenüber der bestehenhen Gesellschaft bezeichnen wollte. Man sollte aber diefe Ge fährlichkeit nicht allzu scharf betonen, denn mit der Darstellung ber Gefährlichkeit dieser Bestrebungen häft gleichen Schritt eine übertriebene Borstellung von der Macht dieser Partei, wodurch dann wieder das Selbstvertrauen und die Siegeszuversicht der gitatoren verstärkt und die Anziehungskraft der Partei vermehrt wird. Ich komme meinestheils zu dem Rontlufum, daß bas Beleg nicht blos nicht verlängert, sondern am allerwenigsten auf unbestimmte Zeit verlängert werden kann. Einer eingehenden Brüfung dieser Vorlage wird die Mehrheit des Reichstages Rich nicht entziehen fönnen, am wenigften wird sie leichten Herzens die Vorlage annehmen fönnen. Die Mehrheit dieses Haufes wird sich wenigstens einigermaßen beklommen fühlen,
Mittwoch, den 6. November 1889.
zu
lösende Meinungsverschiedenheit über die Lohnhöhe oder Arbeitszeit herbeigeführt, sondern vielfach durch die Begehung von Unterlassungsfünden aller Art seitens der Arbeitgeber. Vor Allem fehlt den Aktiengesellschaften jedes persönliche Band mit den Arbeitern. Die westfälischen Bergwerksbefizer follen das Abkommen getroffen haben, daß ein Bergmann, der selbst gekündigt hat, auf einer anderen Bede nicht mehr angenommen werden soll. Eine solche Härte ist nicht gut, sie verbittert die Arbeiter und verschärft die Gegenfäße. Wenn dieses Abkommen thatsächlich besteht, wäre es weit nothwendiger, ein brafonisches Gesetz gegen das Roalitionsrecht der Arbeitgeber zu machen, als das Sozialistengesek fortbestehen zu laffen. ( Sehr richtig! im Zentrum.) Bei den Wahlprüfungen haben wir gefehen, daß Arbeitgeber den Arbeitern fogar ihr verfaffungsmäßiges Wahlrecht aus den Händen nehmen wollten. Kann man fich, wenn die Arbeiter so zu politischen Sklaven gemacht werden sollen, wundern, daß fie Sozialdemokraten werden und fich den extremsten Parteien zuwenden?( Sehr richtig! im Zentrum.) Doch diese traurige Thatsache bildet nur eine Ausnahme, die ungeheure Mehrzahl der Arbeitgeber nimmt eine andere Stellung ein, und in dieser Beziehung hat beson ders Herr Dechelhäuser in einer Broschüre den Standpunkt vertreten, daß die Arbeitgeber fich freundlicher ihren Arbeitern stellen sollen. Und von autoritativer, höchfter Stelle ist den westfälischen Arbeitgebern gefagt worden; Behaltet in Zukunft stets möglichst nahe Füh lung mit den Arbeitern, gebt ihnen Gelegenheit, ihre Wünsche zu formuliren, damit nicht wieder folche Schwierigfetten entstehen. Das find landesväterliche Worte, die befolgt werden müssen. Ich könnte es nicht für wünschenswerth halten, wenn jenes westfälische Abkommen die Antwort auf diese fönigliche Aufforderung sein soll. Wer dem Geiste unserer deutschen Arbeiter nicht ganz fern steht, muß wissen, welche Bes beutung die persönliche Theilnahme des Arbeitgebers für ihn deutung die persönliche Theilnahme des Arbeitgebers für ihn bat und wie nothwendig dieselbe in unserer furmbewegten Beit ift. Das muß man nöthigenfalls mit Gefeßen erzwingen, bamit nicht immer als Hauptantlage, wie bei dem westfälischen Streit, die Beschwerde über persönliche Härten und Ungeund nicht über die allgemeine Tage auftrete. Die Forderungen der westfälischen Arbeiter sind von den Arbeitgebern zu spät in Berücksichtigung gezogen und dadurch infolge Der Verbitterung gesteigert worden. Herr Dechelhäuser hat gesagt, bei rechtzeitiger Berücksichtigung der Forderungen hätte der Streit abgewendet werden können und müssen. Wir müffen ernstlich darauf sehen, daß nicht eine Gesellschaftsordnung bei uns einreißt, die niemals gute Folgen haben fann. 35 fage: Laßt uns beffer werden und Alles wird beffer sein!( Sehr gut! im Zentrum.) Gegenüber der Nothwendigkeit der Verbesserung der Lage der Arbeiter muß
Binblick auf die Berantwortlichkeit, die sie übernehmen uk, auf die Gefahren, welche damit verbunden find, nicht blos gegenüber ber gesammten Arbeiterbevölkerung, sondern and gegenüber denjenigen Theilen, bie nicht von fozialbemotratischen Einflüssen angesteckt sind, sondern sich auf dem mo bernen Rechtsboden bewegen und bewegen wollen. Auch dieser logale Theil der Arbeiterbevölkerung wird bei seinen Be trebungen zur Befferung seiner Lage vielfach mit dem Sozia liftengeset in Konflikt kommen und ist damit in Ronflitt ge Tommen. Weiter wird auch kein Mitglied dieses Hauses über feben lönnen, baß die heutige Zeitlage eine andere ist als die jenige, innerhalb welcher das erste Sozialistengefeß erlassen ist. Auf der einen Seite eine größere Enttäuschung in den Arbeiterkreisen, auf der anderen aber auch neues Vertrauen infolge der sozialen Reform. Die Arbeiter folgen heute nicht mehr so blind der Lockipeife, welche ihnen die sozialdemokratischen #tande zurück, den wir früher, namentlich vor den Attentaten, gehabt haben. Der Bundesrath hat dies selber ausdrücklich kannt, indem er in diesem Gefeßentwurf erhebliche Milbe tungen in Bezug auf neue Ausweisungen, die Unterdrückung fog: aliftischer Brekerzeugnisse und den fleinen Belagerungs ustand, der früher als ein noli me tangere galt, eingeführt bat. Trobem will er dieses Gesetz nicht mehr auf Beit, ondern mit unbeschränkter Dauer bewilligt sehen. In den Motiven heißt es, daß jede bisherige Erneuerung des SoMalinengeleges, die auf Zeit erfolgt fet, ber jozialbemokratischen Agitation Vorfchub geleistet habe. Dieser Agitation würde der Boden entzogen, wenn man an die Stelle des Ausnahmes geleges ein dauerndes feße. Das klingt auf den ersten Blick par nicht so übel, aber der Ausnahmedharakter haftet nach wie por bem eset fraft seines Inhalts an. Nach wie vor wer ben bie Sozialdemokraten als Märtyrer eines Ausnahme
man allerdings fragen, ob eine neue Belastung der Industrie Aulässig sei. Ich ertenne die Bedenten bisher in vollem aulässig fei. werden, ebenso wie Sie auf der Rechten infolge der SteinMaße an, die Lasten müssen aber von der Industrie getragen nehmen mußten. Cuius commodo eius incommoda. Nur muß Hardenberg'schen Gefeßgebung weit schwerere Lasten übers immer die richtige Schranke innegehalten werden, um unsere Induftrie lebensfäbia au erhalten. Ich wünsche, daß die Re
Das
gierung den internationalen Kongrez in der Schwetz bezuglich Der Arbeiterschußgefezgebung beschickt, im Gegensatz zu den Aeußerungen der Preffe, nach welchen die Regierung abgeneigt fein foll, bies zu thun. Zur Begründung des Sozialisten gefeges fagt die Regierung, daß die durch die allgemeine Gefeß gebung den Behörden gegebenen Befugnisse nicht gegen die fozialdemokratischen Bestrebungen ausreichten. Diese Erfahrung fann doch nur aus der Zeit vor 1878 ftammen, also vor dem Sozialistengeset. Damals begann erst die stürmische Bewe Gung der Sozialdemokratie und die Waffen des gemeinen Rechts wurden damals nicht genügend angewandt. Strafgesetzbuch enthält genug Bestimmungen, welche gegen die wahren Umfturzbeftrebungen ausreichen würden. Die Motive fagen, das Sozialistengesetz sei nicht zur Bekämpfung von Lehren und Ideen bestimmt; Aufgabe eines jeden Gesezes fei es ja nur, die äußeren Erscheinungen zu treffen. Ich bin voll tommen durchbrungen davon, daß die sozialdemokratischen Führer viel zu flug find, um es zu Erzeffen kommen zu laffen, Denn diese würden nur die Beschleunigung neuer Schranken herbeiführen, die sie doch nicht wünschen können. Meine Ausführungen mögen auf der rechten Seite theilweise für absonderlich und bedenklich gehalten werden, ich will sie aber an das Wort erinnern, das 1884 von autoritativer Seite, nämlich von dem damaligen Minister v. Puttkamer ausgesprochen worden ift. Er sagte:„ Ich will die Hoffnung nicht aufgeben, daß, wenn infolge der Einwirkung der großen Sozialreform, die im Werte ist, fich schließlich die Zustände beffern, man fich nach einigen Jahren ernfilich fragen dürfe, ob das Gefeß so, wie es fteht, überhaupt noch nothwendig ist. Jezt sind fünf Jahre im mehr nur verfloffen, die Sozialreform ist nicht Werte, sondern verwirklicht, und ich meine, daß heute die vorausgefekte Befferung eingetreten sei, wenn man darunter
es erklärt werden. Im entgegengesetzten Falle würden felbft bie fozialdemokratischen Führer, denen es doch nicht an Begabung fehlt, mit der Zeit zu einer gewiffen Einkehr ge rungen werden. Die Motive erkennen felbst an, daß dieses Gesek überflüssig werden würde, wenn die Reformgefeßgebung ine volle Wartung ausgeübt hätte. Nun, diese Reform müßte boch endlich ihre Wirkung üben und dem gegenüber fann dann on einem dauernden Ausnahmegefeß nicht mehr die Rede sein. Bir sollten aber um so vorsichtiger in unserem Votum für in dauerndes Ausnahmegefek sein, als der Bundesrath bislang fich nicht entschloffen hat, ein Ausnahmegesetz aufzugeben. brauche Sie bloß an das Expatriirungsgeseh zu erinnern. Dieser Reichstag bat feit 1882 zu brei wiederholten Malen mit den unerhörtesten Majoritäten die Aufhebung dieses Ge eges beschlossen, der hohe Bundesrath aber hat nicht einmal e Gründe seiner Ablehnung dieses Beschluffes angegeben. Auf Einzelheiten will ich jest nicht eingehen. Die Neutonhairung der Beschwerdekommission ist nicht unbedenklich. Rollegium angesehen werden und es fönnten bedentliche Ur theile, die niemals der Beschwerdekommission gegenüber aus bleiben werden, auch die Rechtsprechung im Ganzen tangiren. Daß unsere sozialen Zustände zum Theil sehr schlechte find, bafür tann man nicht allein die sozialdemokratische Agitation ver antwortlich machen. Im Gegentheil, manche Reformen verdanken muß an der Wurzel angefaßt werden. Unter der gegenwärtigen Sulaufficht des Staates werden unfere Kinder bis zum 14. Lebensjahre mit einer Unmaffe von Halbwiffen auf allen ins Leben, so halten fie fich naturgemäß für zu gebildet und bentbaren Gebieten angefüllt. Treten nun diese jungen Leute gut, um mit Zufriedenheit als Lehrlinge und Fabrikarbeiter rinzutreten. Sie sehnen fich nach den Städten mit ihren Vernigungen und verfinken dann in den Sumpf der Sozial aber ein. Jedenfalls steht die Thatsache felt, daß die Sozialdemokraten ausreichend vorbereitete Vollsmaffen für ihre Be Brebungen vorfinden. Verliert das Volk jeben Glauben an Naturfraft seine bisherigen Feffeln zu brechen versuchen, um es
6. Jahrg.
erforderlich werden. Der Abg. Reichensperger hat feinen Be weis beigebracht, daß jezt andere Zustände herrschen. Wir müssen die Frage, ob die vom Abg. Reichensperger angeführten Bestimmungen des Strafgesetzbuches ausreichen, mit„ Mein" be antworten. Der Abg. v. Marguardsen hat es vor 2 Jahren als wünschenswerth bezeichnet, bei einer eventuellen dauernden Regelung nicht die Gesammtheit der gegenwärtigen Bestim mungen aufzunehmen, sondern eine Revision des Gesezes ein treten zu laffen. Meine Freunde haben aber auch damals schon erklärt, daß ein Vacuum jedenfalls nicht eintreten dürfte, wenn die Verständigung über die Revision Schwierigkeiten machen follte. Für ein dauerndes Gesez spricht die Thatsache, daß bei dem bisherigen Zustande die Betroffenen immer noch in weiten Kreisen mit der Hoffnung auf einen Fortfall der betreffenden Bestimmungen rechnen und sich und andere in der Hoffnung darauf in dem Widerstand bestärken. Ein Nachtheil des bis herigen Zustandes ist auch der, daß die in kurzen Zwischenräumen wiederholte Berathung über das Gefeß die Unruhe und Aufregung im Lande fortwährend erneuert, und daß dadurch die Heilung des Uebels aufgeschoben wird. Für den Gang der bisherigen Gefeßgebung spricht, daß die Bewilli gung auf wenige Jahre dem Reichstage immer eine neue Prüfung ermöglicht, die Umstände fich nicht anders gestaltet haben, oder ob noch immer ein Bedürfniß für das Gesetz vorliege, und daß das Bedürfniß einer zeitweiligen Erneuerung eine wirksame Kontrole für die Ausübung der fraglichen Vollmachten enthält. Sie werden jezt bei einer dauernden Regelung einen Erfaz für das Fortfallen der Kontrole zu schaffen suchen müssen. Der Bundesrath selbst hat ausgesprochen, daß ein dauerndes Gesez nicht identisch sein kann mit dem bisherigen. Für die Frage, ob ein dauerndes Gefeß oder das gemeine Recht in Geltung gebracht werden solle, ift zu er wähnen, daß mit dem Begriff des gemeinen Rechtes fehr viel Unfug und Mißbrauch getrieben ist. Oft haben Parteien dieses Hauses das Sozialistengesek verantwortlich gemacht für Ver urtheilungen, die auf Grund der§§ 127-130 des Strafgesetbuches erfolgt find. Gerade diese Paragraphen beruhen auf bem alten preußischen Strafgefeß von 1851, wo also eine deutsche Sozialdemokratie überhaupt noch nicht eriftirte. Die dankens werthen Versuche, mit Hilfe des gemeinen Rechts Abhilfe zu schaffen, leiden doch meistens an dem Uebelstande, daß die Be und das stimmungen dann entweder unwirksam sein würde wäre der größte politische Fehler oder daß fie die politischen Freiheitsrechte der ganzen Nation in verhängnißvoller Weife gefährden. Dieses und anderes ist in der sehr werthvollen eben erschienenen Schrift des Abg.Kulemann erschöpfend ausgeführt. Ich felbst ziehe ein dauerndes Spezialgefeß dem gemeinen Rechte wiesen werben mirb, wird sich bei ihrer Berathung nicht nur
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auf die vom Bundesrath uns zur Abänderung vorgelegten Paragraphen, sondern auf fämmtliche Bestimmungen des Ge fezes auszudehnen haben. Auch die Formulirung des Thatbestandes, die Definition, in welchen Fällen das Gesetz Anwen dung finden soll, ist noch eine offene, obgleich ich eine bessere Definition noch nicht zu finden vermocht habe. Ih habe auch Bedenken gegen die fünftige Beibehaltung des Belagerungszustandes bei einer dauernden Regelung, denn diese schneidet lief in das Privat- uno wirthschaftliche zeven ves inget ein. Wenn man sagt, daß ja der Betroffene vorher die even tuellen Folgen feines Verhaltens kenne, so ist doch der Spielraum, der den Behörden gelaffen wird, ein viel zu großer; es ift oft geradezu dem Temperament der betreffenden Polizeibeamten bie Entscheidung überlassen, ihrer größeren oder geringeren Aengftlichkeit und Strenge. Nach der Vorlage würde der von der Landespolizeibehörde Ausgewiefene nach dem Preußischen Landesverwaltungsgesetz von 1883 die Beschwerde an den Oberpräfi benten haben, und weiter die Klage beim Oberverwaltungsgericht. Aehnlich wird auch der Gang in ben anderen Staaten fein, wo eine Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht. Die Möglichkeit der Ausführung dieser Bestimmungen scheint mir außerordent lich zweifelhaft gegenüber der großen Unbestimmtheit des That bestandes. Denn wie fann das Oberverwalungsgericht ent scheiden, ob wirklich die Voraussetzungen zutreffen, unter welchen bie Landespolizeibehörde die Ausweisung ausgesprochen hat. ( Hört! hört!) Wenn ich diese Gründe ausspreche, so wird ein anderes Argument, das gestern bereits vom Abg. Barth er wähnte, von weiteren Kreisen getheilt. Auch die konservativen Abgg. v. Helldorff und Hegel haben bereits vor zwei Jahren ausgeführt, daß die Ausweisung der Führer nur die Agitation in verschärftem Maße in andere Gebiete hineinträgt. Ich habe gegen diese Ausweisungen auch in der gegenwärtig gewählten schwächeren Form die schwersten Bedenken. Die Bestimmungen des Sozialistengefeges über Vereine, Versammlungen und Presse bin ich bereit, auch für ein dauerndes Gesez zu bewilligen. Es ift Nothwehr, wenn der Staat den betr. Agitatoren die politischen Mittel nicht gewährt, durch welche die politische Freiheit selbst und die eigene Existenz zerstört werden würde; denn wenn die fozialdemokratischen Agitatoren ans Ruder fämen, würde nicht fehr lange von Vereins-, Preß- und Versammlungsfreiheit die Rede sein.( Sehr wahr! rechts und bei den Nationalliberalen; Abg. Bebel: Probiren Sie es doch einmal!)- Das Verbot des ferneren Erscheinens einer periodischen Druckschrift soll fünftig nicht nach dem Verbot einer Nummer, sondern erst nach dem von zwei Nummern erfolgen dürfen. Es wird zu erwägen fein, ob nicht ohne ernste Gefahr die weitere Milbe rung, daß die Beschwerde gegen das Verbot des ferneren Erfcheinens aufschiebende Wirkung haben solle, plaßgreifen kann. Die Vorlage hat sodann die Klausel fortfallen lassen, daß die Beschwerde gegen die polizeilichen Verfügungen nur an die Aufsichtsbehörde gehen solle. Es tritt damit gegenüber den auf Grund dieses Gefeßes erlaffenen Polizeiverfügungen dasselbe Verfahren ein, das im Allgemeinen für Polizeiperfügungen gilt; und das ist in den meisten Staaten, z. B. Preußen, Württemberg, Baden, der Weg des Verwaltungsstreitverfahrens. Es ist das ein sehr weitgehendes Entgegenkommen, und es würde damit eine Klaffe von Beschwerden, die im Reichstage von den sozialdemokratischen Rednern vorgetragen zu werden pflegen, ihren Boden verlieren. Der Klage darüber, daß das Ge se häufig zu Unrecht angewandt werde, würde diese Rechtsfontrole Abhilfe verfchaffen.( Abg. Bebel: Es bleibt trop dem alles beim Alten!) Nehmen Sie doch z. B. die wider rechtliche Auflösung von Versammlungen! Bei Auflösung von Versammlungen Ihrer( sozialdemokratischen) Freunde würde es jetzt genau so gehen, wie bei Versammlungen anberer Parteien.( Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ich be greife diesen Widerspruch nicht! Zwei Beispiele! Schon in Ber erften Beit, als unsere Verwaltungsgefeßgebung wirfte, wurde eine polnische Versammlung aufgelöst, weil die polnische Sprache darin gebraucht wurde; das Oberverwaltungsgericht bezeichnete diefe Auflösung als gefeßwidrig und seitdem steht der Grundsaz fest, daß eine Versammlung aus solchem Grunde nicht aufgelöst werden dürfe. Ich erinnere dann an die be fannte Versammlung in Solingen, die vor nicht Zeit
nicht etwa ibyllische Zustände verstehen will." Wer solche er
wartet, steht nicht minder als die Sozialdemokratie im Traum
müffen zum gemeinen Stecht zurückkehren, bie ganze soziale Frage überhaupt fann nur auf dem Boden des Christenthums, der Gerechtigkeit und der Vaterlandsliebe gelöst werden.( Beifall im Zentrum.)
Abg. v. Cnny( nail.): Der Borrebner verdient den lebhafteften Dant, daß er die Mehrheit des Reichstages in Schuß genommen hat gegen die frevelhafte Verdächtigung, als ob wir leichten Herzens an bie schwere Entscheidung herantreten, vor
die wir jetzt gestellt sind. Keine Partei des Hauses unterschätzt bie Bebeutung der hier zu lösenden Frage. Der Vorredner hätte uns aber auch gegen die Verdächtigung in Schuh nehmen
Befferung der wirthschaftlichen, gesellschaftlichen und moralischen
Verhältniffe des Arbeiterstandes auf uns zu nehmen, und als ob das Gesez, um welches es sich hier handelt, ein Gefeß gegen ben Arbeiterstand wäre. Der Abg. Reichensperger, der sämmtliche Stadien dieses Gesetzes durchgemacht hat, ein eminenter Jurist, richtet ift, nicht gegen die Sozialdemokratie als solche. Das Bedürfniß nach einer Befferung der staatlichen, gesellschaftlichen
Authun. Die Behauptung des Philosophen Hartmann, daß das Shriftenthum in Deutschland schon todt sei, und die Maffen bes Volks dem Pessimismus und der Sozialdemokratie zuge trieben würden, halie ich zwar nicht mehr für eine ganz unbe wuste libertreibung, aber fein Menschenfreund wird leugnen weiß sehr wohl, daß dieses Gefeß nicht gegen den Arbeiterstand ges lönnen, daß in der That die Verwilderung schon so weit um Fith gegriffen hat, daß man mit mechanischen Mitteln nicht mehr ausreichen fann. Es bedarf hier der moralischen Abhilfe, welche und wirthschaftlichen Ordnung ist bei Berathung des Invali Raifer Wilhelm I. bezeichnet hat, indem er dem Staatsministe ditätsgefeges allgemein anerkannt. Nicht den Mitgliedern des Bolte erhalten werden müsse. Auf der anderen Seite darf man, wie schon gesagt, nicht verkennen, daß die Sozialbemo rufe ich zu, dieses Gesez ist lediglich gegen die Umsturzbeftres Teatie bei allen fozialreformatorischen Gesezen wesentliche Vor bungen der Sozialdemokratie gerichtet, Bestrebungen, denen ein panndienste geleistet hat. Welchen Eindruck muß es nun auf jeder Staat das ist er sich selbst schuldig Die Arbeiterkreise machen, wenn fie erfahren, daß dieser Reichstag muß.( Abg. Bebel: Dazu ist das Strafgesetzbuch! Ja, der Ju wiederholten Malen mit den stärksten Majoritäten Arbeiter Fortwährend ablehnt? Der bittere Hefensatz zwischen Arbeit hubelege votirt hat und daß der Bundesrath die Beschlüffe buches für nothwendig erachtet, und darin liegt doch der Be
die mit gespanntem Interesse den Verhandlungen hier folgen,
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entgegentreten Borrebner hat aber auch schon Verschärfungen des Strafgefeß
weis, daß die angeführten Bestrebungen die bestehende Drd
mung cumftlich, bebroben und daß neue Mittel zur Bekämpfung aufgelöſt wurde und in Bezug auf welche bas Oberverwaltung