will die Lohnfrage ber Streif ist nur ein Symptom
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jeder Einmischung der Beamten geregelt fehen, und zwar durch eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aber in dieser Lohnfrage spielen unendlich viele andere wichtige Fragen hinein, vor Allem der Arbeiterschutz. Gefchieht hier nichts von den verbündeten Regierungen, dann muß ich sagen, werden ganze Strömungen des öffentlichen Lebens von der Gefeßgebung losgelöft. Ich wünsche und hoffe, daß bei den nächsten Wahlen nicht ein einziger Kandidat sich seinen Wählern präfentiren dar, der nicht das Versprechen abgiebt, auf der Bahn dieser Auträge unentwegt fortzuschreiten.( Beifall bei ben Nationalliberallen.)
Abg. v. Frege wendet sich gegen die von dem Abgeord neten Baumbach gegen ihn gerichteten Angriffe. Herr Baumbach habe bei seinen Ausführungen die Zunahme der Bevölkerung übersehen, ebenso die Zunahme der jugendlichen Arbeiter außerhalb der Fabriken. Diese Zunahme der Haus
Stadto. Friedemann empfiehlt die Einfegung der ge mischten Deputation. Redner erinnert an die eingehende Arbeit der Versammlung und weist darauf hin, wielange die Entscheidung des Oberpräsidenten ausgeblieben ist. Hoffentlich würden die Berathungen der gewünschten Deputation fürzere Zeit in Anspruch nehmen. Redner bespricht sodann die Einwendungen des Oberpräsidenten, von denen er nicht eine für stichhaltig hä't. Allerdings seien in Sachen der Frage, ob den Frauen das Wahlrecht ertheilt, ob das Wahlrecht bereits mit dem 21. Lebensjahr eintreten sollte, verschiedene Meinungen auch in der Versammlung vorhanden ge wesen. Auf die Berechtigung des Schiedsgerichts, Eide abzunehmen lönne auf feinen Fall verzichtet
benugt wird, auch rein gewerkibaftliche Beauf deffen
charfe fchro unglidlic
ftrebungen der Arbeiter zu fnebeln. Noch ein Bimmermar Worte über den vom Oberpräsidenten verlangten Ausschuh Arbeiterinnen vom Wahlrecht. Da wird behauptet, bui Berechtigung zum Wählen für das Gewerbefchiedsgericht lagen w das weibliche Geschlecht in seiner fittlichen Stellung gefäbi aurlah de Seitdem die moderne Industrie: Entwidlan beläftigt; Diese Bedenken find äußerst spießbürgerlich und völlig and Blable auch die Arbeiterinnen in ihren Dienst genon wollene's men hat, hat die Gesellschaft auch die Verforiri uni pflichtung, die Rechte, die aus der Entwid Wehres wou lung der Industrie für den Arbeiter en noch rechtze tehen, auch auf die Arbeiterinnen aus batte bie dehnen. Ih sehe nicht ein, weshalb eine Frau nicht eb seichen, me gut wiffen soll, wen sie zu wählen hat, wie ein Mann. nach der in Berlin find Behntausende von Arbeiterinnen vorhanden, ga Industriezweige hängen von der Frauenarbeit ab, da barf nicht gereiz den Arbeiterinnen nicht die Rechte versagen, die man den beitern gewährt. Weite große Bevölkerungstheile unserer Sürzlich vor haben bas regite Intereffe an der Errichtung des Gewerch die S schiedsgerichts, daran, daß fie materiell besseres Recht bekomm daß er den
merden, mit ihr itche und falle die Vorlage. Die juriflifchen Einwendungen des Oberpräsidenten gegen dieses Recht feien sonderbar; derselbe habe unbegreiflicher Weise übersehen, daß pofitiv rechtliche Bestimmungen vorhanden find, welche diese Berechtigung des Schiedsgerichts sicher stellten. Alle Bedenken des Oberpräsidenten scheinen nur der Wieder hall der Bedenken zu sein, die von Rednern der Bürgerpartei bei der Berathung des Ditsftatuis früher geltend gemacht wor den seien.
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als bisher. Gegenüber den wiederholten Versicherungen Regierung von ihrer Arbeiterfreundlichkeit hat es die St Bartet; hi Berlin hier an der Hand, die Probe aufs Exempel zu mad bag er Die erste Probe, die wir gemacht haben, ist aber in der Renge zu arg nilungen. Wir haben keine Veranlassung, unfa üthenden Standpunkt zu wechseln. Von den wirklich grundlegend feinen Kur Bellimmungen des Drtsstatuts darf auch nicht ein Atom öllig unfd wache.
der Abführ
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gegeben werden. Bevor es ein schlechtes D.teftatut erlä wartet Berlin lieber, bis ihm von Reichs wegen ein Ditsflat Stadtfyndikus Eberty erklärt, daß der Magiftrat nittag in feine Stellung zu den Einwänden des Oberpräsidenten be bezeich
gegeben wird.
Stadtv. Singer: Auf die juristischen Ausstellungen des Herrn Oberpräsidenten werde ich mich nicht einlaffen. Das hat mein Vorredner bereits gethan. Hätte ich als erster Redner gesprochen, so hätte ich ausgeführt, daß die Auffassung des Oberpräsidenten, wonach dem Schiedsgericht die Berechtigung Eide abzunehmen, nicht zufteht, unzutreffend ist. Aus den Motiven der Entscheidung des Oberpräsidenten geht hervor, daß er dem Gewerbefchiedsgericht eine hohe politische Bedeutung zumißt. Es erfüllt mich mit einer gewiffen Genugthuung zu bemerken, daß die Auffaffung des Herrn Oberpräsidenten, wonach die Stadtverordneten über politische Angelegenheiten nicht verhandeln dürfen, nicht sehr fest st ht; ich wünsche nur er hätte schon vor Jahren die jeßige Anficht gehabt, als es fich um die Berathung der Betition um Erhöhung der Zahl der Abgeordneten der Stadt Berlin hier handelte. Dem Antrage des Magistrats auf Einsegung einer gemischten Deputation lung über zwei Jahre gebraucht, bevor sie mit dem Dris
arbeit beflogen wir auch, fönnen fie aber nicht mit einem Gefeßesparagraphen beseitigen. In der letzten Zeit ift es, zumal in Thüringen , beffer geworden. Was die Zu nahme der sozialdemokratischen Stimmen betrifft, so erklärt fie sich auch aus der Dichtigkeit der Bevölkerung, aus der Einwanderung fremder Sozialdemokraten, der größeren Wahlbe theiligung und der Stimmabgabe solcher Wähler, welche auf dem Boden der Freifinnigen stehen und aus taktischen Gründen für die Sozialdemokraten eingetreten find. Hoffentlich werden bie Rartellparteien bei den nächsten Wahlen um so fefter zu= fammenhalten. Die Fabrikinspektoren haben sich sehr wichtige Verdienste um den sozialen Frieden erworben. Ich erinnere nur an die Beilegung des Streits im Zwickauer Rohienrevier. Ein Hauptübelstand ist es, daß die jugendlichen Arbeiter, so= bald sie die Schule verlassen haben, in die Städte gehen, während unsere Landwirthschaft sich ihre Arbeitskräfte weither aus dem Often holen muß. Es ist dem jugendlichen Arbeiter viel Auträglicher, wenn er auf dem Lande arbeitet und ein tüchtiger Landwirth oder Handwerker wird, anstatt Fabrikarbeiter zu werden. Darin wird uns Herr Baumbach allerdings nicht unterstützen, weil er dies für eine agitatorische Forderuna ansieht. Dadurch mürden aber die Uebelstände der Verhältnisse der ingendlichen Arbeiter am besten gehoben werden. Auf dem Lande tann auch das fittliche Verhalten der jugendlichen Arbeiter über wacht werden, was in den großen Städten ganz unmöglich ist. Sier liegt also eine soziale Frage vor, an deren Lösung alle Barteien mitarbeiten sollten. Unsere alten erprobten Arbeiter auf dem Lande sind keine Sozialdemokraten, aber die jungen Leute, denen aus der Zeit des wirthschaftlichen Aufschwungs in den 70er Jahren die Genußlucht anhaftet, bilden die Ele mente der Sozialdemokratie. Als wir neulich in der Budgettommiffion im Interesse der kleinen Eisenbahnbeamten die Einschränkung der Sonntags. Ertrazüge beantragten, schrieb die freifinnige Preffe: Die Abg. v. Frege und Hahn haben sich wieder als bie richtigen Mucker erwiesen, fie wollen den armen Leuten die Sonntagsfreude verkümmern. Das wollen wir keineswegs. Wir wollen gerade die armen kleinen Beamten schüßen. Namens meiner Freunde erkläre ich, daß wir dem Antrage Baumbach, trobem uns die Annahme durch die heutigen Aus
nommen habe.
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Stadiv. Ir mer ftellt sich auf den Standpunkt des Dusenden präsidenten, dem man nicht vorwerfen dürfe, er habe seine ein Lehrer heitung verzögert. Habe toch die Stadtverordneten- Berlan
Bürgerftei Rnaben fi Aufforderu
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fertig geworden wäre. Die Jugend dürfe nicht zu früh 21 Jahren) in's öffentliche Leben gezerrt werden. Frau gehöre die Familie.
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werde fich der Wahlen zum Schiedsgericht bemächtig mit dem S
fann ich zustimmen. Einzelheiten lefsen sich nicht gut im Plenum verhandeln. In der Hauptsache aber will ich mein Urtheil hier schon aussprechen. Es unterliegt für mich feinem Zweifel, daß ich von den im Drtsstatut enthaltenen Bestimmungen nicht abgehen kann, auch nicht so weit abgehen fann, wie es mein Vorredner gethan hat, der mir gewiffe Konzeffionen in Sachen des Wahlrechts zu machen schien. Kein Grund liegt vor, weshalb die Stadt Berlin von ihren Forterungen in Sachen des Wahlrechts abgehen sollte. Was die Gesammtheit von jedem Großjährigen verlangt, ist so viel und so wichtig, daß ich nicht einzusehen vermag, weshalb ein Groß
Daju ist
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Das Recht, Zeugen eidlich zu vernehmen, stehe nur dim orde lichen Gericht zu. Das Ortsstatut stelle in dieser Bezieh einen Eingriff in ein fönigliches Hoheitsrecht dar. Das nungsschiedsgericht müsse das Ideal bei der Bildung Städtischen gewerblichen Schiedsgerichts sein.
Stadtfyndilus Eberiy: In der ganzen Vorlage Magiftrats set auch nicht ein Jota zu finden, welche
beffelben feige. De bin, fond Dhren, un liche Sch berbeilodie Rampficha inquirirte Sandgeme ging vor
jähriger nicht auch im Stande sein soll, fich feinen Schieds. Ueberschreitung der Befugnisse befürchten laffe. Der Ma tenne die richterliche Gewalt als Ausfluß des toni wahrhaftig nicht erst das vollenorte 25. Lebensjahr erforderlich. Rechts, es gäbe aber auch Sondergerichte, welche dem ei gericht unterstellt sind, und auf diesem Standpunkt ständes hädtischen Bet örden. Die Frage des Vorrebners, woh Magiftrat fein Recht zum Zeugnißzwange begründe, laffe dieser Punkt werde bu ordnung geregelt. Als der Magistrat das Drtsstatut war er überzeugt, daß er sich überall auf dem Boden d
Wenn der Staat den Großjährigen wehrpflichtig macht, wenn der Großjährige fein Leben in die Schanze schlagen muß, so fann man ihm ruhig zutrauen, daß er auch fähig ist einen Schiedsrichter zu wählen, der im Verein mit den Schieds
sehr leidt beantworten,
Dorid
führungen des Abg. Baumbach sehr erschwert ist, im Intereffe richtern der entgegengefeßten Seite seine Entscheidung trifft.§ 4 des Ausführungsgefeges der deutschen Zivilpro
ber Sache zuftimmen werden, daß wir uns aber vorbehalten, die Arbeiterschußgefeßgebung gründlich anzufassen. Der Reichstangler hat das Haus einmal aufgefordert, felbst mit Initiativ anträgen vorzugehen. Das ist auch geschehen; bei der jeßigen Geschäftslage des Hauses sehen wir aber in dieser Session davon ab.
Den Arbeiterinnen will der Oberpräsident dos Wahlrecht gänzlich nehmen. Er meint, der Hinweis des Magiftrats auf das Krankenkassenwesen wäre nicht passend, weil es fich bei bemfelben nur um privatrechtliche Vermögensobjekt handeln. Aber bei den Entscheidungen des Schiedsgerichts handelt es sich um genau daffelbe, um privatrechtliche Vermögensfrogen. Inner
Staatssekretär v. Boetticher: Der Abgeordnete Dechelhäuser hat mir und dem Bundesrath einen nicht gerechtfertigten Vorwurf gemacht, wenn er sagt, die großen Streits am Rhein , in Westfalen und Schlesien hätten den Bundesrath ver anlaffen sollen, der Arbeiterschußfrage von Neuem seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ich ziche mich diesem Vorwurf gegenüber nicht auf den formellen Standpunkt zurück, daß der Bundesiath nicht die Initiative zu ergreifen hat, sondern die einzelnen Regierungen im Bundesrath die betreffenden Anträge zu stellen haben, und erinnere materiell daran, daß die Streitbewegung mit den hier bisher verhandelten Fragen des Arbeiterschußes absolut in feinem Zusammenhang ftand. Den Streitbewegungen am Rhein , in Westfalen und Ober- Schlesien lagen die Fragen der Sonntags-, der Frauen- und Kinderarbeit nicht zu Grunde, sondern nur die Höhe des Lohns nnd die Dauer der Arbeitszeit. Ich habe also Recht, daß nichts eingetreten fei, was den Bundesrath zu einer veränderten Stellungnahme gegenüber den Beschlüssen des
halb der Regierunge freise scheint ein erheblicher Wandel in ben mängelungen des Stadto. Jrmer an den Drtsftatute
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Stadtv. Meyer 11.: In dem Ortsstatut fei nicht ei einzige Bestimmung enthalten, welche nicht schon in eine anderen Disftatut zur Anwendung gekommen fei. Die innerten an die Geschichte von dem Arzte, der feines Patienten fagt: Lieber Mann, Sie find schon längt la worauf der Mann antwortet, nein, ich athme noch" und dann va Dann sind Sie entschieden fald behandelt!( Heiterfeit.) Dr. Irmer meint, daß die Gemee mit ben Drisstatuten falsch behandelt find, vielleicht ist es ber Oberpräsident, der in diesem Falle die Rolle des Arztes über
Anschauungen über das Wahlrecht beim Gewerbeschiedsgericht eingetreten zu sein. 1878 brachte der Bundesrath eine Vorlage in Sachen der Gewerbefchiebsgerichte cin, in der die Wahlberechtigung an die Volljähriateit gefnüpft war. Weshalb bie Regierung heute anderer Meinung ist, weiß ich nicht, doch vermuthe ich, daß es wohl politische Rüdichten find, die diesen Wandel bewirkt haben. Für uns fönnen die Be denken des Oberpräsidenten nicht maßgebend sein. Die Drisstatute anderer Städte liefern uns den Beweis, daß Gewerbeschiedsgerichte, welche aus der B theiligung der Arbeiterinnen und der Arbeiter an den Wahlen vom 21. Lebensjahr an hervor.
geneigt
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nimmt. Die Versammlung hat bewiesen, daß ste auf Grund der bestehenden Gefeßgebung eine Inftitution auszubauen, welche zum Frieden führen kann. Ausführungen des Vorredness in Betreff der Beitfrage
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gegangen find, außerordentlich gut funkcioniren. Der Dberpräsident nicht zutreffend, wir hatten zu bauen und der Dherpafibe
meint, die Bereidigung vor dem Schiedsgericht wäre unstatthaft. Nun haben aber eine Reihe gewerblicher Schiedsgerichte dieses Bereidigungsrecht. In Leipzig , wo die sozialdemokratische Partei
nur zu kontroliren.
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Nachdem noch Stadtv. Kassel die Anfichten des Dolls Irmer bekämpft, beschließt die Versammlung nach bem Antrageld ganz hervorragend Geburtshelferbienfle leistete, besteht diese Magistrats eine aus 10 Mitgliedern der Stadtoerordnete Einrichtung. Breslau und andere Städte sind diesem Baspiel Verfammlung und 5 Magistratsmitgliedern bestehende gemid Reichstags über den Arbeiterschuß veranlaffen fonnte. Herr gefolgt. Für das Bereidigungsrecht sprechen auch rein praktische Deputation behufs erneuter Berathung des Drisstatuts ein
Dechelhäuser hat also nicht Recht gehabt, mir eine Ungeheuerlichkeit unterzuschieben. Auch die vorliegende Refolution be greift nur die Frauen- und Kinder- und Sonntagsarbeitsfrage, die bei dem Streif nicht die mindeste Rolle gespielt haben. Das Haus vertagt die weitere Berathung.
Persönlich bemerkt Abg. Baumbach: Ich bin nun einmal ein gründlicher Mann( Lachen rechis) und werde mich selbst durch noch so interessante Ausführungen des Abg. v. Stumm in meiner Abneigung gegen jede Oberflächlichkeit nicht irre machen laffen. Wenn Herr v. Stumm meint, daß es früher, als er im Reichstag saß, hier viel intereffanter gewesen wäre, so blicke ich getrost in die Zukunft, wir haben ja Herrn von Stumm wieder hier.
Schluß 5 Uhr. Nächste Sigung Freitag 1 Uhr.( Etats des Reichsamts des Innern, des Reichseisenbahnamts und der Verwaltung der Reichseisenbahnen.)
Kommunales.
Stadtverordneten- Versammlung.
fezen.
Gomant
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Eingang
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auch glü Rehenden rutschte,
Die Wahl wird in rächster Sigung vorgenommen werde Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung entbehren de
öffentlichen Interesses.
Gründe. Will man vor dem Schiedsgericht unwahre Aussagen verhüten, so muß man ihm das Recht der B.reidigung geben, fonft ist jede Möglichkeit geschwunden, sachgemäße Urtheile zu erzielen. Die Tätigkeit der jezigen Gewerbebeputation ift des halb so mangelhaft, weil sie nicht mit dem Recht der Vers eidigung ausgestattet ist. Auch der Ausschluß des Rechtsweges ift abfolut nothwendig. Der Werth des Gewerbeschiedsgerichts besteht doch hauptsächlich in der schnelleren Erledigung der Fälle. Dieser Borang würde schwinden, falls man den Rechtsweg nicht aussch öffe. Der Werth der Entschuldigung liegt weiter in der Sachverständigkeit der Schiedsrichter. Wenn die Urtheile von Leuten, die genauefte Kenntniß des gewerblichen Lebens haben, als abhängig sind von der Bestätigung des Richters, dem Sachverständigkeit fehlt, so würde das die Würde und das Gewicht des Schiedsgerichtes auf das Empfindlichste schädigen. Das Schiedsgericht würde in eine Bofition fommen,
Schluß 7 Uhr.
Es folgt eine nichtöffentliche Sigung.
Lokales.
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ichließlich letarierleb Saufe, di
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Als die S verfiel fie Voli der Drud Marienfi Treibriem wollte, n Deffelben
für die elektri che Beleuchnung durch die Spree zu führen.
Oberhalb der Schleuse versucht man jeßt, ein Rod
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in der es schwer wäre, gute Richter zu belommen. Auch hier ausgehoben, in deren einer cin Pulsometer schon seit Mode
Sizung vom Donnerstag, den 14. November. Der Stadtverordneten- Vorsteher, Stadtv. Dr. Stryd, eröffnet die Sigung um 5 Uhr mit einer Reihe geschäftlicher Mittheilungen.
Ecfter Gegenstand der Tagesordnung ist die Vorlage, be treffend die Einsegung einer gemischten Deputation für eine erneute Berathung des Entwurfs eines Orts ftatuts, betreffend die Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichts nebst Einigungsamt für den Gemeindebezirk Berlin .
Bekanntlich ist der erste von den Gemeindebebörden angenommene Entwurf von den Ministerien des Innern und bes Handels durch den Oberpräsidenten der Proving verworfen worden. Als Gründe für die Verwerfung werden, wie wir bereits mitgetheilt haben, hauptsächlich folgende angeführt:
1. Die verfäumte Nichtanhörung von Gewerbetreibenden über das Statut.
ift eine Analogie vorhanden. In Frankfurt a. M. entscheidet das Schiedsgericht endgütig. Des dortige Drtsstatut fennt nur noch eine nochmalige Berhandlung mit 4 anderen Beisigern bei der Restitutionstlage, oder wenn Geseze direkt verlegt fird. In Leipzig , in Erfurt ist die Ent fcheidung ebenfalls endgiltig. Die Einwendungen des Ober
2. Die Berleihung der Wahlberechtigung an das 21. Lebensjahr. 3. Die Verleihung des Wahlrechts an die Arbeiterinnen. 4. Die Berechtigung des Gewerbeschiedsgerichts, Eide abzunehmen.
5. Der Ausschluß es Rechtsweges.
das Waffer nicht fält, dürfte an einen Erfolg auch nicht
benken sein.
Brauer traße 11, eingefchl
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Dörren e Nachmitt
Anabe
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Stangen auf ben Hauchung
ben Siraßen nichts nach. Die Vorboten des Winters fporn die Schiffer zur Eile an. Die Einen kommen mit Labu präsidenten tönnen uns nicht von unserem richtigen Stand herein, die Anderen suchen den Winterhafen in der Heima zu erreichen An der Gertraudtenbrüde tobt tett alle Auge blicke ein Schifferstreit auf dem Wasser. Mit dem Harla fich mühsam stromauf arbeiten. Und dazwischen hindud brängen fich Schleppdampfer. Die Sache fieht fich sumeil Vor einigen Jahren wurden, nachdem die Rebep
punft abbringen. Sollte aber dennoch die Möglichkeit vorhanden sein, daß die gemischte Deputation grundlegende Br ftimmungen unseres Ortsstatuts verwirft, so würde ich lieber gegen ihre Einfeßung stimmen. Durch Konzessionen an den Oberpräsidenten würde das Deteftatut nur verschlechtert, nicht verbeffert werden. Wir müssen bestimmt aussprechen, daß die Versammlung zu Aenderungen nicht gefonnen ift. Mir wird
recht gefährlich an.
entgegengehalten werden: Ja, bann fommt garnichts zu Stande! in fait allen mätfijchen Gewässern, so auch in der Spre
Ich bin sehr steptisch denen die absolut etwas it wollen. Besser ist es, der
Stande bringen hundert Schod Kiebse in die Spree gefeßt, um zu verfuda jebige Zustand geht Krebse wieder heranzuzüchten. Dieser Versuch ist aber erfolg los geblieben, denn kein einziger von den tausenden eingefehlen Nichtzustandekommen des Schiedsgerichts für den Fall, daß Rreben ist am Leben geblieben. Da jest aber in eingel
an feiner eigenen Unhaltbarkeit zu Grunbe. Uebrigens ist das
mir teine Ronzeffionen machen, durchaus nicht so ficher. Der Stellvertreter des Reichstanzlers, Har v. Boetticher, erklärt heute im Reichstage rund heraus, daß der Bundesrath ber Idee, über ganz Deutschland Gewerbeschiedsgerichte einzuführen, durchaus nicht abgeneigt sei, daß die Arbeiten zu einem solchen Gefeßentwurf so gefördert feien, daß zwar nicht in diefer, aber in der nächsten Seifion ein solcher Gefigent murf zu erwarten set. Dieser Aeußerung gegen über thäte die Stadt Berlin Unrecht, fich durch Eingehen auf die Vorschläge des Oberpräsidenten zu binden. Im Reichstag ist immerhin auf mehr Verständniß für die Sache zu rechnen, als bei der preußischen ReRüdlichten, von der Furcht vor der Sozial.
wieder Krebfe gedeihen sollen, wird jezt, nach der 3. D.3 an verschiedenen Stellen wiederum der Verfuch gemacht, durd Einlegen junger Krebse die Spree mit denfelben zu bevölker
Suff ntlich aludt es diesmal beffer!
in Moal
Bilbelm von dem
des erb
Ropfver
führung
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35. Bol
Salpeter Begenm
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Drei Unglücksfälle haben sich, dem B. T." sufolge im Laufe des vorgeftrigen und geftrigen Tages bei den S arbeiten am Mühlendamm zugetragen. Am vorgeftrigen mittag war der Arbeiter Josef Trawne von dem Taufübrer einer Namme beauftragt, den Pflock aus dem zum Einrammen gefeßten Biahl zu heben. Während T. zu diefem Swede mil ber linken Hand den Pflod loderte, flüßte er fich mit der rechten auf die Oberfläche des Pfahles. Plößlich faufte ber aufgefügte Hand demaßen, daß fie nur noch einem Brei glid demokratie diktirt find. Zieht sich doch durch die Der Berichte wurde nach dem Ratholischen Strantenbaufe go genze Antwort des Oberpräsidenten wie ein rother Faden das bracht, mohin ihm nach furzer Zeit fein Stiefbruder, der
bezüglich der von dem Schiedsgericht getroffenen Entscheidungen gierung, deren Einwendungen vonpolitischen schwere Bär der Romme nieder und zermalmte dem T. die
Der Oberpräfbent verlangt, daß das Wahlrecht erst mit bem 25. Lebensjahre dem Arbeiter für das Gewerbeschiedsgericht verliehen, den Arbeiterinnen das Wahlrecht völlig genommen, dem Gewerbeschiedsgericht die Berechtigung, Eide ab zunehmen, abgesprochen und der Ausschluß des Rechtsweges nicht zugelassen wird.
Gegenüber diesem Restripte schlägt der Magiftrat der Bersammlung nun vor, behufs erneuter Berathung des Drts statuts mit der Einfegung einer aus 10 Mitgliedern der Stadtverordneten- Bersammlung und 5 Magistratsmitgliedern bestehenden gemischten Deputation einverstanden zu sein.
Bestreber, zu verhindern, daß die Arbeiter mit Rechten versehen werden. Das ist wieder einmal ein Beweis
beiter Stanislaus Stampf, ein Sohn aus der ersten Ebe dir dafür, daß die Ausnahmegejebgebung dazu Stampf hatte einem in einer Grube beschäftigten Summerman Petriftraße 25 wohnhaften Stiefmutter des T., folgen mußte
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