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Himmend im ursprünglichen Gesez und in der Novelle: Druck iften, in welchen fozialdemokratische, sozialistische oder tommunistische, auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffent­les ver en Frieben, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungs­each, ein Hafen gefährdenden Weise zu Tage treten, find zu verbieten." welcher der Abja wurde debattelos angenommen. Der zweite Absatz ative utet im ursprünglichen Gesez: Bei periodischen Drud beralen driften kann das Verbot sich auch auf das fernere Er Führung einen erstrecken, sobald auf Grund dieses Gesetzes Falle derbas Verbot einer einzelnen Nummer erfolgt." In der topfers Rovelle dagegen heißt es: Bei periodischen Drudschriften lann auch das fernere Erscheinen verboten werden, so­Sieg des bald nach Erlaß des Verbots einer einzelnen Nummer das Ver­Is es bot einer weiteren Nummer erfolgt." Der Abſak 2 wurde in lärung bebeler von der Regierung vorgeschlagenen Fassung genehmigt, Mann in jedoch gelangte dabei ein Amendement Rulemann mit 15 Stim­Daß die men zur Annahme, wonach das Verbot des ferneren Er­beralen einens erfolgen muß, sobald innerhalb eines Jahres das Wahrheit Berbot einer zweiten Nummer erfolgt ist.§ 12 beftimmt, wer ben wurde tändig ist für das Verbot

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von Druckschriften. Hier

lägt die Regierungsvorlage keine Menderung vor; der figen, be Baragraph wurde angenommen.§ 13 lautet im Haupt­e zwifchen gefe und unverändert in der Novelle: Das von der ermiflandespolizeibehörde erlaffene Verbot einer Druckschrift ist dem

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mit dem Schriftsteller Dr. Kaftan, der für die Bildung, den Anstand und die Bescheidenheit des Dr. Kaftan sehr bezeich nend ist. Als Beifizer fungirten Landgerichtsrath Bischoff, der Syndikus der Berliner Hoftheater und Landgerichtsrath Weizen­müller. Die Streitsache, welche Brahm und Genossen wider Raftan" heißt, hatte ein zahlreiches, aus Richtern, Rechtsan­wälten, Schauspielern und Journalisten bestehendes Publikum in den kleinen Saal gelockt. Der Vorstand der Freien Bühne" war durch Rechtsanwalt Jonas, der Beklagte durch Rechtsanwalt Dr. Rich. Wolff vertreten. Die Klage des Vor­standes geht dahin, anzuerkennen, daß die Ausschließung des Dr. Kaftan aus dem Verein zu Recht geschehen ist und daß er gehalten sei, die Mitgliedskarte gegen Rückgabe des Betrages von 30 Mart dem Verein zurückzustellen. R.-A. Dr. Jonas führte Folgendes aus: Am 5. April habe sich ein Ber ein Freie Bühne" gebildet, welcher aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern bestehe und nach feinen Sagungen die Aufführungen dramatischer Werke für seine Mitglieder bezwecke. Die außerordentlichen Mitglieder haben eine rein paffive Stellung, fie haben einen firirten jährlichen Beitrag zu zahlen und dagegen das Recht, den theatralischen Aufführungen des Vereins beizuwohnen. Die drei flagenden Vorstandsmitglieder( Dr. Brahm, Rechts­anwalt Jonas und Verlagsbuchhändler Fischer) flagen nicht

Verleger oder dem Herausgeber, das Verbot einer nicht übrigen sieben ordentlichen Mitglieder. Anlaß zur Klage haben periodisch erscheinenden Druckschrift auch dem auf derselben bes den find, durch schriftliche, mit Gründen versehene Verfügung nannt- n Berfaffer, sofern diese Personen im Inlande vorhan­

Faffung vor:

-

Jonas: Solche Reflexe der Vorgänge, die sich auf der Bühne abspielen, im Zuschauerraum seien nicht geftattet, denn sonst müßte auch in dem Augenblick, wo sich ein Liebhaber auf der Bühne eine Zigarre anstedt, jedem Zuschauer gestattet sein, das­felbe zu thun. Vergehe man sich auf der Bühne unfittlich, so habe das Publikum gewiß noch nicht das Recht, sich unfittlich zu vergehen. zu vergehen. Rechtsanwalt Dr. Wolff beantragte seinerseits auch eine vorläufige gerichtliche Verfügung dahin, daß dem Dr. Kaftan der fernere Zutritt zu den Vorstellungen der Freien Bühne" Au geftatten sei. Solche Verfügung sei nöthig, da zu befürchten sei, daß troß eines etwaigen Richterspruches der Zutritt weiter verweigert werden würde. Rechtsanwalt Jonas wies diefe Unterstellung zurüd, da der Vorstand der Freien Bühne den Richterspruch sicher respektiren werde. Im Uebrigen bemerkte er noch, daß der Name des Dr. Brahm fein nom de guerre", sondern eine behördlicherfeits genehmigte Ab­änderung eines Familiennamens fei. Das Erkenntniß der Rammer ging dahin, daß die Kläger mit ihrer Klage abzu­weisen seien und die von beiden Seiten beantragte einstweilige Verfügung abzulehnen sei. Der Gerichtshof hat sämmt liche formelle Einwände des Beklagten verworfen und die materielle Begründung geprüft. Er nimmt an, daß wenn die Aufführung genau nach dem Textbuch stattgefunden hätte, das Verfahren des Beklagten berechtigt und den Um­ftänden gemäß gewesen wäre.( Sonderbare Aesthetik! Red.) Der Wortlaut habe nun allerdings manche Abänderungen er fahren, indeffen hatte der Beklagte doch vorher den ursprüng­lichen Text gelesen und so mögen denn bei seinem leicht erreg­baren Charakter Aeußerungen, die einem Unkundigen nicht sehr zweite Handlung des Beklagten sei nach Ansicht des Gerichts unpaffend und zu mißbilligen; denn es fonnte nicht seine Sache sein, etwaige Anstößigkeiten noch durch eine größere An­ftößigkeit zu überbieten. Dies Vorgehen handelte allerdings ben Zweden des Vereins zuwider, denn, wenn sich solche Dinge in allen Borstellungen wiederholen sollten, würde eine Auf­führung bald unmöglich sein. Der Gerichtshof sei aber nicht der Ansicht, daß der Wortlaut des§ 340 vorsäglich Zuwider­handeln" auf diesen Fall passe. Der Beklagte habe entschiedene Oppofition gegen das Stück gemacht, aber es liege nichts da­für vor, daß der Angeklagte beabsichtige, überhaupt die Auf­führung von Stüden in dem Verein unmöglich zu machen. Troß der Annahme, daß objektiv eine Verlegung der Zwede des Vereins vorliegt, habe der Gerichtshof den Vorstand doch nicht für berechtigt erachtet, den Beklagten auszuschließen, da nicht erwiesen sei, daß derselbe beharrlich den Zweden des Ver­eins zuwiderhandeln wolle.

nfervative befannt zu machen. Gegen die Verfügung steht dem Verleger gerufen: Sind wir hier in einem Bordell?" Jeder Zweifel auffielen, bei ihm einen größeren Anstoß erregt haben. Die oder dem Herausgeber, fowie dem Verfaffer die Beschwerde

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Die Beschwerde hat keine auf Das von der Landespolizeibehörde erlassene

die Vorgänge bei der Aufführung des Hauptmann'schen Stückes Vor Sonnenaufgang" im Lessing- Theater gegeben. Am Schluffe des zweiten Attes habe Dr. Raftan plöglich laut aus Baran, daß es die Absicht des Beklagten gewesen, die Vor­tellung der Verfügung bei der Behörde anzubringen, welche Die Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach der Zustellung zu stören, müsse damit schwinden, daß der Beklagte biefelbe erlaffen hat. im fünften Aft plöglich eine geburtshilfliche 3ange hochgehoben und auch an Stellen, die gar feinen Anlaß in einer seine Nachbarschaft störenden Weise kundgegeben habe. Wer überhaupt und selbst als Arzt mit einer geburtshilflichen Bange ins Theater geht, habe den Verdacht einer bösen Ab­ficht gegen fich. Er habe sich damit gegen die Pflichten eines Vereinsmitgliedes vergangen; denn er hatte sein Be­Sprach. Auf den Inhalt des Stückes, von welchem übrigens Kollegium vollständig Kenntniß genommen hat,

liebende Wirkung. Abg. Kulemann schlägt dagegen folgende boten, durch Lachen und unartikulirte Töne seinen Unwillen nb fi gerbot einer Druckschrift ift dem Verleger oder Herausgeber,

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bas Berbot einer nicht periodischen Druckschrift auch dem auf berfelben benannten Berfaffer, sofern diese Personen im In­lande ihren Wohnfiß haben, durch schriftliche, mit Gründen find die das Verbot veranlassenden Stellen der Schrift zu be­verfehene Berfügung bekannt zu machen. In der Verfügung nehmen so einzurichten, wie es den Zwecken des Vereins ent­einen." Trimborn: Theile der Druckschrift( Beilagen einer Beitung 2c.), welche den Bestimmungen dieses Gesezes nicht tomme es gar nicht an. Auch die größten Erzeffe, welche auf unterliegen, find von dem Verbote auszuschließen." Eine inhalt lich gleiche und formell nur wenig von dem Kulemann'schen Borlage abweichende Faffung wird für§ 13 vom Abg. Frigen beantragt. Minister Herrfurth erklärt sich gegen beide Abänderungsanträge, worauf Abg. Frißen sein Amendement

der Bühne etwa vor sich gegangen wären, hätten den Beklagten nicht berechtigt, seinerseits Erzeffe zu verüben, namentlich war er nicht berechtigt, in Gegenwart von Frauen und Mädchen das Instrument hervorzuholen. Hier sei auch nicht über den ästhetischen Werth eines dramatischen Werkes zu entscheiden, nicht in augenblicklicher Aufwallung, sondern planmäßig und mit Vorbedacht gehandelt habe. Die Kläger beantragen daher, auch event. den Erlaß einer vorläufigen Verfügung, wonach dem Dr. Kaftan der weitere Zutritt zu den Vorstellungen der Freien Bühne" verboten werde. Rechtsanwalt Dr. Wolff erklärt, daß er nicht gesonnen sei, eine Unzuständigkeit des Gerichts oder den Umstand zu rügen, daß der erste Kläger als

zurudzieht. Die Abgg. v. Marquardsen und Fieser, sowie sondern über die Pflichten eines Vereinsmitgliedes, welches Ginger befürworten den Antrag Rulemann, worauf derselbe in

1 mit 17 Stimmen angenommen wird. Abs. 2 und 3 pahren nach der Regierungsvorlage. Abs. 4 beantragen Abgg. Frigen und Kulemann folgendermaßen zu faffen: Die Beschwerde hat, wenn es sich um das Verbot des ferneren Erscheinens einer Drudschrift handelt, aufschiebende, in allen anderen Fallen teine aufschiebende Wirkung." Für dieses Amendement erflärt fich außer den Abgg. Träger und Singer auch Abg. folcher unter seinem nom de guerre Dr. Brahm" auftritt. Bring Carolath . Der Antrag wird darauf angenommen. Die 88 19 bis 19 bleiben nach der Regierungsvorlage unverändert pie bas Gefeß von 1878; diese Paragraphen paffiren debatte Los. Die 88 22 bis 25 einschließlich, welche Aufenthalts- und Rongeffionsbeschränkungen gegen Personen, welche gewerbs mig agitiren, androhen, werden nach dem Vorschlage der Regierung gestrichen. Dagegen erklärte sich nur Abg. v. Kleist - widersprach diesen formalen Bemäntelungen Regow. Die weitere Berathung wurde darauf vertagt. Minifter Herrfurth überreichte am Schluß der Sigung noch die

sweisungen, welche gedrudt und vertheilt werden soll.

Die Kläger feien, wie der Vertreter des Verklagten in längeren, an den Wortlaut der Statuten geknüpften Ausführungen nach­zuweisen suchte, weder als Einzelne, noch als Vorstand zur Klage befugt. Er sei deshalb nicht prozeßbevollmächtigt und der Beschluß, durch welchen der Verklagten aus dem Verein Rechtsanwalt Jonas ausgestoßen worden, sei nichtig. Rechtsanwalt Jonas und be tonte, baß jener Beschluß den zehn ordent­lichen Mitgliedern einstimmig gefaßt worden sei. In aber hauptung als irrig und behauptete, daß der Vorstand statuten­widrig vorgegangen jet. Er beſtritt, baß der Beklagte irgend

geftern zugefagte Liste der seit zwei Jahren stattgehabten maliger Replik bekämpfte Rechtsanwalt Dr. Wolff diese Be

Don

-

politischen Richtung reichsgefeßlich zu regeln. Die Anträge bahin angegeben wurden, eine neue Runft zu schaffen, welche

für das Sozialistengefez Anträge eingebracht, welche dahin gehen, den Entwurf des Sozialistengefeges abzulehnen und das Sonder ober Ausnahmebestimmung rüdsichtlich irgend einer Berjammlungs- und Vereinsrecht allgemein und ohne jede lagen zu dem Bwede vor, die Bestimmungen des preußischen Geleges über die Verhütung eines die gefeßliche Freiheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauchs des Versammlungs- und Bereinsrechts vom 11. März 1850 zu adoptiren und hierbei nach Analogie des Reichspreßgefeges eine weitere Vorschrift über widerhandlung aufzutreten. Er fönne über 100 Mitglieder an die vorläufige Schließung von Bereinen zu geben.

Gerichts- Beitung.

tigten heute die II. Civilkammer des Landgerichts I. unter Vor­

Dah die Heirathsschwindler trok aller Warnungen und strengen Bestrafungen immer wieder neue Opfer finden, bewies eine Verhandlung, welche gestern vor der 91. Ab­theilung des Schöffengerichts stattfand. Auf der Antlagbant befand sich der 47jährige Kellner Mar Braun, welcher des Be­truges befchu'bigt war. Troßdem er Frau und vier Kinder bat, knüpfte er mit einer Nätherin ein Liebesverhältniß an und versprach ihr die Ehe. Er behauptete ihr gegenüber, daß er eine einträgliche Stellung als Büffetier erhalten könne, wenn er im Stande sei, eine Kaution von 120 M. zu hinterlegen. Die arme Nätherin, welche sich am Ziele ihrer Wünsche sah, opferte nicht nur gern ihre gesammten Ersparnisse, sondern lieh fich von ihrer Wirthin noch 10 M. dazu, um dem Angeklagten die Summe aushändigen zu können. Er nahm sie und lam nicht wieder. Im Verhandlungstermine wies der Angeklagte nach, daß er den Schaden nachträglich ersetzt habe und dies allein rettete ihn vor einer längeren Freiheitsstrafe. Während der Staatsanwalt mit Rücksicht auf die Gemeingefährlich­teit der Heirathsschwindler eine dreimonatige Gefängniß­Strafe beantragt hatte, erkannte der Gerichtshof auf einen Monat.

wie den Zweden des Vereins zuwider gehandelt habe und behauptete, daß das Verhalten des Dr. Kaftan durch dasjenige, was auf der Bühne geboten worden, geradezu provozirt worden fei. Die angeblichen Zwecke des Vereins, welche hochtönende frei und groß und lebendig ist, habe der Vorstand mit ber Aufführung des Hauptmann'schen Drama's nicht erfüllt und wenn der Vorstand selbst gegen diese Zwecke handele, so müsse es dem Angeklagten gestattet sein, wiederum gegen diese Zu­führen, welche an dem Auftreten des Dr. Kaftan viel weniger Anstoß genommen haben, als an der Vorführung auf ber Bühne. Die Aufführung fei der Tummelplaz der unzüchtigsten Gedanken und Leidenschaften gewesen und die Frage des Be flagten: Sind wir hier in einem Bordeu?" fiel fchon in die Zeit, wo die Diskussion des Publikums im Theater begonnen hatte. Gegen die bargereichten Boten und Stelle zu protestiren. Er habe dies in einer natura­

Versammlungen.

Eine große Kommunalwähler- Versammlung für die Wahlbezirke 41-42 fand am Dienstag, den 13. d. M., im Restaurant Weddingpark, statt. Auf der Tagesordnung stand; Die bevorstehenden Kommunalwahlen. Referenten waren die Herren Kaufmann Vogtherr und Gastwirth Gründel. Der erfte Referent, Herr Vogtherr, legte klar, daß die Arbeiterschaft verpflichtet ist, mit eigenen Kandidaten in den Kommunalwahl­kampf einzutreten, weil die Bestimmungen und Geseze nur zum Wohl des sogenannten Bürgerstandes im rothen Hause gemacht werden. Der zweite Referent, Herr Gründel, hielt ber Versammlung einige Sünden der Stadtväter vor, fam dann auf das Armen-, Sanitäts- und Submissionswesen zu

Die Angelegenheiten der Freien Bühne" beschäf- habe jedes Vereinsmitglied das Recht gehabt, an Ort fprechen, verglich Paris mit Berlin ( in Paris haben die

f des Landgerichts direktors Dobert. Es handelte fich dabei listischen Form gethan, welche doch nur ganz im Sinne und um einen Zwiespalt des Vorstandes des Vereins Freie Bühne"

Tone Gerhard Hauptmann's gelegen habe.- Rechtsanwalt

Taschen stecken wollten und riethen, die silbernen Bestecke ungewissen 3ukunft vor. Gewöhnlich hatte Maheu sich in

ritten.

Lachen verstummte wieder und die Stimmen dämpften fich geordnet, deren praktischer Sinn sich so oft bewährt: diesmal

allen ernsten Lebensfragen dem Urtheile seiner Frau unter­

ftädtischen Arbeiter einen Marimalarbeitstag und einen Mini­mallohn), und zum Schluß beleuchtete der Redner die Arbei­terfreundlichkeit des Fabrikanten Herrn Diese, Kandidat der Mischmasch- Partei. In der Diskussion sprachen die Herren Weise und Tupauer im Sinne der Referenten. Letterer führte der Versammlung die Zahlen der Wahlberechtigten ber brei Klaffen vor Augen: 1. Klasse 350 Personen, 2. Klaffe 17 338 Personen, 3. Rlaffe 203 119 Personen, und sagte zum

zu einem flüsternden Ton herab, während im nebenliegenden aber wurde er umsomehr böse, als er heimlich ihre Besorg- Schluß, es wäre nothwendig, daß im rothen Hause fünf Ar­

affe beschäftigt fei.

Sprachen Leife

Laß mich zufrieden," rief er, sich zu Bette legend und ihr den Rücken kehrend, das wäre schön, wenn ich die Rameraden im Stiche ließe! Ich thue meine Pflicht."

Auch sie begab sich zur Ruhe. Weder das Eine noch das Andere sprach. Endlich, nach einem langen Stillschweigen,

beitervertreteter sich befänden, damit dieselben selbstständige An­träge stellen könnten. Im Schlußwort gaben die beiden Refe renten die Versicherung, daß sie jederzeit bereit sein würden, die Prinzipien der Sozialdemokratie zu verfechten. Im Ver­schiedenen wurden noch einmal die Vertrauensleute bekannt gegeben. Für den 41. Bezirk: Marter, Wiesenftr. 28, Weise, Tegelerstr. 27, Knorr , Röslinerftr. 11, Rüter, Reinidendorfer­ftraße 52; für den 42. Bezirk: Jakobei, Hochstr. 33b, Marten, Liefenſtr. 4, Raschke, Wiesenstr. 8, Ganschow, Wiesenstr. 8, Elsholz, Badftr. 14.

Frau Hennebeau sagte halblaut zu ihrem Gatten: Sch hoffe, Sie werden erst Ihren Kaffee trinken?" ,, Natürlich," antwortete er ,,, sie mögen warten." Er war nervös und horchte auf das Geräusch im Salon, indem er so that, als wenn er einzig und allein mit seiner antwortete die Frau: Paul und Cäcilie hatten sich erhoben. Der Ingenieur wir sind verloren!" durchs Schlüsselloch schauen, dabei ticherten beide und zusammenfinden, um von dort zu Hennebeau zu gehen; die Branche beschäftigten Berufsgenossen hielt am Dienstag,

Sehen Sie etwas?"

hinter stehen."

Ja, ich sehe einen Diden und zwei Kleine, die da

icht wahr, fie haben entsetzliche Gesichter?" Plöglich erhob sich Hennebeau: der Kaffee sei zu heiß,

Hm, ich finde fie ganz nett."

Du hast Recht, geh hin! Aber, mein armer Alter, Um ein Uhr sollten sich die Erwählten bei Raffeneur

Familie frühstückte also um die Mittagsstunde. Sie aßen Da nur ein kleines Stüd Butter im Hause Kartoffeln. war, wollte Niemand daran rühren: man könne es Abends auf Brot streichen.

Weißt Du, wir rechnen darauf, daß Du sprechen wirft," sagte plößlich Stephan zu Maheu.

Der Angeredete blieb starr vor Schreck und vermochte

er werde ihn nachher trinken; und während er das 3immer kein Wort hervorzubringen. berließ, legte er einen Finger auf den Mund, seinen Gästen bebeutenb, fie möchten sich ruhig verhalten. Die beiden nach und lasse ihn hingehen, aber ich verbiete ihm, daß er

jungen Leute hatten sich wieder gesetzt, und alle blieben tumm und unbeweglich, den groben Stimmen lauschend,

bie durch die Thür zu ihnen herüberbrangen.

3weites Rapitel

Nein, das ist zu viel!" rief seine Frau. Ich gebe den Anführer spielt... Ich möchte wissen, warum gerade Ich möchte wissen, warum gerade Er und nicht ein anderer?"

Aber Stephan, mit feiner hinreißenden Beredsamkeit, erklärte: Maheu sei der beste Arbeiter der Grube, der am

in einer bei Raffeneur gehaltenen Versammlung die Depus Ansichten und seiner ausgezeichneten Aufführung den An­

Die Freie Vereinigung aller in der chirurgischen den 12. November, in 3emter's Lotal ihre Mitgliederversamm­lung ab. Auf der Tagesordnung stand: 1. Gewerkschaftliches; 2. Verschiedenes. Zum 1. Punkt verlas Kollege Schufter einen Brief aus Halle, worin angefragt wird, ob die dortigen Kollegen unserem Verein beitreten fönnen. Die Kollegen Schufter und Schmädike sprechen fich dahin aus, daß dies nicht ginge, da wir keine Bentralisation haben. Es wurde beschloffen, den Kollegen in Halle mitzutheilen, fich selbst einen Fachverein zu gründen. Ferner wurde von einigen Kollegen mitgetheilt, daß in einigen Werkstellen die sanitären Verhältnisse so schlecht find, daß fortwährend Kollegen an der Schwindsucht dahin­gerafft werden. Die Kollegen möchten darnach hinstreben, daß bie giftigen Stoffe in einem verfchloffenen Raum verfertigt werden. Zum 2. Punkt theilte Kollege Schmäbike mit, daß bas Stiftungsfest am 15. März 1. 3. in Deigmüller's Salon stattfindet. Das Vergnügungs- Komitee wurde noch um zwei Vieweg. Außerdem wurde befchloffen, die General- Versamm­lungen nicht blos im Berliner Voltsblatt", sondern auch in

Am Vorabend hatte Stephan mit anderen Rameraden meisten beliebte und geachtete, der wegen seiner gesunden Kollegen vermehrt; gewählt wurden die Kollegen Hobusch und

die Maheude erfahren, daß auch ihr Mann darunter sei, den die Reklamationen ein entscheidendes Gewicht haben. theilte Kollege Schuster mit, daß am Sonntag, den 1. Dezbr., war sie außer fich und rief, ob er wolle, daß man sie Alle 3uerst hätte zwar er, Stephan, sprechen sollen, aber er war auf die Straße sebe? Maheu selbst hatte nicht ohne Wider in Montfou erst seit kurzer Seit; man würde den Alten mehr ftreben angenommen, die Sache war ihm höchst unbehaglich hören.

und flößte ihm Schred und Furcht ein. Trotz der Uns Sache dem Würdigften aus ihrer Mitte an. gerechtigkeit ihres traurigen Geschickes verfielen doch Beide, nicht Nein sagen, das wäre eine Feigheit. im Augenblide, wo es galt, zu handeln, in die altgewohnte

Refignation und zogen bas gegenwärtige Elend noch einer

Mit einem Worte, die Kameraden vertrauten ihre Maheu dürfe

( Fortsegung folgt.)

eine öffentliche Versammlung sämmtlicher chirurgischer In­ftrumentenmacher in Zemter's Lokal stattfindet. Das Nähere wird im Berliner Volleblatt" bekannt gemacht werden.

Der heutigen Nummer liegt für unsere Abonnenten Nr. 46 des Sonntags- Blatt bet.