maßregeln aufgehoben worden, aber das genügt nicht. Was Ratibor erlangt hat, scheint mir auch Waldenburg verlangen zu fönnen mit Rücksicht auf seine Arbeiterbevölkerung und feine Lage unmittelbar an der Grenze. Man kann ja die Kontrole verschärfen, fo weit es nur möglich ist, aber die Vermehrung der Einbruch stationen dürfte nicht abzu weisen sein und dahin geht mein Antrag, den ich anzu­nehmen bitte.

Abg. von Wedell- Malchow( dkons.): Herr Buddeberg hat eine fächsische Wahlrede gehalten, und ich hoffe, daß er denselben Erfolg damit haben wird, wie bei den legten Wahlen ihn seine Partei in Sachsen zu verzeichnen hatte. Er hat be­hauptet, drei Viertel alles Schweinefleisches, das in Sachsen verbraucht werde, frien importirt. Dann müßten ja fast gar feine Schweine in Sachsen vorhanden sein. Ich möchte gegen­über feinen Klagen über die Sperre nur bemerken, daß 1881 vor den Zöllen und ohne die Einfuhrbeschränkung der Preis des Schweinefleisches ebenso hoch war, wie jezt, und zwar aus denselben Gründen, denn auch damals hatten wir große Ab­gänge im Innern und schlechte Futterverhältnisse.

Staatssekretär v. Bötlicher: Die dieserhalb geführten Die Verhandlungen find noch nicht zum Abschluß gedichen Grundzüge einer solchen Prüfungsordnung sind vom Bundes­rathe festgestellt und der preußischen Regierung zur Rück­äußerung mitgetheilt worden. Sache des Reichs ist der Erlaß solcher Prüfungsvorschriften allerdings nicht, vielmehr muß hier die Initiative den einzelnen Regierungen überlassen werden. Immerhin kann von Reichs wegen der Versuch einer Verständigung awischen den einzelnen Regierungen gemacht werden. Jeden­falls dürfte, che an die Prüfungsordnung für technische Chemiker herangegangen wird, abzuwarten sein, wie die Prü­fung der Nahrungsmittel Chemiker wird geregelt werden.

Abg. Brömel( dfreif.): Der Herr Staatssekretär hat uns vorgeworfen, daß wir die Etatsverhandlungen über die Gebühr mit Anträgen beschwerten. Diese Art der partei politischen und persönlichen Anzapfung fort und fort ist zuerst von dem Herrn Staatssekretär beliebt worden.( Unruhe.)

Abg. Goldschmidt( d.- freis.) glaubt, daß geeignete Nahrungsmittel- Technifer nicht durch Prüfungsvorschriften ge wonnen würden, sondern nur durch geeigneten Unterricht, bei dem Theorie und Praxis verbunden sein müssen, an den Tech­nischen Hochschulen.

Abg. Grub( nat. lib.) fragt an, ob die Reichsregierung gesonnen set, zu der Frage der Bulaffung von Realschul­abiturienten zum Studium der Medizin Stellung zu nehmen.

Abg. Windthorst( Zentr.) bemerkt, daß die Regelung dieser Frage Sache der Einzelstaaten fei.

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Landgerichtsdirektor find faft glei

derselben Sache den Gerichtshof wegen Befangenheit ber haben, daß fi meisten Mitglieder beffelben abgelehnt hat. Es handelte fi demokratische um eine fogenannte Streif- Ausschreitung, beren sich die beiden gebildete Gen Maurer Lichterfeld und Biede schuld g gemacht haben soller. Sandlung vot Nach der Anklage haben diefelben am 20. Juli d. I. Die Ang Mit Hermann T den Maurer Zachau durch Drohungen zur Da betheiligung am Streit genöthigt. Awischen verfto: ben ist, so mußte gegen Verfahren eingestellt werden und hatte der Gerichtshof driften verb fich nur noch mit Biecke zu beschäften. Wie bekannt, politischen B hatte der Bertheidiger in der Verhandlung, die bereits im fratischen D Oftober stattfand, den Vorsißenden, Brauseweiter sowie die Beisiger, Landgerichtsräthe aus dem G Grandite, Graf Strachwiz und Andrae wegen Be bak die Ar fangenheit abgelehnt und diese Ablehnung durch nicht weniger mannfchaft als 19 versietene Punkte begründet. In erster Linie wurde Bei den Hau behauptet, daß der Vorsitzende den Sozialbemokraten, Sammelbons welcher Partei die Angeklagten fich bekennen, feindlich gegenüber remplare b überstehe und diese Gesinnung in verschiedenen früheren ungen, wel Prozeffen an den Tag gelegt habe. Es wurde ferner eingetragen des Ver Macht", 50 C daß der gerügt, der Bo: figende Uebergriffe Sozialdemo treters der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Vertheidiger und den Angeklagten nicht zurückgewiesen habe, daß derfelbe unz Die Ehefrau läffige Fragen des Santsanwalts bulbete und es ebenf bulbete, daß der letztere eine Bemerkung machte, welche auf die wahrscheinlich erfolgende Verurtheilung der Angeklagten hinwies fand man be

Staatssekretär v. Böttider: Im Anfange der achtziger Jahre hat der Bundesrath eine Sachverständigen- Rommission in Betreff der Frage berufen, ob den Realgymnafien die Eigen­Studium zu fungiren. Man verneinte diese Frage weil damals die Realschulfrage überhaupt noch nicht abgeschlossen war. Die Die Realschulen selber waren verschieden geartet. Eine neue Leistungen derselben waren nicht gleichwerthig. Anregung ist an den Bundesrath seitdem nicht herangetreten, auch scheint mir der gegenwärtige Zeitpunkt nicht geeignet, eine derartige Berechtigung der Realgymnafien herbeizuführen, weil der ärztliche Beruf überfüllt ist. Für das Vaterland des Herrn Vorredners, Württemberg , scheint mir ein Bedürfniß auch deshalb nicht zu bestehen, weil dort nur in U'm und Stuttgart Realgymnaften bestehen, an jenen Orten aber zugleich Klassische Gymnasien vorhanden sind.

Präsident v. Levetom( den Redner unterbrechend): Ich habe noch nicht gehört, daß der Herr Staatssekretär ein Mitgliedschaft zu verleihen fei, als Vorbereitungsstätten für das ärztliche des Hauses persönlich angezapft hat.( Heiterfeit.)

Hierauf wird die Diskussion gefchloffen und zur Ab­Stimmung über die Anträge zur Frage des Schweine­einfuhrverbots geschritten.

Der freifinnige Antrag( Barth und Genossen) wird mit großer Mehrheit abgelehnt, die vom Abg. Websty be antragte Resolution ebenfalls, und zwar mit geringer Mehrheit, abgelehnt. Gegen die letzteren stimmen die konservativen Parteien und das Zentrum.

Abg. Brömel: Der Herr Staatsjefretär hat Herrn Richter angerathen, auszuwandern.( Rufe links: Sehr richtig!") Man fonnte sich feinen schrofferen Gegensaz denken, als er zwischen den fachlichen Ausführungen Richters und der persönlichen Spike, auf welche der Herr Staatssekretär seine Ausführungen hinauslaufen ließ, beftand. Wenn wir in ebensolcher persön lichen Weise die persönlichen Eigenthümlichkeiten der Bundes­rathsmitglieder erörtern und unsere persönlichen Wünsche dabei aussprechen sollten ob diese Wünsche nicht auch auf Aus­wanderung der Bundesrathsmitglieder hinauslaufen würden, will ich für den Augenblick unentschieden lassen.( Heiterkeit. Ruf rechts: Retourkutsche!") In allen Parlamenten ist es üblich, etwaige Beschwerden bei den dazu gehörigen Bofitionen des Etats vorzubrirgen. Die Maßregeln gegen die Viehseuche gehören in das Gebiet des Reichsgesundheitsamtes und find baher bei dieser Position zu erörtern. Die Freude des Herrn Grafen Mirbach über die Höhe der Schweinepreise ist nicht ohne Beigeschmack; wirthschaftlich richtiger ist es, wenn die Preise für nöthige Nahrungsmittel des Belles gering find. Nicht allein die Verhältnisse des Konsums in Schleswig- Holstein haben uns zu unserem Antrage geführt, sondern auch die Rück­ficht auf die Hamburger Exportschlächtereien, welche allein in einem Jahre über 300 000 Schweine aus Dänemark bezoдen. Der Export dieser Schiächtereien betrug mehr als das Doppelte desjenigen Theiles des Bremer Exportes, zu dessen Gunsten wir die Reichspoftdampferlinien errichtet haben, nämlich über 32 Millionen. Dieses ganze Schlachtgeschäft ist aus Hamburg jekt nach England und Dänemark übergegangen. Eine ernfte Gefahr droht uns aus Dänemark nicht; man darf die Ab­Sperrung nicht zu einem Staatsdogma machen, sie ist weder nöthig, noch nüglich. Man hat uns von der großen Zahl der verfeuchten Gemeinden im Auslande gesprochen, denkt man dabei nicht an die über 1000 Gemeinden, an mel chen bei uns die Maul- und Klauenseuhe herrscht? Eine geeignete Veterinärpolizei im eigenen Lande gewährt den besten Schuß, während die beste Absperrungsmaßregel die Ein­schleppung nicht verhindert und den Schmuggel fördert. Man führe also alles eingeführte Vieh auf Schlachthöfe, auf welchen es untersucht und aus denen kein Stück wieder lebend heraus­gelassen wird.

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und dadurch eine gewaffe Boreingenommenheit zum Ausdrud brachte. Der Vorfißende sollte ferner bei der Bulaffung des Bücher und Publikums zum Zuhörerraum in parteiischer Weise verfahren in denen di sein und besonders dadurch den Gesinnungsgenoffen der Ange fachverständig flagten die Beiwohnung der Verhandlung unmöglich gen bei Gan macht haben. Eine feindliche Gesinnung des Vorfizenben bak Beibe b gegen fich erblickt der Vertheidiger ferner in dem Umstande, daß es zwischen ihnen verschiedentlich au Differenze Bolizei glaub gekommen ist und der Gerichtshof eine vom Staatsanwalte gegen den Vertheidiger beantragte Debnungsstrafe beftätig, birb ohne dann dem Antrage des Vertheidigers, auch den Staats­anwalt in eine Ordnungsstrafe zu nehmen, Statt zu geben. Bei dieser Gelegenheit habe der Vorsitzende auch eine gegen den Vertheidiger gerichtete abfällige Bemerkung gemacht, feine feindliche Gesinnung belundete und das Mißtrauen wad rufen müsse, daß ein unparteiisches Urtheil nicht zu warten fei.

Nach Erledigung des Kapitels des Reichsgesundheits­amtes wird die weitere Berathung des Etats auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Schluß 5 Uhr.

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Da die genannten Beifizer dies Ba halten des Vorfizenden geduldet, so sei ihnen die nöthig Selbstständigkeit nicht zuzutrauen, sondern anzunehmen, fie unter dem Einflusse des Präsidenten ständen und aus die Grunde rechtfertige fich auch ihre Ablehnung. Dies find Wesentlichen die Gründe, welche in weiteren Ausführungen feiner Zeit eine mehrstündige Protokollirung erforderten. geftrigen Termine stellte der Vertheidiger wiederum einen tagungsantrag und zwar bemängelte er, daß der Beschluß Gerichtshofes in Betreff des Ablehnungsgesuches dem geklagten nicht direkt zugestellt worden sei. Staatsanwalt Rrobisi erwiderte, daß die Vollmacht des Bertheidigers denselben drücklich ermächtige, für den Angeklagten Schriftüd und Dokumente in Empfang zu nehmen und der angeführte Grund deshalb hinfällig sei. Dieser Ansicht trat der Gerich hof bei und lehnte den Vertagungsantrag des Vertheidigen ab. Sodann wurde der Beschluß des Gerichtshofes in Betref mühte fich um eine Stelle in der Hauswirthschaft. Da es ihr des Ablehnungsgefuches verkündet. Derselbe ist von den midt abgelehnten Mitgliedern der I. Straffammer unter Zuziehung des Landrichters Dr. Fritchen gefaßt worden und erflä sämmtliche Ablehnungsgründe für unzutreffend. Sa Prüfung der Sachlage auf Grund der dienstlichen Belu Neigung des Vorsitzenden, Direktors Brausewetter, bungen der betreffenden Richter fei Nichts erwiesen, was eine

Staatssekretär v. Böttider: Der Herr Borrebner hat mir Unrecht gethan, wenn er mir vorwirft, ich hätte seine Partei geringschäßig behandelt. Das kann in keinem Falle in dieser Sigung geschehen sin, denn ich habe vorher nur von den allgemeinen Schmerzen seiner Partei, die bei der ersten Lesung des Etats zum Ausdrud gekommen seien, gesprochen und gefagt, daß sich durch die Wiederholung derselben die Ver­handlungen über Gebühr hinziehen.

Lokales.

Eine recht charakteristische Illustration zu dem Kapitel von der Ausbeutung der weiblichen Arbeitsfraft liefert folgender Fall: Ein hier zugereiftes 20jähriges Mädchen be­

nicht gelang, alsbald eine solche zu erhalten, nahm sie einft­weilen in der Fabrik der Attien- Gesellschaft Jute- Weberei und Spinnerei Stralau- Berlin Arbeit. Da traf es fich, daß sie Ende der zweiten Arbeitswoche in eine ihr zusagende Stelle treten fonnte, und fie gab deshalb die Arbeit in der Fabrit auf. Da eine Ründigung beim Arbeitsantritt ausgeschloffen war, stand dem auch weiter nichts im Wege. Am Sonnabend der ersten Woche hatte sie von ihrem Lohn, der auf sechs Mart festgesetzt war, 4,80 Mart erhalten, denn 1,20 Mart wurden ihr für das Krankenbuch abgezogen. Am Sonn­abend der zweiten Woche sollte sie nun 6,25 Mark er­halten und ihr Zahlzettel war auch bereits ausgefüllt. Als fie nun aber erklärte, aufhören zu wollen, strich der Auszahlende mit Bleistift die 6 25 M. durch und schrieb dafür 3,05 M. und erklärte ihr nunmehr, daß fie nicht mehr verdient hätte. Der Arbeiterin wurden also für 2 Wochen bei 11stündiger täglicher Arbeitszeit im ganzen 7,85 M. bezahlt. Welche Perspektive eröffnet sich nun einem 20jährigen Mädchen, wenn es, ohne Verwandte oder eigene Mittel in der Großstadt in diefe Lage geräth; wie es thatsächlich bei Hunderten der Fall ist? Wie traurig müssen doch die Dividenden der Aftionäre dieser Gefellschaft aussehen, wenn sie gezwungen ist, eine er wachsene Arbeiterin für eine Arbeitswoche von 63 Arbeits­flunden mit 305 M. abzulohnen.

Abg. Sedlmayr( nationalliberal): Die ungünstige Wirkung des Schweine- Einfuhrverbots zeigt sich auch in dem Steigen des Preises für andere Fleischsorten, daß in München allgemein, wenn keine Aufhebung der Grenz­Sperre möglich ist, doch Erleichterungen in dieser Beziehung ge wünscht werden. Die Einkaufspreise sind seit Anfang dieses Jahres gestiegen: bei Schlachtvieh um 13 pCt., bei Kälbern I. Qualität um 30 pCt., II. Qualität um 50 pCt. Aehnlich verhält es sich mit den Detailpreisen, so daß Abhilfe dringend nothwendig ist.

Staatssekretär v. Bötticher: Anträge im Sinne der Wünsche des Herrn Vorredners find im Bundesrathe noch nicht vorgebracht worden, ich kann also nicht sagen, wie sich der Bundesrath dazu stellt. Auf wohlwollende Berücksichtigung berechtigter Interessen fann der Herr Redner sicher rechnen.

Abg. Graf v. Hoensbroedy( Centr.): Da meine geftern mitgetheilten Bahlen in Bezug auf den Vergleich holländischer und deutscher Fleischpreife angezweifelt worden sind, so will ich darüber einige nähere Angaben machen. Es handelt sich um die Fleischpreise von zwei sich an der Grenze gegenüber liegenden Ortschaften, Goch im Kreise Cleve und ein kleines Landstädtchen in der Provinz Nord- Brabant . In Goch herrscht etwas Industrie, ein Umstand, der für die Fleischpreise doch nicht günstig ist. Die Preise beider Orte sind von den kleinen Meggern angegeben, von denen derjenige auf preußischer Seite was zur Bekräftigung seiner Angaben den freifinnigen jüdischer Konfeffion ift. Rednern gegenüber gelien wird

zur Parteilichkeit gegenüber fozialdemokratischen geklagten erkennen laffe, daß viele von dem Vertheidige

Klienten haben, andere aber der Begründung entbehr

das Vertrauen des Angeklagten zu seinem Vertheidiger

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haupteten Vorkommnisse jedenfalls feine Beziehung auf feinen sei auch nicht als erwiesen anzunehmen, daß der Vorfigende burch seine Haltung dem Vertheidiger gegenüber verfucht habe schüttern. Was speziell die behauptete unbefugte Brieferöffnung betrifft, so stehe feft, daß es sich um ein Packet mit Zeitungen handelte und die Berechtigung vorlag, daffelbe zu erbrechen. Die gegen die Beifizer vorgebrachten Beschwerden seien noch weniger zutreffend, da feinerlei Anhalt dafür geboten fei, daß diefelben anderen Gründen, als ihrer freien richterlichenUeberzeugung gefolgt seien. Was den im Besonderen abgelehnten Landrichter D Andrae betrifft, gegen welchen geltend gemacht worden, daß de felbe auf demfelben politischen Standpunkt stehe, wie der Ba zialdemokratie gezeigt habe, so stehe nach einem Reichsgericht In der Nähe von Fabrik- Gebänden pflegt sich auf erkenntnisse fest, daß das Eintreten für eine politische Richtung gegen einen Richter nicht den Verdacht der Befangenheit be gründen könne. Danach seien die sämmtlichen Ablehnung

den Straßen am Sonnabend nach Schluß und nach Aus­löhnung der Arbeiter ein reger Handelsverkehr zu entwid- In, und es mag wohl Händler geben, welche glauben, diese Ge­legenheit benußen zu können, um minderwerthige Waare zu guten Preisen los zu werden. Es hatte sich am legten Sonn­abend auf dem Kottbufer Platz ein Nepfelhändler mit seinem Wagen aufgestellt, welcher den zahlreich vorüberkommenden Ar beitern seine Waare anpries und zwar anfänglich mit dem beften Erfolg. Plöglich aber famen zwei daher, welche den Händler wiedererkannten und ihm vorwarfen, schon an den früteren Sonnabenden schlechtes Obst auf diesem Blaze ver fauft zu haben. Mehrere Arbeiterinnen, die ebenfalls herbei­tamen, bestätigten diese Behauptung und im Nu war der Aepfelwagen von Kaufluftigen verlassen. Der Händler hielt es für angezeigt, fchleunigst mit seinem Vorrath zu verschminden.

Abg. Frhr. v. Friesen( dkons.) wendet sich gegen die An­gaben des Abgeordneten Buddeburg über die Folgen des Ein­fuhrverbots in Sachfen. Nicht blos des Konfums von Schweinefleisch werde in Sachsen selbst produzirt, sondern umgekehrt, und nur werde importirt. Es gebe faum ein Land, wo gerade von fleinen Leuten so viele Schweine ge­halten werden wie in Sachsen . Deshalb tomme das Verbot auch nicht blos der Landwirthschaft, sondern vielfach auch Städtischen Arbeitern und Handwerkern zu Gute.

Ein anscheinend nicht ernsthaft gemeinter Selbst­mordverluch war es, den gestern ein bei Verwandten in der Schönhauser Allee zu Besuch weilender Badfisch", ein

fizende und im Parlament sich als enragirter Gegner

anträge des Vertheidigers abzulehnen gewesen.

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wurde In unmittelbarem Anschluß hieran wiederholte Recht anwalt Stadthagen in einer vor derselben Straffamm anftehenden Straffache den Antrag auf Ablehnung derselben Mitglieder des Kollegiums wegen Befangenheit. Diesmal handelte es sich um eine Anflage wegen Vergehens gegen das Sozialistengefeß, welche fich gege die Maurer Ganschow, Tabbert und Richter handelte. überreichte schriftlich die Begründung seiner Ablehnungsantrage

Zu derfelben waren 20 Zeugen geladen.

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und erklärte, daß es zum Theil dieselben, zum Theil nene zulässig, daß nochmals die Gründe geltend gemacht würden

Gründe seien. Staatsanwalt Rrobizich hielt es nicht für

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15 jähriges Mädchen ausführte. Das junge Tämchen Anna H., welche vom Gericht bereits als unzutreffend abgelehnt feien.

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Der Bertheidiger erwiderte, daß nirgends eine Bestimmung ftehe, welche den jezigen Angeklagten verböte, diefelben Ablehnungsgründe geltend zu machen, wie vor ihnen schon andere. Die Angeklagten Ganschow u. Tabbert feien durd den Borsigenden in eine phyfische Zwangslage gebracht worden und er halte feine Behauptungen, die in dem Ablehnungs antrage stehen, durchaus aufrecht, insbesondere auch deswegen, weil über feinen einzigen Punkt Beweis erhoben worden, sondern nur dienstliche Aeußerungen der abgelehnten Richter Borfigende hatte Borforge getroffen, daß vier Erfaßrichter Stelle waren und sofort über die Anträge des Vertheidigers in Angeklagten, auf Ablehnung der oben gen. Richter zurückgewiefen. Berathung treten konnten. Dieser Gerichtshof hat das Gesuch d führte, feine Gründe erkennen fönnen, welche den Landgerichts birektor Brausewetter als befangen erscheinen laffen.

deffen Eltern in der Potsdamer Vorstadt wohnen, hatte, während seine Verwandten im Nebenzimmer faßen, einen Augenblick des Alleinseins benüßend aus einer mitgebrachten Flaiche Schwefelsäure" getrunken und sich außerdem noch einen leichten Schnitt an der rechten Hand mittelst eines Tafchen­meffers beigebracht. Wider Erwarten blieb jedoch die jugend­liche Selbstmordskandidatin etwas länger allein, wie fie ge und da sowohl das eingenommene Gift, wie glaubt, und auch der eingetretene Blutverlust zu wirfen begannen, rief der Backfisch laut um Hilfe. Die sofort hinzugekommenen Ver­wandten riefen einen Arzt herbei, welcher einen Nothverband

Abg. Graf Holstein( deutschkonf.): Auch in anderen Ländern ist der Preis des Schweinefleisches in die Höhe ge­gangen, und wenn wir die Sperrmaßregeln aufheben, so werben unsere Bestände bezimirt und der Schaden wird noch größer werden. Herr Brömel hat gemeint, die Maul- und Klauen Seuche sei nicht so gefährlich. Ich bemerke ihm, daß ich selbst pier werthvolle Kühe dadurch verioren habe, der großen Ver­lufte für die Molkerei bei der Infisirung des ganzen Stalles garnicht zu gedenken. Wenn Herr Virchow den Agrariern vorwirft, he wollten scharfe Abwehrmaßregeln nur nach Außen, nicht im Inlande, so rufe ich die Herren, die es wiffen, als Beugen dafür auf, daß in der Veterinärkommission, deren Mit­glied ich bei der Berathung unserer Seuchengefeße war, gerade fämmtliche Landwirthe einmüthig die ftrengsten Maßregeln gegen die Verschleppung im Inlande verlangt haben.( Lebhafte Buftimmung.) Was Schleswig- Holstein betrifft, so würden durch die Einschleppung der perniciösen dänischen Seuche der Großgrundbefizer, der Bauer und der arme Tagelöhner, der fein Schwein aufzieht, eine solche Einbuße erleiden, daß eine Landestalamität sonder Gleichen dadurch entstehen würde.

Die Diskussion verläßt nunmehr das bisher besprochene Thema und wendet fich in Bezug auf den Etat des Reichs­gesundheitsamtes noch anderen Fragen zu.

Abg. Engler( natlib.) fragt an, wie es mit den Ver handlungen behufs Einführung einer Prüfungs.Ord. nung für Chemiter stehe.

anlegte, Gegenmittel ge en das Gift anwendete und die kleine Interessante nach der Wohnung ihrer Eltern schaffen ließ. Als Grund des Selbstmordversuchs gab die Fünfzehnjährige an, daß fie das Jdeal ihrer Verehrung und Liebe- wahrscheinlich irgend ein Klavierlehrer oder hoffnungsvoller Portepeefähnrich zu fehr geliebt und von demselben verschmäht, den Tod ge­Polizei- Bericht. Am 18. d. M. Morgens wurde ein

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Gerichtshof ist namentlich der Meinung gewesen, daß der Bor figende unter gewissen Umständen auch befugt fei, um die Mann in seiner Wohnung in der Fehrbellinerstraße erhängt politischen Stellung derselben zu erkundigen. Der Gerichtshof hat weiter angenommen, daß eine etwaige Voreingenommen Frage kommen fönne, es hch vielmehr nur um eine Voreingenommen beit des Vorhgenden gegen den Vertheidiger hier gar nicht i heit gegen die Angeklagten handele und eine folche habe der Gerichtshof nirgends als erwiesen erachtet.

vorgefunden Abends versuchte ein Ruschner in seiner Woh nung am Weinbergsweg seinem Leben durch Gift ein Ende zu machen. Er wurde noch lebend nach der Charitee gebracht. Im Laufe des Tages fanden an acht verschiebenen Drten fleinere Brände statt, welche von der Feuerwehr gelöscht wurden.

Gerichts- Beitung.

Unter großem Andrange des Publikums wurde gestern vor der zweiten Straffammer des Landgerichts I ein

jezigen Angeklagten dadurch in eine feelifche Zwangslage ge bracht worden, daß ihnen die nahenden Gerichtsferien vorge halten worden seien, denn die Gerichtsferien haben feinen Gm

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Prozeß verhandelt, welcher dadurch ein besonderes Interesse worden, sowohl bezüglich des Voifigenden, als auch bezüglid der abgelehnten Beifizer, welche überdies noch persönlich erlan

erregte, weil der Vertheidiger, R.-A. Arthur Stadthagen , in

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