heit ber haben, daß fie fich von jeder Boreingenemmenheit gegen fozialdelte fi demokrattiche Angeklagte frei wiffen. Hiermit trat der ad hoc Die beiden gebildete Gerichtshof wieder ab und es begann die Hauptveren foller. banblung vor der ordentlichen Straffammer.
i d. J.
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Die Angeklagten, Maurer Wilhelm Ganschow, Töpfer Mit Dermann Tappert und Tischler Rudolf Richter werden feld in beschuldigt, einer geheimen sozialdemokratischen Verbindung als hn das Vorsteher angehört, bezw. reibotere sozialdemokratische DrudBerichtshof Schriften verbreitet zu haben. Die Angeklagten, welche bei der bekannt, politischen Bolizei in dem Verdacht stehen, in der sozialdemoereits im fratischen Organisation eine hervorragende Rolle zu spielen, tsdirektor find fait gleichzeitig mit Haussuchungen bedacht worden und richtsräthe aus dem Ergebnis derselben wird der Schluß gezogen, vegen Be daß die Angeklagten dem Vorstande des der Haupt
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t weniger mannschaft VIB zugetheilten Berliner Bezirks angehören. nie wurde Bei den Haussuchungen sind nun bei Ganschow zahlreiche aten, Sammelbons zum Besten der Familien Ausgewiesener, ferner egenüber emplare des Züricher Sozialdemokrat", zahlreiche Abrech früheren nungen, welche mit Zahlen und Buchstaben in ein Notizbuch De ferner eingetragen waren, Abrechnungen über 50 Stück Wissen ist sacht", 50 Stüd, Christenthum und Sozialismus", 100 Stüd biger und Sozialdemokratische Bibel", ferner Badete mit Drudschriften 2c. -Ibe unzu Die Ehefrau des Angell. Ganschow, welche bei der Haussuchung Sebenjo ur anwesend war, hatte versucht, diese Sachen bei Seite zu Se auf die bringen, es war ihr aber nicht gelungen. Auch bei Tappert n hinwies fand man bei der Haussuchung außer Eintrittskarten zu einem Ausdrud lozialdemokratischen Maskenball verschiedene Druckschriften, ffung des Bücher und Broschüren und gleichfalls zahlreiche Abrechnungen, verfahren in denen die Handschrift nach dem Gutachten des SchreibDer Ange fachverständig n, Kanzleirath Seegel, genau übereinstimmt mit ben bei Ganschow befchlagnahmten, so daß angenommen wird, orfißenben a Beibe die Abrechnungen gemeinschaftlich abzufassen hatten. in dem Abrechnungen find auch bei Richter vorgefunden worden und die Differenzen Bolizei glaubt, in ihnen die Belege dafür zu haben, daß der Sozialbemokrat" noch in großen Massen hier verbreitet Die Angeklagten, welche f. 3. in Haft genommen, gegen Kaution von je 3000 M. auf freien Fuß gesezt worden waren, bestreiten jede Schuld. Namentlich bestritt Ganschow, daß er von den meisten Dingen, die bei ihm mit Beschlag belegt worden, eine Ahnung habe. Er sprach den Berbacht aus, daß dieselben bei der Haussuchung vorfäßlich in feine Wohnung gelegt worden seien, um die Haussuchung erfolgreicher zu machen. Er bestritt auch, von der sozialdemo tratifchen Organisation etwas zu wissen und sucht die bei ihm Dorgefundenen Abrechnungen ganz harmlos zu erklären. Die felbe Methode befolgten die beiden anderen Angeklagten, wäh rend in der umfangreichen Beweis aufnahme die Kommissarien Graf Stillfried, Schöne und die Kriminalschußleute es
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Die Beweisaufnahme bewegte sich in demselben Rahmen
wie die früheren Sozialistenprozesse und bot nichts Neues. Die Beamten erklärten, daß sie ihre Kenntnisse von dem Bestehen der Organisation der sozialdemokratischen Partei, sowie von der Thätigkeit der Angeklagten bei derselben, theils aus ihrer langjährigen amtlichen Beschäftigung auf diesem Gebiete, theils aus ben bei früheren Prozessen zu Tage geförderten Thatsachen und
theils
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aus Quellen geschöpft hätten, welche zu nennen ihre
vollständig die Ansicht der Polizei Beamten,
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amtliche Stellung ihnen verbiete. Staatsanwalt Krobitsch bab bie Angeklagten in hervorragender und verbotener Weise Für die Sozialdemokratie thätig gewesen. Er beantragte gegen Ganschow ein Jahr drei Monate, gegen Tappert ein Jahr und gegen Richter ein Jahr zwei Monate Gefängniß. Die Vertheidiger, Rechtsanwälte Stadthagen und Flatau, betonten, daß es sich im vorBenden Falle wiederum um einen Indizienbeweis handele b bemängelten, daß die Urtheile der Beamten von dem Gerichtsfe als Thatsachen aufgefaßt werden sollten. Sie forderten, daß die Beamten wenigstens ermächtigt werden sollten, re Hintermänner zu nennen, damit die Lehteren persönlich Dor Bericht erscheinen könnten. Nur dadurch sei man in der Lage, die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit folcher Hintermanner zu prüfen, welche ja ebenso gut Subjekte sein könnten, wie fie im Prozeß Walded eine Rolle spielten. In subjektiver Beziehung fei absolut nichts erwiesen, in objektiver Bes Riebung sei hervorzuheben, daß eine Verbindung, deren Organisation und Zweck der Behörde schon seit mehreren
Jahren
Reheime
befunbeten.
im ganz
genau bekannt ist, unmöglich als eine Sinne des Gefeßes angesehen werden
fönne. Auf der anderen Seite sei es doch sehr bedenklich, etwas, was nicht vor dem Gerichte bewiesen wird, als notorisch" hinzustellen. Diese Notorietät beginne mit dem Augenblick, als Kriminalfommiffarius Schöne auftrat und die Herren Shring- Mahlow, Naporra 2c. angebliche Thatsachen in dem Falle zu glauben, daß die Beamten die Notizen in den beschlagnahmten Büchern falsch dechiffrirt haben, wenn die beiben Vertheidiger den Beweis antreten wollten, daß die
-Staatsanwalt Rrobisch erklärte sich geneigt,
auf die
auglichen Notizen falsch kombinirt haben. aber richtig übersetzt seien,
Vertheidiger Honorare
trauen.
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Wenn diese
bezüglich der übrigen Notizen ihrem Echarfsinn Stadthagen noch den formellen Antrag, bei dem PolizeiPräsidenten anzufragen, ob er den als Zeugen vernommenen Beamten verboten hat, die Hintermänner zu nennen, von welchen he die angeblichen Thatsachen erfahren. Wenn bei einem gemeinen Diebe allgemeine Annahmen nicht als ausreichend in einem Schuldigfpruch erachtet werden, so sei dies doch bei politischen Vergehen noch mehr geboten.
dann fönne man auch ver
Nach einer kurzen Replit stellte Rechtsanwalt
δεξάλος
um 7 Uhr Abends
-
-
Der Gerichtshof
diesem Antrage nicht statt
zugeben und die Verhandlung deshalb nicht zu vertagen. Der Gerichtshof verurtheilte bie Angeklagten gleichmäßig
au je fechs Monaten Gefängniß.
feinen
Kollegen,
übler Betrug führte gestern den Maurer Wilhelm Wagen= Ein schnöder, gegen seine Arbeitskollegen verInecht vor die 93. Abtheilung des Schöffengerichts. Der Angeflagte war sogenannter Rolonnenführer einer Gruppe von fünf Maurern, welche gemeinschaftlich auf einem Neubau ar beiteten. Bei Uebernahme der Arbeit erklärte der Angeklagte tommen dahin getroffen, daß für jedes Tausend vermauerter Steine ein Arbeitslohn von 8,50 M. bezahlt werden sollte. Um Schlusse der Woche wurde abgerechnet und fiel es den Maurern auf, daß nach Angabe des Angeklagten nur 26 Tausend Steine vermauert sein sollten, sie hatten die Menge auf ca. 30 000 Stück geschäßt. Eine Nachfrage bei dem Bau herrn ergab, daß dieser dem Angeklagten den Arbeitslohn für 28.000 Steine bezahlt hatte, den Lohn für 2000 Stüd hatte Angeklagte somit in seine Tasche gesteckt. Aber noch eine weite Ünreblichkeit des Kolonnenführers wurde bei dieser Ge legenheit entdeckt, er hatte nämlich nicht zum Preise von 8 M.
er habe mit dem Bauherrn ein Ueberein
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mann( Vorsitzender), Landgerichtsrath Schäfer, Landrichter Friedländer, Landrichter Tesch und Landrichter Pollig. Als Hilfsrichter ist mit Rückkicht auf die lange Dauer des Prozesses Herr Affeffor Versen beigeordnet. Die Anklagebehörde wird vertreten durch Herrn Staatsanwalt Pinoff, welchem für den Ersatzfall Herr Affeffor Rohs beigegeben ist. Die Vertheidigung führen die Herren Rechtsanwälte Dr. Schweizer, Krüsemann und Lenzmann( Lüdenscheid ). Die Stimmung unter den Anaetlagten ist eine ausgezeichnete, zahlreiche Rechtsanwälte und Gerichtsbeamte wohnen den Verhandlungen bei.
Angeklagt find:
1. Weber Robert Adolph zu Mettmann . 2. Schreiner Emil Barthel in Elberfeld . 3. Reichstagsabgeordneter August Bebel . 4. Buchbinder Auguft Becher zu Apolda .
5. Rechtsanwalt Wilhelm Belles 1 zu Düsseldorf . 6. Weber Adam Berend zu Elberfeld .
7. Fabrikarbeiter Georg Bertram zu Elberfeld . 8. Schreiner Johann Bierenfeld zu Barmen. 9. Fabritarbeiter Heinrich Bleibtreu zu Elberfeld . 10. Fabritarbeiter Eduard Bollmus zu Elberfeld . 11. Fabritarbeiter Hubert Bongarts zu Sonnborn. 12. Schuhmacher Severin Breuer zu Köln . 13. Schuhmacher Otto Brodersen zu Barmen. 14. Fabritarbeiter Heinrich Bubenzer zu Barmen. 15. Schlosser Auguft Busch zu Velbert . 16. Schloffer Theodor Cordes zu Elberfeld . 17. Gastwirth Balthasar Cramer zu Dortmund . 18. Sattler Emil Daftig zu Elberfeld .
19. Fabritarbeiter Otto von Edern zu Barmen. 20. Bandwitter Emil Esplör zu Garschagen, Gemeinde Lüttringhausen .
21. Bandwirker Ernst Esplör zu Heide, Gemeinde Lennep .
22. Bäcker Emil Finke zu Elberfeld .
23. Konditor Gustav Adolf Finke zu Elberfeld . 24. Buchbinder Wilhelm Finke zu Elberfeld . 25. Schreiner Louis Flach zu Elberfeld . 26. Weber Wilhelm Gerstenberger zu Elberfeld . 27. Dachdeckergefelle Friedrich Albert Gefter zu Elberfeld . 28. Schreiner Wilhelm Gewehr zu Elberfeld .
29. Redakteur und Reichstagsabgeordneter Karl Grillen berger zu Nürnberg .
30. Buchdrucker Hermann Grimpe zu Elberfeld . 31. Schloffergefelle Hermann Haase zu Lennep . 32. Schreiner Karl Hahn zu Elberfeld ,
33. Spezereiwaarenhändler und Reichstagsabgeordneter Friedrich Harm zu Elberfeld .
34. Schneider Heinrich Hagedorn zu Dortmund . 35. Weber Martin Hof zu Ludwigshafen a. Rh. 36. Arbeiter Heinrich Friedrich Hohnsbehn zu Gaarden. 37. Mechaniker Ludwig Christian Horensed zu Gaggenau ( Baden).
38. Schneider Beter Hüttenberger zu Elberfeld . 39. Redakteur Joseph Jeup zu Elberfeld . 40. Fabritarbeiter Franz ferloh zu Lüdenscheid . 41. Andreher Robert Kaiser zu Neviges .
42. Schuhmacher Paul Köffer zu Elberfeld . 43. Fabritarbeiter Christian Köster zu Barmen.
44. Schriftfezer Friedrich Gustav Kolbe, genannt Hülle, Au Barmen.
45. Fabritarbeiter Friedrich Kowakowski zu Elberfeld . 46. Bandwirker Emil Küpper zu Barmen. 47. Schneider Franz Langohr zu Elberfeld .
48. Vorarbeiter Ludwig Adolf Martin Lehrmann zu Neumünster .
49. Schneider Hermann Lemmer zu Elberfeld .
50. Feilenhauer Ernst Leverberg zu Dicke Eiche- Nemscheid.
51. Kaufmann Siegmund Loewenstein zu Barmen. 52. Weißwaarenhändler Franz Loofe zu Elberfeld . 53. Fabritschloffer Ludwig Lorenz zu Braunschweig . 54. Schuhmacher August Marschall zu Lüttringhausen . 55. Bigarrenhändler Karl Julius Meist zu Köln . 56. Bandwirler Johann Emil Mengel zu Schaumlöffel. 57. Werkführer Eduard Mohrhenn zu Barmen. 58. Weber Emil Müller zu Elberfeld .
59. Bigarrenhändler Auguft Neumann zu Elberfeld . 60. Schloffergeselle Karl Ferdinand Peter Nielsen zu Kiel .
61. Schloffer Julius Nieß zu Velbert Land. 62. Buchhalter Karl Dertel zu Nürnberg .
63. Fabritarbeiter Wilhelm Pfeiffer zu Elberfeld . 64. Former Max Bfüller zu Niederwürschnik
65. Handelsmann Richard Piegenbring zu Dahlhausen . 66. Fabritarbeiter Robert Rendel zu Barmen- Wichling
hausen.
67. Reinsdorff.
68. Agent Ewald Röllinahoff zu Elberfeld . 69. Knopfarbeiter Duo Sachse aus Barmen. 70. Fabritarbeiter Friedrich Salzberg zu Barmen. 71. Schieferdecker Auguft von Schemm zu Elberfeld 72. Weber Wilhelm Schiefner zu Elberfeld .
73. Praftischer Arzt Dr. Heinrich Schmidt zu Barmen. 74. Fabrifarbeiter Friedrich August Schmiß zu Barmen. 75. Färber Fiebrich Schneider zu Elberfeld .
76. Former Rudolf Schürmann, früher zu Lennep , iekt zu Elberfeld .
77. Lederhändler und Reichstagsabgeordneter Georg Schumacher zu Solingen . 78. Schreiner Hugo Schuhmacher zu Barmen. 79. Schneider und Kleiderhändler Johann Gottlieb von Schumann zu Stuttgart .
80. Bandwirker Karl Stürmer zu Barmen. 81. Maurer Wilhelm Thielmann zu Barmen. 82. Gelbgießer Adolf Tracht zu Barmen. 83. Packer Wilhelm Ullenbaum jun. zu Elberfeld . 84. Konsumvereinsvorsteher Christian Balduin Weiß zu Goldlauter bei Suhl ;
85. Fabrikarbeiter Ferdinand Weufter zu Schelm. 86. Fabritarbeiter Heinrich Wilden zu Remscheid . 87. Bandwirter Eraft Wilfe zu Ronsdorf .
88. Schlosser Hermann Wind zu Elberfeld . 89. Schneider August Winkler au Elberfeld .
90. Bandwirter Ernst Ewald Winterberg zu Barmen. Von den Angeklagten ist Ernst Esplör megen Krankheit am Erscheinen behindert, Horeyfed ist durch Gerichtsbeschluß vom persönlichen Erscheinen entbunden, Schiefner und Belles find ausgewandert. Gegen leztere Beiden wird Vertagung befchloffen.
und feine Arbeitskollegen auch auf diese Weise übervortheilt. Der Staatsanwalt beantragte wegen der beiden Betrugsfälle eine Gefängnißftrafe von vier Wochen, der Gerichtshof erkannte
sondern zu 8 M. 75 Pf. pro Tausend abgefchloffen theilgenommen zu haben, deren Dasein, Verfassung und Zweck
auf zwei Wochen.
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Elberfelder Sozialistenprozeß.
1. Tag der Verhandlung. Elberfeld , 18. November.
Heute Vormittag 10 Uhr begannen vor der Straffammer des biefigen Landgerichts die auf die Dauer von 5 Wochen be
Sämmtliche vorbenannte Personen find angeschuldigt, in den Jahren 1883 bis 1888 im Inlande an einer Verbindung vor der Staatsregierung geheim gehalten werden soll, und zu deren Zwecken und Beschäftigungen es gehört, Maßregeln der Verwaltung und die Vollziehung von Gefeßen, insbesondere des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878, durch ungeseßliche Mittel zu verhindern und zu entkräften,( Vergehen gegen § 128, 129, 73 des Str.-G.-B.)
Einzelne der Angeklagten werden außerdem noch anderer Vergehen beschuldigt.
Bierenfeld foll in den Jahren 1887 unb 1888 zu Barmen und Elberfeld durch Verbreitung von Karten mit der Ueberfchrift Glaubensbefenntniß eines guten Deutschen " öffentlich in beschimpfenden Aeußerungen Gott gelästert und dadurch ein Kirche, nämlich das apostolische Glaubensbekenntniß, beschimpft
tehneten Verhandlungen des großen Sozialistenprozeffes. Den ergerniß gegeben, fowie eine Einrichtung der chriftlichen Bnichtshof bilden die Herren Landgerichtsdirektor Dr. Trau
haben.( Bergehen gegen§§ 166, 74, 73 bes Str.-G. B. un § 20 des Reichsgeleges vom 7. Mai 1874.)
Hüttenberger soll am 8. August 1887 zu Elberfeld die ver botene Londoner Arbeiter 3tg." verbreitet haben.( Bergehen § 19 des Sozialistengefeges.)
Bollmus, Grimpe, Harm, Jeup, Mengel, Müller, Pfeiffer, Reindel, Sachse, Schiefner, Schneider, Schuhmacher( Huge), Ullenbaum jun. und Winkler find beschuldigt, ein Jeder in Landgerichtsbezirk Elberfeld durch Abfaffung und Verbreitung des Flugblattes Gedenkblatt am 21. Februar 1887" erdichtete und entstellte Thatsachen, wissend, daß fie erdichtet und entstellt find, öffentlich verbreitet zu haben, um dadurch Staatseinrid tungen und Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen. ( Bergehen gegen§§ 131, 47 und 74 des Str.-G.-B. und§ 20 des Reichsgefeßes vom 7. Mai 1874.);
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"
Die Antiagefchrift giebt zunächst eine Darstellung der Entwidelung einer über das Deutsche Reich ausgebreiteten verting ähnlichen allgemeinen Verbindung zur Beförderung fozialdemokratischer Bestrebungen aus der fozialdemokratischen Ar beiterpartei Deutschlands ". Darnach haben sich 1875 auf den Gothaer Vereinigungstongreß die bis dahin getrennten Partei richtungen der Allgemeine deutsche Arbeiterverein "( Laffalle aner unter Führung Hasenclever's) und die Sozialdemo fratische Arbeiterpartei"( Eisenacher , mit Bebel und Liebknecht an der Spize) zu einem Verein unter dem Namen Sozial demokratische Arbeiterpartei Deutschlands " verbunden. Es wird dann im Weiteren die Organisation dieser Partei geschildert und erwähnt, daß später im Geltungsbereich des preußischen Vereinsgefeßes vom 11. März 1850 der Verein und seine Mit gliedschaften geschlossen wurden, daß aber die Agitation im Rahmen einer feftgegliederten Vereinsthätigkeit fortgesetzt, der Name Parteivorstand" aber in Bentralfomitee" umgeändert wurde.
Auf Grund des Sozialistenges. Bes feien 1878 sowohl die Mi gliedschaften der Partei, als auch das Parteiblatt„ Bor wärts " verboten worden. Troßdem bestehe die Organisation innerhalb der sozialdemokratischen Partei fort, indem sie das Wesen einer zwar bauernden und der Verfolgung bestimmter gemeinschaftlicher 3wecke gewidmeten, aber den formellen Voraussetzungen des Vereins nicht unterworfenen Vereinigung Mehre er d. i. einer Verbindung im rechtlichew Die Thätigkeit diefer Ver Sinne angenommen hat". bindung sei naturgemäß eine geheime; doch sei durch zahlreiche Veröffentlichungen der Partei der Beweis cr bracht, daß innerhalb derselben eine Organisation beftehe, die im Wesentlichen dieselbe sei, wie diejenige der Sozialisti schen Arbeiterpartei Deutschlands ". Es wird dann weiter ausgeführt, daß der Parteifongreß auch heute noch die oberste beschließende Behörde bilde, daß das ins Ausland verlegte. Parteiblatt heimlich verbreitet werde, und daß gewählte oder geheim anerkannte Vertrauensmänner an Stelle der früher vont Parteivorstand ernannten getreten feien.
Die Anklageschrift geht nun näher auf das Parteiblatt Der Sozialdemokrat" und fein Verhältniß zu der Verbindung ein. Durch Zitate aus verschiedenen Nummern mehrerer Jahr gänge wird der Beweis zu erbringen gesucht, daß die Redaktion bes Sozialdemokrat" Zentralftelle für die Vermittlung des Verkehrs zwischen den einzelnen Mitgliedern der Verbindung und ihrem Vorstande sei und fauch einen Theil der Vermal tungsgeschäfte der Verbindung habe. Das Blatt habe mit der Verbindung durch deren Vertrauensmänner ftete Fühlung und erzielte Ueberschüsse an die Verbindung abzuführen. Zar Sicherung des Vertriebs verbotener Schriften sei eine fozialdemokratische Feldpost" eingeführt. Dann fei zur Umgestaltung der Organisation aufgefordert worden, ebenso zur Begründung eines Flugschriftenfonds.
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Die Anklage erwähnt ferner die Beschlüsse des Wytener Rongreffes 1880 nach den Berichten des Soz.", namentlich auch Streichung des Wortes gefeßlich aus dem Gothaer Programm, die Herstellung einer den veränderten Verhältniffen entsprechenden Organisation, Schaffung einer auswärtigen Verkehrsstelle und Erklärung des Sozialdemokrat" als offizielles Parteiorgan. In einem Aufrufe der Parteivertretung und den ihm zu Grunde liegenden Beschlüssen des Wydener, Kongresses sei die ausdrückliche Weifung zur Begründung bezw. Ausbildung einer geheimen ungefeßlichen Verbindung über ganz Deutsch land enthalten.( In dem Beschluß des königl. Landgerichts Elberfeld , Straffammer I, vom 27. Mai 1889 heißt es u. a:
allein zu der Annahme eines nach Konstruktion der Anklage über ganz Deutschland sich erstreckenden Geheimbundes unter der zentralen Leitung der jeweiligen Reichstagsfraktion und der Redaktion des Sozialdemokrat" und des Partei tongresses, als der obersten Instanz, hat das Gericht nicht gelangen können, indem die in der Anklage aufgeführte Degaut fation nach Prüfung des vorliegenden Beweismaterials ledigwesentlichsten Merkmale des Begriffes von Verbindung im lich als eine Partei organisation fich darstellt, dagegen die Sinne der§§ 128 und 129 Str.-G.-B., nämlich das Vorhandensein eines umgrenzten Personenverbandes und die Unterordnung des Einzelwillens unter den Berbindungswillen vermiffen läßt." Der Ref.)
Die Anklageschrift führt sodann Beschlüsse des Kopenhagener Rongreffes 1883 an, wodurch die Parteileitung die ungefehliche Herstellung und Verbreitung von verbotenen und zu verbieten den Druckschriften als einen ihrer Hauptzwecke anerkenne. Auf die schwarze Liste" übergehend, nimmt die Anklage an, das ( wogegen der oben erwähnte Beschluß der Straffammer in der dieselbe eine Einrichtung der allgemeinen Verbindung geworden fanntmachung der Namen derjenigen Personen, die sich zwar schwarzen Liste nichts anderes ficht, als die öffentliche e als zur Partei gehörig ausgeben, in Wirklichkeit aber als aus derselben ausgeschloffen zu betrachten find". Der Ref.) Unter Bugrundelegung von Artikeln des Sozialdemokrat" meift bie Anklage auf den 1885 stattgehabten 3vist zwischen Bebel uns Frohme hin und nimmt aus diesen Artikeln den Beweis für das Vorhandensein einer geheimen Verbindung zur fortgefekten Regelung von Gefeßesübertretungen. Es wird dann ferner der Schiedsgerichte Erwähnung gethan.
Das Urtheil des Freiberger Landgerichts hat nach der An flage zwar zu einer Erflärung der sozialdemokratischen Reichs tags Fraktion geführt, der zufolge der Sozialdemokrat entkleidet seines Charakters als offizielles Parteiorgan wurde und die Fraktion die ihr früher eingeräumten Vollmachten an die Eigenthümer des Blattes zurüc gab; gleichwohl sei eine Aenderung des Inhaltes des Blattes oder des Verhältnisses seiner Redaktion und Expedition zur Parteileitung oder den Genoffen nicht emgetreten. Dies soll aus verschiedenen Artikeln im„ Soz'al demokrat" hervorgehen. Ebenso sei die Redaktion nach wie vor Sammelstelle für die zum Barteifonds eingehenden Gelder und Mittelpunkt der wesentlichsten Partei- Agitation, nämlich ber Verbreitung verbotener Schriften. Auch werde von Redaktion und Expedition ein wesentlicher Theil der Parteidisziplin weiter geübt, wofür als Beweis die Streichung Mann's aus der schwarzen Lifte", nachdem die„ Barmer Vertrauensmänner befriedigende Auskunft gegeben, angeführt wird. Auf dem Parteitag in St. Gallen fei ausdrücklich der Sozialdemokrat als Parteiorgan anerkannt worden.
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Bu der Verfassung der in Deutschland bestehenden ver einsähnlichen Verbindungen zur Beförderung sozialdemokra tischer Bestrebungen" übergehend, bespricht die Antlagefchrift zunächst die örtlichen Verwaltungen. Dieselben feien auf Grund der Beschlüsse des Wydener Rongresses gefchaffen; die Parteivertretung habe damit die frühere Zusammenfaffung in einen Verein aufgegeben und den Schwerpunkt der Organt sation in die örtlichen Verwaltungen gelegt, welcher die Art ihrer Verfaffung überlassen blieb. Man scheine sogar gewünscht zu haben, daß die Organisation verschiedenartig werde, um