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2. Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 272.
Elberfelder Sozialistenprozeß.
( Fortsetzung aus der 1. Beilage.)
Zu den Beschäftigungen der Verbindung gehöre die Dr ganisation, Herstellung und Unterhaltung einer Berbindung der örtlichen Vereinigungen unter einander und mit der Parteileitung, Agitation für die Verbreitung des Sozialdemokrat" und der von der Parteileitung herausgegebenen Schriften, endlich Sammlungen für Agitations- und Unterflüßungszwecke. Nach Streichung des Wortes gefeglich" aus dem Programm babe die Verbindung auch vor der Deffentlichkeit den gefeßlichen Boben verlassen, was durch Aeußerungen einzelner Mitglieder der Parteivertretung erwiesen sei.
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Dasein, Verfassung und 3wed der allgemeinen Verbindung folle geheim gehalten werden. Darauf weisen verschiedene Rathschläge des Parteiorgans in Bezug auf Briefwechiel und Bernichtung aller empfangenen Sendungen, die Empfehlung Don Geheimschrift, Zwischenadressen u. f. w. hin. Auch die Verlegung des Sozialdemokrat" ins Ausland sei geschehen, um die Verwaltung der Druckerei deffelben, welche zur Her tellung von Schriften diene, die das Sozialistengesetz zu heuen haben, der Ueberwachung der Behörden zu entziehen. Die Einschmuggelung verbotener und zu verbietender Schriften erfolge mit Wissen und Willen der Partei- Vertretung. Der Geschäftsverkehr zwischen dem„ Sozialdemokrat" und den örtlichen Verwaltungen werde durch Decadressen und Stichworte verhüllt. Beit und Ort der Kongreffe wurden geheim gehalten und der geheimen Mittheilung durch die Parteileitung vorbehalten. Die ortliche Verwaltung Barmen- Elberfeld bediente sich der sogenannten geheimen Tinte und Haussuchungen hätten ergeben, bak Verbindungsangelegenheiten radirt oder ausgeschnitten worden sind, daß man zur Erschwerung des Verständnisses bürzungen oder falsche Bezeichnungen oder eine Kurzschrift wählte.
Ueber die örtlichen Verwaltungen im Landgerichtsbezirke Elberfeld verbreitet sich der zweite Abschnitt der Anklageschrift. Danach haben sich in Barmen und Elberfeld örtliche Verwalngen mit verschiedenen Verfassungen gebildet, welche eine geheime ungefeßliche Vereinsthätigkeit entwickeln, die geheime
und
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ungefeßliche Herstellung und Verbreitung verbotener zu verbietender Druckschriften, die geheime und
Mittwoch, den 20. November 1889.
Dafür find als Beweismittel wiederum Polizeimittheilungen angeführt, die nicht nur Angaben über Zeit und Ort, sondern auch Tagesordnungen und Beschlüffe der geheimen Versammlungen enthalten. Ihre Bestätigung erhalten diese Mittheilungen durch Poftquittungen, Briefe, einen Antheilschein an der Genoffenschaftsdruckerei Hottingen- Zürich, aufgefundene Schriften, Broschüren u. dergl. m.
6. Jahrg.
eine Reihe von Fällen angeführt, in welchen derartige Schriften nach Barmen- Elberfeld gesandt wurden.
Viele, auch verbotene Schriften würden vertrieben durch den Verlag von Woerlein u. Ko. in Nürnberg , dessen Gefchäftsleitung dem Angeklagten Grillenberger unterstellt sei. Auch Biered's und Dieg' Verlag verforgen die örtlichen Verwaltungn mit sozialistischen Schriften. Von im Auslande erscheinenden verbotenen Blättern feien seit 1883 im Landgerichtsbezirk Elber feld verbreitet worden: Die Freiheit"( diefelbe scheine jezt durch ben Sozialdemokrat" gänzlich verdrängt zu sein), Londoner Freie Preffe"," Philadelphiaer Tageblatt", Gleichheit",„ Le Die Ver
cri du peuple" und" New- Yorker- Boltszeitung". breitung diefer Blätter scheine jedoch nicht Verbindungs-, sondern Privatsache zu sein.
Zu den Zwecken der Verbindung soll auch das Sammeln von Geldern, freiwilligen Beiträgen, gehören. Die Polizei soll festgestellt haben, daß hier die meisten Sammlungen durch Ausgabe von Sammelbüchern und Sammelliften betrieben wurden und daß die Abrechnung durch die Vertrauensmänner in ge heimer Versammlung erfolgte. Sammellisten seien ausgegeben worden für die französischen Kammerwahlen, für die Freie Preffe", für die Behrungsgelder des zu wählenden Ronden greßvertreters, für Wahl- und Agitationsfonds, für die Familien der Gemaßregelten, für die Opfer der Prozesse in Freiberg , München , Leipzig , für das BeckerDenkmal, für den Hafen clever- Fonds u. 1. w. Ferner habe die Polizei Mittheilung erhalten, daß für den Geburstag Liebknechts 1888 vom Hüttenberger 30 Mart gesammelt, ferner der Ueberschuß einer Fastnachtsfeftlichkeit mit 50 Mart hergegeben worden sei. 1884 feien an den damals in Schwerin lebenden Auer 30 Mart gesandt und von Lezterem darüber quittit worden. Offenbar, meint die Anklage, rühren diese Gelder aus Sammlungen zu allgemeinen Verbindungsfonds her. Ferner führt die Anklage auf die Sendung von 71 Mart an Bebel und den Eingang von 147 Mark für den Hafenclever Fonds, über welch lektere in der Freien Breffe" quittirt wurde. Es wird auch noch angeführt, daß Barthel für das Becker- Denkmal gesammelt und daß noch andere Samm lungen für Parteizwecke stattgefunden haben. Als Beweise für diese Angaben führt die Anklage Polizei- Mittheilungen, beschlagnahmte Schriftstücke und Abrechnungen, sowie Zeugen
Ueber die Einberufung und Abhaltung von Parteitagen spricht sich die Anklage dahin aus, daß von den örtlichen Verwaltungen Barmen- Elberfeld seit 1884 eine Anzahl Barteitage berufen bezw. abgehalten worden, an welchen die örtlichen Verwaltungen Rheinlands und Westfalens durch Vertreter Theil genommen haben. Es find dies die Parteiversammlung in Barmen bei Morian und der sogenannte Ausflug nach Langenbaus am 22. Juni 1884; der Parteitag zu Blankenstein am 28. Juni 1885; die Parteiverfammlung in der Beek bei Aprath am 19. Juli 1885; der Parteitag zu Iserlohn am 9. Auguft 1885; der Parteitag zu Neanderthal am 14. Auguft 1887. Bezüglich der Parteiverfammlung in Barmen bei Morian und des Ausflugs nach Langenhaus nimmt die Anflage nach den Polizeimittheilungen an, daß Viereck zugegen gewesen und eine geheime Versammlung abgehalten worden sei. Am Nachmittag feien in Langenhaus etwa 1000-1200 Theils nehmer zusammengekommen und rothe Schleifen, Medaillen und Brochen mit Lassalle's Bildniß verkauft worden. Es feien Reden gehalten und in Gruppen politische Gespräche geführt, sowie fozialdemokratische Lieder gesungen worden. Als Redner feien Viereck und Schuhmacher Solingen erkannt worden. Es seien geheime Verhand'ungen gepflogen und Aufzeichnungen gemacht von Loose, Hüttenberger, Müller, Mehlhorn und Hülle. Die meisten Angeklagten des hiefigen Landgerichtsbezirk hätten an der Versammlung, die von Loose und Neumann vorbereitet worden, Theil genommen. Durch Richterspruch sei zwar verneint worden, daß in Langenhaus eine der polizeilichen Genehmigung bedürfende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel stattgefunden habe, dagegen seien die Theilnehmer an dem Hinmarich wegen ohne polizeiliche Genehmigung erfolgten öffentlichen Aufzugs bestraft worden. Auch über den Parteitag zu Blankenstein erhielt die Polizei vorher Mittheilung: Theilnehmer waren u. A.: Daftig, Cordes, Röllinghoff, Hülle, Tappe, Eufe, Schmiß, Frau Braun, Happe und Martin. Sier feien rothe Abzeichen, Shlipse, Mebaillen, fozialdemofratische Liederbücher verkauft worden. Zuerst habe Hülle die verschiedenen Führer zur Prüfung der Anwesenden dazwischen aufgefordert, ob auch Spione feien. Als Redner feien aufgetreten, Hülle, Daftig und Happe. Es sei die Organisation besprochen und beschloffen worden, öfter derartige Parteiversammlungen abzuhalten. Durch Zeugniß von Happe und Sommer stehe feft, daß der Parteitag von Abgeordneten vorher einberufen und in parlamentarischen Formen geleitet wurde. Von der Parteiversammlung in der Beet erhielt die Polizei ebenfalls vorher Kenntniß, ebenso von dem Verkauf von Karten a 30 Pf. zu derfelben, welche den Stempel Dertliche Verwaltung Elberfeld" trugen. Nach der Versammlung erhielt die Polizei Mittheilung über deren Verlauf und die Namen der Redner( worunter Hafen clever). Desgleichen erhielt die Polizei Renntniß von der Parteiverfammlung zu Iserlohn , die den Zweck gehabt hätte, die Barmen. Elberfelder Organisation auf die benachbarten Bezirke Westfalens zu übertragen. Es sei die Beitragszahlung von wöchentlich 10 Pf. beschloffen und festes Zusammenhalten, stramme Organisation und Halten sozialdemokratischer Schriften empfohlen worden. Es seien u. a. Röllinghoff, Kopalle, Hellmann, Scheer, Tusch und Kleine anwesend gewefen. Auch von dem Parteitag zu Neanderthal wurde die Polizei in Kenntniß gefeßt und infolge ihres Einschreitens fei es zu einer geheimen Versammlung nicht gekommen. Theils nehmen waren Belles I, Lehmann, Grimpe, Harm, Müller, Cordes, Rüßmann, Jeup, Kowalowski, Kaiser, Rocker und Merr.
fehliche Sammlung von Beiträgen zu Verbindungszwecken bewirken und in geheimer und fonftige örtliche Verbindungszwede fördernd thätig find. Diese Feststellungen beruhen auf der durch mehrere
Jahre fortgesetten Beobachtung durch die Polizeibehörde; deren Ermittelungen sollen durchaus zuverlässig sein, weil sie durch andere Beweise, namentlich die Ergebnisse der Briefsperre, bie Resultate der Durchsuchungen am 3. April 1888 und die Aussagen von Zeugen bestätigt worden sind. An der Spike der Elberfelder örtlichen Verwaltung steht ein Lokalkomitee von 10 Perfonen, das alljährlich neu gewählt werde. Demselben ollen 1887 88 angehört haben: Barthel, Emil Müller, Hüttenberger, Neumann, Guftav Finte, von Schemm, Kowalowsti, Cordes und Röffer; als, Vorfizender fungirte Barthel, als forrespondirender Bertrauensmann( dem die Verwaltung mit anderen örtlichen Verwaltungen und mit der Parteileitung in Zürich oblag) Emil Müller. Letterer war im Besiz, der ges heimen chemischen Tinte. Harm, als Reichstagsabgeordneter, foll großen, vielfach entscheidenden Einfluß und die Vermittlung zwischen Barmen und Elberfeld einerseits und der Parteileitung anderseits gehabt haben. Das Komitee soll nach Bedürfniß geheime Versammlungen abgehalten haben zur Erörterung örtlicher Verbreitung des Sozialdemokrat", die Einkaffirung und Ab sendung der Abonnementsgelder foll v. Schemm's Obliegenheit gewesen sein. Als Beweismittel für diese Angaben dienen Berichte der Polizei. Als Bestätigung der polizeilichen Ermittelungen sollen die Aussagen der Zeugen Kaltenbach und Ott bienen, ferner eine Karte mit dem Stempel Dertliche Ber waltung Elberfeld" und die Angaben einer großen Anzahl Beugen, welche bekunden, daß einzelne der Angeklagten geheime Versammlungen abgehalten bezw. besucht haben. Ferner And bei von Schemm unter verdächtigen Umständen 338 M. gefunden worden; ein Theil der chemischen Tinte ist herbei
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Ueber die Beschickung der allgemeinen Parteilonaresse bemerkt die Anklagefchrift, daß die örtliche Verwaltung BarmenElberfeld gewählte Vertreter zum Wydener, Kopenhagener und St. Galler Kongreß gefandt habe. Es feien dies Winterberg und Hülle für die erften beiden, Bierenfeld und Müller für den legten Rongreß gewefen, an welchem auch Harm für Rechnung beider örtlichen Verwaltungen Theil genommen.
Was die Unterhaltung einer fortdauernden Verbindung mit der allgemeinen Leitung betrifft, so findet die Anklage diese in dem Briefwechsel, der Entfendung von Mitgliedern der Parteivertretung an Ort und Stelle und in der Hergabe von Geld aus dem allgemeinen Verbindsfonds zu örtlichen Verbindungszweden. Dei Briefwechsel foll bewiesen sein durch bei Durchsuchungen gefundene Briefe, refp. Abschriften von solchen; der zweite Punkt durch die Anwesenheit verschiedener Reichstagsabgeordneter 2c. in Barmen und Elberfeld ; der dritte Punkt durch vorgefundene Briefe.
Auch mit der Redaktion und Expedition des Sozialdemokrat" sollen die örtlichen Verwaltungen in Verbindung geftanden haben. Sendungen von und nach Zürich seien unter großen Vorsichtsmaßregeln, wie Decadreffen und Stichworten, erfolat. Lestere feien ermittelt und der Verkehr bewiesen durch die Postbücher, Notizen und die Empfangsbestätigungen im Sozialdemokrat".
aussagen auf, endlich auch im Sozialdemokrat" ver
öffentlichte Quittungen. Durch Verkauf von Loosen, Karten, Druckschriften, Kalendern 2c. sollen ebenfalls Gelder für Parteizwede erzielt worden sein; speziell angeführt werden als solche Verkaufsartikel die Brochüre Chemnizer MonstreProzeß, der Neue Welt- Kalender Das Glaubensbekenntniß eines guten Deutschen ", Dr. Schönlant's Schrift Zur Lage der arbeitenden Klassen in Bayern ", stenographische Berichte über die Reichstagsverhandlungen und rothe Slipse für einen bedrängten Parteigenoffen".
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Zum Besten der Veebindungskaffe sollen auch Festlichkeiten veranstaltet worden sein; die Polizeibehörde soll wiederholt in Erfahrung gebracht haben, daß die Wirthe, bei denen Konzerte, Tanzkränzchen, Verloofungen u. f. w. abgehalten wurden und die fie polizeilich anmelden, Eintrittskarten in großer Zahl haben herstellen lassen, die den Unternehmern zum Verkauf gegeben wurden. Derartige Abkommen feien mit mehreren Wirthen getroffen worden; der Ueberschuß sei in die Partei taffe gefloffen. Durch Tellersammlungen am Schluffe öffentlicher Versammlungen fei ebenfalls eine Einnahme für die Verbindungskasse erzielt worden, so z. B. über 111 m. 80 Pf. Untoften, während dieselben nur 19 M. 87 Pf. betrugen, oder 55 M. ftatt 13 M.
Die örtlichen Verwaltungen Barmen und Elberfeld hätten zur Verschärfung der örtlichen Agitation eine große Menge von Festlichkeiten und Ausflügen veranstaltet, ferner die Wahlen zum Reichstag mit Erfolg vorbereitet und beeinflußt, auch eine Zeit lang der Fachvereinsbewegung eine ganz besondere fördernde Thätigkeit zugewendet. Endlich hätten fie die periodische Druckschrift Freie Presse" als„ Organ für das werkthätige Bolt von Rheinland und Westfalen " gegründet, bis heute troß der größten Schwierigkeiten unterhalten und es fogar durchzufeßen gewußt, daß diefelbe aus allgemeinen Ver bindungsmitteln unterstügt worden sei. Die Freie Presse" sei auch der Herstellungsort für alle Druckschriften, welche den Agitationszwecken innerhalb der örtlichen Verwaltungen Rheinlands und Westfalens zu dienen bestimmt sind. Sie unterhalte in fast jeder größeren Stadt beider Provinzen Expeditionen und bilde ein Hauptbeförderungsmittel der Verbindungszwecke Es werden Flugschriften aufgeführt, die dort hergestellt worden, und behauptet, daß neben der Herausgabe des Tageblattes ein umfangreicher Betrieb sozialistischer Schriften stattfinde. In geheimen Versammlungen seien verschiedene mit der Freien Presse" zusammenhängende Angelegenheiten zur Erörterung gefommen.
In der örtlichen Verwaltung Barmen sei die Bezirkseintheilung durchgeführt; es bestanden drei Diftrifte, Ober, Mittel und Unterbarmen ; über jeden stand ein Distriktsvors Reber und hinter diesem mehrere Vertrauensmänner. Jeder Diftrift hielt Bersammlungen, die Gesammtverwaltung alle Monate Rorporeversammlungen ab. An der Spike ber ge fammten örtlichen Verwaltung stand Mohrhenn. Diese Dar Mellung foll bestätigt werden durch eine fchwarze Lifte", welche Don Mohrhenn's Hand die Aufschrift Barmen- Mi( BarmenMittel) trägt. Daraus, und weil die schwarze Lifte" nur für Orte, nicht für Personen bestimmt ist, soll erhellen, daß das Exemplar ber Organisation in Mittelbarmen gehört hat und daß Morhenn an der Spike dieser Organisation gestanden hat. Die Bezirkseintheilung fei 1886 auf furze Zeit verlassen und ein von Hülle ausgearbeiteter Organisationsplan angenommen. Septerer wurde wieder erfekt durch einen von Salzberg und Fracht ausgearbeiteten, demzufolge Barmen in drei Klubs zer fel mit je einem Führer und einem Kassirer. Die Klubs theilten sich in Sektionen von je 12-15 Mitgliedern. Die Verwaltung alle 4 Wochen Versammlungen ab. Ein Lokaltomitee( mit einem Bevollmächtigten oder Vertrauensmann und einem Raffirer an der Spize) hatte die Leitung der örtlichen Verwaltung. Im Lokalfomitee sollen gewesen sein Röllinghoff, Hülle, Salsberg, Bubenzer, Thielmann, Bierenfeld, Fracht, August Schmit, Küpper, von Edern; Röllinghoff soll Ver trauensmann, Hülle Schriftführer gewesen sein. Später fei Röllinghoff abgefeßt und an seine Stelle Hülle gewählt worden, bezirk find der Verbeitung überführt Gustav Finke, Hahn, ber wiederum durch Emil Küpper erfekt wurde, dem Thielmann als Sauptkaffirer zur Seite stand. Aus den obengenannten Personen follen auch die Delegirten in's Wahlkomitee, in die Preßkommission und dergleichen gewählt worden sein. Als Beweismittel für diese Ausnahmen sollen Polizeiberichte über geheime Versammlungen, die bei Harm gefundenen Abschriften von Briefen Mohrhenn's an Bebel, durch Einsichtnahme der Postbücher er mittelte und beigeschaffte Poftanweisungen nach Zürich , bei Harm erschienenes und bei Grimpe gebrudtes Wah! flugblatt Thielmann gefundene Abrechnungen, Auskunft der SparkassenDerwaltung, eine Brieffaftennot im„ Soz." und endlich tung gelangt. Das Flugblatt Gedenkblatt an den 21. Fe Beugenausfagen dienen. Die örtlichen Verwaltungen Barmen und Elberfeld sollen in regem Verkehr mit einander stehen und
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Die Herstellung, Einführung und Verbreitung verbotener, bezw. gegen das Gesez verstoßender Druckschriften habe ebenfalls zu den Zweden der Barmen- Elberfelder örtlichen Vers waltungen gehört. Am 11. Juni 1887 fei das Flugblatt An die Wähler Deutschlands zur Pfingstzeit 1887" verbreitet wor ben, obwohl Grillenberger das Verbot deffelben mitgetheilt hatte. Das Blatt war von Grillenberger verlegt und bei Wörlein u. Romp in Nürnberg gebrudt. Im Landgerichts
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Neumann, Rendel, Piepenbrint, Schürmann, Haase und Wilden. Am 18. Juli 1887 ist in Lüdenscheid verbreitet wor den das Fluglatt An das arbeitende Volk von Lüden scheid und Umgegend", am 11. Januar 1888 zu Köln das Flugblatt Ein Mahnwort". Letzteres soll ber Druckerei der Freien Preffe" hergestellt sein auf Bestellung Gaffen's. Ferner ist ein im Verlage von im April bezw. Mai 1888 in Hemer und Altena zur Verbrei
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bie Organisation auf bestimmte Kreise zu übertragen gesucht worden, ohne daß die Urheber ermittelt wurden.
Die örtlichen Verwaltungen Barmen und Eiberfeld sollen
bruar 1887 sei auf Beschluß geheimer Versammlungen erschienen und am 10. März 1888 verbreitet worden. Am 8. April 1888 fei in Elberfeld das Flugblatt An das Volk verbreitet
eine rege geheime Vereinsthätigkeit entwickelt haben durch durch Zusammenwirten der Redaktion und Expedition des
Abbaltung und Beschidang geheimer Versammlungen, Einberufung und Abhaltung von Parteitagen, Beschidung von Barteifongressen und Unterhaltung einer steten, in bestimmten
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Die Einführung und Verbreitung verbotener Druckschriften
Sozialdemokrat", der allgemeinen Verbindungsleitung und der örtlichen Verwaltungen ist nach der Anklageschrift Pflicht der Parteigenoffen. Sache der örtlichen Verwaltungen fei oie Be
Formen fich bewegenden Verbindung mit der Parteileitung. I ftellung, Verbreitung und Bezahlung der Schriften. Es wird
Ueber die Verantwortlichkeit der Angeklagten vor dem Strafgefeß fpricht sich die Anklagefchrift folgendermaßen aus: Gegenstand der Anklage fei die bewußte, dauernde Zuwider handlung gegen die§§ 128, 129 des Str.-G.-B. Durch die vorhergehenden Ausführungen sei der Beweis zu erbringen gesucht, daß eine geheime Verbindung mit vereinsähnlicher Berfaffung eriftire, zu deren Zwecken und Beschäftigungen es gehöre, die Vollziehung der Vereinsgefeße, des Preßgefeßes und des Sozialistengefeßes zu verhindern. Es wird auf den von der Staatsanwa tschaft zu Chemnik 1884 zu führen gesuchten Nachweis einer geheimen Verbindung, das Urtheil des Freis berger Landgerichts vom 4. August 1886 und die durch die Voruntersuchung erbrachten Beweismittel Bezug genommen. Erwiesen sei, daß eine gefchloffene, Instanzen bildende Organifation, von der örtlichen Verwaltung ausgehend und im allgemeinen Parteitag endigend, vorhanden sei; daß die Parteivertretung Rechte ausübt, welche nur den Vorstehern eines in sich geschlossenen und nach bestimmten Sagungen wirkenden Personenvereins zukommen; daß die örtlichen Verwaltungen Barmen und Elberfeld lediglich deshalb ins Leben gerufen feien, um den Zwecken der allgemeinen Verbindung zu dienen, und daß diese örtlichen Verwaltungen eine fortgefeßte Verbindung mit einander und mit der allgemeinen Verbindungsleitung unterhalten; daß die bevollmächtigten Vertrauensmänner der örtlichen Verwaltungen Barmens und Elberfelds in geheimen Versammlungen der Vertrauensleute" gewählt werden; daß der Redakteur des " Sozialdemokrat" jedenfalls von der Parteivertretung angestellt wurde; daß die Verbreitung des Sozialdemokrat" und anderer verbotener Druckschriften und die Abrechnung darüber Sache der örtlichen Verwaltungen und ihrer Vertrauensmänner sei; daß die Parteifonds jedem Verbindungsmitgliebe zur Ver fügung stehen und daß sie nicht nur an einzelne Personen, fondern auch für örtliche Verwaltungszwecke verwendet werden. Jede thätige Mitwirkung an der Erhaltung, der Verbreitung und den Beschäftigungen der Verbindung stelle sich als Theilnahme bar, wenn auch die Art der Mitwirkung verschieden sei. Wenn aber die Theilnehmer zur Bestrafung
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