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1. Beilage zum Berliner Volksblatt.
Nr. 277.
Parlamentsberichte.
Denischer Retchstag.
22. Situng vom 25. November, 1 Uhr. v. Marschall, LohAm Tische des Bundesraths: v. Marschall, Lohmann, später v. Bötticher. Auf der Tagesordnung steht die Berathung der Arbeiterschukanträge des Zentrums. Es handelt sich dabei um brei verschiedene Anträge.
Der erste Antrag bezieht sich auf den Maximalarbeitstag. Die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit eines Lages foll nicht mehr als elf Stunden, an den Vorabenden der Sonn- und Fefttage nicht mehr als zehn Stunden be tragen; die Arbeitsstunden sollen zwischen 5 Uhr Morgens ündigen und 8 Uhr Abends liegen mit einer Hauptpause Mittags von mindestens einer Stunde. Der Bundesrath foll befugt sein, bei gesundheitsschädlichen Betrieben die Arbeitszeit herabzufegen, bei anderen( den Saisongeschäften) sie zu verlängern; aber biefe Regelung soll für alle Betriebe derfelben Art gleichmäßig erfolgen. Ginzelausnahmen sollen nur zur Berhütung plöglicher Gefahr, des Verderbens von Rohstoffen oder eines unverhältnismäßigen Schadens gestattet werden für zwei Wochen feitens der Ortspolizei und für sechs Wochen seitens der höheren Berwaltungsbehörde.
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Der zweite Antrag bezieht sich auf die Sonntags= tube; er verbietet jebe Arbeit an Sonntagen und allen gewertlichen Betrieben, beschränkt sie für das Handelsgewerbe auf fünf Stunden und überläßt die Gestattung von allgemeinen Ausnahmen( für Saisonbetriebe oder Betriebe, welche der Bes friedigung täglicher Bedürfnisse der Bevölkerung dienen) dem Bundesrathe, von einzelnen Ausnahmen( bei Gefahr 2c.) den Ortspolizei- bezw. den höheren Verwaltungsbehörden wie beim
erften Antrage.
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fion vor: Den Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen eine Revision der in ihren Gebieten geltenden ( bekanntlich sehr verschiedenartigen) Vorschriften über die Sonntagsarbeit in Anregung zu bringen."
Zu diesem Antrage liegt auch eine Resolu
Der britte Antrag bezieht sich auf die Frauen- und
Rinderarbeit. Danach sollen Kinder unter 12 Jahren in Fabriten nicht beschäftigt werden; Kinder von 12 bis 14 Jahren mur 6 Stunden täglich und zwar ohne Weiteres nur Kinder, welche bas 13. Lebensjahr vollendet und ihrer landesgefeßlichen Schulpflicht genügt haben, die anderen nur, wenn sie in der Boltschule oder in einer besonders genehmigten Schule regel mäßigen Unterricht von mindestens 3 Stunden täglich erhalten. Diese Vorschrift soll mit dem 1. April 1890 in Kraft treten; von da ab sollen ferner Arbeiterinnen nicht mehr beschäftigt werden in Bergwerken, Hütten- und Walzwerken, Schleifereien nb Werften; ferner foll die Nacht- und Sonntagsarbeit weibiher Arbeiter verboten sein, die Arbeitszeit verheiratheter Ar eiterinnen auf 10 Stunden beschränkt sein. Ausnahmen bei Unglüdsfällen und Naturereignissen kann auf vier Wochen die here Verwaltungsbehörde, auf längere Dauer der Reichsngler geftatten. Der Bundesrath kann für Betriebe, welche ie Gesundheit und Sittlichkeit gefährden, die Beschäftigung Jugendlicher und weiblicher Arbeiter überhaupt verbieten.
Dienstag den 26. November 1889.
Zu bedauern sei es, daß bei uns das Roalitionsrecht der Arbeiter so sehr gefchmälert werde theils durch das Verhalten der Arbeitgeber, theils durch die Handhabung des Sozialistengefezes und des Vereinsgefeges. Unter diesen Umständen müsse das, was durch die freie Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber nicht erreicht werden könne, auf andere Weise gefeggeberisch angestrebt werden. Und dazu geben die Arbeiterschuh- Anträge Gelegenheit. Es bedürfe jedoch in dieser Beziehung möglichst einheitlicher Beschlüsse. Der Reichstag verftebe jedenfalls von dieser Sache mehr, als die Regierungen, und wenn der Reichstag die Verantwortung für diese Arbeiterschutzgesetzgebung tragen wolle, zähle doch der Reichstag viele Arbeitgeber unter seinen Mitgliedern so sehe er nicht ein, weshalb die Regierung dem nicht beistimmen wolle. Auf die Regierungen andererseits falle die Verant wortung, wenn sie diese Anregung des Reichstags ablehnen. Er bitte daher die Regierungen, endlich den vorliegenden Anträgen ihre Zustimmung zu geben oder in nächster Seffion eine andere, gleichinhaltliche Vorlage einzubringen. Abg. Duvigneau( nat.- lib.) nimmt für fich und seine Freunde in Anspruch, als arbeiterfreundlich angesehen werden zu dürfen. Er für seine Person wisse sich jedenfalls von den von dem Vorredner den Arbeitgebern nachgesagten arbeiterfeindlichen Bestrebungen frei. Er und seine Freunde hätten ja schon neulich der freifinnigen Resolution beigestimmt und würden auch heute den vorliegenden Anträgen zustimmen. Die Großindustrie könne wie die Enquete ergeben habe fehr wohl
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der Sonntagsruhe zustimmen. Viele seiner Freunde, die im praktischen Leben ständen, hätten freilich dagegen Bedenken, die Frauen als besondere Arbeiterkategorie behandelt zu wiffen. Aber trotz aller Bedenken, im Einzelnen erkenne seine Partei das dringende Bedürfniß einer Regelung der Sache an, und fie würden beshalb, falls es zur zweiten und dritten Lesung tommen sollte, den Anträgen auch in diesen zustimmen,
6. Jahrg.
werden. Ich will die Existenz feiner Familie gefährden und deshalb ist mir der Antrag Baumbach- Schrader, dem ich bei der dritten Lesung des Etats gern zustimmen werde, die einzige praktische Lösung der Frage. Ich will den Arbeiter vor jeder Ausbeutung durch den Arbeitgeber oder sonst Jemand schüßen, aber auch vor jedem Nachtheil, den ihm ein, wenn auch von großen Jbeen getragenes, doch unfruchtbares und falsches Humanitätsideal bereiten kann.
Abg. Meister( Soz.): Die Arbeiter fönnen aus diesen Verhandlungen sehen, wie groß das Interesse für die Arbeiterschußgefeßgebung ist, wenn es sich um die Wahlen handelt. Nach den Aeußerungen des Herrn v. Stumm scheint Alles übertrieben zu sein, was sonst über die Verhältnisse seiner Arbeiter in die Welt hinauspofaunt wird. Ich freue mich, von der Selbständigkeit seiner Arbeiter zu hören. Wie kann es nur so böse Menschen geben, die daran nicht glauben wollen! Alles, was sonst über die Ueberwachung seiner Arbeiter gefagt wird, ist ja Berleumdung. Herr Stumm giebt zu bedenken, daß wir Sozialdemokraten für diese Forderungen sind. Bei Ihren sozialreformatorischen Plänen fragen Sie doch nicht erst, wie die Sozialdemokratie darüber denkt. Es giebt uns zu benten, daß Sie über den Grundpfeiler alles religiösen Hanbelns und Denkens, über die Heiligung des Sonntaas noch stundenlang berathen müssen. Was sollen da die Arbeiter benken, wenn Ihre Preffe über Rohheit und Irreligiosität der Arbeiter flagt? Der Tanz um's goldene Kalb läßt Ste nicht den nöthigen Druck auf den Bundesrath ausüben. Der meinte im Herr Staatssekretär vorigen Jahre, die Arbeiter selbst wollten diese Beschränkungen nicht. Es giebt aber auch eine Freiheit, die gefeßlich beschränkt werden muß, besonders die, fich ausbeuten zu laffen und Andere auszubeuten. Deshalb find wir für die Sonntags rube, im Uebrigen laffen wir den Arbeiter feinen religiösen Gefühlen Rechnung tragen, wie er will. Die ablehnende Haltung der Regierung nach den Ergebnissen der Enquele ist bedauerlich. Dem Antrage über die Frauen- und Kinder arbeit flimmen wir nicht zu, denn der gute Kern des Antrags ist mit soviel Eventualitäten, Wenns und Abers verknüpft, daß die Ausnahme zur Regel wird. Wir können aber dem Bundes Die Polizei darf für die rath nichts Halbes unterbreiten. Ausnahmen nicht maßgebend sein, wir haben mit ihr trübe Erfahrungen gemacht und vertrauen den Verwaltungsbehörden mehr. Bezüglich der Kinderarbeit erlauben uns die Fortschritte der Industrie und Technik und die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands gegenüber anderen Staaten weiter zu gehen als der Antrag. Daß dabei die Dividenden der Aktiengesell schaften etwas niedriger werden, schadet der Menschheit nichts. Die Arbeit der Kinder muß unter allen Umständen bis zum 14. Jahre verboten sein, auch mit Rüdsicht auf die Schulpflicht, die in den Staaten, wo fie noch nicht bis zum 14. Jahr dauert, bis dahin ausgedehnt werden muß. Für jugendliche Abeiter von 14-18 Jahren darf die Arbeitszeit unbekümmert um die industriellen Verhältnisse, die ja bei uns so aute sein follen, nur 6 Stunden dauern. Ein hervorragendes Blatt der Nationalliberalen, der Hannoversche Rourier", berichtet, daß im Regierungsbezirk Stade auf den Ziegeleien Kinder unter 14.Jahren als fogenannte jugendliche Arbeiter täglich 18 Stun den arbeiten( Bewegung), und dabei ist diese Arbeit unaefund und anstrengend. Den Fabrifinspektoren fönnen die Arbeit geber leicht ein Schnippchen schlagen, besonders wenn, wie ge
Abg. Frhr. v. Stumm erinnert an seinen früheren bezüglichen Antrag( Stumm- Helldorff) im Jahre 1878 bei der Berathung der Gewerbeordnungs- Novelle. Hätten damals die Fortschrittler und Nationalliberalen zugestimmt, fo hätte der Bundesrath den Antrag annehmen müssen, benn er würde die Novelle hieran nicht haben fcheitern laffen können. Bezüglich der vorliegenden Frage glaubten viele, Sachverständige zu sein, obwohl das nicht der Fall war. Wenn er beispielsweise in den Nothstandsdistrikten der Eifel Spinnereien einrichten fönnte, welche den Frauen und Kindern Beschäftigung gewähren, so glaube er damit mehr zum Wohle der Menschheit zu leisten, als menn er bei sich die Frauenund Kinderarbeit abfchaffe. Es sei irrig, die Großindustrie so darzustellen, als ob sie bloß den Arbeiter auszusaugen strebe. Wenn behauptet werde, daß der deutsche Schulmeister die Schlacht von Sadowa gewonnen habe, fo wolle er bem hin zufügen, daß dieser Sieg nicht möglich gewesen wäre ohne eine fräftige Jadustrie, welche den Arbeiter selbst erft habe erstart n lassen und auch dem Bauern zu Gute gekommen fei. Man werfe der Sozialdemokratie die Bekämpfung von Thron, Altar und Besik, vor. Ebenso schlimm sei es, daß dieselbe die Harmonie zwischen Arbeitgeber und ArDer zweite und dritte Antrag werden zusammen behandelt. beiter ftöre, ohne welche gedeihlichen Zustände nicht möglich seien. Dazu liegt noch ein Antag des Abg. Lohren vor, nur folDie Hauptsache bleibe, im einzelnen zu prüfen, was dem Argende Bestimmungen anzunehmen: Arbeiterinnen dürfen in beiter nüßlich und schädlich ist. Die Sozialdemokratie, welche nur von der Erregung des Unfriedens lebe, habe die Alterswerden. Am Sonnabend dürfen Rinder und Arbeiterinnen wiſchen 8 Uhr Abends und 5 Uhr Morgens beschäftigt versorgung, das Invaliditätsgesek u. f. w. abgelehnt; bak fie den gegenwärtigen Anträgen zustimme, müsse bedenklich machen. Nachmittags nach 5 Uhr in Fabriken nicht beschäftigt werden. Was die Sonntagsarbeit anlangt, fo habe die Enquete bewiesen, Abg. Hihe( Bentrum) begründet die beiden Zentrums- daß der Antrag Stumm- Helldorff Recht gehabt habe. Er werde anträge. Diefelben enthielten präzise Forderungen. Es genüge daher bei der zweiten Berathuna jenen Antrag wieder einnicht, fich auf eine bloße Resolution wie diese neulich zur bringen. Dem Bundesrath die Regelung der Ausnahmen zu Debatte gestanden überlassen und dadurch die ganze Verantwortung zuzuschieben, Resolution um so weniger begnügen, nachdem sich der Reichs- sei verkehrt. Der Ausdehnung der Gesezgebung auf die Feier
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zurückzuziehen. Man dürfe sich mit einer
tage, wie der Abg. Hize will, fann er nicht zustimmen; auch die Gesetzgebung anderer Länder spreche immer nur von der Sonntagsarbeit. Bezüglich der Frauenarbeit wünsche Rebner eine neue Enquete. In Bezug auf die Kinderarbeit steht er den Anträgen sympathisch gegenüber. Ein Verbot der Frauen
tangler selber in den Kommiffionen so energisch gegen bloße Resolutionen ausgesprochen habe. Ihm, dem Redner, erscheine bie Regelung der Sonntagsarbeit viel wichtiger, als die Regelung der Frauen- und Kinderarbeit. Für gefeßliche Einfrantung der Sonntagsarbeit sprächen zunächst religiöse Rück fichten. Wenn der Abg. von Stumm neulich gemeint habe, arbeit, so fährt Redner fort, will ich nur da, wo nachweisbar man fönne die Industrie nicht unter polizeiliche Aufsicht stellen,
was
die Gesundheit, Sittlichkeit und die förperlichen Kräfte der Frau gefährtet sind. Die Rücksicht auf die Familie allein kann mich möglich sei, das werde doch bei uns auch möglich sein. nicht veranlassen, die Polizei in die Familie hineinreden zu Uebrigens beständen ja bei uns auch bereits Polizei- laffen. Die Frau ist ein gleichberechtigtes Wesen, dem man die Borschriften, durch welche die Sonntagsarbeit eingeschränkt Möglichkeit, ihre Eriftenz selbst zu beschaffen, nicht nehmen darf. werbe. Im Vorjahre habe der Herr Kommissar am Bundes tathstische das Bedürfniß geleugnet, aber dieses sei doch burch die Enquete, die inzwischen darüber angestellt ſet, be wiesen. Ferner habe seiner Beit der Herr Reichs
angler bezweifelt, daß das Verbot der Sonntagsarbeit
Die Geschichte der Zivilisation zeigt, daß überall die Selbstständigkeit der Frau zunimmt, und es liegt keine Herabminde rung der weiblichen Würde darin, daß eine Frau auch erwerbend thätig ist, wohl aber darin, daß fie allein als dem Intereffe
unver
schehen ist, eine Ortspolizeibehörde die Fabritinspektion in ihrem Kreise vorher ankündigt. Da kann das Haus rechtzeitig rein gehalten werden. Noch mehr als in den Fabriken zeigen fich die Schäden der Kinderarbeit in der Hausindustrie. Bei der Cigarrenfabrikation find selbst Kinder von 3-4 Jahren beschäftigt. Die Inspektion muß unbedingt auch auf die HausDie ftaatlichen Organe industrie ausgedehnt werden. müßten dabei aber mit viel mehr Autorität ausgestattet werden, als sie jetzt haben. Die Industrie des großen, mäch tigen Deutschen Reiches kann darunter ebenso wenig leiden, wie die in Desterreich und der Schweiz , wo Kinder unter vierzehn Jahren absolut nicht arbeiten dürfen. Das gemüthliche Sachsen glänzt in dieser Beziehung in der traurigsten Weite vor allen anderen. Die Beschwerden der Fabrikinspektoren ve. hallen, wenn der Reichstag fie nicht unterstüßt. Erhält von biefem nicht der Bundesrath den nöthigen Drud, so sitzen die Fabrikinspektoren in einer Zwidmühle. Um nicht vielleicht vom Bundesrath abgerüffelt zu werden, werden sie keine Beschwerden und Besserungsvorschläge mehr machen, sondern ihre Berichte so einrichten, daß fie nach oben hin keinen Unwillen erregen. Bei der Wahl der Fabrikinspektoren müssen auch die Wünsche der Arbeitnehmer berücksichtigt werden, da jene als Vertrauens personen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern vermitteln follen. Die Frauenarbeit darf nicht zu sehr befchränkt werden.
werbe. Aber auch dieser Zweifel sei durch die Ergebnisse der heirathet bleiben. Das Intereffe der Generation forderte hier machen? Der Fehler ist, daß die Frauenarbeit von den
überwiegende Mehrzah der Arbeiter für das Verbot sei. Aus- jedes Mädchen über 25 Jahre von Staatswegen verheirathet
cath weit besser im Stande, als die Ortspolizeibehörden. Deshalb wolle sein Antrag auch die Entscheidung darüber dem
eher ein Verbot des Bölibats oder eine Bestimmung, wonach
wird.( Heiterkeit.) Gewiffe Geschäfte in der Landwirthschaft
Arbeitgebern bedeutend billiger gekauft wird. Sie werfen uns vor, daß wir daran arbeiten, die Ehe aufzulösen. Blicken Sie doch hin auf die Industrie, wo des Morgens der Mann mit seiner Frau und seinen Kindern auszieht zur Arbeit, um erft
Berhältnisse einer Industrie nothwendig seien, sei der Bundes- gefährlicher als das Arbeiten in gefunden, gefchloffenen Fabrit- fpät Abends wieder heim zu kehren. Wenn der Mann nicht ju entscheiden, welche Ausnahmen auf Grund der technischen sind auch für die Gesundheit und Sittlichkeit der Frau weit
Bundesrathe übertragen. Was die Kinderarbeit anlange, so
räumen unter strenger Aufsicht. Durch die Sachfengängerei kommen die Frauen in Distrikte, wo sie ohne jede Aufsicht den und Rontrole, entfernt von ihren Anverwandten Sehr oft wünschte die
mehr der Erzieher seiner Kinder sein kann, so wird er unmuthig über seine ganze Lage. Wollen Sie dem Arbeiter wirklich Ge legenheit geben, ein Eheleben, ein Familienleben führen zu fönnen, so ftellen Sie den Arbeiter so, daß seine Frau nicht
wachie der Einfluß der Sozialdemokratie mit dem Anwachsen größten Gefahren ausgefeßt find. ber Fabrikarbeit der Jugendlichen. Man sehe dies in Sachsen , ich in der Lage zu sein, einen für Frauenarbeit mehr nöthig hat, fich in das Joch der Fabrik zu spannen, denn
nicht wenn ich sehe, wie in einer zahlreichen Familie die Frau und eine Reihe von erwachsenen Töchtern lediglich Konsumenten find. Die verheiratheten Frauen bilden eine verschwindende Minorität unter den Fabritarbeiterinnen, fie find würde es grausam sein, thr zu verbieten, au bem färglichen
3. B. der Textilindustrie, werden auch keineswegs auf die ftündigen Arbeitstag vorschreiben, nur die verheirathete Frau wird dann hier ganz verschwinden. Ein Umsichgreifen des
nur die bittere Noth treibt die Frau in die Fabrit. Der vierwöchige Schutz der Frau nach der Entbindung reicht nicht aus. Würden Sie damit für Ihre Frauen zufrieden sein? Auch die Aerzte verlangen mindestens eine sechswöchige Schon zeit. Die Nachtarbeit der Frauen und Mädchen müßte verboten werden. Nicht allein aus fittlichen Gründen, sondern auch, weil die Ronstitution des Weibes schwächer ist, als die bes Mannes. Alles Dies ist in dem Entwurf nicht genug firirt, und deshalb können wir, abgefehen von der Sonntagsruhe, nicht für denselben stimmen. Erlahmen Sie deshalb in Ihren Be ftrebungen nicht. Unfere ablehnende Haltung mag Ihnen ein Sporn sein, auf dem betretenen Wege das Ganze zu erreichen. Wollen Sie die Arbeiterschußgefeßgebung die Arbeiter ben Klauen der Sozialdemokratie entreißen", nur zu, um so beffer wird sich die Sozialdemokratie entfalten. Mit dem franken Arbeiter tönnen Sie alles machen, der ist froh, wenn er nur fein Stüd Brot hat, der gesunde, wohlgenährte Arbeiter aber wird für fich die politischen Rechte in Anspruch nehmen, die ihm zukommen.
wo die Kinder- und Frauenarbeit von Jahr zu Jahr zunehme, geeigneten Fabritbetrieb zu besigen ohne daß etwas dagegen geschehe. Eine Einschränkung der Frauenarbeit liege besonders im Intereffe der Erhaltung eines guten Familienlebens. Bu demselben Zwede aber sei, wie er wiederholt hervorheben müsse, auch nöthig, den Sonntag wieder in eine Rechte einzulegen. Er bitte deshalb um Annahme fast überall ihrem natürlichen Berufe hingegeben. Oft aber beiber vom Zentrum eingebrachten Anträge. Abg. Schrader( dfr.) will nicht mehr auf Einzelheiten Verdienst ihres Mannes etwas zuzuerwerben. Einige Industrien, eingehen. Auf etwa wünschenswerthe Aenderungen der vor Gegenden Gefeßentwürfe würden seine Freunde bei der zweiten Arbeit weiblicher Personen verzichten, wenn Sie einen zehnober britten Lesung zurüdfommen. Der Borrebner habe ge meint, die Annahme dieser Gesezentwürfe sei der von frei faniger Seite beantragten Refolution vorzuziehen. Aber dann Ronkubinats ist aber wahrscheinlich bei einer Bestimmung, womöchten die Herren Antragsteller auch dafür sorgen, daß ihre nach verheirathete Frauen nicht länger als zehn Stunden are Anträge wirklich in zweiter und dritter Lesung durchberathen beiten dürfen. So verschiedenartig ist ferner der weibliche Dr würden, denn sonst tomme man diesmal wieder nur gerade so halb darauf hinwirken, daß die dritte Lesung des Etats nicht eher beendet werde, ehe die vorliegenden Anträge angenommen felen. Andererseits würde gleich nach der dritten Lesung des Stats der Reichstag auseinander gehen, ohne daß in der vor liegenden Sache ein Beschluß zu Stande gekommen sein würde. Das bisherige Verhalten des Bundesrathes gegenüber diesen Fragen bes Arbeiterschußes gebe nicht viel Hoffnungen. Be barre ber Bundesrath bei diesem seinem Verhalten, so werde nichts anderes übrig bleiben, als daß der Reichstag nach eng lichem Mufter eine Kommission niederfeße, die befugt sei, fich das erforderliche Material zu verschaffen, Zeugen zu vernehmen 2c.
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ganismus nicht von dem männlichen, daß jede Nachtarbeit ihm unbedingt schädlich ist; die Krankenpflegerinnen find an Nachtwachen sehr gewöhnt und auch fie üben ihren Beruf oft des Geldes wegen aus. Die Statistit beweist, daß in den Fabrifationszweigen mit Frauenarbeit die Zahl der unehelichen Rinder weit geringer ist, als in vielen landwirtschaftlichen Diftritten. Der Lohn der Männer würde durch das Verbot der Frauenarbeit höchstens um 10-15 pt. steigen und das wäre kein Ersatz für den Verdienst der Frau. Wohl aber könnten die Erlaffe des Bundesraths, die gewisse Betriebsarten den Frauen verbieten, noch erweitert werden; so müßte namentlich auch die Frauenarbeit in der westfälischen Eiſenindustrie verboten, in Der Textilindustrie und der Schiffswerftindustrie eingeschränkt
Abg. Stöcker: Wenn die verbündeten Regierungen der Arbeiterschußgefeßgebung ein größeres Wohlwollen entgegen brächten, fönnten wir uns auch mit einer Refolution be gnügen. Aber dieser Weg ist so gut wie verschränkt. Denn als mir 1881 eine Resolution faßten, wurde uns vom Regierungstische gefagt, es ist leicht, Resolutionen zu faffen und die Regierung arbeiten zu laffen, wenn Sie was fönnen, so bringen Sie Ge feße. Das ist geschehen und auf diesen Standpunkt stelle ich mich auch heute. Die ablehnende Haltung der Regierung