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keinen Ramen angeben und mußte nach der Charitee gebracht| folgt wurde. Beleidigt war durch diefelben nämlich der Ritter­

Gerichts- Beitung.

Die Bahnhöfe der Stadtbahn wurden im Auguft cr. n hat Fra von Cafchenbieben in beunruhigender Weise unsicher gemacht ich zu thre und besonders auf dem Schlesischen Bahnhofe tamen viele Tochter Taschendiebstähle vor. Zwei der gewiegteften Kriminalbeamten Rinder a warden hier poffirt und diese fanden die herrschende Unficher­aus iden älter eit sofort erklärlich, als fie eines Abends die Wittwe Wil­erthvoller helmine Machotta, eine 60 jährige, im Zuchthause ergraute einer afhendiebin von Profeffion, in dem Menschengewühle be vahren ga mutten, welches beim Einlaufen eines Buges entstand. Die en 8. Beamten beobachteten, baß die Machoita fich in verdächtiger n bumpie Beise an drei Damen herandrängte und daß ein Mann, ber bald bare hinter ihr stand, die Bewegungen ihrer Hände mit seinem Körper eräusch zu becken suchte. Auch dieser Mann war den Beamten be nand burdannt, es war ein Sohn der Machoita aus erster Ehe, ein gewiffer ie Bewohne Emil Sinze, der gleichfalls häufige Gefängnißftrafen zu verbüßen hatte. Das verdächtige Paar muß die Beamten wohl bemerkt haben: benn bevor noch ein Taschendiebstahl ausge­führt war, zoa es vor, den Bahnhof zu verlassen. Während ber eine der Beamten fich bei den Damen erkundigte, ob sie betohlen feien, folgte der andere Mutter und Sohn, ohne daß diefe es bemerkten. Auf der Straße hörte er, daß der Sohn der Mutter Vorwürfe machte durch die Worte: Hättest Du boch beffer zugegriffen, jegt laufe ich den ganzen Abend herum ich den und habe nichts davon. Der Beamte schritt nun zu ihrer Berhaftung. Nach den Beschreibungen der früher Be­Roblenen muß die Machotta die Thäterin gewesen dem eine ein und hat die dritte Straffammer des Landgerichts I ie

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aus verurtheilt. Gestern wurde der Buchbinder Hinze von berfelben Straflammer der Beihilfe in einem Falle für schuldig befunden und dieserhalb zu einem Jahre Gefängniß Berurtheilt.

Hülle: Der Gewährsmann" mischt unter seine In wahrheiten hie und da ein Rörnchen Wahrheit. Ich habe an Bismard einen Brief abgefchickt, deffen Inhalt eine in öffent lichen Versammlung angenommene Resolution war, denselben zurüdbekommen und öffentlich herumgezeigt, weil megen der vielen Stempel eine Ruriofität war, den Brief habe ich noch. Von einer geheimen Bersammlung fann feine Rede sein.

Wilfing: Am Schluß der geheimen Bersammlung wurde eine Broschüre vertheilt. Am 6. Oftober 1885 fand in der Wiesenstraße eine Versammlung statt mit der Abrechnung wegen des Soziald."

fammlung.

Vertheidiger: Zu welcher Tageszeit war die Ber

Wilfing: Das weiß ich nicht, in der Regel find die Versammlungen Abends.

Bebel: Es ist wichtig, weil der Postschein über die Geld sendung nach Zürich vom 6. Oftober batirt.

Wilfing: Am 27. Oftober fand eine Versammlung statt mit Abrechnungen. Es wurde über die Betheiligung an den Landtagswahlen beschlossen und Viered'sche Broschüren vera theilt.

Neumann: Die bei mir gefundenen Broschüren habe ich direkt von Viereck.

Wilsing: Am 15. Dezember wurde in einer Bersamm lung über die Gründung der Fr. Pr." gesprochen, sowie über deren Haltung.

Hülle: Gilles war damals Redakteur der demokratischen Rheinisch- westfälischen Blätter", deshalb war vielfach die Frage über die Haltung des Blattes besprochen.

gutspächter Maß. Nach den Feststellungen des Landgerichts Stargard enthielt schon der erste Artikel beleidigende Vorwürfe gegen den Rittergutspächter Maß. In erster Linie murde in Frage gestellt, ob die Wegnahme des Holzes durch Wegener überhaupt ein Diebstahl sei, sodann hieß es an einer Stelle: Der Gutsherr Maß veranlaßte seine Leute, auf Wegener einzuhauen und ihm die Schädeldecke einzuschlagen." Die Hauptsache kam aber erft in dem zweiten, größeren Artikel. Es sei gleich an dieser Stelle erwähnt, daß das Landgericht Star­garo geglaubt hat, besonderes Gewicht darauf legen zu müssen, daß das Blatt des Angeklagten ein sozialdemokra tisches sei. Folgende Stellen des Artikels werden als in­friminirt angesehen: Von einem menschenwürdigen Dasein ist teine Rede für die Arbeiter( nämlich bei den hinterpommer schen Gutsbesißern). Während die Gutsherren das Geld ver­praffen, müssen die Arbeiter verhungern." Durchweg fromme Betbrüder find die hinterpommerschen Gutsbefizer." Nächsten­liebe ist ihnen fremd."" Der gnädige Herr lief in die Wohnung des Arbeiters, um selbst das Holz wieder wegzu­holen." Bis zu welchem Grade der Gefühllofigkeit müssen Menschen abgeftumpft sein, die bei strengster Wintertälte einem armen Arbeiter das letzte Holz megholen, das fann nur in Hinterpommern vorkommen, wo die Arbeiter Menschen zweiter Klaffe find."" Die Kartellbrüder, die fich für Abschaffung der Sklaverei in Afrika begeistern, möchten wir auf Hinterpommern hinweisen." hinweisen." Das Gericht nahm an, der Angeklagte habe dem Maß den unberechtigten und daher beleidigenden Vorwurf ge­macht, er habe seine Leute zu Thätlichkeiten gegen Wegener veranlaßt. veranlaßt. Auch wurde als erwiesen angenommen, daß die allgemein gehaltenen Bemerkungen über die hinter­pommerschen Gutsbefizer pommerschen Gutsbefizer auf Maß gemünzt gewesen feien, obgleich derselbe nur Gutspächter ſei. Wenn in dem zweiten Artikel noch von graufigen Zuständen gesprochen und gesagt wird, die Bourgeoispreffe habe den Namen des Maß verschwiegen, so glaube das Gericht dem Angeklagten als Hintergebanten bei diesem Paffus importiren zu müssen, das Bergehen des Maß sei so scheußlich, daß die Bourgeoispreffe. fich scheue den Namen mitzutheilen. Aus der Revision des sich scheue den Namen mitzutheilen. Angeklagten gegen dieses Urtheil, welche heute( 25. November) vor dem 3. Straffenate des Reichsgerichts zur Verhandlung tam, ist folgendes hervorzuheben: Wenn Maß seinen Leuten gefagt hat, fie follten den Wegener binden, so hat der Ange­flagte dem Maß nicht grundlos den Vorwurf gemacht, er habe feine Leute zu Thätlichkeiten gegen W. aufgefordert, von einer Beleidigung" tönne also feine Rede sein. Durch die Stelle über die Bourgeoispreffe fönne höchftens diese selbst, nicht aber Maß beleidigt sein. Wenn von Gutsbesißern und Rartellbrüdern gesprochen sei, so tönne daraus nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß fich dies alles auf nicht festgestellt sei. Wenn der Artikel in dem Gebahren des Maß einen Mangel an Nächstenliebe finde, so sei dies durch­aus berechtigt. Es dürfte die Pflicht jeden Staatsbürgers fein, diesen Mangel von Nächstenliebe mit Berachtung zu er wähnen. Uebrigens habe doch Maß durchaus ohne Rechts­titel gehandelt, denn unerlaubte Selbsthilfe, Aufreizung zur Mißhandlung seien doch verboten. Der Reichsanwalt, Herr Dr. Lippmann, beantragte die Verwerfung der Revision. Nach den Feststellungen habe Angeklagter dem Maß den unwahren und daher unberechtigten Vorwurf gemacht, daß er den Wegener unmenschlich und roh habe behandeln lassen. Was die Bourgeoispreffe beträfe, fo fönne man vielleicht der Auf­faffung der Revifion folgen, indessen stände dem die thatfäch liche Feststellung entgegen. Auf§ 93 babe der Angeklagte fich nicht berufen, und von amtswegen habe das Gericht nicht nöthig gehabt, fich über§ 93 zu äußern. Das Reichsgericht verwarf sodann aus diesen Gründen die Revision des Ange­flagten.

-

Die Angelegenheit des Kaufmanns Draack beschäf­figt immer noch die Gerichtshöfe. Bekanntlich behauptet Bekanntlich behauptet berfelbe in Wort und Schrift, daß er das Opfer einer groß­artigen Intrigue geworden, indem man ihn wider befferes Biffen für geiftestrant erklärt und zeitweise auch ins erklärt und zeitweise auch ins Irrenhaus gesperrt hat. Er beschuldigt eine ganze Anzahl Persönlichkeiten, daß sie ihre Hand zu diesem verbreche­rischen Treiben geboten und nachdem es ihm auf Grund der s gegen ihn zur Anwendung gebrachte Entmündigungsver­fahren wieder zur Aufhebung zu bringen, verfolgt er seine Maß beziehen solle, da seine Zugehörigkeit zum Kartell Gegner durch Angriffe in Broschüren und anderen Druck­Besonders der Kreisphyfitus Dr. Wallichs in

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Allora wird auf das Heftigfte von Draad angegriffen bber schwersten Straftbaten bezichtigt. In einem vor Jahresfrist erschienenen Rechtsschutz- Ralender hat Draad ganze Leidensgeschichte veröffentlicht und den Kreis­pyhitus Dr. Wallichs wiederum so angegriffen, daß diefer gegen ihn den Strafantrag wegen Beleidigung stellte. Gestern foute

vor der 87. Abtheilung des Schöffengerichts die Sache Berhandlung gelangen, es tam aber nicht dazu, weil Dr. Ballichs den Sirafantrag noch in letter Stunde zurüd­gezogen hat.

funden,

Draad hat inzwischen einen Roman- Schriftsteller" ge der seine Aufsehen erregende Angelegenheit in einer Geschichte zusammengestellt hat, welche in Heften unter dem enormen Ablak findet.

Der Strafprozeß gegen den Veranstalter bes Betannten Resauer Sputs", den jetzt zum fpiri­tiftischen Medium" avanzirten früheren Dienstknecht Wolter, tauchte heute in fünfter Instanz wieder vor dem Rammergericht auf. Das Schöffengericht in Werder hatte nämlich den Ange­Hagten wegen vier von ihm verübter selbstständiger Hand­lungen des groben Unfugs zu je einer Woche, in Summa

Elberfelder Sozialistenprozeß.

( Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Wilfing: Am 17. Dezember 1885 fand eine geheime auch

Willing: Später fanden noch weitere Versammlungen statt, in welcher Streitigkeiten geschlichtet und der Beschluß ge faßt wurde, an Stelle der verbotenen Fr. Preffe" ein anderes Blatt erscheinen zu laffen. Ein Vorschlag Gilles' wurde ange nommen. Am 26. Dezember 1885 war eine Verfamm lung bei Morian, am 14. Februar 1886 in der Wohnung Gilles.

Harm: In der Anklageschrift werde ich der Theilnahme an zwei Versammlungen an einem Tage beschuldigt. Das ist doch nicht möglich.

Wilfing: In der Versammlung wurde Verschiedenes erledigt, auch über Rückstände an den Sozialdemokrat" ge fprochen.

wird.

Präsident: Dies wird bestätigt durch Notizen im Sozialdemokrat", in welcher über eingegangene Gelder quittirt Bebel: In der Fraktion wurde über diese Sache nichts verhandelt.

Wilfing: Den Bericht über die Versammlung habe ich furz nach der Bersammlung erhalten. Ich verweigere die Ausfage barüber, ob ich die Berichte mündlich oder schriftlich erhielt. Im März fand wieder eine Versammlung statt, worin u. a. über bie Aufbiffung einer rothen Fahne zur Feier des 18. März ge fprochen wurde. An einer Versammlung bei Thielmann bethei ligten fich 20 Personen. Am 11. April 1886 fand eine Vera trauensmännerversammlung statt, in welcher über die Freie Breffe" verhandelt und Salzberg als Kassirer gewählt, sowie eine Preßtommission gewählt wurde. Im gleichen Monat fand abermals eine Versammlung und später ein Ausflug nah Schwelm statt.

Salzberg: Ich war und bin noch Raffirer der Freien Preffe", von arm angestellt.

Wilfing: Es wurde über die Fachvereine und den Buttkamer'schen Streiterlaß gesprochen. Die Versammlung war bei Weber. Am 17. Juni 1886 war bei Schmidt eine Ber sammlung wegen des Kongresses. Beschloffen wurde, einen Delegirten mit gebundenem Mandat zum Kongreß zu schicken.

Bebel: Ich konstatire, daß eine Ausführung dieser Beschlüsse, soweit fie St. Gallen betreffen, unmöglich war. Dort wurden feine Mandate verlangt.

lammer zu Potsdam nur zwei Unfugsfälle für erwiesen Agitation für die Fr. Pr.", besprochen wurde. Beschlossen getlaat.

Sache behufs anderweitiger Entscheidung

anwandte. Wegen dieser reformatio in pejus", weil nämlich nicht auf die entsprechend geringere Strafe erkannt worden mar, bob das Kammergericht in der Revisionsinstanz am 29. Mai cr. die Vorentscheibung auf und wies die klärte, daß Jemand für die Fortseßung der Fr. Pr." 3000 M.

bie Straffammer

am 29.

zu

wieder an nun zurüd, welche

Potsdam September die Strafe auf zwei Wochen

Gefängniß festlegte. Hiergegen legte der Angeklagte wiederum

unter Rouvert direkt von Zürich beziehen solle. Die Anstellung von Adami an der Fr. Pr." wurde abgelehnt. Julius Weber hatte den Vorfiß in der gebeimen Versammlung. Harm er gezeichnet habe.

Revision ein, indem er diese Entscheibung sowohl in thatsäch Versammlung ffatt, in welcher über die Fr. Presse" gesprochen

führen fuchte, daß der äußere Beftand der öffentlichen Ordnung

auch nicht grober Unfug anzunehmen sei. Der Straffenat wies indes mit Rüdficht auf die betr. thatsächliche ohne ersichtlichen Rechtsirrthum geschehene Feststellung des Vorderrichters die

Revision zurüd.

Entscheidungen des Reichsgerichts.( Nachdruck ver­boten.) Leipzig , den 25. November.( Ein Sittenbild aus Hinterpommern.) Unter dieser Ueberschrift veröffentlichte der in Stargard erscheinende Stettiner Boltsbote" in seiner dies­jährigen Nr. 20 einen Leitartikel, welcher in Verbindung mit

artheilt wurde.

Berth.: Es handelt sich um eine Versammlung, wo­für noch anderes Beweismaterial als Polizeiberichte vorliegt. Wilfing: Am 14. Januar 1886 fand eine geheime wurde. Am 28. Juni 1885 follte ein Parteitag in Blanken­ftein abgehalten werden. Derselbe hat nach einer Mittheilung

stattgefunden. Redner waren Daftig, Barthel, Sülle, Cam­

berti. Es wurde beschlossen, fich gegen Frohme zu erklären. Am 4. Dezember( ich weiß das Jahr nicht mehr) fand eine Vertrauensmännerversammlung statt, wo die Abrechnung vorkam. Berth.: Das Sparkaffenbuch über 100 m. wird als besonderer Beweis angeführt. Hat sich nicht herausgestellt, daß ein anderer Thielmann als der Angeklagte die Spareinlage gemacht hat?

Wilsing: Es ist ein Maurer Thielmann. Berth.: Die Berichte bafiren auf der falschen Unter­Staatsanwalt: Es hat sich berausgestellt, daß ein

einer in der vorhergehenden Nummer unter der Spigmarke stellung, daß das Sparkassenbuch dem Angeklagten gehört. Lobtschlag" veröffentlichten Notiz die Veranlassung wurde, anderer Thielmann gleichzeitig mit dem Angellagten eine Ein zu einer aweimonatigen Gefängnißstrafe wegen Beleidigung lage machte. von der Straffammer in Stargard ( Hinterpommern) ver Der objektive Inhalt der beiden Artikel

Bebel; Der frembe Thielmann hat 40 Mark erhoben, fie fonnten also nicht an den Unterstüßungsfonds geschickt

werden.

war folgender. Am 5. März d. J. hatte der Arbeiter Wegener, der Don dem Rittergutspächter Hartwig Maß in Neuendorf bei Maffom entlaffen worden war, aus einem vom Gute gehörigen schilderten Verhältnisse thatsächlich find. Farftbezirke einen Arm voll Reifig geholt, um damit fein

Zimmer zu erwärmen und zugleich Brod zu backen. Herr

Staatsanwalt: Man weiß noch nicht, ob die ge­Wilfing erwähnt die Zentralleitung. Bebel: Wie ist die Sentralleitung? Wilfing: Ich verlese nur das, was mir mitgetheilt

Wilfing: Es wurde über den Kongreß noch mehr ge­sprochen. Am 24. Juni 1886 fand bei Walter eine Versamm lung statt mit der Vorbereitung zur Delegirtenwahl. Ber geschlagen wurden Hülle, Röllinghoff und Weber.

Bebel: Ich fonstatire, daß der vorgeschlagene Weber der jest geladene Zeuge ift. Trotzdem wurde er nicht an

Wilsing: Später fanden noch mehrere Versammlungen statt. Als Delegirter wurde Hülle in der Stichwahl gegen Weber gewählt. Bei Schmit fand ebenfalls eine Verfamm lung ftatt, später eine Sigung des Romitees bei Weber anz 11. Juli. Es handelte fich um Uebergabe der Geschäfte. Bebel: Was war der Exekutivausschuß? Wilfing: Persönliche Wahrnehmungen machte ich nicht; ich schrieb nur nieder, was mir mitgetheilt wurde.

Hülle: Die Poftanweisung an Frau Eifele in Zürich über 136 Frants habe ich nicht geschrieben. Hat die schweize rische Poft die Quittung ausgeliefert?

Präsident: Die Quittung ist auf dem regelmäßigen Wege nach Berlin gekommen.

Hülle: Die mir vorgelegte Anweisung von 1882 ift von meiner Hand. Meine Handschrift hat sich inzwischen ge ändert. Bebel: Sind noch andere Beweise dafür da, daß Hülle Rorrespondent" war? Präsident; Außer den vorliegenden Poftanweisungen

nicht.

Wilfing: Am 12. Auguft 1886 war eine Versamm­lung, in welcher über die schlechte Haltung Röllinghoffs ats Expedient verhandelt und beschloffen wurde, denselben abzu fegen.

Röllinghoff: Fehler in der Buchführung der Freien Preffe" find mir nicht nachgewiesen, ich habe hier eine Be scheinigung des Herrn Harm.

Willing: Am 29. Auguft 1886 wurde bei Wirth Schimmelpferd über die Fr. Pr." und die Kündigung Bied mann's gesprochen. Zwei Theilnehmer wurden aufgefordert, einen neuen Drganisationsplan auszuarbeiten.

Begener gegangen, um das Holz, auf welches dieser nach seiner wurde. Am 23. November fand eine geheime Versammlung waltung der Fr. Pr." zu kümmern hatte.

walt veranlaffen wollte,

eine Art.

Hierauf

ver­

ftatt, wo Sammelbücher ausgegeben wurden.

Bebel: Ift darauf eine Haussuchung gewesen? Der Präsident konstatirt, daß dies nicht der Fall war. Sülle: Ich war damals in Paris und habe eine Sammellifte für die franzöfifchen Rammerwahlen mitgebracht. Ich persönlich sammelte 10 Mark und fandte fie nach Paris . Wilsing: In der Versammlung wurde die Samm

Wegener die Herausgabe verweigerte, ging Maß fort, tam aber balb in Begleitung seines Inspektors Brand und seines Rutschers wieber, wobei er fein Ansuchen wiederholte. Wegener war aber nicht zur Herausgabe des Holzes zu bewegen und ergriff, als Maß seine Leute zur Vornahme von Ge feste der Inspektor Brand dem Wegener lung beschloffen. In einer andern Versammlung wurde über einen hieb über ben Ropf, fo baß die Schädel den Streit zwischen Bebel und Frohme und einen Parteitag lide tobt zu Boden stürzte. Unbeirrt durch dede zertrümmert wurde und der Unglüd gesprochen.

Bebel fonstatirt, daß die der Polizei bekannten Ver­

bie baliegende Leiche und das Jammer fammlungen nicht überwacht wurden.

gefrei der Frau Wegener, die fich fo plot­

Bebel: Ist die Versammlung überwacht oder aufge

Vertheidigung: Wir fonstatiren, daß die Prekkom miffion fich nur um den rebattionellen Theil, nicht um die Ver

Harm: Einen Wirth Schimmelpferd, bei dem ich ge wesen sein soll, kenne ich nicht.

Wilsing: Am 23. November fanb wieber eine Vere sammlung wegen der Fr. Breffe" statt. Später fanden noch einige Versammlungen in diefer Angelegenheit statt; am 5. De zember bei Schimmelpferd, am 3. Januar 1887 ebenfalls wegen der Fr. Preffe".

Berth.: Die örtliche Berwaltung Barmen" foll noch der Anklageschrift an die Fr. Preffe" Geld bezahlt haben; der Bericht des Zeugen spricht von der Partei.

Bebel: Nie in meinem Leben ist mir der Ausdrud örtliche Verwaltung" vorgekommen.

lich ihres Ernährers beraubt sah, eigneten statt. An der Versammlung in der Beet nahmen 80 Personen nicht sein. fich die beiden Gehilfen des Maß das Holz Theil; Hasenclever trat als Rebner auf. ben in ber Stube befindlichen Badofen. hoben worden? an und zerstörten auf Geheiß ihres Herrn Auf die erstattete Anzeige hin erklärte ber Staatsanwalt, gegen Brand nicht ein Treiten zu können, da berselbe in Nothwehr gehandelt habe. Die von der Wittme des Ges tödteten hiergegen erhobene Beschwerde wurde vom Oberstaatsanwalt als unbe gründet verworfen.-

Dieser Sachverhalt bildete also,

Wilfing: Das war nicht in meinem Revier. Schumacher: Hafenclever war damals nicht in Solingen . Es tritt eine Pause von 20 Minuten ein. In der Vernehmung Wilfings wird fortgefahren. Wilfing: Am 15. September 1888 fand eine Ver trauensmännerversammlung ftatt wegen einer zu veranstaltenden Festlichkeit, wegen eines Briefes an Bismard und wegen der

wie erwähnt, die Grundlage der beiden Artikel, wegen deren schwarzen Liste". Beschloffen wurde, Alles an den Sozialde Herr Herbert vom Staatsanwalt im öffentlichen Interesse ver­

motrat zu Sendende der geheimen Versammlung vorzulegen.

Staatsanwalt: Die offizielle Bezeichnung foll das Bebel: Es wird in der ganzen Anklage von örflid er Verwaltung" gesprochen.

Wilfing: Die Karte mit dem Stempel ist mir ge geben worden, ob sie für die örtliche Verwaltung dienen foll, weiß ich augenblicklich nicht. Am 16. Januar 1887 wurde eine Versammlung abgehalten, in welcher Wahlen vollzogen wurden. Sammellisten wurden an die Führer aus gegeben( für die Reichstagswahl). Ueber Flugblätter wurde gesprochen. Den Namen Desjenigen, der mir de Rarte gab, nenne ich nicht; ich halte ihn für zuverlässig. Es wurde ein Wahlfomitee gewählt und die Abhaltung einer' Boltsversammlung beschloffen.