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Gerichts- Beitung.
Die Verjährung der Strafthat wegen Nichtaufahme einer Berichtigung beginnt nach einer heute von Ebling der Straflammer Vla, Berliner Landgerichts I getroffer en Ent e, diefer heidung mit dem Tage, an welchem die eingelandte Berichti Bagung hätte aufgenommen fein müssen und nicht abgebrudt d werbe worden ist. Der frühere Redakteur der, Berliner Zei - Unfer un a", Baul Ehrentraut, war von der 94. Abtheilung sielt den des Echöffer gerichts wegen Nichtaufnahme einer Berichtigung Handge in zwei Fällen zu je 20 M. event. je 4 Tagen Haft verurtreitende theilt worden. Das gedachte Blatt hatte am 3. März cr. unter dem fie der Ueberschrift Schuß der literarischen Arbeit eine scharfe Der that
ritit der Thätigkeit des früheren Litterarischen UeberwachungsBoligi bureaus" in Berlin unter Leitung des Schriftstellers Ralfcher mitte geübt und behauptet, daß dieser fich mit dem Rechtsanwalt Dr. Hans Pseudolum in Leipzig zu gemeinschaftlichem Wirken verbunden te il batte. Sowohl Herr Ralfcher, als Dr. Hans Blum fandten en Rad unterm 6. März cr. längere Berichtigungen an die„ Berliner ommiffar Stg." ein, die aber keine Aufnahme fanden, weil sie nach An, denn gabe der Redaktion nicht in dem vorgeschriebenen gefeßlichen aus be Rahmen gehalten wären. Das Schöffengericht war aber anderer wurde in nicht und hat deshalb den Angeklagten, wie oben ersichtlich traunt it, verurtheilt. Hiergegen hat derfelbe Berufung eingelegt. Im Termine tonftatirte der Vorfigende, daß wegen Nichtaufmögen hahme der Kalicher'schen Berichtigung die erste richterliche Handlung am 25. Juni cr., also nach Ablauf der dreimonatlichen Verhältnißeährungsfrist, vorgenommen sei. Es mußte deshalb in diesem fich aber dalle unter Aufhebung des ersten Urtheils, das Verfahren tellt, deals unzulässig eingestellt werden; wegen des die gab Falles Dr. Hans Blum erachtete der Gerichtshof die Berufung zahl Forde des Angeklagten für unbegründet und erkannte auf deren nament Berwerfung. Opothefen e Stelle
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theilte nur den Angeklagten Klette zu einer Gefängnißftrafe von vier Monaten.
Reichsgerichts- Entscheidung. Am 5. Juli verur theilte die 3. Straffammer des hiesigen Landgerichts I den Tischler Franz Stammer wegen Verstoßes gegen§ 240 des R. Str.-G.-B. in idealer Konkurrenz mit§§ 152 und 153 der Reichsgewerbeordnung auf Grund folgenden Thatbestandes zu 6 Monaten Gefängniß. Zur Zeit, als in Hamburg eine Ar beitseinstellung der Tischler- und Schloffergesellen ftat: fanb, waren die Tischlergesellen Möller und Saß dorthin gekommen und hatten bei einem Tischlermeister Arbeit gefunden. Auf Zureden des Tischler- Streit- Komitees hatten fie jedoch be fchloffen, wieder abzureifen. Stammer brachte fie, wie ihm aufaetragen war, auf den Bahnhof und händigte ihnen die Fahrbillets nebst Reisegeld ein. Durch die Schloffermeister Betschmann und Kraul veranlaßt, zögerten Möller und Saß jedoch, in den bereit stehenden Zug einzusteigen und als Stammer sah, daß Möller nicht einfteigen wollte, ergriff er ihn am Rodfragen und schob ihn in das Roupee hinein. Auf Beranlaffung des Petschmann wurde Stammer von einem Polizeibeamten festgenommen und Möller sowie Saß blieben in Hamburg , wo sie Arbeit fanden.
Auf Grund dieser Thatsachen stellte der erste Nichter feft, daß der Angeklagte durch dieselbe Handlung: a) den Möller burch Anwendung förperlichen Zwanges zu bestimmen versucht hat, der Verabredung der Tischlergesellen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen mittelst Ar beitseinstellung Folge zu leisten, b) denselben durch Gewalt widerrechtlich zu einer Handlung, nämlich zum Besteizen des zuges genöthigt zu haben. Der Richter erachtete deshalb den Augeklagten aus§ 240 des Strafgesetzbuches der Nöthi gung und des Bergehens gegen die§§ 152 und 153 der Gewerbeordnung in idealer Konkurrenz für schuldig.
Die Revision rügte, daß jene Strafbestimmungen verlegt worden seien; sie wurde jedoch verworfen.
der Streifenden Theil zu nehmen, sondern auch der, welcher einen Anderen zu hindern versucht, von folchen Verabredungen zurückzutreten. Hatte daher auch Möller fich den Verabredungen infofern angeschloffen, als er auf Zureden des Streit- Komitees darauf eingegangen war, von Hamburg abzureifen, so habe ich dennoch der Angeklagte gegen den§ 153 badurch vergangen, daß er durch Anwendung förperlichen 3wanges den Möller zu hindern versuchte, von seiner Bufage zurückzutreten, wozu er unbedingt Willens war.
Gine muthwillige Beschädigung eines der Fernprechapparate in der Börse wurde dem Kaufmanne M. Denn nach den§§ 152 und 153 mache sich nicht nur derur Laft geleat, welcher gestern dieserhalb vor der 91. Abthei- jenige ftrafbar, der einen Anderen durch Anwendung förperlung des Schöffengerichts zu erscheinen hatte. Den Fernsprechlichen 3wanges zu bestimmen versucht, an den Verabredungen beamten in der Börse war es wiederholt aufgefallen, daß die Safen, welche zum Anhängen der Hörrohre dienen, häufig ver bogen wurden, welches bei ihrer starten Konstruktion nur durch Gewalt gefchehen konnte. Der Verdacht lenkte sich auf den Angeflagten, weil die Beschädigungen immer in denjenigen Zellen gefunden wurden, die der Angeklagte furz zuvor benugt hatte und weil derselbe sich stets als ein höchst erregter Mensch zeigte, enn er nicht sofort den gewünschten Anschluß erhalten lonnte. Man traf daher die Maßregel, ihm eine bestimmte Selle anzuweisen, und als er eines Tags den Apparat benutt, gewahrte man, daß wiederum die Hafen, die vor dem Eintritt Des Angeklagten in gehöriger Verfaffung fich befunden hatten, unmehr muthwillig verboten waren. Gegen M. wurde darauf Strafantrag gestellt. Er bestritt, daß er von der Sachhädigung etwas wife, sollte er den Hafen verbogen haben, ei es ohne Abficht geschehen. Da die Beamten aber überein mend erklärten, daß der Angeklagte eine bedeutende Gewalt e aufbieten müssen, fo hielt der Staatsanwalt den Angeklagten für überführt und bei der Gemeingefährlichkeit, die darin liege, ne bem öffentlichen Verkehre dienende Einrichtung böswillig beschädigen, beantrage er eine Gefängnißitrafe von
agen. Der Gerichtshof hielt es aber nicht für ausgeloffen, daß der Angeklagte, in der Erregung weil er den ermünschten Anschluß nicht erhielt, unbewußt und von Nervoft it beherrscht, an dem Haden gebogen habe und erkannte da= er auf Freisprechung. Der Angellogte wurde aber mit dem Stathe entlaffen, in Zukunft vorsichtiger zu telephoniren.
Ebenso liegen die Voraussetzungen des§ 240 des St.-G.-B. gegen den Angeklagten vor. Die Rüge der Revision, daß, die Nothigung anlangend nach dem feftgeftellten Sachverhalte nicht ein vollendetes, sondern nur ein versuchtes Vergehen vorliege, weil Möller in Folge der Handlungsweise des Angeklagten doch nicht abgereift set, treffe nicht zu. Es sei dabei übersehen morden, daß der erste Richter bie Handlung, zu welcher der Angeklagte den Möller genöthigt hat, nicht in der Abreise von Hamburg , sondern in dem Besteigen des Zuges gefunden hat. Mit dieser durch Gewalt bewirkten Handlung des Möller wurde die Nöthioung vollendet und es sei in dieser Beziehung einflußlos, daß Möller später dennoch in Hamburg verblieben ist. Das Urtheil des ersten Richters wurde somit bestätigt und die Kosten des Rechtsmittels dem Angeklagten auferlegt.
Eine häßliche Badeerinnerung bildete für Frl. Mundt tine Anflage, welche gestern vor der 91. Abtheilung des Schöffen gerichts gegen fie verhandelt wurde. Frl. Mundt befand sich Auguft d. J. in Warnemünde . Eines Nachmittags hatte he im Kurgarten Platz genommen. Sie fand neben ihrem Stuble ein Portemonnaie, welches fte aufhob und welches sich Da der Kellner ihr irgend welchen Aufschluß über den Ver lieren nicht geben fonnte, so steckte Frl. Mundt das Portemonnaie u fich und nahm es am Abende mit nach ihrem Logis nach Rofted. Inzwischen war der Verlust ruchbar geworden auch die Finderin wurde ermittelt, schon in der Frühe bes folgenden Morgens erschien bei der letzteren ein Polizist, um Ermittelungen anzustellen. Bei der ersten Frage erklärte rl. M. fofort, daß fie das Bortemonnaie gefunden habe und bereitwillig gab fie es heraus. Sie reiste nach Berlin zurück, und die ganze Angelegenheit war bereits ihrem Gedächtnisse deutet. entschwunden, als sie zu ihrem Schrecken eine Anklage wegen Fundunterschlagung erhielt, denn so wurde ihre Handlungsweise aufgefaßt, weil sie es unterlassen hatte, den Fund bei der Bolizei abzugeben. Im gestrigen Termine versicherte die Angetlagte, daß ihr die Abficht einer rechtswidrigen Zueignung fern gelegen, fie babe einfach nicht daran gedacht, zur Polizei zu gehen und der Kellner habe auch keine Ar deutung gemacht, daß
tab Gerichtshof glaubten der Angeklagten und beantragten refp. erkannten auf Freisprechung.
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Elberfelder Sozialistenprozeß.
( Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Kaltenbach: Den Sozialdemokrat" erhielt ich; ich verweigere die Auskunft, von wem. Die Verbreitung desselben tenne ich nicht. Bon Decadressen" weiß ich nur aus Zeitungsberichten. Das„ Gedenkblatt" erhielt ich in einer Wirthschaft von einem Unbekannten. Die Deckadresse Haase ist mir nicht bekannt. Wenn mir meine Notizen im Notizbuch vorgelegt werden, erinnere ich mich vielleicht.( Das Notizbuch wird ihm vorgelegt.) Von Haase steht da nichts. Hirslanden- Bürich" habe ich geschrieben, zu welchem Smed weiß ich nicht. Die anderen Notizen be ziehen sich vielleicht auf Fachvereine; erinnern fann ich mich nicht. Aus Berlin empfing ich von Harm ein Schreiben; über
bie beftellte Waare" fann ich nichts mehr sagen. Wer Ge noffe W. ist, meiß ich nicht.
Harm: Ich weiß nicht mehr, was bestellte Waare" be
Kaltenbach: Die Radirungen im Notizbuch geschahen, um die Eintragungen ins Reine zu bringen. Ich schrieb an anderer Stelle es wieder zu. Es wird Krankenfaffen- Angelegenheiten betreffen.
Der Zeuge wird unbeeibigt entlaffen.
vor
äufgesucht und eine Rifte Bigarren bei ihm bestellt. Es wurde mir einmal gefagt: Was willst du bei Hof?"( Der Zeuge
Zeuge Hellmann, Fabritarbeiter aus Iserlohn : Ich bin Sozialdemokrat. Eine Aufforderung, in die Dechenhöhle zu tommen, erhielt ich per Karte von Röllinahoff. Diefer wollte die Dechenhöhle besuchen. Dort habe ich Röllinghoff getroffen mit noch Jemand. Wie viel Leute da waren, weiß ich nicht. Db Copalle da war weiß ich nicht, es ist zu lange her. Ich habe in der Voruntersuchung, als mir die Namen vorgelesen
Rarte war eine Positarte. Es ist möglich, daß ich an Copalle davon etwas gefagt.( Der Zeuge wird vereidigt.)
Beuge Bergfeld aus Iserlohn : In ber Dechenhöhle war ich nicht bei einer Zusammenkunft. Von anderer Seite habe ich nichts barüber gehört.( Der Zeuge wird vereibigt.)
ihren Mann und wird entlaffen, ebenso die Tochter des Ange lagten Bollmuß.
Zeuge Schölgens, Schriftfcher aus Barmen( vereidigt): An einer Versammlung wegen der Freien Preffe" habe ich mich nicht betheiligt. Der Untersuchungsrichter hat mir nicht gesagt, was er unter Versammlung verstand. In einer öffentlichen Versammlung auf dem Johannesberg leinte ich Gilles fennen. Mit Nöllinghoff ging ich in eine Wohnung, wo mehrere Personen beim Glas Bier faßen. Es wurde über mein Engagement als Geschäftsführer gesprochen. Ich habe aus meinen eigenen Mitteln die Roften der Freien Preffe" bis zum Verbot getragen. Von geheimen Versammlungen weiß ich nichts.
Es soll, wie der Präfident mittheilt, Kenntniß gegeben werden, wann Weber vernehmungsfähig ist. Die Vertheidigung beantragt event. Tommiffarische Vernehmung.
Die Verhandlung wird auf Freitag vertagt.
Soziale Uebersicht.
An alle Steinmehen! Das Vereinsblatt" ift verboten.. Da unser Gewert aber ohne Vertretung in der Presse" nicht bestehen kann, so habe ich mit veranlaßt, daß ein neues Blatt Der Wanderbursche" herausgegeben wird, und ersuche die Kollegen aller Drts Der Wanderbursche" bis auf weiteres als Ve bandsorgan anzunehmen. Der Verbandsvorsitzende Jos. Jeschky.
aus.
Ein Unternehmer. Der Bauunternehmer( Scharwerker). auch zu gleicher Zeit Mitglied eines uniformirten, Kriegervereins, F. Krüger, Madaiftr. 12 wohnhaft, maßregelte 5 feiner Gesellen, die er am Sonnabend, den 23. b. M., feiner Anficht nach wegen Aufwiegelei entlaffen hat. Diese Entlaffung stüßt sich auf folgende Gründe: 1. Die Gefellen diefes Plazes hielten mit einigen Ausnahmen für ihre Pflicht, sich an der Sammlung für den Reservefonds der 3 mmerer recht rege zu betheiligen; diese Betheiligung hielt der 2c. Krüger für fozialiftische Agitation". 2. Der 2c. Krüger zahlte in dem Lokale des Restaurateurs Theidel, Largestraße 44, des Sonne abends feinen Gesellen das Geld Einige dieser Gesellen hielten es nicht für nöthig, bei dem betreffenden Wirth des Sonnabends etwas zu verzehren, weil er es nicht für nöthig hielt, das Berliner Voltsblatt" refp. Berliner Bolts- Tribüne" zu halten. Dieser Umstand wurde von Herrn Krüger als Aufwiegelei" bezeichnet. Aus seinem Gerebe war zu entnehmen, daß ihm diese Mittheilurgen angeblich von einigen Kameraden und von dem obengenannten Wirth des Lokals hinterbracht worden sind. Er schleuderte den Entlaffenen ins Geficht, fie seien Umstürzler und Staatsgefährliche. Ihrem Prinzip Folge leistend, legten noch am Montag, den 25. d. Mis., fünf der Kameraden die Arbeit nieder, so daß am ge nannten Tage wohl zehn Mann die Arbeitsstätte verlassen haben.
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Versammlungen.
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Der sozialdemokratische Wahlverein im 5. Berliner Reichstagswahlkreis hielt am Montag, den 25. d. Mis., im Schweizergarten" eine sehr gut besuchte Versammlung ab. Auf der Tagesordnung ftand: 1. Vortrag des Herrn Wildberger über: Die politische Lage und die Sozialdemokratie." 2. Distaffion. 3. Verschiedenes und Fragetaften. Der Refe rent führte ungefähr folgendes aus. So oft die Wahlen be vorstehen, findet ein großer Wettlauf der Parteien statt, bie Stimmen des Arbeiters zu fangen. Sind die Wahlen aber vorbei, hört die Arbeiterfreundlichkeit auf. Redner fritifirte die freifinnige, Zentrums- und die antisemitische Partei, welche alle dem Arbeiter helfen" wollen. Diejenige Partei, welche nicht blos Verfprechungen macht, sondern thatkräftig eingreift, der Sozialdemokra.ie, hat man den Mund verschlossen. Die Wähler haben es in der Hand, gegen die geger wärtige Wirth schaftspolitik zu protestiren; dazu gehört die Redefreiheit. Man muß sich wundern, was für Mittel angewandt werden, dieOrdnungsbrüber zusammenzuhalten. Referent tam auf die Wahlen von 1887 zu sprechen, wie der gegenwärtige Kartell- Reichstag zu Stande tam. Das Septennat murhe bewilligt und dadurch die Laften des Voltes vergrößert. Er entwidelte hierbei das vollständige Programm der sozialdemokratischen Partei und tam auf die bevorstehenden Wahlen zu sprechen. Redner schließt seinen Vortrag mit den Worten: Bei der bevorstehen ben Reichstagswahl ist es Pflicht eines jeden Arbeiters recht rege au agitiren und für den fozialdemokratischen Kandidaten zu stimmen.( Lebhafter Beifall.) An der Diskussion be theiligte fich Herr Albert Auerbach. Derfelbe wendet sich gegen das Sozialistengefeß. Er betonte u. a., wenn fich jeder Bürger flar gewesen wäre, wäre das Sozialistengeset damals nicht zu Stande gekommen. Die Sozialdemokratie muß dagegen protestiren, fie verlangt gleiches Recht für Alle!
Zeuge Happe aus Neviges : Ich habe im Laufe des Jahres Vieles vergessen. In Blankenstein habe ich nichts beobachtet. Es wurde mir gesagt, es sei keine Versammlung, ich follte im Sißen sprechen. Ein rother Shlips wurde mir gegeben und umgebunden. Von einer rothen Fahne habe ich Wiederum unterlag gestern ein schweres Bau- Unglück nicht gehört. Einen Vorsitzenden sah ich nicht, es war feine der Brüfung der 1. Straftammer des Landgerichts I . In der Mittagstunde des 23. Juli stürzte eine über drei Meter hohe bringen und das habe ich gethan. Meist habe ich in Velbert Grenzmauer zwischen zwei Grundstücken der Arndt- und Willibald- Aleris- Straße, nach der ersteren Straße hinüber und begrub sechs Arbeiter, welche mit Aufräumungsarbeiten wird beeidigt.) eschäftigt waren, unter ihren Trümmern. Sämmtliche sechs Jum Glück find alle von den verschiedenen Aim- und Bein brüchen , sowie den sonstigen inneren Verlegungen, wenn auch ft nach langer Zeit, genesen, nur einer hat wider den Willen ber Merate das Krankenhaus vorzeitig verlassen und dadurch feinen Tod selbst verschuldet. Für diesen Unglück- fall wurden der Maurermeister Ernst Heier und der Architekt Paul wurden, gesagt, ich wüßte nicht, ob die Leute dagewesen. Rlette, der Schwager des Erfteren, verantwortlich gemacht. Reden habe ich nicht gehört.( Auf Befragen Bebels): Die Das Grundstück des ersten Angeklagten, zu beffen Bebauung der felbe im Frühjahre auf Grund der eingereichten Zeichnung die baupolizeiliche Erlaubniß erhielt, stößt mit der Rückseite an die viel fiefer liegende Willibald- Aleris- Straße. Um eine beffere Ausnuzung des Grundstücks zu erzielen, rieth Klette seinem Schwager, den abschüssigen Theil beffelben auszufüllen und mit einer Grenzmauer abzuschließen. Heier leuchtete der Vorflag ein, er beauftragte Klette mit der Ausführung und legte zu vermeiden. thm 05, bie so veränderte Zeichnung zur Genehmigung bei der Polizei einzureiden. Das Letztere ift nie gefchehen und konnte Der Bau der Mauer, der trozdem vorgenommen wurde, auch nicht seitens der Baupolizei fontrolirt werden. Die Mauer sammen. wurde in einer Stärke von anderthalb Steinen aufgeführt, nach der Innenseite bis mit einer Futtermauer versehen und der durch die Abschüsstakeit des Bodens entstandene hohle Raum mit Erde ausgefüllt. Nach dem Gutad ten des Bauraths Babflübrer ist hierdurch gegen die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst verstoßen worden. Die Mauer war dem ungeheuren Seitenbruck des Dagegen ruhenden Erdreichs nicht gewachsen und mußte jen gleichen statt. feits hinüberfallen. Es war unbedingt erforderlich, daß der entstandene freie Raum neben der Mauer überwölbt wurde, woburch ber seitliche Drud aufgehoben worden märe. Andernfalls hätte man zum Ausfüllen des Raumes nicht Erde, sondern eine Betonmaffe nehmen müssen. Ferrer fei auch das Material der Futtermauer mangelhaft gewefer. Der erste Angeklagte wälzte liegt.( Der Zeuge verlangt im Abgehen seine Zeugengebühren. Die ganze Verantwortung auf die Schultern seines mitange- Heiterkeit.) Hlogien Edwagers, welder Sad verständiger genug fei, einen berartigen Bau zu leiten und auf den er sich ganz verlassen babe. Der Gerichtshof nahm auch an, daß der Angeklagte ich nichts gehört. Seier nicht verantwortlich gemacht werden könne und verur
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zu zwei Drittel der Höhe
Der Präsident ersucht die Angeklagten sich mit den Zeugen nicht zu unterhalten, um jeden Schein der Beeinfluffung
Zeuge Gustav Engels, früher Polizeisergeant( vereidigt): Den Ausflug nach Langenhaus habe ich beobachtet. Reden wurden nicht gehalten. Die Leute sprachen zu
Rebner fritisirte den Bericht des Minister Herrfurth, wie es in Sozialdemokratischen Versammlungen zugeht: Erft ist Alles still, dann Bravorufe, dann wird die Versammlung stürmischer, bis die Auflösung erfolgt, dann Hoch auf die Sozialdemokratie und draußen vor dem Lokale große Maffenansammlungen 2c." Redner meinte, daß jede Bersammlung gegen die aufgebauschten Berichte des Ministers Herrfurth protestiren muß und wünscht, daß sich der Minister des Innern doch einmal in folche Ver fammlungen begeben möchte, da könnte er ja einmal sehen, wie es da zugeht. Redner fam auch auf die bevorstehenden Wahlen zu sprechen und bemerkte dabei, daß selbst die Frei finnigen fagen, daß im 5. Wahlkreise dieses Mal die sozial demotratische Partei in Stichwahl kommt. Redner schließt mit ben Worten: Der Wahltag muß ein Feiertag sein für die politischen Rechte und für die Freiheit des Voltes!( Anhaltender Beifall.) Weiter sprach sich auch Herr Woyad in diesem Sinne aus; namentlich entrollte er ein trauriges Bild der Lage der Tagelöhner und Kleinbauern auf dem Lande und betonte dabei, eine Abhilfe tönne nur geschaffen werden durch große Agitation seitens der sozialdemokratischen Partei. ( Beifall.) Im Sinne des Referenten fprachen sich noch die Herren Joft und Ruzbach aus. Hierauf gelangte folgende Resolution zur einstimmigen Annahme: Die heute im Schweizer Garten tagende Versammlung des Wahlvereins des 5. Berliner Wahltreises legt Protest ein gegen die Schilderung des Ministers Herrfurth über Vorgänge in sozialdemokratischen Versammlungen und erklärt ferner, daß es nöthig ist, um allen reaktionären Strömungen vorzubeugen, daß das arbeitende Boll bei der nächsten Wahl einmüthig für den Randidaten ber sozialdemokratischen Partei eintritt; die Versammlung erklärt ferner, den Wahltag als einen Feiertag zu betrachten und die Arbeit ruben zu laffen." Zu Verschiedenem tam hierauf fol gende Resolution zur Berlesung und Annahme: Da sich die Parteigen offen in Friedrichshagen in der unangenehmen Lage befinden, zu ihren Versammlungen teinen Saal erhalten zu können, indem fämmtliche sämmtlichen 2okalbefizer, unterstüt von Schantwirthen Friedrichhagens intl. Sirichgarten, Müggelschlößchen und Ravenstein , 39 an der Zahl, erklärt haben, ihren Saal der sozialbemokratischen Partei nicht zu Versamm Iungen bergeben zu wollen, auch das Arbeiter organ nicht auslegen, ferner erklärt haben, so lange auszubarren, bis die Partei nach gegeben hat, so beschließt die heutige Versammlung, für den nächsten
Buge Gregeloh, Wirth in Schwelm ( vereidigt): Von einer Bersammlung bei mir weiß ich nichts. Meine Tochter wurde einmal gefragt, ob eine Versammlung bei mir stattfinden fönnte. Das wurde abgelehnt.
Zeuge Berghaus aus Bledinghausen- Remscheid ( vereidigt): In Langenhaus war ich; es waren viele Personen da. Reden wurden nicht gehalten. Es fand Regelschieben und der
Zeuge Robert Sönchen aus Hagen ,( war Beschuldigter): Ein Padet aus Rendsburg erhielt ich nicht, das kann ich beschwören. Es giebt mehrere Sönchen; es muß ein Irrthum Do: liegen. Es wird festgestellt, daß ein Irrthum in der Person vor