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Die Reibes

Beilage zum Berliner Boltsblatt.

Nr. 283.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

27. Sigung vom 2. Dezember. Am Tische des Bundesraths: von Bötticher, von Dechend Aschenborn u. A.

Die Bänke des Hauses find schwach besetzt. Tagesordnung: Bankgesez, Initiativante ag, betreffend bie Arbeisbücher im Bergbau.

Bräsident von Levezow eröffnet die Sigung um 12 Uhr.

Die zweite Berathuma der Novelle zum Bank gefege vom 14. März 1875 wird fortgesezt.

Der Entwurf ändert den§ 24 des genannten Gesetzes bahin ab, daß die Vertheilung des jährlichen Reingewinnes nach Maßgabe der folgenden Beftimmungen erfolgt:

an

1. ben Antheilseignern wird zunächst eine ordent liche Dividende von 3 pet des Grundkapitals be rechnet, 2. vom Mehrbetrage werden 20 pet. dem Ne fervefonds zugeschrieben, so lange derselbe nicht des Grundlapitals beträgt, 3. der Reft wird zu bie Antheilseigner und zu an die Reichstaffe gezahlt, Soweit die Gelammtdividende der Antheilseigner nicht 6 pet. übersteigt. Von dem hiernach weiter ver­bleibenden Refte erhalten die Antheilseigner. die Reichs taffe bleibt der Reingeminn unter 3% pCt., so wird er aus dem Reservefonds so weit ergänzt. Die Rommission, welcher der Entwurf überwiesen woorden ist, beantragt, ihn unverändert anzunehmen. Dagegen liegen die liegen die folgenden Abänderungs­anträge vor:

Dienstag den 3. Dezember 1889.

6. Jahrg.

benußt, um die Gemeinde zur freien Ueberlaffung eines Dienst gebäudes an die Bank zu veranlaffen. Auch in Mainz , in Viersen , in Düren haben die Gemeinden fich zu derartigen Leiftungen entschließen müffen. Bo irgendwo eine Stadt eine Bankfiliale haben will, da muß fie fich zu solchen Leiftungen verstehen, so daß es faft heißen fönnte: la bourse ou la vie. ( Heiterkeit.) Wir stehen jetzt auf dem Punkte, die Privilegien der Bank zu erneuern, Privilegien, wie fie die angeblich so bes gehrlichen Agrarier nie in Anspruch zu nehmen wagen würden. Ich glaube, daß dies der geeignete Zeitpunkt ist, die Gemeinden durch einen Beschluß, wie ich ihn vorschlage, zu schüßen. Es giebt doch auch noch ein höheres Evangelium als das Soll und Haben". Allgemeine wirthschaftliche Gefichtspunkte muß die Reichsbant ebenso gelten laffen wie, die Boft- und Telegraphen- Berwaltung und die Eisenbahnen. I hoffe, der Herr Bankpräfident wird seine Zusage, ben wirthschaftlich Schwachen entgegenzukommen, auch durch Zustimmung zu den von mir ausgedrückten Wünschen einlösen.

bekannt, gar nicht, wenn es nach Deutschland exportirt werden soll. Ich möchte nun vergleichen, wie thatsächlich der Zustand bei der Bank von Frankreich und unserer Reichsbank auch in anderer Hinsicht ift. Troßdem wir namentlich 1866 große Schwierigkeiten zu überwinden hatten, haben wir in diesem Fahre, ebenso auch 1870, an unferer Währung festgehalten, während eine ber ersten Maßregeln der Bant von Frankreich im Jahre 1870 die Siftirung der Zahlungen war. Wie ift es unter solchen Umständen möglich, die Bank von Frankreich gegenüber der Reichsbank rühmend hervorzuheben? Ich hoffe, daß die Herren Redner selbst, nachdem ich werden, der, wenn er auch nicht als solcher ausgesprochen die Verhältnisse largelegt, den Vorwurf zurüdnehmen wurde, doch in der Behauptung liegt, daß unsere Reichsbank hinter der Bank von Frankreich zurückstehe. Auch über die übrigen Verhältnisse möchte ich furz noch einige vergleichende Worte hinzufügen. Die Bank von Frankreich hat 131 Filialen, wir haben deren 240. Bei der Reichsbank fann Jeber, der nur freditwürdig ist, ohne Rücksicht auf die Höhe seines Ver mögens, diskontiren, in Frankreich sind es überhaupt nur wenig über 11 000 Perfonen, welche überhaupt zu diskontiren berechtigt find. Die Reichsbank hat für den Lombard- Verkehr großen Werth, die Bant von Frankreich fennt einen solchen gar nicht, ebensowenig fennt fie Gutsbefizer- Wechsel. In der Ver waltung der Werthpapiere ist zwischen beiden Banten auch ein Unterschied, da wir u. a. auch die Verloosungen überwachen, während die Bant von Frankreich nur bie Roupons abschneidet. Dort ist der Verkehr im Wechfeldiskont ein sehr schwieriger, felten oder nie fonn man das Geld an demselben Tage er halten, bei der Reichsbank erhält Jeder, der bald Geld braucht, solches sofort. So könnte ich bei allen Zweigen der Geschäftsverwaltung nachweisen, daß gar keine Veranlaffung dazu vorhanden ist, bak die Reichsbant sich vor der Bank von Frankreich versteden müßte, und ich möchte die Herren bitten, hältnisse vergleichend gesprochen werden sollte. Noch einen dies zu erwägen, wenn außerhalb des Hauses über diese Ver anderen Gegenstand möchte ich berühren. Herr v. Rardorff hat zu Gunsten der Bank von Frankreich erwähnt, daß diese ein größeres Stammtapital habe, als die Reichsbant. Ich habe hiervon schon in der vorigen Sigung gesprochen und möchte noch erwähren, daß das Stammkapital der Bank von Frant reich mit 183 Millionen Frants nur zirka 26 bis 27 Millionen größer ift, als dasjenige der Reichsbant. Db aber die That­fache, daß die Bant von Frankreich ihr Stammkapital in Renten feftgelegt hat, ein Vorzug ist, das kann ich ruhig der Erwägung der Herren überlassen.

Der Aba. v. Huene( 3) beantraat unter Nr. 3 die Ge fammtbivibende, bis zu welcher die Reftibeilung zu gleichen Antheilen erfolgt, auf 5, ftatt auf 6 pt. zu bemeffen.

Ein mit zahlreichen Unterschriften der deurschkonservativen Bartei versehener Antrag des Abg. Grafen zu Stolberg­Wernigerode geht dahin, die Vorlage abzulehnen und an ihrer Stelle eine Resolution anzunehmen, welche ben Reichstanzler auffordert:

1. die Antheilsscheine der Reichsbent zum 1. Januar 1891 zu fündigen; 2. dem Reichstage einen Gesez­entwurf vorzulegen, durch welchen: a) die Reichsbont, unter Beibehaltung ihrer sonstigen Draanisation und unter Aufrechterhaltung der übrigen in Deutschland be tehenden Rotenbanten, in den Besides Reiches übergeführt wird; b) die Ausschüsse der Antheils eigener durch einen aus Vertretern von Handel, Industrie und Landwirthschaft gebildeten Beirath erfekt werden. Der Abg. Mooren( Bentr.) beantragt die nachstehende Resolution:

In Erwägung, daß die Reichskant die Aufgabe bat, da, wo es der Verkehr erfordert, Zweiganstalten zu errichten, wolle der Reichstag erflären, baß es nicht seinen Absichten entspricht, wenn die Reichsbank fich für die Erfüllung dieser Aufgabe von den beiheiligten Ge meinden Steuerbefreiungen oder andere Buschüsse bewilligen läßt.)

Die am Freitag abgebrochene Diskuffion nimmt wieder auf Bräfident der Reichsbank v. Dechend: Nach dem stenogra­bischen Bericht ist Herr Graf v. Mirbach auf die Aeußerung des Herrn von Kardoff zurückgekommen, daß der Metallbestand Der Bank von Frankreich höher set, als der der Reichsbant, und daß die erftere ber legteren im Kriegsfalle überlegen fei. Wäre die Aeußerung in der Weise gefallen, daß man die Bank Don Frankreich besonders glorifigirt hätte, fo fönnte ich darüber hinweggehen, denn ich muß anerkennen, daß diese Bant außer orbentlich gut verwaltet wird, und es liegt in der deutschen t,

Renau zu prüfen, ob das Lob nicht ebenso gut auf die eigenen past; aber es handelt sich hier um die devische Reichsbant, um ben Ruf und die Stellung der deutschen Reichsbant, und da wird man es mir nicht verargen, wenn ich untersuche, was es mit Ihren Aeußerungen für eine Bewandtniß hat. Nach der legten Uebersicht der Bank von Frankreich vom 28. v. Mts. barug der Metallbeftand 1030 Millionen Mark in Gold und 907 Millionen Mark in Silber. Nach der Behauptung des

für

nöthig halten und thatsächlich faft immer einen so hohen tot haben. Die Bant von Frankreich hat aber beinahe hie einen so hohen Metallbestand gehabt und denselben erst in jinafter Zeit erreicht. Früher war der Betrag selten höher als 1000 Millionen Mart . Bei Ausbruch des Krieges war er auf 1038 Millionen Mark an Gold und Silber zu Tommen herabgefunken, und eine lange Zeit hat der Bestand 1000 Millionen nicht entfernt erreicht. Im Jahre 1861 mar

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Direktor im Reichsschazamt Aschenborn: Ich habe eine Reihe von Unrichtigkeiten zu berichtigen, welche im Laufe der legten Debatte zu Tage getreten find. Der Herr Abgeordnete legten Debatte zu Tage getreten find. Der Herr Abgeordnete Graf Mirbach schäßt die Mehreinnahmen des Reichs aus einer etwaigen Verstaatlichung der Reichsbank auf etwa 43 Millionen in einer 10jährigen Periode böher als die jeßigen Einnahmen. Er geht dabei von der Beschaffung der Mittel für die Verstaatlichung durch 3- prozentige Ronfols aus, während mir bie 8grundelegung von 34- prozentigen richtiger erscheinen würde. Doch das ist ein untergeordneter Punkt. Mehr fällt die weitere Vorausfegung ins Gewicht, daß von den 26 Millionen des Refervefonds 13 Millionen dem Reiche zufallen, also nicht 120, sondern nur 107 Millionen für die lebernahme der Bank aufzu ringen nöthig sein würden. Das Reich be­dürfe, meint der Herr, eines Refervefonds überhaupt nicht, aber das ist ein Furthum; denn die Bank erzielt ihre jezigen Erträge blos durch die Existenz und Mitverrechnung dieses Refervefonds. Der finanzielle Effekt der Uebernahme durch bas Reich würde nicht 4 Millionen, sondern etwa 2 930 000 M. betragen, und man könnte auch da noch fragen, ob das nicht zu hoch sein wird. Jedenfalls gilt es nur unter Vor­

auslegung der bisherigen Erträge. Ob diese aber fomtant fein

Bankpräsident v. Dechend: Ich bedauere, den Erwar tungen des Herrn Vorredners nicht entsprechen au fönnen. Ueberall, wo es der Verkehr erfordert, wird die Reichsbank ihrer Verpflichtung, neue Bankstellen zu gründen, auch genügen, ohne daß ihr dies durch Beiträge der Gemeinden erleichtert wird. So liegt der Fall aber nicht in dem vom Herrn Vor­redner genannten Orten, der Verkehr hat sich bort nicht ge hoben, und es wird sich in der That fragen, ob es nicht rathfam wäre, die Filialen bort ganz aufzugeben. Wie viel Nebenstellen sollen wir denn noch errichten? Die Bank von Frankreich hat deren 132, die englische Bank nur 10, wir 240. Steuerfreiheit verlangen wir nicht, oder höchftens während der Probezeit. Andere Städte, wie z. B. Hamm, haben uns eigene Häuser gebaut und uns biefelben geschenkt. Ich habe dabei gar nichts gefunden.( Heiterkeit.) Das Geschent kommt ja gar nicht den Antheilseignern, sondern dem Reiche zu Gute. Wir haben von jenen Städten ja gar nichts ver langt, sondern wir haben gesagt, obaleich kein Bedürfniß da ist, wollen wir Opfer bringen.( Beifall).

Abg. Gamp( Reichsp.): Nachdem geffern der Agrarier par excellence Herr Graf v. Mirbach erklärt hat, daß meine Forderungen nichts mit denen der Agrarier zu thun haben, wird nun wohl auch die Legende freifinniger Blätter, ich handelte im agrarischen Intereffe, zu Grabe getragen fein. Schon die Thatsache, daß die von mir gewünschten Aenderungen der freien Bewegung der Bank und allen Erwerbstlaffen gleicher­maßen zu Gute fommen sollen, hätte mich vor einem solchen Vorwurf schüßen sollen. Auch die englische Bank z. B. nimmt große Kategorien von Wechseln, wie die überfeeischen mit fechsmonatlicher Verfallzeit, und doch ift fie in der Erfüllung ihrer großen Aufgaben in Bezug auf Währung und Gelbum lauf nicht hinter der Reichsbank zurüdaeblieben. Es ist eine naive Auffassung, wenn man von der Erfüllung meiner For berung einen Zufammenbruch der Reichsbant und bie Unmög lichkeit, ihre Pflichten zu erfüllen, fürchtet. Bon einer bureaukra tischen Bankverwaltung würde man eine fo zurücbaltende Auf­faffung verstehen, weil jebe bureaukratische Verwaltung gern jebe neue Verantwortlichkeit ablehnt und fich hinter formale Beftimmungen zurückzieht. Aber bei unfrer gewiffenhaften faufmännisch geführten Bankverwaltung halte ich es für ein Räthsel, wie man in meinen Vorschlägen ein nationales Un­glüd hat erblicken können, dieselben sollten nur die Hinderniffe beseitigen, welche dem zugeftandenen Wohlwollen für Land­wirthschaft, Handwerk und Kleininduftrie entgegenstehen. Diefe Anträge laffen ein größeres Vertrauen zur Bankverwaltung ers tennen, als die bagegen stehenden. Wie man darüber aber auch denkt, jedenfalls ist die Animosität des Herrn Bankpräfis denten nicht gerechtfertigt, die ihn mir gegenüber Ausdrücke hat gebrauchen lassen, welche, von einem Mitgliede des Hauses gebraucht, gewiß eine Rüge des Herrn Präsidenten des Hauses nach sich gezogen hätten( hört, hört!"). Ja, meine Herren, furze Zeit darauf wurde ein ähnlicher Ausbrud bei einem meiner Fraktionsgenoffen gerügt. Der Herr Bankpräsident burfte allerdings erwarten, daß mir die Hochachtung vor feiner Person und der Respekt vor seiner amtlichen Stellung es verbieten würden, ihm auf dieses Gebiet zu folgen. Ob es aber geboten war, die Präponderanz seiner amilichen Stellung mir gegenüber in diesem Hause in solcher Weise geltend zu machen, das überlasse ich einer Auseinandersehung des Herrn von Dechend mit dem Präsidenten der Reichsbant. Der Herr Reichsbankpräsident hat davon gesprochen, ich hätte ihn wiederholt darauf persönlich beläftigt. Demgegenüber er­midere ich, daß ich allerdings wiederholt die Ehre hatte, zwei oder breimal, vom Herrn Präsidenten persönlich empfangen zu werden; aber das ist nie aus meiner eigenen Initiative ge schehen, ich habe mich nie herangedrängt, sondern bin auf Wunsch des Herrn Präsidenten gekommen, und unsere Be sprechungen find nie über den Rahmen akademischer Er örterungen hinausgegangen. Als es sich um die Lombar­dirung des Spiritus handelte, bin ich sogar als Sach verständiger hinzugezogen worden, und meine Mite wirkung ist nicht ohne Nußen für die Landwirth schaft gewesen, denn manche Erleichterungen find

werden, ist fraglich. Auch macht sich ja die Ansicht bemerklich, die Reichsbant folle nicht hohe Dividenden erzielen, sondern vielmehr billigen Kredit befchaffen. Die Erträgniffe im Be harrungszustande belaufen sich etwa auf 2373 000 m., und nach der Regierungsvorlage fünftig auf 3 115 000 m., mithin etwa 742 000 m. höher, während bei der Annahme des An­trages Huene diefer Mehrertrag fich um etwa 461 000 m. steigern würde. Vor Emanation des Bankgesezes standen die 4 pro­

zentigen Papiere der Preußischen Staatsanleihe 105, bie 34­prozentige Reichsanleihe 1888 10210, die 3 prozentige Preu­Biſche Anleihe 1021-103 im Jahresdurchschnitt. Stach ben Borschlägen des Herrn Freiherrn v. Huene verdienen die An­theilseigner in einer fünfundzwanzigjährigen Periode 41/10 pCt. Sieht man die Verhältniffe bei anderen beutfchen Banten in Vergleichung, so zahlt die Deutsche Bank 8/10, die Darm­ftätter 7/10, die Norddeutsche Bank in Hamburg 8/10 pCt. Dividende, alle drei zusammen im Durchschnitt 81%. Demgegen­über scheint der Vortheil der Reichsbank Antheilseianer nicht zu hoch. Worin beruht nun die Berechtigung, die Reichsbant zu Leistungen für das Reich heranzuziehen? Was ist ihr ge­währt und was gewährt fie? Zunächst befigt fie ein Steuer­

guthaben und hat den Geldumlauf zu regeln, und zwar wird der Umlauf in dem nächsten Jahre voraussichtlich eine Milliarde

auf 200 Millionen Mart gefunten und nur mit größter Mühe und auch fremder Hilfe von außerhalb hat die Bank fich auf einem Betrag an Metall gehalten, der fich leidlich publiziren lies. Gewöhnlich besaß sie 1000 Millionen Franks oder 800 Millionen Mart. Soweit entfernt von diefer Summe, wie privilegium, nämlich völlige Abgabenfreiheit, und ein Noten­man meint, find wir in der That nicht. Ich kann die Zahl privilegium, auf der anderen Seite verwaltet sie das Reichs­für bie Reichsbant nicht publiziren, weil ich mich mit den Bun desregierungen nicht darüber verständigt habe. Der Gold­bestand in Frankreich ist durch besonders günstige Verhältnisse erreichen. An den verschiedensten Orten ist die Reichsbank im ber Industrie, besonders auch im letzten Jahre durch die Welt auskellung herbeigeführt worden. Sehr bald wird der Gold­bestand wieber zurüdgehen, und es hat damit schon angefangen. Ter Unterschieb zwischen dort und hier ist auch nicht enifernt so, wie die beiden Herren gemeint haben. Daß der Silberbeftand viel höher ist, ist richtig, ob er aber sechs mal fo och ift, als ber unfrige, wie Herr von Karborff angab, weiß dorff wiffen kann, da die betreffenden Zahlen bei uns, mie leon gefagt, nicht publizit werden. Wenn ich das aber zu­gebe, ift benn das ein Vortheil, oder nicht vielmehr ein erheb ber Radtbeil? Der Sachverständige wird darin einen großen Margel sehen, und die Bank von Frankreich sieht es als sehr buübenb an, da sie über diesen Bestand bei dem niedrigen Etand des Silbers gar nicht verfügen tann. Dagegen haben wir nicht mehr Silber, als wir biauchen, und wir werden selbst

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neue Währung voll durchgeführt sein wird,

Intereffe des Verkehrs genöthigt, große Geldbestände zu halten, ebenso bort, wo plöglich eine militärische Konzentration ein­treten tann. 285 Millionen Mart beträgt die Notenemission der Bank; nach Herrn Grafen von Mirbach soll man dies als Betriebsfonds ansehen. Dies ist jedoch nicht zuläffig; höchstens tönnte man den Betrag als Betriebsfonds bezeichnen, den die Bank in ungedeckten Noten im Umlauf hat. Der ungedeckte Notenumlauf aber be­in trug 13 Jahren durchschnittlich 96 Millionen Mart. Nimmt man, diese als Betriebsfonds betrachtet, eine Berzinsung von 3 pet. an, so stellt sich der Vortheil, den die Bont von dem Reiche hat, auf einen Jahresbetrag von 3877 000 m., während das Reich nach dem vorliegenden Gesezentwurf der verbündeten Regierungen in Zukunft von der Bant 3 115 000 m. beziehen soll. Außerdem aber hat die Bant noch für eine Reihe von Jahren an die preußische Staatstaffe jährlich 1865 730 M. zu zahlen. Das Privi­legium der Notenemiffion ift demnach fein so bedeutender Vor­theil, wie hier angenommen zu werden schien. Ich bitte, die

ir die österreichischen Thaler abgestoßen haben. Ich glaube ao nicht, daß die beiden Herren das Recht haben, die Bant Vorlage der verbündeten Regierungen unverändert zu ge Box Frankreich auf Kosten der Reichsbank zu rühmen. Wenn nehmigen. ich auf den inneren Kern der Geldspekulation eingehe, to find bei uns alle Kanäle mit vollwichtigem Golde

Belb nicht zirkuliren darf, und fortwährend neue Münzen holb febr abgeschliffen ist, vollwerthiges Gold ist dort sehr agen läßt. Dagegen ist anerkannt, daß in Frankreich bas wer zu haben, und auch von der Bank nur mit hohem Agio Bant von Frankreich giebt es nur ungern ab unb, so wett mir baben. Wir geben Jebem Gold, so viel er haben will, bie

Abg. Mooren( Bentrum): Auf die großen Gegenfäße, welche hier im Hause in Bezug auf die Banffrage bestehen,

aus meiner Initiative hervorgegangen, mie 3. 88. die Bestimmung, daß der Gutsbefizer über den verpfändeten Spiritus, so lange Sicherheit vorhanden ist, verfügen und den felben verkaufen kann. Mit Bezug auf das Verhalten der Reichsbank gegenüber der Landwirthschaft hat sich in der Kom mission der Herr Bankpräsident auf die Aenßerungen des Herrn Bamberger berufen, ich möchte ihn aber doch bitten, in Fragen, welche die Landwirthschaft betreffen, Herrn Bamberger nicht als Autorität hinzustellen. Ich muß gestehen, daß die jeßigen Besprechungen über die Reichsbant mich über Manches belehrt haben; in allen Punkten aber kann ich doch nicht mit dem Herrn Bankpräsidenten übereinstimmen, so namentlich in Bezug auf die Bemeffung der Kreditfristen. Die Reichsbant mus freilich jederzeit große Mittel zur Verfügung haben; daß dies aber auch bei einer sechsmonatlichen Kreditfrist möglich ift, zeigt ja am besten das Beispiel der Bank von England . Wenn bei dem bisherigen Kapital der Reichs­bant bie Buläffigkeit einer höheren Kreditfcift nicht durch­führbar erschien, so würde eine solche bei Erhöhung der liquiden Mittel doch sicher möglich sein. Oft beruht gerade die Sicherheit eines Wechsels und dies gilt ebenso vom Land­wirth, wie vom feinen Gewerbetreibenben auf der Ver längerung der Kreditfrist, da die Wechsel dann auf einen Tag ausgestellt werden können, an welchem die Afzeptanten fichere Einnahmen zu erwarten haben. Besonders für den Hand­werker würde eine solche Fristerleichterung von großem Nußen

all, ba das Reich selbst dafür sorgt, daß unterwerthiges möchte ich jest nicht eingehen. Ich will nur meinen Antrag furz sein, da dieser oft genug von feinen Runden Wechsel annehmen

begründen, der den Zmed hat, die Gemeinden vor der- ich muß leider fagen Begehrlichkeit der Bank zu schüßen. Ich werde mir erlauben, an einigen Fällen nachzuweisen, wie die Reichsbant das Recht der Gemeinden zur Steuererhebung illusorisch macht. So murte in einer Industriestadt, in welcher eine Banffiliale schon seit mehr als zwei Dezennien besteht, ein Personenwechsel

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muß, bie, wenn auch absolut ficher, doch länger als drei Mo­nate laufen. Bezüglich der Landwirthe hat der Bankpräfident auf die Möglichkeit einer Prolongation hingewiesen, bies be weist, daß auch in Bantkreisen die jeßige Friftbemeffung für zu furg angefehen wird, andererseits aber hat die Bant wohl bos Recht, nicht aber die Pflicht, einen Wechsel zu prolongiren