ich night t" wurde hinein we bie Woh

rfen, aud chnet und burde nad

in der Wa

mt. Er b elbant fan Creppe m mmte Ang er Gegen e Mutter B.( Auf

veiß ich ni bas in S. Beilage

Beilage zum Berliner Volksblatt.

Jr. 284.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reidstag.

28. Sigung vom 3. Dezember, 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Bötticher, Ge heimrah 2ohmann u. A.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Berathung bes von der freifinnigen Partei( Barth und Genoffen) be­burtstag. antragten Gelegentwurf, betr. Abänderung der Ge­E. H. A werbeordnung, dessen einziger Paragraph lautet:

in bonne

Be wadelt fel die Ru

V. B. g. 3. Hinge- Dr tigen Wie

ch!

egen aus

and

tlichten

er,

Stell

uth, Ord daß die men Br

ammer. mission

iter un

Die Bestimmungen ber§§ 107 bis 114 ber Allgemeinen Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883, sowie die darauf bezüg lichen Strafbeftimmungen in derselben finden Anwendung auch auf die Befiger und Arbeiter der Bergwerke, Salinen, Auf­bereitungsanstalten und unterirdisch betriebenen Brüche ober Gruben."

Nach der Begründung bezweckt der Antrag, das obli atorische Arbeitsbuch, soweit es in einzelnen Staaten, wie z. B. in Preußen, für erwachsene Bergarbeiter noch besteht, abzuschaffen butch Unterstellung der Bergarbeiter unter bie für die gewerblichen Arbeiter hinsichtlich des Arbeitsbuches geltenden Bestimmungen und ein zu Ungunften der Bergleute bftehendes, zu Mißbräuchen Anlaß gebendes Ausnahmegeſet zu beseitigen.

Mittwoch den 4. Dezember 1889.

-

Statistik gegen die Intereffen der Sparer verwerthet. Mit den Ueberschichten wird gerade im Dortmunder Bezirk ein Raubbau am Leben der Arbeiter getrieben, in den Ueberschichten liegt geradezu ein Bruch des Arbeitsabkommens. Eine willfürliche Herabsehung des Lohnes ist vielfach selbst seitens der Steiger vorgekommen, welche die Gedinge willkürlich auflösten und herabfekten; in dieser Maßregel dieser Maßregel ist wiederum aeradezu ein Kontrattbruch au sehen. Die Einmischung Unbetheiligter ist auf diesem Gebiete nicht abzuweisen, fie ift geradezu erforderlich, das wird mir auch Herr Hammacher bezeugen, der auf Veranlassung des Herrn Baumbach die Ver­mittelung übernommen hat. Nur die Kollegen des Herrn Nur die Kollegen des Herrn Hammacher schienen nicht die Absicht einer Verständigung zu haben, fie ert ärten nachträglich. daß sie kein Mandat zu einer folchen gehabt hätten; menn man einem Ertrinkenden helfen will, braucht man kein Mandat. Nur Eins brachte die Berliner Deputation der Bergleute mit: die Herabseßung der Schichts bauer, aber auch diese Errungenschaft ist beschränkt dadurch, daß den Steigern eine Prämie für eine beflimmte Menge ge­förderter Kohlen gewährt wird. Alle diese Mißstände bedürfen der Abhilfe; denn es ist leichter, einen Streit zu verhüten, als ihn beizulegen. Die Arbeitgeber müssen im Intereffe der all­

6. Jahrg.

Feigheit ist dieser Mikbrauch. Will eine Beche einen Arbeiter ausschließen, so foll fie den Muth haben, es offen zu sagen, aber nicht beimtückisch durch geheime Zeichen den Arbeiter brot los machen, während er in dem Glauben, ein gutes Zeugniß zu haben, von Zeche au Beche umherirrt, ohne Arbeit zu finden. In Schlesien find M kbräuche dieser Art übrigens nicht vorges fommen, find aber Mißstände irgendwo vorhanden, so müssen wir andere Mittel und Wege finden, um den Beraleuten eine geordnete Legitimation über ihre Arbeit zu verfchaffen. Miß­tände giebt es in allen, auch Reichs- und Staatsverwaltungen und selbst bei den einzelnen Menschen. Der Streit in Schlesien ist von außen hineingetragen worden. Die westfälischen Bechen haben zur Zeit des Streits in Westfalen unter allerlei Ver­sprechungen schlesische Bergleute dorthin gezogen, und diese haben bei ihrer Rückkehr den Zündstoff des Streits nach Schlefien getragen. Aber die schlesischen Zechen haben die vor­handenen Uebelstände sofort erkannt und abgestellt. Anstatt das Gleiche zu thun, haben die westfälischen Grubenbefizer der bösen ultramontanen Preffe, die gar nichts damit zu thun hatte, die Schuld an dem Streit aufgebürdet. Dieser Versuch ist völlig komisch, lächerlich und verfehlt. Es ist in Broschüren darüber Manches geschrieben worden, was man in ruhigen Zeiten nicht gefchrieben hätte. In Nieder­ schlesien hat man sich nicht hinter den haltlosen Einwand zurückgezogen, daß man mit fontrachtbrüchigen Leuten nicht unterhandeln fönne. Mit solchen Einwänden wird man über­haupt soziale Probleme nicht lösen.( Sehr richtig!) Die Ruhe ist deshalb in Niederschlesien annähernd hergestellt; sie würde es vollständig sein, wenn in Westfalen nicht fortaefekt un ruhige und unsichere Zustände blieben. Die lette Sonntags versammlung der Bergarbeiter in Effen hat aber gezeigt, daß die Leute vollständig ihrer Aufgabe gewachsen sind. Ihren ruhigen und besonnenen Forderungen sollten die Verwaltungen fich nicht widerfeßen, wenn nicht auch in den anderen Kohlen­revieren eine Störung des Friedens befürchtet werden foll. Durch die Sperrmaßregeln sollen Leute dauernd die entweder selbst gefün­ausgefchloffen werden, benen bigt haben, oder aus verschiedenen Gründen gekündigt hat. Diese allgemeine Anordnung ist ent schieben zu hart, wenn man, wie in Effen, nur 20 Leute damit hat treffen wollen. Ich halte eine solche Aussperrung von der Arbeit für unmoralisch, und würde mich nie einem solchen Kartell unterworfen haben. Andere Maßregeln, wie die Ab­schaffung der bisher in Kohlenrevieren geübten Wahltyrannei würden weit leichter zum Frieden führen. Zu meiner großen Freude kann ich versichern, daß im niederschlesischen Bergreviere bie Arbeiterausschüsse schon zahlreich bestehen, und daß fie Katastrophen, wie die im Sommer, zu verhindern geeignet find. Ich will hoffen, daß fie ihrer Bedeutung als Friedens­bürgen stets eingebent bleiben und daß auch diese Diskussion zur Schaffung des Friedens beiträgt. So sehr man materiell dem Antrage zustimmen fönnte, halten uns boch formelle Gründe davon ab.( Beifall im Zentrum.)

gemeinen Wohlfahrt entgegenkommen. Hat doch auch Fürft von Pleß auf seinen Befizungen Arbeiterausschüsse zugestanden, ohne daß dadurch die sozialen Verhältnisse aus den Fugen geriffen wären. Wenn der Fürst von Bleß seine Würde durch eine solche Maßregel nicht geschmälert hat, dann werden sich wohl Die rechtlichen Rohlengrubenbefizer dadurch nichts vergeben, auch dann wird wohl auch Herr Freiherr von Stumm von den Anhängern der Arbeiter- Aus­schüffe nicht mehr als unberufenen Kurpfuschern sprechen.( Sehr wahr! lints.) In den Zeitungen ist berichtet worden, Herr Gamp, seitens des Herrn Handelsministers in die Bergwert vereine gefchidt, habe ich für Arbeiterausschüsse erklärt. leicht erfahren mir hierüber bei Gelegenheit dieser Verhand lungen etwas. Unser Antrag bezweckt nichts, als die Auf­hebung unnöthiger Kontrolen, er entspricht einem dringenden Bedürfniffe im Intereffe des Arbeiterschußes, denn nur gegen feitiges Vertrauen fann das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beffern.( Beifall links.)

Viel

Abg. Schmidt- Elberfeld( dfr.): Angesichts der Ereigniffe m den Bergwerksdiftritten muß uns baran gelegen sein, die efachen zu beseitigen, welche so aufrührerische und schaden­bringende Bewegungen herbeiführen können, um ähnliche Fehler für bie Bukunft zu vermeiden. Durch das Berggesetz werben Die Bergleute gezwungen, bei ihrer Abfehr sich einen Ent­laffungsschein zu verschaffen, der fie in Abhängigkeit von den Arbeitgebern bringt. Diesem Uebelstande, welcher den in der Reichs- Gewerbeordnung getroffenen Bestimmungen grades Beges widerspricht, fann nach unserer Meinung durch ein Reichsgefeß, wie wir es vorschlagen, abgeholfen werden. Rach§ 84 bes Berggeleges muß in der Abfehr des Berg­manns die Zeitdauer, die Art der Arbeit und auf Verlangen uch die Führung aufgeführt sein. Diese lettere Rubrik btⅢ nur auf Verlangen des Bergmannes ausgefüllt berben; allein diese Bestimmung wird so gehandhabt, daß Abg. Leuschner( Eisleben , Rp.): Die Angriffe des Vor­as Fehlen eines Führungszeugnisses ein schlechtes Licht auf rebners gegen die weftfälischen Bergwerksbefizer find toloffal ben betreffenden Bergmann wirft. Daburch find diese Bücher übertrieben.( Widerspruch links.) Es mögen ja hier und da unrich Rontrolbüchern der schlimmsten Art geworden. Wenn mm riten verbich beim Invaliditätsgefeß aegen die Quittungsbücher ausge­tige Sachen geschehen sein, deswegen darf man aber nicht gleich emen ganzen Stand in Verruf erklären. Der Antrag bezweckt -Hauptgebrochen hat, so gelten alle Bedenken noch viel mehr gegen das die Aufhebung der Arbeitsbücher bei den Bergarbeitern; mit Rontrolbuch. Man fagt, die Bergleute bedürften dieses Buches, weil sie nach ihrer Intelligenz bezahlt würden und nicht zu der Einführung der Gewerbeordnung auch für die Bergarbeiter würde aber den Arbeitern bis zu 21 Jahren die Verpflich­Eagelöhnern herablinten dürften, auch erfordere die Sicherheit tung auferlegt werden, wirklich ein Arbeitsbuch zu führen, ber Bergwerte ve schärfte Maßregeln. Das trifft nicht zu, denn was bis jest nicht der Fall ist. Im Uebrigen steht im preußischen werden in den Bergweitsdiftriften Arbeiter aus allen Him­melsgegenden beschäftigt, die nie im Bergbau zu thun hatten, Berggefes fein Wort von Arbeitsbüchern, sondern nur von Mann nicht auf einen Boften stellen, auf dem er gefährlich auf der Grube ist die Rede. Thatsächlich werden auf den ver berben tann. Die Renntlichmachung der Arbeiter in den Abschiedenen Revieren keine Arbeitsbücher, sondern nur Abkehr­1hrbüchern ist ein Mittel, mißliebigen Arbeitern in ganzen fcheine gefannt. Nur auf Verlangen des Bergmanns ist es gestattet, auch ein Zeugniß über seine Führung auszustellen;

mm 1, Eaden,

e 126, instraße! ung ftat d hiermi

Iter Be

arstef

felstraße

Mark

reinigen

Repara gefagt fspre

Abziehen 3 M., Fachmann

riannenf

Rachnah

It, die

Butter

en Meiere ceifen. C. Peter lr., 1 hod

geftattet. Soffma

-

1320.III.

66 III.

rkt.

verlangen

Deg

Coewenstei

traße 8.

tervere

gend

ie Bibliot

bet Schmi

nenftr.

40.

ift geoff

bs, Sonn gs und D

weis ter

3. 78

e findet jeb onntags an Mitglie ich ftatt

Commi

Beilag

DOR

Maßnahme ift auch von anderen Industriezweigen, so Fur baju die der Eifenindustrie nachgeahmt worden, fie dient Ar Bewegung der Freiheit der

wer es nicht haben will, bekommt es nicht.( Widerspruch links Ich habe das Recht, die Sache beffer zu kennen.( Lachen links.) Abkehrzettel find aber ganz unerläßlich. An die Zeit der Ar beit fnüpft fich die Berechtigung gewiffer ftatutarischer Bene fizien. Außerdem muß der Bergwerts eigenthümer im Intereffe der Sicherheit des Betriebes und der Arbeiter wissen, ob der Mann, den er annimmt, Bergmann ist, und ob er mit den Gefahren des Betriebes vertraut ist oder nicht. Es ist eine

beiter zu hindern, und ermöglicht vollständige Sperrmaßregeln wegen bestimmte Arbeiter. Der Verdacht, daß die vielfach vor­Rommenen Entlaffungen von Bergleuten eine Folge des 5 its waren, ift doch wohl naheliegend, und es ist sehr bes bauerlich, daß darüber feine Untersuchung angestellt wird, weffen Ansicht hier die richtige ift. Wer die Worte vom praktischen Goristenthum und vom Schuße der nationalen Arbeit stets im Munde führt, müßte doch auch ein gleiches Recht für Alle ver langen. Die Beamten in den Gruben aber find Riäger und Rhter in einer Berfon. Durch die Abkehrscheine wird die Machtlofigteit, ja Rechtlofigkeit bes leinzelnen Bergarbeiters er wiesen, und den Drud laffen fich die Bergleute nur gefallen, Aufrechterhaltung der Ordnung im Bergwerksbetriebe. Der um nicht dem geheimen Vehmgericht der Grubenbefizer zu Derfallen. Unzufriedenheit aber muß dadurch erregt werden und wir fönnen uns nicht wundern, menn eine solche fich follte dann doch mit den Leuten ihres Kontrafibruches

Man

toegen nicht so ftreng ins Gericht gehen. Die preußische zugute kommen.( Schr richtig! rechts) Der Wunsch der Berg­iwerden der Bergarbeiter eine Kommission eingefeßt, freilich reichenden Verdienst zu genießen, und es wäre thöricht von den

bat ja zur Untersuchung über die Be Ohne die Refultate

Unterfuchung abzuwarten, wurde alsbald von allen Seiten in ber Breffe auch die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" nahm in dieser Weise Partei

feitens der

Fabel, baß bie Bergwerkseigenthümer die Arbeitsbücher benußen, um unerlaubte Beugnisse über Führung der Arbeiter einzu­schmuggeln; es wäre dies bei einer Zahl von Hunderten oder Tausenden von Arbeitern auch gänzlich undurchführbar. Auch für die Häuerprobe, eine Art von Examen für die Berg­leute, ist der Abkehrzettel unerläßlich; er gehört überhaupt zur Antrag gehört überdies vor den preußischen Landtag. Sein Hauptzwed scheint die Erörterung des westfälischen Streifs und Wahlagitation zu sein.( Widerspruch links.) Wenn Sie bie Bergleute zur Unzufriedenheit aufwiegeln, so wird das nicht den Deutschfreifinnigen, sondern den Sozialdemokraten arbeiter ift, in Ruhe und Frieden zu leben und einen aus­Bergwerkseigenthümern, aus falschen finanziellen Rücksichten cinen ungehörigen Geiz zu zeigen. Aber die fortwährenden Hegereien, besonders im theinisch- westfälischen Bezik, find nicht geeignet, die Ruhe und Zufriedenheit unter den Bergleuten au fördern. Sorgen Sie lieber mit uns dafür, daß die Autorität des Arbeitgebers nicht fortwährend weiter zurüdgebracht wird; bann werden in Berbindung mit der unerläßlich nothwendigen Disziplin, mit humaner Behandlung und ausreichendem Ver­dienst, besonders auch angemessener Unterstügung in Noth und friedenheit wird wachsen.( Beifall rechts.)

der Haltung der offiziösen Organe der Zustimmung der Re- Unglüd, bie Arbeiter wieder zur Ruhe kommen und ihre Zu

leitens der Intereffenten- Vereine, unter ihnen nenne ich den Berein mit dem langen Namen", seitens der Handelskammern, fine Mit Maulwurfsarbeit gegen die Arbeiter ins Weit gefeßt. Die Haltung der Grubenbefizer wäre wohl von vornherein eine verföhnlichere gewesen, wenn fich dieselben nicht auf Grund Bierung gemik gehalten hätten. Wie abhängig in jenen Be Jurken die Arbeiter find, geht am Besten aus dem Verhalten Der Arbeitgeber bei den Wahlen hervor, bei welchen durch allerlei Brattifen und Kniffe die Arbeiter an der freien Aus­bung ihres Wahlrechts gehindert werden. Dabei ist ein freundliches Verhältniß zwischen Arbeitgeber beitnehmer nicht möglich, und die Klagen ber Letzteren find

flärlich. Auch

in

und Ar­

Betreff der sogenannten Bechen­

Wohnungen, fowie bei der Art der Kündigung, die nur am Ende eines Monats erfolgen kann, herrschen unhaltbare Ver baltniffe. Die Strafbestimmungen in den einzelnen Arbeits­orbnungen find außerordentlich ftreng; in einer solchen habe i beispielsweise 24 Bunfte mit Strafandrohungen bis zu 3 M. gefunden, und der 24. Punkt lautet: Auch noch andere dis­

man

Abg. Frohme( Soz.): Es ist Thatsache, daß die Aus schließungen in der unerhörtesten Weise misbraucht worden find, um die Arbeiter für alle Zeit zu kennzeichnen, ihnen bie Wiedererlangung der Arbeit unmöglich zu machen und fie ganz der Willtur der Arbeitgeber zu unterwerfen. Abkehr fcheine liegen mir vor, die ich auf den Tisch des Hauses nieder a legen könnte, in denen als Grund für die Entlaffung will­fürliches Streiten" angegeben wird. In der Rubrik der Ab kehrscheine- Bemerkungen über Beschäftigungsart, Urlaubsgesuche u. f. w. wird oft in unberechtigter Weise angegeben, daß der Arbeiter fich in einen Streit eingelassen habe. Diese Bemer fungen beden fich aber feineswegs mit den Abfichten ves

Breußischen Berggefeßes und doch haben diefe Mißstände Jahre lang bestanden. Ich könnte Ihnen den Namen einer geheimen Gesellschaft nennen, die es fich zur Aufgabe gemacht hat, durch die steilere oder schrägere Stellung der Buch­ftaben, burch Weglaffung des Wortes ordnungsmäßig auf den Abkehrscheinen die Arbeiter als verdächtig zu kenn­zeichnen. Da kann man doch nicht von Uebertreibungen und von Aufreizung der Arbeiter zur Unzufriedenheit sprechen. Ich selbst tann mich nur wundern, daß der Streit nicht schon früher ausgebrochen ist. Auf Rechnung der ultra­montanen Presse oder der Sozialdemokraten wird man ihn aber am wenigften seßen dürfen. Das auf die Ueberschichten fich ftüßende maßlose Ausbeutungssyftem trägt in erster Linie die Schulb und auch hier kann ich Ihnen Driginalausweise vorlegen. Man hat geradezu die Arbeiter verhindert, auszu fahren, um sie zu Ueberschichten zu zwingen, welche die Gefund heit der Arbeiter im höchsten Maße gefährden. Es scheint faft eine Eigenthümlichkeit der Bergleute bleiben zu sollen, fich in Armuth und Elend abzuarbeiten und eines frühen Todes zu sterben. Der Lohn betrug pro Schicht von 2,81 bis 1,89., in Anbetracht des schweren, gefahrvollen Berufs gewiß zu wenig. Auch der Mißbrauch des Wagennullens tommt hier in Betrachi. Bei dem Bemühen, möglichst billige Arbeitskräfte zu bekommen, fragen die Befizer auch gar nicht nach der Fähig feit und Geschicklichkeit zu diesem Beruf und sehen damit das Leben der anderen Arbeiter aufs Spiel. Strenge Strafen mären nöthig, um die immer wiederkehrende mißbräuchliche Anwendung der Atteftirungen zu verhindern. Die Revolten und Erzeffe in Schlefien dürften auf die geradezu skandalöse Behandlung der dortigen Arbeiter feitens ihrer Vorgesezten zurückzuführen sein. Die Gerichte haben ja die bedauerns­werthen lebelthäter mit sehr schweren Strafen belegt. Man darf aber nicht vergessen, daß die Arbeiter nicht wie Menschen, sondern schlechter als das liebe Bieh behandelt worden find. Freßt Lettennudeln oder hängt eure Kinder an die Zäune!" fagte ein Obersteiger zu Beschwerdeführern. Es giebt Hand­lungen, die straflos bleiben nach unseren Gefeßen, aber als Verbrechen gegen das Menschenthum und als Aufreizung zu Erzeffen strafbarer find, als jene Handlungen, welche jene un glüdlichen Menschen in der Aufregung begangen haben. Die Herren Beamten haben ja teine Schuld daran, Gott bewahre, fie thun alles, was sie den Arbeitern an den Augen absehen fönnen. Nein, die empörendften brutalften Schimpfwörter find in Westfalen und Schlefien gegen die Arbeiter an der Tages­ordnung. Der Streit in Westfalen hätte bei Weitem nicht den Umfang angenommen, wenn die Unternehmer die Gleid berechtigung der Arbeiter anerkannt hätten. Die Unternehmer behandeln aber ihre Arbeiter als Knechte. Ich weiß ja wohl, baß die Herren Bergwerksbefizer und ihre Bertheidiger fich ganz besonders darauf steifen, daß fie im Intereffe der Drb­nung auf die Innehaltung des Vertrages halten, den Kontrakt­bruch vermeiden müßten. Ich behaupte, daß die Unternehmer felbst in außerordentlich vielen Fällen den Rontratt brechen. Die Beamten der Unternehmer haben es sehr leicht, den Kon­Denn es besteht ja tein eigentlicher schriftlicher Arbeitsvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Theile feftfeßt. Wollen die Arbeiter der Zumuthung, so und so viele Ueberschichten zu

Abg. Franz( 3.): Der Antrag richtet sich gegen die Arbeitsbücher der Bergleute, folche find aber thatfächlich nach dem Gesetz nicht vorhanden, und auch die Knappschaftsbücher fönnen dafür nicht angefehen werden. Gegen den Willen des Bergmanns fann ja die Bemerkung über seine Führung in ben Entlaffungsschein nicht gemacht werden. Bei Berathung ber Gewerbeordnung habe ich mich gegen die Einführung von Arbeisbüchern für Arbeiter über 21 Jahren ausgesprochen, aber awischen Abkehrschein und Arbeitsbuch ist ein Unterschied. Das Arbeitsbuch verzeichnet eine fortgesette Reihe von Arbeits­annahmen und Entlaffungen und fann fo selbst einen ordent lichen Arbeiter, der aus irgend welchen äußeren Gründen öfter bie Arbeit hat wechsein müssen, in den Verdacht eines unzuver­

aplinarische Vergehen können bestraft werden. Eine weniger läffigen Arbeiters bringen. Daher bin ich noch heute gegen die abhängige Arbeiterschaft würde sich dies nicht gefallen laffen. obligatorischen Arbeitsbücher. Dieselbe Befürchtung liegt beim Ebenso steht es mit der Lohnzahlung. Erst nach Wochen ers ballen bie Arbeiter ihren Lohn, so daß Streitigkeiten wegen etwaiger Lohndifferenzen schwer zu entscheiden find. Von allen

Abkehrschein nicht vor, ca er ein für sich bestehendes Ganze bildet und sich bei jedem Arbeitswechsel erneut. Der Abkehrschein ist sogar für den Arbeiter von Vortheil, er bescheinigt ihm seine Fähig teit, während ohne denselben die Grubenverwaltung darüber erst Recherchen bei der vorigen Arbeitsstelle einziehen müßte, der Arbeiter ohne Arbeit wäre. Ueber den Abkehrschein ist auch bei dem großen Streit teine Klage geführt worden, und die Ansichten der Bergleute darüber gehen weit auseinander; manches glauben den Abkehrschein nicht entbehren zu können, andere begen diefelben Befürchtungen, die der Abg. Schmidt

mag die Lohnfrage wohl mitgewirkt haben, die Hauptursache die mehrere Tage in Anspruch nehmen würden, während welcher bürste aber das Gefühl des Drudes gewesen sein, der auf ben Arbeitern laftet. Die Angaben, welche uns über die Durdischnittslöhne gemacht worden sind, find doch von Aweifelhaftem Werth, fie geben nicht das Verhältniß von Lohn und Arbeitsleistung an, und nicht, wie viele Löhne, unter

Der legten Zeit geftiegen, es wäre aber eine weitere Steigerung Anfrages einfach die entgegenstehenden landesgefeßlichen Be Dem Rormalverhältniß stehen. Allerdings find die Löhne in aussprach. Juristisch ist fraglich, ob durch die Annahme des gegenüber ber maklofen Erhöhung der Kohlenpreise noth

"

wendig. Zum Nachweise der Auslömmlichkeit der Löhne ist schwerden begründet sein mögen, so fann man doch den Abkehr traktbruch mit dem Schein der Rechtmäßigkeit zu umgeben. rine Spartaffenftatiftit aufgestellt worden. Eine solche Statistik schein nicht ohne weiteres abschaffen, man muß vielmehr durch ill fehr einseitig, und man fönnte ihr leicht eine Statistik der trenge spezielle Strafbestimmungen den Bechenverwaltungen- bie Bianoleiben entgegensezen, abgesehen daron, daß es der Be- Luft zu dem Unfug der mißbräuchlichen Anwendung des Ab­

Rummung ber Eparer nicht enifpacht, wenn man eine folche tahrfcheins benchmen. Und ein Unfug und eine ganz ertä: mliche arbeiten, nicht nacfommen, so entläßt man fie und schreibt dem