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Silfsmittel. Lange dürfe er die Bücher aber nicht behalten Hilfsmittel. Lange dürfe er die Bücher aber nicht behalten und da das Abschreiben der mongolischen Schriftzeichen eine höchft schwierige und zeitraubende Arbeit sei, er die verschiede nen verwandten Schriftzeichen auch miteinander vergleichen mußte, so habe er sich zu dem allerdings unerlaubten Aushilfs mittel verleiten laffen, einzelne Blätter aus den Büchern heraus- Arbeitssperre eintreten zu laffen, sofern die Tischlergesellen sich zureißen und die legteren vorläufig wieder abzuliefern. Nach erfolgter Benutzung der Blätter habe er sich die betreffenden Bücher aber wiedergeholt und dann die dazu gehörigen Blätter funstgerecht wieder eingeklebt. Ueber die fo wieder vervollständigten Bücher habe er ein genaues Register geführt. Auf Grund dieser Angaben des Angeklagten beschloß der Gerichtshof im vorigen Termine, ben Custos der königl. Bibliothek, Dr. Münch, zu laden. Derselbe war zur geftrigen Verbandlung erschienen, vermochte indeffen die Angaben des Ange flagten nicht zu bestätigen. Richtig sei dagegen, der Leptere mit größter größter Bereitwilligkeit alle herausgeriffenen losen Blätter zusammengesucht und herausgegeben habe, es sei dadurch gelungen, den weitaus größten Theil der Bücher wieder zu vervollständigen. Da der Zeuge erklärte, daß sein Kollege, Dr. Klatt, in dieser Sache eingehendere Ermittelungen angestellt hat und da der Angeklagte dabei blieb, daß er eine ganze Reihe Bücher selbst wieder vervollständigt habe, so beschloß der Gerichtshof auf den Antrag des Vertheidigers, Dr. Friedmann, eine nochmalige Vertagung der Sache. Der Angeklagte soll Gelegenheit haben, dem Ruftos diejenigen Bücher zu zeigen, welche er selbst vor der Entdeckung wieder vervollständigt hat.
mädchen als Hüterin des Hauses noch besonders eingeschärft, die durchaus gutmüthige Dogge beim Ertönen der Korridorglode im Zimmer zurückzulaffen. Am 24. Juni cr. hatte der Briefträger 3 ante eine für N. bestimmte Postsendung zu überbringen. Raum hatte ihm das Dienstmädchen diese abgenommen, stürzte die N.'sche Dogge plößlich aus dem nur halb geöffneten Rorridor auf ihn zu und brachte ihm am rechten Fuß eine Bißwunde bei. Weber vor- noch nachher hat sich bei dem Hunde, mit dem vielmehr sämmtliche Kinder auf dem Hofe harmlos spielen, eine gleiche Neigung gezeigt. Obwohl Roßbach den verlegten Briefträger voll entschädigt hatte, ging thm eine Anklage wegen unzureichenden Verwahrens eines biffigen Hundes zu. Dem auf Freisprechung lautenden Antrage des Amtsanwalts entgegen verurtheilte das Schöffengericht den Angeklagten zu 5 M. ev. 1 Tag Haft, indem er aus der Jnftruirung des Dienstmädchens die Kenntniß des Dienstherrn von der bösen Neigung seines Hundes schloß und annahm, baß er sich bezüglich der Hütung des Thieres auf sein Dienstmädchen nicht verlassen durfte, da das Gesinde in der Regel unzuverlässig sei."(!) Auf die gegen dieses U theil von dem Angeklagten eingelegte Berufung hob die Straffammer dasselbe auf und erkannte auf Freisprechung des Angeklagten. Der Gerichtshof vermißte zunächst jeden Beweis dafür, daß der Hund des Angeklagten bisfig sei; für den vor diesem begangenen unerklärlichen Erzeß sei er aber umso weniger verantwortlich, als er durchaus vorsorglich gehandelt hat.
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Saale au entfernen, um Raum zu schaffen für die in Massen außen stehenden Kollegen.) Referent war weiter der Meinung, daß fich fein Berliner Tischlergeselle dergleichen würde aufwingen lassen. Auch tam Referent auf den Wunsch der Innungsmeister zu sprechen, dahingehend, eine allgemeine einfallen laffen sollten, gleich den Bildhauern frivole" Forde rungen zu stellen, was allgemeine Heiterkeit" hervorrief. Die fonftigen meisterlichen Wünsche und Meinungen entsprochen selbstredend den bereits erwähnten. Nur Recht habe Herr Obermeister Brandes nach Ansicht des Vortragenden gehabt barin, daß er den Meistern die Organisation und den Zu fammenhalt der Gesellen als nachzuahmendes Vorbild hinstellte. Die beiden Meisterversammlungen hätten, so führte Redner weiter aus, zur Genüge gezeigt, in welcher Weise die Innung den Gesellen entgegenzuarbeiten gedente, anstatt sich mit diesen gemeinsam dem Kapital entgegenzutreten. Pflicht der Gesellen wäre es, diesen Bestrebungen fraftvoll entgegenzuwirken, den § 152 der Gewerbeordnung nicht beschränken; den§ 153 der Gewerbeordnung nicht verschärfen zu laffen und sich in der Gesammtheit zu organifiren, um im nächsten Frühjahre start genug zu sein, in eine Lohnbewegung eintreten zu können. In der folgenden Diskussion wies Herr Apelt besonders darauf hin, daß es den Anschein habe, als beabsichtigen die Meister, einen Streit der Gesellen zu provoziren, so lange sie noch nicht mächtig genug sind, dem Anfturme der Meister erfolgreichen Widerstand zu leisten, um ihren zünstlerischen Bestrebungen praktische Geltung zu verschaffen und empfahl demzufolge, wie auch andere Redner, die Organisation aller Tischlergesellen, um den meisterlichen Gelüften gebührend dienen zu können. In seinem Schlußworte legte der Referent den Berliner Tischlergefellen die Verkürzung der Arbeitszeit nochmals dringend an's Herz, ebenso die Organisation. Nachdem wurde cer dritte Punkt der Tagesordnung verhandelt, der da lautete: Wie stellen sich die Berliner Tischler zudem Streif der Berliner Bildhauer, insbesondere zu den Werkstätten von J. C. Pfaff, Groschfus und Gebr. Weimann?" Die nothwendigen Mittheilungen über die vorgenannten Werkstätten machte Herr Plage und gab bekannt, daß die Werkstätte Groschkus nach Lage der Dinge bis auf Weiteres aus dem Kleeblatte auszuscheiden sei. In ber Diskussion wurde hervorgehoben, daß es den Bildhauern möglich sein würde, ihre Forderungen durchzusehen, sobald sich die Tischler mit ihnen solidarisch erklären würden. Demgegenüber wurde von anderer Seite geltend gemacht, daß es nicht möglich sein würde, eine eventuelle Arbeitseinstellung ber Tischler zu befchließen, so sympathisch dieselben als Gewerkschaft auch den Forderungen der Bildhauer gegenüber ftehen. Diese Angelegenheit zeitigte eine sehr lange und leb hafte Debatte. Herr Gocke machte seinerseits darauf aufmertfam, daß in den Werkstätten, wo Bildhauer fireifen, bereits Tischler entlaffen werden, da es an Arbeit für fie fehlt. Eine Arbeitseinstellung der Tischler würde den Fabrikanten daher nur willkommen sein, diese also ohne Erfolg sein. Er empfahl, es den Tischlern der betreffenden Werkstätten zu überlassen, über eine eventuelle Arbeitseinstellung Beschluß zu faffen. Die Versammlung beschloß schließlich, die Angelegenheit der drei Werkstätten der Fünfer- Kommission zur Regelung zu überweisen, d. h. die betreffenden Tischler zu einer Rommissions fizung einzuladen. Der Ueberschuß der Tellersammiung wurde der Fünfer- Kommiffion zur Regelung des Bildhauerstreits überwiesen.
Versammlungen.
Die Zustände in der bekannten Ludwig Löwe 'schen Malchienenfabrik, Hollmannstr. 32, wurden am Dienstag Abend in einer außerordentlich stark besuchten Metallarbeiterversammlung, welche in Uebels Salon, Naunynftr. 27 statt fand, einer ftrengen Kritik unterzogen. Die Arbeiter dieser Fabrit, welche gegenwärtig fast 2500 Personen beschäftigt, waren zu dieser Versammlung eingeladen worden. Nach den übereinstimmenden Ausführungen verschiedener Redner finden die Lohnzahlungen dort nur einmal monatlich statt, doch werde von dem zuständigen Meister nach Ablauf von vierzehn Tagen ein Vorschuß verabfolgt. Wer eine Minute zu spät komme, merde hart bestraft und wer zehn Minuten zu spät lomme, müsse einfach wieder zu Hause gehen und könne erst nach Ablauf eines halben Tages wieder arbeiten. Falls er dann keine genügende Entschuldigung vorbringen könne, müffe er 3 M. Strafe zahlen. Frage man nach dem Verbleib der Strafgelder, so erhalte man zur Antwort, daß dieselben zu humanen Zweden verwendet würden. Der Schrecken der Fabrik sei das Rolonnenführersystem. Die Direktion gebe den Meistern oder Kolonnenführern die Herstellung der Artikel in Afford, welche ihrerseits wieder mit den Arbeitern
Rittergutsbesitzer von Golsheim und Gemahlin von Tornow bei Thorn, so zeichnete sich ein junges Chepaar in das Fremdenbuch von Bohl's Hotel in der Dorotheentraße ein, wo es an einem Dtioberabend abgestiegen war. Die Herrschaften schienen eine gute Lebensweise gewohnt zu sein, denn sie stellten hohe Anforderungen an die Hotelküche, tranten die besten Wein und ließen sich vom Portier Theater billets besorgen. So war es denn kein Wunder, daß die Rechnung nach einigen Tagen auf 141 M. angewachsen war. Als Zahlung verlangt wurde, stieß man auf Schwierigkeiten und da außerdem die Frau Rittergutsbefizer ein gewiffes Etwas in threm Auftreten zeigte, das zu ihrer angeblichen Stellung schlecht paßte, paßte, fo gerieth bas Paar in Verdacht der Hochstapelei. Der Herr von Golsheim wußte denselben aber noch einmal zu beseitigen, indem er dem Hotel mirth einen von ihm ausgestellten und von dem Kaufmann F. atzeptirten Wechsel über 650 M. als Pfand übergab. Der Saft erzählte, daß diese Forderung aus einer Stärtelieferung stamme, der jüdischen Feiertage wegen habe er sie aber nicht einziehen können. Der Hotelbefizer war so vorsichtig, dem Atzepianten sofort den Wechsel zu unterbereiten und nun stellte sich heraus, daß derselbe gefälscht war. Der Ritterguts befizer entpuppte sich als der kurz zuvor aus dem Gefängniß entlassene Raufmann Ernst Theodor Hiete und feine Begleiterin als eine Dirne. Hieke stand gestern vor der ersten Straffammer des Landgerichts I. Auker der Urkundenfälschung und dem Hotelschwindel hatte der Angetlagte noch einen zweiten Betrug ausgeführt. Im Gefäng niffe zu Bromberg hatte er einen Bruder des Kaufmanns. tennen gelernt, dessen Namen er später bei der Wechselfälschung mißbrauchte. Er begab sich zu ihm und indem er sich für den Aftuar Lange ausgab, der hier ein Examen zu be stehen habe, brachte er dem Raufmanne F. Grüße von dem noch inhaftirten Bruder. Hieran schloß sich die Bitte um ein Darlehn, welches auch gewährt wurde. Staatsanwalt Menge hielt bei der Gemeingefährlichteit des Angeklagten jeden Milderungsgrund für ausgeschlossen, er beantragte gegen denselben eine Zuchthaustrafe von zwei Jahren. Der Gerichtshof erkannte auf eine Zuchthausstrafe von einem Jahre 2 Monaten und die üblichen Nebenstrafen.
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Der Fachverein der Lederarbeiter hatte sich am Montag im Vereinslokal, Orantenstr. 180, zahlreich versammelt, um einen, von Herrn Friz Zubeil in trefflicher Weise gehal tenen Vortrag über: Die Entwickelung der deutschen Gewerk schaften" mit regem Intereffe entgegen zu nehmen. Nachdem berfelbe der mächtigsten Gesellenverbindungen, der, von der fatholischen Kirche beschüßten, von ihr größtentheils ins Lebe gerufenen Bruderschaften, und der großartigen, über ganz Deutschland verbreiteten Gesellenladen gedacht hatte, tam er auf die Arbeiterbewegung der neueren Zeit zu sprechen. Er betonte besonders. daß troß aller heftigen Angriffe, trog aller hartnädigen Verfolgung, die deutsche Arbeiterbewegung doch nicht todizumachen war; daß wohl die äußere Deganiſation zerstört merden konnte, nicht aber der Geift. Es bedurfte nur des Mahnrufes anerkannter Freunde, um alle nach sturmbewegten Betten mit demselben Muth, mit derselben aufopfernden Brü derlichkeit, Mann für Mann antreten zu sehen, wie es z. B. im Jahre 1883 der Fall war. Um einzutreten für eine Beffer geftaltung ihres freubelofen Dajeins schaarten sich die Männer der Arbeit um erprobte Freunde und haben seitdem schöne Erfolge zu verzeichnen gehabt. Seinen anregenden Ausführungen wurde wohlverdienter Beifall zu Theil. In Betreff der Angelegenheit Simonson wurde beschlossen, bleselbe einer 5gliedrigen Kommiffion zu überweisen, um die selbe unter Beobachtung aller maßgebenden Momente strengstens zu untersuchen. In der Diskussion über diese Sache murde bereits festgestellt, daß die Preise im Großen und Ganzen beim genannten Fabrikanten nicht schlechter find; theilweise fo gar noch günftiger als in anderen Werkstätten. Hr. Simonson, der selbst in der Sigung anwesend war, fonnte das von fachverständigen Kollegen an mitgebrachten Mustern beweisen laffen. Hierauf erfolgte die Erledigung mehrerer interner Vereinsan gelegenheiten. Auf den Arbeitsnachweis wird noch besonders aufmerksam gemacht, derselbe ist allen Kollegen( auch Nichimit gliedern) bestens empfohlen, auch Beträge können bortselbst entrichtet werden.- Nächste Sigung Moniag, den 16. Dezember, wissenschaftlicher Vortrag des Herrn Bölsche.
einen Afford abschließen. Die Arbeiter erhalten dem. nach die Ardeit erst aus zweiter Hand und müssen mithin nicht nur für die Aktionäre, sondern auch noch für den Profit der Meister und Kolonnenführer arbeiten. In welchem Maße die Meister hierbei profitiren, zeige die Thatsache, daß einer der felben nach neunjähriger Thätigkeit eine enorme Summe von dem Entbehrungslohn" angehäuft habe. In der Fabrik herrsche ein förmlicher Raftengeift, welcher von den älteren und bevorzugten Arbeitern gepflegt werde. Diese haben zwei Bereine, den Geburtstags- Klub" und den Löwe Verein" gegründet, in denen fich gewiffermaßen die Aristokcatie der Fabrik befinde, welche durch ihr Verhalten jede freie Agitation zu Gunsten der schlechter gestellten Mehrheit verhindern. Als die Metallarbeiterbewegung auch in die Löwe'sche Fabrit einzudringen drohte, hätten die betreffenden Herrn Kollegen fich sogar nicht gescheut, der Direktion eine Erklärung zu über mitteln, in welcher feierlich gefagt wurde, daß fie mit der genannten Bewegung nichts zu thun haben wollten. Unter folchen Umständen sei es erklärlich, daß man den Wünschen der anderen Arbeiter wenig Rechnung trage und sogar zu Maßregelungen gegriffen habe. Ganz besonders forrumpirenb habe das System gewirkt, den Arbeitern für die Flasche Bier 15 Pf. abzunehmen. Die Bierträger hätten dabei große Sum men verdient, während alle anderen Arbeiter ihre fauer verbienten Groschen hingeben mußten. Erst durch das energifche Auftreten des Kollegen Krüger sei endlich Wandel gefchaffen worden, so daß heute das Bier für 10 P verabreicht werde. Krüger fei aber auch hernach unter Umständen aus der Fabrik hinausgekommen, die einer Maßregelung sehr ähnlich waren. Der Bierlieferant, Restaurateur Schubert, resp. deffen Frau, hätten fich gegen Krüger in einer Weise benommen, daß es angezeigt erfcheine, über ihn die Sperre zu verhängen. Als Krüger entlassen wurde, habe die Frau höhnisch aus dem Fenster gelacht. Auch in hygienischer Beziehung sei es mit der Fabrit schlecht bestellt. Die Ventilation sei nur mangelhaft und das Parfüm" der ganz unzureichenden Aborte ftröme durch die Arbeitsfäle. Von diesen Dingen sei freilich nichts zu spüren gewesen, als der deutsche Raiser mit dem König von Italien das Etablissement besichtigt habe, weil man schon tagelang vorher Alles hübsch gesäubert und die Arbeiter aufgefordert habe, in weißer Wä che an diesem Tage zu erscheinen. Die Distusfion, welche fich bis in die späte Nach: hineinzoa, endete mit der Annahme einer Refolution, welche die Misstände in der Löwe'schen Fabrik entschieden verurtheilt und die Arbeiter derfelben auffordert, fich endlich den bestehenden Organisationen anzufchließen. Ferner wurde noch beschloffen, die Kollegen vom Besuch des Schubert'schen Lokales in der Hollmannstraße abzurathen.
Welche Zufälligkeiten häufig in der Rechtspflege eine große Rolle spielen, zeigt folgender lehrreicher Fall. Am 13. September d. 3. wurden die Arbeiter Lehmann und der Handelsmann Fritsche von der Ferienftrafkammer des Landgerichts I wegen schweren Diebstahls au je 15 Jahren 3uchthaus verurtheilt. Der Fall erregt amals in weiten Kreisen ein gewisses Aufsehen: einerseits, weil die Verurtheilung nur auf einem Indizienbeweise beruhte, andererseits wegen der Höhe der erkannten Strafe. Gegen Fritsche speziell lag eigentlich nicht viel mehr vor, als daß er mit Lehmann bekannt war und daß zu einzelnen der zur Anklage stehenden Diebstähle ein Stemmeisen mit einer kleinen Scharte verwendet fein mußte und bei Fritsche ein solches Stemmeisen vorgefunden wurde, welches anscheinend genau in die an den Thüren vorgefundenen Spuren paßte. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Bont hatte im Termine vergeblich geltend gemacht, daß aleiche Stemmeifen in gleicher Qualität gewiß zu ungezählten Dußenden in Berlin zu haben fein würden. Der Vertheidiger legte gegen das Urtheil die Revision ein, melche nach dem Gesize binnen sieben Tagen nach der Zustellung des Urtheils, bei Verlust des Rechtsmittels, zu rechtfertigen ist. Die dem Angeklagten mit dem Erkenntnisse zugegangene Zustellungsurkunde batirte vom 5. Dttober und der Vertheidiger reichte die Revisionszechtfertigung und die Revisionsanträge am 12. Oktober ein. Das Landgericht beschloß, daß die Revision, weil verspätet begründet, rückzuweisen sei und auf Recherche erfuhr Rechtsanwalt Dr. Bont auf der Ges richtsschreiberei, daß in den Gerichtsakten der 4. Oftober als Zustellungstag nerzeichnet war. Der Vertheidiger legte gegen den Beschluß Beschwerde ein und beantragte zugleich die Wiedereinsegung in den vorigen Stand," Somie die vorläufiae Aussehung der Strafvollstreckung bis zur Entscheiduna iber die Beschwerde. Das Landgericht wies jedoch diesen Antrag auf Strafausfegung zurück, da die Sache nicht dazu angethan sei". Das Reichsgericht, an welches die Beschwerde und das Wiedereinseßungsgefuch zur Entscheidung gelangen, hat nun in seiner Sigung vom 15. d. M. dem Gesuche um Biedereinsegung in den vorigen Stand stattgegeben und am vorigen Freitag im Hauptverhandlungstermin auch das Urtheil gegen Fritsche aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verha dlung und Entscheidung in die erste Inftanz zurüdoerwiesen. Man erfieht hieraus: Ein Schreibfehler hätte beinahe fünfzehn Jahre Zuchthaus gekostet.
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Bewegung der Bevölkerung der Stadt Berlin . In der Woche von 10. bis 16 Mov- mber 1889 fanden 357 Chefchließungen statt. Lebendge boren wurden 868 Kinder, darunter 99 außerebelich, todtgeboren waren 35 m 5 außerehelichen. Die Lebendgeborenen find 29,7, die Todtgeborenen 1,2 pro Mille der Bevölkerung, die außerehelich Geborenen sind bei den Lebendgeborenen 11,4, bei den Todtgeborenen 14,3 pet. Die Zahl der gemeldeten Sterbefälle be trug 497, die fich auf die Wochentage wie folgt vertheilen: Sonntag 66, Montag 71, Dienstag 69, Mittwoch 71, Donnerstag 88, Freitag 71, Gonn abend 61. Von den Gestorbenen erlagen an Mafern 1, Scharlach 5, Roie 0, Diphtherie 34, Bräune 4, Keuchhuften 9, Kindbettfieber 1, Typhus 6. epidem. Genicftarre 0, Ruhr 0, Syphilis 1, Altersschwäche 18, Gehirnschlag 11 Lungenentzündung 37, Lungenschwindfucht 66, Diarrhoe 14, Brechburchfall 8. Wagendarmkatarrh 9. Durch Vergiftung tam 1 Person um und zwar durd Selbstmord. Eines gewaltsamen Todes ftarben 9 Personen, und swar durch Erinken 2 Erhängen 2, Erftiden 1, Sturz oder Schlag 8 Schußwunde 1 Ueberfahren 0, Operation O. Hierunter find 4 Todesfälle durch Selbstmor herbeigeführt Dem Alter nach sind die Gestorbenen unter 1 Jahre alt 159( 32.0 por ber Gesammtsterblichfeit), 1-5 Jabre 79, 5-15 Jahre 83, 15-20 Jahre 6 20-30 Jahre 33, 30-40 Jahre 34, 40-60 Jahre 73, 60-80 Jahre 70, über 80 Jahre 10 personen. In biefigen Krantenhäusern starben 123, ein schließlich 15 Auswärtige, welche zur Behandlung hierher gebracht waren Auf die Standesämter vertheilen sich die Todesfälle folgendermaßen: Berlin Kölln Dorotheenitadt( 1) 13, Friedrichstadt ( II) 18, Friedrich- und Schöne berger Borstadt( III) 20, Friedrich- und Tempelhofer Borstadt( IV.) 51, Loutienstadt jenseit, weftlich( Va.) 40, Luisenstadt jenseit, öftlich( Vb.) 23 Luisenstadt diesseit und Neu- Kölln( VI) 81, Stralauer Biertel, westlich( VII) 27, Stralauer Viertel, öftlich( VIIb) 48, Rönigstadt( VIII) 82, Spandauer Biertel ( IX) 22, Rosenthaler Borstadt, südlich( Xa.) 25, Stofenthaler Vorstadt, nördlich ( Xb.) 24, Oranienburger Vorstadt( XI) 42, Friedrich- Wilhelmstadt und Moabit Die Sterbefälle find 170 pro Mille der fort geschriebenen Bevölkerungszahl( 1 523 218). Die Sterblichkeitsgiffer in folgenden Stadten des Deutschen Reiches mit mehr als hunderttausend Einwohnern be Chemniß 29,4, Danzig 23.1, Dresben 18,7, Düsseldorf 17,8, Elberfelb 17 1 Frankfurt a. D. 13,1, Hamburg mit Vororten 20,3, Hannover 16,8, Köln 16,3 Nürnberg 23,5, Stettin 28,7, Straßburg i. E. 19,0, Stuttgart 13,1 auf Taufend In anderen Großstädten Europas mit mehr als breihunderttausend Einwohnern betrug die Sterblichkeitsziffer in Amsterdam 17.7, Budapest ( Vorwoche) 26,9 Dublin 26,3, Liverpool 19,4, London 17,4, Paris 21,1, Petersburg ( Borwoche) 20,9, Warschau ( Borwoche) 34,2, Wien ( Worwoche) 19.6 auf Tausend. Es wur ben 4179 Zugezogene, 2680 Weggezogene gemeldet, so daß sich die Bevölkerung mit Einrechnung der nachträglich gemeldeten Geborenen und bes Buschlages, mehrt hat, die Einwohnerzahl beträgt fonach am Schluffe der Berichtswoche ber den Weggezogenen erfahrungsmäßig zugerechnet werden muß, um 16 13 Der In der Woche vom 17. bis 23. November famen aur Meldung Infektions- Erkrankungsfälle an Typhus 97, Boden-, Masern 42, Scharlach 86,
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Eine öffentliche Tischlerversammlung füllte nach furzer Pause am 2. d. M. abermals den Suol des Schweizer Gartens". Die Versammlung, welche unter Vorsiz des Herrn Schaade tagte, war in erster Linie berufen, Stellung zu nehmen zu den Beschlüssen der beiden stattgehabten MeisterVersammlungen, über welche Angelegenheit Herr Millarg Vortrag hielt. Dem Zuge der Zeit, seine Lage zu verbessern nach berühmten Maftern folgeno, find auch die Berliner Tichler, besonders Janungsmeister, am 7. Oftober d. J. im Lotale Königsbank" zusammengetreten, um darüber zu berathen, wie eine Erhöhung der Preise der Produkte des Tischlergewerbes zu erzielen sei. Eine Preiserhöhung wurde mit der Steigerung der Preise der Rohp odukte, der Miethen 2c. begründet. Referent war aber der Meinung, daß diese Begrü dung nur ein Nothbehelf der Tischlermeister sei, da sie diesmal nicht auf einen Streit der Gesellen zurückgreifen könnten. Die Schilderung des Referenten der Vorgänge in der Meister- Versammlung rief bei den Anwesenden zeitweise aroße Entrüstung hervor, namentlich auch die Mittheilurg. daß Herr Rödel jezt eine Säule der TischlerInnung geworden sei. Die zweite Meifterversammlung, die Mitte November stattfand, war nur von 240 Jnnnngsmeistern besucht, während in der ersten Versammlung 800 Pajonen anwefend waren. Referent hielt dies für einen neuen Beweis dafür, daß der Anhang der Innungsschwärmer fein großer fei. Die Erfolge der beschlossenen 10 pet. Erhöhung war ein fläglicher und wurde anerkannt, daß eine Preiserhöhung nur mit Hilfe der Gesellenschaft zu ermiten sei. Auch der Bildhauerstreit gelangte in der zweiten Versammlung zur Besprechung und zeigten sich bei dieser Gelegenheit die Jnnungsmeister in ihrer ganzen Arbeiterfreundlichkeit, indem sie allerlei schöne Dinge, wie schwarze Liften", Entlaffungsicheine" 2c. zum Besten der Gesellen erstrebten.( Inmitten des Vertrages wußte bie Versammlung vertagt werden, um Tische und Stühle aus dem
Diebstahl oder Sachbeschädigung? Die Entscheidung diefer Frage macht der 89. Abtheilung des Schöffengerichts in emmer etgenartigen Anklagefache erhebliche Schwierigkeiten. Im März d. J. wurde in der Königl. Bibliothet ein holländischchinesisches Wörterbuch angehalten, aus welchem mehrere Blätter herausgeriffen waren. Als der letzte Benußer des Wats wurde der Kaufmann Emil H. festgestellt und gleichzeitig ermittelt, daß derselbe ein sehr eifriger Benußer anderer Beritas gewefen, welche über mongolische und malonische Sprachen vorhanden waren. Man nahm Veranlassung, sämmtliche Bücher, welche im Laufe der letzten Jahre im Besize des H. gewesen, zu prüfen und es zeigte sich, daß nicht weniger als 76 Bücher in gleicher Weise beraubt waren, wie das erwähnte Leriton. Der Reimmalpolizei wurde Anzeige erstattet und in der Wohnung des H. eine Nachsuchung vorgenommen, wobei gegen 200 Blätter, die aus den verschiedensten, der töniglichen Bibliothek gehörigen Büchern herausgeriffen waren, zu Tage gefördert wurden. Ein Theil jener Blätter war außerdem Büchern entnommen, welche H. von der Bibliothet des orientalischen Seminars leihweise anvertraut er halten. Gegen H. wurde Anklage wegen Diebstahls in 76 Fällen erhoben. Er gab im Termine zu, die Blätter herausgeriffen zu haben, bestritt aber die Absicht der rechtswidrigen Zueignung. Er bilde fich zum Dolmetscher für mongolische Sprachen aus und die Bücher der töniglichen Bibliotheken dienten ihm als
1524 831.
Diphtherie 103. Rindbettfieber 7.
Verantwortlicher Redakteur: R. Cronheim in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2.
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