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Bater demselben, falls der Unglücksfall nicht eingetreten wäre, eine wissenschaftliche Ausbildung auf einer Lehranstalt würde haben ertheilen laffen. Völlig anders steht es mit der Höhe des Schadensersages, den ein in einem unfallversicherungspflichtigen Betriebe verunglückter Arbeiter zu beanspruchen hat. Sein Schadensersatzanspruch umfaßt taum ben fünften Theil. Die Höhe seiner Unfallentschädigung ist nämlich für den Fall einer Körperverlegung weiter unten tommen wir auf die Fälle von Tödtungen zu sprechen im Unfall­versicherungs- Gesetz wie folgt feftgefeßt.

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Soziales.

schlug 1/6 bes ortsüblin Tagelohns, alfo 7 bis 50 Pf. täglich vor. I noch tomplisirteren Verfahren als heute gewählt werden, Rosten, br Borschlag hat vor den Augen der koalirten Arbeitgeber feine follen dem Arbeiter in Unfallsachen auferlegt werden können, Gnade gefunden. Der zur Heilung Aufgenommene foll, falls er teine bas Schiedsgericht soll in der Besehung mit drei Mitgliedern be­Familie hat, nach wie vor neben dem freien Aufenthalt in der schlußfähig sein, die Arbeitervertreter sollen nicht nach der Reihe, sondern nach Willkür des Vorsitzenden einberufen werden, der: Krantenanstalt nichts erhalten. Aber auch mit dem bislang Erwähnten ist es mit den der Berufs - materielle Rekurs soll dem Arbeiter genommen werden: es soll ihm genossenschaft geftatteten Angriffen auf die schmale Rente des Ver- nur noch eine formelle Revision an das Reichs- Versicherungsamt unglückten noch nicht genug. Es wird nämlich von dem Augenblick zuftehen. Im Zusammenhang mit dem Verfahren sei erwähnt, daß der: an, wo die Berufsgenossenschaft die Herabsetzung der Rente be­schlossen und diesen Beschluß dem Verletzten zugestellt hat, die ges Gefeßentwurf neu vorschlägt, die erworbene Rente ruhen zu wiewohl Hente gezahlt, dieser Beschluß noch lassen, wenn der Verunglückte eine die Dauer von einem Monat Für die ersten 4 Wochen vom Beginn des Unfalls ab erhält der ringere von dem Verunglückten übersteigende Freiheitsstrafe verbüßt oder folange er in einem Arbeiter weder von der Berufsgenossenschaft noch vom Unter- nicht rechtsfräftig ist, vielmehr von den höheren Instanzen noch ab Arbeitshause oder einer Befferungsanstalt untergebracht ist und so=" nehmer etwas gezahlt: er ist lediglich auf die Leistungen aus noch angegriffen, der Krankenkaffe angewiesen, zu der er bis dahin gesteuert hatte. geändert oder aufgehoben werden kann. Eine ähnliche Erscheinung, lange der Verunglückte nicht im Inlande wohnt. Diese neuen Be­Vom Beginn der fünften Woche nach Eintritt des Unfalls bis zum wonach Beklagter und Richter in einer Person vereinigt sind, und stimmungen, insbesondere die legte, sind im höchsten Grade un Ablauf der dreizehnten Woche zahlt die Berufsgenossenschaft gleich- wonach durch einfachen Bescheid an den Beklagten ein rechtsträftig fest- gerecht: etwas Aehnliches fennt kein Schadensersatzrecht der Welt. falls nichts, wohl aber zahlt der Arbeitgeber dann etwas. Beträgt gesetzter Anspruch vorläufig herabzumindern ist, bietet keine Gesetz­nämlich das Krankengeld weniger als zwei Drittel des bei der gebung oder Rechtsprechung außerhalb Deutschlands dar und findet Berechnung deffelben zu grunde gelegten, also im allgemeinen des fich auch in Deutschland nur auf dem angeblich in Fürsorge für ortsüblichen Tagelohnes, so ist das Krankengeld bis auf diese zwei den Arbeiter" geschaffenen Gebiet. Das sah auch die Novelle von Drittel zu erhöhen: die Differenz zwischen dem statutenmäßigen 1894 ein und schlug die Aufhebung dieses mit dem Rechtsbewußtsein Krankenkaffengeld und diesen zwei Dritteln zahlt der Unter- unvereinbaren Ausnahmerechts der Unternehmer vor. Der Bundes: einer Veröffentlichung des Reichsanz." über die Volkszählung vom nehmer. Nach dem jetzigen Gefeßentwurf soll statt des Unternehmers rath aber nahm sich der armen Unternehmer an: der Gesezentwurf 2. Dezember 1895 find endgiltig im Deutschen Reiche gezählt die Berufsgenossenschaft diesen sogenannten Krankengeldzufchuß zahlen. will es bei dem bestehenden Zustand belassen. worden 52 279 901( gegen die Zählung von 1890 ein Plus von Falls vor Ablauf von 13 Wochen Heilung eintritt, aber der Ver­3851 431) ortsanwesende Personen; davon 25 661 250 männliche, letzte vermindert erwerbsfähig bleibt( z. B. eine Hand ist ihm ab­Hat der Unfall den Tod des Verlegten zur Folge 26 618 651 weibliche Personen. Preußen hat eine Bevölkerung gerissen, die Heilung ist aber 6 Wochen nach dem Unfall vollendet), 31 855 123( mehr 1897 756), Baiern 5818 544( mehr fo erhält der Verletzte bis Ablauf der 13. Woche zur Beit nichts. gehabt, so hat nach dem bestehenden Gesetze die Berufsgenossenschaft von Nach der Novelle von 1894 und nach dem jetzigen Gefeßentwurf ein Sterbegeld im Betrage des zwanzigfachen des Tages: 223 652), Sachsen 3 787 688( mehr 285 004), 28ürttemberg soll ihm für solche Fälle von der Berufsgenossenschaft das Kranken- Durchschnittsverdienstes, mindestens aber 30 M. und eine Rente an 2081 151( mehr 44 629), a den 1725 464( mehr 67 597), GIsa ß= 37 gelb vom Tage der Heilung ab gezahlt werden. Vom Beginn die Sinterbliebenen zu zahlen. Die Rente beträgt für die Wittwe Lothringen 1640 986( mehr 87 480) Personen. Krankenkassenwesen. Das Reichstanzleramt hat dem Kranken. ber 14. Woche ab tritt erst die eigentliche Unfallentschädigung ein. 20 pCt.( im Fall der Wiederverheirathung erhält sie den dreifachen Betrag Von da ab ist die Berufsgenossenschaft verpflichtet, freie ärztliche der Jahresrente als Abfindung), für die ehelichen Kinder bis zum unterstützungs- Verein zu Mehlis( E. H.), der Großen Arbeiter­Den Streit zurückgelegten 15. Lebensjahr 15 pCt., für vater- und mutterlose Kranken- und Sterbekasse( früher Kranken- und Sterbetasse des Behandlung und eine Rente" ihm zu gewähren. darüber, ob die zur Sicherung des Erfolges des Heilverfahrens und Waisen 20 pCt. des Jahres- Arbeitsverdienstes. Jedoch dürfen die Bildungsvereins für Arbeiter)( E. H.) zu Hamburg , der Zentral­die zur Erleichterung der Folgen der Verlegung erforderlichen Hilfs- Renten der Wittwen und der Kinder zusammen 60 pCt. des Jahres- Kranken- und Begräbnißkasse der Buchbinder und verwandter Ge­mittel, wie Krücken, Stüßapparate, zu den Heilmitteln zu rechnen Arbeitsverdienstes nicht übersteigen. Eltern und Großeltern, deren schäftszweige( E. S.) zu Leipzig von neuem die Bescheinigung sind, entscheidet der Gesezentwurf zu gunsten des Arbeiters im bes einziger Ernährer der Verlegte war, erhalten 20 pCt. als Rente. ertheilt, daß sie, vorbehältlich der Höhe des Krankengeldes, den An­Wenn jedoch bereits an Wittwen und Kinder der Höchstbetrag förderungen des§ 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. jahenden Sinne. ( 60 pt.) zu zahlen ist, so erhalten die Eltern und Großeltern- nichts.

"

Dritten zustehende Rechte auf Rente.

einer

Eudgiltiges Ergebnis der letzten Volkszählung. Nach

beiter 5500.

Die Höhe der Rente" richtet sich nach dem Grade der durch Wohlfahrtseinrichtungen für die Eisenbahnbeamten und ben Unfall herbeigeführten Erwerbsunfähigkeit, nicht nach dem Hiergegen schlägt der Gesezentwurf, abgesehen von -Arbeiter. Nach dem Bericht über die preußischen Staatsbahnen Grade der verminderten Erwerbs möglich teit. Ist durch den Unfall völlige Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt, so wird die höchste Vorschrift über die Art der Berechnung einer Rente in den Fällen, für 1895/96 belief sich die Zahl der seitens der Eisenbahnverwaltung Rente bezahlt. Diese höchste Rente gleicht aber nicht dem vollen in denen ein zweimal im Betrieb Verlegter verstirbt, folgendes vor: selbst für Beamte und Arbeiter errichteten Dienst wohnungen bis dahin erworbenen oder dem für die Zukunft ohne Eintritt des Die der Wittwe im Fall einer Wiederverheirathung zu zahlende auf 21 900, von denen 6300 an Bahnwärter, 5300 an Weichensteller Unfalls zu erwarten gewefenen Jahresarbeitsverdienst, sondern nur Abfindung soll nicht mehr wie zur Zeit wegen Vorhandenseins von und Portiers, 980 an Haltestellen- Aufseher, 1200 an Stations zwei Drittel des Jahresverdienstes. Liegt nur theilweise Erwerbs- drei oder mehr unterhaltsbedürftiger Kinder unter 60 pCt. gefürzt vorsteher, 2900 an Stationsassistenten und Diätare, vergeben Die Zahl der Miethwohnungen betrug 6500; unfähigkeit vor, also ist z. B. ein Arm oder ein Bein fortgeriffen oder ein werden dürfen. Ferner: nicht nur wenn das Kind des Verunglückten waren. auf die im Betrieb und in den Werk Auge zerstört, so erhält der Verletzte nur einen Bruchtheil dieser Höchst- vater- und mutterlos ist, sondern auch dann, wenn die Mutter hiervon entfielen beschäftigten Unterbeamten, Hilfsbediensteten und Ar­rente. Heißt es in einem Bescheide, der Verlegte solle 100 pet. erhalten, erwerbsunfähig ist oder wird, soll die Kinderrente 20( statt 15) pet. ftätten Ferner ift Die auf Anregung der Staatseisenbahn- Verwaltung flarer als im jetzigen Gesetz so heißt das, er solle die höchste Rente erhalten, nämlich zwei Drittel betragen. daß auch, wenn eine alleinstehende errichteten Baugenossenschaften haben mit Hilfe der vom feines Jahresarbeitsverdienstes. Heißt es in einem Bescheide, der ausgedrückt, Verlegte folle 50 pet. der Vollrente erhalten, so heißt das nicht weibliche Person( Wittwe, Cheverlassene oder Unverheirathete) durch Vorstand der Arbeiterpensionstasse bewilligten größeren Darlehen 50 pet. des Jahresarbeitsverdienftes, sondern 50 pбt. von zwei einen Unfall getödtet ist, deren Kinder Anspruch auf Kinder- Rente bisher 105 Häuser fertiggestellt, der Bau von 50 Häusern ist in An­Dritteln des Jahres arbeitsverdienstes. Zur Begründung der Un- haben. Der wirthschaftlichen Thatsache, daß häufig wegen Erwerbe- griff genommen und die Errichtung noch weiterer 55 beabsichtigt. geheuerlichkeit, duß nur zwei Drittel als höchste Rente zu gewähren unfähigkeit die Ehefrau die Ernährerin der Familie ist, hat den Die errichteten und im Bau befindlichen Wohnhäuser enthalten 263 find, war seiner Zeit angeführt, das entspreche den that- Borschlag des Gesetzentwurfs gezeitigt, den Wittwer und die Kinder größere, 341 mittlere und 82 tleinere Wohnungen. Unter größeren sächlichen Verhältnissen, weil bie Beit Arbeitslosig solcher Familienernährerin für den Fall ihrer Tödtung durch Unfall Wohnungen sind solche von 4 Räumen, unter mittleren solche von feit abgerechnet werden müsse. Dann hätte aber wenigstens ebenso zu stellen, wie die Hinterbliebenen eines verunglückten Ehe- 3 Räumen und unter fleineren solche von 2 Räumen, überall die Der Renten erechnung ein Jahres- Arbeitsverdienst von 865 mal dem mannes. Neu ist auch die Bestimmung, daß elternlose Entel, die Rüche eingerechnet, zu verstehen. Dazu kommen noch 77 Wohnungen Tagelohn zu grunde gelegt werden müsse. Das ist aber durchaus von den Verunglückten unterhalten sind, eine kleine Rente( bis mit nur einem Raume. Ein Anrecht auf freie ärztliche Behandlung nicht der Fall. Im Gegentheil. Es wird auch nicht etwa wenigstens 20 pCt.) erhalten sollen. Enthalten diese Borschläge redaktionelle und materielle Kleine hatten im Berichtsjahre 90 000 Beamte durch 1577 Bahnärzte, deren der zur Steuer veranlagte Jahresverdienst zu grunde gelegt, sondern ber 4 M. übersteigende Jahres Durchschnittslohn wird noch um Befferungen des bestehenden gesetzlichen Zustandes, so springt der Gefeß- Bezüge fich auf 655 000 M. beliefen. Die Zahl der Babe An­ein Drittel gekürzt. Der Entwurf behält diese Berechnungsart. Ja, geber bei derselben Materie in echt Andernacher Springprozeffions- it alten bei den Werkstätten oder auf großen Bahnhöfen, deren darüber hinausgehend trifft er auf Drängen der Berufsgenossen- art fofort wieder ein paar Schritt zurück. Es soll nämlich fortan unentgeltliche Benuhung außer dem Lokomotiv - und Zugbegleitungs­schaften Vorsorge dagegen, daß sich nicht der Unfall als ein die Berufsgenossenschaft auch zu einer Art Ober- Sachverständigen personal auch solchen Beamten und Arbeitern gestattet ist, bei denen Arbeit am gewinnbringendes Greigniß darstelle", Es soll beshalb bei einem für Familienangelegenheiten ernannt werden. Sie soll befugt sein, infolge ihres Dienstes das Bedürfniß törperlicher Reinigung nach dringendsten ist, beträgt zur Beit Anspruch der Wittwe" ganz oder theilweise ( wie der bereits einmal Berunglückten, der vermindert erwerbsfähig ist und Belohnungen Arbeiter, welche 25, haben solche dieselbe ohne gefeßlichen Grund einen zweiten Unfall erleidet, die Rente nur nach dem Maße der gnädig) abzulehnen, wenn burch den Unfall eingetretenen weiteren Schmälerung der Erwerbs. die eheliche Gemeinschaft aufgehoben, vor dem Unfall seit mindestens 35 oder 50 Jahre ununterbrochen im Dienst find, und zufrieden= aufzuweisen haben, fähigkeit bemeffen werden. Den umgekehrt liegenden Fall berück- einem Jahr von ihrem Mann getrennt gelebt und ohne seine Bei- stellende Leistungen und gute Führung" fichtigt das Gesetz nicht. Gesetzt z. B. ein Arbeiter erleidet den hilfe ihren Unterhalt gefunden hat".( Was der letzte Busat soll, ist 65 140 M. bekommen, die sich auf 1602 Arbeiter mit fünfundzwanzig. Berluft eines Auges durch einen Unfall und erhält 881/ s pt. ganz unverständlich: lebt sie, so hat sie selbstredend ihren Unterhalt jähriger, auf 268 mit fünfunddreißigjähriger und auf 11 mit fünfzig­jähriger Dienstzeit vertheilen. Die Belohnungen haben die Höhe von Später tritt, ohne daß ein Betriebsunfall vorliegt, an seinem ver- gefunden"). 30, 60 oder 100 M. bliebenen Auge eine Verschlechterung, vielleicht der völlige Verlust des Auges ein, fodaß völlige Erwerbsunfähigkeit vorläge, dann tönnte auch nach den Entwurf der Arbeiter dennoch keine Erhöhung feiner Rente beanspruchen.

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Der außerordentlichen Benachtheiligung, die insbesondere jugend­liche verlegte Arbeiter, z. B. Lehrlinge, dadurch zur Zeit erleiden, daß die nach ihrem geringen Lohn berechnete Rente lebenslänglich nicht erhöht werden kann, tritt der Entwurf in allerdings un­genügendem Maße entgegen. Es soll vom 16. Lebensjahre ab in folchen Fällen feine Rente nach dem ortsüblichen Tagelohn Er­wachsener erhöht, beileibe aber nicht die Lohnhöhe der Renten­berechnung zu grunde gelegt werden, welche der Verlegte wahrschein­lich nach dem natürlichen Lauf der Dinge erworben hätte, wenn er nicht den Unfall im Betriebe erlitten hätte.

einem

den

Verfahrens in Unfallsachen

An

271.

Der Magistrat in Fürth bei Nürnberg beschloß heute mit Engros- und Bankgeschäften. Ein weiterer Antrag der 8 gegen 7 Stimmen die vollständige Sonntagsruhe in Handelsangestellten, die vollständige Sonntagsruhe auch auf die adengeschäfte auszubehnen, wurde vertagt, um erst die Laden­inhaber zu hören.

Diese Vorschriften über den Kreis derjenigen Hinterbliebenen, die Das Lehrlingswesen in den Werkstätten der Staats­einen Anspruch auf Rente haben, sowie über die Höhe der Rente stehen in schreiendem Widerspruch zu den Bestimmungen des Bürgerlichen eisenbahn - Verwaltung hat sich von Jahr zu Jahr weiter entwickelt. Gesetzbuchs. Der§ 844 dieses Gesetzbuchs regelt die Rechte der Für die hauptsächlichsten Handwerke des Eisenbahn- Werkstättenwesens findet eine planmäßige Ausbildung von Lehrlingen statt, und zivar Hinterbliebenen eines Getödteten wie folgt: " Im Falle der Tödtung hat der Ersaßpflichtige die Kosten der find 71 Werkstellen damit betraut, in denen sich am Ende des Beerdigung demjenigen zu ersehen, welchem die Verpflichtung obliegt, Berichtsjahres 2813 Lehrlinge befanden. Von diesen standen 600 Stand der Getödtete zur Zeit der Ver- im ersten, 557 im zweiten, 578 im dritten und ebensoviel im vierten diese Kosten zu tragen. legung zu einem dritten in einem Verhältniß, vermöge dessen er diesem Lehrjahre. Alle Lehrlinge find zum Besuch der seitens der Ver­gegenüber kraft des Gesetzes unterhaltspflichtig war oder unterhalts- waltung eingerichteten Unterrichtsstunden sowie der am Ort befinde pflichtig werden konnte und ist dem dritten infolge der Tödtung das Rechtlichen Fortbildungsschulen angehalten. auf den Unterhalt entzogen, so hat der Ersaßpflichtige dem dritten durch Entrichtung einer Gelbrente insoweit Schadensersatz zu leisten, als der Getödtete während der muthmaßlichen Dauer seines Lebens zur Der Verlegte kommt aber noch nicht einmal in den ungetrübten Gewährung des Unterhalts verpflichtet gewesen sein würde. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1360, 1579, 1601, 1708) Genuß diefer schmalen Unfallrente oder der Heiltoften. Es hat nämlich die Berufsgenossenschaft das Recht, zu verlangen, daß der haben gefegliche Unterhaltungsansprüche: die Eheleute gegeneinander, Verunglückte das Heilverfahren nicht durch einen Arzt seines Ver- der schuldlos geschiedene Ehegatte, Berwandte in gerader Linie( d. i. In München nahm eine zahlreich besuchte öffentliche Gewerk trauens oder durch den Krankenkassen - Arzt bewirken laffe, sondern Eltern, Großeltern, Urgroßeltern 2c., eheliche Kinder, Enkel, Urenkel zc.), fich in Pflege der Berufsgenossenschaft felbft begebe. Ja: felbft sowie außerehelich erzeugte Kinder. Weshalb soll der Berufsgenossenschaftsversammlung einstimmig eine Resolution an, des Juhalts, wider den Willen des verlegten Arbeiters kann die Berufsgenossenschaft und dem Arbeiter gegenüber, wenn es sich um Ansprüche aus daß die organisirte Arbeiterschaft den Bestrebungen des neugebildeten schaft bis nach beendigtem Heilverfahren statt jeder anderen seinem Beruf handelt, ein anderes dem Arbeiter weit ungünstigeres o1t3- Hochschul- Vereins sympathisch gegenüberstehe und in und Verpflegung Leistung freie Kur Kranten Recht gelten? Weshalb sollen die im Bürgerlichen. Gesetzbuch vor den Verein nach Kräften fördern wolle. hause gewähren. Nair in dem Falle bedarf die Berufs- 7 Monaten festgelegten Grundfäße, soweit sie Arbeitern etwas nüz­Ein Einigungsamt für Lohnkämpfe wird, gemäß einem Be genossenschaft hierzu der Zustimmung des verletzten Arlich sein tönnten, nicht Geltung haben? Dem Arbeiter gegenüber beiters, wenn der Arbeiter verheirathet ist oder bei einem Mit gelten sie, wenn ein Armenverband von ihm Zahlung wegen Auf- schlusse des Großen Rathes, im schweizerischen Kanton Basel ein­glied der Familie wohnt( der Entwurf setzt hier zutreffend statt wendungen verlangt, die zu gunsten der Ehefrau, Kinder u. f. w. geführt. Wenn zwischen Unternehmern und Arbeitern einzelner Ge schäfte oder ganzer Berufe Streitigkeiten ausgebrochen find, die zu deffen: der eine eigene Haushaltung hat oder Mitglied der Haus gemacht sind. einer Arbeitseinstellung führen könnten, oder wenn eine Arbeits­Bezüglich des haltung seiner Familie ist"), und wenn ferner die Art der Ver einstellung schon erfolgt ist, soll den Parteien Gelegenheit legung nicht Anforderungen an die Behandlung oder Verpflegung gegeben werden den Streit durch ein Vermittlungsverfahren beizu­stellt, denen in der Familie nicht genügt werden kann. Das Reichs- find nicht einmal folgende Forderungen berücksichtigt: die Forderung, legen. Das Vermittlungsamt ist nicht, wie ursprünglich geplant 1. daß ein zu besoldender Arbeitervertreter, insbesondere ein Versicherungsamt ist in feiner Rechtsprechung sogar zu der Ansicht gelangt, dem Gesetze entspreche es, anzunehmen, daß der Verlegte, Raffenvertreter, zur Festsetzung der Rente vom ersten Augenblick des war, eine ständige Einrichtung, sondern es wird nur von Fall zu Fall gebildet, wenn eine der streitenden Parteien das Vermittlungs­wenn er unbefugt sich weigert, in ein Krankenhaus zu gehen, wenn Verfahrens ab zugezogen werden muß, amt beantragt. In diesem Falle ist die Regierung ver­2. daß im Verfahren dem Verlegten ein Vertreter aus Arbeiterpflichtet, unter dem Vorsitz eines ihrer Mitglieder und unter er daffelbe unbefugt verläßt, oder wenn er den ärztlichen An­einer Herbeiziehung forderungen nicht nachkommt, jeden Anspruch auf das Heil- freifen zur Seite steht, gleichen Anzahl Arbeitern und 3. daß dem Verletzten Abschriften der Untersuchungsprotokolle Unternehmern des Gewerbes betreffenden verfahren und ferner auch seinen Anspruch auf die Unfall­oder Sonstigen rente verliere, wenn nach ärztlichem Gutachten die verbleibende auch ohne Antrag kostenlos zu ertheilen find, 4. daß die Zahlung der Entschädigung, eventuell eines Vor- Fachleuten ein Vermittelungsamt zu bilden. Lehnt eine Partei die Erwerbsunfähigkeit durch den Fortfall der Krankenhauspflege Bor- Bermittelung ab, so hat die Kommission die Ablehnungsgründe im Die Berufsgenoffen schuffes, fofort nach Beendigung des Heilverfahrens, respektive Kantonsblatte zu veröffentlichen. Weiteres steht der Kommission hervorgerufen oder vermehrt worden ist. fehaften machen von diesem, ihnen durch Gesetz und Recht spätestens mit Beginn der 14. Woche bei Vermeidung einer Ordnungs- nicht zu. Der Regierungsrath wird zu diesem Gesetz noch eine fprechung gegebenen Recht einen sehr ausgiebigen Gebrauch. Die ftrafe gezahlt werden muß, Vollzugsverordnung erlassen. Bustände in den Heilanstalten find, namentlich in der letzten Zeit, 5. daß eine Frist, etwa ein Monat nach Einlegung der Be­Das Gesetz fand im Großen Rathe bei den konservativen Seiden­Die Arbeiterschaft verlangt feit rufung, als länge Frist anzusehen ist, innerhalb der der Termin fabrikanten heftigen Widerspruch. genügend bekannt geworden. langer Zeit, daß die Vertrauensärzte der Berufsgenossenschaften vor dem Schiedsgericht stattfindet, 6. daß die Urtheile spätestens innerhalb einer Frist von etwa und diese Sonderanstalten beseitigt werden sollen und auch nur amtliche oder unter Mitwirkung der Arbeiter angestellte Aerzte 10 Tagen nach Verkündung dem Arbeiter zuzustellen find, 6. daß die Einlegung eines Rechtsmittels durch den Arbeiter herangezogen und nur Staats- oder Kommunal- Krantenanstalten ben Berlegten sollen angewiesen werden können. Der Gesezentwurf be jeber Behörde rechtswirksam erfolgen darf, 8. daß die Verjährung gegen den Arbeiter nicht laufen darf, aber will in Uebereinstimmung mit der 1894er Novelle im Gegentheil dieBefugniß der Berufsgenossenschaften, verheirathete Berunglückte gegen wenn der Unternehmer es verabsäumt hat, den Unfall anzuzeigen, 9. daß die Schiedsgerichte und das Reichs Versicherungsamt ihren Willen in Krantenanstalten zu bringen, vermehren. Diese Be fugniß foll den Berufsgenossenschaften nämlich auch dann zustehen, durch je 2 Arbeitervertreter zu verstärken sind, 10. daß die Arbeitervertreter durch die Mitglieder aller dem wenn der Verlegte wiederholt ärztlichen Anordnungen zuwiders gehandelt hat" was fann solcher Vertrauensarzt alles an-§ 75 des Krankenversicherungs- Gesetzes entsprechender Kassen bes ordnen! ,, oder wen des Verletzten Zustand oder Verhalten Bezirks zu wählen find, 11. daß das Wiederaufnahme- Verfahren erleichtert wird. eine fortgefeßte Beobachtung erforderlich machen". Es soll also den berufsgenossenschaftlichen Spigeln ihre Arbeit noch mehr er Hingegen schlägt der Gefeßentwurf eine Anzahl Werschlechterungen leichtert, Arbeiter sollen deshalb, weil sie in Ausübung ihres Berufs vor. Beispielsweise sei erwähnt: von dem Termin zur ersten Fest verunglückt find, noch weiteren Freiheitsbeschränkungen durch Be- ftellung des Unfalles soll nicht dem Bevollmächtigten der Kranten amte des Königs Stumm und Konsorten unterworfen werden können. taffe, sondern dem Kaffenvorstand Nachricht gegeben werden; der Die Novelle von 1894 sah ein, daß dem in eine Heilanstalt Raffenbevollmächtigte foll teine Entschädigung von der Berufs­Aufgenommenen doch wenigstens etwas gezahlt werden müsse, ste genossenschaft erhalten, die Arbeitervertreter sollen in einem Berantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin .

von

Postalische Sozialreform in der Schweiz . Die Ober Postdirektion in Bern hat fürzlich ein Rundschreiben erlassen, worin auf die strikte Durchführung der zehn stündigen Arbeitszeit hingewiesen wird. Die Zahl der Beamten muß vielfach erhöht werden, damit der Verordnung entsprochen werden fann. Dazu kommt, daß das Budget des Postdepartements auf das Jahr 1897 eine für mehrere Beamtenkategorien eine Besoldungss erhöhung von mehr als einer halben Million Franken vorsieht.

Die holländische Regierungskommission, die den Auftrag hatte, den Entwurf einer Altersversorgung der Ar­beiter auszuarbeiten, hat mit großer Mehrheit beschlossen, daß die Alterspension lediglich aus Beiträgen der Unternehmer und Arbeiter also ohne jedweden Zuschuß aus der Staatstaffe aufgebracht werden foll. Dagegen fordert das Agitationskomitee der Arbeiter, daß der Staat die ganze Pension zahlen soll.