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Sache der Streitenden steht ausgezeichnet, und da nun auch bie Behörden nicht mehr Bartei gegen fie ergreifen alle S reifenden ergangene Strafverfügung des Herrn Bürgermeisters auf je 10 M. Gelbbuße wegen angeblichen Rontrattbruches ist in den meisten Fällen nicht vollstrect worden und scheint stillschweigend durch eine höhere Instanz aufgehoben. Da die Arbeiter das Gesez trengstens beobachtet haben, so wird jenes Mandat auch von den Gerichten, an die mehrere der Betroffenen appellirt haben, voraussichtlich für ungefeßlich erklärt werden.

Jedenfalls find alle Nachrichten über den Streit mit Miß­trauen aufzunehmen, wenn sie nicht von dem Streiffomitee ausgehen. Sobald der Streit beigelegt ist, wird dieses es fofo.t mittheilen.

Magdeburg  . Am Donnerstag sprach hier in einer von girta 4000 Personen besuchten Wolfsversammlung der Reichs­tagsobaroconete Singer.

Eine weitere Vertheuerung des Schweinefleisches teht: Oberschlesien   durch eine neuerliche rufische Anordnung bevor. Die russische   Regierung verlangt jekt der Frantf. 3ta. zufolge auf Grund einer früheren schon längst vergessenen Be­ftimmung, bak fortan nicht nur die Auswärtigen, bie Niemez, welche in Ruß and Schweine faufen, sondern auch diejenigen Ruffen, welche das Geschäft des Einkaufens und Schlachtens für oberfchleftiche Händler und Fleischer beforgen, ein Gilden­patent für 700 Rubel zu erwerben haben. Den Schaden davon werben notürlich schließlich die Konsumenten haben.

Beschränkungen des rumischen Grenzverkehrs. Eine Erfchweiung des Berfehrs an der schlefifch- polnischen Grenze, ift, wie die Boff. 3tg." berichtet, in legter 3eit durch die ruffiichen Grenzbehörden dadurch herbeigeführt worden, daß biese plöglich ohne Rücksicht auf den 1835 zwischen Rußland  und Preußen gefchloffenen Staatsvertrag die Giltigkeitsbauer der sogenannten Halbpäffe von vierzehn auf acht Tage herunter­gefekt haben. Diese Halbpäffe find Grenzlegitimationsscheine, welche den drüben verkehrenden Schlestern von den Landraths­amtern ber diesseitigen Grenzbezirke ausgefertigt werden, worauf die Formulare den städtischen Polizeiverwaltungen und den Amtsvorständen zur weiteren Ausfüllung überlassen werden. Angesichts solcher Maßnahmen seitens der ruffischen Behörden blieb ben diesseitigen Behörden nichts anders übrig, als in bem Vordrud auf den Halbpäffen die Giltigkeitsbauer von 14 Tagen in eine solche von 8 Tagen abzuändern. Im Katto­wiger Kreise find im Jahre 1888 nicht weniger als 15 575 Halb­päffe mit 14 täaiger Biltiakeit ertheilt worden.

Ueber die Persönlichkeit Buschiri's  , der bekanntlich Dom Mojor Wikmann hingerichter" wurde, enthält das Ro loniale Jahrbuch" noch folgende Angaben:

Ueber den Charakter dieses Mannes gehen die Ansichten noch auseinander. Was seine politische Haltung anbetrifft, fo gehört er jenen freien" Arabern an, welche, im Befit einer oft bedeutenden Hausmacht sich sicher fühlend, den Sultan von Sanfibar stets nur als einen Primus inter pares ansahen und fich an seine Edilte nur so weit fehrten, daß ihnen die Rüd­fehr nach Sanfibar, um ihrem Geschäft dort nachgehen zu fönnen, frei blieb. Sie betrachteten sich als die Herren der Prima und gaben im Verein mit den fogenannten Jumbes, den Dorfälteften der Eingeborenen, den Ton an. Durch bas Eindringen der Europäer, welches nicht nur ihren politischen Einfluß zerförte, sondern auch ihrem Handelsmonopol em pfindlichen Abbruch zu thun im Stande war, wurden sie sich ihrer bedrohten Lage flar, und da sie nicht Willens waren, ohne Widerstand zurückzuweichen, griffen fie zu den Waffen. Es wurde ihnen um so leichter, eine allgemeine Gäh rung zu erzeugen, als am Nordufer des bereits Araber und Engländer schlugen und bas ara bische Element dadurch schon auf das Aeußerste erregt war. Es gelang ihnen, die größte Anzahl der Eingeborenen auf ihre Seite zu bringen, da dieselben den Charakter der Araber eber verstanden, als den des Europäers, und mit ersteren die Be forgniffe theilten. Der Araber, wenn auch überall als Herrscher auftretend, war doch in genauer Kenntniß des Eingeborenen­Charakters flug genug gewesen, fich den Gebräuchen der Ein­geborenen bis zu einem gewissen Grade anzupaffen und nur dort mit fester Hand einzugreifen, wo er des Erfolges ficher

war.

Nyassa fich

Die Deutschen   hatten in Unkenntniß der Verhältnisse manche Fehler begargen, von denen der folgenschwerfte in dem Bverhaltniffe zwischen Wollen und Rönnen lag. Aber es ist falt unbegreiflich, daß dadurch auf Seiten mancher Araber eine folche Wuth hervorgerufen worden war, welche allen Deutschen  den Tod geschworen hatte. Die franzöfifchen Miffionare bei Bagamoyo   und die im Innern wohnenden englischen Miffio­nare blieben in Folge ihrer Nationalität verschont, obwohl Buschiri es nicht verschmähte, einige der Lekteren gefangen zu nehmen, um durch das Lösegelb derselben seine Raffe zu füllen. Jedenfalls ift er, wie sein berühmterer und bedeutenderer Stammesgenosse im Innern, Tippo Tipp, von religiösem Fanatismus völlig frei und hat, abgefehen von seiner Grau­amteit, manche Büge, welche ihn in einem milderen Lichte er­fcheinen laffen tönnen."

lärmen.

Frankreich  .

Paris  , 18. Dezember. Magnard tritt heute im Figaro" gegen die fyftematischen Ungiltigkeitserklärungen von Boulan­giften, selbst wenn fie Mehrheiten von 2000-5000 Stimmen erhalten haben, gelegentlich der Verhandlung über Laur's Wahl auf. Man gebe, fagt er, dadurch einer Partei, die nur vom Lärmmachen lebe, einen gefeßlichen Grund, von Neuem zu Hätte man die boulangistischen Abgeordneten ruhig fich selbst überlaffen, so würden die bereits vorhandenen Spaltungen fich nur verschärft haben, und die Partei hätte sich mit der Beit aufgelöst. Nun würden die Boulangiften Paris  von Neuem aufregen und Anhänger gewinnen. Wenn sie auch nicht überall fiegten, so habe die Kammer durch ihr unkluges Benehmen weiter nichts erreicht, als eine in der Auflösung be griffene Partei wieder zu stärken. Der Ausschuß der Kammer, weicher über den bereits vom Senat angenommenen Antrag Don Carbour auf Ausschluß der Deffentlichkeit bei Hinrichtungen au berathen hat, sprach fich wider Erwarten mit 7 gegen 4 Stimmen gegen denselben aus. Der Abg. Arène hat dem Handelsminister Tirard mitgetheilt, daß er noch vor den Weih nachtsferien an ihn ein Auskunftserfuchen wegen der Mangel baftigkeit des Telegraphen- und Fernsprechdienstes richten will. Die Rammer wird wahrscheinlich am 23. d. M. in die Ferien gehen und die Arbeiten am 14. Januar wieder auf­Die Bataille" läßt sich aus London   telegraphiren, Rodefort habe einen Hirnschlag gehabt, er fönne faum einige Borte sprechen, habe aber noch nicht alle Geistesfähigkeiten ver

nehmen.

Loren.

Ruhland.

ihre bisherigen, transportirt werden. Der gegenwärtige Gouver-| neur von Irkutst, Oftaschine, hatte nun ein neues Transport­reglement erlaffen, welches für die durch die Polarwüsten jener Striche Geschleppten den fast ficheren Tod bedeuteten. Die Berbannten reichten daher eine Rollektivpetition um die Wieder­herstellung des alten, ohnehin schon mehr als grausamen Regle­ments ein. Sie erhielten die Weisung, fich nicht, wie sie er­boten hatten, auf dem Gouvernement vorzustellen, sondern den Bescheid in einem Privathaus abzuwarten. Hier nun erschien alsbald ein untergeordneter Polizeibeamter und befahl ihnen, fich insgesammt im Gouvernement einzufinden. Angesichts biefer sich widersprechenden Befehle zauderten die Verbannten, was für die fie bewachenden Polizisten und Soldaten das Signal zu einem allgemeinen Angriff war; fie gaben Feuer auf die Verbannten, und als einige derselben unerwartet Biftolen hervorzogen und einen schwachen Versuch zur Vertheidigung machten, gingen die Soldaten und Polizisten so wüthend vor, daß sogar einer von den Lekteren durch die Erfteren zufällig tödtlich verwundet wurde und der während des Auftritts hinzukommende Gouverneur Ditaschine mit einem Offizier ebenfalls Wunden davontrug. Von den Verbannten blieben sechs, darunter eine junge Dame, Fräulein Gurewitsch, sofort todt auf dem Play, neun wurden verwundet, darunter eine junge Dame, Fräulein 3arraftrow. Gegen fie und die unverlegt Gebliebenen wurde nun, weil ihre Petition gegen eine amtliche Verordnung das Verbrechen des Aufruhrs bar stelle, ein Kriegsgericht gehalten, das sie zu langjähriger 3wangsarbeit, brei davon aber zum Tode verurtheilte. Sie wurden unverweilt gehängt. Einer der Unglücklichen, Namens Bernstein  , hatte vier Schußwunden und wurde daher in seinem Bette unter den Galgen geschleppt. Als ihm der Strick um den Hals gelegt war, wurde das Bett unter ihm weggezogen, so daß er hing. Die Freunde der unglücklichen Opfer haben für die Verbreitung der echt fibirischen Scheußlichkeit Sorge getragen."

Spanien  .

Madrid  , 16. Dezember. Die Influenza" hat dem Rabinet Sagasta eine neue Galgenfrift verfchafft. Gestern waren nicht weniger als fünf Minister an der Grippe. Epidemie erkrankt. Venancio Gonzalez, der es aufgegeben hat, wieder gesund zu werden, ist nach Malaga abgereift, so daß Sagasta fich nun nach langem Schwanken doch gezwungen fieht, da er um jeben Preis den offiziellen Ausbruch der Krisis bis zu den Weihnachtsferien hinausziehen will, das Finanzdepartement selbst zu übernehmen. Es ist das allerdings nur eine leere Form, denn das Budget bleibt vorläufig in den Kommiffionen begraben und Spanien   wird, wenn nicht eine Art Wunder ge­schieht, den wohl in den Annalen eines parlamentarisch re­gierten Landes einzig daftehenden Fall erleben, wegen Arbeits­unfähigkeit der Voltsvertretung zwei Jahre ohne rechtlich giltigen Staatshaushalt zu wirthschaften. Im Senat ist inzwischen eine Spezialfommission zur Untersuchung der Amtsführung des Marineministers eingefekt wor den. Gegenstand der Anklage und der Untersuchung ist Verschleuderung von Staatsgeldern. Es handelt fich um die Ihnen unlängst gemeldeten Bauten von Kriegs­fchiffen, die nicht schwimmen. Die Untersuchung wird aber wohl wieder zu einer Cosa de Espanna werden, denn es ist den Freunden, politischen und persönlichen, des Marineministers gelungen, aus der Rommission alle Fachmänner, troßdem der Senat deren mehrere unter seinen Mitgliedern zählt, fern zu balten und der Regierung in dem Ausschuß eine wohlwollende Mehrheit zu sichern. Die eben geichloffene achttägige Debatte im Rongreß, eine Art öffentlicher Enquete über die Amtsfüh­rung des legten( abgefeßten) Stadtraths von Madrid, hat eine Unfumme schmußiger Wäsche, aber wenig Neues zu Tage ge fördert. Das Ayuntamiento hat von seinem Bürgermeister bis herab zu dem legten Thorschreiber gestohlen, man kann nicht einmal sagen, alles, was nicht niet- und nagelfest war, sondern auch dieses wurde verkauft, vertauscht, verschleudert oder hypo­thefirt Interessant ist nur die während der Verhandlungen von verschiedenen Abgeordneten offen ausgesprochene Anficht, daß es auch in Zukunft, trop des guten Willens und der per­fönlichen Ehrenhaftigkeit des neuen Alfalsen, nicht beffer wer ben wird. Die Herren müssen es ja wiffen. Für uns hat dies Bekenntniß insofern Werth, als es gut sein dürfte, sich derartige Aussprüche bei den unzweifelhaft sehr bald wieder auf dem internationalen Geldmarkt hervortretenden Anleihebe­ftrebungen Madrids gegenwärtig zu halten.

Afrika  .

Den Münch. Neueft. Nachr." zufolge find die Gesund heitsverhältniffe unter dem Personal der deutschen   Kranten­häuser in Sanfibar nicht günftige. Der Leiter der Kriegs­lazarethe in Sanfibar, Dr. Kohlftod, hat aus Gefundhensrud. fichten seine Stelle aufgeben müffen und für ihn ist Dr. Gärtner eingetreten. Ebenso ist der ärztliche Leiter des alten Hospitals in Sanfibar, Dr. König, abgereift; an seiner Stelle yat Herr Dr. Behrendt die ärztlichen Funktionen im Hofpital über­nommen. Der am 30. Oktober zu Sanfibar verstorbene Matrose Mayer von Carola" war beim Segelererzieren mit einem Kameraden verunglückt. Der Lettere, ein Obermatrose, der auf den Verstorbenen gestürzt war, scheint mit dem Leben davonzukommen.

Gerichts- Beitung.

Ueber den Prozeß gegen Warken und Genossen wird dem Börf. Cour  ." aus Saarbrüden, 18. Dezember, ge schrieben:

Am Sonnabend begann, wie bereits telegraphisch gemeldet, vor der königlichen Straffammer hierfelbft der Prozeß gegen die Bergleute Warken, Bachmann, Beder, Müller, Strauß und Altmeyer. Die Angeklagten find in der Hauptsache beschuldigt, gegen Bergbeamte Thatsachen behauptet zu haben, die nicht erweislich wahr und geeignet sind, die Beamten in der öffent­lichen Meinung herabzufezen."

Die den Angefchuldigten durch die Anklage zur Laft ge­legten beleidigenden Ausdrücke sollen theils in öffentlichen Bergmannsversammlungen, theils im Wirthshause beim Glafe Bier, theils im Eisenbahntoupee u. f. m. gefallen sein. Der Prozeß ist recht eigentlich aus der Streitbewegung herausge wachsen, in deren Verlauf gegen gewiffe Beamtenkategorien, fowie gegen bestimmte Personen des Beamtenstandes Be schuldigungen feitens der Bergleute erhoben wurden. Der Umstand, daß nachträglich, nachdem die amtliche Untersuchungs- Kommiffion die Verhältnisse im Saargebiet zum Gegenstand einer ziemlich eingehenden Enquete gemacht, mehrere Beamte theils entlassen, theils wegen Pflichtwidrigkeiten bestraft wurden, während gegen einige andere gegenwärtig noch ein Untersuchungsverfahren schwebt dieser Umstand laßt er tennen, daß jene Beschuldigungen nicht aus der Luft gegriffen

waren.

Wie es den Verbannten in Sibirien   ergeht, hat neuer­dings wieder das Wert von Kennan der gebildeten Welt ent hüllt. Da die preußische Polizei fich nach dem preußisch- ruffi­schen Auslieferungsverteage für ve pflichtet hält, den Schergen bes Baren politische Verbrecher" auszuliefern, denn nach allem was oie Welt üter ruffische Unrechtspflege weiß, die admi­nistrative Verbannung nach Sibirien   als mildestes Loos be­fchieden ist, so hat man in Deutschland   ein ganz besonderes Intereffe daran, über das ihnen drobende Schidsal unterrichtet zu werden, um des Deutschen Reiches hohen Kulturberuf in richtigem Lichte zu sehen. Jeht veröffentlicht die Times" eine ihr über Paris   Augegangene Schilderung einer Maffennieder- allzu fparfam umgegangen. megelung fibirischer Berbannter, die an Scheußlichkeit alles übertrifft, was bisher noch aus jenem Maffengrabe, der Baren­opfer bekannt geworden ist. Der Ber cht lautet: administrativ, b. b.

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Die Form, in welche diese bei den verschiedensten An­läffen erhobenen Beschuldigungen fich fleideten, war in der Mehrzahl aller zur Sprache kommenden Fälle eine beleidigende. Es wurde mit dem Vorwurf des Ehrenwortbruches", der Paschawirthschaft" 2c. feitens der empörten Bergleute nicht eben

"

Um die Prozeßführung zu vereinfachen, ftellten die Ver­theidiger der Angeklagten, die Rechtsanwälte Mühsam I aus Berlin   und Schumacher- Köln den Antrag, die sechs Anklagen mit einander zu verbinden und gemeinsam zu verhandeln. Dem

und Recht, vielleicht ohne selbst den Grund ihres Schick als zu Antrag wurde stattgegeben.

Verbannte sollten in noch entlegeneren Stationen, als

Bunächst gelangte ein Fall des Angeklagten Müller zur

Verhandlung. Derselbe follte gesagt haben, Fahrsteiger Nosch habe ihm in der Grube seine Lampe geöffnet und ihn dann ( da die Sicherheitslampen zur Vermeidung der Entzündungs­gefahr während des Aufenthaltes in der Grube nicht geöffnet werden dürfen) angezeigt, so daß er bestraft worden sei.

-

Die Beweisaufnahme ergab jedoch, daß Müller die frag­liche Aeußerung nicht in Bezug auf Herrn Rosch, sondern bezüglich des Steigers Gemmel gethan habe. Da Gemmel keinen Strafantrag geftelt hatte und da die Bergwerksdirektion, weil er als Steiger nicht zu den etatsmäßigen Beamten zählt, nicht für ihn eintreten konnte, wurde die Anklage gegen Müller fallen gelaffen. Dieser bot übrigens den Beweis für die Rich tigkeit des von ihm gegen Gemmel erhobenen Vorwurfs an, indem er gleichzeitig hinzufügte, er hatte damals zwei Straf schichten verfahren müssen, deren Ertrag in die Tasche des Steigers G. gefloffen fei.- Der Herr Vorfigende bemerkt hierzu, daß diefe Thatsache vorausgefeßt, daß fie richtig sei, eine arge Chifane darstellen würde. Gegen den Ange flagten Nikolaus Warken  , den ersten Vorfizenden des Rechts­fchugvereins der Bergleute, find die meisten Anschuldigungen erhoben worden. Warken soll sich in zahlreichen Versammlungen und bei sonstigen Anläffen schlimme Beleidigungen ganzer Beamtenkategorien sowie fowie einzelner Personen haben zu Schulden kommen lassen. Unter Anderem wird dem Angeklagten Warken vorgeworfen, daß er den Ausdruc Baschawirthschaft wiederholt mit Bezug auf die in den föniglichen Gruben herrschenden Zustände gebraucht habe. Begründet habe er diesen Vorwurf durch den Hinweis auf mehrere Erlebnisse aus seiner eigenen Bergmannsproris, sowie dadurch, daß er behauptete, den Bergleuten sei das Beschwerde recht durch das willkürliche Verhalten der Herren Beamten ver fürzt und vielfach gänzlich illusorisch gemacht worden. Direktor Stapenhorst z. B. babe foaar durch die Steiger bekannt machen laffen, daß er sich alle Beschwerden seitens der Arbeiter ver­bitte. Ferner foll Warken behauptet haben, die Fahrsteiger Rosch( derselbe ist erst nach dem Streit zum Obersteiger be fördert worden) und Rüffer hätten sich Unterschlagungen zu Schulden kommen lassen und auch Direktor Stapenhorft habe gehandelt; derselbe bei einer Anschaffung nicht korrekt gebrochen, habe außerdem sein ihm gegebenes Wort was um so verwerflicher wäre, als Herr St. Offizier fet. Des Weiteren soll der Angeflagte in einer Ver fammlung gesagt haben, der Fahrsteiger Schmidt, sowie ber Bauwerksmeister Flaccus feien Diebe. Auch den Oberbergrath Naffe soll der Angeklagte nicht verschont haben. Es wird ihm seitens der Anflage zur Laft gelegt, daß er ben Herrn Oberbergrath öffentlich einen Lügner genannt habe, weil derfelbe vor der Untersuchungskommiffion die Frage des Herrn zur Nedden, Landraths von Saarbrüden, ob der Fabriteiger Rüffer noch im Dienst sei, verneint habe, während Rüffer thatsächlich nicht nur damals noch im Dienst gewesen, fondern auch jekt noch nicht entlassen sei.

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Aehnlicher Beleidigungen werden die übrigen Angeklagten befchuldigt. Warken sowohl wie auch seine Mitangetlagten räumen bie meisten der ihnen von der Anklage zur Laft ge­legten beleidigenden Aeußerungen ein; fie bestreiten dagegen jebe beleidigende Absicht und find erbötig, den Wahrheits­beweis für die von ihnen bei verschiedenen Anläffen aufge­stellten Behauptungen anzutreten. Warken erklärt außer bem, daß er nur in befter Abficht gegen einzelne Be amte vorgegangen fei. Er habe es für eine staatsbürgerliche Pflicht gehalten, die ihm bekannt gewordenen Mißstände im fistalifchen Bergbau nicht nur der Kommission mitzutheilen, sondern auch öffentlich darauf hinzuweisen, damit durch den Drud der öffentlichen Meinung auf die Herbeiführung anderer Zustände hingewirkt werde. Was den Fahrsteiger Ruffer und die gegen ihn erhobenen Befchuldigungen betreffe, so seien dieselben voll inhaltlich wahr. Er selbst habe 5 Jahre lang für Herrn Rüffer die tgl. Grube bestohlen. Auf Befragen des Herrn Vorfizen­den, warum er das gethan und so lange geschmiegen habe, er­flärte Angeklagter, daß ihm als Bergmann  , der stets von der Gunft feiner Vorgesezten abhängig gewesen, gar nichts anderes übrig geblieben sei. Einen persönlichen direkten Vortheil hätte er jedoch von den im Auftrag des Rüffer vollführten Dieb Stählen" nicht gehabt.

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Die Vernehmung der Belastungszeugen war von nur ge­ringem Intereffe. Es waren immer wieder dieselben beleidigen­den Ausdrücke, dieselben Vorwürfe und Anschuldigungen gegen die Beamten, welche die Zeugen( meistens Ueberwachungs beamte) in den verschiedenen Versammlungen, sowie bei Sonstigen Anlässen aus dem Munde einzelner Angeklagten gehört hatten und demgemäß bekundeten. Auffallend ist, daß biejenigen Belaftungs eugen, welche von den überwachenden Beamten zu einzelnen Versammlungen als Stenographen hinzu­gezogen worden waren, bei ihrer Zeugenvernehmung gar nichts zu befunden wußten, wenn ihnen nicht gestattet werden konnte, ihr Stenogramm zu Rathe zu ziehen.

Einigermaßen bemerkenswerth ist das Zeugniß des Direktors Stapenhorst von Friedrichsthal  . Derfelbe beftritt, den Berg­leuten in irgend einer Weise den Beschwerdeweg verlegt zu haben. Nur habe er den Bergleuten anempfehlen laffen, ihn nicht mit Beschwerden zu überlaufen. Beuge hatte dem Ange flagten Warken versprochen, daß demselben wegen seiner der Unterfuchungsfommision aemachten Angaben über die Steiger nichts geschehen solle. Er habe auch thatsächlich Warken erft entlaffen, als dieser eine Strafanzeige gegen den Fahrsteiger Roth bei der töniglichen Staatsanwaltschaft erstattete. es Auf Befragen, ob auch wahr sei, daß er in einem besonderen Falle, um die von ihm vergeblich beantragte Vergrößerung der Bechenschmiede durchzusehen, bei einer Generalbefahrung"( Revision) mehrere Bergleute in die Schmiede geftellt habe, um dieselbe übervoll erscheinen zu laffen, verweigerte Beuge die Aussage.

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Der zweite Verhandlungstaa( Montag) begann mit der Vernehmung des Oberbergraths Naffe, welcher am ersten Ber handlungstage feine Aussage verweigert hatte, weil er zu der­felben erst die Erlaubniß der vorgefeßten Behörde einholen müffe. Auf Befragen, ob vor der Untersuchungs- Kommission der Landrath von ihm Auskunft darüber verlangt habe, ob Rüffer entlaffen worden sei, giebt Zeuge zur Antwort, daß da Nüffer damals noch im Dienste gewesen sei- nur der Wahrheit gemäß geantwortet haben fönne; er werde also" nein" geantwortet haben. Genau miffe er fich des Herganges nicht mehr zu entfinnen. Zeuge erklärt ferner, daß er lediglich auf diese eine Frage antworten dürfe, da ihm eine weitergehende Erlaubniß von der vorgefekten Behörde nicht ertheilt worden sei.

Landrath   zur Nebben( Saarbrücken  ) befundet, daß er Fragen über einzelne Beamte an Herrn Naffe gerichtet habe. Db und welche Fragen er betreffs des Ruffer gestellt habe. miffe er nicht mehr. Das Protokoll jener Sigung babe Affeffor Steinbrink geführt.

Die Vertheidigung beantragt die Ladung des Affeffors Steinbrint und des Geheimrathes Follenius, welcher ebenfalls der fraglichen Sigung beigewohnt habe. Dem Antrage wird stattgegeben.

Wie ein Telegramm meldet, bat der Staatsanwalt gegen die anderen Angefiagten je fechs Monate Gefängniß beantragt. Um sechs Uhr Abends zog sich der Gerichtshof zur Berathung aurüd und verkündete demnächst folgende Entscheidung: s find verurtheilt Warken zu sechs, Bachmann zu drei, Müller zu einem Monat, Becker zu einer Woche Gefängniß. Strauß und Altmeyer wurden freigesprochen. Außerdem find die Vers urtheilten solidarisch zu zehn Achtzehntel der Roften verurtheilt.