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Amerika  .

In Brasilien   geht nach einem in Hamburg   einge­troffenen Privatbrief aus Rio de Janeiro   alles wieder im alten gewohnten Geleiſe. Jedermann geht seinen Geschäften wie bislang nach, die Wachen an den Banken und die Militär­patrouillen in den Straßen find verschwunden, die Börse funt­tionirt ruhig, brasilianische Staatspapiere haben ihren Kurs vom Raiserreich behauptet; die Zustimmung aller Provinzen zur Bil bung der Föderativ- Republik scheint gefichert. Die Mitglieder der provisorischen Regierung baben sich bislang anerkennens­werther Mäßi ung befleißigt. Noch vor Einberufung der Ron­ftituante beabsichtigt das Kabinet: Zivilehe  , Säfularifirung der Friedhöfe, Trennung von Staat und Kirche und Große Natu rallfation zu defretiren. Die Große Naturalisation ist be= reits befretirt worden. Die provisorische Regierung hat näm lich ein Gefeß erlassen, wonach alle Ausländer, welche sich zwei Jahre lang in Brafilien aufhalten, damit das brasilianische Bürgerrecht erwerben.

Elberfelder   Sozialistenprozeß.

Der hervorragenden Wichtigkeit wegen, welche die Rede des Herrn Staatsanwalts Pinoff im Elberfelder   Sozia­liftenprozeß hat, bringen wir nachfolgend noch einen uns zur Berfügung gestellten ausführlichen Auszug:

Redner betont zunächst, daß er sich bestreben werde, sich in feinen Ausführungen möglichst furz und gedrängt zu faffen und alle diejenigen Beweismittel, welche fich als trügerisch oder als nicht durchaus zuverlässig ergeben, vollständig außer Acht zu laffen und fährt dann fort: Es ist ja viel darüber gesprochen und geschrieben worden, worum es sich eigentlich in dieser Straffache handelt. Von manchen Seiten, namentlich von den­jenigen, welche den Verhandlungen nicht vom Anfang bis zum Ende gefolgt find, speziell von Seiten der Angeklagten, ist häufig angedeutet worden, daß dasjenige, was anderen erlaubt fei, wird uns zum Vorwurf gemacht, deshalb werden wir trafrechtlich verfolgt. Ich halte es für meine Pflicht, diese Anfi ht als eine durchaus unrichtige, als eine der schwersten Vorwürfe gegen die Strafverfolgung der Justisbehörden zurüdzuweisen. Nicht die Ausübung taatsbürgerlicher Rechte, nicht dasjenige, was allen anderen Staatsbürgern erlaubt ist, hat die Angeklagten auf die Anklagebant geführt, sondern die fortgefekte und bewußte langjährige Zuwiderhandlung gegen bas gemeine Strafgefeß, gegen die§§ 128 und 129 des Str.­8.-B., welche die besonderen strafrechtlichen Zwangsnormen für diejenigen Personenvereinigungen vorschreiben, die sich mit politischen Angelegenheiten befaffen, aber den gefeßlichen Be ftimmungen, welche der Staatsregierung die Ueberwachung der artiger Berfonenvereinigungen möglich machen sollen, bewußt und vorfäßlich übertreten. Der Staat hat allerdings ein wesent­liches Intereffe baran, daß alle diejenigen Organisationen, welche fich mit öffentlichen und zwar speziell mit politischen Angelegen heiten beschäftigen, auch den gefeßlichen Bestimmungen über das Vereins- und Bersammlungsrecht nachkommen. Es foll eben durch diese Bestimmungen verhütet werden, daß sich geheime Organisationen bilden, und daß diese einen staatsgefähr lichen Charakter annehmen, daß sie Bestrebungen verfolgen, welche direft gegen den Bestand des Staatswesens gerichtet find. Ich muß nun konstatiren, daß es sich wie in allen Ge heimbundprozessen, auch im vorliegenden Falle um eine der­artige staatsgefährliche Organisation handelt, die zu bekämpfen der Staat nicht das Recht allein, fondern gebieterisch die Pflicht hat. Es handelt sich um die Aufbedung eines jahrelang ge­pflegten und thätig gewesenen Geheimbundes, dessen staatsge­fährliche Endzwede nach meinem Dafürhalten feinem Zweifel unterliegen. Zwar wird immer gesagt: wir sind nur zur Be­rathung von Wahlangelegenheiten, von Unterstüßungsangelegen­heiten zufammengetreten; aber wir haben wiederholt durch die Be­weisaufnahme die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß es eben andere Angelegenheiten gewesen sind, daß es in allen diesen ge­heimen nicht angemeldeten Versammlungen, in allen diesen Aeußerungen einer geheimen Vereinsthätigkeit sich um eine Bethätigung derjenigen Ziele handelte, welche zunächst vom Auslande gepflegt und von demselben herübergeführt, den Charakter der Sozialdemokratie im Inlande zu einer inter nationalen ftaatsgefährlichen Vereinigung geftempelt hat. Und wer die Geschichte der legten 20 Jahre verfolgt hat, der weiß, daß es gerade die Abgg. Liebknecht und Bebel gewesen sind, die gelehrigen Schüler des verstorbenen Karl Marx  , denen es gelungen ist, die damals noch nationale Sozialdemokratie in bie Bahnen des internationalen Rommunismus zu führen. Welche Gefahren von dieser Vereinigung nicht allein unserem fondern auch allen anderen Staatswesen drohen, ist klar. Der Abg. Bebel hat ja selbst, wie ich zu feinem Lobe anerkennen will, offen erklärt denn viele ehrliche Meinungsäußerungen baben wir leider in diesem Prozesse nicht gehört, daß sein Rampf und berjenige seiner Partet fich richte gegen die Mon­archie in politescher Hinsicht, gegen die bestehende Gesellschafts­

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Sie ging langsam, ihre Holzschuhe glitten in dem schlüpf­rigen Schnee; ohne den Kopf zu heben antwortete fie:

Ich bin unglücklich genug, Du lieber Gott; mach mir nicht noch mehr Herzeleid durch solche Reden. Du weißt, ich hab' einen Mann und Du hast eine Frau."

Sie sprach von der Mouquette; denn sie glaubte, daß Stephan bei derselben wohne, wie es das Gerücht seit zwei Wochen behauptete. Er schwor, dies sei nicht der Fall; sie aber schüttelte den Kopf: war sie ihnen nicht damals auf der Landstraße begegnet und hatte gesehen, wie sie sich umarmt hielten?

Wie schade ist das alles!" rief er, wir hätten so gut zu einander gepaẞt!"

Sie erzitterte leis, dann antworte fie:

,, Laß Dir's nicht leid sein! Wenn Du wüßtest, was für ein armes abgequältes Ding ich bin; so mager wie ein Stelett! Ach, ich werde wohl nie stark und rund werden, wie andere Frauen."

Und freimüthig sprach sie von ihrer zurückgebliebenen Entwickelung, die sie immer noch wie ein unreifes Mädchen

ausschauen mache.

Arme Kleine!" flüsterte Stephan.

Sie waren jetzt unter der Halde. Eine tintenschwarze Wolke zog am Monde vorüber. Sie sahen nicht ihre Ge fichter; aber ihr Athem vermischte sich, ihre Lippen näherten sich einander, als müsse jetzt endlich der Kuß sie vereinen, ben fie monatelang heimlich ersehnt hatten. Doch plötzlich glitt der Mond wieder hinter den Wolken hervor. Sie erblickten oben auf dem weiß beschienenen Hügel die Schild­wache, welche zu ihnen hinabschaute; und wieder trennte fie die alte Scham, in die Mißmuth sich mischte, ein un­flares Gefühl der Entfremdung und sehr viel Freundschaft. Sie sekten langsam ihren Weg fort, bis an die Knöchel im Schneewasser watend.

,, Also es ist entschieden, Du willst nicht?" fragte er. Nein!" antwortete fie. ,, Dich nach Chaval und nach Dir einen Andern? Nein, nein, der Gedanke widert mich an."

Sie gingen wieder hundert Schritt, ohne ein Wort zu wechseln. ( Fortsetzung folgt.)

form in ökonomischer Hinsicht, gegen die Religion in religiöser Beziehung, daß er anftrebe: den Sturz der Monarchie, die Er­fegung der heutigen Gesellschaftsform durch den Sozialismus und die Erfezung der Religion durch den Atheismus. Es war gewiß kein Zufall, daß in derselben Reichstagsverhandlung, in welcher der Abg. Bebel diese Erklärung abgegeben hat, er sich ganz und voll auf den Standpunkt der internationalen Revo­lution geftellt hat; er hat in derselben Sizung erklärt, daß er auf dem Standpunkt des Soz." in der Handhabung und der Beurtheilung der gegen Kaiser Alexander gerichteten Attentate stehe.

Wenn es schon hiernach keinem Zweifel unterliegen kann, welche Gefahr von dieser Seite dem Staatswesen droht, so hat ja die Verhandlung zur Genüge ergeben, daß die von dieser Partei ausgehende Agitation fich auf die langfame, aber fichere und systematische Untergrabung der heutigen Staats- und Ge fellſchaftsordnung richtet. Von jener Seite warnt man vor Revolutionen und Putschen, wie man fich ausdrückte, aber man steht ihnen nicht prinzipiell feindlich gegenüber, man erachtet nur die Zeit noch nicht gekommen und meint, man folle das Pulver nicht vor der Zeit verschießen. Man erklärt, daß die bestehenden Geseze die Gefeße einer ihr feindlich gegenüberstehenden Klassenherrschaft sind, die zu umgehen und zu beseitigen feien. Man giebt genaue Anweisungen, wie man den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenhandeln und es bewirken tann, sich selbst möglich einer strafrechtlichen Ver­folgung zu entziehen. Man giebt genaue Anweisungen über das Verhalten der Parteigenoffen vor den Staatsbehörden, die allereingehendsten Instruktionen über die Behandlung von Parteiangelegenheiten, Anweisungen über eine Geheimschrift, über die Vernichtung von Schriftstücken die zur Entdeckung eines Geheimbundes führen könnten, Anweisungen, wie man die Wahrheit verhüllen fann, wie man unverfängliche Begriffe und Bezeichnungen im Korrespondenzverkehr wählen solle, um die wirklich gemeinten zu verhüllen. Und aus den Ver­lefungen aus dem Sozialdemokrat" haben wir zur Genüge erfahren, daß er nicht dabei stehen bleibt, die Umgebung des Sozialistengefeges zu prebigen, als eines von den herrschenden Klaffen auf die Sozialdemokratie zugeschnittenen Schand­gefeßes", wie es der faft in jeder Nummer vorkommende Aus­bruck ist, sondern daß es der Sozialdemokratie, wie fie fich heute darstellt, darauf ankommt, die bestehenden Geseze über haupt zu umgehen, nicht zum mindesten die Gefeße über die Verpflichtung der Staatsbürger, unter dem Eide   die Wahrheit zu sagen. Ich habe ja beantragt, jene Artikel zu verlesen, welche den Meineid direkt verherrlichen. Sie find nicht einmal die einzigen. Ich darf daran als notorisch erinnern, daß in einer der letzten Reichstagsverhandlungen noch ein anderer Artikel ungefähr des gleichen Inhalts zur Erörterung gelangt ist. Es wird darin der Meineid, in Parteiangelegenheiten ab­geleistet, nicht allein nicht als ein Verbrechen hingestellt, fon­bern geradezu verherrlicht; er wird als die größte Treue, als die Bethätigung derjenigen Parteitreue, die man von jedem verlangen muß, dargestellt. Wenn ein aus dem Buchthaus entlaffener Meineidiger mit allen Ehren einer einziehenden célèbren Berson empfangen und ihm zugerufen wird: Will­tommen Du Meineidiger wieder in unseren Reiben", dann muß man allerdings verstehen, baß sich diese Auffassung in den weitesten Kreisen der deutschen Arbeiterschaft, in den weitesten und leider ist ja Kreisen der Leser des Sozialdemokrat festnisten muß und daß dieser Kreis ein nicht unerheblicher festnisten muß und daß damit dasjenige, was wir Gewissen nennen, aus dem Herzen des deutschen Arbeiters mit brutaler Gewalt herausgeriffen wird. Man würde jene Artikel, wenn sie ohne thatsächliche Folgen blieben, vielleicht darauf zurüdführen können, daß irgend ein Fanatiker fie geschrieben, um einem augenblicklichen Wuthausbruche Folge zu geben; man fönnte anführen, der Deutsche   habe ein zu tiefes Gemüth, als daß er derartigen Verlodungen erliegen könnte. Leider aber haben diese Artikel über den Meineid die schlimmsten Folgen gehabt; fie find nicht bloße Verlockungen, bloße Anreise geblieben, sondern fie haben thatfächlich zu meineiden, im Parteimtereffe abge­leiftet, geführt. Ich muß auf die traurigen Vorkommnisse in diesen Verhandlungen verweisen, wo drei durchaus nicht un­intelligente Personen, welche den Eindruck machten, daß sie zielbewußte Anhänger ihrer Partei waren, mit faltem Blute wegen einer Geringfügigkeit einen Meineid leisteten. Ich muß ferner darauf hinweisen, daß die Anwesenden ihres ersten Führers, desjenigen, der von sich selber sagt, daß er in diesen Tagen von verschiedenen Seiten Rundgebungen bekommen hat, in denen es hieß, daß die Arbeiter fich für ihn opfern möchten,

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daß es der Anwesenheit dieses ihres ersten Führers nicht gelungen ist, biese Leute von der Ableistung des Meineids zurüd zu schrecken, daß sie gewiffermaßen Aug im Aug ihm gegenüberstehend die Hand zum Schwur erhoben. Und das ist allerdings die schlimmste Folge, die schlimmste Errungen fchaft, welche die Sozialdemokratie durch ihre wüste Agitation erreicht hat, daß, wenn die Anrufung Gottes nicht mehr als das geachtet wird, was sie dem Deutschen   bisher war, sein und bleiben muß, dann allerdings der Staat in feinen Grund feften erschüttert werden kann, wenn nicht Mittel gefunden wer­den, um dem Weiterfressen dieses gefährlichen Giftes entgegen­zuwirken.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß eine festgegliederte geheime Organisation besteht, nicht nur zur Ausübung einer ungefeßlichen Vereinsthätigkeit, sondern auch zur Verbreitung verbotener Druckschriften, insbesondere des Sozialdemokrat". Die Organisation macht es sich im wesentlichen zur Aufgabe, das Sozialistengefeß und die bestehenden vereinsgefeßlichen Be stimmungen zu umgehen, ihre Vollziehung zu verhindern und zu enttiäften.

Wir haben gesehen, welche Mittel angewandt werden, welcher Apparat ins Werk gesezt wurde, um den Behörden diese Organisation zu verhüllen, um sie über die wahren Ziele der Sozialbemokratie zu täu­schen, und da ergiebt es fich von selbst, daß der Staat in der Nothwehr handelt, wenn er eine Gegen organisation ins Leben ruft. Der Staat ist im Interesse seines Bestandes verpflichtet, diesem Treiben auf die Spur zu tommen, den Schleier zu lüften, der gefliffentlich darüber ge­halten wird, und man wird am allerwenigsten dem modernen Staat zumuthen können, daß er sich sehenden Auges vernichten läßt. Hierin liegt die Nothwendigkeit eines Ueberwachungs­wesens. Es ist in dieser Verhandlung wiederholt von Seiten der Angeklagten darauf hingewiesen worden, es sei Verrath, wenn Jemand hinginge und sagte, das und das geschehe inner­halb der Kreise der Sozialdemokratie. Es ist von den Ange­flagten auf diejenigen Personen, welche der Polizei Mit theilungen gemacht haben, der schlimmste Vorwurf geworfen, fie find geschmäht worden. Ich meine, das ist schon eine derjenigen Verkehrungen der Begriffe, denen wir vielfach in diesen Verhandlungen begegnet sind. Der Staatsbürger, der Un­gewöhnliches beobachtet, hat die staatsbürgerliche Pflicht, der Behörde Kenntniß zu geben, und ebenso gut wie wir bei jedem Bergehen oder Verbrechen, ebenso wie wir zum Zwecke der Aufbedung irgend einer anderen Strafthat uns derjenigen Bersonen bedienen müssen, welche Beugniß darüber ablegen tönnen, welche Wissenschaft darüber haben, ebenso ist es nichts weiter als eine staatsbürgerliche Pflicht von denjenigen, die fehen und hören, daß Ungefeßliches in bestimmten Kreisen vor­geht, dieses der Behörde anzuzeigen. Etwas anderes ist es, wenn niedrige Motive zu dieser Handlung veranlaffen. Es wird dann zu prüfen sein, ob troßdem die Beobachtungen dieser Personen wahr sind.

Es ist in diesem Verfahren ein systematischer Feldzug gegen die Polizei in die Wege geleitet worden. Man hat die dent­bar schweiften Vorwürfe gegen das Verfahren der Polizei er­hoben; man ift von diesem Strafverfahren abgegangen und auf alle möglichen anderen Verfahren übergesprungen und

hat sich sogar nicht gescheut, auf das Privatleben einzelner Beamten zurückzugreifen und die Beweisaufnahme gewissermaßen zu einer Anflage gegen diejenigen Bolizeibeamten zu gestalten, welche unter schwierigen Berhältnissen und unter den widerwärtigsten Umständen lediglich ihre Pflicht gethan haben. Ich will nur fonstatiren, daß es wie andermärts, so auch hier gelungen ist, gegen diesen Ansturm der Angeklagten die Polizei in der glänzendsten Weise zu rechtfertigen. Nicht der Schatten eines Vorwurfs ist auf irgend einem derjenigen Beamten, die mit der Ueberwachung der sozialdemokratischen Agitation betraut gewesen find, gefallen. Ich hatte keinerlei Anlaß, mich den weitgehenden Anträgen der Angeklagten bezw. der Vertheidi­gung irgendwie zu widerseßen, obgleich fachlich aller Anlaß vor­handen gewesen wäre, weil Fragen gestellt worden sind, die mit dem Prozeß wider Adolph und Genoffen so gut wie nichts zu thun hatten ich habe mich nicht widersetzt, um eben der Polizei die Möglichkeit zu ge währen, sich in der Oeffentlichkeit des Verfahrens, wie gefchehen, zu rechtfertigen. Es ist so weit gegangen worden, daß die schwersten Vorwürfe erhoben wurden. Ich erinnere daran, daß in der Verhandlung im Anfange einer der Herren Vertheidiger ankündigte, es sei dies der erste Punkt, in welchem er die Polizei entlarven wollte. Es wurde von einem der Zeugen hier behauptet, er habe gehört, daß der Zeuge Weber beshalb den Polypenarmen des Polizeikommissars Wilfing fich nicht habe entreißen fönnen, weil dieser dem Weber zunächst Gefälligkeiten in Bezug auf ein Strafverfahren gegen seinen Schwager Stube erwiesen habe, und hierdurch habe er fich zu der Gegenleistung von Gefälligkeiten an die Polizei verpflichtet gehalten. Meine Herren! Der Zeuge Weber hat hier vor Ihnen bekundet und Sie werden seinem Zeugniß, soweit es zu Gunsten der Polizei spricht, sicherlich Glauben schenken müffen, denn er ist soweit gegangen in seiner Erklärung daß er gesagt hat, er habe hin und wieder der Polizei nicht die volle Wahrheit gefagt; er ist also durchaus nicht etwa derjenige, der der Polizei nach dem Munde spricht, denn es liegt ja darin ein gewiffer Vorwurf gegen die Polizei, daß sie sich von einem Menschen, dem sie das Zutrauen schenkte, daß er eine richtige Ueberwachung und Beobachtung in ihrem Sinne in die Wege leiten werde, etwas vorsagen läßt, was nicht wahr ist Sie werden also dem Zeugen glauben, soweit er sich zu Gunsten der Polizei ausläßt. Er sagt aber ausdrücklich, es sei auch nicht das Geringte davon wahr; allerdings habe er ein mal Polizeikommissar Wilfing einen Fall vorgetragen, dieser habe ihn angehört, habe ihm vielleicht auch etwas geflagt, es fei aber niemals irgendwie eine Gefälligkeit des Polizeifom­miffars Wilfing ihm gegenüber erfolgt, er sei hierdurch niemals in den Dienst der Polizei getreten. Die Aften find vorgelegt worden, und der Herr Vertheidiger hat in loyalfter Weise erklärt, daß fie nichts ergeben haben, was irgendwie den geringsten Anhalt zu einem inforrekten Verhalten der Polizei aegeben. Die öffentliche Verhandlung hat aber den großen Nachtheil, daß fie von einer gewiffen Seite, die ein Intereffe daran hat, leicht gemißbraucht werden kann, um Agi­tation zu treiben. Meine Herren! Es giebt leider bei uns eine willfährige Breffe, welche diesem Wunsche gewisser Seiten nicht nur gern, sondern manchmal auch planmäßig, wie ich leider erklären muß, Folge giebt. Ich verallgemeinere nicht, ich spreche nicht von der Presse im allgemeinen, ich spreche nur von demjenigen Theil, welcher an Sensation und Standal Ge­fallen sucht und sich darin gefällt, dadurch seine Leser zu feffeln. Als diese Angelegenheit und der Fall Stude hier zur Sprache kam, da ging es durch einen gewiffen Theil dieser Presse mit gesperrten Lettern: der Zeuge Weber habe sich durch Gefällig­keiten, die ihm Polizeikommissar Wilfing in einer Straffache gegen seinen Schwager erwiesen, zu Gefälligkeiten der Polizei gegenüber verleiten lassen. Der loyale Verzicht des Herrn Vertheidigers auf diese Behauptung ist ganz klein gedruckt durch dieselben Zeitungen gegangen. Die Leser aber sind erregt, sie haben bie nöthige Speise für ihr Sensationsbedürfniß gehabt, und damit ist ja Gerüge geschehen. Ich darf darauf hinweisen, wie der Wirth Häufer von Barmen, der als Zeuge erklärt hat, er habe hin und wieder einem Polizeibeamten Mit­theilungen gemacht, die Frage, ob ihm für seine Mit theilungen theilungen vielleicht die Konzession versprochen worden, Der Fall Benrath   ist mit Entrüstung verneint hat.

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herbeigezogen und versucht worden, einen gewerbs­mäßigen Hehler und dessen Aussage in Vergleich zu sehen mit der eines pflichttreuen Beamten. Es ist end­lich nicht verschmäht worden, auf das Privatleben eines dieser Herren Beamten zurückzugreifen und Fragen zu stellen, die gewiß mit der Thätigkeit des Beamten in dieser Straf fache nichts zu thun haben. Auch diese Fragen haben eine für den Beamten selbst nur rechtfertigende Beantwortung er­halten.

So kann ich nur konstatiren, daß die Thätigkeit der Polizei in dieser Sache wie anderwärts eine durchaus korrekte gewesen ist, und ich weise darauf hin, daß von sämmtlichen Beamten hier ausdrücklich erklärt worden ist und der Zeuge Weber auf mein ausdrückliches Befragen dies unter Eid hat bestätigen müssen, daß diejenigen Organe, deren man fich zur Ueber­wachung der Sozialdemokratie bedient hat, eindringlichst und aufs forgfältigfte verwarnt worden sind, fich jeder Initiative, fich jeden eigenen ungefeßlichen Handelns zu enthalten und nur ausschließlich solche Berichte zu liefern, von denen fie über­zeugt find daß fie wirklich der Wahrheit entsprechen.

Weiter erörtert run zunächst der Herr Staatsanwalt den Begriff Partei und Organisation und führt aus, sobald die Bartei eine Organisation annimmt, fie den Charakter der Partei verläßt und zur Verbindung bezw. zum Verein wird. Er wendet sich sodann zu der Anklage im Besonderen und legt dar, daß eine allgemeine, über das ganze Deutsche Reich   verbreitete Verbindung mit staatsgefährlichen End­zweden bestehe, daß Bebel Vorsteher derfelben sei und daß an vielen Orten des Reichs örtliche Verwaltungen, ins­besondere auch in Elberfeld   und Barmen beständen, die zentral zusammengefaßt seien und ihre Spike in der Fraktion fänden.

Soziale Uebersicht.

An alle Militärschneider! Bekanntlich find wir_in eine Lohnbewegung eingetreten. Das Beispiel so vieler Ge werkschaften, welche durch ihre gute Drganisation Erfolge er­zielt haben, hat uns veranlaßt, am 17. Dezember b. 3. in einer Versammlung unter dem Vorfiz der Herren H. No off, Bißmer und Th. Jerwin, den Versuch zu machen, eine Diganisation in unserer Branche in's Leben zu rufen. Der Versuch ist ge lungen und hat allfeitig Beifall und Zustimmung gefunden. Auf Grund des§ 152 der Gewerbeordnung werden wir unsere Statuten ausarbeiten und dieselben unserer Kollegenschaft unter­breiten. Den Werth und die Macht einer Vereinigung Euch zu schildern, ist wohl faum nöthig, denn daß Ihr ihren Werth begriffen habt, beweift die Thatsache, daß sich in der ersten Versammlung schon beinahe 100 Mitglieder einzeichnen ließen. Neue Mitglieder werden aufgenommen bei den Herren Roloff, Mittenwalderstr. 56; 3ißmer, Holzmarktstr. 66; Jerwin, Groß­beerenftr. 20. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Aufnahme gebeten.

Briefkasten der Redaktion. 500 0. B. Eine solche Kasse ist uns nicht bekannt. 3. p. 88 Berlin  . Er muß weiter bezahlen.