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Ur. 16.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

14. Jahrg.

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Ternsprecher: Hmt I, Mr. 1508. Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin ".

Bentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Ift die Ausweisung des Redakteurs Rosenow mit dem Reichs- Freizügigkeits- Gesez vereinbar?

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Diese Frage dürfte im Augenblicke oder doch sehr bald den zuständigen Ausschuß des Bundesraths beschäftigen, an den sich unser Genosse Rosenow- Chemnitz beschwerdeführend gewandt hat. Sollte der Bundesrath was ja nach früheren Erfahrungen nicht unwahrscheinlich ist die Angelegenheit während der Situngszeit des Parlamentes in der Schivebe lassen, so wird zweifellos der Reichstag Gelegenheit nehmen, die Frage abermals zu erörtern, die ihn bereits früher einmal in der Petitionskommission beschäftigte.

Wir fügen gleich hinzu, daß damals die Petition s tommission des Reichstages einstimmig, also durch die Vertreter aller Parteien und noch dazu unter dem Vorsitz des bekannten Leipziger Nationalliberalen Dr. Stephani, gegen die sächsische Regierung sich entschied. Unter den Mitgliedern der Kommission fand sich niemand, der für die Rechtsauffassung und das Verfahren der königl. fächsischen Regierung eintrat", heißt es in dem Kommissions: bericht( Drucksachen V. Leg. 2. Seff. 1882 Nr. 196). dann weiter: Bei der Abstimmung wurde der Antrag ei n stimmig angenommen,

Und

Mittwoch, den 20. Januar 1897.

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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

1867 bei der Berathung, daß einzelne Orte( wie Berlin ) das von den Regierungsvertretern getragen wurden. Nachdem zunächst, Privileg hätten, ie den Bestraften ohne weiteres von Polizei bei Beginn der Sigung Geheimrath Althoff als Vertreter des Kultus­wegen auszuweisen. Sowie der norddeutsche Reichstag davon ministeriums die vorgeschlagene Neuregelung der Professorengehälter zu hörte, stimmte er ohne einen Laut des Widerspruches folgen- rechtfertigen gesucht und event. eine Verstaatlichung der Kollegiengelder in dem Amendement zu es steht heute noch im Gesetz zum Ministerpräsident Fürst Hohenlohe das Wort, um sich über den Aussicht gestellt hatte, ergriff unter allgemeiner Spannung der Schlusse des§ 3: Prozeß Leckert Lühow zu äußern. Was er sagte, war frei­Die besonderen Gesetze und Privilegien einzelner Drt- lich weniger als nichts; er betonte, daß die Beziehungen des Aus­schaften und Bezirke, welche Aufenthaltsbeschränkungen gestatten, wärtigen Amtes zur Presse eine Nothwendigkeit seien. Eines Ur­werden hiermit aufgehoben. theils über Herrn v. Tausch enthielt er sich aus Achtung vor den Gerichten und erklärte nur, daß er die Hilfe des Gerichts auch ferner in Anspruch nehmen werde, wo er Berleumdungen und Beleidigungen gegen Beamte in der Presse be­gegne. Das Vorgehen des Frhrn. v. Marschall sei von dem ge­sammten Staatsministerium gebilligt; überhaupt bestehe in allen politischen Grundanschauungen vollkommene Uebereinstimmung im Ministerium.

Diese besonderen" Gesetze und Privilegien, welche die Reichsgesetzgebung damals am Ende des§ 3 für un zulässig erklärte, sind jedoch genau dieselben, welche sächsische Städte und Bezirke heute in vollster grün­weißer Selbstherrlichkeit handhaben. Das Recht, das man dem Polizeipräsidenten der Residenzstadt Berlin damals ohne Be­denken und Zögern nehmen zu müssen glaubte, das sollte man jedem sächsischen Amtshauptmann haben gewähren wollen?

Dazu kommt endlich, daß die Folgen der sächsischen Ausweisungen die Freizügigkeit im ganzen Reiche in einer Weise aufheben, wie sie notorisch von feiner Seite geahnt, ge­schweige gar beabsichtigt wurde. Der vielerwähnte§ 3 des Reichs­Freizügigkeitsgesetzes lautet nämlich weiter:

Solchen Personen, welche Aufenthaltsbeschränkungen in einem Bundesstaate unterliegen, kann der Aufenthalt in jedem anderen Bundesstaate von der Landes Polizeibehörde ver weigert werden.

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unter Umständen vollständig zum Ausländer" herabgedrückt, Damit wäre also der politisch bestrafte Reichsdeutsche dem ein Aufenthalts re cht überhaupt nirgends zusteht.

"

überall da

und namentlich

Versammlungen

Mit dieser Erklärung gab sich der erste Redner aus dem Hause, Frhr. v. 3edlih, zufrieden, dessen Rede im übrigen wenig Be merkenswerthes enthielt. Er forderte eine Modifizirung der Bäckereiverordnung in dem Sinne, daß die kleinen Bäcker. bestehen können, eine baldige Handwertervorlage und eine Reform des Reichswahlrechts. Daß er es als die Pflicht. der Regierung bezeichnete, zugleich mit der Aufhebung des§ 8 des Vereinsgesetzes auch weitere Reformen im Vereinsgesetz vorzunehmen alle Minderjährigen vom Besuch politischer auszuschließen, und daß er sich ferner mit dem Besoldungsplan ein­die Petition dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, die erforderlichen Maßregeln zu ergreifen lich. Ungleich wichtiger war die Rede des Abg. Richter, der verstanden erklärte, ist bei der Stellung dieses Herrn und bei seinen Beziehungen zu den Ministerien selbstverständ­nöthigenfalls durch die Vorlage eines darauf bezüglichen Reichsgesetzes, um das sächsische Heimathsgesetz vom 26. Novbr. zunächst die augenblickliche Finanzpolitik einer scharfen Kritik unter­1834( resp. dessen Handhabung) mit dem Reichsgesetze über die Das ganz Verwerfliche und Barbarische einer solchen zog und hierbei treffend Herrn Miquel als den eigentlichen Eisen­Freizügigkeit vom 1. November 1867 in Einklang zu bringen." vollen Vogelfreiheit für alle Bestraften haben die zivilisirten bahnminister, Herrn Thielen aber als den technischen Unterstaats­Daraufhin hat allerdings Sachsen durch sein Landesgesetz Sachsen selber wohl herausgefühlt. In ihrem Gesetz von 1886 fefretär Miquels bezeichnete. In bezug auf die Beamtenbesoldungen vom 15. April 1886 die Ausweisungsbefugniß, wie sie das taucht mit einem Male die Einschränkung auf, daß von Erlaß schlug Richter eine Ausbesserung der unteren Beamten und alte Heimathsgesetz bot, neu geregelt. Der Fall Rosenow be weiterer Aufenthaltsverbote gegenüber bereits ausgewiesenen die Abschaffung verschiedener Mißbräuche, zum Beispiel des weist jedoch auf das schlagendste, daß diefe Regelung durchaus Personen abgesehen werden solle in Beziehung auf einen Gratifitationswesens und der Steuerprivilegien vor. Ein großer nicht die Forderungen des Reichstags- Ausschusses erfüllt hat. anderen, von jenem Orte mindestens 25 Kilometer widmet, wobei er die unberechtigten Angriffe der Agrarier auf der Theil seiner Ausführungen war den Zuständen an der Börse ge­Denn gerade auf die Ausweisungen politisch Mißliebiger entfernten Orte". Das würde demnach zu der tollen gesammten Handelsstand heftig tadelte und das Verhalten der Be zielte die Berathung und Beschlußfassung der Petitions Konsequenz führen, daß alle Bundesstaaten außerhalb fucher der Berliner Produktenbörse in Schuß nahm. Das Treiben tommission, und gerade diese Ausweisungen werden von dem Sachsens den gefährlichen Wühler nach Belieben abber politischen Polizei verurtheilte Redner auf das sächsischen Gesetze von 1886 nicht getroffen. Fast alle Aus- schieben können, sowie er einmal von einer sächsischen entschiedenste, indem er das ganze offiziöse System einer führungen der damaligen Parteivertreter in der Petitions Polizei ausgewiesen ist daß ihn aber nach dem Gesetz von Kritit unterzog und daß ihn aber nach dem Gesetz von Kritik unterzog und eine endliche Reform dieser Zustände tommiffton gelten wörtlich heute noch, nur daß statt des 1886 die Sachsen behalten müssen, die ihn doch los sein verlangte. Im Minifterium herrsche teine Einigkeit, sonst fönnten fächsischen Gesetzes von 1834 immer das von 1886 zu setzen wollten: nur muß er 25 Kilometer weiter rüden! solche Dinge, wie sie der Prozeß Leckert- Lüßow enthüllt habe, nicht vorkommen. Auch in bezug auf die Erfüllung des vom Reichs wäre. Auch dieser Widerspruch in den Folgen beweist, wie wenig fanzler gegebenen Versprechens betr. das Vereinsgesetz scheine Daß die sächsische Regierung mit solcher Hartnäckigkeit das sächsische Gesetz in Einklang steht mit dem Reichs- und der Minister des Innern anderer Ansicht zu sein, da sich die Erfüllung bei ihrem alten Verfahren bleiben konnte, darin kam thr aller- Freizügigkeits- Gesez, das unseres Erachtens Ausweisungen wie des Versprechens so sehr verzögere. Würde nicht die Zusage rückhaltlos dings eine gewisse Unklarheit des Wortlautes des Reichs- die des Genossen Rosenow von vornherein ausschließt. eingelöst, so würde die ohnehin schon geschwächte Autorität des Freizügigkeitsgesetzes zu Hilfe. Hier bestimmt nämlich der§ 3 Will das der Bundesrath nicht einsehen, so werden Ministeriums noch mehr leiden. offenbar nur aus der Verlegenheit heraus, daß damals ein hoffentlich die Vertreter der maßgebenden Parteien im Plenum gemeinsames Strafgesetzbuch für die Bundesstaaten und damit des Reichstags ebenso urtheilen wie seinerzeit im engeren gemeinsame Bestimmungen über die Ueberwachung bestrafter Kreise der Petitionskommission. Be sonen nach der Strafverbüßung noch nicht geschaffen

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warent:

Insoweit bestrafte Personen nach den 2andes gesehen Auf­enthaltsbeschränkungen durch die Polizeibehörde unterworfen werden können, behält es dabei sein Bewenden.

Politische Uebersicht.

Der Finanzminister Dr. Miquel beschränkte sich, wie so oft in Auf diese Rede antworteten nicht weniger als drei Minister. letzter Zeit, auf persönliche Angriffe gegen Richter, der Handels­Der Finanzminister Dr. Miquel beschränkte sich, wie so oft in minister Brefeld ließ sich weitschweifig über die Handhabung des Börsengesetzes aus, während der Minister des Innern Frhr. v. d. Recke endlich seine Stellung zum Vereinsgesetz darlegte. G3 unterliegt teinem 3 weifel, daß wir demnächst Berlin , 19. Januar 1897. in Preußen ein reaktionäres Vereinsgefey be Aus dem Reichstage. Der Etat des Reichsschaamtes tommen. Der Minister versprach, daß die Zusage des Reichs­Diese Gesezesstelle beweist unseres Erachtens schon durch brachte heute in den ersten Stunden der Verhandlungen nur langlers selbstverständlich" erfüllt werde; das Berbot der Ver­ihre ganze Fassung, daß sie eine unbeschränkte Auslegung Klagen über die Zollbehörden. Es mehren sich die Fälle, daß bindung politischer Vereine werde aufgehoben, aber man dürfe nach den bloßen Worten von vornherein verbietet. Denn sonst die verschiedenen Zollbehörden die einzelnen Bollpofitionen die Revision in der ihr genehmen Form vorzus der Regierung Preußens nicht das Recht bestreiten, hätte man 1867 viel einfacher sagen können, daß die Frei- verschieden auslegen, und es entstehen dadurch nicht selten nehmen. Welche Form der Regierung genehm ist, weiß jedes zügigkeit von Reiches wegen nur geordnet werden solle für schwere Verlegenheiten, Prozesse und Kosten für die Waaren Kind. Unbestrafte", daß aber alle anderen Personen ein Recht zum importirenden Geschäftsleute. Von dem Abg. Dr. Hammacher Aufenthalt und zum Ortswechsel nur haben, soweit die Einzel- war deshalb schon früher ein Antrag angekündigt worden, Steinfel3, der befanntlich die Behauptung aufgestellt hat, daß Zum Schluß versuchte auch der Oberagrarier v. Mendel­ſtaaten sich dazu herablaffen, ein solches Recht zu gewähren. wonach in den Einzelstaaten bestimmte richterliche Instanzen an der Berliner und an anderen Börsen falsche Preisnotirungen Wan braucht sich blos in die ganze herrschende Anschauungs- mit der endgiltigen Auslegung des Zolltarifs betraut werden vorkommen, sich in einer persönlichen Bemerkung zu recht­weise der damaligen liberalen Reformära zurückzuversehen, um fertigen, indem er diese Aeußerung nach bekanntem Muster die Unzulässigkeit einer solchen unbegrenzten Ausdeutung des sollen. einfach bestritt und die Preßberichte als entstellt bezeichnete." Wortlautes zu empfinden. Dieser Antrag liegt nun vor. Von dem Abg. Lenz Es ist doch komisch, daß Herr v. Mendel mit dieser Aus­Auf die beabsichtigten, wenn auch nicht ausdrücklich fest. mann wird dagegen die Einsetzung einer Reichsbehörde rede nicht gleich hervortrat, als die Aeltesten der Berliner Kauf­Auf die beabsichtigten, wenn auch nicht ausdrücklich fest verlangt, welche über die Höhe und Berechnung des Eingangs- mannschaft ihn in der Deffentlichkeit bloßgestellt hatten, sondern daß gelegten Grenzen dieser nur als provisorisch gedachten Beverlangt, stimmung weist schon die Entstehungsgeschichte des 8olls für ausländische Waaren den Interessenten mit der er damals den Beweis für seine Behauptungen zu erbringen ver­Reichsgesetzes zur genüge hin. Das Reichsgesetz ist, ohne be- Wirkung Auskunft ertheilen soll, daß die auf grund dieser sprach, was er allerdings bisher nicht gethan hat. Morgen wird die Berathung fortgesetzt. sondere Vorarbeiten und Borerwägungen, im wesentlichen nichts Auskunft eingeführten und verzollten Waaren keiner Nach­wie eine Uebertragung des preußischen Gesetzes vom verzollung wegen Irrthums der Auskunftsbehörde unter­31. Dezember 1842( über die Aufnahme neu anziehender Per­sonen) auf das Reich. Dieses Gesetz läßt aber Ausnahmen für Weiter verlangt Lenzmann die Einsegung eines Reichs­zoll- Gerichtshofes. Der Zentralausschuß der Reichsbant hat in die Zugfreiheit zu nur für Jemand", der durch ein Straf urtheil in der freien Wahl seines Aufenthalts beschränkt besonders immer hervorgehoben wurde, daß dem Lenzmann'schen statuts" die Herabsetzung des Bankdistonts auf 4 pt. beschlossen.- Um diese Anträge drehte sich nun die Debatte, wobei Ansehung der bedeutenden Verminderung der Anlagen und in der voraussichtlichen Erwartung der weiteren Stärkung des Bank­ist", sowie in Ansehung solcher Sträflinge, welche zu Bucht Vorschlage zwar der Vorzug zu geben wäre, daß ihm aber haus oder wegen eines Verbrechens, wodurch der Thäter sich verfassungsrechtliche Hindernisse im Wege ständen. - Dem Reichstags- Abgeordneten Dr. Wolszlegier als einen für die öffentliche Sicherheit oder Moralität gefähr­lichen Menschen darstellt, zu irgend einer anderen Strafe ver- teiten, welche durch die russischen Zollbehörden deutschen Thätigkeit in den beiden gefeßgebenden Körpern Unser Genosse Ulrich beantragte, gestützt auf Schwierig- foll, nach einer Meldung der Danziger Gazeta Gdanska", vom Bischof Dr. Redner bie parlamentarische urtheilt worden oder in einer korrektions anstalt ein- Exporteuren gemacht werden, daß ein internationales Schieds- untersagt worden sein. Dr. Wolszlegier iſt katholischer gesperrt gewesen sind". Der Kommissionsbericht von 1882 fügt hier ganz richtig gericht für Zollstreitigkeiten errichtet werde, und daß in allen Pfarrer. Bestätigt sich die Nachricht, dann läge ein Ein­Handelsverträgen ein Satz aufgenommen werde, wonach es un- schreiten des geistlichen Vorgesetzten gegen den Unter­hinzu: Der Wortlaut dieser Bestimmung beweise, daß bei In Desterreich versuchte die höhere Geist­ihrer Anwendung nur an Delikte schwerer und schwerster Art möglich ist, ohne Zustimmung der betheiligten Staaten eine gebenen vor. Waare anders zu rubriziren, als dies bei Ratifikation des lichkeit zu denken" sei. Damit befinden sich auch die Motive im Ein Vertrages der Fall gewesen ist. Jahren eine eine gleiche Pression. Dem Bischof von Brünn gefiel die Reichsraths- Thätigkeit des Pfarrers: flang, welche die Bundesregierungen selber ihrer Vorlage bei­Weber nicht. In später Stunde schnitt dann Dr. Lieber noch eine große Der Pfarrer gehorchte. Aber er wurde mit noch größerer Majorität Er gebot ihm, sein Mandat niederzulegen. gaben. Es heißt da: Sowohl in Preußen, als in anderen Bundesstaaten bestehen Finanzdebatte an, welche die Führer aller bürgerlichen Parteien gewählt als vordem. Jezt gab der Bischof nach, und der Konflikt gefeßliche Bestimmungen, wonach den wegen gewiffer Verbrechen zu Erklärungen veranlaßte und die morgen noch ihre Fort- gewählt als vordem. Jezt gab der Bischof nach, und der Konflikt oder zu gewissen Strafen verurtheilten Personen( insbesondere fegung finden wird. Außerdem ist eine Interpellation des dann, wenn auf Stellung unter Polizei- Aufsicht erkannt Dr. Hahn über das Wegerecht der Fischdampfer auf die Tages- Beit vom 8. bis 18. Februar in Berlin feine 25. Plenarversamm­- Der deutsche Landwirthschaftsrath, der in der wird) Aufenthaltsbeschränkungen durch die Polizei auferlegt ordnung gestellt.- lung abhält, wird sich unter anderem auch mit folgenden Punkten Im prenßischen Abgeordnetenhause wurde heute die erste beschäftigen: Stellung betr. zum Entwurf eines Gesetzes Noch mehr jedoch zeigt die folgende Thatsache, daß man tat3berathung fortgesetzt. Aus dem Hause sprachen nur Abänderung von Arbeiterversicherungs- Gefeßen. Referenten: nicht jeden beliebigen Bestraften" der Willkür der Landes- zwei Redner, die Abgg. Frhr. v. 3edliß( ft.) und Richter Dr. von Frege- Abtnaundorf ; Freiherr von Welser- Rambof. instanzen ausliefern wollte. Der Abg. v. Kirchmann betonte( fr. Bp.) zur Sache, während im übrigen die Kosten der Debatte Stellung zum Gefeßentwurf betr. die Abänderung der Unfall­

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werden können.

liegen.

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vor

war zu Ende.

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Deutsches Reich .

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