Soz." und andere verbotene refp. nach dem Sozialistengeset zu verbietende Druckschriften zu verbreiten, Sammlungen unge hindert zu unternehmen zum Vortheil der Parteifonds. Durch die vernommenen Polizeibeamten ist der genügende Nachweis geführt, und auch durch die sonstigen, als notorisch zu erachten­den Thatsachen in den anderen Geheimbundsprozessen, daß an vielen Orten des Reichs örtliche Organisationen bestehen. Die Beweisaufnahme hat auch zur Evidenz den Nachweis des Be ftehens einer derartigen ungefeßlichen Verbindung in Barmen und Elberfeld erbracht. Schon das Bestehen einer großen Bahl derartiger örtlicher Organisationen weist mit Sicherheit auf einen zentralwirkenden Organisationswillen hin. Schon der Umstand, daß überall da, wo Einrichtungen der ungefeß­lichen Organisation vorliegen, derartige gleiche 3mede verfolgende Organisationen bestehen, zwingt uns zu der Annahme, daß diese Organisationen durch einen allgemein zentralwirkenden Willen in der Parteivertretung, die gleichbedeutend ist mit der Fraktion, hervorgerufen wird. Man wird sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß die örtlichen Organisationen zum Zwede der gleichen Beschäftigungen und Biele, die nur dem Ganzen bienen follen, von der Fraktion, der Parteivertretung, ins Leben gerufen worden sind, und daß sie von ihnen erhalten und unterhalten werden. Es bestehen thatsächlich diese ört lichen Organisationen, und sie sind bei näherer Betrachtung weiter nichts, als geheimthätige Mitgliedschaften des früheren Vereins der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands ".

Für die Verbindung zwischen der Parteileitung und den örtlichen Organisationen, sowie mit dem Sozialdemokrat" be ruft sich die Staatsanwaltschaft auf einige Aufrufe der Partei­leitung im Sozialdemokrat". Ferner weist Staatsanwalt Pinoff auf die großen Geldmittel der Sozialdemokraten hin und leitet daraus her: Je größer die vorhandenen Geldmittel, befto größer muß der Verwaltungsapparat sein, und es ist un möglich, daß derselbe von einer oder zwei Personen wahrge­nommen werden kann. Es muß ein erheblicher Verwaltungs­apparat bazu gehören, um das Geld ordnungsmäßig anzu legen, über die richtige Verwendung zu machen und die richtige Rechnung und Rechenschaft zu legen. Auch dieser Um stand zwingt zu der Annahme, daß eine Organisation zur Ver­waltung und Verwendung der Gelder, daß eine Verbindung innerhalb der sozialdemokratischen Partei besteht. Wie durch die Ausweisungsbegründung des schweizerischen Bundesraths festgestellt ist, werden die Ueberschüsse des Soz." zu Agitations­zwecken und zu Parteifonds nach Deutschland abgeführt, und es ist z. B. auch der Erlös des Rothen Teufel sozialdemo tratischen Wahlpropagandazwecken zugefloffen. Es besteht ein vollständiger Birkel, ein vollständiges Ineinanderfließen beider Verbindungen, wenn man eine Verbindung, ausgehend vom " Soz." und eine solche ausgehend von de: Fraktion, beide von einander getrennt, annehmen wollte. Beide find aber in Wirk lichkeit nur eine Verbindung. Abg. Bebel ist Raffirer der Fraktionsfonds und als solcher Vorsteher einer allgemeinen Verbindung. Die Mittel, aus denen sich seine Raffe zusammen­fest, fließen aus den ungefeßlichen Mitteln der Verbreitung verbotener Druckschriften, der Sammlung von Geldern an allen Orten. Gerade die von der Parteileitung als wesent­liche Mittel zur Umgehung des Sozialistengefeges veran ftalteten Sammlungen an jedem Orte, namentlich auch die Verbreitung verbotener Dr Schriften find es, welche die Raffe des Angeklagten Bebel füllen, und er ist in hervorragender Weise thätig, indem er den aus ungefeßlichen Mitteln zu fließenden Nugen der Partei wiederum dienstbar macht. Für die allgemeine Verbindung fprechen ferner die Uebungen der Parteidisziplin durch die Bestellung von Schiedsgerichten zur Schlichtung von Streitigkeiten, die Führung der schwarzen Liste und endlich die Entziehung des Vertrauens bezw. des Aus­schluffes bei einzelnen Fraktionsmitgliedern, also die Anmaßung eines Disziplinarrechts durch die Kongresse. Wo teine Organi fation besteht, wo Staatsbürger, die nebeneinander, ohne fich etwas anzugehen, und ohne in irgend einer Verbindung zu einander zu stehen, hergehen, sind keine Schiedsgerichte u. 1. m. nöthig, und man wird sie nicht einführen. Die Einrichtung von Schiedsgerichten zwingt aber zu der Annahme, daß der Einzelne fich einem Gesammtwillen unterordnet.

Staatsanwalt Pinoff berührt sodann noch diejenigen Um­Stände, welche darthun, daß die von der Anklage angenommene allgemeine Verbindung staatsgefährliche Endzwecke verfolge und geht noch näher darauf ein, daß die Verbindung eine ge­heime sei.

Sodann wendet er sich zu den örtlichen Verwaltungen im Landgerichtsbezirk Elberfeld und hält das Vorhandensein einer geheimen Verbindung in Elberfeld und Barmen zur Evidenz erwiesen. Er führt im Einzelnen die für die Anklage sprechen­den Umstände und Beweise an und hebt hervor, daß die Polizei es für richtig erachtet hat, die sozialdemokratische Bewegung einen längeren Zeitraum hindurch zu überwachen und zu beob achten, ohne einzuschreiten, um das Beweismaterial für eine geheime Verbindung zu Stande zu bringen. Er berührt auch bie Stellung der Freien Preffe" zu der behaupteten Verbin bung. Die Beweisaufnahme habe ergeben, daß die Freie Breffe" von Anfang an ein Unternehmen der örtlichen Organi fation Barmen- Elberfeld gewesen und geblieben fei, daß fie später sogar aus der Unterstüßung der örtlichen Organisation heraus in diejenige der allgemeinen Verbindung hineinge­fahren. 24. Tag der Verhandlung.

Nach Eröffnung der Sigung erhält das Wort Staats­anwalt Pinoff zur Fortfegung der Begründung der Anklage.

Staatsanwalt Pinoff: Ich habe gestern den Nachweis geführt, daß eine allgemeine Verbindung innerhalb der Sozial demokratie besteht. Zu deren Zwecken gehört auch die Ver­breitung von Drudschriften. Ich verweise auf die massenhafte Bersendung von Badeten aus Rendsburg , auf die Thätigkeit des Wörlein'schen Verlags und insbesondere auf das hier ver­lesene Schreiben Dertels, bas bei dem Prozeß Saß und Ge nossen zum Vorschein tam. Der Abgeordnete Schumacher hat zugegeben, eine Anzahl Rongreßprotokolle erhalten und den Erlös an Bebel abgeliefert zu haben. Bebel hat auch zuge

floffen.

Die örtlichen Verwaltungen, fpeziell die in Barmen und Elberfeld , bewegten sich genau in den von der Parteileitung vorgezeichneten Bahnen, indem fie Druckschriften verbreiteten und Sammlungen veranstalteten.

Ich resümire: Die Beweisaufnahme hat das Bestehen einer allgemeinen Verbindung ergeben. Parteistreitigkeiten werden durch Schiedsgerichte geschlichtet, die Disziplin durch die lofaler Mittel gegeben. Wenn ein Raffirer, wie Bebel, fo große Fonds zu verwalten hat, so muß hinter ihm eine Organisation ftehen. Es ist der Beweis geführt, daß der Erlös der Druckschriften zur Füllung der Verbindungsfonds bient. Unter der Führung der Parteivertretung besteht diese Berbindung und Bebel als Raffirer gehört zu deren Vor­tehern. Die Erklärung der Fraktion von 1886 ist im zweiten Theil belastend, denn sie enthält eine zwingende Aufforderung zum weiteren Abonnement auf den Soz." und die Broschüren­

literatur.

Ebenso charakterisiren sich die Aufforderungen zu Samm lungen, zur Theilnahme am Rongreß 2c. Sie zwingen zu der bindung find, namentlich die Angeklagten, bie Mitglieder der Parteivertretung find. Im Freiberger Prozeß ist allerdings ge­fagt worden, es bestehe teine feste Organisation, sondern die Partei werde nur durch ein geistiges Band zusammengehalten. Das Bestehen einer festen Organisation ist aber hier erwiesen. Der Begriff Vertrauensmann" ist ein fefter und bedeutet

einen Funktionär der Organisation. Die örtlichen Degani| hoffs wegen des Abonnementsgeldes für den Sozialdemokrat sationen find nur Geschöpfe und Werzeuge der allgemeinen Verbindung.

Die Ausübung von Funktionen innerhalb einer Organi­fation, die Verbreitung von Schriften, die Vornahme von Sammlungen beweisen die Förderung der Verbindungszwede. Die thatkräftigste Förderung ist die durch Geld; wir würden den, der Beiträge zahlt, als Mitglied der Verbindung be­trachten müssen. Wenn an Stelle der Beitragszahlung der be­wußte Ankauf von Druckschriften tritt, so ist das auch ein Be weis für die Theilnahme. Der Vertrieb von Druckschriften wird nicht nur zur Agitation, sondern auch zur Füllung der Parteifonds systematisch betrieben.

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Die Beweisaufnahme drängt darauf hin, daß das Straf­maß fein geringes fein kann. Die Verbindung ist eine Form der internationalen Sozialdemokratie, bestimmt zum Umsturz Gerade Elberfeld ist der Boden, des Staates. der Plan zu einem teuflischen Attentat reifte. Anarchismus und Sozialdemokratie sind gleiche Fäden, nur von einer an­deren Nummer. Wir haben gehört, daß der Angeklagte Gustav Finke fich über das entsegliche Attentat( Niederwald Attentat) in so zynischer Weise äußerte, daß thatfächlich kein Unterschied zwischen dem Thäter und dem Beurtheiler besteht. Wenn dar­auf hingewiesen wird, daß der Zeuge Müller den Angeklagten Finke baffe, so muß ich sagen, wenn nicht Haß und Nache die Zeugen vor Gericht führten, würden wir blutwenig er­mitteln.

Ein geringes Strafmaß tann auch nicht in Anwendung tommen, weil es Jahre lang gelungen ist, die Behörden zu täuschen.

Adolph ist der Verbreitung von Druckschriften überführt und ich beantrage 1 Monat Gefängniß.

Barthel war Verbreiter von Druckschriften; es wurden mehrere Exemplare gleicher Schriften bei ihm gefunden; an ihn gelangte ein Rendsburger Badet. Er war Vorfizender des Elberfelder Komitees, doch betrachte ich ihn nicht als Vorsteher, da örtliche Organisationen nur Glieder der allgemeinen Ver­bindung sind. Ich beantrage 1 Jahr Gefängniß.

Becher erhielt ebenfalls ein Rendsburger Padet. Es unterliegt feinem Zweifel, daß diese Pacete von der Expedi­tion des Sozialdemokrat" ausgehen. Ich beantrage 4 Monate Gefängniß.

Reichstagsabgeordneter Bebel hat fich nur für das zu verantworten, was 1886 geschah. Er ist Vorsteher der allge­meinen Verbindung und hat sich das Freiberger Urtheil nicht Aur Warnung dienen laffen. Ich beantrage 1 Jahr 3 Monate Gefängniß.

Berend war Verbreiter des Gedenkblattes" und durch Erwerb von Druckschriften Theilnehmer der Verbindung. Ich beantrage 3 Monate.

Bertram ist Theilnehmer an der planmäßigen Verbrei­tung des Flugblattes An die Wähler Deutschlands ". Mein Antrag ist 3 Monate Gefängniß.

Bierenfeld war Vertrauensmann der Verbindung Barmen und deren Vertreter auf dem Kongreß in St. Gallen . Er hat den Soz." verbreitet, wie durch Zeugenaussagen erwiesen, ebenso das Glaubensbekenntniß". Bei ihm wurden Listen ge­funden. Ich beantrage als Gesammtstrafe gegen ihn 9 Monate Gefängniß.

Bleibtreu ist Theilnehmer an der Verbindung; ich beantrage 6 Monate.

Bollmuß hat Flugblätter verbreitet; ich beantrage drei

Monate.

Bongarts war Verbreiter von Druckschriften; mein Antrag lautet auf 3 Monate Gefängniß.

Breuer ist eifriger Sozialdemokrat und verbreitet ver­botene Druckschriften. Ich beantrage 6 Monate Gefängniß. Brodersen ist Vertrauensmann und Verbreiter von Druckschriften; Antrag 6 Monate Gefängniß.

Bubenzer ist ein hervorragender Vertrauensmann; ich beantrage 6 Monate Gefängniß.

Busch ist Verbreiter von Druckschriften; mein Antrag geht auf 3 Monate Gefängniß.

Cordes hat an Versammlungen Theil genommen, auch in Blankenftein, und den Sozialdemokrat" bezogen; ich bean­trage 3 Monate.

Cramer hatte verbotene Druckschriften und ist ein Führer der Sozialdemokratie. An ihn wurde ein Rendsburger Badet gefandt. Antrag 6 Monate Gefängniß.

Daftig ist freizusprechen..

v. Edern ist Theilnehmer an der Verbindung; Antrag 3 Monate Gefängniß.

Emil Esplör hatte Druckschriften und nahm an ge­Bei ihm wurde der Rothe heimen Versammlungen Theil. Teufel" gefehen. Er war Theilnehmer der Verbindung. An­trag 3 Monate Gefängniß.

Emil Finte ist freizusprechen.

Gustav Finte hatte Druckschriften verbreitet, war her­vorragendes Mitglied der Verbindung, auch des Lokalfomi­tees. Er hat durchaus anarchistische Gesinnungen geäußert und bei sich geheime Versammlungen abgehalten. Er war Abonnent des Soz." und hat ihn verbreitet, auch das Glaubensbe

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tenntniß". Er war Empfänger von Riften mit Flugblättern. Ferner ist er der Majestätsbeleidigung überführt. Antrag 1 Jahr und 2 Jahre Gefängniß, zusammenzuziehen in eine Gesammt ftrafe von 2 Jahren.

Wilhelm Finke erhielt den Soz." und verbreitete ihn. Antrag 3 Monate.

Flach hat Druckschriften empfangen. Er ist Theilnehmer an der Verbindung. Antrag 3 Monate.

Gerstenberger hat verschiedene Druckschriften in mehreren Exemplaren, war Verbreiter und Theilnehmer an der Verbindung. Antrag 3 Monate.

Gefter war Theilnehmer an der Verbindung; Antrag 6 Monate.

Gewehr ist freizusprechen.

Reichstagsabgeordneter Grillenberger ist im Allgemeinen der gleichen Vergehen schuldig, wie Bebel. Er hat sämmtliche Aufrufe unterzeichnet und in hervorragender Weise die Verbindungszwecke gefördert durch maffenhaften breitung des St. Gallener Protokolls; Dertel hat lediglich in feinem Auftrag gehandelt. Gerade durch diese Druckschrift find große Beträge für den Parteifonds erzielt worden. Ich bean­frage gegen ihn als Vorsteher 1 Jahr Gefängniß.

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Grimpe tam vor einem Jahr hierher. Er ist Partei­beamter ebensowohl wie sein Vorgänger Jeup; die Fr. Preffe" ist Parteiorgan. Grimpe ist es gelungen, aus dem allgemeinen Verbindungsfonds Gelber zu erhalten. Er hat das Flug­blatt Mahnwort" gedruckt oder für den Druck Sorge getragen. Ich bin überzeugt, daß auch das Gebentblatt" bei ihm ge­bdruckt wurde; die Thatsachen haben die Mittheilungen der Polizei bestätigt. Auch die Aussagen des schonend und rüd­fichtsvoll gefragten Knaben Pfeiffer sprechen dafür. Daß es nicht in Hottingen - Zürich gedruckt wurde, ergiebt sich daraus, baß Dr. Brandtner" ein Eremplar für das Parteiarchiv ver­langte. Ich kann nicht den Nachweis führen, daß Grimpe bas Flugblatt gedruckt hat, aber er fann es in einer Nachbaroffizin haben drucken laffen. Jedenfalls hat er den Drud besorgt. Grimpe war im Befit vieler verbotener Druckschriften.. Er hat die Verbindungszwecke thätig gefördert. Ich beantrage 9 Monate.

Haase war Theilnehmer an Versammlungen. Antrag 6 Wochen.

Hahn hat bei der Verbreitung von Flugblättern geholfen. Antrag 3 Monate.

Reichstagsabgeordneter Ha'r m ist als Mitglied der Partei vertretung Vorsteher der Verbindung. Die Angaben Rölling­

wurden bestätigt. Harm hat die Freie Preffe" gegründet und an dem allgemeinen Unterstüßungsfonds partizipirt. Er hat die Streichung von Mann und Leiverkus aus der schwarzen Lifte" bei der Fraktion beantragt und Decadreffen für den " Soz." ausgegeben. Er hat den Kongreß in St. Gallen mit einberufen und besucht. Er hat sein gefezwidriges Verhalten eingesehen, wie aus dem Brief an Kaltenbach hervorgeht. An­trag 1 Jahr Gefängniß.

Hagedorn war Empfänger eines Rendsburger Packets; sein Name stand auf Schumachers Lifte. Antrag 6 Monate. Hof ist Verbreiter von Druckschriften; Antrag 4 Monate. Hohnsbehn steht in dem gleichen Verhältniß; Antrag

4 Monate.

Sorenfed hat ein Rendsburger Packet erhalten. Antrag 6 Wochen.

Süttenberger hatte eine Menge verbotener Druck­schriften; er ist Raffirer der örtlichen Verwaltung Elberfeld und hat sich an geheimen Versammlungen betheiligt. Er will allerdings nur dem Spion Wimmers eine Falle gestellt haben. Dies ist aber unwahrscheinlich, da sonst der Polizei­beamte nicht unbehelligt geblieben wäre. Antrag 9 Monate Gefängniß.

Jeup war Angestellter der örtlichen Organisation; bei ihm wurde der Soz." und andere Schriften vorgefunden. Antrag 3 Monate.

Iserloh ist Mitglied der allgemeinen Verbindung, das geht aus bei ihm gefundenen Notizen und der Abführung von Sammelgeldern an Harm hervor. Antrag 6 Monat, da er Führer der Lüdenscheider Verbindung ist.

Raiser hatte verbotene Schriften und stand in Verbin dung mit Ronsdorf . Er ist Führer der Sozialdemokratie in Neviges . An ihn tam der So" in vier Exemplaren; fein Name wurde in einem Schreiben Wilte's an Lehmann erwähnt. Er ist Verbreiter des Soz." und Theilnehmer an der Ver bindung. Antrag 3 Monate.

Röffer war Mitglied des Lokalkomitees und im Besiz verbotener Schriften. Antrag 6 Monate.

Röster hat Gelder gesammelt und an Thielmann abge liefert. Antrag 6 Monate.

Rolbe, genannt Hülle war bis 1887 bevollmächtigter Vertrauensmann; es ist erwiesen, daß er mit Zürich korrespon­birte und Gelder hinschickte. Antrag 6 Monate.

Romatomsti ist Mitglied des Lokalkomitees Elber­feld und hat geheimen Versammlungen angewohnt; dies wird bestätigt durch Bleckmanns Zeugniß. Er war im Besize vieler Schriften. Antrag 6 Monate.

Küpper war Raffirer in Barmen; er hat in der Vor­untersuchung eingestanden, gesammelt zu haben. Er war be­vollmächtigter Vertrauensmann in Barmen und ist es noch, das beweist das Stichwort Sperber". Mit Rücksicht auf die hervorragende Thätigkeit Küpper's beantrage ich 1 Jahr Gefängniß.

Langohr war im Befiß verbotener Druckschriften und hat an geheimen Sigungen Theil genommen. Antrag drei Monate.

Lehrmann erhielt ein Rendsburger Packet und war Theilnehmer an der allgemeinen Verbindung. Antrag vier Monate.

Lemmer war Theilnehmer an der Verbindung. Antrag 3 Monate.

Leverberg war im Befiz von Bebels Frau", des Rongreßberichts und stand mit Hüttenberger und Hülle in Ver­bindung. Er sandte Geld nach Zürich und war Berbindungs­mitglied. Antrag 3 Monate.

Löwenstein ist infofern in der Untersuchung wichtig, als bei einer Haussuchung bei ihm der Zettel mit der Adresse " Thekla Eisele" gefunden wurde und dadurch die Polizei auf die Spur der Verbindung kam. Er hat mit der Redaktion und Expedition des Sos." in Korrespondenz geftanden, theils als Abonnent, theils als Menschenfreund. Er war Theilnehmer der allgemeinen Verbindung. Antrag 6 Monate. 20ofe ist freizusprechen.

Lozenz ist Empfänger eines Rendsburger Packets. An­trag 4 Monate.

Marschall hielt bei sich geheime Zusammenkünfte mit Esplör und Anderen ab. Er ist Mitglied der Verbindung. Antrag 3 Monate.

Meist nahm am Rongreß in St. Gallen Theil; er dürfte alfo Mitglied der Verbindung sein. Die sozialistischen Rongreffe unterscheiden sich wesentlich von Kongressen anderer Parteien. Die Delegirten wurden in ungefeßlicher, heimlicher Weise ge wählt. Meist betreibt die sozialistische Agitation auf seinen Ge­schäftsreisen gewohnheitsmäßig. Antrag 4 Monate.

Mengel hat das Gedenkblatt" verbreitet. Antrag 3 Monate.

Mohrhenn war 1883 und 84 bevollmächtigter Ver trauensmann in Barmen. Er erhielt einen Brief von Bebel bezüglich eines Rongreffes. Mohrhenn hat nach meiner Anficht auch Barmen- Mi." auf die schwarze Lifte" geschrieben. Er unterhält Verbindung mit der Fraktion, bezw. Bebel. Durch den Befit verbotener Druckschriften und Anderes ist er der Theilnahme an der geheimen Verbindung überführt. Antrag

6 Monate.

Müller ist bevollmächtigter Vertrauensmann und Mit­glied des Lokalkomitees, ferner Theilnehmer des St. Gallener Kongresses. Er hat an geheimen Versammlungen fich be­theiligt und ist hervorragendes Mitglied der Verbindung. An­trag 1 Jahr.

Neumann ist Berliner Ausgewiesener, ein hervorragendes Mitglied der Verbindung und Mitglied der Preßkommission. Antrag 9 Monate. Er hat auch bei Flugschriftenverbreitung Hilfe geleistet.

Nielsen ist Empfänger eines Rendsburger Packets. An­trag 4 Monate.

Nieß ist Verbreiter des Sozialdemokrat und gehört zu den Personen, die fortgefeßt Druckschriften verbreiten. Antrag 3 Monate.

trag 6 Monate.

Dertel fördert als Gehilfe Grillenbergers die allge meinen Verbindungszwecke und ist hervorragend thätig. An­Pfeiffer ist Verbreiter des Sozialdemokrat". Antrag 3 Monate. Piepenbrink verbreitete Flugblätter. Antrag 3

Monate.

Pfüller erhielt ein Rendsburger Packet. Antrag 4 Monate. Reinsdorf ist örtlicher Rorrespondent der Verbindung Düsseldorf und erhielt von Wind geheime Tinte, die bei ihm gefunden wurde. Er verbreitete ein Flugblatt. Antrag

6 Monate.

Rendel verbreitete Flugblätter und war Vertrauensmann; Antrag 6 Monate.

Röllinghoff war geständigermaßen Vertrauensmann in Barmen. Er hat die Korrespondenz mit Zürich mittelst geheimer Tinte geführt und an Harm Abonnementsgelder für Ben Soz." abgeliefert. An geheimen Versammlungen hat er Da sein aus Haß und Nache hervor Theil genommen. gegangenes Geständniß nicht strafmildernd wirken fann, be antrage ich 9 Monate. Sachse war Vertrauensmann und hat Flugblätter ver­breitet und Sammlungen veranstaltet. Antrag 6 Monate.

Salzberg hatte verbotene Druckschriften und ist ein hervorragendes Mitglied der örtlichen Verwaltung Barmen. Bei ihm wurde eine Deckadresse nach Zürich gefunden und ist in den Abrechnungen Thielmann's mit größeren Summen ge bucht. Antrag 8 Monate.

( Fortsetzung in der 1. Beilage.)