Schuß für die sozialistische Wahlpropaganda gebucht. Auch außerhalb Deutschlands   kommen sozialistische Agitationen vor und die 1425 Franks fönnen auch anderswohin, z. B. nach Desterreich, gezahlt sein.

Es wird behauptet, daß die Zentralverwaltung der Fonds in Zürich   fei und das Geld nur durch Bebel's Hand laufe. Das Gegentheil wird flipp und flar durch die Verhandlungen in St. Gallen   erwiesen. Es wird berichtet, daß Bebel rügte, daß noch häufia Gelber zu Unterstüßungszwecken nach dem Ausland gefchickt würden, ftatt an die bekannten Leute in Deutschland  , was rechnerische Schwierigkeiten mache und zu vermeiden sei, da die Partei in Deutschland   ihre Angelegenheit felbst verwalte. Das ist ein klaffischer Beweis dafür, daß die Partei ihre Angelegenheiten selbst verwaltet und der Soz." fein Theil der allgemeinen Verbindung sein tann. Tein Theil der allgemeinen Verbindung sein kann. Im St. Gallener Protokoll findet man die Abrechnung über die feit 1883 eingegangenen Gelder, auch über folche, bie von ben im Auslande lebenden Deutschen   eingegangen sind. Die Unter­ftüßungen find für alles Mögliche gewährt worden, nicht nur für Parteizwede, sondern auch für die Rhein  - Ueberschwemmten. Wenn in einzelnen Orten für Unterstügungen gesammelt wor den ist, so geschah dies absolut nicht für die allgemeine Ver bindung.

Aus den Erklärungen Pfannkuch's und Anderen geht hervor, daß der Soz." sich oft im Widerspruch mit der Fraktion steht. Wären, wie die Anklage nimmt, die Redakteure Angestellte der Parteileitung, so wären fie einfach abgefekt worden oder fie gingen. Das ist aber nicht geschehen. Die Fraktion stand dem Vorgehen des Soz." mit gebundenen Händen gegenüber. Die Summe von 9000 M. hat die Redaktion einfach als in den Wahlfonds abgeliefert bezeichnet, um sich dem Wohlwollen ihrer Leser zu empfehlen.

Es bestehen allerdings Parteifonds, die aber nach ihrer ganzen Gestaltung nicht darauf hinweisen, daß fie einer ge­heimen Verbindung angehören. Gelder wurden zu Unter­fügungen von Personen verwendet, von denen absolut nicht behauptet werden kann, daß fie einer geheimen Verbindung an gehören. Es wird aber feine Verbindung Fonds ansammeln, um Leuten wohlzuthun, die ihr nicht angehören. Die Fonds find ganz allgemein, fie sind nicht beschränkt auf einen be­ftimmten Personenkreis, sondern dienen allgemeinen Zweden.

Gerade in dieser Beweisaufnahme ist erwiesen, wer die schwarze Liste" führt. Es läßt die schwarze Liste" als ein Inftitut erscheinen, das mit der Fraktion nichts zu thun hat, der großen Partei dient, um ihr nichtpassende Leute vom Halfe zu halten, und von Zürich   aus geführt wurde.

Ganz so verhält es sich mit den Schiedsgerichten. Wenn noch so viele Schiedsgerichte zusammentreten, und die Streifen­den unterwerfen sich ihm nicht, so spricht das gegen eine Ver­bindung. Im Intereffe der Partei, nicht im Verbindungs­intereffe, wurde das Schiedsgericht zwischen Schumacher und Mohrhenn angeregt.

Die Naturgeschichte der Kongresse hat uns Bebel ganz ge­nau erklärt. Ich bin überzeugt, wenn die Kongresse im Inlande wären, daß am Ende doch der Eine oder der Andere fommen würde und würde den Kongreß verbieten. Es ist ja männiglich bekannt, daß manche Versammlungen aufgehoben wurden, bet denen keine Spur von umstürzlerischen Bestrebungen zu Tage trat. Ich verweise auf Vorkommnisse in jüngster Zeit, auf die Ver­fügung der Polizei in Karlsruhe  , wonach eine Versammlung verboten wurde, weil der als Sozialdemokrat bekannte Ged über Blicke in das vorige Jahrhundert sprechen wollte, obgleich er den nämlichen Vortrag vorher schon unbeanstandet gehalten hatte. Es gilt hier das Nämliche wie von dem Verbot von Schriften. Es wäre beffer, wenn solche Schriften auch denen zugänglich wären, die sie widerlegen könnten.

Alles, was hier wegen der allgemeinen Verbindung vor­gekommen ist, war dem Freiberger Gericht und dem Reich ge­richt bekannt. Sie werden doch nicht sagen können, trog des ungeheuerlichen Materials, daß eine andere allgemeine Organi sation besteht, als die anderer Porteien. Wenn aber diese gr eigneten Polizeibeamten Ihnen nichts fagen konnten über einen Verkehr der Organisation mit der Fraktion, dann ist einfach dem, was der Staatsanwalt in der Anklage sagt, der Kopf ab­geschlagen.

Es würde sich fragen, von welchem Gesichtspunkt aus hat das Freiberger Gericht eine Verbindung ange= nommen? Es nahm eine strafbare Verbindung zur Verbreitung des Soz." an und verurtheilte die angeklagten Reichstags­abgeordneten deswegen, weil sie die ungefeßliche Verbreitung des Soz." gebilligt hätten. Durch unanfechtbare Erklärungen der Fraktion und andere Thatsachen ist bewiesen, daß nach dem Freiberger Urtheil die Fraktionsgenossen ihr Verhältniß

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anwalt wird das nöthige thun. Bei seiner Vernehmung über fein Verhältniß zu Rammhoff hat er abweichende Angaben ge­macht. In einer Straffache gegen Busch und Genossen wurde Bleckmann wiederholt in der Voruntersuchung vernommen und wußte Vieles zu berichten, meldete sich auch freiwillig. Er ver­dächtigte auch Harm, schwieg aber über seine Quelle. In der mündlichen Verhandlung wurde er zunächst unter Aussehung des Eides vernommen und verweigerte die Aussage darüber, ob er selbst einen Theil des gestohlenen Nefsel erhalten. Er wurde, als der Theilnehmerschaft verdächtigt, unvereidigt ents laffen.

zum Soz." löften. Sie gaben ihre Vollmachten zurück und gaben den offiziellen Charakter des Parteiorgans auf. Wenn Männer wie Bebel eine solche Erklärung abgeben, so haben sie auch Inhalt. Die Erklärung spricht für sich selbst. Mit ihr waren verschiedene Leute nicht einverstanden; ich verweise auf die Gegenerklärung der Berliner   Parteigenossen. Sie haben die Erklärung ernst genommen und ich glaube nicht, daß die Anklagebehörde berechtigt ist zu der Erklärung, die Fraktions­erklärung sei nicht ernst zu nehmen. Die Vollmachten der Fraktion, die fie früher hatten, bestanden darin, daß sie einen gewiffen Einfluß auf das Blatt hatte und haben mußte, um ihre Intentionen zu verfolgen. Dieser Erklärung der ihre Intentionen zu verfolgen. Fraktion gemäß wurde auf dem St. Gallener Kongreßlich Röllinghoffs verweise ich auf die Aussagen Ruckelsbergs. der Sozialdemokrat" ganz anders behandelt, als auf früheren Im Prozesse gegen Harm hat Röllinghoff unter Eid erklärt, er habe mit der Denunziation gegen Harm nichts zu thun ge­Rongreffen; dafür haben wir die Aussagen eidlich vernommener nun befundet Bledmann, daß Rölling Beugen, die bekunden, daß über den Sozialdemokrat" nicht habt. Und gefprochen werden durfte. Wenn die Anklage von geheimen Abmachungen spricht, so muß dafür der Beweis erbracht werden. Durch keine Handlung haben Bebel oder Grillenberger ihre 3uftimmung gegeben, daß nach dem Freiberger Urtheil der Sozialdemokrat" noch von einer geheimen Verbindung ver trieben werde.

Durch die Beweisaufnahme ist festgestellt, daß der Woer­lein'sche Schriftenvertrieb ein Privatunternehmen ist. Nicht er­wiefen aber ist, daß die Firma Woerlein u. Co. verbotene Schriften vertreibt. So lange eine Schrift nicht verboten ist, ist ihr Vertrieb auch nicht ungefeßlich. Daß der Ueberschuß einzelner Schriften in die Unterflügungstaffe fließt, ist nichts Wunderbares. Damit hat die Firma Woerlein u. Co. gar nichts Neues erfunden; fie war nur die gelehrige Schülerin der Fortschrittspartei, die auch Schriften verkauft, deren Buch­händlergewinn in die Parteikaffe fließt. Was daraus für eine geheime Verbindung gefolgert werden soll, ist mir unerfindlich. Die Angelegenheit der Werthzeichen ist somit flar als nichtsbe­deutend dargestellt.

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Eine allgemeine Verbindung können Sie also nicht an­nehmen. Es bleibt die Frage der örtlichen Verbindungen zur Verbreitung des Sozialdemokrat", denn andere Ver­bindungen fönnen doch nicht angenommen werden. Ich bin der Meinung, daß eine Verbindung im Sinne der An­Nur um flageschrift in Barmen und Elberfeld   nicht besteht. eine Verbindung zur Verbreitung des Sozialdemokrat" könnte es fich handeln. Man muß zunächst davon ausgehen, daß alle Polizeiberichte, die nicht durch andere Beweise unterstüt werden, für die Beurtheilung nicht eristiren. Das sagte auch der Staatsanwalt, hat aber troßdem die Anklage gegen Ein­Man tann nicht auf die Er­zelne noch aufrecht erhalten. flärung eines Mannes hin, daß er den Gewährsmann für zu­verlässig halte, das vom Gewährsmann Hinterbrachte für richtig halten. Im Prozesse gegen Ferkel und Genossen in Berlin   haben die gewiegteften Polizeibeamten fungirt und nicht das bekundet, was hier nur von Männern bekundet wurde, wie die beiden hiesigen Beamten. Ersteren steht in weit höherem Maße ein richtiges Urtheil zu als den letzteren. Der Bildungs­grad der Berliner   Beamten ist ein weit höherer als der hiesigen. Und trotzdem hat das Berliner   Landgericht gesagt: Wenn Eure Beobachtungen nicht durch andere Beweise unter­ftügt werden, so fönnen wir es doch nicht glauben!" Die Berliner   Beamten haben erklärt, daß sie ihre Wissenschaft theil­weise aus vertraulichen Mittheilungen von Gewährsmännern hatten. Aber da war der Gerichtshof nicht in der Lage, diese Angaben als beweiskräftig anzunehmen. Das angewendet auf unfern Prozeß, ergiebt, daß auch Sie, meine Herren, eine Nachprüfung vornehmen müssen. Ich will nicht hinweisen auf die flägliche Rolle Webers, wenn auch der Staats­anwalt jagt, er hätte da nicht gelogen, wo er zu Gunsten der Polizei fprach. Weber hat uns erklärt, er habe die Polizei belogen, uns auch das Motiv dafür angegeben. Der einmal übernommenen Aufgabe wollte er gerecht werden und es liegt in der Natur der Polizeifpione, daß ihre Angaben sich nicht fontroliren laffen. Ich verweise auf die Charakterifirung der Polizeifpione burch Bismarc, als er noch Bundestagsgefandter mar. Ein zweiter Gewährsmann ist der eidlich vernommene Bleckmann. Ich spreche die Ueberzeugung aus, daß dieser neben Wimmers und Röllinghoff der einzige Gewährsmann Rammhoff's war. Um so mehr ist Vorsicht bei Prüfung der Aussagen Bledmann's nothwendig. Vor der Straffammer bei der Anklage gegen Harm hat Bleckmann zugegeben, die De nunziation gegen Harm veranlaßt, geschrieben und im Namen Raltenbach's unterschrieben zu haben. Dazu kommt, daß er unter Eid erklärt hat, er sei von vornherein von der Un­richtigkeit der Denunziation überzeugt gewesen. Das unter steht dem§ 164 der Strafprozeßordnung und der Staats­

Der Zeuge Wimmers interesfirt mich weiter nicht. Bezüg

hoff ihn zu einer Bersammlung- das wird wohl eine ge­heime gewesen sein abgeholt, wo die Denunziation ge. schrieben worden sei. Das Geständniß eines solchen Mannes fann zu seiner Verurtheilung, aber nicht zur Verurtheilung feiner Mitangeklagten in Betracht kommen. Damit fällt aber auch die größte Maffe der Polizeiberichte, denn sie beruhen zum größten Theil auf den Mittheilungen Röllingshoffs.

Was die Parteitage anbelangt, so ist hinreichend nachge­wiesen, daß die große Masse derselben sich in Wohlgefallen auf­gelöst hat. Es sind keine Bekundungen gemacht worden, die auf eine Versammlung hindeuten. auf eine Versammlung hindeuten. Die Beschidung der Kongresse von Barmen und Elberfeld   aus wird durch Röllinghoff befundet. In den Polizeiberichten steht ausdrüd­lich, Bierenfeld habe erklärt, er gehe auf eigene Rosten. So viel und so häufig auch von der Wahl von Delegirten gesprochen ist, kann man daraus doch nicht auf eine Verbindung fchließen. Die Polizeiberichte sprechen ferner von Vertrauens männern". Daß diese aber im Sinne der Anklage aufzufaffen feien, glaubte ich nie und nimmer. Es ist hervorgehoben wor den, daß hier Flugblätter verbreitet worden seien, so das Ge­bentblati", das in der Fr. Preffe" gebrudt worden sei. Daß das Mahnwort" nicht dort gedruckt worden, ist erwiesen. Die Anklage fpielt nur mit Bermuthungen, aber Vermuthungen fönnen für ein Urtheil nicht in Betracht kommen. Durch die Erklärungen der Seger ist erwiesen, daß das Gedenkblatt" in der Fr. Preffe" gar nicht gedruckt sein kann; es ist eine tech­nische Unmöglichkeit.

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Ich komme nun zu der Fr. Presse", welche von der An­flage als ein Parteiunternehmen bezeichnet wird. Ueber die Entstehung der Fr. Presse" hat man sich vor Gericht bereits zwei Mal ausgesprochen. Es wurde uuzweifelhaft feft­gestellt, daß die Fr. Presse" ein reines Privatunternehmen Harms, bezw. Grimpe's war. Sogar Röllinghoff und Bled­mann haben dies befundet. Ueberall ist in der Anklage von geheimen Versammlungen die Rede. Von vielen Herren wurde hier bekundet, daß sie an nichts weniger als an geheime Ver­fammlungen oder an ein Unternehmen der sozialdemokratischen Partei dachten. Am Besten werden diese Versammlungen charakterisirt durch die sogenannte bei Morian, wo auch ein Liebes­paar dabei war. Weber, der am Besten Auskunft geben konnte, erklärte, es seien harmlose Biertischgespräche zu geheimen Ver­fammlungen aufgebauscht worden. Was wir von dem sogenannten Breßkomitee zu halten haben, hat sich aus den ganzen Berhand­lungen ergeben und es hieße Eulen nach Athen tragen, wollte man weiter darauf eingehen. Die ganze Thätigkeit des Romitees war, daß einmal Bledmann's Bücher untersucht wurden, weil das Gerücht ging, er habe Gelder unterschlagen. Das ging von dem Expedienten aus, der den Verdacht nicht auf sich ruhen lassen wollte, als hätte er Gelder nicht ab geliefert. Die drei Leute fönnen ja aus eigener Initiative hin gegangen fein. Daß die Freie Presse ein Privatunter nehmen Grimpe's ist, ergiebt sich aus dem Beweismittel, auf das der Herr Staatsanwalt verzichtet hat, nämlich daraus, daß Herr Lechleitner in Wien   an Grimpe 16 000 oder 12 000 m. geliehen hat. Ich verstehe nicht, wie der Staatsanwalt bie Fr. Pr." mit der Verbindung in Zusammenhang bringen will. Ronfequenter Weise müßte er ja das Gedeihen der Fr. Pr." mit Freuden begrüßen, weil dadurch dem Soz." Abonnenten entzogen werden. Andere Parteien haben auch Parteiblätter. Ich habe hier ein Exemplar der Westdeutschen 3tg.", worin ebenfalls ein Aufruf zur Unterstüßung des Blattes enthalten ift, unterzeichnet Das Komitee". Hier hätten Sie auch ein Preßkomitee".

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