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abgefahren; wie derselbe nach den Köllnischen Wiesen und noch da u nach i nem Seitenwege gerathen ist, bleibt räthfelhaft; ebenso wenig fann man fich die Art und Weise des Todes des G., welcher verheirathet Frau und Rnder hinterläßt, ent räthseln. Jedenfalls dürfte die Obduktion nähere AufFlärung ergeben; polizeiliche Recherd in find darüber im Gange. Der locben erschienene Geschäftsplan für das Landgericht und Amtsgericht Berlin I auf das Geschäftejabr 1890 atebt in anschauliches Bld von dem Riefenumfang ber Juftspflege in der Reichshauptstadt. Am Landgericht I find etatsmäßig angestellt 1 Präsident, 21 Direttoren und 78 Richter. Zwei Richter sind in das Ausland beurlaubt, ein Richter als Hilfsarbeiter zu einer anderen Behörde eingezogen. Die Zahl der Handelsrichter ist auf 36, die der Stellvertreter ebenfalls auf 36 bemessen. Das Präsidium besteht aus dem Bräsidenten, den 21 Direktoren und dem Landgerichtsrath Wollmer, die Geschäfte des Bräsidenten werden von diesem unter Beihilfe der Landgerichtsdirektoren Reich, Bette und Junghann, sowie des Landgerichtsraths Stod, der Landrichter Lindenberg und Dr. Roffka und des Kangleiraths Seegel bearbeitet. Es bestehen 16 Zivilfammern, in denen der Präsident, 15 Direktoren und 35 Richter beschäftigt find, ferner 9 Handelskammern und 7 Straffammern, bei welchen 6 Direktoren und 28 Richter thätig find. Die Berufunaen werden in den Kammern V, VI und VIa bearbeitet. Die Zusammensehung der Straffammern ift ziemlich dieselbe geblieben, wie im vergangenen Jahre.- Während des nächsten Jahres find zehn Schwurgerichtsperioden in Aussicht genommen, welche am 6. Januar, 10. Februar, 17. März, 21. April, 2. Juni, 30. Juni, 22. Sep. tember, 3. Ottober, 10. November und 8. Dezember beginnen follen. Was tas Amtsgericht Berlin I betrifft, so find bei demselben 108 Richter etatsmäßig angestellt und außer bem 11 Hilfsrichter thätig. 8 Richter find als Hilfsrichter zu anderen Behörden eingezogen. Das Amtsgericht ist in 106 felbft tändige Abtheilungen mit besonderen Gerichtsschreibereien getheilt. Die Straffachen werden in 21 Abtheilungen bearbeitet, davon in 2 bezo. 3 Abtheilungen die Anträge des Staatsanwalts auf Vornahme richterlicher Anordnungen, in 2 Rechtshilfefachen und in 16 Schöffenfachen. Von diesen 16 Abtheilungen bearbeiten 7 Brychen und diejenigen Strafbefehle mit etwa darauf folgender Verhandlung, welche von der Staatsanwaltfchaft ausgehen, 4 Uebertretungen und Strafbefehle des Amtsgerichts, 3 Privatklagesachen und 2 diejenigen Haftsachen wegen Uebertretungen, welche mit Buziehung von von Schöffen
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die
In einer Abtheilung findet zu verhandeln find. Berhandlung vor dem Amtsrichter( ohne Schöffer) mit den megen Uebertretungen festgenommenen und vorgeführten Personen statt. Was die Personalien anbetrifft, fo find beim Landgericht I außer den 100 ctatsmäßig angetellien Richtern und Direktoren 134 Gerichtsschreiber, Gehilfen, Ranzlisten 2c. 2c. Dazu treten 36 Handelsrichter und beren Stellvertreter, 9 Affefforen als Hilfsrichter, 20 unentgeltlich beschäftigte Affefforen, 116 Referendare, 115 Hilfebeamte und 13 als Hauspersonal Angestellte. Das Amtsgericht zählt 517 etatsmäßig angestellte Beamte, bazu 15 Affefforen als Hilfsrichter, 80unentgeltlich beschäftigte Affefforen, 69 Referendare, 28 Hilfsbeamte, 4 Husdiener. Zur Gerichtskaffe zählen 174 Beamte. Der Disziplin des Präsidenten find außerdem unterstellt: 98 Notare, 379 Rechtsanwälte, 652 Schiedsmänner und deren Stellvertreter, 479 Sachverständige, 7 Verwalter von Kontursmaffen und 3 Häuser- Administratoren.
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Polizeibericht. Am 22. d. M. Abends wurde in einem Beckerladen in der Beusse straße dem Pferdewärter Schmidt infolge eines Streites von einem Arbeiter mittelst der stumpfen Seite eines Beils ein Sieb auf den Kopf beigebracht. Schmidt verstarb am darauffolgenden Vormittage an den erlittenen Verlegungen.- Als am 23. d. M. Mittags vor dem Hause pauffeeftr. 17 das Nad eines mit Lehm beladenen Arbeits wagens gebrochen war und derfelbe infolge beffen entladen werden mußte, fiel der hierbei beschäftigte Schlosser Pfeiffer von dem Wagen herab und gerieth unter einen gerade vorüberfahrenden Omnibus, so daß er einen Bruch des rechten Unterfchentels erlitt. Er mußte nach der Charitee gebracht werden.
Gerichts- Beitung.
Im Kriminalgerichts- Gebände herrschte gestern Weihnachtsstille mit Ausnahme der 90. Abtheilung des Schöffengerichts, welche unter dem Vorfize des Amtsgerichtsraths Cramer Sigung abhielt. Die legte zur Verhandlung gelangende Anklagefache betraf eine Beleidigung, welche für weitere Rceise Intereffe hat. Der Fabrikant Rügler zu Zeulenroda stand mu der hiesigen Firma Weinberg in Geschäftsverbindung. Es kam zwischen den Parteien zu Differenzen, die fich Seitens Rügler's so zufpizten, daß Weinberg den Rechtsanwalt Dr. einer Riage beauftragte. Sello mit der Anstrengung einen vorher güt Der indeffen, rieth tere und die beleidigte Firma lichen Bergleich anzubahnen unterbreitete in diesem Sinne dem Gegner ihre Vorschläge mit dem Hinzufügen, daß ihr Mandatar Dr. Sello eventuelle Rüdäußeruna entgegennehmen würde. Als Antwort erhielt die Firma Weinberg folgendes Schreiben: Wenn Sie mir einen chriftlichen Anwalt vorgeschlagen hätten, so würde ich vielleicht auf einen Vergleich eingegangen fein. Einen Juden aber, welcher schon durch seine Religion verpflichtet ist, Chriften zu fädigen, werde ich als Teatscher nie als Anwalt anerkennen. Dies Schreiben wurde von der Firma Weinberg an Dr. Sello gegeben und dieser stellte bei der Staatsanwaltfchaft gegen Rügler Strafantrag wegen Beleidigung. Die Anflagebehörbe weigerte sich gegen Kügler vorzugehen, da ein öffentliches Intereffe nicht vorliege, fie verwies den Antrag fteller auf den Weg der Privatflage. Dr. Sello wandte sich beschwerdeführend an die Oberstaatsanwaltschaft und, als auch diese ablehnend beschied, an den Justizminifter. Dies hatte Erfolg, die Staatsanwaltschaft wurde angewiesen, die Anklage gegen Rügler zu erheben. In dem Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft hatte die lettere u. A. auch geltend gemacht, daß der Rechtsanwalt Dr. Sello als Nichtjude durch die beanstandeten Aeußerungen nicht berührt werde und um unter allen Umständen die Bestrafung Rüglers zu erzielen, hatte Dr. Sello einen jüdischen Rollegen, ben Rechtsanwalt Mechelsohn bes wogen, für die Gesamm heit der jüdischen Mitglieder des Anwaltstandes Strafantrag zu stellen. Diesem Antrage mußte Folge gegeben werden und so wurden beide gegen Kügler erhobene Anklagen miteinander verbunden. Der Letztere war wegen zu weiter Entfernung vom persönlichen Erscheinen entbunden. Der bereits wegen Beleidigung mit 500 M. vorbestrafte Angetlagte hat die Erklärung abgegeben, daß er Dr. Sello für einen Juden gehalten habe und die denselben betreffende Be merkung nicht gemacht hätte, wenn er sich nicht in diesem Irr thume befunden. Im Uebrigen halte er seine Behauptungen über die Juden aufrecht und berufe fich hierbei auf gewiffe Artikel in der Talmud- Ausgabe, welche auch von der Staatsbürger Zeitung" des Näheren erläutert worden seien. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten in beiden Fällen der Beleidigung für schuldig. Daß derselbe sich in Betreff einem Irrthume beder Beligion des Dr. Sello in Es seien gegen funden, tönne die jüdischen Mitglieder des Anwalistandes schwere Vorwürfe erhoben worden, die fich durch nichts rechtfertigen ließen und beantrage er nur deshalb keine Freiheitsstrafe, weil der Angeflagte ein leicht erregbarer Mensch zu sein scheine. Eine Beldstrafe von 150 M. oder 10 Tage Gefängniß halte er da gegen für angemeffen. Der Gerichte hof erkannte in Betreff
ihn nicht entlasten.
der Beleidigung des Dr. Sello auf Freisprechung, denn durch die nachträgliche Erklärung des Angeklagten, er würde die Belei bigung nicht ausgeführt haben, wenn er Dr. Sello's Glauben getannt hätte, werde die Annahme einer beleidigenden Absicht widerlegt. Dagegen fei es zweifellos, daß der Angeklagte die Kollektiv. Bezeichnung gewählt habe, um sämmtliche jüdische Anwälte zu treffen, nach den Reichsgerichts- Entscheidungen genüge es, wenn ein einziges Mitglied der beleidigten Rorporation den Straf antrag stelle und der Angeklagte mußte in diesem Falle bestcaft antrag stelle und der Angeklagte mußte in diesem Falle bestcaft werden. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung sei für diesen einen Fall das vom Staatsanwalt für beide Fälle beantragte Strafmaß für angemessen gehalten und demgemäß erkannt worden.
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Elberfelder Sozialistenprozeß.
26. Tag der Verhandlung.
Heute Vormittag feßte Rechtsanwalt Dr. Schweiger feine gestern abgebrochene Vertheidigungsrede fort und führte aus, daß das Sammeln von Betträgen für die verschiedenen Fonds durch das Sozialistengeses nicht verboten ist, bie Staatsanwaltschaft habe den Nachweis des Gegentheils nicht crbracht. Weiter ficht er die Glaubwürdigkeit der Be laftungszeugen an: In dieser B ziehung hat der Herr Staatsanwalt hier einen Saz aufgestellt, welcher meines Ernur ganz achtens nicht neu, fondern geradezu ein Er hat gesagt, daß zwei Drittel oder Horrendum ift. gar drei Viertel der sämmtlichen Zeugen in Straffachen aus Haß und Rache zu ihrer Aussage berogen würden, und daß ohne diese Triebfedern blutmenig in Erfahrung gebracht werden könnte. Bis jezt ist es umgefehrt gewesen, die Richter haben denjenigen Zeugen, welche aus Haß und Rache oder aus ähnlichen Motiven handelten, entweder gar keinen Glauben bei gemessen oder doch ihre Aussagen mit der größten Vorsicht aufgenommen. Diefe Gerichtspraris wird wohl auch hier Geltung behalten. Der Vertheidiger faßte feine Ausführungen schließlich dahin zusammen: Nach der Beweis aufnahme laffe fich eine Verbindung im Sinne der Anklage und des Freiberger und das Urtheils nicht tonstruiren; es könne vielmehr nur Don sei auch schon von mehreren Gerichtshöfen angenommen einer Veranstaltung zum Zweck der Einführung und Verbreitung des Soz." gesprochen werden. Die Berurtheilung der Angeklagten sei ausgeschlossen, wenn eine allgemeine ungefeß liche Verbindung nicht bestehe, und die könne nicht bestehen. Der Vertheidiger beantragt durchweg die Freisprechung der Angeklagten bezüglich dieses Punktes, bezüglich der an= deren eventuell erwiesenen Vergehen aber bitte er, eine weit geringere Strafe festzusehen, als die fönigliche Staatsanwaltschaft sie beantragt habe.
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und
Rechtsanwalt Crise mann L- Barmen führt noch einige juristische Gesichtspuntte an. Zunächst widerlegte er die Anwendung des§ 131 des Strafgesetzbuchs bezüglich der Verbreiter von Flugblättern. Der§ 131 befage: Wer erdichtete oder entstelte Thatsachen öffentlich behauptet und ver breitet 2c., ist zu bestrafen. Damit sei gemeint die mündliche Verbreitung, nicht aber diejenige durch Flugblätter. Für solche der Verfaffer verantwortlich zu machen, sei nur höstens fönne es fich fragen, ob der Ko porteur sich der Beihilfe verdächtig gemacht habe. Betreffs der allgemeinen Babindung, deren Hauptzweck es sein solle, den Sozialdemofrat" zu verbreiten, führte der Vertheidiger aus, erwiesener maßen sei das Halten einer verbotenen Druckschrift zu eigener Information nicht strafbar; strafbar tönnten also auch biejenigen Perfonen sich nicht gemacht haben dadurch, daß sie den " Sozialdemokrat" durch eine Dedadresse bezogen haben, nur um sich so der unangenehmen Beobachtung der Polizei zu ent ziehen. Ob ber banugte Decadressat etwa Mitglied einer ge heimen Verbindung sei oder nicht, sei gleichgiltig. Beweise, daß eine geheime Verbindung bestehe, fei der Staatsanwalt bis jetzt schuldig geblieben. Im Weiteren wendet sich der Vertheidiger gegen die Glaubwürdigkeit der Polizeispione und bezweifelt die Beweiskraft der von den Polizeibeamten ver lesenen Berichte ihrer Gewährsmänner. Die Strafprozeßordnung wolle, daß der Zeuge, dem Angeklagten gegenüber gestellt, feine Aussage mache, und er sei überzeugt, daß der hohe Gerichtshof auch bei diesem Prozesse an dem Prinzip der Strafprozeßordnung festhalten und ignoriren werde, was nicht von Person zu Person aufrecht erhalten und auch erwiesen ist.
Nach Schluß des Plaidoyers äußerte Bebel, er wolle, menn der Staatsanwalt, wie er annehme, die Anfallen laffe, vor diesem, flage in mehreren Punkten
im anderen Falle aber nach den Replik sprechen. Der Staatsanwalt erklärte, er halte die Anklage in allen Punkten aufrecht.
Es folgte noch eine Abendsigung, die um 15 Uhr begann. Nach einer längeren Replik des Staatsanwalts und den Duplifen der drei Bertheidiger erklärte der Präsident gegen 19 Uhr Abends, daß die Luft im Sigungssaale es unmöglich mache, ten Rednern zu folgen, und daß er sich aus diesem Grunde zu seinem Bedauern veranlaßt sehe, die Verhandlung auf Freitag Vormittag 10 Uhr zu vertagen. Alsdann wird Bebel fprechen.
( Einen ausführlichen Bericht bringen wir in der nächsten Nummer.)
Soziale Uebersicht.
An die Arbeiter des Bäcker- Berufs, sowie alle Freunde der Arbeiterfache! Nach soeben mir zugegangener Nachricht beabsichtigen unsere Kollegen in Amsterdam am Mitt woch, den 25. d. M., wenn ihre Forderungen auf Verbesserung ihrer Lage nicht bewilligt werden sollten, die Arbeit einzustellen. Da jedenfalls der Versuch gemacht werden wird, die Streikenden durch Arbeitskräfte aus Deutschland zu erseßen, so warne ich hiermit die Kollegen dahin zu gehen resp. fich hinschicken zu laffen. Die Vorstände der Mitgliedschaften des Verbandes, fowie der Lokal- Vereine werden gut thun, die Arbeits- Nachweise Bureaus der Innungen im Auge zu behalten, damit nicht etwaige Indifferente durch dieselben dahin spedirt werden. Also noch einmal: haltet den Zuzug nach Amsterdam fern. Mit follegialischem Gruß die Geschäftsleitung der Bäcker- Arbeiter schaft Deutschlands .
mer.
Hamburg, den 23. Dezember 1889. J. A.: E. H. KretschAlle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck
gebeten.
Versammlungen.
Der Verein der Klempner Berlins und Umgegend hielt am 19. Dezember eine große Versammlung in Deschel's Salon, Sebastianstraße 39, mit folgender Tagesordnung ab: 1. Vortrag des Herrn A. Gerisch über: Ein tehrreiches Kapitel aus der Nationalötonomie". 2. Diskussion. 3. Aufnahme neuer Mitglieder. 4. Verschiedenes und Fragetaften. Herr Gerisch erhielt zu feinem Vortrage das Wort. Der Redner hob unter anderem hervor, wie heute die Herren Millionäre und Großkapitalisten Vereinigungen und Hinge schließen, um den Arbeiter beffer ausnüßen und ihr Kapital immer mehr und Sie machen fich fein mehr vergrößern zu können. dak dabei das ganze Bolt zu Gewissen daraus, Grunde geht und Tausende von tüchtigen Arbeitern als Bagabonden auf der Landstraße umherirren. Um dem
einen Damm entgegenzufeßen, müssen sich alle Arbeiter einer Organisation anschließen und ganz energisch Front gegen dieses moderne Raubritterthum machen, dann werben Zeiten fommen, in denen der Wohlftand Jebem lacht und aus Geift- und Leibeskrüppel lebensfrohe Menschen macht. Stürmischer Bi fall lohnte dem Redner für seinen Vortrag. In der Dis fuffion sprachen die Kollegen Röhler, Kliche, Selchow, Lippich und Delcour im gleichen Sinne. Es wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die heutige in Orschels Salon tagende öffentliche Versammlung des Vereins der Riempner Berlins und Umgegend er flärt fich mit den Ausführungen des Referenten vollständig einverstanden, und verpflichtet sich, dem Ideengang bes Bortrages, ba derselbe aufklärend cuf die große Maffe der Arbeiter wift, soviel in ihrer Macht steht, bie meitete Verbreitung zu verfichern. P. Abraham. Unter Berfchiedenent wurden folgende Unterstügungen bewilligt: den fireifenben Hutmachern in Luckenwalde 75 M.; den Streifenden Vergol bern hierselbst 50 M.; ben streifenden Tabatarbeitern herselbst 50 M.; den streitenden Kollegen in Thale wurden auch 50 M. bewilligt, aber vorläufig dem Vorstand es überlassen, darüber zu verfügen, da die Sache noch einer Aufklärung b barf. Darauf wurde noch folgende Refolution ange genommen: Die heute in Drschels Saln tagende Klempner versammlung beschließt hiermit, feine Vergnügungspartieen nach Friedrichshagen mehr zu veranstalten, da sich fämmtliche bout wohnende Wirthe weigern, ihre Säle zu Arbeiter versammlungen berzugeben. Kollege Delcour erfucht die Kollegen, in den Lokalen, wo das Berliner Boltsblatt" oter. die Berliner Boltstribüne" nicht ausliegen, nicht mehr au verfehren; zu gleicher Beit macht er die Kollegen aufmetiam auf die Arbeiter- Biblio het von Mox Schippel, welche fich fehr gut zu Feftgeschenken eignet. Nach dem noch mehrere innere Angeleger heiten besprochen waren, urd den Kollegen nochmals der 1. Mai 1890 ins Gedächtniß gerufen war, wünscht Kollege Selchow im Namen des Vereirs ben Kollegen ein fröhliches neues Jahr, und ersucht die Kollegen, auch int neuen Jahre treu zur Fahne zu halten und energifch eingr treten für die Interessen des Vereins. Damit schloß die impofante Versammlung.
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Magdeburg . Am Donnerstag, den 19. b. M., fand in Bremer's Konzert- und Ballhaus eine von ca. 4000 Perfonem besuchte Volksversammlung statt. Als Referent war der Reichs tagsabgeordnete Paul Singer erschienen. Des Redners aus gezeichnete Ausführungen über das Handwerk in der Bers gangenheit, Gegenwart und Zukunft riefen enthusiastischen Beifall herror. Folgende Nefolutionen wurden angenommen: 1. Die heutige, von Taufenden besuchte Versammlung erfät fich mit den Ausführungen des Referenten voll und ganz em verstanden und verpflichtet sich in diesem Sinne weiter zu agi tiren. 2. Jn flarer Auffaffung der gegenwärtigen Lage der Arbeiter, welche durch Herrn Singer fo treffend geschildert, find wir entschlossen, auch ferner für die sozialdemo kratische Partei thatkräftig einzutreten, weil wir nus
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dieser Seite Abhilfe der Nothlage der Arbeiter erwarten. Herauf erstattete bie Lokalkommiffor Bericht. Folgende Wirthe haben sich bereit erklärt, ihre Lokale zu öffentlichen Versammlungen herzugeben: Bremer's Kongest und Ballhaus. Noat's Pinz Karl Salon. Heinet's Garten. Schröder's Garten. Schloßgarten. Freddrich's Konzert- und Ballhaus. Hofjäger. Dälle's Lotal, Sudenburg . Thalia- Sarl, BuckayDeutsche Fahne, Neustadt. Heinemann's Salon, Neustadt. Folgende Wirthe geben ihr Lokal nicht zu Versammlungen her: Stadt Köln . Werner's Konzert- und Ballhaus. Tiara- Park. Neid's Slon( Inh. Klickermann). Eisfeller, Sudenburg . Brandi's Salon, Buckau Zentralhalle, Friedrichstadt . Flore, Neustadt. Wilhelma , Neustadt. Die Versammlung nab darauf folgende Resolution an: Die Versammlung erklärt si mit dem Vorgehen der Lokalkommission einverstanden und er flärt es als Pflicht eines jeden Abeiters, nur solche Lokale b Vergnügungen zu besuchen, welche auch zu öffentlichen Bere fammlungen zur Verfügung stehen, dahingegen folche Lofale zu meiden, deren Säle zu öffentlichen Versammlungen nicht zur Verfügung stehen.
Verein zur Pflege Testreligiäfen Lebens. Am zweiten Wihnacht tage( 26. Dezember), Vormittags 10% Uhr, Niederwallstr. 20, Bortrag rel Herrn Dr. Conrad Schmidt über: Gottesgiaude und Moral. Freier Zutttt für Gäste( Herren und Damen).
Der Verband deutscher Müllergesellen, Mitgliedschaft Berlin . hält am Donnerstag, den 26 d. M., Bormittags 10 hc, in Rehlts Salon, Bergftraße 12, eine Versammlung ab, wozu die Kollegen freundlichst eingeladen
werden.
Große öffentliche Versammlung der Stepperinnen und aller in der Schäftebranche besdäftigten Arbeiterinnen und arbetter am 8. Feiertag ( Freitag, den 27) Bormittags 10 Uhr, in Scheffers Salon, Infelftr. 10. Tages ordnung: Die Bedeutung des achtstündigen Arbeitstages. Referent: S.rm. Krause.
Oeffentliche Versammlung fämmtlicher Drechsler und Berufagenomen aller granen Berlins am Freitag, den 27. Dezember 1889. ( dritter Feiertag), Vormittags 11 Ubr, im Rönigstadt Kasino , yolimarktstr. 72 Tagesordnung: 1. Der Streit der Perlmutt Knopf Drechsler in Wien . Referent: Herr Frig Zubeil. 2. Diskussion. 8. Verschiedenes. Die Unterzeichneten er warten, daß die Kollegen Mann für Mann antreten werden! Mit follegialischen Gruß und Handschlag die Bertrauensleute der Berliner Drechsler: F. A. Rautenberg, Beinzeffinnenstr 22, v. 4 Tr. bei Reim; Ehlert, Staligerstr. 29a, Sof Quergeb. 1 Sr.; Zeise, Bartelstr. 8; 2. Kreiser, Blumenftr. 51, of pict Erneft de Jang, Schönhauser Allee 187, of 4 Tr. bei Reckitadt. In allpe meinen Intereffe ersuchen wir die Vorstände der Berliner Gewerkschaften, sich an der Versammlung feth tltgen zu wollen, und behufs Unterfiübung fich est weder an Herrn F. A. Rautenberg, Prinzessinnenstr. 22 IV. bet Relm, odr birekt an die Administration, bes Fachblatt der Drechsler", Wien VI., Schmel hofgaffe 12, wenden zu wollen.
Mitglieder- Versammlung der Festen Vereinigung der BaufLeute am Freitag, den 27. d. M, bei Feuerstein, Alte Jakobjtr. 75 ace ordnung: Die Preffe und die Handlungsgehilfen Bewegung. Distuffior Vereineangelegenheiten.
Versammlungen der Orte krankenkaffe der Tischler nnd Pianoforte- Arbeiter Serlins. Tagesordnung: 1 Berichterstattung über die ve floffene Delegirten Beciode. Referent: Emil Röhn. 2. Disfuifion 3. Aufstellung von Ran didaten zu Delegi ten. 1. Sonntag, den 29 Desember, Vormittags Pantt 10 Uhr, in der Norddeutschen Braueret, Chauffeeftr. 58. Bezt des Kassirers Herrn Schrepfer. In diesem Bezirk wählen fänn titaje Selbstzahler, die ihre Beiträge direkt im Kaffenlokal zahlen. 2. Sonntag, den 5. Januar, Vormittags Puntt 10 Uhr, in der Königsbant. Große Frankiu ter ftraße 117. Bezirk des Raffirers Herrn Schulz. 8 Sonntag, den 12. Januar, Vormittags Puntt 10 Uhr, in Süd- Dit, Waldemarstr 75. Bezirk des Kafficers Herrn Stäbe. 4 Sonntag, den 19 Januar, Vormittags Punkt 10 Uhr, tw Sabel's Brauerei, Bergmannstr. 57. Bezirk des Kassirers Herrn Schuh. Das Quittungsbuch legitimirt. Um zahlretchen Besuch wird gebeten.
Depeschen.
( Wolff's Telegraphen- Bureau.)
Charleroi , Dienstag, 24. Dezember. Der Streif ber Rohlengrubenarbeiter in den Rohlenwerken von Mambourg. Sacré, Madame, Pays de Liège und den Vereinigten Gruben dauert fort und hat sich auf die beiden Kohlenbecken von Morceau und Fontaine ausgedehnt. In Amercoeur ur Rochelle ist die Arbeit theilweise, in Boubier und Demont voll ständig wieder aufgenommen. Die Zahl der Streifenden Bew trägt gegen 6700, nämlich in Charleroi 1160, in Dampren y 195, in Montiany 880, in Silly 385, in Lobelinfat 520, in Jumet 740, in Rour 315, in Chatelineau 770, in Fleurus 720, in Lambuffart 350, in Marchienne 640. Diz Streifenden, welche sich übrigens ruhig verhalten, verlar g 15 bis 20 pCt. Lohnerhöhung.